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Vollständige Version anzeigen : Abmahnung vom GbV



Der rosarote Panther
29-08-2007, 22:17
Hallo,
sagt mal hat noch ein Schulleiter von euch eine Abmahnung vom GbV bekommen? Hatte sowas heute im Briefkasten. :mad:
Soll das Kürzel WT nicht benutzen. :megalach:
Und hätte in meinem Trainingsraum irgendwelche Bilder aus der Wing Tsun Kuen hängen. :confused:
Wer hat denn damit Erfahrung?

Grüße

DrP

kk-nupp
29-08-2007, 22:59
Gibts tatsächlich Leute, die mit denen verwechselt werden wollen? :p :D


Gruß
KK-Nupp

jkdberlin
30-08-2007, 09:13
WT ist ein eingetragendes Markenzeichen. Was aber soll mit Bildern aus dem Buch sein?

sportiwt
30-08-2007, 09:42
hatte sowas gestern auch im Briefkasten. :"Auf ihrer Internetseite sind folgende Verstöße zu verzeichnen

-die Schreibweise WT zu benutzen
-Textauszüge aus "Vom Zweikampf" werden benutzt, die vier Prinzipien im Wing Tsun

Muss man das für voll nehmen?bzw. muss ich jetzt für deren Anwaltskosten aufkommen?

Langer Eumel
30-08-2007, 09:58
wenn du geistiges Eigentum (gut oder ungut) von anderen benutzt und das auch noch wortwörtlich, solltest du zumindest einen Quellenverweis angeben.

DAs ist aber nichts *ing *ung spezifisches

DerGroßer
30-08-2007, 10:02
Was ist GbV :confused:

Ansonsten wieder mal der Beweis, für die Geldgeilen Machenschaften des Kernigen...Kotzbrocken.de

p.s.: Naja, wenns geschützte Inhalte sind, ist es schon sein Recht. Aber woher weiss er, was bei wem im Studio hängt? Das ist das was ich pervers finde...nennts doch UWT oder so...

Bart der Geier
30-08-2007, 10:08
hatte sowas gestern auch im Briefkasten. :"Auf ihrer Internetseite sind folgende Verstöße zu verzeichnen

-die Schreibweise WT zu benutzen


Ganz einfach EBMAS-WT draus machen.



-Textauszüge aus "Vom Zweikampf" werden benutzt,


Copyrightverletzung, also einfach in eigenen Worten umschreiben.



die vier Prinzipien im Wing Tsun


Dann wäre mindestens ein Teil davon anderweitig geklaut (Wing Chun Kuit)



Muss man das für voll nehmen?bzw. muss ich jetzt für deren Anwaltskosten aufkommen?

Die könnten Dich natürlich mit Klagen überziehen, da sie mehr Kohle als Du haben. Hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Wenn ja, kann's Dir egal sein, anderenfalls kannste pleite gehen.

re:torte
30-08-2007, 10:09
so entledigt man sich unliebsamer Konkurenz, die nicht über die nötigen finanziellen Mittel eines Kampfes vor dem Kadi verfügt.
Geld macht Politik

kk-nupp
30-08-2007, 10:10
GbV = Großer, böser Verband


Gruß
KK-Nupp

Bart der Geier
30-08-2007, 10:12
(...)
Und hätte in meinem Trainingsraum irgendwelche Bilder aus der Wing Tsun Kuen hängen. :confused:
Wer hat denn damit Erfahrung?

Grüße

DrP

Bilder unterliegen auch dem Copyright, darfste also ohne Genehmigung nicht verwenden. By the way, wozu hängst Du Bilder aus der WT Bibel an die Wand, wenn Du kein EWTO WT machst? *grübel*

Bart der Geier
30-08-2007, 10:16
Scheinbar wird der Kampf um die Fleischtöpfe verbissener und der GBV spürt die Veränderungen, die durch die VTler ausgelöst werden :D

[Demnach hat sich der Aufwand ja für Euch gelohnt :D Ich sehe schon im Nachruf der EWTO stehen "Hier ruht die Mutter des DingDung in Europa, gefällt von der Hand der Initialenbande" oder "Sauerland war ihr letztes Wort" :D]

Der rosarote Panther
30-08-2007, 12:21
Bilder unterliegen auch dem Copyright, darfste also ohne Genehmigung nicht verwenden. By the way, wozu hängst Du Bilder aus der WT Bibel an die Wand, wenn Du kein EWTO WT machst? *grübel*

