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Vollständige Version anzeigen : Rechtsfrage Nunchaku?



Hanky
26-01-2007, 16:22
Hey, hab mal ne frage bezüglich nunchakus!
nunchakus sind ja allseits bekannt in duetschland verboten...
angenommen jemand schickt aus einem land wie der schweiz in dem nunchakus erlaubt sind nach deutschland eines!
Gibt es beim Zoll probleme? falls ja, wenn betreffen die probleme? sender oder empfänger?

Sven K.
26-01-2007, 16:31
Wenn der Zoll das findet, wird es beschlagnahmt und, im günstigsten Falle, dem
Absender zurückgesandt.
Keine Ahnung inwieweit Du wegen "Einfuhr illegaler Waffen" Ärger bekommst.
Eventuell musst Du mit einer Wohnungsdurchsuchung rechnen, wenn die Polzei
"annimmt" Du könntest noch andere Illegale Waffen besitzen. ;)

P.S. In Deinem Alter willste noch mit'n Chak anfangen ? :confused:

jkdberlin
26-01-2007, 16:34
Wird normalerweise beschlagnahmt. Ärger kann wenn dann nur der Empfänger bekommen.

Harri
26-01-2007, 17:05
Hi,

Einer unserer Trainer hat uns mal erzählt, dass ein Freund von ihm (auch KK-Lehrer) mal Nunchakus bestellt hat und ein paar Schüler von ihm auch. Da ist dann eines Nachts das SEK in die Wohnung gestürmt und hat erstmal die ganze Familie gefesselt. Die haben auch seine ganzen Unterlagen durchforstet um rauszufinden, wer noch welche bestellt hat.

Allgemeiner Rat: LASS DIE FINGER DAVON! Egal wie aufregend verbotene Waffen sind, wenn du damit erwischt wirst, haste die Ar***karte gezogen!


Sayonara
Harri

Darkpaperinik
26-01-2007, 17:28
Hi,

Einer unserer Trainer hat uns mal erzählt, dass ein Freund von ihm (auch KK-Lehrer) mal Nunchakus bestellt hat und ein paar Schüler von ihm auch. Da ist dann eines Nachts das SEK in die Wohnung gestürmt und hat erstmal die ganze Familie gefesselt. Die haben auch seine ganzen Unterlagen durchforstet um rauszufinden, wer noch welche bestellt hat.

Allgemeiner Rat: LASS DIE FINGER DAVON! Egal wie aufregend verbotene Waffen sind, wenn du damit erwischt wirst, haste die Ar***karte gezogen!


Sayonara
Harri

das mit dem SEK halte ich mal für "leicht" übertrieben.. :rolleyes: .. ne hausdurchsuchung evtl. aber net das SEK.. es sei denn deines trainer kumpel hat noch ganz andere sachen bestellt oder hat den ruf dafür.. und die ganze familie wird deshalb auch nicht gleich gefesselt..

wenn man im ausland verbotene gegenstände erwirbt (und dies auch noch wissentlich verbotene gegenstände sind) spielt das keine rolle für die strafverfolgung. verbotener gegenstand ist und bleibt ein verbotener gegenstand. wenn man glück hat stellt die Staatsanwaltschaft das EV ein - mehr aber auch nicht (im Erstfall!).

ich hab keine ahnung was euch an dem ding so geil macht. es hängen zwei kurze stöcke an nem seil und man kann damit rumwirbeln. toll.

ZillioNN
26-01-2007, 17:38
es ist verboten das ist das geile daran...
wers braucht...


schnitzt euch doch einfach eins

AlArabiata
26-01-2007, 18:01
ich hab keine ahnung was euch an dem ding so geil macht. es hängen zwei kurze stöcke an nem seil und man kann damit rumwirbeln. toll.

Und, Poststarter, Du kannst fast die selbe Trefferwirkung erreichen mit Kali Sticks und hast sogar den Vorteil, dass diese Waffe(n) nicht "ausbricht" wie es ein Chaku tut nach einem Aufprall.
Schau Dir die beiden Berichte an und vergiss einfach das Chak ;)

http://www.youtube.com/watch?v=5DY_hi0HnkA

http://www.youtube.com/watch?v=gk0bws-KaDE

BigTony
26-01-2007, 21:49
Ich meine gelesen zu haben das man die chaks einfach aus einander nehmen kann und dann einzelnd verschicken kann. Sprich als 2 sticks.
Alle angaben ohne gewähr

Darkpaperinik
26-01-2007, 22:06
Ich meine gelesen zu haben das man die chaks einfach aus einander nehmen kann und dann einzelnd verschicken kann. Sprich als 2 sticks.
Alle angaben ohne gewähr

du kannst auch hanf anbauen. bleibt trotzdem illegal.. :rolleyes:

BigTony
26-01-2007, 22:33
du kannst auch hanf anbauen. bleibt trotzdem illegal.. :rolleyes:
du darfst aber kein hanf einführen sticks schon :rolleyes:

megahoschi
26-01-2007, 22:54
ist ja auch der alte trick der schweizer. stichwort "maschinenteile".

