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Vollständige Version anzeigen : Ahnung von finanzen?



barnito
24-08-2007, 14:20
kann mal irgendjemand erklären, wie man die scheiß gewerbesteuer berechnet?

Franz
24-08-2007, 14:25
www.dihk.de/inhalt/download/berechnung.doc

Kurzinformation zur Berechnung der Gewerbesteuer (http://www.sisby.de/sisby/base/de/StandortThemen/KnowHow/Gewerbesteuer.html)

Der Satz ist aber von Stadt zu Stadt untershciedlich.

barnito
24-08-2007, 14:32
www.dihk.de/inhalt/download/berechnung.doc

Kurzinformation zur Berechnung der Gewerbesteuer (http://www.sisby.de/sisby/base/de/StandortThemen/KnowHow/Gewerbesteuer.html)

Der Satz ist aber von Stadt zu Stadt untershciedlich.

ich dank dir franz aber ich blick da trotzdem nicht durch. ich hab eigentlich gehofft, dass sie mir jmd ausrechnet.:D:D:D

penpen
24-08-2007, 15:31
dann geh doch zum Steuerberater deines Vertrauens ^^

oder wirf einen Blick ins Gesetz (Gewebesteuergesetz, Richtlinen + evt. Gewebesteuerkommentar) da sind auch immer Bsp. drin wie man das lösen kann und für die Standardfälle ist sowas ausreichend :)

Apfelbaum
24-08-2007, 15:45
nehm einfach 25% :D

sanane
24-08-2007, 15:50
nehm einfach 25% :D

einfach nur köstlich:D
wenn du mir jetzt auch noch sagst dass du im wirklichen leben steuerberater bist dann ist mein heutiger tag gerettet:D:D:D

Apfelbaum
24-08-2007, 15:57
gepr. Technischer Betriebswirt (IHK) und
staatl. gepr. Techniker (Maschinentechnik)
tätig als Projektmanager Kunststoffspritzguss
:)

Gosling
24-08-2007, 16:07
Klingt doch gar net so schwer...

bis 24.500€ (Ertrag vor Steuern, laut buchhalterischer Bilanzierung)

danach gewerbeversteuern mit der jeweiligen Erhöhung um die 1% (Woher die die 12k€ Steigerung haben, keine Ahnung mehr und bin zu faul zum nachlesen)

Dieser entstehende addierte Euro Betrag (aus den Einzelbeträgen) ergibt den Gewerbesteuermessbetrag, den du dann mit dem gemeindebedingten Gewerbesteuerhebesatz multiplizierst.

Das ganze basiert auf der Berechnung für einen Einzelunternehmer(Gesellschaftsform).

2 Möglichkeiten entweder du bleibst unter den 24.500€ Ertrag (Was für nen Einzelunternehmer gar net schlecht ist von der Höhe des Betrags)

Oder du gehst gaaaaaanz viel fürs Unternehmen shoppen, das du unter die Ertrags grenze Kommst, du brauchst doch bestimmt nen neuen Firmenwagen oder so ;)

Ansonsten hast du hoffentlich eine Bilanz, weil der Steuermann der dir sonst die Bilanzierung macht will gut Kohle dafür sehn
(tippe mal auf 60€/Stunde)

mfg

Gosling

p.s. wenn was falsch ist einfach korrigieren ;)

Apfelbaum
24-08-2007, 16:10
habs gelernt und vergessen
ich rechne immer mit 25% :D (Hebesatz 400)

Apfelbaum
24-08-2007, 16:19
Besteuerungsgrundlage der Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag. Dies ist der nach den Vorschriften des EStG oder des Körperschaftsteuergesetz (KStG) zu ermittelnde Gewinn aus dem Gewerbebetrieb, der um gesetzlich bestimmte Kürzungen und Hinzurechnungen ergänzt wird.