Ähm ja, also bei mir hängt nichts von der EWTO an der Wand. Nichts aber auch gar nichts. Daher weiß ich auch nicht so recht was die eigentlich von mir wollen. :mad:

Bart der Geier
30-08-2007, 12:27
Ähm ja, also bei mir hängt nichts von der EWTO an der Wand. Nichts aber auch gar nichts. Daher weiß ich auch nicht so recht was die eigentlich von mir wollen. :mad:

Schon seltsam. Ich verwende die WT Bibel zum Putzen des Hasenstalls. Bin gespannt wann ich abgemahnt werde :D

Pompeius
30-08-2007, 12:42
Ähm ja, also bei mir hängt nichts von der EWTO an der Wand. Nichts aber auch gar nichts. Daher weiß ich auch nicht so recht was die eigentlich von mir wollen. :mad:


Falls in deiner Schule nichts von der EWTO an der Wand hängt bzw. hängte dann brauchst du dir in diesem Falle auch keine Sorgen zu machen ...
und ich würde den Spiess gleich mal umdrehen und dem Verfasser ein "ordentliches" Schreiben schicken und ihn mal auffordern eine Begründung (Beweise) abzugeben wie er darauf kommt, dass bei dir so ein Bild hängen könnte ...

... meistens wirkt so was Wunder und man hört von den Verfassern nie wieder was ... :)

Rabe 9
30-08-2007, 13:13
es gibt so " abmahnungsvereine" quer durch ganz deutschland. das sind so winkel-advokaten die nichts besseres zutun haben, als auf formfehler in der werbung zu achten. das machen diese bösen buben mit allen sparten. von der einfachen massage-praxis, über kg-praxen bis zu den heilpraktikern, wo sie annehmen, dass diese nicht ein heer von guten anwälten sich leisten können oder einen starken verband im rücken haben, wie z.b. bei den ärzten , der ärzteverband.

was man dagegen machen kann?
nehme mal, als beispiel, den begriff "wt". wenn nicht mit dem begriff "wt" allein geworben wird, sondern ausschliesslich mit dem hinweis - mitglied im verband für wt -, usw., usw., ist das keine werbung, sondern ein schlichter hinweis auf die qualifikation vom trainer/schule ! :zwinkern:
der fantasie sind also keine grenzen gesetzt.

so habe ich es von kollegen aus heilberufen gehört. hoffe, diese info ist für den einen oder anderen von euch hilftreich.

gruß
rabe 9

Pompeius
30-08-2007, 13:40
es gibt so " abmahnungsvereine" quer durch ganz deutschland. das sind so winkel-advokaten die nichts besseres zutun haben, als auf formfehler in der werbung zu achten. das machen diese bösen buben mit allen sparten. von der einfachen massage-praxis, über kg-praxen bis zu den heilpraktikern, wo sie annehmen, dass diese nicht ein heer von guten anwälten sich leisten können oder einen starken verband im rücken haben, wie z.b. bei den ärzten , der ärzteverband.
...


Ja, das habe ich auch schon gehört... bei uns in Ö. ist es aber noch besser, weil man nicht so einfach mit Abmahnen Geld machen kann...

Diese Masche lauft auch bei den Inkassobüros, ich habe vor ca. 1/2 Jahr eine "letzte Zahlungsaufforderung" bekommen - mit einer Forderung von einer Firma die ich nicht kenne - in der ich innerhalb von einer Woche knappe Eur 1.000 zahlen hätte sollen, andernfalls würde es zu einem Gerichtsverfahren kommen und es würden Eintragungen in gewissen "Karteien" erfolgen ...

Ich hab den Spiess dann einfach umgedreht und habe ihnen ein FAX geschickt in dem ich Ihnen mitgeteilt habe, dass ich weder Sie noch die o. a. Firma kenne und habe ihnen 48 Stunden Zeit gegeben den Sachverhalt ordentlich darzulegen, mir mitzuteilen wie Sie an meine Daten gekommen sind ..usw. und habe ihnen gleich damit gedroht, dass falls ich keine Reaktion innerhalb der angebenen Zeit erhalte ich dementsprechende Schritte einleiten werde (Ra, Verbraucherschutz usw.)

Am nächsten Tag bekam ich ein Fax mit einer Entschuldigung, .. es war wohl eine Verwechslung beim Namen ...

