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Vollständige Version anzeigen : Arbeitsrecht bzw. Gehälter



the_restless
05-08-2007, 20:47
Moin Jungs und Mädels,

ich brauche euer Wissen:

Ich habe meine Ausbildung gemacht und 2 weitere Monate in dem Betrieb anschließend gearbeitet.

Meine Netto-Ausbildungsvergütung betrug was um die 550,- euronen. Die zwei weiteren Monate habe ich genau dieses Gehalt weiterhin bekommen. Bin ich jetzt total irre, oder steht mir - als ausgelernte Arbeitskraft - mehr zu?

Bitte um zügige Antwort, da ich morgen das dann morgen klären müsste.

Danke und MfG

Bene

Sportler
05-08-2007, 23:00
Hängt von dem Vertrag ab, den du unterschrieben hast.
Hast du die Ausbildung fertig? Wurde dein Angestelltenverhältnis für die letzten 2 Monate verändert?
Hättest auf jeden Fall vorher mit denen abklären müssen. Aber vielleicht war es nur ein Fehler in der Buchhaltung.

Trotzdem: Die sitzen am längeren Hebel.

desperadinho
05-08-2007, 23:19
Darf ich fragen was genau du gelernt hast?

the_restless
05-08-2007, 23:23
Hängt von dem Vertrag ab, den du unterschrieben hast.
Hast du die Ausbildung fertig? Wurde dein Angestelltenverhältnis für die letzten 2 Monate verändert?
Hättest auf jeden Fall vorher mit denen abklären müssen. Aber vielleicht war es nur ein Fehler in der Buchhaltung.

Trotzdem: Die sitzen am längeren Hebel.

Die Ausbildung ist fertig. Wir haben keinen Vertrag gemacht. Allerdings sollten doch allein schon per Tarife usw. mehr für einen Bürokaufmann in Vollzeitarbeit rausspringen.
Das Angestelltenverhältnis existiert eigentlich erst (rein rechtlich gesehen) seid den 2 Monaten, da die Ausbildung da nich einbezogen wird

VanZan
05-08-2007, 23:33
Du musst doch auf irgendeiner Basis die 2 Monate dort gearbeitet haben.
Wenn da gar kein Vertrag existiert,dann hast du die Ars..karte gezogen.

Nahot
05-08-2007, 23:38
Wenn man nach der Ausbildung einfach weiterarbeiten kann, dann gibt es schon ein Arbeitsverhältnis (rechtsgültig), aber wie das sich nun genau nennt weiß ich nicht mehr. Ist halt ein normales Angestelltenverhältnis. Problematisch wirds ja hier beim Gehalt, wie das geregelt ist weiß ich leider auch nicht mehr.

Kannst dich ja auch hier mal umgucken: www.arbeitsrecht.de

the_restless
05-08-2007, 23:50
hab ich schon. aber wie es nunmal so ist, wenn man mal ein problem hat. da steht dazu nichts

desperadinho
05-08-2007, 23:59
Ich kann dir nur den Tipp geben, ruf bei der Gewerkschaft für deine Branche an. Die beraten einen meistens kostenfrei in arbeitsrechtlichen Dingen. Ich weiß zwar nicht wie es aussieht wenn du dort kein Mitglied bist aber ich denke wenn du denen das Signal gibst das du denen beitreten möchtest helfen die dir.

the_restless
06-08-2007, 00:04
Hatte zwar gehofft das unter den Massen die hier rumlaufen einer bei ist der sich damit auskennt, aber dann muss ich wohl wirklich morgen erstmal telefonieren.

Danke trotzdem das ihr euch gekümmert habt.

