Vollständige Version anzeigen : Angst vor Rache nach Zeugenaussage
Hallo,
hatte vor gut einem Jahr hier mal den Überfall von 5 Assis auf mich und meinen Kumpel mit Körperverletzung gepostet. Bin danach direkt zur Polizei und die konnten die Täter fassen. Jetzt habe ich eine Ladung als Zeuge vom Gericht zur Hauptverhandlung bekommen.
Das Problem ist, dass ich große Angst vor Rache habe, da einer der Täter häufiger mit mir im Bus fährt; sich aber wohl nicht mehr an mich erinnern kann....
bis er mich in der Hauptverhandlung sieht:ups: Ich bin allerdings dazu verpflichtet auszusagen.
Wart ihr schon einmal in einer ähnlichen Situation? Wie sind eure Erfahrungen mit Rache? Hoffe ihr könnt mir ein paar Tipps geben oder ein wenig Mut machen.
Viele Grüße
Vampire
ich würde erstmal wenn die typen strafrechtlich verurteilt werden ne zivilrechtliche Klage auf Schmerzensgeld einreichen.
Danach wird der Typ es sich 2mal überlegen ob er dich im Bus angreift und zusätlich würde ich dazu ab sofort das haus nurnoch bewaffnet verlassen für den Fall das du irgendwie mal anders auf die Leute triffst
@Tiam Schmerzensgeld ist bei denen wohl nicht zu holen. Das Problem an einer Waffe ist, dass man sie meistens nicht dabei hat, wenn so etwas passiert.
Die Frage ist halt, ob die sich denken "wir haben sowieso nix mehr zu verlieren, also statuieren wir mal ein Exempel" oder ob der Richter denen so ins Gewissen reden kann, dass die sich nicht rächen.
Ps.: Mein Kumpel ging damals K.O. , seine Freundin hat einen Schlag in den Bauch bekommen, ich hab nach zwei Haken und einer Geraden im Gesicht die Angreifer mehr oder weniger in die Flucht geschrieen; kam intuitiv der "Überlebenswille" raus, als die noch mein Handy haben wollten ;)
rocknroll
24-04-2007, 23:47
doch: Privatklage, nur davor haben die Angst, wenn unter 18: Eltern haften für ihre kinder, gibts kein Geld- gehe den Weg der Kontopfändung.
Ich mach es nicht mehr anders, denn die leute haben geld zum kiff kaufen, saufen und um in dei Disse zu gehen. Mir egal ob da jemand von Sozi lebt. Da wird halt das Konto gepfändet und ruhe.
Wenn du fragst: Ich möchte da mal noch Geld von dir bekommst du nur als Antwort: he du wixxer ich bin auf stütze und du siehts von mir gar nix.
Kontopfändung geht immer!
Ja und du solltest hingehen und dort sehr dominat auftreten, bleib ruhig, aber bestimmt und zeig auf sie wenns sein muß.
Die schenken dir nix und du mußt denen auch nix schenken.
Wirst du vor dem kadi schwach, kommen die vielleicht mit ner milderen und ungerechten Strafe weg und sehen weiter in dir das Opfer.
Thats it.
Rock
...und zusätlich würde ich dazu ab sofort das haus nurnoch bewaffnet verlassen für den Fall das du irgendwie mal anders auf die Leute triffst
Tolle Einstellung, dadurch wird natürlich alles leichter und sicherer. :rolleyes:
Was willst du denn machen? Den Angreifer niederknüppeln oder abstechen? Sobald eine Waffe im Spiel ist, kann die Situation eskalieren und stellt auch für dich eine Gefahr da.
enraged_Clown
25-04-2007, 05:48
und zusätlich würde ich dazu ab sofort das haus nurnoch bewaffnet verlassen für den Fall das du irgendwie mal anders auf die Leute triffst
bullshit. was will er mit ne waffe sprich?
Wenn du fragst: Ich möchte da mal noch Geld von dir bekommst du nur als Antwort: he du wixxer ich bin auf stütze und du siehts von mir gar nix. Kontopfändung geht immer!
nicht ganz richtig, der lässt sich seine stütze innerhalb einer frist auzahlen und du kommst nicht mehr dran. es gibt in de noch sowas wie ein nicht pfändbares existenzminimum.
der herbie
25-04-2007, 07:44
Jepp, innerhalb der Freibeträge gibt es nichts,aber einen Titel erwirken ist nie verkehrt falls die Kollegen doch mal in Lohn und Brot kommen. Sozialleistungen können übrigens sehr wohl gepfändet werden, nämlich dann, wenn am 8. Tag nach dem Geldeingang noch Euronen auf dem Konto sind.....
