verschwiegenheitserklärung [Archiv] - Kampfkunst-Board

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Vollständige Version anzeigen : verschwiegenheitserklärung



Baphomet
08-05-2006, 20:18
hat jemand von euch schon mal soetwas unterzeichnet bei der bewerbung um einen job?
wie sieht das normalerweise aus?
ist es zulässig, wenn die firma in den vertrag schreibt, dass im falle einer verletzung eine gewisse geldsumme zu zahlen ist an den chef und dass sich die firma das recht vorbehält, weitere schadenssummen in rechnung zu stellen?

ist das zulässig?
würde gerne nen anwalt fragen, aber die sind so teuer...

penpen
08-05-2006, 20:28
ich hab für meine Bankausbildung (eine Verschwiegenheitserklärung unterschrieben, sowie eine Insiderverbotserklärung gefolgt von noch irgendeiner Eklärung... ob das was zum Vertragsbruch stand weiß ich leider auch nicht)
für meinen Studijob hab ich auch sowas unterschieben.
Kann mir gut vorstellen daß es je nach Posten in Ordung ist...genauso wie z.B ein Wettbewerbsverbot

ansonsten google :o

slow
08-05-2006, 20:30
Es sieht so aus, dass der Arbeitnehmer nach deutschem Recht i. d. R. ohnehin zur Verschwiegenheit in bestimmten Belangen verpflichtet ist. Zum Beispiel nach Bundesdatenschutzgesetz. Oder auch im Rahmen von Firmengeheimnissen, z. B. Patenten. Bestes Beispiel sind wohl die Personaldaten von Mitarbeitern, so man denn Kenntniss darüber erlangt. Das Veröffentlichen von Internas kann durchaus mit einer fristlosen Kündigung geahnt werden.

Insofern sind Verschwiegenheitserklärung vollkommen in Ordnung und werden auch regelmäßig gemacht.

Der kritische Punkt ist der Schadensersatz. Der kann eigentlich nur im Rahmen einer Klage vor Gericht eingefordert werden, so denn das Gericht der Meinung ist, dass überhaupt ein messbarer Schaden entstanden ist. Aber da streiten sich dann die Anwälte.

Davon abgesehen würde ich mir es zweimal überlegen einen Vertrag zu unterschreiben, mit festgelegtem Schadenersatz und dem Arbeitgeber als "Richter". Ich bin kein Jurist, aber so eine Klausel dürfte Null und Nichtig sein.

Baphomet
08-05-2006, 20:40
ja ganz genau dasselbe hab ich mir auch gedacht. denn eigentlich, wenn ich mich zur verschwiegenheit verpflichte und dagegen verstoße, kann man mich verklagen. und dann legt das gericht die strafe fest.
aber dass ein unternehmen von sich aus eine 'strafe' (seht so wortwörtlich drin) festlegt plus das sätzchen darunter, dass sich das unternehmen das recht behält, noch weitere schadensforderungen aufzustellen, das klingt ja irgendwie nach selbstjustiz. das dürfte es doch gar nicht geben,oder?

ich glaube ich werde es nicht unterzeichnen. schade eigentlich, hat bisher ganz interessant geklungen. aber im moment hab ich nichtmal eine detaillierte beschreibung der tätigkeit, die dann auszuführen wäre. die könnte ich eben nur mit der erklärung bekommen.
aber ich habe ein ungutes gefühl dabei.

habe schon mit google gesucht, richtig viel hab ich nicht gefunden. würde auch das österreichische recht betreffen. aber ich glaube da ist nicht viel unterschied zu deutschland nehme ich an.

