Vollständige Version anzeigen : wer bezahlt bei verletzungen
düsseldorf-61
26-12-2006, 13:08
hallo an alle. ich hab neu mit dem kampfsport angefangen und würde gerne wissen, wer bei verletzungen beim training zahlt? die versicherung der kampfsportschule, der verletzte selbst(bzw. seine krankenversicherung, oder kann das variieren? schon mal danke für die antworten
Die Schule sicherlich nicht!
Das Training findet ja auf deine Verantwortung hin statt,
wenn Du dir die Hand brichst beim Schlagen zahlt die KV.
Die Schule sicherlich nicht!
Das Training findet ja auf deine Verantwortung hin statt,
wenn Du dir die Hand brichst beim Schlagen zahlt die KV.
Wisst Ihr das oder glaubt Ihr das ?
Ich mag das so nicht glauben. Die KV zahlt nur weil sie nicht nachfragt. Du gehst
zum Arzt, er schreibt Sportunfall und sie zahlt. Die Prämien würden aber wohl
extrem ansteigen wenn ihr klar wäre was ihr so beim Sport treibt. Im schlimmsten
Fall zahlt sie nichts. Der Begriff "Risikoausschluss" soll hier nur mal genannt sein.
Ich kannte eine Schule, deren Betreiber musste haften, weil ein Schüler sich das
Fußgelenk so geschrottet hatte, das bleibende Schäden da waren. Deswegen
rate ich jedem Schulbetreiber eine gute Betriebshaftpflichtversicherung. Und
dabei bitte angeben das Ihr Kampfsport macht, sonst zahlt die nämlich auch
nicht.
jkdberlin
26-12-2006, 17:29
Die KV zahlt erstmal in jedem Fall. Die Frage ist, ob sie sih das Geld danch versucht, zurück zu holen. Ansonsten würde ich es mal mit einer Unfallversicherung versuchen.
Ansonsten ist das Themaber nicht unbedingt Vale Tudo abhängig, daher verschiebe ich es mal ins Offene.
Grüsse
Ich wurde von meinem Knochenflicker bisher immer nur gefragt, ob es sich um einen Arbeitsunfall handelt oder nicht. Alles Andere war egal.
handpratze
26-12-2006, 17:52
Gibts sowas wie ne KS-Privatversicherung? :gruebel:
Ich hau mir alle naselang was kaputt, daher wär sowas für mich interessant ;)
Dudeplanet
26-12-2006, 18:20
Der Betreiber einer Schule haftet nur, wenn er grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt. Etwaige Behandlungskosten trägt ansonsten die Krankenkasse, Aufwendungen für Behinderungen, Lohnausfall und andere schreckliche Dinge würde eine private Unfallversicherung tragen.
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keine Risikoabhängige Einstufung des Beitrages. Bei einer privaten sieht das schon anders aus.
@PB: Der Arzt fragt dies, weil im Falle eines Arbeitsunfalles die Berufsgenossenschaft und nicht deine Krankenkasse die Kosten trägt.
cherrychild
26-12-2006, 18:22
erstens: stehts doch in jedem mitgliedvertrag, dass das so in etwa auf eigene verantwortung ist. bei jedem turnier ja auch. >> also zahlt der verein keinen müden cent
zweitens: zahlt es die eigene kasse. bis jetzt wurde bei mir noch nie nachgefragt. obwohl ich schon wg. einer "sportverletzung" operiert werden musste.
drittens: sollen viele kampfsportarten ungefährlicher sein als fußball & co.
