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Vollständige Version anzeigen : Sicherheitsdienst führt sich auf wie die Polizei



Schitzo
27-08-2006, 19:07
Mal ne Frage an die Profils hier: Darf sich der Sicherheitsdienst aufführen wie die Polizei?

Folgende Situation: War gestern bei uns in Muc in den Optimolwerken (ist ein Partygelände), da sah ich 4 Leute vom Sicherheitsdienst die hatten Handschellen und haben von Leuten die Personalausweise verlangt :D

Schade das die mich nicht nach dem Ausweis gefragt haben, hätte den als Antwort gegeben "Zeigen sie mir erst mal Ihren Dienstausweis, dann zeige ich ihnen meinen Ausweis".

Bin ja kein Profil und es kein sein, dass der Sicherheitsdienst dir jetzt Handschellen anlegen darf und das er jeder Zeit deinen Perso anschauen kann.

Wäre mir aber neu :cool:

Es war 100% ein Sicherheitsdienst und keine Polizei :D

Gruß

elbaro
27-08-2006, 19:13
Wenn ich irgendwo reinwill muss ich meinen Perso auch zeigen. Hab ich kein Problem mit.

P@rtisan
27-08-2006, 19:15
hatte erst vor 3 tagen ein gespräch darüber mit einem herrn, der im ausschuss für die prüflinge zum sicherheitspersonal sitzt,
da ich mich im dienst auch oft gefragt habe ob die leute cs, schlagstöcke etc. tragen dürfen und auch zwang anwenden dürfen.

er sagte da gibts noch leider viele grauzonen. man kann auf anhieb auch nicht sagen was sie tragen dürfen und was nicht. das muss von deren auftraggeber alles genehmigt und vorgeschrieben werden. sobald solche sachen zum einsatz kommen etc. dann muss der arbeitgeber dieses der polizei melden etc.

also da blickt keiner so recht durch ... mehrzahl dieser unternehmen sind auch mehr schlecht aus recht, leider!

denke dass du auch ma eben deinen BPA zeigen kannst ... deine daten werden doch nicht in irgendeiner art und weise genutzt .. sondern die werfen eben nur nen blick drauf!

senose
27-08-2006, 19:16
mir wär das auch neu, dass die das dürfen, zumindest nicht ohne triftigen grund... aber ich würd mit securities nicht spassen / provozieren vorallem nicht wenn du allein bist (also keine zeugen) nicht das sie dich verhauen würden aber vielen fällt immer etwas ein womit sie dich schickanieren können, und wenn du alleine bist kannst du nicht das gegenteil behaupten... beispielsweise behaupten die dann du hättest sie (verbal) angegriffen und nehmen dich dann mal mit aufs büro oder sie rufen die cops an und die hören sich IMMER zuerst die version der securities an und dann deine...

also ich würd ihn schnell zeigen, eine provozierende bemerkung oder höfliches nachfragen (je nach charakter und situation) kannst du ja dann immer noch machen während sie ihn anschauen... bin aber weder security noch anwalt kann dir also nur meine ansicht sagen...

Schitzo
27-08-2006, 19:16
Ja das klar wenn du in die Disko willst, dann zeigst du den Ausweis, da sagt ja keiner was, ich rede aber von der Straße. Stell dir vor du läuft durch die Straße, da kommt dann so ein Kerl daher und will deinen Ausweis sehen :D

P@rtisan
27-08-2006, 19:18
Ja das klar wenn du in die Disko willst, dann zeigst du den Ausweis, da sagt ja keiner was, ich rede aber von der Straße. Stell dir vor du läuft durch die Straße, da kommt dann so ein Kerl daher und will deinen Ausweis sehen :D
eben ging es dir doch um ein partygelände wo die BPA verlangt wurden oder nicht!?
die brauchen immer eine rechtliche grundlage um in deine personalien einzusehen .. geht nich just 4 fun!

shotokan-man
27-08-2006, 19:26
Schön dass hier immer welche schreiben die keine Ahnung haben,
selbstverständlich darf der Sicherheitsdienst deinen Ausweis sehen sowie Handschellen und Schlagstock tragen.
§127 StPo darf er dich sogar vorläufig bis zum eintreffen der Polizei festnehmen wenn du auf frischer Tat angetroffen oder verfolgt wirst, wenn du der Flucht verdächtig bist und deinen Identität nicht festgestellt werden kann. Natürlich nur bis zum eintreffen der Polizei.

