Vollständige Version anzeigen : Handflächen- und Handkantenschläge
Raven12Neji
05-03-2007, 17:00
Hallo Leute.
Ich hab mal eine Frage was die Selbstverteidigung betrifft.
Wir ham heut im Gemeinschaftskundeunterricht umfrage gemacht wie man sich gegenüber Angriffen wie zum Beispiel Raub oder Vergewaltigungen wehrt. (Grund war der Fall Mitja aus Leipzig). Als ich gesagt hab das ich denjenigen mit einem Handkantenschlag an den Hals oder mit Handflächenschlägen auf die Ohren ausknocken würde ist mir Gesagt wurden das Handkanten- und Handflächenschläge überzogene SV wären und man dafür eine Anzeige wegen Körperverletzung bekommt. Man sollte sich dabei überhaupt nicht wehren, so ihre Worte denn das verursacht noch mehr Gewalt. Mein Meister wiederum sagt sollche Schläge sind völlig legal. Jetzt bin ich verunsichert!:(
Stimmt das nu oder net:confused:
Ich bedanke mich schon mal im voraus über die Antworten!
Raven
Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden (vgl. § 32 Abs. 2 StGB)
Bei ner Vergewaltigung also einfach stillhalten ?
Wohl eine ganz weise Lehrerin, vielleicht steht sie ja auf sowas...
Unverantwortlich !
Die Definition ist eindeutig, man sollte es nur nicht übertreiben, sondern nur den Abbruch des Angriffes herbeiführen wollen !
Wenn man auf den am Boden liegenden weiterhin körperliche Gewalt ausübt, ist die Notwehr überschritten !
Soweit meine Kenntnisse...
Ich wüsste nicht warum man jemanden vorwerfen sollte in einer Panikreaktion mit der Handkante geschlagen zu haben. Wie soll man das auch beweissen!
Zudem ist doch fast jedes Mittel recht um mit heiler Haut da raus zu kommen.
Mann oder Frau muss sich wehren mit dem was sie kann. Schläg eine Frau bei einer Vergewaltigung dem Täter das Trommelfell weg ist dieser Frau doch kein Vorwurf zu machen. Der Täter ist doch hier nicht plötzlich die Frau weil sie sich gewehrt hat!
Raven12Neji
05-03-2007, 17:28
Bei ner Vergewaltigung also einfach stillhalten ?
Wohl eine ganz weise Lehrerin, vielleicht steht sie ja auf sowas...
Unverantwortlich !...
Wieß net aber man kann se ja mal fragen:devil:
Die Definition ist eindeutig, man sollte es nur nicht übertreiben, sondern nur den Abbruch des Angriffes herbeiführen wollen !
Wenn man auf den am Boden liegenden weiterhin körperliche Gewalt ausübt, ist die Notwehr überschritten !
Soweit meine Kenntnisse...
Naja ich hab auch von ner Sache gehört da Hat bei nem Bewaffneten Raubüberfall ein 14 sich in der Garage seines Vaters im Auto versteckt! Als die Verbrecher ihn fanden wollte er aus Angst wegfahren. Er fuhr raus Und einer Verbrecher schoß auf ihn. Der Junge hat irgendwie den Rückwärtsgang reingelegt und hatte den Verbrecher überfahren.
Die Staatsanwaltschaft hatte die Eltern des Jungens wegen schwerer Körperverletzung ein Busgeld aufgelegt.
Naja und wenn ich jemanden dabei die Trommelfelle platzten lasse ist das doch auch schwere Körperverletzung oder:confused:
enraged_Clown
05-03-2007, 17:35
immer dieses verdammt halbwissen und gutmenschen gefasel. natürlich kann man sich einfach vergewaltigen lassen, vielleicht entwickelt man ja spass dran. appetit kommt beim essen. ansonsten darf ich mich mit dem mildesten erforderlichen mittel wehren. und das kann dann nunmal ein schlag gegen den kehlkopf sein. ausserdem sind schläge mit der handkannte, bzw. handballen sowieso besser als faustschläge und das in jeder situation.
Sh*t, wie krank ist das denn? Die Frau sollte ihren Job schon längst los sein.