Hat man erstmal einen Titel erwirkt, sind die Verjährungsfristen irre lang, also immer fein den Druck aufrecht erhalten.
Falls Du und dein Kumpel beim Arzt waren interessiert sich möglicherweise die Krnakenversicherung für die Verursacher, die klagen nämlich auch mal gerne ihr Geld ein.
Solltest Du vor-, während oder nach der Verhandlung angepöbelt oder bedroht werden, Anzeige erstatten, gibt dann direkt die nächste Verhandlung.
Diese kleinen Lutscher, die so gerne den harten Mann machen, werden in der Regel ziemlich kleinlaut bei Gericht, wirkt garantiert.
Also, Rücken gerade machen, Zivilcourage beweisen und feste drauf!
Glück auf,
der herbie
vor Gericht auf keinen Fall einknicken.
und wenn du bedroht wirst gleich wieder Anzeige erstatten, wenn Zeugen dabei sein sollten, diese dies bestätigen lassen wenn möglich.
jkdberlin
25-04-2007, 07:54
Zum Gericht - Aussage machen!
Sollte der Typ dich dann im Bus auch nur schief ansehen - zur Polizei!
Grüsse
ArschmitRingerohren
25-04-2007, 11:31
kam intuitiv der "Überlebenswille" raus, als die noch mein Handy haben wollten ;)
Die Typen sind aber echt krass! Das ging natürlich zu weit!:D
ArschmitRingerohren
25-04-2007, 11:33
Also, Rücken gerade machen, Zivilcourage beweisen und feste drauf!
Genau!:soldat:
martin80
25-04-2007, 11:56
Das mit dem Titel ist ne feine Sache. Da haben sie dann länger was von. Ich glaube die Verjährungsfristen liegen dann so bei 20 oder 30 Jahren glaube ich.
Allerdings würe ich schon etwas drauf achten, dass ich nicht Nachts ohne Zeugen bzw. Hilfe unterwegs bin. Weil, wenn du keine Zeugen hast, dann siehts vor Gericht sehr schlecht aus.
Bei mir war das ähnlich. Ich war allein und die zu dritt, am Ende kam dann raus, dass ich angefangen habe, aber die haben etwas übertrieben und es war keine Notwehr bzw. Nothilfe mehr bei den Jungs und sie haben dann trotzdem ne Strafe bekommen. Nach der Verhandlung, ca. 2-4 Wochen, hab ich ständig Drohungen gehört, aber immer nur hinten rum. Ich hab dann die Brennpunkte (Disco, Bars etc.) erstmal gemieden. Nach ner Weile legt sich das aber auch wieder.
Dorschbert
25-04-2007, 11:59
Guten Tag allesrseits.
Ich bin in der Opferhilfe tätig und empfehle den Opfern im Fall von Körperverletzungs- bzw. Gewaltdelikten auf jeden Fall Anzeige zu erstatten.
In diesem Punkt haste dich also schonmal vorbildlich verhalten ;-)
Sollten die Täter ermittelt und strafrechtl. Anklage erhoben werden (wie das ja bei dir der Fall ist), ist auf jeden Fall eine Aussage deinerseits angebracht, nur so kannst du dazu beitragen, dass die Täter auch wirklich bestraft werden.
Solltest du dich danach in irgendeiner Form von den Tätern bedroht fühlen, stell einen zivilrechtlichen Antrag auf Näherungs- bzw. Kontaktverbot nach dem Gewaltschutzgesetz. Wenn dieser stattgegeben wird (was im Fall von vorangegangener Viktimisierung deinerseits sehr wahrscheinlich ist) darf der Täter dir nicht mal mehr zunicken, da er sonst gegen das Näherungsverbot verstößt und sich damit direkt strafbar macht. In so einem Fall kannst du dich direkt an die Jungs (und Mädels) von der Schmiere wenden.