Schitzo
27-08-2006, 19:35
Ich sage ja das ich keine Ahnung habe, aus diesem Grund frage ich auch nach, denn würde ich es wissen würde ich kein Post machen oder ?

Danke dir für die Info, jetzt weiß ich bescheid und woher beziehst du dein Wissen wenn man fragen darf :D

senose
27-08-2006, 19:39
shotokan-man meinte mich nicht dich rocky... sein wissen bezieht er aus u.a. aus §127 StPo und wahrscheinlich auch aus der praxis

mein beitrag war nur ein verhaltenstip: statt sich weigern, das ding zeigen, dann kann man immer noch fragen wieso usw. ausserdem hab ich ja geschrieben das ich keine ahnung hab, was regst du dich auf?

@partisan: partygelände muss nicht die disco selbst sein nicht?

übrigens darf auch eine zivilperson jemanden festnehmen wenn er einen klaren verdacht hat, zumindest in der schweiz... also ich find das geil... kommt ne glatze mit h*****gruss an haust du ihn zu boden (verhältnismässigkeit!!!) hältst ihn dort fest und rufst die cops.... :D

the5ilence
28-08-2006, 01:08
jepp -das Gibts bei uns auch im Strafgesetzbuch -der Jedermanns-paragraph. Jeder deutsche Bürger hat das recht einen auf frischer Tat ertappten Straftäter, oder Fluchtgefährdete Personen / Personen bei denen die Identität nicht festgestellt werden kann vorläufig festzuhalten.

DocDog
28-08-2006, 01:21
Und eben diesen hat Shotokan-Man zitiert. Das "Jedermann-Festnahmerecht" ergibt sich aus § 127 StPO!

Mit Handschellen und Schlagstock rumlaufen darf ebenfalls jeder. Beim Einsatz wird es dann schon enger:D

Deinen Ausweis dürfen sie auch nicht einfach so verlangen. Auf dem Partygelände, in der Dizze ja. Eine Verpflichtung zum zeigen bzw. zur Angabe der Personalien (wie etwa der Polizei ggü.) gibt es aber nicht.

Dann mußt Du Dich aber wohl damit abfinden, daß Du die Örtlichkeit verlassen mußt, da die Sec. das Hausrecht wahrnimmt.

Schönen Gruß, Doc

MoerkB
28-08-2006, 01:37
Wie schon gesagt wurde, darf jeder jemanden bis zum eintreffen der Polizei festhalten, wenn ein triftiger Grund vorliegt. Vielleicht haben die Leute, die die Securities verhaftet haben ja vorher eine Köperverletzung o.ä. begangen.

Das mit dem Perso habe ich nicht ganz verstanden. Haben die den zur Alterskontrolle verlangt oder nachdem sie die Personen in Handschellen gelegt hatten? Ich weiß nicht, ob sie den Ausweis zur Identitätsfindung verlangen dürfen, aber warum sollten sie auch? Wenn sie einen Ausweis verlangen, dann doch nur zur Alterskontrolle und dafür sollte auch ein Führerschein o.ä. reichen.

Kuang
28-08-2006, 02:53
Da ist doch niemand festgenommen worden Moerk?!

Wenn dieses Gelände Privatgelände war haben die Jungs schon ein paar Rechte. Auch ich wurde in der Disse schon (zu Unrecht:D ) zwei mal gefilzt und festgehalten. War in meinem fall ziemlich witzig für mich, aber ich seh das auch nicht so eng:D .

shotokan-man
28-08-2006, 07:27
Hey Leute, wollte niemanden anmachen oder so, hatte nur den o.g. § zitiert. :o

Den Ausweis darf man schon verlangen sowie das öffenen von Taschen, Jacken, Rucksäcken usw. aber machen musst du es nicht, leider kann ich den jenigen dann auch nicht reinlassen.
Ich beziehe mein Wissen aus meiner Tätigkeit als Security die ich an Wochenenden ausübe.

Franz
28-08-2006, 08:04
es heißt festhalten nicht festnehmen,
das Recht wird auch als Jedermannsrecht bezeichnet.
D.h. du darfst einen Verdächtigen bei dringendem Tatverdacht bis zum Eintreffen der Polizei festhalten.