***Nakatomi***
08-05-2006, 21:10
das ist usus.
aber wenns dir komisch vorkommt- lass es!
du weisst ja....weibliche intuition...

elcarus
08-05-2006, 23:48
@Baphomet

alle Fragen => ja

Gerade im IT Sektor und/oder überall dort wo mit "sensiblen" Daten gearbeitet wird hab ich solche Klauseln schon oft gesehn. Ist also nicht allzu unüblich.

handpratze
09-05-2006, 00:09
Absolut eine übliche Vorgangsweise ;)

Das Pönale ist gleichfalls gängig und soll der Abschreckung dienen, in der Regel wird es so gewählt (meist mehrere EUR 10.000), daß die Summe die man an Pönale bei Vertragsbruch (= in diesem Falle Verletzung der Geheimhaltungspflicht) entrichten muß anzunehmenderweise auf jeden Fall höher ist als der Nutzen den man aus einem solchen Vertragsbruch ziehen könnte (zB bezahlte Infoweitergabe von Betriebsgeheimnissen an eine Konkurrenzfirma).

Man müsste sich eher darüber wundern, wenn eine Firma einen solchen Passus NICHT im Vertrag hat, dann sind sie entweder sehr unvorsichtig oder es stimmt was nicht :devil:

Schnueffler
09-05-2006, 07:13
Ist normal und üblich!
Bei rechtlichen Fragen kann ich dir "123recht.net" ans Herz legen.
MfG
Markus

Franz
09-05-2006, 08:00
hatte ich bisher auch in meinen Verträgen drin.
An sich kein Problem.
Teile der Nichtwettbewerbsklausel kann man getrost unterscheiben, weil viele dieser Standardklauseln berit ausgehebelt wurden (vor Gericht).

Baphomet
09-05-2006, 08:10
tja.. nun kommt das eigenartige. hier hat jemand von mehreren 10.000 euro gesprochen.

in diesem vertrag ist aber von 5.000.000 (in worten: fünf millionen) euro die rede.
da hat es mich erstmal umgehauen.

:confused:

und das für einen ganz normalen durchschnittlichen beruf. :confused:

Stoiker
09-05-2006, 08:22
5 Millionen Euro :ups: :ups: :ups: :ups: :ups: :ups:

Erzähl mal was über den Beruf - das kann nichts durchschnittliches mehr sein....

Stoiker

Mäks
09-05-2006, 08:29
@baphomet:
verstoß mal gegen den official secrets act (GB) !
da werden dir 5 Mille wie Peanuts vorkommen :cool:

greetz mäx, unterliegt "nur" der Amtsverschwiegenheit und dem Datenschutz

Viego
09-05-2006, 08:29
Soweit ich weiß ist es bei gewissen Institutionen so, dass man da nicht nur verklagt sondern als Staatsfeind eingestuft wird, wenn man Informationen weitergibt.

Es hängt halt damit zusammen was und wo man arbeitet. In der Forschungsabteilung eines großen Konzerns ist die Summe sicher höher als bei nem Wachmann von 2 Büros.

Ich musste bei meinem letzten Job auch so eine Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichnen, aber da war die Summe auch nur ein paar 10.000er. Im Verhältnis zum Gehalt war das aber auch schon genug :)

Baphomet
09-05-2006, 08:41
also es geht hier um nichts staatliches oder politisches oder so. einfach eine privatwirtschaftliche IT firma, die meiner vermutung nach auch nur aus einer handvoll leuten besteht. details weiß ich ja selbst gar keine. bekomme ich ja erst, wenn ich den wisch unterschreibe ;)

Mäks
09-05-2006, 08:45
also es geht hier um nichts staatliches oder politisches oder so. einfach eine privatwirtschaftliche IT firma, die meiner vermutung nach auch nur aus einer handvoll leuten besteht. details weiß ich ja selbst gar keine. bekomme ich ja erst, wenn ich den wisch unterschreibe ;)

Privatwirtschaft? Iiiiiiih da hast du ja nicht mal Befehls- und Zwangsgewalt. Wie langweilig :hammer:

Baphomet
09-05-2006, 08:46
zwangsgewalt? hübsches wort. :hammer:

Mäks
09-05-2006, 08:48
schon, gelle! :cool:

F-factory
09-05-2006, 08:57
also es geht hier um nichts staatliches oder politisches oder so. einfach eine privatwirtschaftliche IT firma, die meiner vermutung nach auch nur aus einer handvoll leuten besteht. details weiß ich ja selbst gar keine. bekomme ich ja erst, wenn ich den wisch unterschreibe ;)

Hallo Baphomet,

bin selbst in der IT-Branche und habe auch viel mit Verträgen zu tun.
Die Summe die Du da nennst, ist bei festen Mitarbeitern meiner Meinung nach absolut unüblich. Bei solchen Summen müßtest Du Versicherungen abschliessen, die Dich im Notfall absichern. Diese wirst Du als "Mitarbeiter" einer Firma wahrscheinlich garnicht bekommen.