Ausgangspunkt ist der Gewinn aus dem Gewerbebetrieb, der der Einkommensteuer oder Körperschaftssteuer zugrunde gelegt wird (§ 7 Gewerbesteuergesetz (GewStG)).
Bei der Ermittlung des Gewerbeertrages sind dem Gewinn bestimmte Beträge wieder hinzuzurechnen, die bei der Gewinnermittlung nach dem Einkommensteuergesetz abgezogen wurden (§ 8 GewStG).
Die Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen ist um gesetzlich festgesetzte Beträge zu kürzen (§ 9 GewStG).
Ein Gewerbeverlust liegt vor, wenn der Gewerbeertrag (Gewinn + Hinzurechnungen - Kürzungen) einen negativen Betrag ergibt. Der aktuelle Gewerbeertrag ist um die Gewerbeverluste der vorangegangenen Erhebungszeiträume zu kürzen. Seit dem Erhebungszeitraum 2004 ist dies nur noch bis zu einem Betrag in Höhe von 1 Mio Euro möglich. (§ 10 a GewStG).

2. Steuermessbetrag und Gewerbeertrag
Zur Berechnung der Gewerbesteuer ist von einem Steuermessbetrag auszugehen. Dieser ist durch Anwendung eines Prozentsatzes (Steuermesszahl) auf den Gewerbeertrag zu ermitteln (§ 11 GewStG).


bis einschl. 2007
5 %
Ab 2008
3,5 %

Staffelung
Vgl. § 11 Abs. 2 GewStG:
Die Steuermesszahl beträgt:
für Einzelunternehmen und Personengesellschaften
- für die ersten 12.000,- € 1 %
- für weitere 12.000,- € 2 %
- für weitere 12.000,- € 3 %
- für weitere 12.000,- € 4 %
- für alle weiteren Beträge 5 %
bei anderen Gewerbebetrieben 5 %
keine Staffelung
Der Steuermessbetrag wird für den Erhebungszeitraum nach dessen Ablauf festgesetzt. (§ 14 GewStG). Der Gewerbeertrag ist auf volle 100,00 € nach unten abzurunden. Der abgerundete Gewerbeertrag ist zu kürzen:

- bei natürlichen Personen sowie bei Personengesellschaften (z.B. OHG, KG) um einen Freibetrag von 24.500,00 €;
- bei bestimmten sonstigen juristischen Personen, z.B. bei rechtsfähigen Vereinen, um einen Freibetrag von 3.900,00 €;
- höchstens jedoch in Höhe des abgerundeten Gewerbeertrags;
- für Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, KGaA) gibt es keinen Freibetrag.

Die Steuer wird auf Grund des Steuermessbetrags mit einem Prozentsatz (Hebesatz, mindst. 200 %) festgesetzt und erhoben, der von der hebeberechtigten Gemeinde zu bestimmen ist (§ 16 GewStG).
(Gewerbesteuer = Gewerbeertrag x Steuermesszahl x Hebesatz)

TomK1412
24-08-2007, 17:28
Ich habe auf die schnelle mal eine kleine Excel Tabelle gestrickt. Du musst nur Deinen Gewinn eintragen und den Gewerbesteuerhebesatz Deiner Stadt/Gemeinde (zu erfragen bei der Stadt-/Gemeindeverwaltung). Wo soll ich Sie hinschicken?

Der errechnet Betrag ist nur eine grobe Einschätzung, denn es werden weder Gewerbesteuerhinzurechungen noch -abzüge berücksichtigt. Sollte nach der Prüfung ein Betrag für Dich anfallen, solltest Du auf jeden Fall bei Deinem Wissenstand einen Steuerberater aufsuchen.

Machst Du eine Erklärung für eine GmbH, solltest Du auch auf jeden Fall einen Steuerberater konsultieren.

