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Vollständige Version anzeigen : Haftpflicht für Schulen, Lehrer, ...



Dao
13-06-2007, 09:20
Hallo Leute,
bin kurz davor eine Haftpflicht für meine Lehrertätigkeit abzuschließen.
Mich würde interessieren, wo und wie ihr euch dahingehend abgesichert habt?!
Interessant wäre es zu wissen, wer die Versicherung ist, was sie kostet, welche Inhalte versichert sind, usw.
Werde die nächsten Tage Post von der Nürnberger bekommen und kann dann mal näheres zu dieser Versicherung schreiben.
Wer keine Versicherung abschließt, weil er es nicht für notwendig hält, kann dies hier gerne auch kundtun, letztendlich ist es aber nicht Inhalt meiner Frage. Mich interessiert nicht, ob siich jemand versichern will, sondern wo und zu welchen Bedingungen.
Hoffe auf regen Austausch. thx

nagual
13-06-2007, 09:36
Eine interessante Frage:
- Weißt du denn, wo der Unterschied zur normalen Haftpflichtversicherung ist, d.h. warum und bei welchen Fällen herkömmliche Haftpflichtversicherungen nicht zahlen oder welche Fälle durch solche Art von Verträgen nicht gedeckt sind?
- Welche Fälle sollen denn durch die Lehrer-Haftpflicht genau gedeckt werden? Welche Versicherungen sind das, denn sie werden vermutlich allgemein für berufliche Tätigkeiten o.ä. gelten und nicht nur für Taiji-Lehrer gemacht sein?
- Sind die Preise dafür nicht immens hoch (so hunderte von euro pro Jahr?) ?

Ju-Jutsu-Ka
13-06-2007, 09:54
Eine interessante Frage:
- Weißt du denn, wo der Unterschied zur normalen Haftpflichtversicherung ist, d.h. warum und bei welchen Fällen herkömmliche Haftpflichtversicherungen nicht zahlen oder welche Fälle durch solche Art von Verträgen nicht gedeckt sind?
- Welche Fälle sollen denn durch die Lehrer-Haftpflicht genau gedeckt werden? Welche Versicherungen sind das, denn sie werden vermutlich allgemein für berufliche Tätigkeiten o.ä. gelten und nicht nur für Taiji-Lehrer gemacht sein?
- Sind die Preise dafür nicht immens hoch (so hunderte von euro pro Jahr?) ?

Ich gehe davon aus aus das du mit "normaler" Haftpflicht die private Haftpflichtversicherung meinst.
Diese zahlt nur private Risiken (ich schmeisse beim Giessen den Blumentopf runter und den bekommt einer auf den Kopf)

Da die Sport-Schule nicht privat sondern gewerblich ist, braucht man eine berufliche Haftpflichtversicherung

Für unterschiedliche Risiken gibt es unterschiedliche Haftpflichverischerung

-private
-Wohngebäude
-Tierhalter (z.B. für Hunde)
-berufliche Risiken (frag mal was ein Notar absichern und dafür zahlen muss)
-Auto (ist im übrigen eine Pflichtversicherung)

Franz
13-06-2007, 09:59
bei der Gothaer gibt es Paket für Trainer, die private Haftpflicht für einen slebst und den Eherpartner war auch gleich mit drin.

17x17
13-06-2007, 10:02
Hallo Leute,
bin kurz davor eine Haftpflicht für meine Lehrertätigkeit abzuschließen.
Mich würde interessieren, wo und wie ihr euch dahingehend abgesichert habt?!
Interessant wäre es zu wissen, wer die Versicherung ist, was sie kostet, welche Inhalte versichert sind, usw.



Meine Versicherungsdaten:

ARAG Allg. Vers. / 66,02 Eur. vierteljährlich /
Umfang:
- Schule mit 90 Schülern
Personenschäden: 1000000
Sachschäden: 250000
Vermögensschäden:50000

Versichertes Risiko: Lehrer Trainer für Selbstbehauptungskurse

Mich würde interessieren, wie sich das Angebot der Nürnberger gestaltet - postest Du es dann mal hier, bzw. schickst mir ne PN wenn es Dir lieber ist?

Moses98
13-06-2007, 10:07
überholt

Dao
13-06-2007, 10:34
Hi nagual,
Schäden an Personen, die aus deiner Unterrichtstätigkeit herrühren, werden von der Privathaftpflicht nicht gezahlt.
Die Nürnberger hat ein Angebot an alle Taiji Netzwerkmitglieder angeboten, quasi mit Vergünstigung
Grobe Daten, die aus dem Telefonat habe!

Für mich als Netzwerkmitglied kostet die Versicherung als nebenberuflicher Lehrer um die 70-80,- € für ein ganzes Jahr, wenn ich mich richtig ersinne für 3 000 000 Deckungssumme.
Natürlich hat er mich auch gleich nach der Privathaftpflicht gefragt und wollte diese natürlich auch bei sich abschließen. Das wäre dann wahrscheinlich sein Hauptgeschäft über die berufliche die Person oder Organisation ganz zu sich zu holen.
Habe lange danach gesucht und werde das wenn dabei keinen Pferdefuss dabei ist auch dort abschließen.
Als hauptberuflicher Lehrer sollten die Daten natürlich anders sein. Wenn ich mich recht entsinne war die Summe im Netzwerk Newsletter um einen Hunni höher als bei nebenberuflich. Also würde ich sagen bezahlbar, für etwaige Schäden. Wie gesagt sind das Daten für Taijiler und im Netzwerk organisiert.