MfG Dorschi
ArschmitRingerohren
25-04-2007, 12:15
... hab ich ständig Drohungen gehört, aber immer nur hinten rum. Ich hab dann die Brennpunkte (Disco, Bars etc.) erstmal gemieden. Nach ner Weile legt sich das aber auch wieder.
Jo, das kenn ich! Über irgendwelche Dritte, die man kaum kennt, gutgemeinte Warnungen, das gibt der ganzen Sache viel zu viel Gewicht, und zieht einen echt runter!
Aber komisch, kam es dann damals tatsächlich zu Begegnungen, passierte gar nichts.:rolleyes:
Es ist doch genau wie bei Hunden - wenn man zeigt, dass man Angst hat, werden die mutig. Wenn nicht - dann nicht.
Aber zugegeben, die Angst vor Begegnungen mit solchem Pack kann kann einem schon das Leben vermiesen, man muß sich dann einfach ach mal ins Bewusstsein rufen, wie oft einem eigentlich nix passiert: Eigentlich ja immer!
Man kann also beruhigt in jeden Tag starten, und wenn so ein Idiot im Bus sitzt, schon mal nach'm Nothammer schielen (ach nee, die sind ja inzwischen festgebunden:D ).
Irgendwas wird Dir schon einfallen, spätestens wenn sie Dein Handy wollen (sorry, will da nicht drauf rumreiten). Sei entspannt, lass Dich nicht einschränken, und wenn wirklich was passiert, können DIE ja mal sehen, wie schnell Du von Null auf 100 bist!
Und jetzt hol Dir die Kohle von denen!:D
Aussage machen!
Es gibt dabei verschiedene Hilfen:
1. Grundsätzlich musst du als Zeuge im Strafverfahren deinen Namen nennen (§ 68 I 1 StPO), jedoch kannst du zu Beginn einer Vehandlung bitten, keine Angaben zu deiner Person zu machen, wenn durch die Offenbarung deiner Identität oder deines Wohnortes Leib, Leben oder Freiheit in Gefahr ist (§ 68 III 1 StPO)
2. Eine weitere Schutzmöglichkeit gibt das am 01.12.98 in Kraft getretene "Gesetz zum Schutz von Zeugen bei Vernehmungen im Strafverfahren und zur Verbesserung des Opferschutzes: Zeugenschutzgesetz - ZSchG".
3. Du kannst auch gem. § 58 a I StPO deine Vernehmung auf Bild-Ton-Träger aufzeichnen, damit sie (später) in der Hauptverhandlung eingespielt werden kann.
Jedoch wird hier ein Grundsatz der Beweisaufnahme, "Unmittelbarkeit" (also vor Ort sein), nicht gegeben, was zum Abschwächen der Aussage führen kann.
Am interessantesten für dich ist wohl das ZSchG.
Falls du einen Anwalt hast, solltest du dich mal darüber mit ihm unterhalten, oder du suchst persönlich die auch schon von Dorchbert angesprochende Einsrichtung der Opferhilfe auf.
Bis denne
rocknroll
25-04-2007, 17:37
bullshit. was will er mit ne waffe sprich?
nicht ganz richtig, der lässt sich seine stütze innerhalb einer frist auzahlen und du kommst nicht mehr dran. es gibt in de noch sowas wie ein nicht pfändbares existenzminimum.
Hallo
KONTOPFÄNDUNG, da gibt es 2 Arten von , die eine von dir geschildert und meine.
heitßt: Es kann Geld drauf kommen aber nicht ausgezahlt werden, weil du das Konto sperren lassen kannst. Erst wenn dein anwalt sagt; OK Lage geklährt, wird ds Kto wieder freigegeben.
Das ist keine Pfändung im herkömlichen Sinne, da gibt es maxbeträge,klar.
rock
enraged_Clown
26-04-2007, 05:20
Hallo
KONTOPFÄNDUNG, da gibt es 2 Arten von , die eine von dir geschildert und meine.
heitßt: Es kann Geld drauf kommen aber nicht ausgezahlt werden, weil du das Konto sperren lassen kannst. Erst wenn dein anwalt sagt; OK Lage geklährt, wird ds Kto wieder freigegeben.