Es kommt ja auf die Art der Verletzung an!;)
Bei einem Nasenbeinbruch beim Boxen fragt die KV
nicht nach. Sollte sich jemand beim MMA-Training einen
Schädelbasisbruch erleiden, könnte die Schule haftbar gemacht
werden. Da dies kein gewöhnlicher Unfall ist.
ich hatte bisher nur eine schwere verletzung und die ist beim fußball passiert.
nach kurzer zeit erhielt ich einen brief von der krankenkasse, wo ich den hergang schildern musste, um eventuelle regressforderungen geltend zu machen. aber nachdem der gegenspieler nicht grob fahrlässig oder mich gar absichtlich verletzt hat, gabs keine probleme.
meines wissens nach wär zb ein boxer der im ring jemanden mit einem lowkick verletzt haftbar. sowohl zivil als auch strafrechtlich.
da gabs mal einen fall wo ein tormann einen stürmer mit einem rüden attacke schwer verletzte, der wurde wegen (schwerer ?) fahrlässiger körperverletzung
verurteilt.
ich hätt da noch eine frage, wenn ich eine unfallversicherung abschließe, zahlen die auch zb einen neuen zahn, oder kosmetische operationen?
Holzfäller
27-12-2006, 13:30
Es kommt ja auf die Art der Verletzung an!
Grundsätzlich fragt die Krankenkasse bei jeder Diagnose nach, bei der ein Regreß möglich sein könnte. Also bei allen Arten von Frakturen, Bänderrissen, Platzwunden, Gehirnerschütterungen etc.
Sollte sich jemand beim MMA-Training einen
Schädelbasisbruch erleiden, könnte die Schule haftbar gemacht
werden. Da dies kein gewöhnlicher Unfall ist.
Kommt darauf an. Wenn es im Rahmen der normalen Trainings passiert ist (also durch einen unglücklichen Zufall), passiert gar nichts. Die Krankenkasse bezahlt und das wars.
Ist die Schule ihrer Aufsichts- und Sicherungspflicht nicht nachgekommen (ungesicherte Geländer, gegen die man knallt, nasse Stufen, auf denen man ausrutscht), dann springt die Haftpflichtversicherung der Schule ein. Im Zweifelsfall ist der Betreiber der Schule haftbar. Auch wenn er 10 mal in den Vertrag reinschreibt, dass der Besuch des Training auf eigene Gefahr geschiet. Entsprechende Vertragsklauseln sind unwirksam.
Also,
grundsätzlich haftet der Sportschulbetreiber auch für einfache Fahrlässigkeit, es sei denn, er hat dies (wirksam) vertraglich ausgeschlossen.
Einen vollständigen Haftungsausschluss für alle Fälle kann -jedenfalls per AGB-nicht wirksam erfolgen. Steht so etwas in einem vorformulierten Standardvertrag ist die Klausel unwirksam und der Betreiber haftet für jede Form der Fahrlässigkeit.
Im Krankheits/unfall Fall zahlt grundsätzlich der Arbeitgeber bis zu 6 Wochen den Areitslohn weiter, danach tritt ggfs. die Krankenkasse mit Krankentagegeld ein.
Für die Behandlungskosten tritt zunächst die Krankenkasse ein, die sie unter Umständen vom Sportstudiobesitzer zurück forden kann (vgl. JKD)
Neben dem Sportschulbetreiber können unter Umständen der Übungsleiter und ein etwaiger Verletzer gesamtschuldnerisch haften. Zu prüfen ist stets die Einwilligung des Verletzen in sportypische Verletzungen die eine Haftung ausschließen können.
Wie immer alles stark einzelfallabhängig. Im Ernstfall nimmt am besten mal einen Hunderter in die Hand und holt eine Erstberatung bei einem Anwalt ein.
Grüsse
Es spielt auch eine Rolle ob man eine annerkannte Sportart,
wie z.B. Judo,Karate,TKD,Boxen oder Jiu-Jitsu betreibt
oder keine annerkannte Sportart wie Thai-und Kickboxen.
Holzfäller
27-12-2006, 13:43
meines wissens nach wär zb ein boxer der im ring jemanden mit einem lowkick verletzt haftbar. sowohl zivil als auch strafrechtlich.
da gabs mal einen fall wo ein tormann einen stürmer mit einem rüden attacke schwer verletzte, der wurde wegen (schwerer ?) fahrlässiger körperverletzung
verurteilt.