Zumindest von den Posts her ein doch heisses Thema!

Hongmen
13-06-2007, 11:21
bei der Gothaer gibt es Paket für Trainer, die private Haftpflicht für einen slebst und den Eherpartner war auch gleich mit drin.

nicht die gothaer:mad:. habe mit denen nur ärger gehabt. zuviel versteckte klauseln um im ernstfall nicht zu zahlen. weder privat noch gewerblich.

hongmen

nagual
13-06-2007, 11:55
Hört sich ja ganz interessant an.
Wenn manche Versicherung sogar speziell was für Taiji-Lehrer anbieten, stellt sich mir die Frage, ob die Versicherungen überhaupt genau wissen, was z.B. Taiji ist oder sein kann.
Man stelle sich vor, jemand verletzt sich z.B. ernsthaft beim Moving-Step-Pushen, und der Schaden landet bei der Versicherung.
Ich würde Versicherungen hier zutrauen, dass die dann sagen "Moment, Sie haben da ja Freikampf gemacht und kein Taiji, denn Taiji ist ja ausschließlich eine Gesundheitsübung, und für Kampfsport zahlen wir nicht, da hätten Sie einen anderen Vertrag (viel teurer!!!) nehmen müssen!".
Weiß jemand genaueres?

Sascha
13-06-2007, 14:12
Also ich habe meine Schulhaftpflicht bei der Rechtschutz Union.

Die Kostet im Jahr 241,40.- (Hauptberuflicher Tai Chi Lehrer)
-Unbegrenzte Versicherungssumme
-Straf-Rechtschutz
-alle gewerbl. genutzte Räume sind Abgesichert
-assistenz Lehrer sind abgesichert
...

Eine Rechtschutzvers. brauchst du nur bei grober Fahrlässigkeit, oder wenn du einen absichtlich durchs Fenster schmeißt. Bei Unfall zahlt i.d.R. die Krankenkasse des Verletzten.

marq
13-06-2007, 14:22
"anerkannte sportarten" sind im zuständigen landessportbund versichtert....

zusatzversicherungen lohnen sich insofern nur für für gewerbliche kurse und sportarten, die nicht "anerkannte mitglieder" im LSB sind.


PS. ich nahme bei meinem post an, dass der thread im offenen kampfsportforum ist und nicht in einem spezialforum ;)

BanYan
13-06-2007, 16:12
Hallo,

ich habe auch mal einen Versicherungsagenten angefragt.

Der riet zu einer "Berufshaftpflicht". Die kostet einen prozentualen Beitrag vom Umsatz, mindestens aber einen Sockelbetrag. Der lag so nach meiner Erinnerung bei EUR 240 bis 280.

Das ähnelt den Angaben von Sascha.

Gruß
BanYan

Dao
13-06-2007, 17:52
Hi nagual,
über Pushhand und ähnliches würde ich mir keine großen Gedanken machen. Du mußt die Angaben machen und somit würde ich bei einer Schilderung im unverbindlichen bleiben >>>>> Taijiquan Training <<<<<<<<<<
Wenn sie es genauer wissen wollen, würde ich entweder Gym oder Formenlauf oder oder angeben.
Außerdem passen die Leute prinzipiell besser auf, wo die Verletzungsgefahr höher ist.

nagual
13-06-2007, 17:57
Danke für die Hinweise, für mich ist die Sache zur Zeit nicht dringend, ich wollte mich bei dieser Gelegenheit auch nur ein bisschen informieren, um etwas klarer durchzublicken, was kann, darf, muss, soll etc.

Dao
18-06-2007, 17:55
Hier die Daten für die Sondervereinbarungen für Netzwerkmitglieder:

Versicherungssummen:
3 000 000 für Personen und Sachschäden
100 000 für Vermögensschäden

Kosten für Nebenberufler (ohne Privathaftpflicht) 68,66 + Vers-Steuer
(mit Privathaftpflicht) 131,40 + Vers-Steuer

Kosten für Hauptberufler (ohne Privathaftpflicht) 131,40 + Vers-Steuer
(mit Privathaftpflicht) 154,70 + Vers-Steuer

Dauer 1 Jahr.
Freiberufliche Lehrer für chinesiche Bewegungskünste für Taijiquan und Qigong für Gesundheit und Wohlbefinden einschließlich Privat-Haftpflichtversicherung für Lehrer.

Unter den Bedingungen steht für uns relevant:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmer als freiberuflicher Lehrer, der alleine unterrichtet und nicht Inhaber besonderer Unterrichtsräume, Plätze oder Fahrzeuge ist.

