Lohnt sich ne Anzeige? [Archiv] - Kampfkunst-Board

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Vollständige Version anzeigen : Lohnt sich ne Anzeige?



nichtinsgesicht!
24-12-2002, 13:28
Ich bin gestern trunken und fröhlich durch die Disko gestreift, als ein Türsteher einen Kerl rausgeführt hat, der mit ner Flasche oder nem Glas um sich geschlagen und mir im vorbeigehen an der Wange eine 1,5cm Schnittwunde und am Mund ne kleine verpasst. Musste genäht werden. Den Namen von dem Typen haben die. Lohnt es sich wegen sowas vor Gericht zu gehen?

Sebastian
24-12-2002, 13:33
Natürlich,

m.E. würde ich den wegen Körperverletzung Anzeigen und wenn du ärztlich attestiert bekommst, dass immer eine Narbe zurück bleiben wird kannst du noch Schadensersatz herausholen. Solltest dir aber vorher sicher sein, dass du Zeugen hast, dass er das war.

Grüße

karlo
24-12-2002, 13:49
ja,

schon deshalb, daß ihm und anderen klar wird, daß ein solches Verhalten nicht ohne Folgen bleibt.

bouncer
24-12-2002, 15:24
Wenn Du verlässliche Zeugen hast, auf jeden Fall Anzeigen!

Softwarekiller
24-12-2002, 15:36
Ob es sich lohnt oder nicht, es muss ums Prinzip gehen.

Zeig ihn auf jeden Fall an......da springt bestimmt was raus und wie einer meiner Vorredner sagte wird dann vielleicht etwas ins grübeln kommen ob die Aktion wirklich nötig war.

mfg Soft

Alephthau
24-12-2002, 19:56
Hi,

Bei der Sache watt der Kerl gemacht hat handelt es sich um eine schwere Körperverletzung, d.h. auch wenn es fahrlässig war wird datt hart bestraft (nebenbei, daß gilt im Starfrecht als Verbrechen). Außerdem brauchst Du die Strafrechtliche Verurteilung umd beispielsweise Schmerzensgeld zu bekommen.

Gruß Alef

TeleTubbie
24-12-2002, 20:19
Original geschrieben von Alefthau
Hi,

Bei der Sache watt der Kerl gemacht hat handelt es sich um eine schwere Körperverletzung, d.h. auch wenn es fahrlässig war wird datt hart bestraft (nebenbei, daß gilt im Starfrecht als Verbrechen). Außerdem brauchst Du die Strafrechtliche Verurteilung umd beispielsweise Schmerzensgeld zu bekommen.

Gruß Alef

Nö, das war keine schwere Körperverletzung (höchstens gefährliche KV und wenn er fahrlässig gehandelt haben sollte, dann ist es auch nur eine fahrlässige Körperverletzung, da für jeden anderen Straftatbestand der Körperverletzung dann der nötige Vorsatz fehlt.) Und nein, man braucht auch keine strafrechtliche Verurteilung, um einen Schmerzensgeldanspruch auf dem Zivilrechtsweg geltend zu machen (allerdings wäre in diesem Fall die Schriftliche Urteilsbegründung aus der Strafsache natürlich ein 1a Beweismittel und somit schon mehr als die halbe Miete). Noch leichter wäre es allerdings, den Anspruch auf Schmerzensgeld gleich beim Strafrichter gem. §§ 403 ff STPO (sog. Adhäsionsverfahren) geltend zu machen. Hierbei jedoch das Risiko des § 405 STPO beachten.

Ach ja, @nichtinsgesicht immer schön anzeigen den Vogel. Hat dir schließlich den Abend versaut.

Feiert noch alle schön.

Und wieder weg.

Alephthau
24-12-2002, 20:30
@ Teletibbie Hups, hab schwere und gefährliche verwechselt (Ich werd alt ;)) Hast recht ! :)

Gruß Alef

karlo
24-12-2002, 21:03
ob schwer oder gefährlich ist doch sch... egal wichtig ist, daß der Kerl Trubel bekommt, damit er vieleicht anfängt nachzudenken.

Goshinsatori
25-12-2002, 09:32
HI,

ein Kollege von mir hat mal im Suff einem Typ eine Ohrfeige mit nem Gals verpasst. Der wurde zu 2 Jahren auf Bewährung verknackt. Der Richter wertete das fast als versuchten Todschlag.
Der Typ hätte dich auch an der Halsschlagader treffen können und was dann ?
Auf jedenfall anzeigen, zumal der Name vorhanden ist.

nichtinsgesicht!
25-12-2002, 23:07
So, hab heute nochma mit dem Türsteher gesprochen. Der meinte, dass der Kerl als er raustransportiert werden rumgestrampelt hat und dabei so gegen meinen Arm gestossen ist, dass ich dann mein EIGENES Glas im Gesicht hatte. Ich glaub dem das einfach mal. Trotzdem anzeigen? Zumal der Typ laut Aussage von meinen Kumpels ein ziemliches A******** gewesen sein soll.

point
25-12-2002, 23:35
Original geschrieben von nichtinsgesicht!
So, hab heute nochma mit dem Türsteher gesprochen. Der meinte, dass der Kerl als er raustransportiert werden rumgestrampelt hat und dabei so gegen meinen Arm gestossen ist, dass ich dann mein EIGENES Glas im Gesicht hatte. Ich glaub dem das einfach mal. Trotzdem anzeigen? Zumal der Typ laut Aussage von meinen Kumpels ein ziemliches A******** gewesen sein soll.