MfG

Bene

PS: Könnt ihr dann wohl schließen

Nahot
06-08-2007, 00:06
Nö, du schreibst uns doch netterweise noch was rausgekommen ist? Damit wir nicht dumm sterben und das auch wissen. ;)

the_restless
06-08-2007, 07:32
klar doch ;)

fedor_fanboy
06-08-2007, 07:38
in österreich ist es so geregelt dass wenn ein lehrverhältnis endet man automatisch ins angestelltenverhältnis rutscht - sofort, kein monat später, sondern wirkl. ab dem tag wo man ausgelernt ist.

natürlich muss dann auch der mindestkollektivvertrag eines angestellten bezahlt werden, und somit mehr als 550 euro bei vollzeit.

grüße

the_restless
06-08-2007, 07:53
Juchee, hab grade mal beim Arbeitsamt nachgefragt: Man kann wohl tatsächlich als Ausgebildeter Mitarbeiter in Vollzeit weniger verdienen wie in nem Minijob. Is ja wunderbar -.-

fedor_fanboy
06-08-2007, 07:58
Juchee, hab grade mal beim Arbeitsamt nachgefragt: Man kann wohl tatsächlich als Ausgebildeter Mitarbeiter in Vollzeit weniger verdienen wie in nem Minijob. Is ja wunderbar -.-

das geht aber dann nur in deutschland, in österreich gibt es eine mindestgrenze, je nach ausbildung muss dann auf die mindestgrenze noch zusätzlich geld bezahlt werden.

bsp.

vollzeit kollektiv büro 950 euro

mittelschule +100 euro, hochschule +200 euro, akademiker +300

(einstiegsgehälter)

dass es bei euch in deutschland nicht so ist verwundert mich, ihr seid wohl näher an einer bananenrepublik drann als gedacht :D

Franz
06-08-2007, 08:01
soweit ich mich erinnere war es in den 90 er Jahren bereits so in Deutschland, dass die Ausbildung mit der bestandenen Prüfung abgeschlossen war, also Vertrqagsende. Die Fortführung der Tätigkeit ist dann der Übergang in das Angestelltenverhältnis, würde bedeuten mehr Geld als ein Azubi.


Wenn du es genau wissen mlchtest frage einen Arbeitsrechtler deines Vertrauens oder such in diversen Datenbanken nach Musterurteilen.

ruscha
06-08-2007, 08:13
also ich habe in arbeitsrecht gehört das wenn ein Ausbildungsverhältnis endet (mit bestandener prüfung) und der MA übernommen wird, dann geht das arbeitsverhältnis (so fern keine andere reglung getroffen worden ist) in die unbefristung mit den entsprechenden gehalt. aber frag noch mal nach oder schau doch einfach ins arbeitsrecht....

Ki. 102
06-08-2007, 09:51
Etwas komisch hier das berühmte "gefährliche Halbwissen" abzufragen, anstatt direkt mal bei der Lohnbuchhaltung nachzufragen.

the_restless
06-08-2007, 10:31
Etwas komisch hier das berühmte "gefährliche Halbwissen" abzufragen, anstatt direkt mal bei der Lohnbuchhaltung nachzufragen.

wenn das in jedem betrieb so einfach wäre...

desperadinho
06-08-2007, 11:15
Ehrlich gesagt auch etwas blauäugig von dir das du nicht stutzig geworden bist als du am ende deiner Ausbildung keinen neuen Vertrag unterschreiben musstes. Als ich ausgelernt habe, habe ich am vorletzten Tag meine Ausbildungszeit meinen normalen Arbeitsvertrag unterschrieben.

Ich würde an deiner Stelle mal überprüfen ob für deine Branche und Region ein Tarifvertrag gilt. Dieser regelt den Mindestlohn und wenn so einer wirklich bestehen sollte hast du auch Anspruch auf das Geld.

Das Arbeitsamt ist auch nicht immer die optimale Anlaufstelle. Manche von den MA bei denen glänzen nicht gerade durch Fachwissen und haben auch schon so manchen falschen Rat gegeben. Ich kann dir nur den Tipp geben das du in ne Gewerkschaft eintreten solltest. Ich bin seit meiner Ausbildung bei der IGM und da ich momentan Zivi bin sogar beitragsfrei. Trotzdem habe ich über die automatisch eine Freizeit-Unfall Versicherung, kostenlose Rechtsberatung, arbeitsrechtl. Rechtsschutzversicherung usw. Welche Gewerkschaft für dich zuständig ist musst du allerdings selber herausfinden. Es lohnt sich auf jeden Fall und eine Mitgliedschaft ist nicht auf Lebenszeit, d.h. du kannst dort auch jederzeit wieder austreten wenn du es nicht mehr benötigst.