Cornell
11-12-2006, 19:40
Ähhm ja, wie fang' ich an ...
einem befreundeten Schulbetreiber wurde von Seiten der EWTO der Austritt nahegelegt (und dann auch vollzogen), da er seine Schule für einen Lehrgang an einer der EWTO nicht (mehr) genehme Person vermietete. Eindringliche und ausführliche Schriftwechsel von ihm an den Schlossherrn wurden von diesem mit lapidaren und letztlich nichtssagenden Zweizeilern beantwortet. Mich würde da einiges interessieren, worüber er selbst keine Auskünfte geben konnte:
1) Existieren schriftliche Verträge für Gebiete? Er hatte jahrelang keinen, zahlte aber brav und treu seine Gebühren. Anfragen an seine Ex-Kollegen helfen nicht weiter (honi soit ... oder so ...)
2) Wie sind diese Verträge ausgestaltet, was ist den Vertragsnehmern gestattet und was verboten? Was darf er in seiner Schule anbieten, wem darf er (unter)vermieten und wem nicht? Werden diese Eingriffe in die Gewerbefreiheit mittels unbestimmter Rechtsbegriffe bewußt schwammig gewählt oder existiert eine (aktuelle) Liste mit Personen / Organisationen, auf die dann verwiesen wird?
Nachrichten werden vertraulich behandelt ... :D
Besten Dank im voraus
Cornell
P.S. Bitte nicht allzuschnell in das EWTO Bashing einsteigen ...
einem befreundeten Schulbetreiber wurde von Seiten der EWTO der Austritt nahegelegt (und dann auch vollzogen), da er seine Schule für einen Lehrgang an einer der EWTO nicht (mehr) genehme Person vermietete. Eindringliche und ausführliche Schriftwechsel von ihm an den Schlossherrn wurden von diesem mit lapidaren und letztlich nichtssagenden Zweizeilern beantwortet. Mich würde da einiges interessieren, worüber er selbst keine Auskünfte geben konnte:
1) Existieren schriftliche Verträge für Gebiete? Er hatte jahrelang keinen, zahlte aber brav und treu seine Gebühren. Anfragen an seine Ex-Kollegen helfen nicht weiter (honi soit ... oder so ...)
2) Wie sind diese Verträge ausgestaltet, was ist den Vertragsnehmern gestattet und was verboten? Was darf er in seiner Schule anbieten, wem darf er (unter)vermieten und wem nicht? Werden diese Eingriffe in die Gewerbefreiheit mittels unbestimmter Rechtsbegriffe bewußt schwammig gewählt oder existiert eine (aktuelle) Liste mit Personen / Organisationen, auf die dann verwiesen wird?
Nachrichten werden vertraulich behandelt ... :D
Besten Dank im voraus
Cornell
P.S. Bitte nicht allzuschnell in das EWTO Bashing einsteigen ...