Vollständige Version anzeigen : Kernspecht der alte ...............
Habe eben post bekommen vom Inbkassobüro.
Habe schon im Mai meine Mitgliedschaft gekündigt. Außerdem bin ich Mitglied der EWTO gewesen und nicht der EWTO GmBh und KoKg ( war mein Begründung). Hatte die Mahnung erst für eine Spaß gehalten. Hatte gedacht die machen das mal so von wegen wir tuen mal als ob wir nichts bekommen haben. Jetzt habe ich einen Inkassobescheid über 60euro. Zu zahlen bis 16.10.02
Wie soll ich mich am besten verhalten, zahlen und dann Anwalt einschalten oder nur Anwaltein schalten ( habe halt keinen Bock mich deswegen noch mehr Kosten auszusetzen) Kennt jemand einen Trick? Werde wohl dem Kernie mal nen Netten Brief schreiben.
Gruß Jochen
Eskrima-Düsseldorf
11-10-2002, 16:10
Mach eine Kopie des Einschreibens mit dem Du gekündigt hast, schildere dem Inkassobüro den Sachverhalt und sage, daß Du aus diesen Gründen eine Zahlung ablehnst, aber melde Dich auf Jeden Fall, sonst wird gegen Dich ein Mahnbescheid erlassen.
Meine Angaben sind ohne Gewähr, schalte im Zweifel einen Anwalt ein, falls Du fristgerecht gekündigt hast, bekommt Du am Ende Recht und Deine Anwaltskosten zahlt der Prozeßgegner.
Habe leider nicht mit Einschreiben gekündigt ! Sonst würde ich da jetzt garkein Problem sehen. Naja ich ruf da am Montag mal an.
Danke.
Jochen
Wenn deine Kündigung nicht fristgerecht war, kannst du jetzt entweder viel zahlen (Inkasso) oder noch viel mehr (Inkasso+Anwalt+Gegneranwalt+Gerichtsgebühren). Ich (muß) das inzwischen leider bei einigen genau so halten, und die einzige Möglichkeit meiner "Kunden", da rauszukommen, war eine eidesstatliche Erklärung über die nicht vorhandenen Vermögensverhältnisse. Eine, die sich weigern wollte, so etwas abzugeben, ging direkt in den Knast (für 1 Stunde, denn da legte sie ihre Verhältnisse dann sehr schnell offen).
Leute, nie vergessen: Ihr unterschreibt rechtsgültige VERTRÄGE
Gruß, WT-Sifu
Ohoh, solcher Schriftstücke immer per Einschreiben verschicken!!
Aber ich wusste garnicht, dass du WT gemacht hast..
mfg,
Luggage
@luggage
war hat so ne jugendsünde:D
@Wt Sifu
habe ja fristgerecht gekündigt nur nicht per einschreiben außerdem geht es ja nicht um meinen ehem. Sihing sondern die EWTO.
Werde wohl bezahlen müssen obwohl die genauso beweisen müßten das sie nichts bekommen haben. Man könnte es auf einen Rechtsstreit rauslaufen lassen ( bin Rechtschutzversichert) allerdings ist mir die ganze Verschwendete Zeit nicht 60 euro wert, da geh ich lieber trainieren. Und die Moral von der Geschicht trau niemals Kernei Sekte nicht:D
Gruß Jochen
Hast du wirklich der EWTO in Lobbach gekündigt, oder nur der Schule gekündigt und die EWTO vergessen?
Hättest du auf die Mahnung, bzw. schon vorher auf die Zahlungsaufforderung mit einem netten Telefonanruf geantwortet, beläßt die EWTO es meistens mit einem "aber nehmen sie nächstes mal einen Einschreibebrief". Klar, ist erst mal Inkasso eingeschaltet, hilft nur noch zahlen.
Gruß, WT-Sifu
Tja,
so arbeiten halt Profis (sollt ich vielleicht auch mal einführen...)
Zahl den Scheiss und haks ab, Lehrgeld müssen alle bezahlen.
Grüsse,
Joachim
TeleTubbie
11-10-2002, 20:25
@mushashi:
manoman, das ist ja echt ne`lustige Truppe die EWTO.
Also verstehe ich das richtig? Du hast fristgerecht gekündigt und die Inkassoheinis (sind ja jetzt Inhaber der Forderung gegen Dich) sagen, da wäre nie ne`Kündigung bei der EWTO angekommen?
