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Vollständige Version anzeigen : Notwehr / Nothilfe bei Kampfkünstlern



ChinNa
30-09-2002, 18:35
Ich würde gerne mal wissen, wie Ihr das mit der Notwehr/Nothilfe bei Kampfkünstlern seht.

Ist ein ausgebildeter Kampfkünstler vor dem Gesetz benachteiligt, da er de fakto "Waffen" besitzt, sprich seine Hände und Füße wie Waffen benutzen kann?

Wie wird er vom Gesetz eingestuft (Brutalo, Schläger, Verteidiger, Harmlos)?

Ich freue mich auf interessante Beiträge! :)

Sebastian
30-09-2002, 21:26
Hi,

ich verschiebs mal in den Offenen KK Bereich, da es ja alle KKs betrifft :)

Grüße

sportler
30-09-2002, 21:33
Original geschrieben von ChinNa
Ist ein ausgebildeter Kampfkünstler vor dem Gesetz benachteiligt, da er de fakto "Waffen" besitzt, sprich seine Hände und Füße wie Waffen benutzen kann?

Der überwiegende Teil der Bevölkerung hat eine völlig verzerrte Vorstellung von Kampfsportarten in bezug auf deren Wirksamkeit in Selbstverteidigungssituationen. So auch viele Richter. Das führt mitunter dazu, daß völlig absurde Erwartungen an das Verhalten von Kampfsportlern in Extremsituationen gestellt werden. In vielen Köpfen geistert das Bild des überlegenen Kämpfers herum, der immer einen kühlen Kopf bewahrt, jede Situation unter Kontrolle hat und immer mit dem richtigen Augenmaß handelt. Da das in der Realität natürlich so niemals funktioniert, sind Kampfsportler vor Gericht oftmals die Dummen.

Tragisch dabei ist, daß diese falschen Vorstellungen von Seiten der Aktiven immer wieder geschürt werden. Statt seriös über die Möglichkeiten und Grenzen zu reden, überbieten sich allle möglichen "Meister" und "Instructoren" damit, die "Effektivität" und den "Realismus" ihrer Systeme anzupreisen. Sei es aus grenzenloser Geldgeilheit oder auch nur aus grenzenloser Dummheit. Viele Aktive lassen sich davon einlullen. Beispiele hierfür brauche ich wohl nicht zu nennen. Auch unser Board hier ist voll davon. Tja, und so kann es passieren, daß man in einer Gerichtsverhandlung nicht nur von Richtern, sondern auch von sogenannten "Kampfkunstexperten", die als Sachverständige herangezogen werden, bescheinigt bekommt, daß man ja in dieser oder jener Situation etwas überlegter hätte handeln können. Die Wahrheit ist hier nicht gefragt, denn das würde ja den eigenen Geschäftsinteressen bzw. dem eigenen romantischen Weltbild wiedersprechen.

cu
sportler

DasHaeschen
30-09-2002, 23:04
Nun, meiner Erfahrung nach sind Kampfsportler generell schlechter gestellt als "Normalos", wenn es um Notwehr etc. geht.

Allerdings wird ein vernünftiger Mensch nicht in einen Zweikampf mit einem "Normalo" verwickelt.
Entweder der Kampfkünstler ist der Angreifer, dann wird er hoffentlich auch verurteilt, oder aber er wird angegriffen. Dann kann man getrost davon ausgehen, dass der Angreifer bereits wegen zahlreicher Gewaltdelikte einschlägig bekannt ist. Wie oft wird man schließlich von einem friedfertigen Typen angegriffen???

Und Gewalttäter sind vor Gericht deutlich schlechter gestellt als (nicht vorbestrafte) Kampfsportler/-Künstler.

Und das ist auch gut so.


Ciao,
Häschen


PS: Im Zweifelsfall gilt immer: Körpertreffer sind besser, weil fünf gebrochene Rippen beim Zeugen nicht so heftig auf den Richter wirken wie eine gebrochene Nase. Und je kapputter er aussieht, desto härter das Urteil... ;)

Aethien
02-10-2002, 08:58
Das ist eine sehr schwere Frage.

"Gesetzlich" sollte jeder vor dem "Gesetz" gleichgestellt sein.
Leider ist das in der Realität nicht so.
Ich spreche in diesem Zusammenhang hier mal nicht nur als Schüler der Kampfkunst, sondern auch als ambitionierter Sportschütze - und als aktiver Teilnehmer an den Diskussionen nach der Tragödie von Erfurth bin ich da sozusagen recht gut im Thema.