Anscheinend hat es zu der Zeit wohl mehr Verwechslungen gegeben...:rolleyes:

Diokletian
30-08-2007, 13:50
Bei uns hat einer VT angefangen, der hat das chinesische WT-Symbol aus der WT-KUEN und die Tuschpinselstrichmännchen von den EWTO-Werbeflyern auf beiden Armen eintätowiert. Bin gespannt, was der machen soll, wenn er abgemahnt wird! :D:D:D

Bart der Geier
30-08-2007, 13:54
Bei uns hat einer VT angefangen, der hat das chinesische WT-Symbol aus der WT-KUEN und die Tuschpinselstrichmännchen von den EWTO-Werbeflyern auf beiden Armen eintätowiert.


Tja, so kann man sich irren :D Es ist selten gut etwas fanatisch zu betreiben.



Bin gespannt, was der machen soll, wenn er abgemahnt wird! :D:D:D

Er ist Werbeträger, müsste also eigentlich Geld für's Werben einfordern :D

martin.schloeter
30-08-2007, 13:55
Hier ist auch eine angekommen.
Thema Akronym "WT" und Texte zu "Vier Prinzipien".

Das ist eindeutig eine Serienabmahnung. Werden Anwalt konsultieren, zumindest die angesetze Geschäftsgebühr ist damit anfechtbar. (Gab's schon ein paar Urteile zu.)

@JKDBerlin
Frank, bist du sicher mit "WT" als Warenzeichen. Seitwann sind nicht weiter qualifizierte Akronyme eintragungsfähiG?

Gruss

Cloughar
30-08-2007, 13:58
Bei uns hat einer VT angefangen, der hat das chinesische WT-Symbol aus der WT-KUEN und die Tuschpinselstrichmännchen von den EWTO-Werbeflyern auf beiden Armen eintätowiert. Bin gespannt, was der machen soll, wenn er abgemahnt wird! :D:D:D

Jemand der sowas tut, hat andere Probleme... :rolleyes:

Gruß
Hendrik

Pompeius
30-08-2007, 13:58
Bei uns hat einer VT angefangen, der hat das chinesische WT-Symbol aus der WT-KUEN und die Tuschpinselstrichmännchen von den EWTO-Werbeflyern auf beiden Armen eintätowiert. Bin gespannt, was der machen soll, wenn er abgemahnt wird! :D:D:D

:ups::ups::verbeug::verbeug: :cry::cry: :D:D

...der wird sich wohl um ne'n guten Prothesenbauer umschauen müssen ...:devil:

PS: wie ist denn der eigentlich zu euch gekomment - der muss ja von etwas anderem sehr überzeugt gewesen sein ... :verbeug:

Pompeius
30-08-2007, 14:02
Hier ist auch eine angekommen.
Thema Akronym "WT" und Texte zu "Vier Prinzipien".

Das ist eindeutig eine Serienabmahnung. Werden Anwalt konsultieren, zumindest die angesetze Geschäftsgebühr ist damit anfechtbar. (Gab's schon ein paar Urteile zu.)
....

Gruss


:yeaha:

Absolut richtig, gegen solche (versuchte) Abzocke(r) muss rigoros vorgegangen werden !

Diokletian
30-08-2007, 14:02
Hallo,
sagt mal hat noch ein Schulleiter von euch eine Abmahnung vom GbV bekommen? Hatte sowas heute im Briefkasten. :mad:
Soll das Kürzel WT nicht benutzen. :megalach:
Und hätte in meinem Trainingsraum irgendwelche Bilder aus der Wing Tsun Kuen hängen. :confused:
Wer hat denn damit Erfahrung?

Grüße

DrPDie Frage ist: Woher wissen die, womit Du Deinen Trainingsraum dekorierst? :confused:

Bart der Geier
30-08-2007, 14:23
(...)
@JKDBerlin
Frank, bist du sicher mit "WT" als Warenzeichen. Seitwann sind nicht weiter qualifizierte Akronyme eintragungsfähiG?

Gruss

Hab' gerade im deutschen Markenregister nachgeschaut. WT ist seit 1992 eingetragen auf Kernie, aber erstaunlicherweise nicht in allen Bereichen. Das Komischste ist, dass Europäische WT Organisation als Marke nicht geschützt werden kann :D

Übrigends, Wing Tsun ist als Marke auch nicht schützbar.

jkdberlin
30-08-2007, 15:01
Hier ist auch eine angekommen.
Thema Akronym "WT" und Texte zu "Vier Prinzipien".