Sowas ist echt mies. Wenn es hart auf hart kommt wärst Du beweispflichtig dafür, dass Du fristgerecht gekündigt hast. Vielleicht gibt es aber ja jemanden, der dabei war, als Du die Kündigung (von der Du noch ne`Kopie hast ) bei der Post aufgegeben hast. Im deutschen Zivilprozessrecht gibt es schließlich das Beweismittel mit dem Namen Zeuge. Wenn das so ist würd ich das schonmal nem Anwalt erzählen, der kann Dir dann schon erzählen ob dann was geht.
Und blos nicht von nem Inkassobüro einschüchtern lassen. Entscheidend ist immer noch, ob einer nen fälligen Anspruch hat oder nicht.
Also eine Kündigung ist eine "zugangsbedürftige Willenserklärung" den Zugang mußt Du beweisen und eben nicht die EWTO daß sie das Schreiben nicht bekommen hat.
Der Zeuge der belegt, daß die Erkärung eingetütet und abgeschickt wurde kann eben auch nur das bezeugen, aber nicht den Zugang...
Eine Mahnung ist im übrigen, wenn nicht die AGB oder sonstige Verztragsinhalte etwas anderes besagen nicht mehr nötig.
Es kann nach vier Wochen geklagt werden oder eben ein, was üblicher ist, gerichtliches Mahnverfahren angestrengt werden.
Was mich wundert ist ist das Inkassounternehmen, ohne vorherige Mahnung erscheint mir das gegen die "Guten Sitten", denn auch der Gläubiger ist verpflichtet die Kosten seines Schuldners möglichst gering zu halten (Oder geben die sich mit einer Abschlagssumme zu ungunsten der EWTO zufrieden..?)
Aber, eine Anwaltliche Vertretung bei einer Streitsumme von 60€, die nach den Sätzen einer Rechtschutzversicherung vergütet wird, zu finden, erscheint mir eher aussichtslos.
Und die Stundenpauschale fängt so ca. mit dem doppelten der Streitsumme an...
TeleTubbie
11-10-2002, 21:40
@Jibaku:
aber dann könnte man doch zahlen und die Summe als Schadensersatzforderung gegen die Post geltend...., na ja ich hör lieber auf. Eigentlich haste Recht. Aber mich beschleicht das Gefühl, dass die EWTO ein sehr komischer Laden ist. Da sollte man schon mal von Zeit zu Zeit versuchen denen vor das Schienenbein zu treten (vorausgesetzt natürlich man hat einen Grund).
Wünsche allen ein schönes Wochenende
6 Haftung
(1) Die Deutsche Post haftet für Schäden, die auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen sind, die sie, einer ihrer Leute oder ein sonstiger Erfüllungsgehilfe (§ 428 HGB) vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewußtsein, daß ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangen hat, ohne Rücksicht auf die nachfolgenden Haftungsbeschränkungen (§ 435 HGB). Für Schäden, die auf das Verhalten einer ihrer Leute oder sonstigen Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind, gilt dies nur, soweit diese Personen in Ausübung ihrer Verrichtungen gehandelt haben.
(2) Im übrigen haftet die Deutsche Post für Verlust, Beschädigung und die nicht ordnungsgemäße Erfüllung sonstiger Vertragspflichten nur, wenn für bedingungsgerechte Sendungen die in Abschnitt 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 genannten Zusatzleistungen vereinbart wurden. Der Haftungsumfang ist auf den unmittelbaren vertragstypischen Schaden bis zu bestimmten Höchstbeträgen begrenzt. Die Deutsche Post ist auch von dieser Haftung befreit, soweit der Schaden auf Umständen beruht, die sie auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen sie nicht abwenden konnte. Die in §§ 425 Abs. 2 und 427 HGB genannten Fälle der Schadensteilung und besonderen Haftungsausschlußgründe bleiben unberührt.
