Anmelden

Vollständige Version anzeigen : Frage zum Waffenrecht



imion
14-08-2007, 15:27
Hy,
durch einen anderen thread ist folgende Frage in mir aufgekeimt: Warum kann ich schaukampfschwerter ohne weiteres erwerben und benutzen zu trainingszwecken oder auf mittelaltermärkten und warum kann ich scharfe katanas erwerben, aber ein langes Balisong nicht?

Ich habe mir mahl das Waffengesetz auf der Seite des Bundesjustizministeriums durchgelesen, werde aber dadurch auch nicht schlauer.

Gruss
Chris

himura_kenshin
14-08-2007, 16:23
Hy,
durch einen anderen thread ist folgende Frage in mir aufgekeimt: Warum kann ich schaukampfschwerter ohne weiteres erwerben und benutzen zu trainingszwecken oder auf mittelaltermärkten und warum kann ich scharfe katanas erwerben, aber ein langes Balisong nicht?

Ich habe mir mahl das Waffengesetz auf der Seite des Bundesjustizministeriums durchgelesen, werde aber dadurch auch nicht schlauer.

Gruss
Chris


Weil "Butterflymesser" verboten sind. :cool:

Du kannst ein Katana übrigens nicht nur erwerben, du kannst es dir auch an den Gürtel hängen und damit durch die Gegend kaufen (die Polizei wird aber garantiert "fragen" was du damit vorhast).
Was du NICHT darfst, ist mit einem Shirasaya-Katana (Holzmontierung; kein Stichblatt) durch die Gegend rennen -> es erscheint auf den ersten Blick als Stock (für das ungeübte Auge) und täuscht somit einen anderen Gegenstand vor (-> "versteckte" Waffe).

Versteckte Waffen sind in Deutschland verboten. Spring- und Butterflymesser ebenso.

Wieso du ein Balisong in D nicht erwerben oder besitzen darfst steht im Waffengesetz unter "Verbotene Gegenstände". Balisong = Butterflymesser.

SeraphiM
14-08-2007, 17:12
...warum kann ich scharfe katanas erwerben, aber ein langes Balisong nicht?


ich muss dich enttäuschen, auch kurze butterflymesser sind verboten ! :D

Kudos
14-08-2007, 17:42
Ich habe mir mahl das Waffengesetz auf der Seite des Bundesjustizministeriums durchgelesen, werde aber dadurch auch nicht schlauer.

Sei froh, dass Du keine Fragen zum Steuerrecht hast ;)

Auch wenn manche Punkte auf den ersten Blick unverständlich sind, finde ich es im Großen und Ganzen schon recht gelungen. Der Hauptgedanke dahinter ist imho: was will/könnte/hat man damit machen (können)?

Ich habe noch nie irgendwelche Halbstarken mit einem Katana spielen gesehen im Gegensatz dazu war das "Rumfuchteln" mit Butterflys mal in :D (wer ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein ;) )

Bei Schwertern liegt wohl der Hintergedanke zugrunde, dass diese Interessenten es eher zum trainieren, zeigen o.ä. verwenden und weniger Dummheiten damit anstellen.

Ich gehe aber davon aus, dass wenn "Schwerter auf der Straße" wieder in Mode kommen, sie dann auch verboten werden. Finde ich logisch und vernünftig.

SeraphiM
14-08-2007, 17:55
Ich gehe aber davon aus, dass wenn "Schwerter auf der Straße" wieder in Mode kommen, sie dann auch verboten werden. Finde ich logisch und vernünftig.

gelungen formuliert !;)

Sascha Broich
15-08-2007, 12:44
Im allgemeinen ist so ein Schwert eine unhandliche und schwere (daher auch der Name ;) ) Sache. Ein Balisong steckt man in die Hosentasche, ein Schwert verstecken kann nur der Highlander.
Die Chance, das jemand mit nem Schwert bedroht wird, ist recht gering. Sollte sich das häufen, wird der Gesetzgeber da schnell einen Riegel vorschieben.

Calfbite
15-08-2007, 12:58
Was du NICHT darfst, ist mit einem Shirasaya-Katana (Holzmontierung; kein Stichblatt) durch die Gegend rennen -> es erscheint auf den ersten Blick als Stock (für das ungeübte Auge) und täuscht somit einen anderen Gegenstand vor (-> "versteckte" Waffe).



öhm...da gibt´s aber glaub ich auch noch ein paar Unterschiede...das Shirasaya-Dingens wird vom Gesetzgeber glaub ich nicht ganz so wie ein Stockdegen behandelt...oder sind die ganzen Verkäufer Kriminelle?

