Kann man jemanden mit einem Schlag töten? [Archiv] - Kampfkunst-Board

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Vollständige Version anzeigen : Kann man jemanden mit einem Schlag töten?



Ghost
14-10-2002, 17:51
Hallo,

ist vielleicht ne dumme Frage, aber kann man jemanden mit einem Schlag töten, z.B. auf die Nase schräg von unten mit der flachen Hand?

MfG

Ghost

esdo
14-10-2002, 17:55
Mit diesen schlag nicht.
mfg

Ghost
14-10-2002, 17:56
Dann geht es? Mit welchem den?

Sebastian
14-10-2002, 17:57
mit der Faust auf den Solar Plexus, an die Schläfe, ... gibt zich Möglichkeiten ;) Der Treffer muss nur sitzen ;)

esdo
14-10-2002, 17:58
Und dein Gegner muß still halten.
mfg

Ghost
14-10-2002, 17:58
Braucht man da nicht viel Kraft?

Ghost
14-10-2002, 17:59
Original geschrieben von esdo
Und dein Gegner muß still halten.
mfg

Warum geht das doch nicht?

Luggage
14-10-2002, 17:59
Naja, wenn du über eine Tonne Schlagkraft entwickeln kannst (z.B. Kwon, Jae Wha) und richtig triffst spaltest du Schädel: Aber 1. ist das nicht erstrebenswert und 2. Trifft man in einem realen Kampf niemals so gut, hat nicht die nötige Konzentration und auch nicht die nötige Zeit.

mfg,
Luggage

esdo
14-10-2002, 17:59
Desweitern ist ein Forum zum beschreiben solcher Techniken ungeeignet, ich verweise nur mal auf das Jugendschutz Gesetz.
mfg

Luggage
14-10-2002, 18:00
right

Ghost
14-10-2002, 18:04
Ihr sollt mir die Techniken ja nicht beschreiben, ich will nur wissen ob es in einer Selbstverteidigungshandlung möglich ist?

Luggage
14-10-2002, 18:06

esdo
14-10-2002, 18:07
Möglich,aber nicht erstrebenswert!!!!!!!!
mfg

Luggage
14-10-2002, 18:07
oder besser: Zufällig ja, gewollt nein, es sei denn, der Kontrahent ist schon total angeknockt, aber dann ist's ja nicht mehr mit einem Schlag.

mfg,
Luggage

Luggage
14-10-2002, 18:08
Mensch Esdo, jetzt hast du deine 666 Beiträge kaputt gemacht! ;)

mfg,
Luggage

Ghost
14-10-2002, 18:09
Was jetzt möglich oder nicht?

Das es nicht erstrebenswert ist klar!

esdo
14-10-2002, 18:10
Total übersehen, na ja zu spät!!
mfg

Ghost
14-10-2002, 18:14
69 ist doch auch nicht schlecht:D

Sebastian
14-10-2002, 18:16
wiegesagt,

ja natürlich ist es möglich,

aber nicht das Ziel des Kampfsports, der SV oder der Kampfkunst!

Ghost
14-10-2002, 18:22
ok, danke KarateKid.

Andreas Weitzel
14-10-2002, 19:50
Hallo,

jemanden mir einem Schlag zu töten, ist sehr wohl möglich. Dabei muß man nicht mal Stellen, wie die Schläfe oder den Kehlkopf treffen. Aber... KarateKid hat recht. Es ist nicht und soll nicht das Ziel einer Kampfkunst sein. Lieber lernen, wie man heilt.

Gruß
Andreas

Ghost
14-10-2002, 19:52
Noch mal, ich wollte nur wissen ob es geht nicht wie und auch nicht zum anwenden!

Andreas Weitzel
14-10-2002, 19:54
Hm... Jetzt weißt Du es :-))

Gruß
Andreas

Ghost
14-10-2002, 19:57
Ja, danke an alle:)

DasHaeschen
14-10-2002, 22:23
Hm, bin zu spät, will aber trotzdem meinen Senf dazu geben! ;)

Klar ist es möglich!

Ciao,
Häschen

kleiner Drachen
15-10-2002, 12:12
Es ist möglich!

Es kommt zum Teil auf deinen Gegner an! Ist er schwach gebaut, oder eher Kräftig, etc.!