AxelTCC
19-06-2007, 05:24
Hier die Daten für die Sondervereinbarungen für Netzwerkmitglieder:

Versicherungssummen:
3 000 000 für Personen und Sachschäden
100 000 für Vermögensschäden

Kosten für Nebenberufler (ohne Privathaftpflicht) 68,66 + Vers-Steuer
(mit Privathaftpflicht) 131,40 + Vers-Steuer

Kosten für Hauptberufler (ohne Privathaftpflicht) 131,40 + Vers-Steuer
(mit Privathaftpflicht) 154,70 + Vers-Steuer

Dauer 1 Jahr.
Freiberufliche Lehrer für chinesiche Bewegungskünste für Taijiquan und Qigong für Gesundheit und Wohlbefinden einschließlich Privat-Haftpflichtversicherung für Lehrer.

Unter den Bedingungen steht für uns relevant:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmer als freiberuflicher Lehrer, der alleine unterrichtet und nicht Inhaber besonderer Unterrichtsräume, Plätze oder Fahrzeuge ist.

War das nicht so, dass die Versicherung nur bei Netzwerkveranstaltungen greift? Kann mich dunkel an solch einen Passus erinnern, oder war das die Versicherung, die im Zusammenhang mit der Netzwerkbeteiligung bestand?
Auf jeden Fall ein gutes Thema, bin schon länger auf der Suche nach einer sinnvollen, kostengünstigen Lösung! Grüße Axel

MAT Hannover
19-06-2007, 08:03
"anerkannte sportarten" sind im zuständigen landessportbund versichtert....

zusatzversicherungen lohnen sich insofern nur für für gewerbliche kurse und sportarten, die nicht "anerkannte mitglieder" im LSB sind.


PS. ich nahme bei meinem post an, dass der thread im offenen kampfsportforum ist und nicht in einem spezialforum ;)

Über den LSB bist du nur versichert, wenn du auch ordentliches Mitglied im LSB bist, also als eingetragener Verein. Gewerbliche Schulen sollten unbedingt eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen, Freiberufliche KK-Lehrer eine Berufshaftpflicht.


@ Dao

Problematisch waren bei mir so Fragen, wie z.B. was ist mit weiteren Trainern? Wenn man sich z.B. beim Training mal vertreten lassen will oder dauerhaft einen Trainer beschäftigt. Bei einigen Versicherungen waren diese Risiken nicht eingeschlossen, d.h. worst case holt sich die Versicherung von denen oder dir das Geld wieder.

Ich habe bei der VGH eine Lösung gefunden, wonach unentgeltlich beschäftigte Trainer als "Erfüllungsgehilfen" mitversichert sind. Ich glaube sogar, in gewissem Umfang auch entgeltlich Beschäftigte, sofern sie auf 400 € Basis arbeiten. Freie Trainer sollten sich - wie gesagt - selbst versichern. Eine private Haftpflicht reicht keinesfalls.

Habe die Unterlagen nicht hier, aber ich glaube es waren bei 2 Mio. VS für Personen- u. Sachschäden bei ca. 40 Leuten ca. 165 €/Jahr. Dabei gibts für Existenzgründer auch Rabatte - mal nachfragen. Die Private Haftpflicht ist übrigens bei mir nicht mit drin.

Gruß, Ralf

Dao
19-06-2007, 08:20
Hi Axel,
werde noch einmal nachhaken. Entnehme den Bedingungen schon das ein einzelner freiberuflicher Lehrer in gemieteten Räumen bis zu den genannten Versicherungssummen abgesichert ist.
Der Einwand bringt mich zum Nachdenken, ob ich nicht noch mehr mich am Markt informiere und vergleiche. Wollte eigentlich schon unterschreiben, weil es meine momentanen Bedürfnisse zu 100 % abdeckt.

Dao
19-06-2007, 08:25
Hi Ralf,
schau doch noch mal in deinen Unterlagen nach damit wir hier eine breiten Vergleich hinbekommen und stell die genauen Daten ein. Hilft allen die für sich auf der Suche sind.
Danke.
Das mit dem Erfüllungsgehilfen finde ich ja ganz nett von der Formulierung und ihn miteinzubeziehen in die Versciherung. Sehr gut!!! :D

Ju-Jutsu-Ka
19-06-2007, 08:33
Eine Rechtschutzvers. brauchst du nur bei grober Fahrlässigkeit, oder wenn du einen absichtlich durchs Fenster schmeißt.


Mutige Äusserung

Eine Rechtschutzversicherung braucht man, wenn man verklagt wird, selbst wenn das nicht gerechtfertigt ist, muss man sonst erstmal für den Rechtsanwalt in Vorlage treten.




Bei Unfall zahlt i.d.R. die Krankenkasse des Verletzten.
Für die Behandlung der Verletzungen suchen die Krankenkassen immer öfters Regress bei dem Mitverursacher

Und wer zahlt bei bleibender Invalidität? Das entscheidet im Zweifel ein Gericht.

Padawan Vergel
19-06-2007, 08:45
Hört sich ja ganz interessant an.
Wenn manche Versicherung sogar speziell was für Taiji-Lehrer anbieten, stellt sich mir die Frage, ob die Versicherungen überhaupt genau wissen, was z.B. Taiji ist oder sein kann.
Man stelle sich vor, jemand verletzt sich z.B. ernsthaft beim Moving-Step-Pushen, und der Schaden landet bei der Versicherung.
Ich würde Versicherungen hier zutrauen, dass die dann sagen "Moment, Sie haben da ja Freikampf gemacht und kein Taiji, denn Taiji ist ja ausschließlich eine Gesundheitsübung, und für Kampfsport zahlen wir nicht, da hätten Sie einen anderen Vertrag (viel teurer!!!) nehmen müssen!".
Weiß jemand genaueres?

