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Vollständige Version anzeigen : Mahnung rechtens???



Kick-Mac
17-11-2006, 09:20
Hey Leute!

Vor ein paar Monaten bin ich dadurch, daß ich mir die AGBs eines Dienstleistungsanbieters im Internet nur oberflächlich durchgelesen habe, reingerasselt und habe mich zu einer einmaligen Zahlung von 30€ verpflichtet.

Diese Rechnung hab ich auch nach der 1. Mahnung, die mir per E-Mail gesendet wurde, beglichen. Den Zahlungseingang hat mir diese 'Firma' auch umgehend bestätigt.

Nun, ein weiterer Monat später flattert mir die 2. Mahnung diesmal per Post ins Haus, wonach ich nach der Durchsicht ihrer Unterlagen die Rechnung noch immer nicht beglichen hätte. Natürlich sehe ich absolut nicht ein, daß ich den Betrag nun wieder bezahlen soll.

Weiß da jemand ein Tipp an wen ich mich da wenden könnte?

ElCativo
17-11-2006, 09:29
Verbraucherzentrale..

Das Problem ist nur,
dass Du die erste Mahnung bezahlthast.
Sprich, Du akzeptierst die Vereinbarung.

Geh eifach al zur Verbraucherzentrale und nimm alle Unterlagen mit.

Viel Glück!

Schnueffler
17-11-2006, 09:40
Hast du nen Überweisungsträger, auf dem du die erste Zahlung belegen kannst, bzw. die Bestätigung der Firma?
Falls ja, kannst du die Mahnung vergessen!
MfG
Markus

Schnueffler
17-11-2006, 09:41
Verbraucherzentrale..

Das Problem ist nur,
dass Du die erste Mahnung bezahlthast.
Sprich, Du akzeptierst die Vereinbarung.

Geh eifach al zur Verbraucherzentrale und nimm alle Unterlagen mit.

Viel Glück!
Ich hatte ihn jetzt so verstanden, das es sich auch nur um EINE Zahlung handelt und diese erneut angemahnt wurde!
MfG
Markus

ElCativo
17-11-2006, 09:45
*nochmaldurchles*

Jo.
Stümmt! :D
Dann sollte der gute mal seine Kontoauszüge rauskrammen bzw. von der Bank anfordern und diese der Firma faxen.
Und notfalls zum Anwalt.

Btw. Rechtschutzversicherung tut gut. ;)

Dudeplanet
17-11-2006, 10:15
Ach kein Stress, die können soviel mahnen wie sie wollen. Wenn Du bezahlt hast, ist doch alles kein Problem.

Vielleicht kommt ja noch ein Gerichtsvollzieher....das ist witzig, denn den darf die Firma dann bezahlen.:)

Mäks
17-11-2006, 10:27
Ich hatte ihn jetzt so verstanden, das es sich auch nur um EINE Zahlung handelt und diese erneut angemahnt wurde!
MfG
Markus

Habe ich auch so verstanden.

Nachdem er ja bereits eine Bestätigung über den Zahlungseingang hat: einfach anschreiben unter Anhang der Bestätigung und darauf hinweisen, dass die Zahlung geleistet wurde und die Buchhaltung überprüft werden möge. Scheint einfach ein Schlampigkeitsfehler zu sein, den es zu beheben gilt.

so long, greetz
mäx

ashtray
17-11-2006, 10:30
Die Mahnung kannst du getrost in die Tonne kloppen. Solange du nen Beleg über die getätigte Zahlung hast, können dir die garnichts anhaben.

Martin Daypass
17-11-2006, 10:33
Ach kein Stress, die können soviel mahnen wie sie wollen. Wenn Du bezahlt hast, ist doch alles kein Problem.

Vielleicht kommt ja noch ein Gerichtsvollzieher....das ist witzig, denn den darf die Firma dann bezahlen.:)


so nicht ganz korrekt ;) ... erst gibts idR mal nen Mahnbescheid, anschließend nen Vollstreckungsbescheid...spätestens dann solltest du Widerspruch/Einspruch einlegen mit der Begründung daß die Sache bereits bezahlt ist.... und dies dem Mahngericht dementsprechend belegen.