Im Übrigen: Eine Frau die vergewaltigt wird und es mit der SV übertreibt, dürfte vor Gericht trotzdem gute Chancen haben....
immer dieses verdammt halbwissen und gutmenschen gefasel. natürlich kann man sich einfach vergewaltigen lassen, vielleicht entwickelt man ja spass dran. appetit kommt beim essen. ansonsten darf ich mich mit dem mildesten erforderlichen mittel wehren. und das kann dann nunmal ein schlag gegen den kehlkopf sein. ausserdem sind schläge mit der handkannte, bzw. handballen sowieso besser als faustschläge und das in jeder situation.
Lass das du böser Clown. Wir wollen uns doch am liebsten alle an den Händen fassen und Lieder singen deren Inhalt politisch korrekt ist.
Nein jetzt im ernst, es ist unverantwortlich das diese Frau solche Äußerungen abgibt und damit möglicherweise zulässt das ein Mädchen vergewaltigt wird weil es sich nicht wehren darf.
Raven12Neji
05-03-2007, 19:18
... das ein Mädchen vergewaltigt wird weil es sich nicht wehren darf.
Es sind net bloß Mädchen betroffen es werden auch Jungs missbraucht
enraged_Clown
05-03-2007, 19:34
mal im ernst, ich werde meine kinder (wenn ich denn mal welche haben sollte) immer dazu erziehen sich zu wehren und zu verteidigen. sie werden lernen "NEIN" zu sagen und sich von niemandem etwas gefallen zu lassen. sollte ich dann erfahren das irgendeine blöde pädagogentussi ihnen was anderes erzählt werde ich mich mit ihr auseinandersetzen. niemand muss gewalt gegen sich dulden und niemand hat das recht einen anderen menschen zu vergewaltigen.
auf der anderen seite, wie wirkt das denn vor gericht? "tja frau meier, haben sie sich denn nicht gewehrt oder verteidigt?" "nein, ich wollte nur das es schnell vorbei geht". daraufhin wird der verteidiger des täters wahrscheinlich sagen: "frau meier, woher sollte mein mandant denn wissen das sie nicht wollten, wenn sie es ihm nicht sagen. er dachte es wäre einverbehmlich."
hat diese blöde futt mal daran gedacht, das sich viele frauen selbst die schuld geben das ihnen das passiert ist? was glaubt ihr, wie schlimm dieses gefühl ist wenn sie sich nicht wehrt weil sie das so gehört hat. bei sowas möchte ich nur :wuerg:
Raven12Neji
05-03-2007, 19:49
mal im ernst, ich werde meine kinder (wenn ich denn mal welche haben sollte) immer dazu erziehen sich zu wehren und zu verteidigen. sie werden lernen "NEIN" zu sagen und sich von niemandem etwas gefallen zu lassen. sollte ich dann erfahren das irgendeine blöde pädagogentussi ihnen was anderes erzählt werde ich mich mit ihr auseinandersetzen. niemand muss gewalt gegen sich dulden und niemand hat das recht einen anderen menschen zu vergewaltigen.
auf der anderen seite, wie wirkt das denn vor gericht? "tja frau meier, haben sie sich denn nicht gewehrt oder verteidigt?" "nein, ich wollte nur das es schnell vorbei geht". daraufhin wird der verteidiger des täters wahrscheinlich sagen: "frau meier, woher sollte mein mandant denn wissen das sie nicht wollten, wenn sie es ihm nicht sagen. er dachte es wäre einverbehmlich."
hat diese blöde futt mal daran gedacht, das sich viele frauen selbst die schuld geben das ihnen das passiert ist? was glaubt ihr, wie schlimm dieses gefühl ist wenn sie sich nicht wehrt weil sie das so gehört hat. bei sowas möchte ich nur :wuerg:
Ich stimm dir zu ich werde auch net wenn mir was passiert einfach es über mich ergehen lassen sondern werde mich wären :nini: :sport069:
Also ich find Handflächenschläge absolut nicht überzogen und schon gar nicht wenn man in solchen Situationen steckt. Da ist eigentlich gar nichts überzogen....