Das frage ich mich auch.
Gibts denn überhaupt Verletzungen im Taiji?

MatzeOne
19-06-2007, 09:00
Interessantes Thema, sicherlich nicht nur für Praktizierende der chinesischen Kampf- und Bewegungskünste ;)

Angenommen, ich würde als Inhaber einer Sportschule noch zusätzliche Trainer einstellen. Würde ich diese über die Haftpflichtversicherung der Schule mitversichern?

MAT Hannover
19-06-2007, 09:34
Interessantes Thema, sicherlich nicht nur für Praktizierende der chinesischen Kampf- und Bewegungskünste ;)

Angenommen, ich würde als Inhaber einer Sportschule noch zusätzliche Trainer einstellen. Würde ich diese über die Haftpflichtversicherung der Schule mitversichern?

:rolleyes:... Guckst du:


Problematisch waren bei mir so Fragen, wie z.B. was ist mit weiteren Trainern? Wenn man sich z.B. beim Training mal vertreten lassen will oder dauerhaft einen Trainer beschäftigt. Bei einigen Versicherungen waren diese Risiken nicht eingeschlossen, d.h. worst case holt sich die Versicherung von denen oder dir das Geld wieder.

Ich habe bei der VGH eine Lösung gefunden, wonach unentgeltlich beschäftigte Trainer als "Erfüllungsgehilfen" mitversichert sind. Ich glaube sogar, in gewissem Umfang auch entgeltlich Beschäftigte, sofern sie auf 400 € Basis arbeiten. Freie Trainer sollten sich - wie gesagt - selbst versichern. Eine private Haftpflicht reicht keinesfalls.

Habe die Unterlagen nicht hier, aber ich glaube es waren bei 2 Mio. VS für Personen- u. Sachschäden bei ca. 40 Leuten ca. 165 €/Jahr. Dabei gibts für Existenzgründer auch Rabatte - mal nachfragen. Die Private Haftpflicht ist übrigens bei mir nicht mit drin.

Gruß, Ralf


@ Dao

habe die Unterlagen leider nicht zur Hand, aber ich schau nochmal nach. Kann aber erst morgen werden...



Übrigens holt sich die Krankenkasse das Geld von der Versicherung wieder, wenn es rechtlich möglich ist. Hat man keine Betriebshaftpflicht, zahlt man selbst. Und selbst einfache medizinische Versorgung ist nicht billig... An Folgeschäden mag man gar nicht denken. Und in der Tat, die Betriebshaftpflicht ersetzt hier gewissermaßen die Rechtsschutzversicherung.

Gruß, Ralf

Dao
19-06-2007, 10:11
Und in der Tat, die Betriebshaftpflicht ersetzt hier gewissermaßen die Rechtsschutzversicherung.

Hallo Ralf,
wie meinst du den Satz, im übertragenen Sinne?
Eine Haftpflicht hat insgesamt von der Aussage her nichts mit einer Rechtsschutzversicherung zu tun.
Haftpflicht versichert eine Einzelperson wegen Personen- oder Sachschäden.
Rechtsschutz versichert eine Einzelperson für etwaige Gerichtsverfahren und trägt deren Kosten (Rechtsanwalt, Gerichtskosten, ...).

Was du meints ist wahrscheinlich, wer eine gute Berufshaftpflichtversicherung hat braucht wahrscheinlich keine Rechtsschutzversicherung. Sonst ist dein Satz sehr schnell falsch zu verstehen.

MatzeOne
19-06-2007, 10:41
Bisschen lesen kann ich schon. Aber trotzdem danke, Pooka. Es ging mir aber um Trainer, die auch ihren Lebensunterhalt mit dem Training verdienen.

förderverein
19-06-2007, 12:14
Hallo,

ich habe momentan meine Betiebs-Haftpflichtversicherung bei der WWK. Da ich dort auch meine Privathaftpflicht habe.

Die Kosten belaufen sich auf 88,70€ inkl Steuer.

Versichert ist gesetzliche Haftpflicht als Sportlehrer für Qigong und Taiji, als allein Unterrichtender ohne besondere Unterrichtsräume, Plätze oder Fahrzeuge.

NICHT versichert sind Verkehrssicherungspflicht, Haftpflicht der Schüler, Schäden durch technische Anlagen der Sporthalle

Deckungssumme: 1,5 Mio f. Personenschäden und 500.000 für Sachschäden.


Eigentlich bräuchte ich die Versicherung nicht mehr, da meine Tätigkeit als nebenberuflicher Lehrer ohne Vertreter und besondere Räume mittlerweilen über meine Lehrermitgliedschaft beim Netzwerk abgesichert sind.
Das Netzwerk hat quasi eine Betriebshaftpflichtversicherung die auch meine Tätigkeit mitversichert. Im Schadensfall bekomme ich vom Netzwerk eine bestätigung, dass ich ihm Namen des Netzwerks Taiji unterrichtet habe. Ich handle im Sinne des Netzwerks (Satzungsgemäß) und bin so ein Vertreter des Netzwerks. Wichtig dabei ist: Nicht hauptberuflich und die angemieteten Räume sind nicht mitversichert.