Auf Privatgelände oder bei Discotheken gibt es 2 Möglichkeiten:
Entweder du erkennst die Spielregeln an, somit willigst du ein und es ist kein Problem.

Oder du willigst nicht ein, dann musst du eben gehen.
Wenn einer nicht einwilligt in die Spielregeln und nicht gehen will, wird er zwangsentfernt bzw. eben festgehalten und zB wegen Hausfriedensbruch, oder Beleidigung oder was auch immer solche Leute dann treiben angezeigt.

Hier kann er dann wieder bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten werden, diese können ihn gegebenenfalls festnehmen.

Festhalten: jeder, bei dringendem Tatverdacht
Festnehmen = Hilfskräfte der Staatsanwaltschaft, sprich Polizei

bzgl. des Personalausweises: Discotheken haben fast keine andere Chance um das Alter zu überpürfen,w enn Sie keinen Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz riskieren möchten

Hauser
28-08-2006, 08:21
Ich denke hier sollte zu allererst einmal unterschieden werden.
Hoheitlichen Kräften muss man dem Ausweis zeigen, privaten Sicherheitsdienstleistern kann man den Ausweis zeigen. Sie können dich keineswegs zwingen, dass du ihnen den Ausweis vorzeigst, dir aber bei Verweigerung den Eintritt verwehren.
Die Spielregeln für priv. Securitys sind klar Reglementiert. Klar gibt es einige, die sich wie Aushilfspolizisten aufführen, aber solange man seine Rechte und ihre Befugnisse kennt, sollte man in keine Probleme kommen.

Schnueffler
28-08-2006, 10:24
Wenn es ein Partygelände, sprich umzäunt o.ä. war und die Sec. dort Hausrecht haben, dürfen sie dich nach deinem Ausweiß fragen, genauso wie dich deim Eingang kontrollieren. Wenn du es verweigerst, wozu du jederzeit Recht hast, können sie dich des Geländes verweisen.
Mitten in der City, sprich öffentliches Gelände, haben sie keinerlei Rechte, außer den hier schon mehrfach angesprochenen "Jedermannsparagraphen"!
MfG
Markus

MoerkB
28-08-2006, 10:35
Ok, sorry, ich wollte eigentlich auch festhalten schreiben...

DocDog
28-08-2006, 10:45
ähm...räusper.... NACHFRAGEN darf jeder, nicht nur die Securitys. Wenn man dem ganzen dann freiwillig nachkommt, ist hierfür keine rechtliche Grundlage erforderlich.

Es heißt übrigens auch Festnahmerecht für Jedermann. Hiernach darf "Jedermann" unter bestimmten Umständen festnehmen. Nix mit festhalten und so;) (Wobei es letztendlich auf das festhalten hinausläuft, bis die originär zuständige Behörde vor Ort ist!)

Beste Grüße, Doc

gta-mainz-city
17-01-2007, 17:50
Hey Leute, wollte niemanden anmachen oder so, hatte nur den o.g. § zitiert. :o

Den Ausweis darf man schon verlangen sowie das öffenen von Taschen, Jacken, Rucksäcken usw. aber machen musst du es nicht, leider kann ich den jenigen dann auch nicht reinlassen.
Ich beziehe mein Wissen aus meiner Tätigkeit als Security die ich an Wochenenden ausübe.


he da kann ich dir nur zustimmen das ein oder der sicherheitsdienst aber auch jeder ander normale mensch nach einem ausweis fragen darf! Es kommt nur immer darauf an ob der andere ihn dann bereitwillig zeigt oder nicht! es ist ja nicht so das die daten nach §10 POG (ich hoffe ich irre mich jetzt nicht in der nummer des §en:D ) verwendet oder erhoben werden.

reinlassen könntest du ihn schon nur ist es dann wahrscheinlich nicht erwünscht von veranstallter aus. ich kann mir kaum vorstellen das der veranstalllter als auflage der stadt oder der verbandsgemeinde gestellt bekommen hat das die gäste zu durchzuchen sind! :rolleyes: aber wir wollen ja bei der ursprungsfrage beliben! also können (dürfen) sie fragen dach den personlalausweis und wenn sie dann noch einen plausieblen grund angeben warum sie sie gerne sehen möchten wird man ihnen bereitwillig, vorausgesetzt der mensch hat nichts zu befürchten weil er sich nicht strefbar gemacht hat, seinen personal ausweis zeigen, damit er nicht so lange da bleiben muss bis die polizei da ist um dann von ihm die daten zu erheben!

hiemit sollte dann auch das tema so denke ich abgegolden sein?!!:confused:
stehe gern noch für weitere fragen zur verfügung!

