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Vollständige Version anzeigen : Frage zu den faq



Dubois
01-07-2007, 22:33
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enraged_Clown
01-07-2007, 22:43
Salut,



Ist das belegt?
Mit einem Gesetzestext?

merci,
Gruß,
Adrién
viel wichtiger, wer verbreitet den schwachsinn?

SaschaB
01-07-2007, 22:49
Salut,



Ist das belegt?
Mit einem Gesetzestext?

merci,
Gruß,
Adrién

Nicht das ich wüsste und deshalb habe ich dies auch geändert.

Dubois
01-07-2007, 23:02
.

VanZan
01-07-2007, 23:09
So hat mir das mal ein Jurist erklärt.
Eine Waffe ist ein Gegenstand,ein Mensch kann aber kein Gegenstand sein.
Und daher ist dieser Spruch mit der menschlichen Waffe Blödsinn.

Rocky777
01-07-2007, 23:20
Genau das habe ich auch gehört

Sorry Adrién Dubois

aber an der stelle:


ALLE DIE BEHAUPTET HABEN ICH ERZÄHLE SCHWACHSINN ->HIER BITTE<- IRGENDWOHER HABE ICH MEINE INFORMATIONEN SCHLIESSLICH HER!


Tschuldigung aber das musste raus hat mich aufgeregt.



Achja meine info habe ich NICHT von hier also noch von wo anders... aber obs nun stimmt kann ich damit auch nicht Beweisen und Quellen habe ich vergessen sry.. :o

Dubois
01-07-2007, 23:30
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Rocky777
02-07-2007, 08:57
Ich verstehe diesen Satz nicht :( Vom Sinn her, kannst das anders formulieren oder erklären? ich raffs echt nicht :confused:


Nö aber wenn du willst bring ich paar punkte rein

Hauser
02-07-2007, 09:50
Ich halte das auch für Schwachsinn, zumal es gar nicht als Tatbestand des § 224 gilt. Eine Kampfsportart kann auch keine Waffe sein, da eine Waffe immer ein körperlicher Gegenstand nach § 90 BGB sein muss.
Jemand der irgendeine KK ausübt und jemanden vermöbelt, wird nach § 223 angeklagt. Es gibt überhuapt keine juristische Rechfertigung für eine Anklage nach § 224.
Der Richter kann jedoch das Strafmaß herauf setzen, wenn er begründen kann, dass der Agressor wusste, dass sein Gegenüber aufgrund seiner KK keine Chance gegen ihn hatte, bzw. er "Techniken" einsetzte, die sein Opfer mehr als nur unerheblich verletzt haben.
Aber wie so vieles im Recht ist auch das Auslegungssache des Richters.