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Vollständige Version anzeigen : An alle Autofahrer: Wichtige Nachricht!!



D-Nice
23-11-2006, 22:17
hello allerseits, mal bitte lesen ;)

Liebe Autofahrer, habe soeben einen preiswerten Tipp zum Sparen erhalten und Flensburg schonen:

Wer von uns ärgert sich nicht, wenn man schnell über die Autobahn huschen will und irgendein Penner träumt mal wieder auf der linken Fahrspur.

Drängeln ? Lichthupe ? Aber halt: Das kann nach der neuen Vorschrift der StVO sehr teuer werden!
Seit dem 1.8.2006 gilt nämlich die neue Dränglervorschrift: 250 Euro - 4 Punkte - 3 Monate Fahrverbot.

Fazit: Lieber gleich rechts überholen. Das kostet lt. gültiger StVO nämlich im Moment: 50 Euro - 3 Punkte. Fahrverbot gibt es erst bei mehrmaligen Wiederholungen.

Fazit: 200 Euro - 1 Punkt - 3 Monate Fahrverbot gespart!
Noch mehr sparen?
Also rauf auf die Standspur. Das kostet lt. gültiger StVO im Moment:
50 Euro - 2 Punkte. Wieder ein Punkt gespart! Niemand bedrängt, nicht aufgeregt, Nerven geschont, schnell vorangekommen und insgesamt noch 200 Euro, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot gespart.

Das geht noch viel billiger und effektiver für die ganz Harten!
Kauf Dir ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe und Du kannst Dir deinen Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht werden soll.
Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet läppische 20 Euro. Steht so im § 38 StVO geschrieben. Blaulicht und Horn werden dann aber beschlagnahmt - also möglichst preiswert und sofort
in größeren Mengen im Versandhandel (Conrad, Westfalia, etc.) kaufen.
Also 230 Euro gespart und - K E I N E - Punkte!!!
So kann clever Autofahren aussehen, wenn man sich im Gesetz auskennt.

KEIN WITZ, ist so ..

gruss,
D-Nice

redondo
23-11-2006, 22:29
...echt? ist ja geil.:cool: Danke für die Tipps... Aber wehe das stimmt nich! ;)

El Carnal
23-11-2006, 22:42
Coole sache,kann schon stimmen was D da schreibt...danke für die mühe.

Ich würde auch schon wegen missbrauchs eines Blaulichts bestraft,40€ und das licht wurde beschlagnahmt!! Hat sich aber gelohnt...;)

Lee Jun-Fan
23-11-2006, 22:57
ich geh mir jetzt ernsthaft so n licht kaufen ;P
der spaß isses mir wert.
aber erst les ich das ma nach ;P

MatzeOne
23-11-2006, 22:59
Gesetze sind nicht dafür da, dass man sie ausnutzt bzw. Lücken auf diese Art und Weise aufdeckt.

UlkOgan
23-11-2006, 23:32
Gesetze sind nicht dafür da, dass man sie ausnutzt bzw. Lücken auf diese Art und Weise aufdeckt.
genau. man sollte sie einfach brechen und ganz fair die strafe akzeptieren. :D

Kannix
23-11-2006, 23:37
Gesetze sind nicht dafür da, dass man sie ausnutzt bzw. Lücken auf diese Art und Weise aufdeckt.
Nein?
Ich bin schon immer bekennender Linksschleicher-Rechtsüberholer und fahre damit gut

redondo
23-11-2006, 23:38
Gesetze sind nicht dafür da, dass man sie ausnutzt bzw. Lücken auf diese Art und Weise aufdeckt.


soso... Ueberholstreifen sind aber auch nicht dazu da, mit 110 Sachen darauf rumzugurken und den ganzen Verkehr aufzuhalten :mad: .Drum hilft man sich eben selber... schadet doch nischs... ;)

Rechtsüberhohlen sollte eh schon lange erlaubt sein. Klappt anderen Orts ja auch...

Nahot
23-11-2006, 23:43
Hier doch auch oft.

http://www.fahrtipps.de/frage/rechts-ueberholen.php

Blue_Dragon
24-11-2006, 00:25
Sonderrechte befreien von Vorschriften der StVO sofern dies zur Erfüllung von hoheitlichen Aufgaben dringend geboten ist. Es hat eine Abwägung zu erfolgen.

Sie dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.

