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Vollständige Version anzeigen : Gebracuh des Kobutans ab welchem Alter erlaubt?



Tsunetomo
22-01-2007, 11:06
Habe hier im Forum schon viel über den Kobutan und seine Anwendung usw. gelesen aber ich weiß noch nicht, ob der Gebrauch von allen Kobutanvarianten erlaubt ist. habe mir einen bei ebay auseguckt und wollte mal wissen ab wieviel Jahren (16) ich den verwenden darf, wenn überhaupt und mit welchen Einschränkungen usw.

Gruß,
Lukas

Eversor
22-01-2007, 11:28
Im Versandhandel ist er ohne Alterseinschränkung erhältlich (im Gegensatz zu anderen Waffen), von daher dürfte er nicht als Waffe per se einzustufen sein. Das bedeutet, auch minderjährige dürfen ihn mit sich führen.

Und das mit dem "verwenden dürfen" ist immer eine Frage des Gebrauchs. Du "darfst" selbst eine rumliegende Kalaschnikow zur Verteidigung nehmen, wenn die Umstände es erfordern.

PS: Das Ding heißt Kubotan.

Tsunetomo
22-01-2007, 11:43
Danke. Wie ist es denn mit den Kubotans mit einer "richtigen" Spitze, sind die auch für minderjährige legal oder ist der Kubotan an sich eine erlaubnisfreie Waffe?

Gruß,
Lukas

Sven K.
22-01-2007, 13:39
Moin

Dar Kubotan ist keine "Waffe" im Sinne des Waffengesetzes, allerdings
gilt für ihn natürlich

§ 223a StGB „Gefährliche Körperverletzung

Ist die Körperverletzung mittels einer Waffe, insbesondere eines Messers oder
eines anderen gefährlichen Werkzeuges, . . ., begangen, so ist die Strafe
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

Anmerkung:
Das Merkmal „Waffe“ bzw. „gefährliches Werkzeug“ umfasst alle beweglichen
Gegenstände, die benutzt werden können, um den menschlichen Körper zu
verletzen. Hiermit sind also nicht nur Waffen im herkömmlichen Sinne (z.B.:
Schusswaffen, Messer, Totschläger, etc.) gemeint, sondern auch Stöcke,
Steine oder Schuhe mit harten Sohlen. Es kommt dabei auf die Handhabung
des Gegenstandes an. Einen Kugelschreiber würde man grundsätzlich nicht
als „Waffe“ ansehen; verwendet man ihn jedoch als Stichwaffe gegen
Vitalpunkte eines Menschen, wird er zu einem „gefährlichen Werkzeug“ im
Sinne des Gesetzes.

Ich würde ihn immer als "Schlüsselanhänger" oder aber im schlimmsten Falle
als "Trainingsgerät" bezeichnen. :D

Die schönsten gibt es eh bei mir ;)

Tsunetomo
23-01-2007, 15:33
Jo danke,

Gruß,
Tsunemoto