Alephthau
22-11-2006, 15:06
Hi,
Gerade in anderen News gelesen und für gut befunden:
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/index.php?option=com_content&task=view&id=51&Itemid=70
Es geht darum mit mehreren Leuten gegen die Vorratsdatenspeicherung zu klagen!
Laut diesem Gesetzesentwurf sollen ALLE Verbindungsdaten gespeichert werden, vom Handy inkl Standort (Wo aufgeladen wird inkl wenn Prepaid), SMS über Email, Messeneger, Internet, Telefon usw usw. selbst Anonymisrierungsdienste sollen protokollieren und diese Beschwerde vor dem Verfassungsgericht soll dies verhindern.
Bevor jetzt einer sagt sowas gehe in Deutschland nicht:
Ist eine Sammelklage in Deutschland zulässig?
Juristisch gesehen handelt es sich nicht um eine Sammelklage, sondern um eine "normale" Verfassungsbeschwerde, nur dass sie von vielen Personen gemeinsam erhoben wird. Das ist zulässig und geschieht vor dem Bundesverfassungsgericht oft, z.B. auch bei der Verfassungsbeschwerde gegen den großen Lauschangriff
Gruß
Alef
Gerade in anderen News gelesen und für gut befunden:
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/index.php?option=com_content&task=view&id=51&Itemid=70
Es geht darum mit mehreren Leuten gegen die Vorratsdatenspeicherung zu klagen!
Laut diesem Gesetzesentwurf sollen ALLE Verbindungsdaten gespeichert werden, vom Handy inkl Standort (Wo aufgeladen wird inkl wenn Prepaid), SMS über Email, Messeneger, Internet, Telefon usw usw. selbst Anonymisrierungsdienste sollen protokollieren und diese Beschwerde vor dem Verfassungsgericht soll dies verhindern.
Bevor jetzt einer sagt sowas gehe in Deutschland nicht:
Ist eine Sammelklage in Deutschland zulässig?
Juristisch gesehen handelt es sich nicht um eine Sammelklage, sondern um eine "normale" Verfassungsbeschwerde, nur dass sie von vielen Personen gemeinsam erhoben wird. Das ist zulässig und geschieht vor dem Bundesverfassungsgericht oft, z.B. auch bei der Verfassungsbeschwerde gegen den großen Lauschangriff
Gruß
Alef