In der Praxis kommt es häufig zu folgenden Übertretungen des Regelwerks:
Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit
Halten im Halteverbot
Parken im Parkverbot
Fahren bei Rotlicht
Befahren der Gegenfahrbahn
Befahren einer Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung


Sonderrechte führen jedoch nicht dazu, dass andere Verkehrsteilnehmer freie Bahn schaffen müssen. Diese Pflicht entsteht nur, wenn gleichzeitig das Wegerecht nach § 38 StVO durch blaues Blinklicht und Martinshorn in Anspruch genommen wird


Sprich nehmt euer Blaulicht und ihr spart gar nichts da einwandfrei nachgwiesen werden kann das ihr nicht im Sinne der Hoheitliche_Aufgaben (http://de.wikipedia.org/wiki/Hoheitliche_Aufgabe) gehandelt habt.
Strafbar ist die Benutzung des Blaulichtes nur wenn sie in Verbindung mit der Martinsirene erfolgt. Aber Blaulicht alleine hat keinerlei Vorfahrtsberechtigung.

Laut STVO absatz 38 ;)

senose
24-11-2006, 13:49
Aber Blaulicht alleine hat keinerlei Vorfahrtsberechtigung.


weiss aber keiner *harhar*


Strafbar ist die Benutzung des Blaulichtes nur wenn sie in Verbindung mit der Martinsirene erfolgt.

des glaub ich hingegen weniger... sonst kann man ja gleich ne discokugel und strobo auf die karre mechen

@ d-nice: nice hint, boy! da sieht man wiedermal wie dämlich solche gesetze sind. fragt sich nur ob das in der schweiz auch so is...

***Nakatomi***
24-11-2006, 13:56
sehr sehr geil mr. nice- sie haben sich wieder selbst übertroffen.
:D
darf ich das kopieren und weiterschicken?

wenn ihr mich sucht- ich fahre auf der standspur

naka

Nahot
24-11-2006, 13:59
weiss aber keiner *harhar*



Hier macht man Fahrzeugen aufgrund des Martinshornes Platz, nicht wegen dem Blaulicht. Wenn ein Fahrzeug nur mit Blaulicht rumfährt ohne Horn, dann kratzt das nicht viele, zumal man das erst sehr spät mitbekommt, das Horn aber weit gehört wird und man dadurch Zeit hat Platz zu machen.

UlkOgan
24-11-2006, 14:04
darf ich das kopieren und weiterschicken?

hat er doch auch gemacht... :p

D-Nice
24-11-2006, 14:07
hat er doch auch gemacht... :p

genau ! ;)

aber ist das nicht aüssert lieb, dass mich nakilein extra fragt, ich glaube dafür hat sie sich ein blümchen verdient :blume:

***Nakatomi***
24-11-2006, 14:10
:p
`zensiert
kizzez
die nak

PeterF
24-11-2006, 14:10
Coole sache,kann schon stimmen was D da schreibt...danke für die mühe.

Ich würde auch schon wegen missbrauchs eines Blaulichts bestraft,40€ und das licht wurde beschlagnahmt!! Hat sich aber gelohnt...;)und die 3000€ an den weißen ring! :megalach:

senose
24-11-2006, 14:12
Hier macht man Fahrzeugen aufgrund des Martinshornes Platz, nicht wegen dem Blaulicht. Wenn ein Fahrzeug nur mit Blaulicht rumfährt ohne Horn, dann kratzt das nicht viele, zumal man das erst sehr spät mitbekommt, das Horn aber weit gehört wird und man dadurch Zeit hat Platz zu machen.

war das wirklich nötig? *heul*

El Carnal
24-11-2006, 18:47
Strafbar ist die Benutzung des Blaulichtes nur wenn sie in Verbindung mit der Martinsirene erfolgt. Aber Blaulicht alleine hat keinerlei Vorfahrtsberechtigung.Laut STVO absatz 38 ;)

Du willst mir doch nicht erzählen das wenn die Polizei oder Rettungswagen mit blaulicht hinter dir hergefahren kommt du nicht die straße räumst?Na na na.......die würden dir was erzählen!!! :motz:

Ich wurde durch alleiniges Blaulicht bestraft....

Blue_Dragon
24-11-2006, 18:48
Du willst mir doch nicht erzählen das wenn die Polizei oder Rettungswagen mit blaulicht hinter dir hergefahren kommt du nicht die straße räumst?Na na na.......die würden dir was erzählen!!! :motz:

Ich wurde durch alleiniges Blaulicht bestraft....

