Vollständige Version anzeigen : Metall Nunchaku bei Ebay....
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=1868548508
Leute gibts, denen ist kein Gesetz heilig ;)
DasHaeschen
15-10-2002, 21:53
Wow! Sach mal, das ist schon illegal, oder?!
Und er weist sogar noch darauf hin! :rolleyes:
Der Erwerb, nicht der Verkauf ist illegal ;)
Das ist ein verbotener Gegenstand! Der Verkauf, Erwerb und der Besitz ist strafbar!
Sicher Panther da gebe ich dir "erst mal" Recht. Ich glaube aber mich an etwas erinnern zu können , dass dieses Gesetz umgeht. Werde mich mal schlau machen, und mich dann wieder melden. ;)
OK, denke ich zwar nicht, aber wenn dann bitte hier:
http://www.kampfkunst-board.de/kampfkunst/forum/showthread.php?s=&threadid=1893
DasHaeschen
16-10-2002, 13:36
Werde mich mal schlau machen, und mich dann wieder melden. Das musst Du uns nicht erzählen. Erklär die Lücken lieber dem EBAYer, der könnte das Wissen gebrauchen, wenn der Staatsanwalt vor der Tür steht! :D
ugr|dual
19-10-2002, 01:12
Original geschrieben von EMZET
Sicher Panther da gebe ich dir "erst mal" Recht. Ich glaube aber mich an etwas erinnern zu können , dass dieses Gesetz umgeht. Werde mich mal schlau machen, und mich dann wieder melden. ;)
soweit ich weiss dürfen weiterhin nur in bayern und NRW sport-nunchakus mit "sicherung" (lösen der verbindung ab einem gewissen druck) besessen werden.
wenn man mit der harten version trainieren will, nimmt man eigentlich holz. diese metall-teile sehen zwar nett aus, scheinen mir aber weniger für ernsthafte sportler gemacht zu sein.
Noch mal welche.
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=1869920686
mfg
Sebastian
19-10-2002, 15:38
und warum schließt Ebay die Auktionen nicht einfach?
Wenn sie es merken wird ja geschlossen,dauert manchmal ein bißchen. Reicht oft um zu verkaufen.
mfg
wenn du sie vor dem verbot gekauft hast ist es nicht schlimm bloß mit dir rum schleppen darfst du sie net mehr
Jackie-O
01-12-2007, 23:30
wenn du sie vor dem verbot gekauft hast ist es nicht schlimm bloß mit dir rum schleppen darfst du sie net mehr
Stimmt so nicht. Wird ein Gegenstand verboten ist man verpflichtet selbigen (sofern man ihn denn besitzt) bei der örtlichen Polizeistelle abzuliefern.
Aber wenn man einen verbotenen Gegenstand vor dem Verbot gekauft hat
sind das vielleicht mildernde Umstände bei dem Verfahren wegen dem Besitz illegaler Gegenstände.
John Preston
01-12-2007, 23:49
Ja und du kannst auch hoffen, dass es mildernde Umstände für dich gibt, für das "hervorkramen uralter Threads" oder genauer "5 Jahre alter Threads" :D
Ir-khaim
03-12-2007, 14:48
Ein Nunchaku ist ein verbotener Gegenstand und darf deshalb nicht erworben, besessen oder überlassen werden.
Kurz: man darf keinen Umgang damit haben.
Steht so im Waffengesetz - sind da noch irgendwo Ausnahmen genannt?
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