darf man 15 jährige kastrieren? [Archiv] - Kampfkunst-Board

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enraged_Clown
15-05-2007, 07:40
eine überlegung wäre es jedenfalls wert, angesichts schlagzeilen wie dieser:


Vergewaltigung? Zwei 15-Jährige festgenommen
Sie hatten sich im Internet kennengelernt und verabredet. Unter Androhung von Schlägen sollen die beiden Tatverdächtigen ihre Opfer gefügig gemacht und missbraucht haben.

Von Özlem Topcu

Der Tatort: In diesem Hochhaus am Oststeinbeker Weg soll sich das Verbrechen am Sonnabendabend ereignet haben.

Der Tatort: In diesem Hochhaus am Oststeinbeker Weg soll sich das Verbrechen am Sonnabendabend ereignet haben. Foto: Rauhe

Es ist ein Verbrechen, das erschüttert: In Billstedt sind zwei Mädchen (12 und 13 Jahre) vergewaltigt worden. Täter sollen zwei 15-jährige Jungen sein. "Die beiden Tatverdächtigen wurden am gestrigen Sonntagmorgen in Wilhelmsburg festgenommen und dem Haftrichter zugeführt", bestätigt Polizeisprecher Andreas Schöpflin dem Hamburger Abendblatt.

Die Opfer hatten sich am Sonnabend nach der Tat in einen Imbiss unweit der U-Bahn-Station Steinfurther Allee in Billstedt geschleppt. "Die Mädchen kamen herein, weinten bitterlich. Sie waren aufgelöst und geradezu in Panik", berichtet eine Mitarbeiterin des Lokals. "Eines der Mädchen erzählte mir, dass sie vergewaltigt worden seien, und fragte, wo die nächste Polizeiwache ist." Die Mitarbeiterin verständigte sofort die Polizei. Eine Imbiss-Besucherin, die ebenfalls an dem Abend dort war, berichtet: "Die Mädchen haben sich die ganze Zeit in den Armen gehalten, sie zitterten am ganzen Körper."

Nach Abendblatt-Informationen hatten sich Täter und Opfer in einem Internet-Forum kennengelernt. Schließlich hatten sie sich für den Sonnabendabend in Billstedt verabredet. Sofort sollen die 15-Jährigen zudringlich geworden sein. Die Jugendlichen zwangen die Mädchen, sie in eine Wohnung am Oststeinbeker Weg zu begleiten, so der Vorwurf. Unter Androhung von Schlägen zerrten sie die verängstigten Opfer in den siebten Stock. Dort soll es in dem Apartment zu der Sexualstraftat gekommen sein. Keiner der Nachbarn will mitbekommen haben, wie die 15-Jährigen zusammen mit ihren Opfern nach der Tat das Haus verließen.

Nachdem die Imbiss-Mitarbeiterin die Polizei alarmiert hatte, übernahm die Abteilung für Sexualdelikte des Hamburger Landeskriminalamts die Ermittlungen. Beamte brachen die Wohnungstür auf, sicherten Spuren. Die mutmaßlichen Täter wurden zur Fahndung ausgeschrieben.

Wer ist der Mieter der Wohnung? Nachbarn sagen, dass sie seit Wochen leer stehe. Andere behaupten, eine vierköpfige Familie lebe dort.

Die beiden tatverdächtigen Jungen wurden schließlich von einer Polizeistreife am gestern Vormittag in Wilhelmsburg aufgegriffen und festgenommen. Im Polizeipräsidium wurden sie bis zum Abend vernommen. Ein Richter sollte noch am Abend über einen Haftbefehl entscheiden.

Die Opfer werden psychologisch betreut. Die Ermittlungen dauern an. quelle (http://www.abendblatt.de/daten/2007/05/14/739910.html)

Neopratze
15-05-2007, 07:44
Vergewaltiger sollte man generell kastrieren, nicht nur die 15jährigen :weirdface

Ich habe kein Verständnis dafür, wenn eine Frau oder ein Mädel dran glauben muß, bloß weils ein Typ Not hat. Da soll er mal die paar Euro fürn Puff zusammenkratzen und sich dort abreagieren :mad:

Apfelbaum
15-05-2007, 08:07
@Neo
Sex mit Minderjährigen ist verboten, auch für Nutten.


zum Thema -> Ausweisung in die Türkei! (ggf. Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft)
(auch wenns keine Türken sein sollten:D )

ernsthaft: psychologische Verwahrung (Therapie) und chemisch "kastrieren"

FLEUR
15-05-2007, 08:15
Sex mit Minderjährigen ist verboten, auch für Nutten.


Naja ich denke wenn sie genug gezahlt hätten wäre auch das kein Problem.

Kastration fände ich auch gut, denn von denen ist wohl auch im Erwachsenenalter nichts rechtes zu erwarten.

Tachilowitsch
15-05-2007, 08:22
man kann leider nur den abschaum abschieben der nicht von hier kommt ;-)

eine kastration für sexualstraftäter bringt leider nicht umbedingt den gewünschten effekt. (genausowenig wie "ding ab"). Theoretisch können immer noch Sexuelle handlungen gegen den willen eines opfers unternommen werden.

So gesehen würde ich entweder Todesstrafe (opfer unter 14 jahren) oder lebenslang (arbeitslager in irgend nem schönen bergwerk oder so) vorschlagen.

nun ja die realität sieht anders aus. die beiden jugendlichen werden warscheinlich nicht mal eine freiheitsstrafe verbüssen müssen und munter weitermachen mit dem was sie getan haben....

jkdberlin
15-05-2007, 08:27
und bevor wir uns weiter in polemische Stammtischparolen reinsteigern...closed.