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Vollständige Version anzeigen : Grosses Balisong



imion
14-08-2007, 11:01
Moin, Moin,

meine frage: Gibt es Balisongs auch in Schwertgrösse, wenn ja, wisst ihr woher ich diese beziehen kann?


Gruss
Chris

gion toji
14-08-2007, 11:13
Im Buch von Gunnar Siebert war ein Foto von einem Balisong, das zusammengeklappt ca. 70cm lang sein dürfte.

Jörg B.
14-08-2007, 12:12
meine frage: Gibt es Balisongs auch in Schwertgrösse, wenn ja, wisst ihr woher ich diese beziehen kann?

Zu 1: Ja, gibt es.

Zu 2: Falls Du in Deutschland wohnst, gar nicht, da verboten.

imion
14-08-2007, 12:33
Nicht mal als Schaukampfvariante?

Calfbite
14-08-2007, 12:40
So ein Teil in Schwert größe hab ich letztes Jahr oder so mal bei Egun eingestellt gesehen...hab den Anbieter angeschrieben, wegen Legalität...er hat die Auktion dann erstmal wieder rausgenommen um sich vorher mal zu informieren und ich hab nie wieder von ihm gehört :((

Ich persönlich bin mir nicht ganz sicher, ob die in der Größe unter die im Waffengesetz aufgeführten verbotenen Gegenstände fallen würden.
In Anlage 2 ist von Faltmessern mit zweigeteilten schwenkbaren Griffen die Rede...ob man bei dieser Größe aber noch von einem Messer reden kann? weiß nicht...

Sollte man wohl mal beim BKA nachfragen, wenn´s einen wirklich interessiert.

Gruß

Calf

Index of /balisword (http://knifezilla.com/balisword/)

imion
14-08-2007, 13:46
Ich hoffe mal, dass es die gleichen regeln gibt wie beim reenactment. Dort langt eine Schlagkante von 3mm, dann gilt das Schwert als Sportgerät.:)

Jörg B.
14-08-2007, 14:59
Balisongs sind lt. WaffG verboten, das Verbot wird über die Konstruktionsmerkmale definiert, nicht über die Größe.

Und bei verbotenen Gegenständen gibt es auch keine Einschränkung bei 'Schaukampfwaffen', die im Übrigen so auch nicht im Gesetz steht, da ist nur von 'Sportgeräten' die Rede.

Boloboy
14-08-2007, 21:49
Hallo Jörg B.!

Weißt Du eigentlich genau, dass die Dinger verboten sind?

Krider
15-08-2007, 08:33
Hallo Jörg B.!

Weißt Du eigentlich genau, dass die Dinger verboten sind?

Sicher weiß er das genau, es steht doch im Waffengesetz :rolleyes:

Thorsten
15-08-2007, 08:50
deas triple action von cold-steel is aber net verboten...

is so ähnlich wie ein balisong...

Calfbite
15-08-2007, 09:54
Balisongs sind lt. WaffG verboten, das Verbot wird über die Konstruktionsmerkmale definiert, nicht über die Größe.

Und bei verbotenen Gegenständen gibt es auch keine Einschränkung bei 'Schaukampfwaffen', die im Übrigen so auch nicht im Gesetz steht, da ist nur von 'Sportgeräten' die Rede.


Hoi,

als Konstruktionsmerkmal steht im WaffG. eindeutig, dass Faltmesser (Butterflymesser) mit schwenkbaren Griffen verboten sind. Diese eindeutigen Merkmale lassen aber immer noch Interpretationsspielraum übrig.
Ein Faltmesser ist zum Beispiel meiner Meinung nach nur bis zu einer gewissen Länge ein Messer...
Zumal die Kriminalisierung des Balisongs ja vermutlich doch hauptsächlich darauf zurückzuführen ist, dass es in gewissen Kreisen cool ist, damit rumzuzaubern...
Mit einem so langen Teil sind die Kunststücke glaub ich doch schon um einiges begrenzt...von den Kosten mal ganz abgesehen...
Ein verbotener Gegenstand wär´s mit einiger Wahrscheinlichkeit nicht, wenn´s stumpf, also ne Trainer oder Schaukampfvariantem, wär...weil´s dann ja sogar noch den Waffencharakter verloren hätte...
Aber wie gesagt, behördliche Auskunft einzuholen, wär das sinnvollste.