Oda Tsun Samurai Katana inkl. einem Pflegeset - Silvio Overlach GmbH (http://www.schwertshop.de/schwerter/katana/handgeschmiedete-katana/geschmiedete-katana/oda-tsun-samurai-katana-inkl-einem-pflegeset-2.html)


Übrigens ist wohl das Unverständnis von imion darin begründet, dass er gern ein Balisong von ca. nem Meter Länge hätte, wenn ich das richtig verstanden hab...und das ist halt eventuell nicht mehr vergleichbar mit den durchschnittlichen Butterflys

Gruß

Calf

SchwarzeTomate
15-08-2007, 13:41
Was du NICHT darfst, ist mit einem Shirasaya-Katana (Holzmontierung; kein Stichblatt) durch die Gegend rennen -> es erscheint auf den ersten Blick als Stock (für das ungeübte Auge) und täuscht somit einen anderen Gegenstand vor (-> "versteckte" Waffe).
.

Wenn ein Katana in Shirasaya einen anderen Gegenstand vortäuschen würde, wäre es nicht nur Essig mit dem Führen, sondern der bloße Besitz wäre strafbar, weil es dadürch zum verb. Gegenstand würde.

Jetzt aber die Frage: Welchen Alltagsgegenstand soll besagtes Katana denn vortäuschen? Keinen. Also ist es auch kein verbotener Gegenstand.

Ergo, sofern du nicht auf einer Öffentlichen Veranstaltung bist oder auf dem Weg zu einer Demo (usw. usf. ihr wisst schon), kannst du ein Katana in Shirasaya herumtragen wie du lustig bist.

himura_kenshin
15-08-2007, 15:55
Wenn ein Katana in Shirasaya einen anderen Gegenstand vortäuschen würde, wäre es nicht nur Essig mit dem Führen, sondern der bloße Besitz wäre strafbar, weil es dadürch zum verb. Gegenstand würde.

Jetzt aber die Frage: Welchen Alltagsgegenstand soll besagtes Katana denn vortäuschen? Keinen. Also ist es auch kein verbotener Gegenstand.

Ergo, sofern du nicht auf einer Öffentlichen Veranstaltung bist oder auf dem Weg zu einer Demo (usw. usf. ihr wisst schon), kannst du ein Katana in Shirasaya herumtragen wie du lustig bist.


Für das "ungeübte Auge" sieht ein Shirasaya-Katana auf den ersten Blick (!) aus wie ein Stock. Men erkennt nicht sofort das es ein Schwert ist, es ist also eine "versteckte" Waffe. Der Zweck eines Shirasaya-Katana ist es ja nicht einen anderen Gegenstand vorzutäuschen (dann wären sowohl Besitz als auch führen strafbar), es sieht einfach nur aus wie ein Stock.

SchwarzeTomate
15-08-2007, 18:54
Für das "ungeübte Auge" sieht ein Shirasaya-Katana auf den ersten Blick (!) aus wie ein Stock. Men erkennt nicht sofort das es ein Schwert ist, es ist also eine "versteckte" Waffe. Der Zweck eines Shirasaya-Katana ist es ja nicht einen anderen Gegenstand vorzutäuschen (dann wären sowohl Besitz als auch führen strafbar), es sieht einfach nur aus wie ein Stock.

Den Terminus "versteckte Waffe" kenn ich im Zusammenhang mit dem Gesetz nur in Bezug auf das Vortäuschen eines Alltagsgegenstandes, und habe sonst dazu auch nichts gefunden. Wenn du eine Quelle hast interessiert sie mich.

Meiner Info nach gibt es da keine weitere Zwischenzone. Entweder es handelt sich um eine normale Blankwaffe, oder es handelt sich um:

Blankwaffen bzw. Hieb- oder Stoßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind

Dann wäre selbst der Besitz verboten. Entweder oder!

Aber es ist kein verbotener Gegenstand und damit nur eine Waffe. Daraus folgt IMHO, dass es mit den bekannten Einschränkungen geführt werden kann.

himura_kenshin
15-08-2007, 19:16
Den Terminus "versteckte Waffe" kenn ich im Zusammenhang mit dem Gesetz nur in Bezug auf das Vortäuschen eines Alltagsgegenstandes, und habe sonst dazu auch nichts gefunden. Wenn du eine Quelle hast interessiert sie mich.