Richtig. Es kommt immer darauf an, ob die Verletzung aus dem "normalen" Trainings- oder Spielbetrieb passiert ist.
Wäre zum Beispiel der Fall, wenn der Boxer nach dem Ende der Runde in die gegnerische Ecke geht und den anderen umhaut => ist nicht mehr im Rahmen des Boxkampfs passiert, also klare Körperverletzung.
Ein sehr bekannter Fall ist der Zusammenstoß von Toni Schumacher mit Patrick Battiston beim WM-Halbfinale 1982. Da hatte Toni S. den heranstürmenden Franzosen angesprungen und am Kopf getroffen, Der Franzose erlitt eine Gehirnerschütterung, eine Nackenwirbelfraktur und verlor mehrere Zähne). Damals musste geprüft werden, ob das eine "normale" Attacke des Torhüters war. Es wurde seinerzeit keine Anklage gegen Toni Schumacher erhoben, obwohl die Attacke (bei allem Lokalpatriotismus :D ) meiner Meinung nach weit jenseits von Gut und Böse war ...
Richtig. Es kommt immer darauf an, ob die Verletzung aus dem "normalen" Trainings- oder Spielbetrieb passiert ist.
Wäre zum Beispiel der Fall, wenn der Boxer nach dem Ende der Runde in die gegnerische Ecke geht und den anderen umhaut => ist nicht mehr im Rahmen des Boxkampfs passiert, also klare Körperverletzung.
Ein sehr bekannter Fall ist der Zusammenstoß von Toni Schumacher mit Patrick Battiston beim WM-Halbfinale 1982. Da hatte Toni S. den heranstürmenden Franzosen angesprungen und am Kopf getroffen, Der Franzose erlitt eine Gehirnerschütterung, eine Nackenwirbelfraktur und verlor mehrere Zähne). Damals musste geprüft werden, ob das eine "normale" Attacke des Torhüters war. Es wurde seinerzeit keine Anklage gegen Toni Schumacher erhoben, obwohl die Attacke (bei allem Lokalpatriotismus :D ) meiner Meinung nach weit jenseits von Gut und Böse war ...
Hi, hi richtig und uns Tünnes hat glaub ich noch gesagt der Franzose soll sich nicht so anstellen, er kaufe ihm halt ein paar Goldzähne:D
Holzfäller
27-12-2006, 13:48
Es spielt auch eine Rolle ob man eine annerkannte Sportart,
wie z.B. Judo,Karate,TKD,Boxen oder Jiu-Jitsu betreibt
oder keine annerkannte Sportart wie Thai-und Kickboxen.
Nein, Wettkampf ist Wettkampf. Entscheidend ist, ob man gemäß den Kampfregeln gekämpft hat. Und wenns keine Regeln gibt (z.B. UFC), gehts darum, ob man sich noch im Rahmen des sportlichen Wettkampfs befunden hat.
Streetfights fallen nicht in diese Kategorie, das sind immer Straftaten, weil es keine Sportveranstaltungen sind. Falls du das gemeint hast. ;)
Holzfäller
27-12-2006, 13:55
Hi, hi richtig und uns Tünnes hat glaub ich noch gesagt der Franzose soll sich nicht so anstellen, er kaufe ihm halt ein paar Goldzähne
Richtig. So war unser Tünn. Hat sich im Nachhinein aber doch noch entschuldigt, was ihm sicher einigen Ärger erspart hat. Zumal die französische Presse direkt wieder den bösen Deutschen auf den Titelblättern hatte.