Sanfte Grüße ;)

barnito
24-08-2007, 18:08
Besteuerungsgrundlage der Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag. Dies ist der nach den Vorschriften des EStG oder des Körperschaftsteuergesetz (KStG) zu ermittelnde Gewinn aus dem Gewerbebetrieb, der um gesetzlich bestimmte Kürzungen und Hinzurechnungen ergänzt wird.

Ausgangspunkt ist der Gewinn aus dem Gewerbebetrieb, der der Einkommensteuer oder Körperschaftssteuer zugrunde gelegt wird (§ 7 Gewerbesteuergesetz (GewStG)).
Bei der Ermittlung des Gewerbeertrages sind dem Gewinn bestimmte Beträge wieder hinzuzurechnen, die bei der Gewinnermittlung nach dem Einkommensteuergesetz abgezogen wurden (§ 8 GewStG).
Die Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen ist um gesetzlich festgesetzte Beträge zu kürzen (§ 9 GewStG).
Ein Gewerbeverlust liegt vor, wenn der Gewerbeertrag (Gewinn + Hinzurechnungen - Kürzungen) einen negativen Betrag ergibt. Der aktuelle Gewerbeertrag ist um die Gewerbeverluste der vorangegangenen Erhebungszeiträume zu kürzen. Seit dem Erhebungszeitraum 2004 ist dies nur noch bis zu einem Betrag in Höhe von 1 Mio Euro möglich. (§ 10 a GewStG).

2. Steuermessbetrag und Gewerbeertrag
Zur Berechnung der Gewerbesteuer ist von einem Steuermessbetrag auszugehen. Dieser ist durch Anwendung eines Prozentsatzes (Steuermesszahl) auf den Gewerbeertrag zu ermitteln (§ 11 GewStG).


bis einschl. 2007
5 %
Ab 2008
3,5 %

Staffelung
Vgl. § 11 Abs. 2 GewStG:
Die Steuermesszahl beträgt:
für Einzelunternehmen und Personengesellschaften
- für die ersten 12.000,- € 1 %
- für weitere 12.000,- € 2 %
- für weitere 12.000,- € 3 %
- für weitere 12.000,- € 4 %
- für alle weiteren Beträge 5 %
bei anderen Gewerbebetrieben 5 %
keine Staffelung
Der Steuermessbetrag wird für den Erhebungszeitraum nach dessen Ablauf festgesetzt. (§ 14 GewStG). Der Gewerbeertrag ist auf volle 100,00 € nach unten abzurunden. Der abgerundete Gewerbeertrag ist zu kürzen:

- bei natürlichen Personen sowie bei Personengesellschaften (z.B. OHG, KG) um einen Freibetrag von 24.500,00 €;
- bei bestimmten sonstigen juristischen Personen, z.B. bei rechtsfähigen Vereinen, um einen Freibetrag von 3.900,00 €;
- höchstens jedoch in Höhe des abgerundeten Gewerbeertrags;
- für Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, KGaA) gibt es keinen Freibetrag.

Die Steuer wird auf Grund des Steuermessbetrags mit einem Prozentsatz (Hebesatz, mindst. 200 %) festgesetzt und erhoben, der von der hebeberechtigten Gemeinde zu bestimmen ist (§ 16 GewStG).
(Gewerbesteuer = Gewerbeertrag x Steuermesszahl x Hebesatz)

genau das check ich nicht! geht das imer weiter oder was? was ist wenn man ein umsatz von 500000€ zb? sagen wir in köln!

Gosling
24-08-2007, 18:29
Ein Umsatz von 500.000 bedeutet noch lange keinen Ertrag von 500.000

grghs hätte ich gewusst das ich das Ergebnis nach Paragraph und Gesetzbuch Eingabe nach einer Sekunde habe hätte ich es auch schon vorher gepostet...

