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Vollständige Version anzeigen : 7-Sektionen-Peitsche



Gan bej!
14-08-2006, 08:10
Hallo zusammen,

ich würde mir gerne eine 7-Sektionen-Peitsche zulegen.
Jetzt zu meinen Fragen:

Ist der Besitz in Deutschland erlaubt?

Kennt jemand einen (Internet)-Shop in Deutschland wo ich so etwas kaufen kann? Leider habe ich bislang nichts gefunden. Lediglich der Budo-Shop bietet eine 9-Sektionen-Peitsche an.

Ansonsten habe ich in USA etliche Läden gesehen die das anbieten. Ist die Einfuhr nach Deutschland erlaubt?

Besten Dank schonmal für Eure Antworten.

Gruß


Gan bej!

Jadetiger
14-08-2006, 08:45
Warum sollte das Ding denn verboten sein? Eigentlich ist das doch nur ne Kette mit ner gewichteten Spitze am Ende (und die braucht man ja zum Üben nicht mal). Ich glaube kaum das es möglich ist, normale Ketten gesetzlich zu verbieten.
Falls das doch illegal ist, empfehle ich einfach ne leichte Kette mit nem großen Vorhängeschloß am Ende. Möglich (und weniger verletzungsträchtig) ist es auch mit sog. "Pois" zu trainieren.

leopan8
14-08-2006, 09:16
hy

Die Bian ist für Übungszwecke erlaubt !Solange du mit Ihr nicht auf der Strasse rumläufst und rumwirbelts wird es keine Probleme geben.

Verboten sind:
Liang Jie Gun - Zweiteiliger Dreschflegel und der San Jie Gun - Dreiteiliger Dreschflegel.

Leider werden meist nur (9-Gliedrige) Jiu Jie Bian in Shops angeboten.
Frag doch die Leute von Shaolin Wushu ob sie eine Qi Jie Bian besorgen können?
http://www.shaolin-wushu.de/shop/



Wie Jadetieger schon erwähnt hat kann man auch Improviesieren.

Gruss
leopan8

shenmiao
14-08-2006, 13:12
Hallo Gan baj!

Bei der Einfuhr von China nach Deutschland hatte ich bisher keine Probleme!
In den nächsten Wochen fliege ich wieder nach China, kann ja mal nach einer 7-Teiligen schauen. Warum muß es denn eine 7-Teilige sein?

Gan bej!
17-08-2006, 13:09
Hallo,

sorry konnte leider nicht schneller antworten.
Danke aber auf jeden Fall für Eure Antworten.

@Jadetiger
Was sind denn "Pois"?

Also, mir hat mal einer im Training erzählt, daß diese Teile in Deutschland verboten wären, da das ja angeblich als Würgewerkzeug benutzt werden könnte. Was aber m. E. Schwachsinn ist, da ich dafür ja etliche andere Dinge auch benutzen könnte.

@leopan8
Danke für den Tip mit "Shaolin Wushu", ich werde denen mal eine E-Mail schreiben, vielleicht haben die ja so was.

Improvisieren will ich eigentlich nur im Notfall. Ich hätte eigentlich schon ganz gerne eine "Echte".

@shenmiao
Wenn Du danach schauen könntest, dann wäre das echt super. Wobei ich sagen muß, ich hatte letztes Jahr schonmal in Hong Kong und auch in Schanghai danach geschaut und leider hatte ich nur die 9-teiligen gesehen.
Aber ich hatte da auch nicht so die richtigen Geschäfte gefunden. Wobei ich da sagen muß, es kam mir so vor, als wie wenn gar niemand in China Kung Fu trainieren würde. Mit jedem wo ich gesprochen hatte bakam ich nur immer als Antwort, wenn ich erzählte, daß ich Kung Fu betreibe, daß ich sie ja unterrichten könnte.

Eine 7-teilige sollte es deshalb sein, weil die Hung Gar-Peitschen deutlich kürzer sind, d. h. nur "hüft-kurz". Wohingegen die 9-teiligen ja glaube ich bis so 1,50 Meter lang werden.

Wo geht's eigentlich hin nach China?

shenmiao
17-08-2006, 21:27
Hallo Gan bej!

Erst gehts in den Shaolin Tempel. Dort bereiten wir uns auf die "2nd World Traditional Wushu Championships" vor. Der Wettkampf findet in Zhengzhou statt.
Ich werd unsere Meister in China fragen, sie besorgen mir sicher eine 7-teilige Kettenpeitsche!

