Führerschein [Archiv] - Kampfkunst-Board

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shinz
08-08-2007, 23:08
also kennt sich jemand gut aus mit führerscheinausbildung?

was ist bitte der unterschied zwischen

Ausbildung L17

&

Ausbildung L (§ 122)

mfg shinz

Chris H
09-08-2007, 13:11
Der §122 KFG steht nur für die Übungsfahrten an sich, wer diese durchführen darf, die ganzen Vorraussetzungen eben

Im §19 FSG steht dann die vorgezogene Lenkberechtigung für die Klasse B, sprich L17 Schein.

Was heisst dass du, wenn du die vorgezogene Lenkberechtigung willst (-L17), dann mit deiner Mutter/deinem Vater Übungsfahrten durchführen kannst, WENN du per Bescheid das ganze genehmigt bekommen hast.
Der 122er gibt Vorraussetzungen für die Übungsfahrten im 19er.