Das ist keine Pfändung im herkömlichen Sinne, da gibt es maxbeträge,klar.
rock
ja aber auch seine stütze kann man sich innerhalb einer bestimmten frist auszahlen lassen. ob das konto nun gesperrt ist oder nicht.
weber.michel
26-04-2007, 06:49
ich war in der gleichen situation nur etwas jünger, ich hatte auch ne menge schiss vor rache aber hab mich vor gericht zusammen gerissen und alles von anfang bis ende erzählt und bei mir kamen im nachhinein auch noch drohungen und so weiter. Hab ich sofort mit meinen eltern immer der polizei berichtet. DAs haben die 2 mal gemacht und danach haben die mcih nichmal mehr auf der strasse angeschaut. So viel zu meiner erfahrung
Markus11
26-04-2007, 22:49
Jop, ist mir auch mal passiert.
War mit der Klasse in einem Park und ein paar nette Südländische Neuösterreichische location freelancer meinten halt es sei ihr Park. Wir wurden dann immer weiter in den Park gedrängt und waren ca 1:5 in der Unterzahl.
Hab mit dem "Redelsführer" geredet und der hat gemeint ich soll mich mit ihm kloppen, (was ich nicht wollte ;)). Der hat dann gmeint doch ned (die waren generell etwas verwirrt drauf), und dauernd geschwafelt keine Polizei usw., denn dass ist das einzige wofor die Angst haben (Für politisch oberkorrekte da es in meinem Fall nunmal Südländer waren: Streiche "die" setze: Nazis/Punks/einärmige alzheimer kungfu opa's etc)
Leider, leider, hat einer von denen dann zugehaut und die anderen dann auch, nach 2 kicks am kopf und 3 Schlägen stand ich glücklicherweise noch und die habn mich in Ruhe gelassen. 1 Minute später war der Spuk vorbei und die waren wie ausgewechselt :ups: .
Die waren alle durch die Bank Polizei Bekannte (klein)Kriminelle welche dort schon oft "Klavier"(Fingerabdrücke ^^) und Fotosessions hinter sich hatten.
Bei der Verhandlung wolltn die auf Freund machn und hielten mich echt für so dumm das ich auf Fragen wie "wo gehst du in die Schule", "was machst du so in deiner Freizeit/wo" eine ehrliche Antwort gebe.
Heraus kamen dann 50€ Schmerzensgeld die auf 2 Raten gezahlt wurden.
Also: ab zur Polizei, Leute die sowas anstellen sind meist eh alte Bekannte ;)
Ahja: irgendwie hat mich einer von denen mal gesehn wie ich zur Schule gefahren bin, da ich von Natur aus ein friedlicher Mensch bin 3-4 verschiedene gleich kurze Wege nehmen kann hab ich den einfach gemieden.
Mfg. Markus (der nicht so spät im Forum sein sollte, sondern seine Latein Hü machen :rolleyes:)
ArschmitRingerohren
27-04-2007, 18:57
@ Markus:
Das hast Du gut gelöst! Und 50 Euro ist nicht die Welt, aber besser als nix!
(wie beeindruckend: Die Herrscher des Parks müssen 50 Euro in 2 Raten zahlen...:rolleyes: )
Mr.Fister
27-04-2007, 19:08
ja aber auch seine stütze kann man sich innerhalb einer bestimmten frist auszahlen lassen. ob das konto nun gesperrt ist oder nicht.
gugge da :D :
:: Ratgeber: Pfändung von Sozialleistungen - Schuldenratgeber - www.meine-schulden.de - Was mache ich mit meinen Schulden? :: (http://www.meine-schulden.de/ratgeber/sozialleistungen)
SeraphiM
27-04-2007, 21:34
wenn du wirklich angst hast, solltest du einen anwalt hinzuziehen, der wird sich mit solchen dingen auskennen und wissen, was zu tun ist...
korrigiert mich wenn ich schwachsinn schreibe, aber kann man nicht nen kontaktverbot oder so erwirken wenn die einem drohen?
ps:vllt hat das ja schon einer geposted, war zu faul alles zu lesen;)
SeraphiM
27-04-2007, 23:12
korrigiert mich wenn ich schwachsinn schreibe, aber kann man nicht nen kontaktverbot oder so erwirken wenn die einem drohen?
ps:vllt hat das ja schon einer geposted, war zu faul alles zu lesen;)
jetzt gibt es ein neues gesetz, das die sache (zumindest was stalker anbelangt)
einfacher machen soll sich solcher lebensbegleiter zu entledigen...
aber schwierig....
trag immer nen messer bei dir oder nen Teleskopschlagstock
oder CS Reizgas
trag immer nen messer bei dir oder nen Teleskopschlagstock
oder CS Reizgas
oder nen kubotan
oder nen nothammer
oder alles vier
ODER ne bleispritze
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten! :halbyeaha
Die Hauptverhandlung ist Ende Mai, werde euch dann berichten, was dabei
rausgekommen ist.