Gruß

Calf

Krider
15-08-2007, 10:23
Genau, vielleicht kann mal jemand einen Feststellungsbescheid vom BKA anfordern ;)

Twist
15-08-2007, 11:40
Calfbite, das ist ja schön, wie es deiner Meinung nach ist.. hat aber leider nix mit dem Gesetz zu tun (oder richtiger gesagt, der Auslegung des BKA).

Ich hatte wochenlang Schriftverkehr mit dem BKA nachdem ich meine Sondererlaubnis bekam, um zu erfahren, wie man die Dinger 'untauglich' machen könnte, damit sie nicht mehr unters Waffengesetz fallen. Da kamen meistens nur schwammige Aussagen zurück - der Grundtenor war eher 'sowas braucht man eh nicht, es ist verboten, und gut ist' ...

Wenn das Balisong demnach stumpf ist, wäre es tatsächlich keine Waffe iSd. Waffengesetzes mehr, ABER (und das hatte ich in jedem Brief von denen stehen) man könnte es ja wieder anschärfen und daher.. blabla blubblub..

Lieber auf Nummer Sicher gehen und es sein lassen ;)

Calfbite
15-08-2007, 12:47
Calfbite, das ist ja schön, wie es deiner Meinung nach ist.. hat aber leider nix mit dem Gesetz zu tun (oder richtiger gesagt, der Auslegung des BKA).

Ich hatte wochenlang Schriftverkehr mit dem BKA nachdem ich meine Sondererlaubnis bekam, um zu erfahren, wie man die Dinger 'untauglich' machen könnte, damit sie nicht mehr unters Waffengesetz fallen. Da kamen meistens nur schwammige Aussagen zurück - der Grundtenor war eher 'sowas braucht man eh nicht, es ist verboten, und gut ist' ...

Wenn das Balisong demnach stumpf ist, wäre es tatsächlich keine Waffe iSd. Waffengesetzes mehr, ABER (und das hatte ich in jedem Brief von denen stehen) man könnte es ja wieder anschärfen und daher.. blabla blubblub..

Lieber auf Nummer Sicher gehen und es sein lassen ;)


äh...ich glaub auch nicht, dass ich irgendwo geschrieben hab, dass meine Meinung was mit dem Gesetz zu tun hätte, aber danke für die Feststellung...
Auf Nummer Sicher geht man, wenn man nen Bescheid drüber hat, ob etwas legal ist, oder nicht...und da kann man beim BKA wohl auch Glück oder Pech haben.
Wenn man von vornherein auf einen Gegenstand verzichtet, weil ja vielleicht verboten sein könnte, verzichtet man auf ein Stück Lebensqualität! :soldat: :horsie:

Grüße

Jörg B.
15-08-2007, 13:56
Wobei sich mir die Frage stellt was für eine Art Lebensqualität der Besitz eines 70 cm großen Balisongs sein soll...aber wie heißt es so schön,
suum cuique. ;)

Und auch wenn es vielleicht anders rüberkam: ich unterstütze die Verbotsregelung ausdrücklich nicht.

Nur muss man sich auch an ein Gesetz halten, das man unsinnig findet.

Also, im Zweifel vorher Feststellungsbescheid beim BKA einholen.

Jörg B.
15-08-2007, 13:57
deas triple action von cold-steel is aber net verboten...

is so ähnlich wie ein balisong...

Falsch. Es gibt einen expliziten Bescheid des BKA, der eben diese Ähnlichkeit verneint. Triple Action ist Legal, Balisongs nicht.

Twist
15-08-2007, 14:12
äh...ich glaub auch nicht, dass ich irgendwo geschrieben hab, dass meine Meinung was mit dem Gesetz zu tun hätte, aber danke für die Feststellung...


Ah.. sollte nicht so böse klingen, wie ichs geschrieben hab ;)


Wenn man von vornherein auf einen Gegenstand verzichtet, weil ja vielleicht verboten sein könnte, verzichtet man auf ein Stück Lebensqualität! :soldat: :horsie:

Ich hab ja welche .. mit Genehmigung :p

Calfbite
15-08-2007, 14:27
Wobei sich mir die Frage stellt was für eine Art Lebensqualität der Besitz eines 70 cm großen Balisongs sein soll...aber wie heißt es so schön,
suum cuique. ;)

Und auch wenn es vielleicht anders rüberkam: ich unterstütze die Verbotsregelung ausdrücklich nicht.