Patrice Nouel
05-03-2007, 21:28
Bei ner Vergewaltigung also einfach stillhalten.
Rischtisch !!!
Bananenesser
05-03-2007, 21:36
was is das für ne kacke!
jemand der andere vergewaltigt hat keine milde zu erwarten!
egal ob handkante oder stiefel!
El Musca
06-03-2007, 09:11
Also ich würde sagen gegen ein oder zwei beherzte Schläge dahin wo es weh tut ist wirklich nichts zu sagen. Wenn man den Angreifer allerdings zu sehr verbeult, dann kann es schnell haarig werden.
Auf der anderen Seite muss man vor Gericht, wenn es soweit kommen sollte nur glaubhaft klar machen, dass man Todesangst, Panik etc. hatte, dann gelten ja schon mildernde Umstände und man dürfte aus der Nummer wieder rauskommen. Vor allem bei einer drohenden Vergewaltigung.
Wir ham heut im Gemeinschaftskundeunterricht umfrage gemacht wie man sich gegenüber Angriffen wie zum Beispiel Raub oder Vergewaltigungen wehrt.
Bei einem Raub dürfte das schon wieder etwas anders aussehen. Wenn jemand versucht, Dir Dein Handy abzuziehen oder so, dann ist es sicherlich legitim dem eine zu scheuern, sollte er dich körperlich bedrängen. Aber das muss dann auch reichen. Sollte der danach noch rumzicken kannst Du den immer noch aus dem Bild treten.
Grundsatz hier vor allem: Entweder gar keine Zeugen, oder genug Zeugen, die bezeugen können, dass Du Dich nur gewehrt hast.
Yasha Speed
06-03-2007, 09:28
naja, selbst wenns überzogene notwehr wäre (was ich nicht glaube), isses immer noch besser, vor gericht zu stehen und vielleicht n bußgeld abzudrücken, als vergewaltigt zu werden, oder? jetzt mal ganz objektiv gesehen...
enraged_Clown
06-03-2007, 09:50
Bei einem Raub dürfte das schon wieder etwas anders aussehen. Wenn jemand versucht, Dir Dein Handy abzuziehen oder so, dann ist es sicherlich legitim dem eine zu scheuern, sollte er dich körperlich bedrängen. Aber das muss dann auch reichen. Sollte der danach noch rumzicken kannst Du den immer noch aus dem Bild treten.
Grundsatz hier vor allem: Entweder gar keine Zeugen, oder genug Zeugen, die bezeugen können, dass Du Dich nur gewehrt hast.
das sehe ich anders, entweder ich verteidige mich von anfang an aggressiv und "vernünftig" oder garnicht. ich werde keinem angreifer "nur" eine scheuern und dann zu gucken wie er unter umständen richtig aggressiv wird.
StonedDragon
06-03-2007, 12:52
das sehe ich anders, entweder ich verteidige mich von anfang an aggressiv und "vernünftig" oder garnicht. ich werde keinem angreifer "nur" eine scheuern und dann zu gucken wie er unter umständen richtig aggressiv wird.
Sehr guter Punkt, der eine der grundsätzlichen Schwächen des Notwehr-Rechts aufzeigt: Will man gesetzeskonform bleiben, darf man erst dann nachhaltige Gegenwehr beginnen, wenn der Angreifer bereits einen nachhaltigen Angriff ausführt. Dass die eigenen Chancen in der Realität dabei gegen Null gehen, interessiert leider kaum einen Richter.
In der Realität wird man daher gezwungen sein, eigene Entscheidungen zu treffen.