Viele Grüße
Vampire;)
ArschmitRingerohren
28-04-2007, 11:59
Jo, bleib tapfer!
Blue_Dragon
28-04-2007, 13:08
Aussage machen!
Es gibt dabei verschiedene Hilfen:
1. Grundsätzlich musst du als Zeuge im Strafverfahren deinen Namen nennen (§ 68 I 1 StPO), jedoch kannst du zu Beginn einer Vehandlung bitten, keine Angaben zu deiner Person zu machen, wenn durch die Offenbarung deiner Identität oder deines Wohnortes Leib, Leben oder Freiheit in Gefahr ist (§ 68 III 1 StPO)
2. Eine weitere Schutzmöglichkeit gibt das am 01.12.98 in Kraft getretene "Gesetz zum Schutz von Zeugen bei Vernehmungen im Strafverfahren und zur Verbesserung des Opferschutzes: Zeugenschutzgesetz - ZSchG".
3. Du kannst auch gem. § 58 a I StPO deine Vernehmung auf Bild-Ton-Träger aufzeichnen, damit sie (später) in der Hauptverhandlung eingespielt werden kann.
Jedoch wird hier ein Grundsatz der Beweisaufnahme, "Unmittelbarkeit" (also vor Ort sein), nicht gegeben, was zum Abschwächen der Aussage führen kann.
Am interessantesten für dich ist wohl das ZSchG.
Falls du einen Anwalt hast, solltest du dich mal darüber mit ihm unterhalten, oder du suchst persönlich die auch schon von Dorchbert angesprochende Einsrichtung der Opferhilfe auf.
Bis denne
Es gibt auch noch die möglichkeit das der Angeklagte den Raum verlassen muss, falls eine blosse anwesenheit des Angeklagten den Zeugen Verunsichern kann.
Markus11
28-04-2007, 16:48
@ Markus:
Das hast Du gut gelöst! Und 50 Euro ist nicht die Welt, aber besser als nix!
(wie beeindruckend: Die Herrscher des Parks müssen 50 Euro in 2 Raten zahlen...:rolleyes: )
Oh, es blieb nicht nur bei den 50 ocken, die Kerle habn auch den Sohn eines Polizisten aufs ärgere geschlagen. (Welcher unseren FAll bearbeitet hat)
Arm + Nasenbeinbruch + Rippenprellung ;).
SeraphiM
28-04-2007, 16:57
jeder leistet seinen beitrag die penner zu bestrafen... :)
Alephthau
28-04-2007, 21:02
Hi,
Aus Erfahrung kann ich Dir sagen, daß Du wohl nichts zu befürchten hast! ;)
Druck machen funktiniert nur innerhalb einer geschlossenen Gemeinschaft, wärest Du jetzt also Mitglied ihrer Clique wäre die Gefahr wesentlich höher.
Zusätzlich kommt noch hinzu das 3te, sprich Polizei & Gericht involviert sind und so quasi nichts mehr im geheimen ablaufen kann. ("Bannkreis" gebrochen!) und Du wohl auch so nichts mit denen zu tun hast.
Abschließlich sei noch gesagt, daß 99,999999% der Angeklagten einen Teufel tun noch irgendwas zu machen, denn auch wenn sie sagen sie würden den Knast auf einer Backe abreissen....rein wollen sie meißt doch nicht! :D
Gruß
Alef
ich würde aufrüsten.wenn du keine erfahrung mit stöcken oder messern hast solltest du zu pfefferspray greifen.damit kannst du nicht viel falschmachen. gruss radler
ich würde aufrüsten.wenn du keine erfahrung mit stöcken oder messern hast solltest du zu pfefferspray greifen.damit kannst du nicht viel falschmachen. gruss radler
:yeaha:
vBulletin v4.2.5, Copyright ©2000-2025, Jelsoft Enterprises Ltd.