(3) Die Haftung der Deutschen Post gem. Absatz 2 ist auf folgende Höchstbeträge begrenzt: Bei Brief- und briefähnlichen Sendungen mit
1. Einwurf-Einschreiben 40 DM
2. Übergabe-Einschreiben 50 DM
3. Nachnahme - nur für Verlust und Beschädigung der Sendung - 50 DM
4. Nachnahme - nur für Fehler bei der Einziehung oder Übermittlung des Betrages nach Ablieferung der Sendung - Nachnahmebetrag
5. Rückschein, Eigenhändig und Anschriftenprüfung/-mitteilung Zusatzentgelt.
Die mit Verweis (Abschnitt 1 Abs.1 Satz 2 Nr. 3) genannten "Produkte" sind die hier unter (3) abschließend aufgeführten.
Es würde allerdings auch ohne diese AGB nicht funktionieren.
Skyguide
12-10-2002, 00:04
@musashi: sowas ist natürlich schon etwas ärgerlich. allerdings muss ich anmerken, dass diese verträge wohl auch nicht auf jeden beliebigen termin kündbar sind. wenn du trotz (tatsächlich fristgerechter, wenn auch nicht eingeschriebener) kündigung eine mahnung gekriegt hast und darauf nicht reagierst bist in meinen augen auch ein bisschen selber schuld.
ob man forderungen aus dem kk-bereich per inkasso eintreiben soll ist ne andere frage. aus meiner erfahrung als schul-betreiber kann ich's durchaus verstehen. denn zum einen muss man seinen eingegangenen verpflichtungen auch nachkommen zum andern kann's auf der schülerseite durchaus auch ausarten. ich hatte auch schon beitragsperioden in denen nicht mal 1/3 fristgerecht ihre beiträge entrichtet hatten.
trotzdem habe ich bis jetzt immer auf rechtliche massnahmen verzichtet. das geld das ich in den letzten 10 jahren damit verloren habe würde aber reichen um mir ein schönes auto zu kaufen :rolleyes:.
gruss skyguide
TeleTubbie
12-10-2002, 10:11
@Jibaku:
Wieso geht da nichts mehr? Man hätte in so einem Fall einen Zeugen, der den Vertragsschluss mit der Post und die Aufgabe des Briefes am Schalter bezeugen kann. Irgend ein EWTO Mensch wird dann ja wohl auch bestätigen können, dass der EWTO nie ein Kündigungsschreiben zugegangen ist. :D
Also würde ich in so einem Fall doch dann erst mal von der Post Erfüllung verlangen (das wollte ich eigentlich andeuten). Je nach Reaktion der Post (vielleicht ergibt sich dabei, dass doch zugestellt wurde:D ) böten sich dann verschiedene Vorgehensweisen an (Brief noch bei Post, Zustellung verlangen, Verzugsschaden geltend machen, wenn Brief weg und Zustellung daher nicht möglich, umstellen auf Schadensersatz usw.) Das muss man aber im konkreten Fall von mushashi prüfen. Dafür sind aber Anwälte da.
Nichtsdestoweniger sind deine Aussagen natürlich vollkommen korrekt und vor allem in Einem hast Du absolut Recht:
bei der Summe lohnt sich der Aufwand einfach nicht :D
Naja ich bezahl das und hack es ab.
Vielleicht mach ich mir dafür beim nächsten Wt Lehrgang hier in der Nähe mal den Spaß, jemand auf den Boden der Tatsachen zurück zuholen. Obwohl das schon depp ist. (a ber reizen tuts mich)
Gruß Jochen
Hallo Ihr,
also ich habe bei meiner Kündigung überhaupt keine Probleme gehabt.
Weder in der WT-Schule, noch beim Verband selber.
Ich habe per Einschreiben mit Rückschein gekündigt und zeitgleich mit dem Rückschein kam auch die Kündigungsbestätigung der EWTO an.
Mein Tipp: Zahl den Käse und kündige nochmal.
Dann gehe auf einen LG und haue ein paar WTler um. Vergiss aber nicht das zu filmen, so ein Video kann man immer mal gebrauchen.
(war nur Spass :D)
Hausmeister
12-10-2002, 18:29
Wenn Du rechtsschutzversichert bist, würde ich das abklären mit der Versicherung, und wenn Du die Rückendeckung hast, daß die zahlen, die Anwälte spielen lassen und prozessieren. Mir ginge es dabei darum, denen ein bisschen Ärger zu machen, wenn Du Dich im Recht fühlst. Die Zeit dafür würde ich in Kauf nehmen.