Nur muss man sich auch an ein Gesetz halten, das man unsinnig findet.

Also, im Zweifel vorher Feststellungsbescheid beim BKA einholen.


Jau!

Calfbite
15-08-2007, 14:28
Ah.. sollte nicht so böse klingen, wie ichs geschrieben hab ;)



Ich hab ja welche .. mit Genehmigung :p

...ich bin doch so sensibel...

Kostet so eine Genehmigung eigentlich auch Geld, oder nur Nerven beim Rumfragen und Erklären?

dimasalang
15-08-2007, 17:08
Ich hab ja welche .. mit Genehmigung :p
Wen muß man denn kennen, um so eine Genehmigung zu kriegen? :rolleyes:
Ernsthaft: Wie hast Du das begründet?

Twist
15-08-2007, 17:30
Ach.. dat kam zufällig. Ich hab schon bevor das Gesetz in Kraft ging beim BKA angefragt, ob man die Dinger zu Sportzwecken behalten kann. Diese Briefe wurden zu nem Antrag auf Ausnahmegenehmigung umgedeutet und ich durfte meine alten Balisongs (nachdem ich sie einmal hingeschickt hatte) behalten.

Jetzt, nach In-Krafttreten, dürfte es recht schwer werden.

Boloboy
16-08-2007, 00:28
Hallo Twist!

Bezieht sich denn deine Ausnahmegenehmigung auf die 70 cm - Version oder auf die "normalen" Balisongs? Und kostet die Genehmigung eigentlich Geld?

Hallo Krider!

Wo genau steht denn im WaffG, dass die Dinger, die imion in seinem Ausgangspost angesprochen hat, in Deutschland verboten sind?

Twist
16-08-2007, 00:31
Die Genehmigung bezieht sich nur - und genau - auf die Balisongs, die ich zu dem Zeitpunkt hatte. Das sind alles normale.
Kosten tut sie nix..

Krider
16-08-2007, 00:31
Hallo Krider!

Wo genau steht denn im WaffG, dass die Dinger, die imion in seinem Ausgangspost angesprochen hat, in Deutschland verboten sind?

WaffG, Anlage 2, Abschnitt 1, Nr. 1.4.3

Futatsu no omoi
16-08-2007, 01:03
könnte mir jemand ein gefallen machen und mir mal sagen oder ein link schicken was das überhaupt ist ? ;)
danke :)

Christian Carolus
16-08-2007, 03:17
Äh, 70 cm lange Balisong? Das Ding war und ist ein Fischermesser zur einhändigen Benutzung beim Einholen und Pflegen der Netze. Das Einklappen dient dem Arbeitsschutz. Normale Klingenlänge etwa 12 cm + eigene Handgröße für Griff und ansonsten nix anderes als reell bekannt. Vergl. Balisong - Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Balisong) und andere. Alles andere ist Nepp! Was für Karpfen angelst Du?;) Und vor allem wo (GIS oder GPS - Koordinate reicht)?
Christian Carolus

Calfbite
16-08-2007, 07:56
http://www.etf-escrima.de/02/14/oldman.jpg

Dasselbe Foto is auch in dem glaub ich schonmal erwähnten Buch von G. Siebert abgedruckt.

Gruß

gion toji
16-08-2007, 08:55
ja, genau das Foto meinte ich

Christian Carolus
17-08-2007, 10:56
Also doch eine Waffe im Sinne des Gesetzes, da: Konstruktionsmerkmal + eindeutige Historie + alleinige Anwendungsmöglichkeit erfüllt = verboten. Entschuldigt meine bisherige Unwissenheit, aber ich habe sowas bisher für Legenden gehalten (und Weiterbildung unterlassen). Das Foto und eine ergänzende Abbildung sind in einem viel früheren Thread im KKB schon mal gelaufen. Schein eine der wenigen Abbildungen dazu überhaupt zu sein. Aber:The history of the balisong knife (http://www.balisongcollector.com/history.html). Auch ein interessanter Standpunkt.
Ansonsten findet man das meiste unter 'balisword (s)'. Von einem Messer kann nicht mehr die Rede sein. Eine schöne Kollektion ist unter Bali Swords Photo Gallery by balisong at pbase.com (http://www.pbase.com/balisong/bali_swords) zu finden. Insgesamt gibt auch die Landes- und Universitätsbibliothek Sachsen keine weiteren Informationen. Es scheint sich insgesamt um eine rare Waffe mit wenigen Anwendern zu handeln. Selbst auf den Philippinen selber wurden zumeist die "normalen" Schwerter, Krise und Lanzen, etc. benutzt. Ergo: 1.) Man sollte von Faltschwertern reden. 2.) Balisongmesser sind einfach Fischer - tools, mit wahrscheinlich französischem Ursprung oder aber nur französischer Patentierung (1700irgendwas waren auch die Philippinen schon durch Europäer bereist;)).
Zurück zu meinem Anliegen - wo angelst Du?:p
Christian Carolus