Ich leg dir die STVO §38 absatz 2 nahe da steht das ;)

El Carnal
24-11-2006, 18:50
und die 3000€ an den weißen ring! :megalach:


Seeeehr gut aufgepasst Peterle.....:halbyeaha ;)

Aber im Sündenregister bin ich noch lange nicht der Böse..... :baeehh:

El Carnal
24-11-2006, 18:52
Ich leg dir die STVO §38 absatz 2 nahe da steht das ;)

Das hätte ich vorher wissen sollen...danke

Vielleicht liegt das daran das ich/wir das Blaulicht mißbraucht haben!!:confused:

Blue_Dragon
24-11-2006, 18:56
Das hätte ich vorher wissen sollen...danke

Vielleicht liegt das daran das ich/wir das Blaulicht mißbraucht haben!!:confused:

Wenn ich jetzt nur wüsste was du meinst:o

El Carnal
24-11-2006, 19:30
Wenn ich jetzt nur wüsste was du meinst:o

Hmmm....ein ander mal vielleicht :hehehe:

deggat
24-11-2006, 20:55
Huhu,
das stimmt so leider nicht, informiert euch mal bei google da findet man viele links, wo das schlüssig widerlegt wird.
Das ganze ist dann nähmlich Amtsanmaßung und höchst strafbar, soweit mir bekannt. Das so wie beschrieben durchführen, kann also nur ein (z.B.) Polizist der nicht im Einsatz ist... Ist auch nur das was ich gehört habe, aber Amtsanmaßung klingt sehr schlüssig.
Da fällts mir wieder ein. Auf einer Seite eines Anwalts, an den man online Fragen stellen kann, die er dann (Forumähnlich) beantwortet, wurde das ganze von ihm afaik widerlegt.

Gruß,
deggat

D-Nice
24-11-2006, 21:35
Huhu,
das stimmt so leider nicht, informiert euch mal bei google da findet man viele links, wo das schlüssig widerlegt wird.
Das ganze ist dann nähmlich Amtsanmaßung und höchst strafbar, soweit mir bekannt. Das so wie beschrieben durchführen, kann also nur ein (z.B.) Polizist der nicht im Einsatz ist... Ist auch nur das was ich gehört habe, aber Amtsanmaßung klingt sehr schlüssig.
Da fällts mir wieder ein. Auf einer Seite eines Anwalts, an den man online Fragen stellen kann, die er dann (Forumähnlich) beantwortet, wurde das ganze von ihm afaik widerlegt.

Gruß,
deggat
hast noch den link von diesem anwalt ..würd ich mir gern mal durchlesen ;)

gruss,
Nice

deggat
24-11-2006, 21:53
Ja ich auch... Aber wenn ich den Text bei google reinkopiere bekomm ich 9 Seiten ^^.
Bis jetzt nur das hier in einem anderen Forum gefunden:
"§ 132 Amtsanmaßung
Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Aber muss ja nicht heißen das der Tatbestand besteht, ich denke aber schon ich such noch mal n bissle weiter.
//edit: WOW habs tatsächlich gefunden ^^ wie heißt das sprichwort noch? Wer google die richtigen Worte gibt, wird finden? :D
hoffe ma des klappt jetzt:
https://www.123recht.net/fea/Zum-Spa-mit-Blaulicht-in-der-Stadt-und-auf-der-Autobahn-fahren-***__f9875.html

Geht zwar nicht direkt um den Fall, aber ums Blaulicht sogar ohne Martinshorn.... Und das riskieren? Naja ich weiß nicht... Lohnt sich nicht wirklich, oder? :)

Gruß,
deggat

D-Nice
24-11-2006, 21:56
Ja ich auch... Aber wenn ich den Text bei google reinkopiere bekomm ich 9 Seiten ^^.
Bis jetzt nur das hier in einem anderen Forum gefunden:
"§ 132 Amtsanmaßung
Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Aber muss ja nicht heißen das der Tatbestand besteht, ich denke aber schon ich such noch mal n bissle weiter.