Laß es mich so formulieren: Man ist zu ******* per Einschreiben zu KÜNDIGEN (Arbeitsverträge macht man ja auch per Handschlag, genauso wie Autos kaufen, usw.), und für die 60 € soll dann eine Rechtsschutzversicherung ein paar tausend Euros Gerichtskosten berappen, weil der arme Heinz-Harald sich PRUTAL HINTERGANGEN fühlt. Das ist ungefähr so als würde man die Haustür offen lassen, und Bargeld auf dem Tisch rumliegen, um dann zu prozessieren weil die Polizei das Haus nicht richtig bewacht hat. Wer sich mit dem Wolf einlässt, sollte keinen Schafspelz tragen (alte chinesische Weisheit von mir).
Es ist anscheinends leider in manchen Bereichen gängige Praxis Kündigungsschreiben, die "normal" per Post (also nicht Einschreiben) kommen, unter den Tisch fallen zu lassen und weiter Beiträge zu fordern.
Hatte das Problem auch mal. Glücklicherweise hab' ich eine Rechtschutzversicherung (die hat sich innerhalb kürzester Zeit richtig gelohnt!). Als dann eine Mahnung kam, hab ich das gleich einem Anwalt übergeben.
Mein Vorteil war, dass ich einen Zeugen hatte, der den Kündigungsbrief gelesen hat und auch gesehen hat, wie ich ihn eingetütet und eingeworfen habe.
Nach einem "freundlichen" Brief meines Anwalts war die Sache gegessen.
Ich kann Dir nur raten: Wenn Du schon eine Rechtschutzversicherung hast, dann nimm' sie auch in Anspruch! Ruhig mal ums Prinzip kämpfen!
Und wenn man von irgendwoher eine Mahnung erhält: IMMER SOFORT reagieren!
Viel Erfolg,
Gruß,
Gepard
Hallo!
Für 20 Euro Streitwert findet sich totsicher ein hilfbereiter Anwalt. Die warten nur auf die dicken Fische!
Wer so locker mit Verträgen umgehen kann, sollte genauso locker mit den Folgen umgehen können.
Übel ist es natürlich ein Schreiben von einer Inkassofirma zu bekommen. Verständlich ist aber auch, dass die Verantwortlichen EWTO nicht jedem persönlich die Hand zum Abschied schütteln. Er wird auch nicht der einzige Kunde gewesen sein, der eine Kündigung abgeschickt hat.
Wendelin
15-10-2002, 11:11
Hallo!
Ein Vertrag ist ein Vertrag! Es geht hier dem Besitzer einer Sportschule darum, günstige Verträge anzubieten. Miete, Strom und weiter Kosten fallen an. Wenn der Betreiber eines solchen Ladens auf die Launen der Schüler Rücksichtig nimmt und die dann zahlen oder nicht zahlen, kommen oder nicht kommen ist kein geregelter Unterricht mehr möglich!
Deshalb gibt es bindende und verpflichtende Verträge. Gerade Anfänger kosten eine Menge Arbeitszeit und Mühe. Wer heute eine Kampfsportschule besucht, der kann sich sicher sein, dass eben wegen dieser Vertragsbindung seine Kampfkunst sehr kostengünstig angeboten werden kann.
Ansonsten ginge das nur mit Kleingruppen und/oder Einzelstunden zu managen. Dann wäre Kampfsport recht teuer und elitär.
Deshalb wundert mich immer wieder, wieso diese Verträge hier in einer derartigen Weise diskutiert werden.
Ich will aus dem Vertrag raus? Hast Du keinen triftigen Grund - der wäre Umzug und unzumutbare Entfernung, Krankheit und anschliessende Behinderung, wirst Du nicht aus dem vertrag kommen. Ich kenne keinen Kampfsportschule, die nicht normale Briefe akzeptiert - denn dieser ist schon als Kündigung rechtlich zu akzeptieren!. Aber man sollte, wenn man sicher gehen will per Einschreiben kündigen.
Die meisten Kampfsportschulen gehen nach dem Grundsatz: Nix riskieren und schlechtem Geld kein gutes Hinterherwerfen. Das heißt meine Verträge sind so dicht, dass ich diese auch einfordern kann!
Der WT-Sifu hat es geschrieben, er bringt die leute sogar zum Händchen heben. Die Folgen eines solchen Prozesses können relativ fatal und kostspielig werden. Bei der derzeitigen mangelnden Zahlungsmoral ist es leider nicht mehr möglich, auf derartig regide Methoden zu gehen, wenn man seine Preise niedrig und künstigen Sport anbieten will!