Bei Projektverträgen ist es durchaus möglich, daß eine solche Summe aufgeführt wird. Wir haben mit unseren Kunden Verträge, in denen steht, daß wir eine Schadenshaftung bis € 10.000.000,00 haben müssen. Ist jedoch bei uns weniger ein Problem, da wir dafür Versicherungen (habe ich leider wenig Einblick) haben die uns bei Schäden abdecken.
Wenn Du freiberuflich arbeitest oder ein Gewerbe hast, solltest Du in jedem Fall Infos über Versicherungsschutz anschauen.

F-factory
09-05-2006, 09:13
Hi Baphomet,

habe mir gerade nochmal den Post durchgelesen.

Du schreibst, daß in der "Verschiegenheitserklärung" die Summe von €5 Mio steht? Verstehe ich eigentlich nicht richtig.

Bei Verstößen sind meiner Meinung nach (ich bin nicht Anwalt!) immer noch die Gerichte zuständig, die den effektiven Schaden ermitteln.
Wenn Du Dir ernsthaft überlegst für den Schuppen zu arbeiten, solltest Du wirklich einen Anwalt fragen.

Alles gute,
F.

malice
09-05-2006, 09:23
1. Verträge dürfen (im Rahmen der Gesetze und der Sitte) frei gestaltet werden.
2. Man muss sich nicht Verträge aufdrücken lassen. Entweder der Geheimhaltungsvertrag wird abgeändert oder kommt mit dem Hinweis, dass Du keine 5''€ hast einfach nicht zustande.

Vertragsstrafen sind übrigens Standard, aber nicht in der Höhe mit Privatpersonen.

slow
09-05-2006, 09:42
Da wird ein bischen was vermischt:
1. Arbeitsvertrag: wird zwischen zukünftigem Arbeitgeber und Arbeitnehmer, welcher sich dann in einem Sozialversicherungspflichten Arbeitsverhältnis befindet, abgeschlossen.

2. Vertrag zwischen Unternehmen (Auftraggeber) und einem selbständigen, freien Mitarbeiter ohne Sozialversicherungspflicht, als Auftragnehmer und Lieferant einer irgendwie gearteten (Dienst-)leistung.

Im 1. Fall bin ich der Meinung, dass eine Verschwiegenheitserklärung vollkommen i.O. ist, der Schadenersatz aber nichtig. Bzw. wäre meiner Meinung nach problemlos vor einem Arbeitsgericht dagegen zu klagen.

Der 2. Fall sieht so aus, dass sowohl Verschiegenheitserklärung als auch Vertragsstrafe in Ordnung sind. Der Auftragnehmer kann sich in diesem Fall selbst mit einer Versicherung absichern (Haftpflicht) oder muss Konventionalstrafen akzeptieren. Hier tritt i. d. r. aber nicht eine juristische Person auf eine Privatperson, sondern zwei juristische Personen (*-Kaufleute) treffen aufeinander.

In Deutschland haben Arbeitnehmer in dieser Richtung einen sehr guten Stand. Es ist fast unmöglich einem (ehemaligen) Mitarbeiter per Vertrag zu verbieten zur Konkurrenz zu wechseln. Wers nicht glaubt lese das Grundgesetz...