VanZan
26-01-2007, 22:54
Ich meine gelesen zu haben das man die chaks einfach aus einander nehmen kann und dann einzelnd verschicken kann. Sprich als 2 sticks.
Alle angaben ohne gewähr
Und was habe ich dann davon?
Ich darf sie nicht zusammenbauen.;)

BigTony
26-01-2007, 23:09
Und was habe ich dann davon?
Ich darf sie nicht zusammenbauen.;)


ja und ? es geht hier ja nur um den versand, es ist doch eindeutig das er niemals chakus benutzen würde, wir sind doch keine kriminelen, es geht im sicher nur ein um die teorie. Alles andere wäre ja wie du schon sagst verboten.

:rolleyes: :rolleyes:

megahoschi
26-01-2007, 23:13
der besitz ist illegal, nicht die benutzung. ob als puzzle oder komplett, das spielt am ende keine rolle mehr. illegaler waffenbesitz ist kein kavaliersdelikt sondern kostet, und zwar richtig.
cool vor dem spiegel rumwirbeln kann man auch mit nem paar landjäger.

VanZan
26-01-2007, 23:17
der besitz ist illegal, nicht die benutzung. ob als puzzle oder komplett, das spielt am ende keine rolle mehr. illegaler waffenbesitz ist kein kavaliersdelikt sondern kostet, und zwar richtig.
cool vor dem spiegel rumwirbeln kann man auch mit nem paar landjäger.
Mist,hast du bei mir ins Küchenfenster gespannt?:D

dimasalang
27-01-2007, 09:39
Der Besitz ist illegal und das Verbringen einer verbotenen Waffe über die Grenze stellt nochmal einen zusätzlichen Straftatbestand dar (sog. Bannbruch)
Also Finger weg.
P.S. Ich weiss übrigens von min. 3 Zollbeamten die mehr oder weniger getarnt hier im KKB sind. Also FINGER WEG :cool:

Hanky
27-01-2007, 11:48
danke für die antworten!
es ist eine rein rechtliche frage... dh. nicht dass ich eine straftat begehen möchte ;)
wenn jemand über bankraub spricht muss er ja nicht zwingend ein bankräuber sein

Shogun
28-01-2007, 19:52
ich schieb es mal ins Waffenforum, da es imho nichts mit SV zu tun hat.

Grüsse

Schnueffler
28-01-2007, 21:01
Wie dimasalang schon schrieb, hast du den Tatbestand des Bannbruchs erfüllt. Neben den finanziellen Aspekten (Strafe) kommt noch ein wenig mehr hinzu. Dies kann ohne weiteres zur Folge haben, das der ein oder andere nette Herr des zuständigen Zolfahndungsamtes bei dir einschwebt und ein wenig neugierig deine Bude auf den Kopf stellt.
Sollte im Vorfeld bekannt sein, das der Erwerber, gegen den alle strafprozessuale Maßnahmen gerichtet sind, als gewalttätig gelten oder die Möglichkeit auf andere Waffen bestehen, kommen die schwarzen Jungs aus Köln! :cool:
Wäre nicht das erste mal, das ich sowas erlebe!
MfG
Markus

megahoschi
28-01-2007, 21:13
wie jetzt, bei dir war schon die zuz zuhause?
also davon will ich mehr wissen!

Schnueffler
29-01-2007, 06:43
Aber nur zum Kaffee trinken!
MfG
Markus

Darkpaperinik
29-01-2007, 09:59
kann man nicht einen filter in de forumsengine integrieren. bei eingabe des wortes "nunchaku" o.ä. geht ein pop up auf:

VERBOTEN

NEIN - EGAL WIE DU ES VERSUCHST

V E R B O T E N

NOCHMAL FÜR DIE LANGSAMEN:

VERBOTEN!!!!!!

Schnueffler
29-01-2007, 14:35
Ähm, wie jetzt???
Könntest du mir das bitte nochmal erklären?? :rofl: :rofl: :rofl:
MfG
Markus