Meiner Info nach gibt es da keine weitere Zwischenzone. Entweder es handelt sich um eine normale Blankwaffe, oder es handelt sich um:

Blankwaffen bzw. Hieb- oder Stoßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind

Dann wäre selbst der Besitz verboten. Entweder oder!

Aber es ist kein verbotener Gegenstand und damit nur eine Waffe. Daraus folgt IMHO, dass es mit den bekannten Einschränkungen geführt werden kann.


Was ich meine ist: ein Shirasaya sieht aus wie ein Stock. Es täuscht also einen Stock vor (demnach versteckte Waffe = verbotener Gegenstand). ABER: es dient nicht dazu einen anderen Gegenstand vorzutäuschen.
Da die Polizei es aber (wenn damit am Gürtel durch die Gegend läufst) als versteckte Waffe deuten könnte ist es nicht ratsam damit durch die Gegend zu rennen (in die Tasche packen und das Problem ist erledigt).

Außer dem Waffengesetz hab' ich keine anderen Rechtsquellen (welche sollte es neben den Gesetzestexten auch geben :D)

SchwarzeTomate
15-08-2007, 19:31
Was ich meine ist: ein Shirasaya sieht aus wie ein Stock. Es täuscht also einen Stock vor (demnach versteckte Waffe = verbotener Gegenstand). ABER: es dient nicht dazu einen anderen Gegenstand vorzutäuschen.
Da die Polizei es aber (wenn damit am Gürtel durch die Gegend läufst) als versteckte Waffe deuten könnte ist es nicht ratsam damit durch die Gegend zu rennen (in die Tasche packen und das Problem ist erledigt).

Außer dem Waffengesetz hab' ich keine anderen Rechtsquellen (welche sollte es neben den Gesetzestexten auch geben :D)


Wie gesagt: Entweder oder. Das es so aussieht wie ein Stock (....naja) ist dann auch egal. Du kannst es Führen wie du willst. Das es möglicherweise stressig ist, eine offensichtliche, große Waffe zu führen mag sein. Aber illegal ist es nicht. Es ging ja um Illegalität und nicht eventuelle Streitigkeiten mit der Polizei ;)

vomrhein
15-08-2007, 19:38
Sehe ich genauso wie Schwarze Tomate.

Als Faustregel kann man sagen: Waffen die einen anderen Gebrauchsgegenstand vortäuchen (z.B. Feuerzeugmesser, Gürtelschwerter) sowie viele Waffen die sich leicht verstecken lassen und gleichzeitig sehr gefährlich sind (z.B. Spring- und Fallmesser mit schmaler langer Klinge) sind Verboten.

Mit anderen Worten Waffen die "hinterhältig" konzipiert sind.

Es wird kaum jemand mit nem Zweihandschwert durch die Fußgängerzone schlendern und dann nen Supermarkt überfallen.

Die Gefährlichkeit spielt keine Rolle. Dann würde ein verbotenes Schwert nämlich von Kettensägen oder Äxten ersetzt.

Daher würde ein Verbot von GROßEN gefährlichen Waffen auch keinen Sinn machen.

Und wie gesagt. Der bloße Besitz eines verbotenen Gegenstandes stellt schon eine Straftat dar. Ist die Waffe jedoch legal darf sie außer bei öffentl. Veranstaltungen (Kino, Stadion, Kirmes, Volksfest, Demonstration) auch überall geführt werden.

Also: lasst die Markenklamotten mal im Schrank hängen und schnallt euch dafür nen Katana um. Dass macht viel mehr her ;)

temic
15-08-2007, 20:48
Also: lasst die Markenklamotten mal im Schrank hängen und schnallt euch dafür nen Katana um. Dass macht viel mehr her ;)

Allerdings nur in der Öffentlichkeit. Spätestens wenn man dann aber mit einem öffentlichen Verkehrsmittel, sei es ÖPNV, SPNV oder auch im Fernverkehr ist das mitführern von gefährlichen Gegenständen und Waffen meistens laut den Beförderungsbestimmungen verboten. :mad:

himura_kenshin
15-08-2007, 21:12
Allerdings nur in der Öffentlichkeit. Spätestens wenn man dann aber mit einem öffentlichen Verkehrsmittel, sei es ÖPNV, SPNV oder auch im Fernverkehr ist das mitführern von gefährlichen Gegenständen und Waffen meistens laut den Beförderungsbestimmungen verboten. :mad:

Dann nimmst du dir fürs Busfahren eine Tasche mit, dann führst du das Schwert nähmlich nicht mehr, sonder transportierst es :D