Grundsätzlich ja!

Aber man sollte eher darüber nachdenken dass so etwas nie passieren darf!

Gruß Lars

Skyguide
15-10-2002, 12:31
Wenn man gewissen Dim-Mak Experten glauben will, geht's sogar zeitverzögert und ohne Schlag ;).

Gruss Skyguide

kleiner Drachen
15-10-2002, 12:53
Ja sicher!

Und David Kopperfield schwebt durch die Luft!
Die Leute haben nur etwas zuviel Fernsehen gesehen und meinen jetzt sie könnten das auch!

:o

Gruß Lars

Pantha
15-10-2002, 13:01
Original geschrieben von Skyguide
Wenn man gewissen Dim-Mak Experten glauben will, geht's sogar zeitverzögert und ohne Schlag ;).

Gruss Skyguide

Wie Ihr könnt das nicht! Bei uns wird das schon beim Grüngurt geprüft!

kleiner Drachen
15-10-2002, 13:06
Müsst ihr dann aber viele Leichen bei der Prüfung haben!
Ich hoffe ihr nehmt da keine Weißgurte, habt ja dann keinen Nachwuchs mehr!:devil:

Gruß Lars

Pantha
15-10-2002, 13:20
Freies Sparring, zwei gehen rein einer kommt raus und hat den Grüngurt bestanden! Was denkst Du wie das beim 1.Dan war;)

kleiner Drachen
15-10-2002, 13:23
Ach, jetzt begreife ich endlich warum es so wenige gute Meister gibt, die einem richtige KK lehren!

Danke! Jetzt weiß ich endlich bescheid!:D

Gruß Lars

Ta Mo
15-10-2002, 21:38
Ein absolut tödlicher Schlag: "Der Herzschlag" !!!:teufling:

kleiner Drachen
15-10-2002, 21:43
Hallo Ta Mo!

Wie meinst Du das?

Gruß Lars

DasHaeschen
15-10-2002, 22:27
Ein absolut tödlicher Schlag: "Der Herzschlag" !!! Das ist aber ne Seltenheit unter den tödlichen Schlägen:
Der einzige Schlag, der absolut tödlich wirkt, wenn er ausbleibt! :biglaugh:

Ta Mo
15-10-2002, 22:55
genau :)

Pantha
15-10-2002, 22:58
Original geschrieben von DasHaeschen
Das ist aber ne Seltenheit unter den tödlichen Schlägen:
Der einzige Schlag, der absolut tödlich wirkt, wenn er ausbleibt! :biglaugh:

Also sogar töten ohne zu schlagen ist möglich:D

samabe
16-10-2002, 06:39
Original geschrieben von Panther
Also sogar töten ohne zu schlagen ist möglich:D

Und da raten immer alle zu Deeskalation und dass man nicht schlagen soll. :mad: :mad: :mad: :mad:

Wollen wir mal hoffen, dass sich das nicht zu viele "Zu Herzen" nehmen....:p :p

Bambam
16-10-2002, 06:55
jrtzt wird es aber geschmacklos !:D

bambam

Rene
16-10-2002, 07:47
Ein Schalg? Wozu. Es gibt doch die vibrirrenden Hände der Shaolin Ninja. *g*

kleiner Drachen
16-10-2002, 09:38
Hi Rene!

Das passt jetzt aber gar nicht!

Ninja (jap.) und Shaolin (chin.)!
Ich möchte auch gar nicht wissen wie das gemeint war!

@ Ta Mo
War ne gute Idee mit dem Herzschlag! Mal gut das ich ständig im training bin!:D :D

Gruß Lars

Ta Mo
16-10-2002, 09:57
"Ein Schalg? Wozu. Es gibt doch die vibrirrenden Hände der Shaolin Ninja. *g*"


Vibrierende Hände, cool! Die haben dann auch andere Anwendungsbereiche, oder? :D :D :D , nicht nur zum töten.....

Luggage
16-10-2002, 11:23
Schwein!

mfg,
Luggage

kleiner Drachen
16-10-2002, 11:39
Hey Leute!
Bei welchem Thema waren wir noch?
Das ist glaube ich das falsche Thema!

Jetzt zum alten zurück!
"Kann man jemanden mit einem Schlag töten?"