El Musca
06-03-2007, 13:03
Also mit "eine scheuern" meinte ich schon etwas mehr als eine g'scheide Watschn. Aber eben noch so, dass er eine Chance hat seinen Planungsfehler einzusehen und sich zu verabschieden, also auf seinen eigenen Beinen.:smack:
Phase 2 sieht dann schon einen Liegetransport vor.
enraged_Clown
06-03-2007, 13:34
Sehr guter Punkt, der eine der grundsätzlichen Schwächen des Notwehr-Rechts aufzeigt: Will man gesetzeskonform bleiben, darf man erst dann nachhaltige Gegenwehr beginnen, wenn der Angreifer bereits einen nachhaltigen Angriff ausführt. Dass die eigenen Chancen in der Realität dabei gegen Null gehen, interessiert leider kaum einen Richter.
das ist so nicht ganz richtig, ich handle auch dann in notwehr wenn ein angriff unmittelbar bevorsteht. wenn mich als jemand bedroht muss ich nicht auf seinen ersten schlag warten.
weber.michel
06-03-2007, 13:40
Wenn einer dich vergewaltigen will ist es durchaus legitim zuzuschlagen, egal ob mit handkante oder Faust. DIese Lehrerin sollte man mal Fragen ob die alle Tassen im Schrank hat.
StonedDragon
06-03-2007, 14:00
Wenn einer dich vergewaltigen will ist es durchaus legitim zuzuschlagen, egal ob mit handkante oder Faust.
Knie und Ellbogen nicht vergessen. Wirkt manchmal Wunder. :)
das ist so nicht ganz richtig, ich handle auch dann in notwehr wenn ein angriff unmittelbar bevorsteht. wenn mich als jemand bedroht muss ich nicht auf seinen ersten schlag warten.
Stimme dir absolut zu, habe jedoch massive Zweifel ob der Richter dieses juristische Versprechen einhalten wird. Wenn ich ohne Kratzer auftrete und der andere mit stark verbeulten Gesichtszügen, eben weil ich seinen Angriff rechtzeitig abgefangen habe, dann sehe ich alt aus.
Das soll natürlich nicht heissen, dass ich nach getaner Arbeit unauffällig abhauen würde. ;)
Diokletian
06-03-2007, 14:45
Bei Vergewaltigung grundsätzlich kooperativ auftreten, Oralverkehr anbieten. Diesen auch ausführen. Wenn der Vergewaltiger unaufmerksam erschein, den Hodensack in die Hand nehmen, um 180° herumdrehen und ruckartig nach unten ziehen. Dadurch verdreht sich der Samenleiter und reißt ab. Tut nicht nur bestialisch weh, sondern muß auch operativ behandelt werden. Also kein Schmerz, der nach kurzer Zeit wieder vergeht. Das Opfer kann weglaufen... oder sich ein Bier aufmachen und sich daneben setzen und zugucken, wie sich der Sextäter am Boden windet...!
Und alles ohne Schläge! :D
gion toji
06-03-2007, 15:12
nu hackt mal nicht auf der armen Lehrerin rum, die darf auch nur das sagen, was ihr von oben in den Mund gelegt wird.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Frau, die alle ihre Sinne beisammen hat, ernsthaft behaupten kann, dass sie sich bei einer Vergewaltigung nicht wehrt
MatzeOne
06-03-2007, 15:15
nu hackt mal nicht auf der armen Lehrerin rum, die darf auch nur das sagen, was ihr von oben in den Mund gelegt wird.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Frau, die alle ihre Sinne beisammen hat, ernsthaft behaupten kann, dass sie sich bei einer Vergewaltigung nicht wehrt
Und ich kann nicht glauben, dass du glaubst, dass eine Lehrerin nur das sagen darf, was ihr "von oben" in den Mund gelegt wird.
Bei Vergewaltigung grundsätzlich kooperativ auftreten, Oralverkehr anbieten. Diesen auch ausführen. Wenn der Vergewaltiger unaufmerksam erschein, den Hodensack in die Hand nehmen, um 180° herumdrehen und ruckartig nach unten ziehen. Dadurch verdreht sich der Samenleiter und reißt ab. Tut nicht nur bestialisch weh, sondern muß auch operativ behandelt werden. Also kein Schmerz, der nach kurzer Zeit wieder vergeht. Das Opfer kann weglaufen... oder sich ein Bier aufmachen und sich daneben setzen und zugucken, wie sich der Sextäter am Boden windet...!
Jetzt ist mir so ein wenig schlecht :ups: :D .
In diesem Fall wäre es wohl vor Gericht auch sagen wir mal "schwierig", oder? :D Evtl sollte man am Anfang doch auch mal "Nein" oder "Lass das!" sagen.