Baphomet
09-05-2006, 10:23
nun in diesem fall wäre es ein vertrag zwischen privatpersonen (da die firma noch nicht gegründet ist und der vertrag zwischen mir als privatperson und den 3 zukünftigen 'chefs' der firma abgeschlossen werden würde)
ich bin also weder angestellt, noch habe ich eine entsprechende versicherung.

ich müsste diesen vertrag unterzeichnen, bevor ich detaillierte angaben über tätigkeit der firma und eventuell für mich in frage kommende stelle bekomme.

von daher trifft das arbeitsrecht eigentlich gar nicht richtig zu, oder?
und mit der konkurrenzklausel hat das gar nichts zu tun. ich verpflichte mich lediglich, keine firmeninternen informationen, über tätigkeit, produkte, kunden, preise etc. weiterzuerzählen. und all das, noch bevor ich überhaupt mit der firma in irgendein verhältnis trete.

das ist irgendwie ziemlich kompliziert und dieser koloss von 5 millionen liegt da wie ein felsbrocken mitten drauf :ups:
ich glaube ich lass es sein.... andere mütter haben auch hübsche söhne, bzw. andere firmen haben auch gute jobs. :o

Blue_Dragon
09-05-2006, 10:37
@Bapho mach den Test und frag ihn warum es so eine hohe Summe ist und das du nur mit der Summe und dem Klausel nicht zufrieden bist! Wenn er dann sagt das du gehen kannst ist es entweder verarsche oder Streng geheim :D

F-factory
09-05-2006, 10:51
nun in diesem fall wäre es ein vertrag zwischen privatpersonen (da die firma noch nicht gegründet ist und der vertrag zwischen mir als privatperson und den 3 zukünftigen 'chefs' der firma abgeschlossen werden würde)
ich bin also weder angestellt, noch habe ich eine entsprechende versicherung.

ich müsste diesen vertrag unterzeichnen, bevor ich detaillierte angaben über tätigkeit der firma und eventuell für mich in frage kommende stelle bekomme.

von daher trifft das arbeitsrecht eigentlich gar nicht richtig zu, oder?
und mit der konkurrenzklausel hat das gar nichts zu tun. ich verpflichte mich lediglich, keine firmeninternen informationen, über tätigkeit, produkte, kunden, preise etc. weiterzuerzählen. und all das, noch bevor ich überhaupt mit der firma in irgendein verhältnis trete.

das ist irgendwie ziemlich kompliziert und dieser koloss von 5 millionen liegt da wie ein felsbrocken mitten drauf :ups:
ich glaube ich lass es sein.... andere mütter haben auch hübsche söhne, bzw. andere firmen haben auch gute jobs. :o

Au weia, hört sich das verworren an. Die Firma ist noch nicht gegründet. Ist sie den offiziell "in Gründung"???
Wahrscheinlich haben die drei "Chefs" die Möglichkeit einen dicken Projektvertrag an Land zu ziehen, haben aber nicht die ausreichende Expertise/Manpower um das Projekt zu stemmen.

Das Arbeitsrecht trifft überhaupt nicht zu, da Du kein Angestelltenverhältnis eingehen würdest.
Aber den Vertrag den Du als "Privatperson" eingehen würdest??? Bist Du den als Freiberuflicher IT-Spezialist registriert, d.h. hast Du eine Steuernummer?

Hört sich aber ansonsten an, als ob die "Chefs" den Projektvertrag des Kunden eins-zu-eins übernommen haben und Dir die selben Klauseln aufbrummen wollen.

slow
09-05-2006, 11:01
Doch, das wäre auch im Rahmen eines Arbeitsvertrages zu sehen. Es gibt sowas wie Gesellschaften Bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaften). Diese 3 Chefs bilden also Stand heute eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Hier gilt, zumindest in Deutschland, auch das Arbeitsgesetz. Auch die können problemlos als Arbeitgeber auftreten. Und was noch viel besser ist: es ist keinerlei Eintragung in ein Handelsregister o. ä. notwendig.

F-factory
09-05-2006, 11:38
Doch, das wäre auch im Rahmen eines Arbeitsvertrages zu sehen. Es gibt sowas wie Gesellschaften Bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaften). Diese 3 Chefs bilden also Stand heute eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Hier gilt, zumindest in Deutschland, auch das Arbeitsgesetz. Auch die können problemlos als Arbeitgeber auftreten. Und was noch viel besser ist: es ist keinerlei Eintragung in ein Handelsregister o. ä. notwendig.