DocDog
17-01-2007, 20:35
Zunächst einmal solltest Du vielleicht wissen, dass der Paragraph, welchen Du zitierst, nicht in jedem Bundesland vorhanden ist bzw. dieses Gesetz (POG);)

Die Antwort, welche Du gabst, wurde vom Inhalt her ja schon das eine oder andere mal angeführt.

Zum Thema "Einlass": Warum sollte derjenige den auf das Eintreffen der Polizei warten, wenn er sich nicht strafbar gemacht hat:confused: Dann hat auch die Polizei keinen Grund, seine Personalien festzustellen:D

megahoschi
17-01-2007, 20:39
klar, fragen darf wer will, zeigen musst du nur der polizei. dabeihaben musst ihn übrigens nicht.

gta-mainz-city
18-01-2007, 09:30
Zunächst einmal solltest Du vielleicht wissen, dass der Paragraph, welchen Du zitierst, nicht in jedem Bundesland vorhanden ist bzw. dieses Gesetz (POG);)

Die Antwort, welche Du gabst, wurde vom Inhalt her ja schon das eine oder andere mal angeführt.

Zum Thema "Einlass": Warum sollte derjenige den auf das Eintreffen der Polizei warten, wenn er sich nicht strafbar gemacht hat:confused: Dann hat auch die Polizei keinen Grund, seine Personalien festzustellen:D

ich hatte hier eine staftat oder ein verdacht einer straftat vorausgesetzt auf dem freien gelände, nicht unmittelbar an beim einlass bzw kasse !

Dr. Big
18-01-2007, 18:55
Wenn das Privatgelände war hat er meiner Meinung nach Hausrecht. Wenn du ihn nicht zeigen willst ist das deine Sache aber dann kann er dich bitten zu gehen. Bei uns ist ein LKW Fahrer über das Gelände gebrettert wie ne Sau. Ich habe seinen Führerschein verlangt und er wollte ihn mir nicht geben. Sein Problem denn ich habe sein Kennzeichen und die Spedition und somit bekommt der Chef wenn mein Chef es möchte einen Brief. Das dieser Fahrer nicht mehr unsere Firma beliefern darf und wenn es weiter so geht nicht mehr seine Firma. Im Privaten Bereich ist das natürlich was anderes aber wenn diese Person das Hausrecht vertritt darf er meiner Meinung nach den Ausweis verlangen. Sehe dass mal von der anderen Seite wenn dort immer Autos aufgebrochen wurden und sie abschrecken wollen dann ist doch schon ganz in Ordnung. Der Ton macht die Musik. Ich stelle mich immer erst vor und sage dann z. B dass es vermehrt zu Diebstählen gekommen ist und wir eine Ausweiskontrolle durchführen. Bla bla bla
Von so einem Idiot mich auf der Straße anlabern lassen würde ich mich aber auch nicht.

Schaytler
18-01-2007, 22:55
es heißt festhalten nicht festnehmen,
das Recht wird auch als Jedermannsrecht bezeichnet.
D.h. du darfst einen Verdächtigen bei dringendem Tatverdacht bis zum Eintreffen der Polizei festhalten.
[...]
Hier kann er dann wieder bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten werden, diese können ihn gegebenenfalls festnehmen.

Festhalten: jeder, bei dringendem Tatverdacht
Festnehmen = Hilfskräfte der Staatsanwaltschaft, sprich Polizei


Dies ist in zweierlei Hinsicht falsch:

1. Es handelt sich tatsächlich um eine Festnahme die "jedermann" vornehmen darf

2.Eine Festnahme nach § 127 I StPO ist nur rechtmäßig wenn tatsächlich eine Straftat begangen wurde. Dringender Tatverdacht genügt nicht.
Dies bedeutet: Wenn jemand dringend tatverdächtig ist, und ich nehme ihn als Privatperson fest, und es stellt sich heraus, daß er doch unschuldig ist, so war meine Festnahme rechtswidrig und ich habe möglicherweise die Tatbestände von Nötigung, Freiheitsberaubung und Körperverletzung erfüllt.


Hier zum nachlesen das Gesetz:

§ 127
(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.