*Takezo*
18-08-2006, 12:50
sagt mal seid ihr euch sicher das die noch erlaubt ist? fällt die nach dem neuen waffen gesetzt net auch unter die würgenwaffen?

Jadetiger
21-08-2006, 09:42
Ich schreibs einfach nochmal: Eine 7-Sektionen-Peitsche ist im Grunde eine normale Kette. Sowas kann man nicht verbieten. Klavierseiten sind ja auch bekannte Würgewaffen und werden nicht verboten.

leopan8
21-08-2006, 10:47
Hy Takezo

http://ohioshaolin.com/SHAOLINDO%20Images/chainwhip.GIF
7-Sektionen Peitsche


Z.B. wird die 9-Sektionen Peitsche auch oft auf Sport Wushu Veranstaltungen oder in den Shows der Shaolin Mönche vorgeführt.
Habe noch nicht gehört das Jemand es diesen Leuten verboten hat sie zu benutzen!

Gruss
leopan8

shenmiao
21-08-2006, 22:05
Also ich hab bei etlichen öffentliche Veranstaltungen(darunter auch Straßenfeste) bei Shows die Ketten vorgeführt. Das war kein Problem. Da haben auch Polizisten zugesehen und nichts gesagt.
Da ich demnächst mit den Waffen nach China zum Wettkampf will, wollte ich Genaueres wissen.Hab mich also heute mal bei den Polizeibehörden bis zu den Waffenexperten durchgefragt. Denen sind diese Waffen noch nicht bekannt, also sind nicht auf der Verbotsliste. Nach der Beschreibung der Waffe sagten sie, gehören sie wegen der Spitze auf jedenfall zu den Stichwaffen, also erst ab 18 Jahre erlaubt. Wenn ich eine ofizielle Beurteilung der Waffe haben wolle, sollte ich das schriftlich mit Abbildungen einreichen.
Nun ja, ich hab ja nichts dagegen, das sie im Moment nicht verboten sind, warum also!

Gan bej!
22-08-2006, 07:55
Hallo,

da ich ja "Schuld" an dieser Diskussion bin, habe ich auch nochmals versucht, mich schlau zu machen:


-Auf der Seite eines deutschen Internetanbieters (welcher eben eine 9-Sektionen-Peitsche anbietet) habe ich folgenden Text gefunden:

Unser Waffenangebot und die Rechtslage
Immer wieder erreichen uns besorgte Mails von Kunden in Bezug auf die Rechtslage in Hinblick auf unser Waffenangebot. So wird unter anderem gefragt, ob die Waffen erworben werden dürfen, ob ein Waffenschein oder eine Waffenbesitzkarte oder sonstige Erlaubnisse vorliegen müssen.

Hierzu ist folgendes zu sagen:

Alle bei uns erhältlichen Waffen sind in Deutschland für den Vertrieb, Erwerb und Besitz zugelassen. Verbotene Waffen werden nicht ausgeliefert. Diese sind über uns auch nicht erhältlich.

Mehrheitlich sind die angebotenen Metallwaffen erst ab 18 Jahren erhältlich. Wir sind gesetzlich verpflichtet, einen Altersnachweis bei der Bestellung einzufordern. Diesen können Sie durch Eingabe Ihrer vollständigen Personalausweisnummer erbringen. Waffen die erst ab 21 Jahren oder noch später erworben werden dürfen, führen wir nicht in unserem Angebot.

Waffen dürfen grundsätzlich in der Öffentlichkeit nicht geführt (= zur Benutzung bereitgehalten) werden - es sei denn Sie haben eine entsprechende polizeiliche Erlaubnis. Der Transport (in der verschlossenen Tasche) ist anders zu sehen. Hiergegen ist nichts einzuwenden. Der Gesetzgeber verlangt, dass Schwerter und andere Waffen nicht einsatzbereit mitgeführt werden. Nicht einsatzbereit sind Waffen, wenn sie sich richtig verpackt (Schwerter z.B. in einer Schwerthülle; Schusswaffen in einer verschlossenen Aktentasche) befinden.

Ein Waffenschein oder eine Waffenbesitzkarte ist für gewöhnlich nicht erforderlich. Bei Ungewissheit empfehlen wir, sich zur Sicherheit mit der örtlich zuständigen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen, da in den einzelnen Bundesländern z.T. besondere Bestimmungen gelten. Insbesondere das Bundesland Berlin ist für sein sehr scharfes Waffenrecht bekannt.



-Zudem habe ich noch eine Mail an das BKA geschickt,
die Antwort findet Ihr im folgenden.