Calfbite
17-08-2007, 16:45
Also doch eine Waffe im Sinne des Gesetzes, da: Konstruktionsmerkmal + eindeutige Historie + alleinige Anwendungsmöglichkeit erfüllt = verboten. Entschuldigt meine bisherige Unwissenheit, aber ich habe sowas bisher für Legenden gehalten (und Weiterbildung unterlassen). Das Foto und eine ergänzende Abbildung sind in einem viel früheren Thread im KKB schon mal gelaufen. Schein eine der wenigen Abbildungen dazu überhaupt zu sein. Aber:The history of the balisong knife (http://www.balisongcollector.com/history.html). Auch ein interessanter Standpunkt.
Ansonsten findet man das meiste unter 'balisword (s)'. Von einem Messer kann nicht mehr die Rede sein. Eine schöne Kollektion ist unter Bali Swords Photo Gallery by balisong at pbase.com (http://www.pbase.com/balisong/bali_swords) zu finden. Insgesamt gibt auch die Landes- und Universitätsbibliothek Sachsen keine weiteren Informationen. Es scheint sich insgesamt um eine rare Waffe mit wenigen Anwendern zu handeln. Selbst auf den Philippinen selber wurden zumeist die "normalen" Schwerter, Krise und Lanzen, etc. benutzt. Ergo: 1.) Man sollte von Faltschwertern reden. 2.) Balisongmesser sind einfach Fischer - tools, mit wahrscheinlich französischem Ursprung oder aber nur französischer Patentierung (1700irgendwas waren auch die Philippinen schon durch Europäer bereist;)).
Zurück zu meinem Anliegen - wo angelst Du?:p
Christian Carolus


Hoi...
die Konstruktionsmerkmale sind nicht zwingend erfüllt...du meinst selbst, dass man von "Faltschwertern" reden sollte...im Gesetzestext sind "Faltmesser" verboten...
die eindeutige Historie leuchtet mir auch nicht so recht ein, eben weil diese Schwertvariante sehr sehr selten ist, und ich bezweifle, dass die bei den coolen Gangs der letzte Schrei ist...
alleinige Anwendungsmöglichkeit...welche denn? die Unterscheidet sich wohl kaum von anderen Hieb- und Stichwaffen...
aber wie gesagt...das sollte man die zuständige Behörde entscheiden lassen, wenn man sich so ein Teil wirklich zulegen will.
Wäre schon ein schönes Schmuckstück für ne Sammlung.

Gruß

Calf

dimasalang
17-08-2007, 21:16
Gelöscht

Krider
18-08-2007, 00:37
In den Restaurants in denen ich esse, sehen die Fischmesser anders aus ;)

Aber impliziert denn nicht schon §2 Abs. 3 dass es sich um eine Waffe handelt?
(3) Der Umgang mit Waffen oder Munition, die in der Anlage 2 Abschnitt 1 zu diesem Gesetz genannt sind, ist verboten.

Der Umgang mit den Waffen in Anlage 2.... und dort ist es ja beschrieben.

Messerjocke2000
22-08-2007, 20:42
Die Frage ist ja eben, ob ein Schwert auch unter die Def. von Butterflymessern fällt.

Sehr kleine Butterflys fallen laut BKA zum Beispiel nicht drunter, weil sie die Waffenbedingungen nicht erfüllen...

Also könnten stumpfe Baliswords durchaus legal sein.
Explizite Bali-Trainer sind auch erlaubt.

Alternativ könnte man die Griffhälften permanent festlegen.
Dann hat man ein feststehendes Messer.

Und das ist legal.

KIlian