Der Staat nimmt für sich das Gewaltenmonopol in Anspruch.
Rechtlich bedeutet das, daß der Staat nur seinen eigenen Mitarbeitern die Befugnis erteilt, Gewalt anzuwenden und über Mittel zu Gewalt zu verfügen.
Die Notwehr/Nothilfe und Notstandsparagraphen sind dergestalt, daß das Recht die Tatbestände, die jemand in Notwehr durchführt, nicht beachtet, sofern die Bedingungen der Notwehr gegeben sind. Diese Bedingungen besagen, daß dann eine im Grunde rechtswidrige Handlung als Notwehr nicht geahndet wird, wenn sie geeignet ist, einen unmittelbaren, rechstwidrigen Angriff mit derselben relativen Gewalt abzuwenden.

In diesen Verklausulierungen findet sich für die Richter stets der Moment, daß Leute, die sich aktiv mit Selbstverteidigung beschäftigen, im Grunde durch die Wahrnehmung schon überlegen sind ... von den Mitteln ganz zu schweigen.

Als Kampfschüler wird man in den allermeisten Fällen schon deshalb als "Verantwortlicher" in einer Auseinandersetzung angesehen, weil Ungeübten zugestanden wird, daß sie die Folgen ihrer Handlungen nicht abschätzen können. Diese Verantwortlicheit wird von Kampfkünstlern aber erwartet.
Das bedeutet in der Praxis, daß ein Fauststoß eines Ungeübten rechtlich anders bewertet wird als der eines Trainierten.

Die Folge ist, daß ich einige Fälle im weiteren Bekanntenkreis kenne, bei denen allein die Tatsache, in einer Auseinandersetzung gewonnen zu haben, rechtlich schon zu Mißtrauen auf seiten der Richter geführt hat, nach dem Motto: sie leben noch und sind unverletzt, da kann doch etwas nicht richtig sein.

Man muß sich immer vor Augen halten, daß sehr viel in der Praxis der Rechtsprechung nach dem Prinzip verläuft, daß man sich gerade bei Reparationen von Schäden eben an den hält, den man kriegen konnte. Da häufig die "Gewinner", die sich im Recht fühlen, am Ort des Geschehens bleiben, geht dieser Punkt dann auch meist an sie.

Dazu vielleicht am Rande:
Es gibt im StGB auch einen Paragraphen, der Schlägereien als solche verbietet, wobei der paragraph alle Beteiligte für mitverantwortlich erklärt, die durch ihr Verhalten angezeigt haben, mit dem Kampf einverstanden gewesen zu sein.
Dieser Paragraph verhindert im Grunde häufig eine effektive SV, da bei einem Angriff mit der Faust viele Argumentieren, daß die unmittelbare Bedrohung nach einem Block und möglicherweise noch einem Konter vorbei ist ...
In der Praxis fangen dann Kämpfe aber erst an ... und wenn man sich auf diese Kämpfe einläßt, dann ist das die oben genannte Einverständniserklärung und damit eine Mitverantwortung an der Schlägerei.

Ich habe gerade aufgrund der Erfahrungen mit dem Rechtssystem folgende Dinge gelernt:

- Zeugen bekommen das Entstehen eines Streits meist nicht mit, sie erklären den Sieger zum Agressor, weil sie gesehen haben, wie er zugeschlagen hat, den Ursprung des Ganzen haben sie meist nicht gesehen.
Darum ... wenn es geht, sollte man vorher durch entsprechendes Schimpfen, etc. darauf aufmerksam machen, daß etwas vorgeht.

- Die meisten Kämpfe sind es einfach nicht wert, die weitreichenden rechtlichen Konsequenzen für die ganze Lebenszukunft in kauf zu nehmen. Wenn jemand meine Cola umschmeist, dann ist der braune Zuckersaft weniger wert als daß ich gerichtlich für Schadensersatz belangt werde.

- Wenn der "Agressor" abhaut, und man selbst die Gelegenheit hat, sollte man das auch tun ... nachher die eigene Rechtslage nachzuweisen ist oftmals sehr sehr schwierig, zumal kaum Zeugen je den ganzen Hergang mitbekommen haben.

Liebe Grüße,
Aethien