Ich denke, die Meisten Unterrichten so.

Für alle die mehr an Schutz benötigen hat das Netzwerk eine Rahmenvereinbarung mit der Nürnberger Versicherung. Das ist die , mit der sich Dao im Moment auseinandersetzt.

Ich werde dieses Jahr auch noch meine Versicherung wechseln. Ich finde das Angebot der Nürnberger (für Nebenberufler) mit Einbezihung der Privat Haftpflicht recht günstig (131,40 €)

Grüße

Thomas

Dao
19-06-2007, 12:24
Hallo Thomas,
mir ist die Absicherung über das Netzwerk bekannt. Wissen, ob es greift wird erst bei einm Schaden erkennbar. Und das Risiko ist mir einfach zu groß geworden. Von daher versichere ich mich jetzt noch einmal selber und die knapp 80,- machen mich nicht arm aber sicherer, wenn wir mal wieder mit Stock, Schwert oder Tuishou Techniken unterwegs sind.

marq
19-06-2007, 12:35
mal ne zwischenfrage, welche schadensfälle habt ihr gehabt, wo die versicherung eingesprungen ist ??? gegen welche schadenfälle wollte ihr euch in erster linie absichern, damit die versicherung greift?

förderverein
19-06-2007, 12:35
Hallo Dao,

ich mach es auch so. Es macht mich ausserdem einfach flexibler, da ich hin und wieder doch mal vertreten lasse und auch angemietete Räume verwende.

Ich habe mich auch schon auf dem Markt schlau gemacht. Ich finde die Konditionen der Nürnberger recht ansprechend. Die wirklich günstigen Versichererer (z.B. HUK) bieten eine solcher Versicherung leider garnicht an.

Grüße

Thomas

Dao
19-06-2007, 13:16
mal ne zwischenfrage, welche schadensfälle habt ihr gehabt, wo die versicherung eingesprungen ist ??? gegen welche schadenfälle wollte ihr euch in erster linie absichern, damit die versicherung greift?

Hallo marq,
hatte mal einen ein Schüler "höheren Alters" der sich von einem Herzinfarkt erholt hat und dann als gelangweilter Frührentner bei mir im Training teilgenommen hat. Dann stellt sich öfters die Frage stelle ich das Training und die Intensität auf so jemanden ein, schicke ich ihn heim, usw.
Er hat in einem extrem heißen Sommer häufig über Beschwerden geklagt. Da ist es bsplw egal ob du raus gehst oder in einer schlecht klimatisierten Halle trainierst.
Wenn derjenige bei dir in der Halle zusammenbricht und mit dem Rettungshubschrauber in die nächste Intensivstaion eingeliefert wird und dort dann ein paar Wochen im künstlichen Koma gehalten wird, sind die Kosten so immens hoch das du bald die Krankenversicherung oder die Familie am Wickel hast, die Geld wollen, oder zumindestens einen Rechtsstreit vom Zaun brechen.
Der geschilderte Fall wäre so ein Extrembeispiel was alles unüberschaubar möglich ist.
Oder laß jemanden im Schwertsparring sein Augenlicht (rechts oder links) verlieren mit zig Augenoperationen.
Oder beim Tuishou fällt jemand ganz extrem doof auf den Hinterkopf.
Stocksparring, ...

Da sind so 80 Ökken mit einem bisschen Sicherheit im Rücken oder mit einer eigenen Schule und Räumlichkeiten 2-300 € auch noch wenig!

nagual
19-06-2007, 13:40
Dao hat da IMO vollkommen recht.
Man sollte, wenn möglich auch darauf achten, dass die erstattete Schadenssumme möglichst hoch, am besten unendlich ist, denn bei den von Dao beschriebenen möglichen Fällen ist die Schadenssumme auch schnell größer als 1.000.000 Euro. Und wenn die Schadenssumme dann z.B. 2.000.000 Euro ist, dann ist es nachher scheißegal, ob man sich für 1.000.000 Euro versichert hat, man muss trotzdem abdrücken was geht, d.h. ggf. auf HArz 4-Niveau leben, den Rest seines Lebens, egal was wie an Einnahmen rein kommt.

17x17
19-06-2007, 13:42
zum thema rechtsschutzversicherung: soweit ich informiert bin, kann man keine gewerbliche Rechtsschutz abschließen, weil dies von vielen firmen für mahnverfahren missbraucht wurde und deshalb keine rechtsschutzvers. für gewerbe mehr angeboten werden.

hat einer von euch eine gerwerbliche rechtsschutzversicherung???

Dao
19-06-2007, 14:00
Hallo 17x17,
habe eine private Rechtsschutzversicherung.
Kann dir jetzt nicht aus dem Nähkästchen sagen, ob das reicht?? Hoffe ja!

Ju-Jutsu-Ka
19-06-2007, 14:20
zum thema rechtsschutzversicherung: soweit ich informiert bin, kann man keine gewerbliche Rechtsschutz abschließen, weil dies von vielen firmen für mahnverfahren missbraucht wurde und deshalb keine rechtsschutzvers. für gewerbe mehr angeboten werden.

hat einer von euch eine gerwerbliche rechtsschutzversicherung???