Hier ist ein Bild von dem Zusammenprall:
http://www.ndr.de/cgi/mf/abseits/wm2002/wmgeschichte/spanien1982/index.html
Aus vollem Lauf mit ausgestelltem Ellbogen in den Mann rein ... :confused:
Es spielt auch eine Rolle ob man eine annerkannte Sportart,
wie z.B. Judo,Karate,TKD,Boxen oder Jiu-Jitsu betreibt
oder keine annerkannte Sportart wie Thai-und Kickboxen.
kickboxen ist nicht anerkannt? sollte kb nicht bald olympische disziplin werden?
bzw von wem ist kick und thaiboxen nicht anerkannt?
btw: hier ein bild von der attacke von didulica an lawaree...
http://bureau.comandantina.com/archivos/Didulica-Lawaree.jpg
Dein Meister
27-12-2006, 18:59
Es kommt ja auf die Art der Verletzung an!;)
Bei einem Nasenbeinbruch beim Boxen fragt die KV
nicht nach. Sollte sich jemand beim MMA-Training einen
Schädelbasisbruch erleiden, könnte die Schule haftbar gemacht
werden. Da dies kein gewöhnlicher Unfall ist.
das stimmt...
El Carnal
27-12-2006, 20:34
ich hätt da noch eine frage, wenn ich eine unfallversicherung abschließe, zahlen die auch zb einen neuen zahn, oder kosmetische operationen?
Klar,aber nur wenn es etwas mit dem unfall zu tun hat....Wenn du dir das jochbein brechen solltest und du dir dann bei der OP nen spoiler ins gesicht schrauben lässt,wirst du dann wohl den aufpreis zahlen müßen!!!
Ähm Leute, seid wann muss die KV für private Sportverletzungen aufkommen?
Zumindest müsste sie das nicht, da es sich hier um ein privates Sportvergnügen handelt und man mindestens davon ausgehen kann, dass man sich im Training verletzen kann. Es kommt im Endeffekt immer darauf an, wie der behandelnde Arzt den Krankenstand und die Verursachung dessen formuliert.
Wenn Sportverletzungen häufiger vorkommen sollte man auf jeden Fall ne zusätzliche Vers. für solche Fälle abschließen.
Dudeplanet
28-12-2006, 10:20
Stimmt Hauser, die KV kommt ja auch nicht für die Behandlung von Lungenkrebs auf, weil der ja meist aus privatem Rauchvergnügen heraus entsteht. Sorry, aber :dumm:
Leute informiert euch mal, was ich geschrieben habe ist einfach Fakt, wer was anderes behauptet hat keine Ahnung, da helfen auch nicht Octagons wilde Spekulationen über Anerkennung einer Sportart oder unübliche Verletzungen.
Genau, weil Krebs resultierend aus einem Suchtverhalten auch mit einer Sportverletzung vergleichbar ist :rolleyes:
Wenn du ein- zweimal im Jahr eine Sportverletzung hast wird keiner was sagen, wenn du dich jedoch regelmäßig vom Arzt behandeln lassen musst, wird das keine KV mit sich machen lassen.
Wie gesagt, es kommt auch auf den behandelnden Arzt an. Als ich letztens wegen Ringerohren bei Hals-Nasen-Ohren Arzt war, hat er gemeint, dass man sowas in der Regel über die Berufsgenossenschaft des Vereines machen würde, da dieser aber nicht haftet, müsste ich die Behandlungskosten selber zahlen.
Er hat es dann vor der KV so gedreht, dass die Verletzung am Ohr durch einen Unfall passiert ist und eben nicht als Sportverletzung gegolten hat, weil die KV sonst voraussichtlich nichts bezahlt hätte.
so ein blödsinn. innerhalb der gesetzl kversicherung sind sportverletzungen abgedeckt, evtl schauen die bearbeiter nach, ob für die verletzung der verursacher haftet.
eher sind bei privaten unfall oder krankenzusatzversicherungen probleme bei extremsportarten, wozu in erster Linie die nicht vom DSB / DOSB anerkannten sportarten zählen, zu erwarten.