Gruß Lars

PAI LEE
16-10-2002, 12:05
Hola Chavales


Ja kann man!

Der einzige sichere Todesschlag ist der, der "Schwarzenschattenlosenchikunghand" den ihr nur bei mir lernen könnt!

Ich habe diese furchtbare Technik direkt von dem einzigen noch lebenden Meister des chinesischen Boxeraufstandes.
Ich darf als respekt gegenüber dem Geheimbund seinen Namen hier nicht nennen!

Jeder der diesen Schlag von mir lernen will, muss zuerst durch die Prüfung des "Eisenhemdes"(5000 Euro)
Danach könnt ihr die wirksamste aller Todstechniken bei mir für 10000 Euro erlernen(nur bei Vorkasse)

Hasta Luego

Pai Lee

Joachim
16-10-2002, 12:11
Mensch Pai lee, bist Du aber billig (oder soll ich lieber sagen preiswert?)
Das Du den Namen des geheimbundes nicht nennen kannst ist klar, dann wärs ja kein Geheimbund mehr...

Kann ich die Techniken eigentlich auch per Fernkurs übers Internet lernen?
Wenn ja schick mir deine Kontonummer, ich überweise das Geld sofort.

Das man eine schöne Urkunde bekommt, davon kann ich ja wohl ausgehen?


Grüsse,

Joachim

samabe
16-10-2002, 12:42
Was kommt denn noch an Nebenkosten hinzu?

Ich denke da an Model / bzw. Opferkosten.

Wie viele darf man denn beim Training tothauen - oder etwa nur einen?

Rene
16-10-2002, 12:52
Es ist wirklich gemein: Da gibt es so eine wunderschöne, kleine Fertigkeit, die sich da nennt Todeskralle und mit der man wirklich gut Leute in den Hades schicken kann, ich benutze sie verdammt oft, und doch gibt es da ein kleines Problem: ich weiß nicht, was es ist, was ich da mache.
Wir führen die Todeskralle in unserer Gruppe momentan als KAMPFTECHNIK. Das ist mir ganz recht, so kann ich mich darauf spezialisieren, und auch eine andere uns bekannte Gruppe ist mangels genauerer Beschreibung darauf ausgewichen. Aber tief in meinem dramatischen Herzen bin ich gar nicht überzeugt! Ich finde es unlogisch, daß man eine Kampftechnik durch Investition von Magiepunkten erwerben kann, nicht als „Stufe", sondern als „Grad". Ich persönlich neige eher zu der Vorstellung, daß es sich um ganz normalen Waffenlosen Kampf handelt, mit dem einzigen Unterschied, daß die Hände des Ki-Adepten mit magischer Energie aufgeladen sind und so körperlichen Schaden anrichten. Das würde zwar ausschließen, daß man sich darauf spezialisiert, aber es wäre irgendwie logischer, authentischer und - befriedigender. Daß Ki-Adepten zu begrenztem Einsatz von Magie fähig sind, wird belegt durch Fähigkeiten wie den „Spurlosen Schritt" (Almanach der Hexerei), wo eine sehr begrenzte Form von Levitation ausgeübt wird. Ich halte beide Deutungen, magische Energie und Kampftechnik, für möglich und denke, ohne eine genauere Beschreibung in einem der Quellenbücher wird die „Todeskralle" weiterhin diskussionswürdig bleiben, und jedem bleibt seine eigene Deutung offen. Aber es würde mich dennoch sehr interessieren, was ihr dazu zu sagen habt und wie ihr die Todeskralle in eurer eigenen Gruppe handhabt!


http://www.thedarksociety.com/magie/wegedermagie/wege009.html

Rene
16-10-2002, 13:04
es hat etwas gedauert, aber ich habs gefunden. :D


Ninja: Japanische Sekte der Unsichtbaren, der heute die Mitglieder der alten ‘Gesellschaft der Morde’ angehören. Nach Bruce Lee’s Tod nahmen einige Leute an, der ‘Kleine Drache’ sei das Opfer des Zornes eines Ninja geworden. Angeblich sollte ein Kämpfer, Mitglied der Sekte, den die Lebensweise oder das absolute Eintreten für das Jeet-Kune-Do oder auch das Ausplaudern der Geheimnisse des Kung Fu schockiert hatte, versucht haben, Bruce Lee umzubringen. Zu diesem Zweck soll der Ninja einen Todesstoß ‘mit Verzögerung’ ausgeführt haben. Hierbei wandte er die Technik der ‘vibrierenden Handfläche’ an, bei der die innere Energie in Vibration umgesetzt wird. Der Ninja legt seine Handfläche auf sein Opfer und bestimmt damit, es zu einer bestimmten Stunde sterben zu lassen. Zwischen der Berührung und dem Tod können sowohl zwei Monate als auch zehn Jahre liegen !
http://www.arsmartialis.com/warnung/maerchen.html