Es gibt gewerbliche Rechtsschutzversicherungen
Falls die Rechtschutz mit Mahnverfahren Probleme hatte, werden Mahnverfahren einfach vertraglich ausgeschlossen

GilesTCC
19-06-2007, 14:22
Das frage ich mich auch.
Gibts denn überhaupt Verletzungen im Taiji?

Da Taijiquan ausschliesslich aus sehr langsamem, esoterischem Armwedeln besteht und mit Kampfkunst nichts zu tun hat, zum Glück nicht....

Es sei denn, man verbrennt sich an einer Duftkerze...

;):D

ciao,

Giles

MAT Hannover
19-06-2007, 14:46
Bisschen lesen kann ich schon. Aber trotzdem danke, Pooka. Es ging mir aber um Trainer, die auch ihren Lebensunterhalt mit dem Training verdienen.

Kein Zweifel, wer schreiben kann, kann in der Regel auch lesen.:) Wie ich schrieb sind freiberufliche Trainer nicht mit versichert. Diese müssten selbst eine Berufshaftpflicht abschließen. Dabei sollten Sie nicht nur bei einer Schule unterrichten, wg. Scheinselbstständigkeit. Angestellte kannst Du mit aufnehmen, kostet aber extra. Soweit habe ich das jedenfalls in Erinnerung.


Hallo Ralf,
wie meinst du den Satz, im übertragenen Sinne?
Eine Haftpflicht hat insgesamt von der Aussage her nichts mit einer Rechtsschutzversicherung zu tun.
Haftpflicht versichert eine Einzelperson wegen Personen- oder Sachschäden.
Rechtsschutz versichert eine Einzelperson für etwaige Gerichtsverfahren und trägt deren Kosten (Rechtsanwalt, Gerichtskosten, ...).

Was du meints ist wahrscheinlich, wer eine gute Berufshaftpflichtversicherung hat braucht wahrscheinlich keine Rechtsschutzversicherung. Sonst ist dein Satz sehr schnell falsch zu verstehen.

Hallo Dao,
was ich meine ist, dass Deine Betriebshaftpflicht prüft, ob Ansprüche Dritter gegen Dich gerechtfertigt sind, weil sie ja letztlich zahlen soll. Hättest Du keine Betriebshaftpflicht, bräuchtest Du einen guten Anwalt, der notfalls nachweist, dass Du nicht haftest. Hoffe es ist so verständlicher.

Zum Thema Rechtsschutz:
Es scheint kein komplizierteres Versicherungsgebiet zu geben. Wie oben geschrieben, brauchst Du keine Rechtsschutzversicherung, um Ansprüche Dritter von Dir abzuwehren, weil das die Betriebshaftpflicht tut. Vertragliche Streitigkeiten mit Deinen Kunden, deckt lt. Aussage verschiedener Versicherungsvertreter aber die Rechtsschutzversicherung nicht. Auf meine Frage, wozu ich dann eine bräuchte, bekam ich einhellig die Antwort: "Sie brauchen keine, die ist sogar ziemlich nutzlos für Sie, aber wenn Sie drauf bestehen, verkaufen wir Ihnen gern eine..." ;)
Bei Rechtsschutzversicherungen sollte man sehr genau wissen, was man eigentlich für Schadensfälle versichert hat...

Gruß, Ralf

MAT Hannover
25-06-2007, 08:58
Hi Ralf,
schau doch noch mal in deinen Unterlagen nach damit wir hier eine breiten Vergleich hinbekommen und stell die genauen Daten ein. Hilft allen die für sich auf der Suche sind.
Danke.
Das mit dem Erfüllungsgehilfen finde ich ja ganz nett von der Formulierung und ihn miteinzubeziehen in die Versciherung. Sehr gut!!! :D


Sorry, komme erst jetzt dazu, aber besser spät als nie:

Betriebshaftpflichtversicherung bei der VGH
Versicherungsobjekt: Schule mit besonders gefährlichen Unterrichtsfächern
- Kampfsportschule -
2.000.000 EUR für Personen- und Sachschäden
100.000 EUR für Vermögensschäden
incl. Internet-Zusatzhaftpflichtversicherung
Jahresbeitrag: 163,86 EUR

Gruß, Ralf

AxelTCC
25-06-2007, 10:33
Hey Ralf,
das ist direkt für Kampfsport also ohne den Umweg Entspannungs und Bewegungskurse?
Wäre nämlich wichtig für Sparring usw., wie sieht es aus, Du bietest ja auch freie Treffen an, sind die dann auch versichert?

Schöne Grüße nach Hannover
Axel

MAT Hannover
25-06-2007, 11:12
Hallo Axel,

richtig, das ist für Kampfsport. Bei der Versicherung hilft Dir nur Ehrlichkeit, wenn Du Dir was zurechtmogelst mit Entspannungskursen die es gar nicht gibt, greift sie am Ende nicht und Du zahlst aus eigener Tasche. Dann lieber paar Euro mehr an Beitrag zahlen und wirklich abgesichert sein...