Wenn man diese Strategie doch verfolgen möchte sollte man das wohl eher "Sexunfall" verkaufen.
StonedDragon
06-03-2007, 15:36
nu hackt mal nicht auf der armen Lehrerin rum, die darf auch nur das sagen, was ihr von oben in den Mund gelegt wird.
Bin nicht ganz überzeugt. Wer von Kindheit an auf Gutmensch gedrillt wurde, dem braucht man nichts mehr in den Mund zu legen, denn die Sch***e sprudelt permanent aus selbigem heraus. Immer kooperativ sein, immer zurückweichen, dem Assi immer geben was er haben will. Geld, Handy, Kreditkarte, sexuelle Gefälligkeiten... lässt sich doch alles leicht verschmerzen und ist keine Prügelei wert. Oder wie war das?
Es is halt auch ne frage des auftretens. wenn du dich gleich in die grundstellung deines stils oder systhems stellst und die fäuste reckst im sinne von "dann komm her, ich mach dich alle du sau", macht das vor einem zeugen sicherlich keinen guten eindruck. natürlich auch situationsabhängig. wenns eindeutig ist, das der/die mir ans leder/die wäsche will, dann hau ich dem/der,ob zeuge oder nicht, eins in die brotlade, das es scheppert. weil (und ich denke da bin ich nicht der einzige, der das so sieht) kommt dann erst mal meine gesundheit! auserdem gibts irgendwo einen § mit irgendwas von "verhältnismaßigkeit der mittel". da kannste auch mal nachlesen.
Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat verloren!
gion toji
06-03-2007, 16:02
Ok, ich habe mich etwas zu krass ausgedrückt, aber: aus Gesprächen mit Lehrern und allgemein Beamten in meinem Bekanntenkreis weiss ich, dass sie in der Öffentlichkeit eben nicht alles sagen drüfen. Gerade die Lehrer haben die Arschkarte, da manche Eltern sich den Spass draus machen, jedes ihrer Wörter auf die Goldwaage zu legen.
Wäre die Lehrerin mit dem Vorschlag von Diokletian gekommen, wie lange würde es wohl dauern, bis man sie zum Cheffe zitiert hätte? Mag sein, dass sie am Ende, wenn es z.B. zu einem Rechststreit kommen würde, sogar Recht bekäme, aber wozu den Ärger? Ist doch wohl logisch, dass sie den Weg des geringsten Widerstands nimmt. Was ihren Schülern passiert, dürfte ihr ziemlich egal sein - sind das ihre Kinder?
Es ist nicht die Aufgabe der Lehrer die Kinder zu erziehen, sondern der Eltern.
Raven12Neji
06-03-2007, 16:18
Es is halt auch ne frage des auftretens. wenn du dich gleich in die grundstellung deines stils oder systhems stellst und die fäuste reckst im sinne von "dann komm her, ich mach dich alle du sau"...
Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat verloren!
Find ich richtig wenn Zeugen vor Ort sind wird ich diese drauf hinweisen das der die Absicht hat mich anzugreifen und das das was in Folge passiert reine Notwehr ist:fight:
Ne ehrlich ic glaub net das ich jemanden der mir ans Leder will und ich das weiß mehr als 1 Meter auf mich ranlasse.
und zu der lehrerin: ein lehrer kann nie zugeben, das er etwas nicht weiß, bzw einen fehler zugeben (oder sagen wir die wenigsten). er stellt damit seine autorität in frage. also war es eine frage des zufalls, was sie auf deine bemerkung mit der handkante-und-bla entgegnet.:D
enraged_Clown
06-03-2007, 16:37
auserdem gibts irgendwo einen § mit irgendwas von "verhältnismaßigkeit der mittel". da kannste auch mal nachlesen.
[klugscheiß]es gilt nicht die verhältnismässigkeit sondern die erfordernis[/klugscheiß]
Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat verloren!
das ist für selbstverteidigung der falsche ansatz.