GewStG - Einzelnorm (http://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/__11.html)


(2) Die Steuermeßzahl für den Gewerbeertrag beträgt

1.
bei Gewerbebetrieben, die von natürlichen Personen oder von Personengesellschaften betrieben werden,


für die ersten 12.000 Euro 1 Prozent,
für die weiteren 12.000 Euro 2 Prozent,
für die weiteren 12.000 Euro 3 Prozent,
für die weiteren 12.000 Euro 4 Prozent,
für alle weiteren Beträge 5 Prozent,
2. bei anderen Gewerbebetrieben 5 Prozent.



Der Zweite Absatz da...

Bedeutet nach 72.500 alles mit 5% vorher gestaffelt (als Einzelunternehmer).

Zusätzlich kannst du dir das hier raussuchen EStR R 4.9 II

Da Gewerbesteuer zur Berechnung der Körperschaftssteuer von deinem Ertrag abzuziehen ist.

hoffe du kannst jetzt berechnen was du deiner gemeinde gutes tust :P



mfG

Gosling

penpen
24-08-2007, 18:48
bilanzierst du oder machst du das als 4.3 ?

wie hast du sonst den Gewinn ermittelt? was ist mit deiner Buchführung?

zuerst mußt du den Gewinn herausfinden ...dazu nimmst du ganz grob
(Umsatz - Kosten) = Gewinn und danach ermittelst du die Gewerbesteuer, die wiederum den Gewinn mindert (eine von sich selbst abziehbare Steuer)
...aber so ohne Gesetz und Richtlinen wird das schwer werden ... (so teuer sind die Gesetze net, wenn du dir die von NWB kaufst, da sind die wichtigsten drin, kostet dich das nur 20 EUR... und dann dort ein bissl lesen, dann bekommst du das schon hin)

also wie gesagt, wenn du ein Unternehmen hast, bitte an einen Steuerberater wenden ...

barnito
25-08-2007, 00:38
Ich habe auf die schnelle mal eine kleine Excel Tabelle gestrickt. Du musst nur Deinen Gewinn eintragen und den Gewerbesteuerhebesatz Deiner Stadt/Gemeinde (zu erfragen bei der Stadt-/Gemeindeverwaltung). Wo soll ich Sie hinschicken?

Der errechnet Betrag ist nur eine grobe Einschätzung, denn es werden weder Gewerbesteuerhinzurechungen noch -abzüge berücksichtigt. Sollte nach der Prüfung ein Betrag für Dich anfallen, solltest Du auf jeden Fall bei Deinem Wissenstand einen Steuerberater aufsuchen.

Machst Du eine Erklärung für eine GmbH, solltest Du auch auf jeden Fall einen Steuerberater konsultieren.

Sanfte Grüße ;)

hammer ja! ich schick dir gleich ne pn mit meiner mail.


bilanzierst du oder machst du das als 4.3 ?

wie hast du sonst den Gewinn ermittelt? was ist mit deiner Buchführung?

zuerst mußt du den Gewinn herausfinden ...dazu nimmst du ganz grob
(Umsatz - Kosten) = Gewinn und danach ermittelst du die Gewerbesteuer, die wiederum den Gewinn mindert (eine von sich selbst abziehbare Steuer)
...aber so ohne Gesetz und Richtlinen wird das schwer werden ... (so teuer sind die Gesetze net, wenn du dir die von NWB kaufst, da sind die wichtigsten drin, kostet dich das nur 20 EUR... und dann dort ein bissl lesen, dann bekommst du das schon hin)

also wie gesagt, wenn du ein Unternehmen hast, bitte an einen Steuerberater wenden ...

ja ne ich lass das schon von nem steuerberater machen aber ich will mal endlich selbst da durchblicken.

folgendes bsp: jahresumsatz: 678625€
USt: 108352€
summe aller kosten: 175475€

ich wohne in köln. wie rechne ich jetzt die gewerbesteuer?

penpen
25-08-2007, 07:37
zuerst muß du herausfinden wie hoch die der Gewerbesteuerhebesatz in Köln ist ;)

ist das die gesamte oder noch nicht abgeführte Ust für das letzte Quartal?