Es war zunächst auch meine Sorge, ob Sparringstreffen versicherungsrechtlich überhaupt möglich sind. Aber letztlich ist es so, dass bei Schäden durch Sparring ohnehin jeder für sich selbst verantwortlich ist. Wir tun ja nichts illegales und die Teilnahme erfolgt freiwillig und auf eigene Gefahr. Auch sind die Teilnehmer an offenen Sparringstreffen nicht alle Schulmitglieder. Jeder TN sollte sowieso eine private Unfallversicherung haben, das würde ich empfehlen, das gilt aber auch für Wettkämpfe oder fürs Training generell.

Schäden, welche die Schule zu verantworten hat, trägt die Haftpflichtversicherung.

Schönen Gruß zurück!
Ralf

AxelTCC
25-06-2007, 14:15
Hallo Ralf,

vielen Dank für die Antwort. Welche Gesllschaft ist das, ich kenne die VGH nicht?
Würde mich dann bei denen mal melden!

Grüße Axel

MAT Hannover
25-06-2007, 15:12
Hallo Axel,

VGH = Versicherungsgruppe Hannover (http://www.vgh.de/)

Ich fürchte aber, die VGH ist ein regionaler Versicherer in Niedersachsen...

Gruß, Ralf

AxelTCC
25-06-2007, 18:26
Ich probiere es!

Vielen Dank, vielleicht sehen wir uns ja mal in hannover bei Dir!

Viele Grüße
Axel

MAT Hannover
26-06-2007, 08:29
Ich probiere es!

Vielen Dank, vielleicht sehen wir uns ja mal in hannover bei Dir!

Viele Grüße
Axel


Gern, Du bist willkommen!

Viele Grüße,
Ralf

Dao
12-10-2010, 06:52
Habe das Thema wieder geöffnet und oben gepinnt, da das Thema alle interessieren sollte und könnte!
Bitte ruhig kontrovers diskutieren mit dem nötigen Respekt voreinander!
Lieben Dank alle.

MAT Hannover
12-10-2010, 09:02
Glaube nicht, dass es schon alle wissen:

Seit kurzem gilt die neue Dienstleistungs-Informationspflichten-VO! Danach müssen auch Angaben über die Berufshaftpflicht zur Verfügung gestellt werden (wie z.B. Impressum).

Hier (http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/6265-verordnung-informationspflichten-dienstleister-dl-infov.html)kann man nochmal nachlesen. Unter Punkt 11 der Pflichtangaben.

Gruß

Ralf :)

bluemonkey
12-10-2010, 09:12
Die Verordnung gilt für nahezu alle Dienstleister, die in der EU niedergelassen sind. Die Verordnung gilt nicht nur für Unternehmen, die im Internet tätig sind, sondern für alle Dienstleister, die in den Anwendungsbereich der Regelung fallen.

Nicht anwendbar ist die Richtlinie unter anderem für folgende Dienstleister:

nicht wirtschaftliche Dienstleistungen von allgemeinem Interesse
Finanzdienstleistungen (Banken, Kreditgewährung, Versicherungen)
Verkehrsdienstleistungen
Leiharbeitsagenturen
Gesundheitsdienstleistungen
Glücksspiele
private Sicherheitsdienste
staatlich bestellte Notare und Gerichtsvollzieher

"Die Regelung gilt dort wo die Regelung gilt?"

Was ist mit Entspannungs- /KK-Dienstleistungen?

Hanspeter
12-10-2010, 13:03
"Die Regelung gilt dort wo die Regelung gilt?"

Was ist mit Entspannungs- /KK-Dienstleistungen?

Gesundheitsdienstleistungen doch wohl.

bluemonkey
12-10-2010, 21:16
Gesundheitsdienstleistungen doch wohl.

Als nicht-Therapeut darf ich doch keine Gesundheitsdienstleistungen anbieten? Selbst Jesus Christus müsste eine Heilpraktikerprüfung ablegen, würde er behaupten, dass die Genesung irgendwelcher Leute mit seinen Handlungen zu tun hätte.

Hanspeter
13-10-2010, 07:03
Als Nicht-Therapeut darf ich doch keine Gesundheitsdienstleistungen anbieten? Selbst Jesus Christus müsste eine Heilpraktikerprüfung ablegen, würde er behaupten, dass die Genesung irgendwelcher Leute mit seinen Handlungen zu tun hätte.

Ist das so definiert? Ich denke, du darfst sie nicht heilen, aber du darfst ihnen was beibringen, dass sie gesund bleiben. - Ernährungsberater, Autogene Trainer etc. haben ja auch keinen Heilberuf.

bluemonkey
13-10-2010, 07:56
Ist das so definiert?

Ich weiß eben nicht, was sich der Verfasser unter Gesundheitsdienstleistung vorstellt.
Eventuell sind diese Branchen ausgenommen, da es da eine anderweitige Regelung zur Haftpflicht gibt.