Es ist doch in einer Notsituation völlig unnötig, sich über die späteren Folgen seiner Verteidigungsmaßnahmen gedanken zu machen... Das wichtigste ist das man mit halbwegs heiler Haut aus dieser Situation herrauskommt! Ein Vergewaltiger oder ein Räuber wird auch keine Gnade walten lassen, warum soll ich das tun? In dem Moment, in dem er mich angreift, hat er sich sein Schicksal selbst ausgesucht! Wenn ich die Chance sehe mich zu wehren werde ich das tun, und damit nicht eher aufhören, bis er keine Gefahr mehr für mich darstellt.. in den meißten Fällen bin ich damit sogar vor Gericht auf der sicheren Seite, denn ich wehre eine Gefahr im Verzug ab - nicht mehr, aber ganz sicher auch nicht weniger! Sollte ein Richter anderer Meinung sein, halte ich es wie Geoff Thompson:" Lieber von 12 verurteilt, als von 6 getragen!":zwinkern:
Topic: in der SV sind Schläge mit der flachen Hand oder Handkante der Faust immer vorzuziehen!
Raven12Neji
06-03-2007, 16:40
und zu der lehrerin: ein lehrer kann nie zugeben, das er etwas nicht weiß, bzw einen fehler zugeben (oder sagen wir die wenigsten). er stellt damit seine autorität in frage. also war es eine frage des zufalls, was sie auf deine bemerkung mit der handkante-und-bla entgegnet.:D
Ok will ich das glauben :)
Naja alle menschen machen Fehler:krank011: und niemand is perfekt
Neutral71
06-03-2007, 16:59
Hier ein nicht detailliertes Beispiel rechtlich zu bewerten , ist wohl sehr schwierig.
Vielmehr kommt es wirklich auf die Situation an, in der Mann/Frau sich befindet und wie sie die Situation wertet.
Wäre es so einfach eine Notwehrsituation zu bewerten, dann würde es wohl viele Grundsatzurteile geben und tägliche Gerichtsverhandlungen wären überflüssig.
Natürlich kann sich jeder über den Rahmen der Notwehr informieren und dies hilft auch schon die ersten Unsicherheiten zu beseitigen.
Notwehr ist auch nicht der einzige Begriff, der in diesem ganzen Zusammenhang zählt, vielmehr sind es die damit verbundenen Ausführungen und Ausnahmen.
Wer sich einen ersten Überblick verschaffen möchte der sollte Beispielsweise auf wikipedia informieren...
Notwehr - Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr)
Neutral71
06-03-2007, 17:07
... edit:
Im Gesetz steht auch nichts von Fauststößen oder Handkantenschlägen und diese Frage stellt sich für mich auch nicht...
Die Frage ist vielmehr wie du eine Technik einsetzt bzw. worauf du zielst !
Eine Faust aufs Auge wird evtl. nicht so viel Schaden anrichten wie eine Handkante Richtung Kehlkopf.
Umgekehrt wird eine Handkante Richtung Nacken weniger Schaden hervorrufen als ein Fauststoß zur Nasenwurzel.
Also nicht die Technik macht´s sondern wo und wie ich sie anwende.
Und zu dieser Lehrerin:
Sie geht einem möglichen Problem aus dem Weg, indem sie Gewalt für falsch deklariert... was ja verständlich ist.
Sollte sie die Verantwortung übernehmen für die vielen eingeschlagenen Köpfe, die sie durch das propagieren von Gewalt hervorgerufen hat? Denke nicht
das ist für selbstverteidigung der falsche ansatz.
bei diesem thema ist das serwohl der richtige ansatz! oder hatten wirs nicht davon, das seine lehrerin meinte man soll sich mal eben so, ohne sich zu wehren vergewaltigen lassen?
Hier, der is auch gut:
§ 33
Überschreitung der Notwehr
Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.
enraged_Clown
06-03-2007, 17:36
bei diesem thema ist das serwohl der richtige ansatz! oder hatten wirs nicht davon, das seine lehrerin meinte man soll sich mal eben so, ohne sich zu wehren vergewaltigen lassen?
wenn du das ein bisschen weiter denkst, wirst du herausfinden was ich meine.