Dudeplanet
28-12-2006, 11:06
...wird das keine KV mit sich machen lassen.
Das ist so ein Unsinn. Du spekulierst völlig ahnungslos in die Weiten des Internet hinein. Informiere Dich einfach!
Schnueffler
28-12-2006, 11:30
Die KV haftet erstmal für alle Sportverletzungen, es sei denn, gewisse Risikosportarten sind bei Vertragsabschluß ausgeschlossen worden.
Habe aber in keinem Vertrag etwas bzgl. KK/KS gesehen!
Das einzigste, was die KV machen kann, wenn es eine private ist, das sie dich rausschmeißt, wenn du zu oft mit solchen Verletzungen kommst, bzw. die Beiträge anpassen (selbst das auch nur unter ganz besonderen Umständen!).
MfG
Markus
Holzfäller
28-12-2006, 11:58
Ich habe meine Ausbildung bei einer gesetzlichen Krankenversicherung gemacht und arbeite jetzt bei einer privaten KV. Ich WEISS also, wie die Regelungen sind.
Die Aussage von Hausers Arzt war falsch. Wenn es medizinisch notwendig und wirtschaftlich ist, muss die Kasse die Behandlungskosten in jedem Fall tragen. Sie kann sich die Kosten jedoch im Rahmen eines Regreßverfahrens zurückholen.
Das kann eine Privatperson sein, dann muss eine Straftat (Körperverletzung) vorliegen. Oder eine gegnerische Versicherung, da gibts dann sogenannte Rahmenteilungsabkommen, bei denen Pauschalen abgerechnet werden.
Bei den privaten ist das ebenfalls so. Nirgendwo gibts eine Ausschlussklausel für Sportunfälle. Und in der Vollversicherung haben die Krankenversicherer auf das Kündigungsrecht verzichtet. Wegen einer hohen Schadensquote darf also kein Versicherer den Vertrag kündigen.
Die Diskussion ist übrigens nicht neu. Wurde ja schon laut nachgedacht über Zusatzbeiträge für Raucher und Alkoholiker oder um Ausschlüsse von Freizeitunfällen (Skifahrer, Taucher, Kampfsportler etc,).
Gut, dann war ich eben falsch informiert. Jedenfalls haben mir dann meine Ärzte bis Dato einen Schwachsinn erzählt.
so ein blödsinn. innerhalb der gesetzl kversicherung sind sportverletzungen abgedeckt, evtl schauen die bearbeiter nach, ob für die verletzung der verursacher haftet.
eher sind bei privaten unfall oder krankenzusatzversicherungen probleme bei extremsportarten, wozu in erster Linie die nicht vom DSB / DOSB anerkannten sportarten zählen, zu erwarten.
Das meinte ich in meinem Post vorher auch.
Beim Boxen zahlt die KV alle Verletzungen, aber beim MMA oder
Muay-Thai wo die Verletzung beim Sparring entstanden sein könnte
ohne Schutz oder beim Wettkampf, könnte es sein das der Verursacher
oder der Geschädigte selber einen Teil der Kosten tragen muss.
Wie in der Schweiz, wo ein Thaiboxer nach einem Kick K.O. 50%
der Krakenkosten selbst tragen musste.
wieso? in der regel wird das nur bei vorsätzlichen oder groß fahrlässig herbeigeführten verletzungen gemacht.
siehe auch der post von tom cat
Ju-Jutsu-Ka
28-12-2006, 13:50
Das einzigste, was die KV machen kann, wenn es eine private ist, das sie dich rausschmeißt,
Kann Sie nicht, das ist Blödsinn
Ich bezweifel sogar, dass sie sich querstellen kann bei den Behandlungskosten
Wenn ich 3mal zu schnell bin und deswegen jedemal einen Unfalll baue übernimmt die Krankenversichicherung auch die Behandlungskosten.