Sehr geehrter Herr,
vielen Dank für Ihre Anfrage an das BKA!

Diese Gegenstände unterliegen in Deutschland dem Verbot des WaffG. Für die Einfuhr solcher Gegenstände wird keine Ausnahmegenehmigung erteilt.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Angaben weiterhelfen.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

|B¦ XXX
|K¦ Bundeskriminalamt Wiesbaden
|A¦ KI 35 Informations- und Online-Dienste / Öffentlichkeitsarbeit

* Bundeskriminalamt
D-65173 Wiesbaden


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: info@bka.de [SMTP:info@bka.de] im Auftrag von An: Öffentlichkeitsarbeit
Cc: > Betreff:

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Zollamt hat mich mit einem Teil meiner Frage an Sie verwiesen (siehe hierzu auch untenstehender E-Mailverkehr).

Ich würde aus den USA gerne eine 7-Sektionen-Peitsche (7-Sektion-Whip) für mich zum Trainieren bestellen.

Daher meine Frage an Sie, ist die Einfuhr bzw. der Besitz verboten?



-Bevor ich an das BKA schrieb, hatte ich auch noch eine Mail an den Zoll geschrieben. Mit der folgenden Antwort:

Sehr geehrter Herr,

...
Bei der 7 Sektionen Peitsche bin ich mir jedoch nicht sicher, ob es sich hierbei vielleicht um einen verbotenen Gegenstand handelt (z.B. Totschläger, Würgegerät) dessen Einfuhr dann verboten wäre.

Zuständige Behörde für die Feststellung, ob es sich um einen verbotenen Gegenstand handelt oder nicht, ist ausschließlich das Bundeskriminalamt. Ich bitte Sie daher, sich diesbezüglich direkt mit dieser Behörde in Verbindung zu setzen.

Eine Voranmeldung der Waren vor der Einfuhr ist hier nicht erforderlich.

Auskünfte des Zollinfocenters können aus rechtlichen Gründen nur unverbindlich erteilt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag


Also, um das alles nochmals zusammenzufassen:

-Der Zoll ist sich nicht 100 %-ig sicher.
-BKA sagt "Waffe" unterliegt dem Waffen-Gesetz, ist also verboten.
-Der Online-Versender sagt, alle Waffen, die sie anbieten dürfen gekauft werden und der Besitz ist nicht verboten.
Allerdings macht er noch den Hinweis, daß es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein kann. Da ich ja hier in Bayern (wo eh' versucht wird alles gleich im Keim zu ersticken) zuhause bin, werde ich also hier auch nochmals wo anrufen. Wenn ich eine Antwort bekomme, dann werde ich die nochmals posten. Wobei ich aber denke, daß die Aussage vom BKA alle anderen sticht.

Alles in allem würde es mich doch irgendwie verwundern, wenn eine X-Sektionen-Peitsche verboten wäre. Ich für meinem Teil kann mich da nur "Jadetiger" anschließen,
wenn ich jemand würgen will, dann kann ich auch eine normale Kette benutzen, oder einfach auch nur meine Hände...

Liebe Grüße aus dem regnerischen und kalten
München

SQ
22-08-2006, 10:13
@Shenmiao:

Das Problem ist oft, dass sich selbst Polizisten nicht mit der Rechtslage und "exotischen" Waffen auskennen.

Falls Du wirklich eine Beurteilung vom BKA willst, mach Dich auf was längeres gefasst... Ich warte seit über einem Jahr auf eine schriftliche Stellungnahme zum San Jie Gun...

Jadetiger
22-08-2006, 10:25
Ich warte seit über einem Jahr auf eine schriftliche Stellungnahme zum San Jie Gun......der ja laut BKA aufgrund seiner Bauart auch eine absolut ideale Würgewaffe ist :rolleyes:

*Takezo*
22-08-2006, 18:13
Also bei unserem Waffengesetz ist es so das bauart und gewollter anwendungszweck berücksichtigt wird. Deswegen sind auch Chakus verboten und der alte Dreschflegel beim bauern nicht obwohl bauart ziemlich gleich ist der anwendungszweck anders.
Und zu dem "Das ist ja nur ne kette das kann man nicht verbieten".
Die Kusarigama ist jetzt auch verboten und das auch nur wegen der Kette ne normale Kama ist legal.
und ich mein das die peitsche bestimmt auch so aufgefasst wird das sie aufs würgen ausgelegt ist.