PAI LEE
16-10-2002, 13:58
Hola Chavales

@Joachim



bist Du aber billig (oder soll ich lieber sagen preiswert?

gelle!:D


Kann ich die Techniken eigentlich auch per Fernkurs übers Internet lernen

Nööö!
Sowas kann ich nicht. Es gibt aber Andere die sowas können!;)


Das man eine schöne Urkunde bekommt, davon kann ich ja wohl ausgehen

Na klar!!!
Kostet aber eine Kleinigkeit!(2000Euro)

@samabe

Was kommt denn noch an Nebenkosten hinzu?

- Das offizielle Kimono des Geheimbundes - 200 Euro
- Jahresbeitrag - 300 Euro
- Zwei Wochen Aufenthalt - pro Tag 350 Euro (ohne Kost)
- Bei bestandener Prüfung, Urkunde - 2000 Euro
- Das offizielle Abzeichen fürs Kimono - 200 Euro
- Ein spezielles Chikung Öl um deine schwarze Hand wieder auf Hautfarbe zu bekommen - 3000 Euro

sonst nichts!



Wie viele darf man denn beim Training tothauen - oder etwa nur einen?

Also, dass das mal vorweg klar ist:

Hauen darf nur ich!

Du darfst wenn überhaupt, auf einen reifen Apfel, ein Bruchtest versuchen!
Pro Apfel - 50 Euro

Hasta Luego

Pai Lee

kleiner Drachen
16-10-2002, 14:39
Alles klar!

Ich lerne bei Dir, sag mir nur wann und wo!
Ich bringe Dir dafür den lilahandgriffkopftodesfaustschattenschlag bei!
Der ist absolut tödlich! Stammt vom tödlichen Orden der lila Mönche!

Gruß Lars

rosi
17-10-2002, 18:25
ist ja geil. ich wollte immer mal lernen leute mit einem schlag, besser noch ohne schlag oder jede bewegung kalt zu machen.

kann mir vielleicht einer von euch beibringen, meinen gegner durch blosse gedankenkraft in die ewigen jagdgründe zu befördern?

bin dankbar für jeden vorschlag.

ich kenne als ultimative sv den thermonuklearenerstschlag.

der ist aber nicht billig und darf nur von amerikanischen pentagonkampfkunstmeistern oder antijamesbondgeheimbünden angewandt werden.

zum thema:

ja, man kann. nein, man soll nicht. ja man wird dafür bestraft.

mfg

Ta Mo
17-10-2002, 19:03
Der "Blitzschlag" ist auch nicht schlecht, man muss aber grosse Mentale Stärke besitzen, um ihn anwenden zu können...

Der Gegner fällt ganz sicher tot und gebraten um :)......

Joachim
18-10-2002, 09:47
Ihr seid doch alle krank...:)

Bambam
18-10-2002, 10:11
ha !
ich bin der einzige noch lebende meisterschüler von darth vader (und sein unehelicher sohn dazu).
ich kann sogar leute erwürgen ohne sie anzufassen !
so jetzt kommt ihr !

möge der saft mir niemals ausgehen !

Darth Bambam

rosi
18-10-2002, 12:42
@ joachim


Ihr seid doch alle krank...

natürlich, aber wie soll man auf so eine frage reagieren?

ich spreche jetzt wahrscheinlich nicht nur für mich, aber ich will niemanden mit einem schlag töten. schon gar nicht mit dem ersten.

sollte ich je in eine situation geraten, in der ich straffrei mit dem ersten schlag töten dürfte, dann hat mein gegenüber ne waffe, gegen die ich eh nix machen kann. jedenfalls nicht ohne eigene waffe.

mfg

PAI LEE
18-10-2002, 14:49
Hola Chavales

@rosi



sollte ich je in eine situation geraten, in der ich straffrei mit dem ersten schlag töten dürfte, dann hat mein gegenüber ne waffe, gegen die ich eh nix machen kann. jedenfalls nicht ohne eigene waffe.