Holzfäller
28-12-2006, 13:50
Gut, dann war ich eben falsch informiert. Jedenfalls haben mir dann meine Ärzte bis Dato einen Schwachsinn erzählt.
Kein Problem :)
Du bist leider nicht der erste (und sicher auch nicht der letzte), dem die Ärzte/Krankenhäuser/Apotheken/Krankenkassen Mist erzählen.
Holzfäller
28-12-2006, 13:56
Kann Sie nicht, das ist Blödsinn
Ich bezweifel sogar, dass sie sich querstellen kann bei den Behandlungskosten
Wenn ich 3mal zu schnell bin und deswegen jedemal einen Unfalll baue übernimmt die Krankenversichicherung auch die Behandlungskosten.
Wie gesagt, die gesetzliche KV kann niemanden rausschmeissen (es sei denn, er zahlt die Beiträge nicht mehr) und in der privaten VOLLversicherung haben alle Versicherer auf das Kündigungsrecht verzichten. Kündigen kann also nur der Kunde.
In der ZUSATZversicherung ist das nicht einheitlich geregelt. Manche verzichten auf das Kündigungsrecht, andere nicht.
Schnueffler
28-12-2006, 13:57
Kann Sie nicht, das ist Blödsinn
Ich bezweifel sogar, dass sie sich querstellen kann bei den Behandlungskosten
Wenn ich 3mal zu schnell bin und deswegen jedemal einen Unfalll baue übernimmt die Krankenversichicherung auch die Behandlungskosten.
Kann sein das ich mich mit KV und anderen Versicherungen vertue!
MfG
Markus
Ju-Jutsu-Ka
28-12-2006, 15:55
Wie gesagt, die gesetzliche KV kann niemanden rausschmeissen (es sei denn, er zahlt die Beiträge nicht mehr) und in der privaten VOLLversicherung haben alle Versicherer auf das Kündigungsrecht verzichten. Kündigen kann also nur der Kunde.
Die Begründung stimmt vorne und hinten nicht
Eine privaten Versicherung (Haftpflicht, KFZ, etc) kann vom Versicherer (allerdings auch vom Kunden) im Schadensfall nach dessen Begleichung gekündigt werden.
Die private KV hat per Gesetz kein Kündigungsrecht im Schadensfall
Die AGBs in denen das geregelt ist, sind von Bundesaufsichtsamt für das Verischerungswesen, einem Vorläufer der Bafin, mehr oder weniger bestimmt worden und nicht von den Versicherern.
Natürlich kann eine private KV den Vertarg kündigen.
Wenn du als Kunde den Vertrag verletzt, z.B. Beiträge mehrfach nicht bezahlst, bei Vertragsabschluss Krankheiten verschwiegen hast, ...
Bei uns im Training ist einem ein Großteil vom Zahn abgebrochen. Er hat auf unsere Anweisung hin das Stück zum Zahnarzt mit genommen und sich ankleben lassen. Somit kein Zahnersatz.
Jetzt zahlt ihm aber die Aok fast nichts, er hatte Kosten über 200,-.
Ist das normal?
Ich dachte die Kassen zahlen nur bei Zahnersatz nicht.
Und noch was, die Ärztin sagte ihm, das die Versicherung des Vereins dafür aufkommen solle, was aber meiner Meinung nach vollkommen Schwachsinnig ist. Ich denke das die Betriebshaftpflicht nicht zuständig ist, bzw. ablehnt
Dudeplanet
28-12-2006, 16:50
Wie er hat ein Stück wieder ankleben lassen? Geht das überhaupt?:confused:
Zahnersatz wäre sicher teurer gewesen. Es kommt, hat mir meine Zahnärztin neulich erklärt, auf zwei Sachen an, die "Zahnabbruchreparatur" erstattbar machen.