MAT Hannover
13-10-2010, 12:14
Mag ja sein, aber es macht doch keine Mühe, diese Angaben z.B. auf der Homepage und im Gym zur Verfügung zu stellen, oder?

bskm
05-11-2010, 17:37
Hallo zusammen,

mein Beitrag kommt spät, aber ich habe sonst kein passendes Forum gefunden. Die Frage ist doch, was möchte ich hier versichern? I.d.R. möchte der Trainer doch sein finanzielles Risiko versichern - also in dem Fall, wenn es zu einen Unfall eines Schülers kommt, der dann Folgeschäden davon trägt und er dann den Trainer auf Schadenersatz verklagt. Je nach Verletzung kann das schnell den Ruin des Trainers bedeuten. In so einem Fall nütz weder eine Rechtschutz-, noch eine Haftpflichtversicherung. Hier greift einzig und allein eine Gruppenunfallversicherung.

Mich würde brennend interessieren, wer so eine Gruppenunfallversicherung laufen hat. Der Hintergrund ist der, dass ich SV-Kurse für Kinder anbieten möchte und das ganze nicht in einem Verein, sondern in einem Sportstudio.

Die Gruppe ist nicht größer als 10 Personen.

Also Sportsfreunde - ich bitte um eure tatkräftige Unterstützung.

PS. Die Haftungsauschlüsse, wie sie stets auf Lehrgangsauschreibungen vermerkt werden, sind meines Wissens nach unwirksam. Der Veranstalten kann sich nicht so einfach aus seiner Verantwortung ziehen.

Oder liege ich da falsch???

scarabe
06-11-2010, 13:56
find ich auch interessant, vor allem, weil ich bei früheren Verletzungen doch immer selber alle Arzt- und Ausfallkosten tragen mußte.... (man wollte ja fair zum Trainer sein, stand schließlich so im Vertrag...)

bluemonkey
06-11-2010, 14:10
find ich auch interessant, vor allem, weil ich bei früheren Verletzungen doch immer selber alle Arzt- und Ausfallkosten tragen mußte.... (man wollte ja fair zum Trainer sein, stand schließlich so im Vertrag...)

Wenn Du Dir beim Kampfsport die Nase brichst, dann bist Du IMO selbst verantwortlich, außer der Veranstalter ist seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen und Du bist beispielsweise die Treppe runtergefallen, weil das Geländer nicht sicher war.

Haftung der Sportveranstalter Sportrecht 123recht.net (http://www.123recht.net/Haftung-bei-Sportverletzungen-__a420__p3.html)

(leider ohne Quellenangabe)



Jeder, der einen Sport ausübt, trägt die darin angelegten Gefahren grundsätzlich selbst. Im Vergleich zu Zuschauern ist der Risikobereich deutlich erhöht. Witterungseinflüsse, die zu einer rutschigen Laufbahn führen, sind beispielsweise vom Sportler grundsätzlich einzukalkulieren.
Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, dass von den genutzten Sportanlangen- und geräten keine unzumutbaren Gefahren für den Sportausübenden ausgehen.

scarabe
06-11-2010, 21:11
nö, die Nase nicht.....
aber dann ist die Frage ja eigentlich beantwortet, wozu eine Gruppenversicherung, wenn der Schüler grundsätzlich selber haftet- zumindest, solange in Studio oder Unterricht keine Fahrlässigkeit vorliegt?

Ju-Jutsu-Ka
06-11-2010, 22:20
Die Berufshaftpflicht brauchst Du dafür, wenn durch Dich als Trainer/Inhaber
einem Schüler fahrlässig (Vorsatz ist nicht versichert) einen Schaden entsteht.

z.B.
- Du hast den Sandsack zu schlecht aufgehangen und er fällt dem Schüler auf den Kopf => Querschnittslähmung
- Die Treppe vom Dojo zu den Umkleiden ist zu glatt und einer fällt deswegen runter
- Eine Deckenplatte fällt runter und verletzt jemanden...


so was passiert selten (darum sind die Beiträge relativ niedrig), aber wenn kann es richtig teuer werden (darum braucht man das)

bluemonkey
07-11-2010, 19:13
Die Berufshaftpflicht brauchst Du dafür, wenn durch Dich als Trainer/Inhaber
einem Schüler fahrlässig (Vorsatz ist nicht versichert) einen Schaden entsteht.

es ging ja in den Letzen Beiträgen um eine Gruppen-Unfallversicherung.
Dass eine Haftpflicht sinnvoll ist, leuchtet ein.

scarabe
07-11-2010, 22:38
aber wenn das Dojo von mir nur untergemietet ist, haftet der Betreiber...(?)

Ju-Jutsu-Ka
07-11-2010, 22:43
aber wenn das Dojo von mir nur untergemietet ist, haftet der Betreiber...(?)

Auf hoher See und vor Gericht bist Du in Gottes Hand... :D

MAT Hannover
09-11-2010, 09:20
aber wenn das Dojo von mir nur untergemietet ist, haftet der Betreiber...(?)

Also in meinem ersten Gym war ich Untermieter (bei einem Physiotherapeuten) und brauchte eine eigene Betriebshaftpflicht. Als ich später meine eigenen Räume selbst untervermietet hatte, war der Untermieter nicht durch meine Haftpflichtversicherung abgesichert, weil er ja seinen Kunden gegenüber haftpflichtig ist, nicht ich. Inwieweit man dem Untermieter wiederum für Schäden aufkommen muss (falls die Lampe von der Decke fällt) würde ich mal bei dem Versicherer erfragen ... oder abwarten bis sowas passiert. :)