... edit:
Und zu dieser Lehrerin:
Sie geht einem möglichen Problem aus dem Weg, indem sie Gewalt für falsch deklariert... was ja verständlich ist.
Sollte sie die Verantwortung übernehmen für die vielen eingeschlagenen Köpfe, die sie durch das propagieren von Gewalt hervorgerufen hat? Denke nicht
Sie soll sie ja nicht propagieren. ich denke halt, man hätte seine bemerkung im raum stehenlassen können...:gruebel: oder wie siehst du das?
:whogives:
wenn du das ein bisschen weiter denkst, wirst du herausfinden was ich meine.
was ich damit sagen wollte war: seine lehrerin meinte man soll sich in dem fall nicht wehren, ich meinte, in dem fall schon. das war alles! der satz war keineswegs auf die sv an sich bezogen, also will sagen:
"flucht ist meist ein größerer sieg als ein gegner der am boden liegt"(oder man liegt selbst auf der schnauze), DAS is SV.
ich bin kein typ der jede möglichkeit zur konfrontation sucht. ich habe mit SV angefangen, weil ich eine schule besuchte, die in einer stadt steht, in der es eben sehr viele typen gibt die auf konfrontation aus waren/sind.
Die ham meinem kumpel und mir zu 8 aufgelauert, wir bekam was aufs maul(ohne grund), da sagte ich mir, so kanns nicht weiter gehen.
ich hab mein gelerntes noch nie angewand, weil ich es bisher nicht brauchte. und darüber bin ich gott-froh. ich möchte nur gewappnet sein, fals es nochmal dazu kommt. nicht das du jetzt denkst ich bin von natur aus gewalttätig oder so...:aufsmaul:
enraged_Clown
06-03-2007, 19:32
was ich damit sagen wollte war: seine lehrerin meinte man soll sich in dem fall nicht wehren, ich meinte, in dem fall schon. das war alles! der satz war keineswegs auf die sv an sich bezogen, also will sagen:
"flucht ist meist ein größerer sieg als ein gegner der am boden liegt"(oder man liegt selbst auf der schnauze), DAS is SV.
:beer: na wenn das so ist.
Jago 1288
06-03-2007, 19:40
naja seite 2 und 3 habe ich nicht gelesen :D
Aber zu der Frage der SV. Du darfst das benutzen was als notwehr mittel angesehen werden könnte. ( notwehr ist ein weit SHER WEIT gefasster begriff:) ) D.h. wirst du vergewaltigt, kannst du ihm ruhig handkante an die Halsschlagader hauen 100% wirste einfach nur gaschubst darfst du dieser person nicht gleich 3 Halswirbel brechen und zur sicherheit noch zwei schüsse in denn Kopf jagen.
Fazit: Notwehr muss den umständen entsprechen :)
Lars´n Roll
16-03-2007, 19:25
Bei Vergewaltigung grundsätzlich kooperativ auftreten, Oralverkehr anbieten. Diesen auch ausführen. Wenn der Vergewaltiger unaufmerksam erschein, den Hodensack in die Hand nehmen, um 180° herumdrehen und ruckartig nach unten ziehen. Dadurch verdreht sich der Samenleiter und reißt ab. Tut nicht nur bestialisch weh, sondern muß auch operativ behandelt werden. Also kein Schmerz, der nach kurzer Zeit wieder vergeht. Das Opfer kann weglaufen... oder sich ein Bier aufmachen und sich daneben setzen und zugucken, wie sich der Sextäter am Boden windet...!
Und alles ohne Schläge! :D
Ist das aus dem "Rape the Rapist"-Konzept von Viking Martial Arts? :D
Tachilowitsch
02-04-2007, 08:29
tjo verhältnissmässigkeit und notwehr...
die gesetze was dies betreffen sind (wie praktisch alle gesetze) sehr nun sagen wir mal dehnbar und haben zig hintertürchen. prinzipiell kann es sein dass du probleme bekommst wenn du jemanden verletzt. Egal in welcher situation (nun gut eine frau die vergewaltigt werden soll und sich wehrt wird rechtlich eher wenig zu befürchten haben) der liebe rechtsstaat halt...
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