Wenn Du so dicht warst, daß Du nicht mal mehr wußtest, daß es dein EIGENES Glas war, dann würde ich dem Kerl noch was zahlen. Nämlich für die überlebte Lektion, daß man sich nicht bis zum Nix-mehr-mitbekommen besäuft in der Öffentlichkeit, wenn man auch nur im entferntesten an "Selbstverteidigung" denkt.

bye
Thomas

Alephthau
26-12-2002, 03:17
Womit wir wieder bei der fahrlässigen Körperverletzung wären! ;)

Alex!
26-12-2002, 14:41
Hallo,
muss man irgendwo einschätzen können. Glaubst du eher dir (doch nicht so voll gewesen ?) oder eher dem Türsteher ? Der Türsteher hat bestimmt keine Lust das du da mit Anzeigen etc. ankommst, dass bedeutet für ihn auch Stress.

Außerdem beweifle ich die Geschichte mit dem eigenen Glas sehr stark, denn ein normales Glas kann keine Schnittwunden verursachen, dass muss schon kaputt gewesen sein. Hätte er es kaputt getreten, dann hättest du es auch fallen lassen und dir nicht ins Gesicht geschlagen. Dazu kann ich auch schwer glauben das ein Türsteher jemanden mit kaputtem Glas in der Hand rauswirft, klingt für mich alles ein wenig eigenartig, aber wohl nur, weil ich es nicht einschätzen kann. Wenn du dir sicher bist, dass du es nicht warst, dann zeig den Vogel auf jeden Fall an !

so long,
Alex

nichtinsgesicht!
26-12-2002, 15:10
@point

Nee, tut mir Leid, ich renn nicht ständig mit dem Gedanken im Kopf herum, dass ich mich gleich verteidigen muss. Im übrigen hilft einem Nüchternheit herzlich wenig, wenn jemand aus einer Richtung gegen einen knallt, wo man gerade nicht hinguckt.

@Alex
Naja, ich war wirklich verdammt blau an dem Abend, und was der Türsteher erzählt hat macht schon Sinn. Vielleicht hätte ich nicht "strampeln" schreiben sollen, der Typ wurde stehend hinausbefördert und hat sich dabei gewehrt. Ich hab aber gerade in eine andere Richtung geschaut und der muss irgendwie gegen mein Arm/Glas gedonnert sein. Inwiefern das rein seine Schuld war oder er vom Türsteher geschubst wurde kann ich auch nicht beurteilen.

Alex!
26-12-2002, 15:21
Hallo,
also wenn du dir sicher bist das es definitiv dein Glas war welches die Verletzungen verursacht hat und du dazu auch noch so knall voll warst, dann würde ich glaube ich hoffen das die Schnitte schnell verheilen und das ganze unter "dumm gelaufen" abhaken ... es sei denn du kannst da rechtlich was machen, da bin ich aber überfragt ... wenn's halb so schlimm ist, dann würde ich es glaube ich nicht anzeigen ...

so long,
Alex

rosi
28-12-2002, 01:01
ich würde ganz klar anzeigen, und zwar so schnell als möglich. egal wer wie besoffen war. du hast eine ernste verletzung davongetragen und hast ein recht auf schmerzensgeld. eine fahrlässige kv muss angezeigt werden, da es sich nicht um ein offizialdelikt handelt. aber: ist die anzeige erst einmal gestellt, kann sie nicht mehr zurückgezogen werden.

aber wenn etwas dabei herausspringt, warum nicht.

die leute sollten auf diesem wege lernen, dass sie sich nicht wie die axt im walde benehmen können. wer säuft und unfug treibt, sollte auch die konsequenzen aus seinem fehlerhaften verhalten ziehen müssen.

mfg

Phoenix
28-12-2002, 17:06
Ich sach nur:

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Niten
05-01-2003, 02:03
Hi

@rosi:
Andersherum wird ein Schuh daraus: Strafantrag kann vom Verletzten jederzeit zurückgenommen werden, kann aber dann nicht erneut gestellt werden.

Im übrigen, nichtinsgesicht: Mit Fahrlässigkeit kriegt man in dem Fall allerhöchstens den Türsteher ran. Der trägt nämlich in dem Fall, daß er einen Gast gewaltsam heraustransportiert in der Regel besondere Sorgfaltspflichten für andere Gäste, vor allem wenn er weiß, daß der gläserschwingend durch die Gegend fällt.

Und der derart abgeführte könnte sich sogar rechtmäßig wehren, je nachdem ob der Angriff des Türstehers berechtigt war oder nicht, kann man aber anhand des Geschilderten nicht beurteilen. Dann würde zwar nach wie vor eine fahrlässige Körperverletzung im Raum stehen, ist aber schwer nachzuweisen. Und wenn der Typ schlau ist, sagt er im Nachhinein, er hat sich am den Abend weit hinter die Schuldfähigkeitsgrenze gesoffen, kann man sowieso nicht mehr nachweisen.

Mein Tip: Laß das mit der Anzeige, ist zuviel Streß um nichts und die investierten Gefühle nicht wert, vor allem, wenn es erst in einem Jahr zur Verhandlung kommt und du dann noch weniger von der Sache weißt als jetzt...

pfüti,
Niten

samabe
06-01-2003, 08:11
Wenn überhaupt, kannst Du höchstens vom Türsteher Schadensersatz verlangen. Die Versicherung freut sich dann und wird Dir ganz bestimmt glauben, wenn du nicht mehr genau sagen kannst, wie es passiert ist.

Und wenn Du schon den Türsteher fragen musstest, was denn geschehen ist, vergiss es. Wie willst du Fragen beantworten, wenn Du schon selbst (und dann auch noch den "Verursacher") fragen musstest, was los war.

Trink einfach weniger - und dann klappts auch mit dem Heile nach Hause kommen...