Anmelden

Vollständige Version anzeigen : außerordentliche Vertragskündigung



fistfighter
21-10-2002, 23:47
...

Harrington
22-10-2002, 07:54
Ich denke schon,oder war er da nicht Herr seiner Sinne?Wer unterschreibt denn sowas?

Tricks gibt es nicht, nur Urteile,wie z.B.Umzug oder eine Krankheit die bescheinigt werden muss.

Im übrigen sollte man sich immer das kleingedruckte vorher durchlesen..Dann braucht man auch nicht nachher rumjammern..:rolleyes: :( :D

DasHaeschen
22-10-2002, 18:01
Trainingsverträge brauchen ein dreimonatiges Kündigungsrecht, da es sich um eine Clubmitgliedschaft handelt.

Es darf zwar ein längerer Vertrag abgeschlossen werden, aber den muss man nicht einhalten. Das Kündigungsrecht beträgt drei Monate...
Ausnahme sind Pauschalangebote. (Zum Beispiel: Ich führe Dich bis zum ersten Dan, egal wie lange es dauert, und Du bezahlst dafür soundsoviel Euro) Die sind - fristenunabhängig - rechtsgültig und bezahltes Geld muss schon vor Gericht zurückverlangt werden.


Aber ich würde sagen, wer so verrückt ist, einen 5-Jahresvertrag zu unterschreiben, sollte zur Strafe noch mal die doppelte Summe, die ihn das kostet, an die Aktion Mensch oder so spenden! :rolleyes:


Ciao,
Häschen

fistfighter
22-10-2002, 22:10
...

DasHaeschen
22-10-2002, 22:43
Das Vereinsrecht ist ein ziemlich umfangreiches Werk. Gibts sicher gesondert bei Amazon (http://www.amazon.de) ;)

Ansonsten probiers doch erst mal mit Vernunft (Du hast keine Zeit, wegen Bund oder das Schuljahr ist superstressig, Du wirst vielleicht nicht versetzt, oder Dein Studium nimmt Dich voll in Anspruch oder so), in der Regel lassen die Leute dich aus dem Vertrag raus.

Es gibt beim Vereinsrecht halt ein Problem:
Wenn die schlau sind, dann haben die das so hingedreht, dass Du nicht die Mitgliedschaft bezahlst, sondern quasi die Mitbenutzungsrechte an Geräten und Trainern und so.
Das ist dann vermutlich ein Mietverhältnis (ganz genau kann ich es nicht sagen, bin kein Jurist) und dafür gibt es nur eine gültige Frist:
Die im Vertrag!


Also ist es ein Kampfkunstverein oder eher eine Art Fitnesscenter mit angehängtem Boxclub oder so?
In letzterem Fall kannst Du Dir das Vereinsrecht nämlich gründlich sparen... :(


Ciao,
Häschen

fistfighter
23-10-2002, 09:56
...

DasHaeschen
23-10-2002, 11:42
Es ist ein "eingetragener Verein" (e.V).

Wenn ich mich jetzt abmelde, muss ich die nächsten Monate noch weiterbezahlen. Hm, dann versteh ich das Problem nicht. Laut Vereinsrecht musst Du noch 3 Monate nach der Kündigung weiterbezahlen.
Drei Monate sind doch ok, daran wirst Du nicht pleite gehen, oder?!


Da kenn ich ganz andere Verträge... ;)


Ciao,
Häschen

fistfighter
23-10-2002, 12:03
...

DasHaeschen
23-10-2002, 12:07
In den Verträgen steht ja oft, dass sich diese nach Ablauf der Vertragslaufzeit automatisch verlängern. Wenn das drinsteht, ist es meines Wissens auch so, es sei denn, man kündigt fristgerecht.


Ciao,
Häschen

Michael Kann
23-10-2002, 12:13
Wenn sich der Vertrag, und das ist meistens so, automatisch verlängert, und Du diesen unterzeichnet hast, so ist er rechtskräftig.

Die Kündigungsfrist von 6 Monaten kann ich nicht nachvollziehen. Soviel ich weiß, sind 3 Monate gesetzlich verankert. Es gibt sogar Vereine, wie uns, die bis zu 6 Wochen vor Ablauf Kündigungen entgegennehmen.

Ansonsten sind Verlängerungen um bis zu einem Jahr normal und nach meinen Informationen auch legitim. Entscheidend ist, dass dies vor Vertragsabschluss dem Partner bekannt war, es sollte also auch in der ausgehändigten Vertragskopie schriftlich vereinbart sein.

Verträge mit über einem Jahr Laufzeit können in bestimmten Fällen anfechtbar sein, hier sollte jedoch ein Jurist Stellung dazu beziehen, da ich zu wenig, da für mich nicht relevant, im Thema stecke.

Gruß
Mike

fistfighter
23-10-2002, 12:30
Lest euch den Text unter dem obigen Link mal durch.
Bei Fitness-STudios herrscht was die automatische Verlängerung von Verträgen betrifft anscheinend ein etwas andere Sachverhalt, oder?!

Michael Kann
23-10-2002, 13:22
Welcher Link?

Gruß
Mike

samabe
23-10-2002, 13:33
Original geschrieben von WhiteBelt4ever


gilt dieser Sachverhalt auch für Dojos?
In den Verträgen steht ja oft, dass sich diese nach Ablauf der Vertragslaufzeit automatisch verlängern.
Aber wenn ich vergesse einen 2-jährigen Vertrag zu kündigen, läuft dieser dann aus rechtlichen Gründen automatisch aus?!

Dojos gibt es sowohl für Vereine, als auch für Schulen. Aber ich geh mal davon aus, dass Du Vereine meinst.
Normalerweise ist im "Vertrag" bzw. in der Vereinssatzung die Möglichkeit der Kündigung bzw. des Austrittes geregelt. Wenn dies nicht ist, kannst Du dann kündigen, wenn Dir danach ist.
Wenn der Vertrag/die Mitgliedschaft terminiert ist und keine Kündigungs- bzw. Verlängerungsklausel enthalten ist, endet der Vertrag mit Ablauf der Zeit und bedarf keiner besonderen Kündigung. Wenn Du durch "schlüssige Handlung" (hier weitere Teilnahme am Training) ein Angebot zur Verlängerung machst und der Befugte des Vereines dieses Angebot annimmt (er lässt Dich mittrainieren) ist der Vertrag/die Mitgliedschaft verlängert.

fistfighter
23-10-2002, 13:59
@mike

der link

http://www.vz-nrw.de/SES91682624/doc387A.html

Michael Kann
23-10-2002, 14:04
@whitebelt4ever

Kannte ich schon! Danke!

Gruß
Mike