Häää?..........äääääh..........hääääääääää?


Hata Luego

Pai Lee

Bambam
18-10-2002, 15:37
also da kann ich mich nur anschliesen !

Hääääää?????????????????????????hääää?????

rosi
18-10-2002, 16:59
Hääääää?????????????????????????hääää?????

Notwehrsituation, mildestes geeignete mittel! dann darf ich das, sonst nicht. § 35 stgb.

mfg

Jibaku
18-10-2002, 17:57
§35 ist der "Entschuldigende Notstand", ich gehe aber davon aus, daß Du §32, also die Notwehr meinst!
Und es ist mit nichten so, daß ich das mildeste noch irgendie geeignete Mittel anwenden muß.
Maßstab ist das geeignetste Mittel und nur wenn mehrere gleicher Eignung zur verfügung stehen bin ich von diesen auf das mildeste verwiesen.
Man ist nicht verpflichtet Eingriffe in eigene Rechtsgüter zum Schutz des Täters hinzunehmen.
Es sei denn, es besteht ein krasse Mißverhhältnis zwischen dem Rechtsgut in das eingegriffen wird und dem das man verteidigt (Schrotflinte auf Apfeldieb).
Die Möglichkeiten im deutschen Notwehrrecht sind sehr weitreichend, ob es aber sinnvoll ist diese voll auszuschöpfen angesichts einer vielleicht nicht ganz eindeutigen Beweislage ist eine andere Frage.

rosi
19-10-2002, 00:41
@ jibaku

natürlich meine ich 32. sorry.

soweit ich mich allerdings entsinne, ging es darum, mit einem schlag töten zu können. das es so etwas gibt ist unstrittig.

aber es ist auch unstrittig, dass ich nur dann einen tödlichen schlag ansetzen darf, wenn ich mich selbst in einer lebensbedrohlichen lage befinde. das war das, was ich meinte.


Und es ist mit nichten so, daß ich das mildeste noch irgendie geeignete Mittel anwenden muß.

§ 32 Notwehr

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Erforderlich ist die Verteidigung, wenn sie das relativ mildeste geeignete Mittel ist, um die sofortige Beendigung des Angriffs und die endgültige Beseitigung der Gefahr zu gewährleisten. Maßstab ist die Sicht eines vernünftigen und besonnenen Verteidigers in dessen konkreter Lage.

so kenn ich die erfordernisse der notwehr.

und das bedeutet, dass ich, wie du bereits angeführt hast, einen angriff gegen mich, sofern er rechtswidrig und gegenwärtig ist, abwehren darf. aber ich muss das mildeste mittel anwenden, welches erforderlich dazu ist. wenn mich jemand verhauen will, darf ich zurückhauen. aber ich darf ihn nicht gleich umbringen.

richtig ist, dass das deutsche notwehrrecht sehr weitreichend ist, aber auch sehr auslegungsfähig, selbst bei eindeutiger beweislage kommt es auf richter und staatsanwälte an, ob du nicht doch überzogen hast.

kleiner Drachen
19-10-2002, 07:36
:klatsch: :beer: :respekt: :klatsch: :beer: :respekt::klatsch: :beer: :respekt:

Ich stimme Dir voll zu!

Gruß Lars

Shi Sikuai
20-10-2002, 16:33
Es ist schon sehr Interessant zu lesen wie viel Mühe sich einige Leute geben um zu diskutieren, ob es einen tötlichen Schlag gibt und ob er funktioniert.
Wer es nicht glaubt, kann sich in meiner Schule anmelden und LERNEN - LERNEN und nochmals LERNEN.

Aber eine Frage bleibt da noch????

WARUM TÖTEN ?????

Schmerzen sind doch schon genug. Denkt bitte daran, wir sind in Deutschland und müssen alles was da so kaput geht immer bezahlen.