Gruß,
deggat

cool. nicht das wir jetzt alle bald mit blaulicht durch die gegend rasen und richtig stress bekommen :D :D ;)

D-Nice
24-11-2006, 22:04
Ja ich auch... Aber wenn ich den Text bei google reinkopiere bekomm ich 9 Seiten ^^.
Bis jetzt nur das hier in einem anderen Forum gefunden:
"§ 132 Amtsanmaßung
Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Aber muss ja nicht heißen das der Tatbestand besteht, ich denke aber schon ich such noch mal n bissle weiter.
//edit: WOW habs tatsächlich gefunden ^^ wie heißt das sprichwort noch? Wer google die richtigen Worte gibt, wird finden? :D
hoffe ma des klappt jetzt:
https://www.123recht.net/fea/Zum-Spa-mit-Blaulicht-in-der-Stadt-und-auf-der-Autobahn-fahren-***__f9875.html

Geht zwar nicht direkt um den Fall, aber ums Blaulicht sogar ohne Martinshorn.... Und das riskieren? Naja ich weiß nicht... Lohnt sich nicht wirklich, oder? :)

Gruß,
deggat

:ups: :ups: :ups: ok lassen wir das mal lieber mit dem blaulicht und beschränken uns auf das rechts vorbeifahren aufm standstreifen :D, vielen dank für deine mühe :) :)

MatzeOne
24-11-2006, 22:22
:ups: :ups: :ups: ok lassen wir das mal lieber mit dem blaulicht und beschränken uns auf das rechts vorbeifahren aufm standstreifen :D, vielen dank für deine mühe :) :)

tja... wenn ich dich dann aber aus versehen ramme, weil mein auto einen defekt hat und ich auf den standstreifen fahren muss, dann heul nicht

Roland von Gilead
24-11-2006, 22:32
:ups: :ups: :ups: ok lassen wir das mal lieber mit dem blaulicht und beschränken uns auf das rechts vorbeifahren aufm standstreifen :D, vielen dank für deine mühe :) :)

Stell dir mal vor es gibt einen Unfall auf der Autobahn... daraus folgt ein langer Stau...

Wo lang glaubst du fährt der Notarzt? Genau!! Über den Standstreifen!

Und wenn man Dich dann auf dem Standstreifen erwischt wird es nicht bei ein Paar Euros bleiben...

Es geht nicht darum, wieviele Punkte man kriegt oder wie viel Bußgeld man zahlen muss, sondern darum, dass man das Leben unschuldiger aufs Spiel setzt. Und wenn z.B. bei Rechtsüberholen einen Unfall hat und jemand dabei verunglückt wird man sich dafür vor Gericht verantworten müssen und nicht nur...

MatzeOne
24-11-2006, 22:38
Richtig Roland!

D-Nice
24-11-2006, 22:47
*räusper* jungs ich hoffe ihr beiden checkt schon noch dass ich das ganze net so ernst mein.. schade, dass ich das extra noch erwähnen muss..:rolleyes:

D-Nice
24-11-2006, 22:48
tja... wenn ich dich dann aber aus versehen ramme, weil mein auto einen defekt hat und ich auf den standstreifen fahren muss, dann heul nicht

hahahahaah vielleicht hab ich jetzt nen denkfehler herr matze.. aber wenn du auf dem standstreifen stehst..ramme doch eher ich dich ..oder nicht ? :D :D :D

hi-there
24-11-2006, 22:55
nix da dennis.


wenn ein so gefährliche fahrer mit seinem bobbycar kommt........:ups:

ich würde mich nicht mit dem anlegen...:ups: :D

http://www.worth1000.com/entries/160000/160347TYBX_w.jpg

MatzeOne
24-11-2006, 23:03
Ich fahre ja erstmal drauf, um dort zu halten ;)

MatzeOne
24-11-2006, 23:03
nix da dennis.


wenn ein so gefährliche fahrer mit seinem bobbycar kommt........:ups:

ich würde mich nicht mit dem anlegen...:ups: :D

http://www.worth1000.com/entries/160000/160347TYBX_w.jpg

Dude, shut the fuck up

Kannix
24-11-2006, 23:24
Hallo, es geht darum die Deppen auf der Überholspur rechts zu überholen. Bevor ich die ramme, dann lieber das;)

Flöchen
25-11-2006, 11:43
um die sache abzukürzen:

wie wär's mit 'nem fliechzeug?

aahh nee, dat haut ja mit der autobahn auch nicht hin, wie man gestern in essen gesehen hat... :ups:

:D

hi-there
25-11-2006, 12:23
Dude, shut the fuck up

es ist nicht immer alles auf dich bezogen alter..:rolleyes:

chill out maaan. :D

http://www.doppelkopf-windeck.de/downloads/kiffen.jpg