Man sollte mal veröffentlichen, mit welcher Blödigkeit einige leute vorgehen um Verträge zu kündigen. Einer schmiss mir mal seinen Gegenvertrag in den Briefkasten! auch dass habe ich als Kündigung akzeptiert, nachdem er mich anrief, weil ich "weiterhin abgebucht" hätte. Ich buche nicht ab, sagte ich, dauerauftrag stoppen. Und komm vorbei, dann zahle ich Dir den Monat aus!
Zwei Monate Später kam ein brief wo seine 5 monatsbeiträge bleiben... Und, und, und ....
Vielleicht sollten die Leute hier, die immer wieder windige Tipps geben, wie man aus den gar so bösen Knebelverträgen rauskommt, mal überlegen was sie hier schreiben. Und vorallem welche Folgen diese "Rechtsberatungen" für alle Seiten haben!
So long
Wendelin
Ma Shao-De
15-10-2002, 11:46
@Wendelin
:klatsch:
Original geschrieben von Wendelin
Hallo!
Der WT-Sifu hat es geschrieben, er bringt die leute sogar zum Händchen heben. Die Folgen eines solchen Prozesses können relativ fatal und kostspielig werden. Bei der derzeitigen mangelnden Zahlungsmoral ist es leider nicht mehr möglich, auf derartig regide Methoden zu gehen, wenn man seine Preise niedrig und künstigen Sport anbieten will!
So long
Wendelin
Jau, und ich zahle auch "mit Freude" dabei drauf, wenn die Leute mir blöd kommen. Ich habe bis jetzt noch mit jedem eine Lösung gefunden, der irgendwelche "Probleme" hatte, zinsfreie Zahlungsaussetzungen etc. Aber wer beschwört, in "3 Monaten alles zu bezahlen", weil er weiß, das er dann nämlich "unbekannt " verzieht, bekommt die Post direkt vom Gericht. Das wird für mich im Einzelfall teuer, zeigt aber den anderen, das "Tricksen" Ärger bringt.
Ich bestätige Kündigungen im übrigen innerhalb von 3 Tagen schriftlich, da braucht man kein teures Einschreiben. Wer keine Bestätigung bekommt, kann nachfragen.
Gruß, WT-Sifu
@WT Sifu und wendelin
Ich habe selber ein Gym und weiß welche kosten wo entstehen ich habe ja auch kein Prob. mit dem Vertrag von meiner alten Schule . Ich habe damit ein Problem das ich eine Kündigung an den Dachverband geschrieben habe und die so tuen als ob sich nichts bekommen haben. Es ist doch eh depp das man automatisch mit dem Vertrag in der Schule, Mitglied in der EWTO ist und noch in der Regional Gruppe aber alles einzeln gekündigt werden muß.
Habe gestern mit der Inkasso Firma telefoniert, die Dame am Telefon sagte mir, dass das wohl öfter vorkommt, das die Ewto Schreiben nicht "bekommt" mit der normalen Post.
Soll meine Kündigung jetzt nochmal schicken.
Gruß Jochen
@ Jochen:
Das ist jetzt nicht gegen Dich gemeint, aber ich kann mir schon denken, dass Inkassofirmen öfter was von "eigentlich habe ich aber gekündigt" hören. In allen mir bekannten Fällen hatten die Leute einfach die Schul-Kündigung mit der Verbandskündigung gleichgesetzt.
Trotzdem verstehe ich dein Vorgehen noch nicht: Du hast also 3 Monate vor Ablauf der EWTO gekündigt. Wenn die EWTO diese kündigung nicht bekommen hat, hat sie dir 4 Wochen vor Ablauf eine Rechnung geschickt. Da hast du nicht nachgefragt? Ich kenne Fälle, wo sie dann auf Nachfrage auch 4 Wochen vor Ablauf die Kündigung akzeptierten. Wieso hast du die Rechnung ignoriert? Meinst du, die wird aus Spaß verschickt? Dann hast du ca. 6 Wochen nach Ablauf eine Mahnung bekommen. Auch das hat dich nicht gestört? Aber über das Erscheinen des Inkasso-Büros wunderst du dich plötzlich? Da komm ich nicht ganz mit.
Gruß, WT-Sifu
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