Viele grüße und viel Spass noch
- Shi Sikuai -
:o

Thor Kaufman
20-10-2002, 17:36
Original geschrieben von Shi Sikuai
Es ist schon sehr Interessant zu lesen wie viel Mühe sich einige Leute geben um zu diskutieren, ob es einen tötlichen Schlag gibt und ob er funktioniert.
Wer es nicht glaubt, kann sich in meiner Schule anmelden und LERNEN - LERNEN und nochmals LERNEN.

Aber eine Frage bleibt da noch????

WARUM TÖTEN ?????

Schmerzen sind doch schon genug. Denkt bitte daran, wir sind in Deutschland und müssen alles was da so kaput geht immer bezahlen.

Viele grüße und viel Spass noch
- Shi Sikuai -
:o Hehe Sikuai, du bringst den ganzen Thread wirklich gekonnt auf den Punkt :D

Wir werden alle in deine Schule kommen, lernen den Todesschlag und lassen andere dann den Müll wegräumen, aber nur unter Androhung schmerzfreier Gewalt
So wird's gemacht, danke für diese Erleuchtung :p

Ani
20-10-2002, 19:36
Also echt Leute, ihr habt vielleicht Probleme... :rolleyes: !
Ani:D

kleiner Drachen
20-10-2002, 19:46
Nenn doch einmal Beispiele!

Gruß Lars

Ani
20-10-2002, 19:52
Ja, beispiele fänd ich auch gut.Aber vorsicht, es ist nicht erstrebenswert!:D

Ani

Jibaku
21-10-2002, 12:54
aber es ist auch unstrittig, dass ich nur dann einen tödlichen schlag ansetzen darf, wenn ich mich selbst in einer lebensbedrohlichen lage befinde. das war das, was ich meinte.


Hi Rosi,

wenn ich Dir auch im Folgenden zustimme, so ist doch das oben zitierte nicht richtig!
Das besondere am Notwehrrecht, und das ist im Gegensatz zu häufig gerade in Kampfsportkreisen mit tiefster Überzeugung vorgetragenen Ansichten so, ist die Tatsache, daß keine Güterabwegung stattfindet (Anders als in den §34/35 und eigentlich allen anderen Eingriffsrechten).
Es wird also nicht das angegriffene Rechtsgut dem in das einzugreifen ist gegenüber gestellt.
Ausnahme ist das Korrektiv des krassen Mißverhältnisses was oben exemplarisch mit dem Apfeldieb-Schrotflintenbeispiel dargestellt wurde.
Das ist es auch was in meiner Aussage- Man ist nicht verpflichtet Eingriffe in eigene Rechtsgüter zum Schutz des Täters hinzunehmen- zum Ausdruck kommt.
Etwas verkürzt, wer sich in Gefahr begibt kommt darin um!
Maßgeblich für die Verteidigungshandlung ist die Erforderlichkeit und hier jetzt einmal sehr verkürzt dargestellt die Geeignetheit.
-Erforderlich ist die Verteidigung, wenn sie das relativ mildeste geeignete Mittel ist, um die sofortige Beendigung des Angriffs und die endgültige Beseitigung der Gefahr zu gewährleisten.-
Hier zitiere ich Dich (?) noch einmal um dies klar zu stellen, unabhängig vom Rechtsgut, wenn mein tödlicher Schlag das einzige Mittel ist das vor allem die Voraussetzungen "sofort" und "endgültig" erfüllt, dann ist er automatisch auch das mildeste Mittel.
Und wenn ein anderes Mittel nicht im gleichen Maße geeignet ist, so ist es unerheblich ob es "relativ milder" ist.
Was richtig ist, die Situation in der sich ein solcher, hypothetischer Fall konstruieren lässt ist wohl sehr unwahrscheinlich und bedarf vieler Voraussetzungen, aber es kommt nicht auf die Wertigkeit der Rechtsgüter an.

Das Schwierige an der lebensbedrohlichen lage wäre ja auch, daß man meist erst hinterher weiß (?) ob die Lage Lebensbedrohlich war.

Um es noch einmal an einem Beispiel festzumachen, natürlich darf eine Frau der Vergewaltigung droht so reagieren oder jemand dem schwere Verletzungen oder Verstümmelungen drohen.
Selbst Sachwerte dürfen in Deutschland ja mit Waffengewalt verteidigt werden(Hier gibt es eine Diskussion ob dies mit der Eurpäischen Menschenrechtskonvention vereinbar ist).
Aber natürlich immer unter o.g. Voraussetzungen.