1. Der Teil des Zahnes muss an der Kauleistung beteiligt sein, etwa ein "Höcker" eines Backenzahnes.
2. Ist der Zahn ein Schneidezahn, zahlt die Kasse voll, ohne Zuzahlung.
@Octagon: Was Du beschreibst ist genau der Fall grober Fahrlässigkeit. Wenn man sich zum Beispiel nicht mit entsprechenden Mitteln schützt.
Zur Betriebshaftpflicht mal ein Beispiel: Ein Bungeejumping-Betreiber wählt das Seil falsch (zu lang) aus. Der Springer verletzt sich, die KK kann Regress fordern.
Oder: Beim Training mit von der Schule zur Verfügung gestelltem Material (vertraglich festgelegt) kommt es zu einer Verletzung. (Splitter aus Bokken etc) auch hier kann die Krankenkasse ihre Auslagen von der Betriebshaftpflicht zurückfordern.
Ju-Jutsu-Ka
28-12-2006, 18:06
Zur Betriebshaftpflicht mal ein Beispiel: Ein Bungeejumping-Betreiber wählt das Seil falsch (zu lang) aus. Der Springer verletzt sich, die KK kann Regress fordern.
Oder: Beim Training mit von der Schule zur Verfügung gestelltem Material (vertraglich festgelegt) kommt es zu einer Verletzung. (Splitter aus Bokken etc) auch hier kann die Krankenkasse ihre Auslagen von der Betriebshaftpflicht zurückfordern.
Nicht nur die KK,
zwischen zwein Matten auf denen ihr trainiert steckt noch ein Messer von der Messerabwehr aus dem Unterricht die vorher. Einer der Schüler fällt drauf und ist queschnittsgelähmt. Er hat einen Anspruch auf Rente, auch den zahlt die Betriebshaftpflicht.
Es gibt doch eine Gruppenunfall-Versicherung!
Hilft die in so einem Fall!
Kennt sich damit jemand aus.Würde sich das lohnen, die für eine gruppe abzuschließen!
Ich spekuliere gerade, ob ich dies machen soll, oder ob ich das nicht brauche!??
Was meint ihr?
MFG
Dragonheart
31-12-2006, 00:54
ich hatte in den über 30jahren im training oder wettkämpfen noch nie eine verletzung :engel_3:
mir wurde es aber schon öfters auf treppen ect plötzlich schlecht..... und als ich wieder zu mir kam...
tja lieber doc da hatte ich diese verletzung :o
gruß herbert
BenitoB.
31-12-2006, 01:22
so,oder so ähnlich würd ich das auch halten.wenn ich mir wirklich mal was prelle oder breche,naja dann bin ich halt auf der treppe gestolpert;)
Ju-Jutsu-Ka
31-12-2006, 11:42
Das Problem sind ja nicht die kleinen Verletzungen, sondern wenn wirklich mal was passiert.
Kommt zum Glück äußerst selten vor, aber wenn dann kann eine nicht vorhandene Absicherung 2 Familien in den Ruin treiben (die des Schulleiters und die des Opfers)
Pimenta-ABADA
09-01-2007, 10:53
Hallo zusammen,
es gibt schon ein Forum zu diesem Thema, aber hier scheint mir die Diskussion aktueller :).
Wir haben als Verein gerade eine Halle angemietet und ich hab die tolle Aufgabe, den Trainingsvertrag für die Mitglieder zu schreiben.
Alles soweit gut, nur die Klausel für die Haftung fehlt mir noch.
Mein Halbwissen bis jetzt:
- Genereller Haftungsausschluss ist nicht möglich (bei uns auch nicht nötig, da wir im Badischen Sportbund sind und für größere Schaden damit haftpflichtversichert; unser Trainer hat auch eine Berufshaftpflicht)
- Trotzdem sollte wohl was drinstehen, dass es ein Kampfsport ist und auf eigene Gefahr durchgeführt wird, oder so.
Wäre super, wenn mir jemand weiterhelfen könnte, könnt mir auch gerne eine Mail schicken.
Abraco
Pimenta
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