Solltest du dich gegen nen Mahn/Vollstreckungsbescheid nicht wehren wird die Sache durch das Mahngericht tituliert und erst nach Titulierung kommt dann der Gerichtsvollzieher :cool: ... und der hat Zahlungen die vor Titulierung erfolgt sind nicht zu beachten...d.h. er vollstreckt fröhlich weiter :p ... und nach Titulierung noch gegen die Firma vorzugehen ist verdammt schwer bzw. so gut wie unmöglich....:) ...

Also, nicht warten bis der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht! :D


Gruß
Martina

Mäks
17-11-2006, 10:37
Wie ist das denn in Deutschland?
Bei uns obliegt das Erlassen von Bescheiden den Behörden.

Holzfäller
17-11-2006, 10:40
Geh mal nicht gleich auf die Barrikaden, sondern lös das Problem professionell:

In Kurzform:

Geldschulden sind sogenannte Bringschulden d.h. Du musst nachweisen, dass Du die Zahlung geleistet hast. Dazu gehört nicht nur, den Nachweis zuhause liegen zu haben, sondern du musst diesen Nachweis dem Gläubiger auch zur Verfügung stellen.

Stell einfach einen sogenannten Nachforschungsauftrag bei deiner Bank. Die wird dir dann bestätigen, dass deine Überweisung am soundsovielten dem und dem Konto gutgeschrieben wurde. Und den Schrieb schickst Du dann deinem Internetdienstleister.

Das wars dann auch schon.

polderi
17-11-2006, 10:54
Hätte die erste Rechnung nicht beglichen. Eine Betreibung lohnt sich für Firmen sowieso nicht für einen Betrag von 30 Euro. Erst ab 300 Euro wirds interessant. Die Mahnungen müssten auch mit eingeschriebenen Brief verschickt worden sein. Das zeigt, dass es denen nicht ernst ist. Sie wollen nur von den Idioten profitieren die gleich einzahlen ;)
Ich gehe aber davon aus, dass es sich bei der Website um eine "Abzocker-Firma" handelt.

Holzfäller
17-11-2006, 12:25
Hätte die erste Rechnung nicht beglichen. Eine Betreibung lohnt sich für Firmen sowieso nicht für einen Betrag von 30 Euro. Erst ab 300 Euro wirds interessant.

Darauf würde ich mich nicht verlassen. Das liegt am Unternehmen. Man kann auch schon für 10 EUR einen Mahnbescheid beantragen.


Die Mahnungen müssten auch mit eingeschriebenen Brief verschickt worden sein.

Das ist nicht richtig. Auch eine Mahnung per Mail ist rechtswirksam. Die Mahnung muss dem Empfänger nur zugehen. Wie man den Zugang nachweist, ist eine ganz andere Geschichte.


Ich gehe aber davon aus, dass es sich bei der Website um eine "Abzocker-Firma" handelt.

a) hast Du für diese Einschätzung zu wenig Informationen
b) tut das nichts zur Sache, sofern die Forderung nicht sittenwidrig ist. (AGB sollte man immer lesen)

Munoshut
17-11-2006, 13:18
IQ-Fight.de? :D

Kick-Mac
17-11-2006, 14:45
IQ-Fight.de? :D

Nein, lebenserwartung.de...:mad:

Als Nachweis für die Zahlung liegen mir die Eingangsbestätigung per Mail von denen vor und noch der entsprechende Kontoauszug.

Werde jetzt mal versuchen das Ganze per E-Mail mit denen zu klären...
Nochmal bezahlen werd ich den Mist jedenfalls nicht.

@all: Thankx für die ganzen Tipps! :halbyeaha

JM-84
17-11-2006, 21:16
Hi!

Ich habe mich mal etwas bei Google umgesehen zu dem Thema, auch weil einem Kumpel von mir etwas ähnliches passiert ist. Nach dem was ich so gefunden habe muss man in diesem speziellen Fall "Lebenserwartung.de" nicht zahlen.
Die mahnen nur immer weiter, und hoffen das möglichst viel Geld zurückkommt.

Ziemlich fiese Masche, ich bin mir sicher die haben ne Menge Kohle damit gemacht, bei verschwinden geringen Kosten! :mad: