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Vollständige Version anzeigen : Wann ist ein Messer eine Waffe?



Der Contraveganer
29-07-2007, 23:09
zu dieser Frage gibt es ja immer wider Diskussionen und da hieß es schon öfter, es gäbe Feststellungsbescheide vom BKA zu bestimmten Messer-Modellen, in denen ein bestimmtes Messer als Waffe definiert ist und warum. Wäre interessant mal so einen Bescheid zu lesen. Kennt jemand irgendwelche Quellen oder Ähnliches wo man diese Bescheide einsehen kann?

misterknifeguy
29-07-2007, 23:33
Solche Feststellungsbescheide sind dann erforderlich wenn es darum geht festzustellen ob es eine ILLEGALE Waffe ist.
Bei den meisten Messern ist es offensichtlich ob es illegal ist oder nicht(Butterfly, gewisse Springmesser und Faustdolche).
Beim Cold Steel Triple Action war die Frage ungeklärt weil der Mechanismus nen bisschen an ein Butterfly erinnert. Deshalb der Feststellungsbescheid. Wenn ich für jedes Messer was ich bestelle und das aus Amiland kommt nen Feststellungsbescheid bräuchte....die sind nicht umsonst sag ich mal vorsichtig. Bei dem Ti-Lite Thread hab ich nen Link zum Feststellungsbescheid fürs Triple Action reingestellt. Da gings aber nicht darum Festzustellen obs ne Waffe ist sondern erstmal darum obs überhaupt aufgrund der Beschaffenheit mit einem Butterfly gleichzusetzen wäre weil der damalige Cold Steel Importeur Acma-Reus wissen wollte ob sie das Teil in DE verkaufen dürfen.

Ein Messer wird dann als Waffe in DE eingestuft(ganz grob) wenn es der Beschaffenheit nach dazu gedacht wurde Menschen zu verletzten usw.
Also ein Dolch ist zum Beispiel eine Waffe(weil ein Dolch zum abmurksen gedacht ist), ein Bowiemesser ist keine Waffe sondern ein Jagdmesser, eine Machete ist keine Waffe sondern nur ein "gefährlicher Gegenstand" weil eine Machete erstmal dazu gedacht ist Büsche zu hacken und nicht Körperteile zu entfernen(auch wenn sie sich dafür prima eignet). Eine Axt ist wenns keine Kampfaxt ist auch keine Waffe sondern wieder nur ein gefährlicher Gegenstand, genau wie Bowiemesser und Machete. Das Thema ist allerdings SEHR undurchsichtlich.

Clawfinger
29-07-2007, 23:35
dachte das ist abhängig von der klingenlänge :confused:

misterknifeguy
29-07-2007, 23:35
ist ein MÄRCHEN

misterknifeguy
29-07-2007, 23:39
ich empfehle diesen Link: http://www.cop-gmbh.de/media/content/downloads/messer_waffenrecht.pdf

Da haben die Jungs vom MESSERMAGAZIN alles Wissenswerte zum Thema und auch für Nichtjuristen verständich reingeschrieben.

chfroehlich
30-07-2007, 09:12
@ Der Contraveganer

Gerade mal nen neuen Fred aufmachen, wo doch gerade in einem anderen Fred (an dem du dich beteiligt hast) die Antwort gegeben wurde.

http://www.kampfkunst-board.info/forum/1020216-post7.html

@misterknifeguy

Hier findest du auch die aktuelle Ausgabe des Ratgebers des Messermagazins. Die bei Cop ist die alte Ausgabe.

Greets

Christof

misterknifeguy
30-07-2007, 13:34
@chfroelich2
thanx, aber geändert hat sich ja (zum Glück) eh nix:D

oliverk71
21-08-2007, 12:38
Ist genau so, wie Mrknifeguy es sagt. Auf den Bestimmungszweck kommt es an. Und es stimmt, es ist äußerst undurchsichtig. Ein Brotmesser ist keine Waffe, ebensowenig ein Pittermesser (Schälmesser). Ein Wurfmesser kann vermutlich eine Waffe sein, muß es aber nicht. Wird aber ein Alltagsgegenstand, wie zB eine Machete manipuliert, so kann daraus schnell eine Waffe werden. Weil sich nämlich evtl der Bestimmungszweck ändert. Das gilt ebenso für andere Alltagsgegenstände, wie zB einem Baseballschläger. Werden da zB Nieten angebracht, wird aus dem Sportgerät eine Waffe und ist damit ab 18.

Ach ja, ich habe gerade mal in die PDF vom Messer-Magazin geguckt. Ein Kugelschreibermesser ist da als verbotene Waffe abgebildet. Das ist m.W. nicht korrekt. Ein Kugelschreibermesser ist zwar als ein Alltagsgegenstand getarnt, jedoch ist die Klinge zu klein und der Griff zu unhandlich um als Waffe durchzugehen. Daher gilt ein Kugelschreibermesser eher als Brieföffner und ist damit legal. Da gibt es auch einen entsprechenden Feststellungsbescheid des BKA dazu.

dimasalang
21-08-2007, 17:52
Bei Bundeskriminalamt (http://www.bka.de) - Fragen und Antworten - Waffenrecht - Feststellungsbescheide ist einiges nachzulesen
u.a., dass Kugelschreiber-, Scheckkarten- und Kammesser tatsächlich keine verbotenen Gegenstände sind

STCH
22-08-2007, 08:43
Zu beachten ist, dass Feststellungsbescheide des BKA nicht zwangsläufig rechtsverbindlich sein müssen (vgl. Energie von Soft-Air-Waffen).
Maßgeblich sind Angaben in den Gesetzestexten, Unklares wird von Gerichten definiert (Das BKA ist "nur" fachkundige Polizei).

Das heißt, so lange im WaffG nichts anderes ausgeführt ist, muss ein Kugelschreibermesser als verbotene Waffe eingestuft werden. (Allerdings würde ein Strafverfahren wohl nicht viel nach sich ziehen).

Gruß-

Calfbite
22-08-2007, 10:37
Das heißt, so lange im WaffG nichts anderes ausgeführt ist, muss ein Kugelschreibermesser als verbotene Waffe eingestuft werden. (Allerdings würde ein Strafverfahren wohl nicht viel nach sich ziehen).



Es wird vermutlich eben nicht als verbotene Waffe eingestuft, weil ihm die Waffencharakteristik fehlt...auch wenn das vermutlich der Schutzmann auf der Straße verständlicherweise erstmal etwas anders sieht.

ach, Gesetze sind lustig.

Grüße

SchwarzeTomate
22-08-2007, 10:40
An sich sind mir die Regelungen ja recht klar...
Aber eine Frage stellt sich mri immer wieder:

Was ist mit den ganzen Einhandfoldern. Denn sie werden ja immer mit allen möglichen Begriffen wie "tactical" usw. beworben und sehen teilweise recht martialisch aus. Andererseits verfügen sie aber nicht über Waffeneigenschaften wie ein Stichblatt oder eine Dolchklinge.

Ein Beispiel: Kann man ein Spyderco Delica (sieht "tactical" aus mit 6cm langer Klinge mit einseitigem Schliff) als Waffe deklarieren?

Weiß da einer genaueres zu dieser Art von Gegenständen?

Calfbite
22-08-2007, 10:53
An sich sind mir die Regelungen ja recht klar...
Aber eine Frage stellt sich mri immer wieder:

Was ist mit den ganzen Einhandfoldern. Denn sie werden ja immer mit allen möglichen Begriffen wie "tactical" usw. beworben und sehen teilweise recht martialisch aus. Andererseits verfügen sie aber nicht über Waffeneigenschaften wie ein Stichblatt oder eine Dolchklinge.

Ein Beispiel: Kann man ein Spyderco Delica (sieht "tactical" aus mit 6cm langer Klinge mit einseitigem Schliff) als Waffe deklarieren?

Weiß da einer genaueres zu dieser Art von Gegenständen?


Ich weiß eigentlich gar nichts genaues, aber der Begriff "tactical" deutet bei Messern meines Wissens auf vielfältige Einsatzmöglichkeiten hin...taktische Einsatzmöglichkeiten...Sachen durchschneiden...Scheiben einschlagen...Floß bauen...Feuer machen...und so...muss nichts mit lautlosem Töten zu tun haben...
Klingenlänge und Art des Schliffs spielen bei der Beurteilung der Waffeneigenschaft wohl eine Rolle...

Gruß