Das es möglich ist, ist schon klar. In der IT-Industrie ist es mir aber noch nie untergekommen (BGB-Gesellschaft).
Ohne weitere Infos (von Baphomet) würde ich nicht unbedingt solche Rückschlüsse wagen, da wir hier sonst vollkommen am Thema vorbeireden.

Sollte diese Thema nicht in ein Jura-Forum???

malice
09-05-2006, 11:42
Verträge sind frei, in Form und Inhalt.
GbR oder AG ist egal.
5000000€ Schadensersatz von privat per Vertrag ist unlauter, sprich sittenwidrig.

Baphomet
09-05-2006, 11:46
Verträge sind frei, in Form und Inhalt.
GbR oder AG ist egal.
5000000€ Schadensersatz von privat per Vertrag ist unlauter, sprich sittenwidrig.

woher weißt du das mit sittenwidrig?

zu meinem fall: nein ich bin nicht selbständig. es geht hier um eine einfache anstellung.

@ f-factory: kennst du ein jura forum?

F-factory
09-05-2006, 11:53
@ f-factory: kennst du ein jura forum?

http://forum.jurawelt.com/

http://juraforum.de/forum/

Ich denke da wird Dir eher geholfen als hier... ;)

malice
09-05-2006, 12:00
unüblich, nicht der Norm entsprechend ...
Es gibt kein Werk welches darstellt was "Sitte" ist.
Wenn in dem Vertrag drinstehen würde, dass Du bei Vertragsbruch Deinem Chef einen blasen müsstest, wäre das auch sittenwidrig.
Fakt ist, dass ein Arbeitgeber weiß, dass seine Angestellten keine 5 Mio. € haben, denn sonst würden sie kein Beschäftigungs- und Bezahlverhältnis eingehen wollen. Er weiß also von vornherein, dass Du zur Vertragseinhaltung nicht in der Lage bist. Damit ist der Sinn des Vertrages hinfällig. Das ist unlautere Angstmachererei. Genausogut könnte er das Haus deiner Eltern fordern oder lebenslange Sexdienste.
Sittenwidrig -> nichtig
Ich würde es trotzdem nicht unterschreiben.
Ruf doch mal an, ob er ausversehen drei Nullen zuviel geschrieben hat oder wie er sich das vorstellt.

malice
09-05-2006, 12:03
Ein Anwalt der in einem Forum kostenlosen Rechtsbeistand gewährt macht sich strafbar (Rechtshilfegesetz).

Baphomet
09-05-2006, 12:05
guter vorschlag mit dem anrufen :p
missverständnisse oder tipfehler sind aber ausgeschlossen, weil die summe ja im klammer in worten ausgeschrieben ist.
und ganz zu beginn des schreibens steht noch, dass dieser vertrag unter anleitung von rechtsanwalt dr.sowieso ausgearbeitet wurde, so quasi als angstmache von vorneherein.
aber das argument mit der zahlungsunfähigkeit leuchtet mir ein.


mhm...
ich werde es nicht unterzeichnen.
komisch, was einem im laufe des lebens so alles begegnet. man lernt nie aus.

re:torte
09-05-2006, 12:07
In Deutschland sind unmengen von Verträgen Sittenwidrig. Unser Firmen- Anwalt meinte, dass die meißten Leute das blos nicht merken bzw. alles glauben was ein Chef sagt ... :rolleyes:

F-factory
09-05-2006, 12:22
Ein Anwalt der in einem Forum kostenlosen Rechtsbeistand gewährt macht sich strafbar (Rechtshilfegesetz).

Deswegen hängen in den Foren ja auch keine Rechtsanwälte rum (die haben eh nicht die Zeit dazu, wenn die € 250+ mit richtiger Rechtsberatung verdienen können), sondern nur Jura-Studenten die Fälle diskutieren... :beer: :vogel: