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Vollständige Version anzeigen : Schutz 3. Wie weit kann man gehen?



*Takezo*
03-08-2006, 22:41
Hi ich hab mal ne frage
und zwar angenommen man spaziert irgendwie durch die gegend und hört hilfe/schmerzens schreie aus einem Fenster. Was kann man dann machen?

Wenn man dann z.B. klingelt und es macht jemand auf, der potentielle täter, und meint sowas wie "nein nein das war nix ich bin nur hingefallen" oder eine andere ausrede.
Man ist sich aber sicher das das garnicht die person war die geschrieen hat. Dürfte ich mir dann zutritt verschaffen und der person die geschrieen hat zur hilfe kommen? Oder müsste ich die Polizei rufen und auf die warten?
Ich mein bis die dann da sind kann der potentielle Täter ja das Opfer beliebig weiter quälen bzw. sogar töten.


Schonmal danke für die Antworten

BigTony
03-08-2006, 22:52
Die netten Leute in grün anruffen.

Wenn du geschrei aus einem Fenster hörst, was willst du machen ? Die Tür eintretten ?

*Takezo*
03-08-2006, 22:58
Die netten Leute in grün anruffen.

Wenn du geschrei aus einem Fenster hörst, was willst du machen ? Die Tür eintretten ?
Nunja das kommt ganz auf die art das geschrei an. wenn das schon todesangst ähnliche schreie sind wär tür eintretten auf jedenfall eine möglichkeit die ich nicht ganz auschliessen würde.

Luggage
03-08-2006, 23:15
Nunja das kommt ganz auf die art das geschrei an. wenn das schon todesangst ähnliche schreie sind wär tür eintretten auf jedenfall eine möglichkeit die ich nicht ganz auschliessen würde.
Ist halt schon arg konstruiert - für den unwahrscheinlichen Fall, dass man sich hundertprozentig sicher ist, dass da tötliche Gefahr droht (und es nicht der Fernseher war), mag man sich wohl zutritt verschaffen, sofern man verrückt genug ist, sich in eine solche Höhle des Löwen hinein zu begeben. Klüger und realistischer ist es in jedem Fall sofort die Polizei zu rufen, alles andere bedeutet Eigengefährdung und evtl. Straftaten, bei Fehleinschätzung. Wenn nur mal mehr Menschen die Polizei riefen, wenn ihnen was auffällt, anstelle weg zu sehen wäre glaube ich schon viel erreicht. Den Rambo braucht keiner markieren.

Grüße,
Luggage

enraged_Clown
04-08-2006, 07:24
1861 bastelte ein ein bäckerssohn aus gelnhausen (hessen) ein gewisser phillip reis an einem gerät mit dem man töne auf distanz übertragen konnte. das telefon. der erstgesprochene satz mit dieser neuen erfindung soll der legende nach: " das pferd frisst keinen gurkensalat" gewesen sein.
marktreife erhielt das telefon dagegen erst 1876 und war eine (weiter)entwicklung des briten alexander graham bell.
das irre daran, man kann sich dieser erfindung heute noch bemächtigen um z.b. die oma anzurufen, sich eine pizza zu bestellen oder auch um hilfe zu holen. man ist sogar nicht mal mehr an eine feststation gebunden, man kann theoretisch jederzeit, jeden (sofern verfügbar) telefonisch erreichen. in diesem fall wählt man am besten die 110 und gibt dem freund und helfer am anderen ende der leitung folgendes bekannt:

Wer meldet
Wo bin ich
Was ist los
Wartet man auf Rückfragen

anschliessend lehnt man sich zurück und wartet was passiert.

Hauser
04-08-2006, 07:46
Ich finds immer Interessant, wie irgendwelche Leute ihre total verdrehte Rechtsauffasung hier als Richtig hinstellen wollen.
Leute, wenn ihr bei solchen Themen in Rechtsfragen keine Ahnung habt, oder nur ein Halbwissen, dann schreibt am Besten gar nichts rein. Ansonsten postet hier jeder seine ganz persönliche Rechtsauffassung und letzten Endes kommt nur Schrott dabei raus.

Sachlage: Es gibt überhaupt keinen Rechtfertigungsgrund in eine fremde Wohnung einzudringen. Womit will man diesen Hausfriedensbruch relativieren? Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist sogar im Grundgesetz verankert und nur staatliche Organe dürfen dieses Grundrecht in besonderen Ausnahmefällen brechen. Als Zivilist hat man NIE ein Recht Hausfriedensbruch zu begehen und die Unverletzlichkeit der Wohnung zu brechen.
Wie schon gesagt, Polizei anrufen und gut ist.

handpratze
04-08-2006, 07:48
Äh ... Fremden die Tür einzutreten, wenn man sich der Situation nicht 100% sicher ist, kann ziemlich nach hinten losgehen :ups:

BigTony
04-08-2006, 10:57
Äh ... Fremden die Tür einzutreten, wenn man sich der Situation nicht 100% sicher ist, kann ziemlich nach hinten losgehen :ups:
Genau und dann noch was ..
ihr habt bestimmt schon viele Türen aufgetretten oder ?
Die Realität ist kein Film. Eine Haustür kannst du nicht so einfach mal eintretten
:rolleyes: das nur nebenbei

shotokan-man
04-08-2006, 11:04
Hi ich hab mal ne frage
und zwar angenommen man spaziert irgendwie durch die gegend und hört hilfe/schmerzens schreie aus einem Fenster. Was kann man dann machen?

Wenn man dann z.B. klingelt und es macht jemand auf, der potentielle täter, und meint sowas wie "nein nein das war nix ich bin nur hingefallen" oder eine andere ausrede.
Man ist sich aber sicher das das garnicht die person war die geschrieen hat. Dürfte ich mir dann zutritt verschaffen und der person die geschrieen hat zur hilfe kommen? Oder müsste ich die Polizei rufen und auf die warten?
Ich mein bis die dann da sind kann der potentielle Täter ja das Opfer beliebig weiter quälen bzw. sogar töten.


Schonmal danke für die Antworten


Mehr als die Polizei anrufen, darfst du nicht machen, Tür eintreten, das kann teuer werden. Líeber nicht. Vielleicht hat sich die Frau beim Bügeln gebrannt und du trittst die Tür ein :confused: :ups: :confused: :ups:

shotokan-man
04-08-2006, 11:05
1861 bastelte ein ein bäckerssohn aus gelnhausen (hessen) ein gewisser phillip reis an einem gerät mit dem man töne auf distanz übertragen konnte. das telefon. der erstgesprochene satz mit dieser neuen erfindung soll der legende nach: " das pferd frisst keinen gurkensalat" gewesen sein.
marktreife erhielt das telefon dagegen erst 1876 und war eine (weiter)entwicklung des briten alexander graham bell.
das irre daran, man kann sich dieser erfindung heute noch bemächtigen um z.b. die oma anzurufen, sich eine pizza zu bestellen oder auch um hilfe zu holen. man ist sogar nicht mal mehr an eine feststation gebunden, man kann theoretisch jederzeit, jeden (sofern verfügbar) telefonisch erreichen. in diesem fall wählt man am besten die 110 und gibt dem freund und helfer am anderen ende der leitung folgendes bekannt:

Wer meldet
Wo bin ich
Was ist los
Wartet man auf Rückfragen

anschliessend lehnt man sich zurück und wartet was passiert.

Immer wieder überaschend deine Antworten :ups:

elcarus
04-08-2006, 11:11
@shotokan

Das was clown geschrieben hat ist so ziemlich das sinnvollste was man dazu schreiben konnte.

Ich versteh manche Leute einfach nicht und bin langsam wirklich froh das mich das Gesetz vor Türstehen mit Gasknarren, Leuten die meine Tür eintreten weil ich gerade einen Shooter zocke etc. schützt (schützen sollte)

Ju-Jutsu-Ka
04-08-2006, 11:45
@Clown: 100%ige Zustimmung

Deutschland ist ein Rechtsstaat mit Gewaltmonopol beim Staat

Wir leben nicht in den USA wo Kopfgeldjäger Türen eintreten dürfen.
Der Staat Deutschland schützt die Grundrechte seiner Bürger und das ist auch gut so.

Luggage
04-08-2006, 12:00
@Clown: 100%ige Zustimmung

Deutschland ist ein Rechtsstaat mit Gewaltmonopol beim Staat

Wir leben nicht in den USA wo Kopfgeldjäger Türen eintreten dürfen.
Der Staat Deutschland schützt die Grundrechte seiner Bürger und das ist auch gut so.
Klar ist das so. Nur kann man natürlich spekulieren, dass sich eine Situation ergibt, in der ein Irrtum absolut ausgeschlossen ist, polizeiliches Eingreifen aber zu lange dauern würde. Zum Beispiel beobachtet man durch ein ebenerdiges Panoramafenster, wie jemand eine Frau zu Tode würgt und diese bereits in den letzten Zuckungen liegt. Ich vermute, dass hier ein Eindringen rechtlich in Ordnung wäre, vermutlich mit zuvor abgesetztem Notruf. Aber wie gesagt, es ist erstens extrem unwahrscheinlich eine dermaßen klar vorliegende Situation vorzufinden (und bei der geringsten Irrtumsmöglichkeit sollte man die Füße ruhig halten) und zweitens darf man sich natürlich auch nicht selbst gefährden und am Ende noch selbst abgestochen werden.

Grüße,
Luggage

Chris H
07-08-2006, 08:52
blöde frage..wenn man die tür nicht eintritt bei oben genanntem würgebeispielt, macht man sich dann nicht strafbar weil man keine hilfe geleistet hat?

enraged_Clown
07-08-2006, 09:26
blöde frage..wenn man die tür nicht eintritt bei oben genanntem würgebeispielt, macht man sich dann nicht strafbar weil man keine hilfe geleistet hat?
es steht im grundgesetz, ich meine artikel 13: die wohnung ist unverletzlich !
klar gibt es einschränkungen, diese müssen aber richterlich abgesegnet oder gewisse vorraussetzungen (gefahr für die allgemeinheut, gefahr im verzug etc.) haben. jedoch kann indiesen fällen auch nur von staatlicher stelle eingegriffen werden, und eine richterliche genehmigung muss nachträglich eingeholt werden. als privatperson hält man die füße still. man muss nämlich keine hilfe leisten wenn man sich dadurch strafbar machen würde.

ps. aus erfahrung weiss ich wie langwierig es sein kann so eine anordnung zu erwirken, das wird also sehr genau genommen.

Chris H
07-08-2006, 09:42
es steht im grundgesetz, ich meine artikel 13: die wohnung ist unverletzlich !
klar gibt es einschränkungen, diese müssen aber richterlich abgesegnet oder gewisse vorraussetzungen (gefahr für die allgemeinheut, gefahr im verzug etc.) haben. jedoch kann indiesen fällen auch nur von staatlicher stelle eingegriffen werden, und eine richterliche genehmigung muss nachträglich eingeholt werden. als privatperson hält man die füße still. man muss nämlich keine hilfe leisten wenn man sich dadurch strafbar machen würde.

ps. aus erfahrung weiss ich wie langwierig es sein kann so eine anordnung zu erwirken, das wird also sehr genau genommen.

und wenn ich durchs offene fenster einen stein an den kopf des täters werfe? :D

Asspirin
07-08-2006, 13:31
und wenn ich durchs offene fenster einen stein an den kopf des täters werfe? :D

Dann ist das fahrlässige Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter Sachbeschädigung ;)

Daniel.P.
07-08-2006, 14:03
Mal ne Frage an die Leute die sich wirklich auskennen (Hauser?):

Was bedeutet eigentlich "Gefahr im verzug" ?
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein ?
Welche Rechte und Pflichten habe ich als Bürger / Beamter ?

Gruß
Daniel

enraged_Clown
07-08-2006, 15:21
Mal ne Frage an die Leute die sich wirklich auskennen (Hauser?):

Was bedeutet eigentlich "Gefahr im verzug" ?
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein ?
Welche Rechte und Pflichten habe ich als Bürger / Beamter ?

Gruß
Daniel

frage: Was bedeutet eigentlich "Gefahr im verzug" ?
antwort: giv greift wenn der erfolg der ermittlung oder maßnahme bei einhaltung des dienstweges (vorheriges einholen entsprechender richterlicher oder staatsanwaltschaftlichen verfügungen/anordnungen) gefährdet ist.

frage: Welche Bedingungen müssen erfüllt sein ?
antwort: es müssen konkrete tatsachen für eine sofortige handlung sprechen. vermutungen, erfahrungen oder spekulationen (vielleicht, möglicherweise könnte...) reichen nicht aus. giv muss mit fakten begründbar und verteidigbar sein.

frage: Welche Rechte und Pflichten habe ich als Bürger / Beamter?
antwort: ergeben sich aus den jeweiligen verordnungen, vorschriften und gesetzen. als bürger jedenfalls erheblich weniger.

Daniel.P.
07-08-2006, 16:20
Cool Danke,

heißt also im konstruierten Fall de Treadstellers:
Polizei rufen und als Zeuge vor Ort bleiben, falls es das Opfer aus der Wohnung schafft hätte ich ggf. die möglichkeit einzugreifen.
Wenn ich das jetzt so richtig verstanden hab...

Gruß
Daniel

MoerkB
08-08-2006, 23:00
In diesem Falle gilt das doch als Nothilfe und dabei darf man auch Grundrechte außer Kraft setzen (auch als Zivilist). Ich darf auch niemanden schlagen, aber wenn die Gesundheit eines anderen gefährdet ist, darf ich das und das gilt als Nothilfe.