Und was richtig ist, der Eindruck der beim Richter entsteht wenn das gefährdete Rechtsgut und das in das eingegriffen wurde sehr stark von einander abweichen ist nicht von der Hand zu weisen, was den Einfluß auf die Urteilsfindung angeht.

Ani
21-10-2002, 14:42
Wie kommt ihr nur auf so einen Quak!

Mfg

Ani

kleiner Drachen
21-10-2002, 20:47
Aha! Jatz weiß ich mehr!:confused:

Gruß Lars

Shi Sikuai
21-10-2002, 21:11
Hey, jetzt sitze ich schon einen ganzen Tag hier in meiner Schule und keiner kommt....... ha ha ha.
Jetzt aber mal Spass bei Seite.
Warum sollte jemand einen tötlichen Schlag brauchen.

Denkt daran, alles was man kaput macht, muss man auch bezahlen.

Gruss shi sikuai:D

Alfons Heck
21-10-2002, 21:16
Original geschrieben von Jibaku
...Das besondere am Notwehrrecht, und das ist im Gegensatz zu häufig gerade in Kampfsportkreisen mit tiefster Überzeugung vorgetragenen Ansichten so, ist die Tatsache, daß keine Güterabwegung stattfindet (Anders als in den §34/35 und eigentlich allen anderen Eingriffsrechten).
Es wird also nicht das angegriffene Rechtsgut dem in das einzugreifen ist gegenüber gestellt.
Ausnahme ist das Korrektiv des krassen Mißverhältnisses was oben exemplarisch mit dem Apfeldieb-Schrotflintenbeispiel dargestellt wurde...
Und was richtig ist, der Eindruck der beim Richter entsteht wenn das gefährdete Rechtsgut und das in das eingegriffen wurde sehr stark von einander abweichen ist nicht von der Hand zu weisen, was den Einfluß auf die Urteilsfindung angeht.

Hi,
also wenn ich jemanden in einer solchen Situation schwer verletze bin ich auch als KKler im"Recht"? Ich muß dem Richter nur klar machen das ich mich in einer solchen Situation befand.
Eine Aussage wie: "Der hats nicht besser verdient." würden wohl Zweifel daran aufkommen lassen und der Richter eventuell davon ausgehen das ich im Zuge einer Vergeltungsaktion zugeschlagen habe die dann eben nicht mit dem Notwehrrecht gedeckt ist. Richtig?

Jibaku
21-10-2002, 22:30
Richtig?
Ja!
Oder besser: Ja, aber...
Die Art und die Beurteilung der Situation bemisst sich ja nach den Möglichkeiten der Handelnden Personen und eine Situation in der einem Unerfahrenen nur ein Schlag gegen den Kehlkopf bleibt würde einem Kampfsportler vielleicht noch andere Optionen offen lassen die genauso geeignet sind den Angriff sofort und Dauerhaft zu stoppen.
Neben den rein technischen kommen natürlich auch noch die körperlichen Voraussetzungen der Handelnden Personen dazu etc.
Aber grundsätzlich habe ich als kampfsportler die gleichen Rechte wie jeder andere auch und Können ist auch, im Gegensatz zu den Ausführungen in den FAQs, keine Waffe und ich habe auch keine grundsätzliche Warnpflicht.
Es ist selten eine Frage der gesetzlichen Möglichkeiten sondern meist eher eine Beweisfrage und da ist es leider so, daß große Kreise von Kampfsportlern recht erfolgreich darin waren ein nicht gerade positives Bild der Gesamtheit der KK/KSler zu kreieren.
Eine Aussage wie: "Der hats nicht besser verdient." würden wohl Zweifel daran aufkommen lassen
Davon ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auszugehen, denn ich muß um vom Notwehrrecht gedeckt zu sein auch mit Verteidigungwillen handeln und in dieser Aussage kommt ja eher eine Sanktionswille zum Ausdruck.
Wenn dann noch der ursprüngliche Angreifer schwer verletzt ist, ich gar nichts habe, und 100 KG und 15 Jahre Kampfsport 65 KG und 10 Jahre Minigolf einander gegenüber standen wirds sehr schwer auch nur einen Notwehrexzess geschweige denn eine normale Notwehr glaubhaft zu versichern.