Nunja das BKA sollte wissen was es sagt da es dafür ja zuständig ist die waffen dem gesetz zuzuordnen. Im gesetz steht ja nicht ne auflistung der Waffen die verboten sind sondern eine Beschreibung der Bauart und Verwendungszweck der Waffengattung.

leopan8
22-08-2006, 18:37
Hy Shaolin

Das Problem ist oft, dass sich selbst Polizisten nicht mit der Rechtslage und "exotischen" Waffen auskennen.

Falls Du wirklich eine Beurteilung vom BKA willst, mach Dich auf was längeres gefasst... Ich warte seit über einem Jahr auf eine schriftliche Stellungnahme zum San Jie Gun...

Der Liang Jie Gun(Nunchaku) ist in Deutschland und anderen Ländern verboten, logischer Weise müsste der San Jie Gun auch verboten sein?
Bin jedoch kein Jurist, vielleicht weiss jemand der Kobudo ausübt bescheid da im Kobudo eine ähnliche Waffe das Sansetsukon verwendet wird!

http://www.okinawa-kobudo.de/waffen.htm#sansetsukon

Gruss
leopan8

SQ
22-08-2006, 21:55
@takezo:

die verwendung der kette ist eigentlich nicht das würgen...


@leopan:

ich weiß, die anfrage beim bka war eine definitive klarstellung dessen und eine evtl. sondergenehmigung - sofern es sich um eine waffe und nicht um einen verbotenen gegenstand (=sondergenehmigung nicht möglich) handelt.

Der Dude
30-08-2006, 13:34
...ich bin jetzt nicht so der rechtsexperte, habe aber in mehreren kampfkunstläden in deutschlend schon 9-teilige ketten gesehen. die grundsätzliche ablehnung durch das bka hätte fuer mich auch erstmal nicht viel zu sagen, weil ich mir, solange es keine stellungnahme gibt wie sie shaolin quan angefordert hat, auch immer vorstellen kann dass der betreffene beamte ein generelles "nein" gegeben hat, weil er keine lust, keine zeit o.ä. hatte sich näher damit zu befassen.
auch die unterschiedlichen gesetzgebungen der bundesländer könnten ein grund für unstimmgkeiten sein...


die verwendung der kette ist eigentlich nicht das würgen...
...das ist wohl wahr, aber sieht das das gesetz genauso, wo ja auch nunchakus als würgewaffen aufgeführt sind? sie sind ja eigentlich auch eher schlagwaffen.

die frage nach der legalität solcher waffen ist schon eine sehr interessante. ich habe jetzt aus hong kong keine 3-gliedrige-kette mitgebracht weil ich mir nicht sicher war. obwohl ich sie eigentlich nur als wandschmuck gedacht hatte...
dazu würde mich brennend interessieren was das bka zum 3-glieder-stab sagt.
@shaolin quan: falls du irgendwann eine antwort bekommen solltest wäre ich auch sehr daran interessiert...

Gan bej!
01-09-2006, 07:53
Hi Dude,

ich war diese Woche auf dem Hauptpostamt hier in München um mir ein Päckchen abzuholen. Dort hatte der Zollbeamte (mit dem ich ein bißchen diskutiert hatte) erzählt, daß der 3-Sprung (=3-Glieder-Stab) in Deutschland (oder zumindest hier in Bayern) verboten sei.

Zum Thema 7-Sektionen-Peitsche konnte er mir dann aber nicht weiterhelfen, dafür gab's dann eine Telefonnummer... ;-)

Kuang
08-09-2006, 04:31
...

Falls Du wirklich eine Beurteilung vom BKA willst, mach Dich auf was längeres gefasst... Ich warte seit über einem Jahr auf eine schriftliche Stellungnahme zum San Jie Gun...

Ich weiß nicht ob das schon geklärt ist, aber in BaWü zumindest ist der Besitz eines San Jie Gun auf Strafe verboten (in der Wohnung eines ehemaligen Freundes von mir wurde eben so eine Waffe gefunden, er wurde wegen dem Besitz von illegalen Waffen(den genauen Wortlaut kenne ich nicht) rechtskräftig verurteilt.

Cheers Kuang

BigTony
08-09-2006, 23:05
Also die neunteilige ist nicht verboten. selbst kwon verkauft son ding ( http://kwon.de/ASPSESSIONIDAQSQASRSENCDOGMAICNACBFDNCGMPOPG/kwon/shop_artikeldetails.asp?kid=10%2C119&Page=2&agnr=8002009 ) Natürlich gelten dafür die selben Gesetzte wie für andere waffen auch.

Mit der 3 Teiligen stange ist es glaube ich genau wie mit dem nunchaku.