Wenn man sich also ganz sicher ist, dass in der Wohnung jemand unverzüglich Hilfe braucht und man so mutig (oder dumm?) ist, dort rein zu gehen, darf man das auch.

Intelligenter wäre es auf jeden Fall, die Polizei zu rufen, weil

1.) man sich selber nicht in Gefahr bringt und
2.) die auf jeden Fall wissen, was zu tun ist. Wenn du nämlich in die Wohnung reinplatzt und es war wirklich nur der Fernseher oder jemand hat das "Opfer" nur durchgekitzelt, hast du ein Problem.

Ich würde vom "Wohungsinfiltrieren" auf jeden Fall abraten und lieber die Polizei rufen. Ist in jedem Fall klüger (man weiß ja nicht, was einen da drin erwartet).


blöde frage..wenn man die tür nicht eintritt bei oben genanntem würgebeispielt, macht man sich dann nicht strafbar weil man keine hilfe geleistet hat?

Wenn du die Polizei anrufst, nicht. Du musst dich nicht (darfst schon) dich für andere in Gefahr begeben. Unterlassene Hilfeleistung wäre es, wenn du einfach weitergehst, wenn offensichtlich was im Busch ist.

Die grünen (oder immer öfters die blauen) Jungs freuen sich übrigens über Zivilcourage und klagen einen nicht an, wenn nichts war, aber man dachte, es wäre etwas.

So und jetzt freue ich mich auf ein Gezoffe mit dem Clown ;)

handpratze
09-08-2006, 00:51
Die Realität ist kein Film. Eine Haustür kannst du nicht so einfach mal eintretten
:rolleyes: das nur nebenbei

Och, mit nem Frontkick geht alles. So ne mit Baustahl verstärkte Sicherheitstür kann doch kein Hindernis darstellen :kaffeetri

http://www.smilies-and-more.de/pics/smilies/ill/005.gif :krank011:

enraged_Clown
09-08-2006, 02:21
@ moerk,
aber wieso zoffen? im grundsatz ja richtig. man sollte nur immer wissen wo die grenze liegt und wenn ich "nur" geschrei höre breche ich doch keine wohnung auf. man stelle sich vor die beiden üben nur gerade eine aufführung fürs dorftheater oder "das opfer" kommt nur auf touren wenn es ein wenig durch die bude gepeitscht wird. besonders dankbar werden die beiden nicht sein, wenn die tür kaputt und die privatsphäre im ***** ist.
und ich kann es nur nochmal erwähnen, ein freund von mir hat auch einer achso armen misshandelten frau geholfen und ist da mit einer bewährungsstrafe rausgekommen weil er nunmal körperliche gewalt gegen den schläger anwendete. die frau hatte allerdings für kein 5 pfennig rückrad und hat für ihren prügelnden alten ausgesagt. und selbst wenn er sie das nächstze mal halbtot schlägt und ein anderer wieder einschreitet wird auch der schlechte karten haben.

MoerkB
09-08-2006, 09:17
@ moerk,
aber wieso zoffen?

War ein Scherz. Ich hatte deine ersten Antworten hier wohl auch etwas falsch verstanden.


im grundsatz ja richtig. man sollte nur immer wissen wo die grenze liegt und wenn ich "nur" geschrei höre breche ich doch keine wohnung auf. man stelle sich vor die beiden üben nur gerade eine aufführung fürs dorftheater oder "das opfer" kommt nur auf touren wenn es ein wenig durch die bude gepeitscht wird. besonders dankbar werden die beiden nicht sein, wenn die tür kaputt und die privatsphäre im ***** ist.
und ich kann es nur nochmal erwähnen, ein freund von mir hat auch einer achso armen misshandelten frau geholfen und ist da mit einer bewährungsstrafe rausgekommen weil er nunmal körperliche gewalt gegen den schläger anwendete. die frau hatte allerdings für kein 5 pfennig rückrad und hat für ihren prügelnden alten ausgesagt. und selbst wenn er sie das nächstze mal halbtot schlägt und ein anderer wieder einschreitet wird auch der schlechte karten haben.

Und genau das ist der Grund, warum ich die Polizei rufen würde, unabhängig davon, ob man rein dürfte oder nicht.

enraged_Clown
09-08-2006, 13:15
@ moerk,
http://www.smilietown.de/smilies/trinkende/trinken_014.gif

MoerkB
09-08-2006, 15:00
@ moerk,
http://www.smilietown.de/smilies/trinkende/trinken_014.gif

Prost zum Freundschaftsbier!

http://www.smilietown.de/smilies/trinkende/trinken_042.gif (http://www.smilietown.de) http://www.smilietown.de/smilies/trinkende/trinken_047.gif (http://www.smilietown.de)