Alfons Heck
22-10-2002, 07:18
Danke für Deine prompte Antwort.
Also ist es wohl sinnvoll wenn ich in eine "Schlägerei" verwickelt war erst mal nur die notwendigen Angaben zur Person zu machen, und vor einer Aussage mit dem Anwalt meines Vertrauens zu sprechen.

Harrington
22-10-2002, 07:19
Hallo Alfons.

Genauso siehts aus.

Alfons Heck
22-10-2002, 07:28
Wobei:
wenn der "Angreifer" verschwunden ist, ist es sicher sinnvoll Angaben über diesen zu machen damit er möglichst umgehend aufgegriffen werden kann :D

Harrington
22-10-2002, 07:35
Nur wenn du den Angreifer blutend und ziemlich "zerstört" auf dem Boden liegen gelassen hast,ist es an deiner Stelle besser Fersengeld zu geben...:D

Alfons Heck
22-10-2002, 07:50
Sicher :D

Ganz Allgemein bleibt also festzuhalten:
Mit Zurückhaltung in meinen Aussagen und überlegtem Verhalten (zB Anwalt konsultieren) sollte ich auch als KKler nach einer nicht von mir provozierten körperlichen Auseinandersetzung ganz gute Karten haben.
Wer dann noch verurteilt wird könnte mit seiner Verteidigung nicht unerheblich über das Ziel hinausgegangen sein. :rolleyes:

Luggage
22-10-2002, 12:55
Oder einen bösartigen Richter gehabt haben, demselben ist nämlich ein gehöriger Spielraum gegeben!

mfg,
Luggage

sasa
22-10-2002, 20:09
Hallo erstmal,

theoretisch ist es möglich, jemanden durch einen schlag von schräg unten auf das Nasenbein zu töten. Da es dabei passieren kann, dass sich das Nasenbein ins Gehrin schiebt. Oder auch, dass das "Gehirnwasser" ausläuft. Aber wiegesagt, dies geht halt nur mit prezisen schlägen. Ebenso ist es bei der Fontanelle, der Halsschlatgader, oder den ersten Wirbeln im Genick.

Aber diese Techniken sind für mich in einer guten Selbstverteidigung... nicht erstebenswert... Weil auch vom rechtlichen her gesehen... wäre es sichelrich leine Notwehr mehr jemanden zu töten, vorsätzlich.

mFG sascha

Bambam
22-10-2002, 21:19
ich dachte die geschichte mit der nase im gehirn ist ein märchen ?
was denn nun ?

cu

darth bambam

kleiner Drachen
22-10-2002, 21:21
Danke für die Anleitung!

Man kann sich auch sehr einfacher verteidigen!

Gruß Lars

Jibaku
22-10-2002, 22:15
Ebenso ist es bei der Fontanelle
Na will hier jemand Kleinkinder töten..?
Tz, tz, tz und wenn schon, bei unter zwei jährigen muß ich doch nicht auf die Fontanelle schlagen um den gewünschten Erfolg zu erreichen.
Aber wirklich nett ist das in keinem Fall!

rosi
23-10-2002, 02:04
@jibaku

du magst in vielen o.a. ausführungen recht haben.

doch das problem liegt doch bei kampfsportlern oder -künstlern darin, dass ihnen zu den tödlichen auch nicht tödliche techniken zur verfügung stehen. nun sind wir wieder beim mildesten mittel und das ist dann eben nicht tödlich. oder aber du kannst beweisen, dass du deine kk nicht so perfekt beherrschst und dich so verteidigt hast, wie es dir geboten schien.

allerdings läuten bei richtern und sa'en schnell die alarmglocken, wenn sie von kk oder ks hören. da helfen gesetze und kommentare wenig, wenn man von urteilen wie in dem thread "9 Monate auf bewährung" hört.

das problem, denke ich, liegt darin, sich konkret in die situation der sv hineinzudenken. denn zum denken und seine sv genau zu planen hat der verteidigende meist keine zeit. da reagiert er intuitiv auf die situation. die richter haben dann zur analyse sehr viel zeit.

mfg

Harrington
23-10-2002, 07:03
@BamBam

Es ist nicht möglich,kompletter Unsinn.