Das ist eindeutig eine Serienabmahnung. Werden Anwalt konsultieren, zumindest die angesetze Geschäftsgebühr ist damit anfechtbar. (Gab's schon ein paar Urteile zu.)

@JKDBerlin
Frank, bist du sicher mit "WT" als Warenzeichen. Seitwann sind nicht weiter qualifizierte Akronyme eintragungsfähiG?

Gruss


Geh auf https://dpinfo.dpma.de/protect/mar.html und gib WT ein. Ist eintragungsfähig und wurde als Marke eingetragen.

martin.schloeter
30-08-2007, 15:37
Geh auf https://dpinfo.dpma.de/protect/mar.html und gib WT ein. Ist eintragungsfähig und wurde als Marke eingetragen.

Danke.
Das wird ja immer absurder. Im infrage kommenden Geschäftsfeld ist "WT" als Wortmarke gleich zweimal eingetragen. Ein Herr Eiler nimmt das unter anderem für sich in Anspruch für "Dienstleistungen einer Schule für Kampfsport und Kampfkunst sowie Selbstverteidigung".
Herr Kernspecht hingegen neben Sportbücher, -zeitschriften, -geräte für "Sportunterricht".
Gut das wir keinen Sport machen. :D
Leitklassen der beiden Eintragungen unterscheiden sich aber teilweise, haben aber auch Überschneidungen. Schon das ist sehr merkwürdig. Welche Pappnase hat die Eintragungen durchgehen lassen? Deutsches Wettbewerbsrecht, wo gehst du hin ... :( (Sch$!§ EU, mir haben sie vor 15 Jahren ein 3stelliges Akronym wegen mangelnder Unterscheidungseigenschaft abgeschmettert, und jetzt sowas.)
Interessant auch, dass da primär der GBV abmahnt, der aber gar nicht Inhaber der Marke ist, weswegen Herr Kernspecht "geschickt" mit in's Spiel gebracht wird.

Ach, das wird richtig spaßig werden. ;)

Zu dem Verdacht der Serienabmahnung:
Es wäre gut, wenn jeder Betroffene sich hier melden würde, dass er ggf. auch durch PM erreichbar ist. Das muss im Zweifelsfalle belegbar sein, dass da ein Serienbrief mit dem Primärinteresse des Gebührenkassierrens hinter steckt.
PS: Bitte bei Meldung stichpunktartig die konkreten Abmahnpunkte nennen. Details des Abmahnschreiben kann man immer noch vergleichen, aber nicht das das mit "WT" und "Prinzipien" nur ein Zufall war.

Gruss

Sven K.
30-08-2007, 16:10
Das Patentamt trägt jede Marke ein. Ohne Prüfung einer Rechtmäßigkeit. Ob der Bärtige das bei Gericht durchbekommt ist eine andere
Frage. :rolleyes:

martin.schloeter
30-08-2007, 16:14
Das Patentamt trägt jede Marke ein. Ohne Prüfung einer Rechtmäßigkeit. Ob der Bärtige das bei Gericht durchbekommt ist eine andere
Frage. :rolleyes:

Wie gesagt, mir wurde vor ca. 15 Jahren die Eintragung einer Abkürzung mit 3 Buchstaben wegen "mangelhafter Unterscheidungsfähigkeit" abgelehnt.

Keine Ahnung was für Änderungen da die EU-Anpassung mit sich gebracht hat, aber bei zwei gleichnamigen Marken in derselben Klasse sollte definitiv Spaß zuende sein. Da ist ja jedwede Rechtssicherheit zum Teufel.

Ciao

DerGroßer
30-08-2007, 16:50
WT-Metall (http://www.wt-metall.de/)
Willkommen bei WT-Chat.de! (http://www.wt-chat.de/)
Gebührenzähler WT-Rate, der professionelle Gebührenzähler, Online-Counter (http://www.wt-rate.com/)
www.WT-CARS.de (http://www.wt-cars.de/)
Willkommen bei WT-EDV (http://www.wt-edv.de/)
Steuerberatung WT-Huber Vöcklabruck - Steuerberater (http://www.wt-huber.at/)
http://www.wt-hosting.de/
...etc etc

Irgendwie hatte der Kernige doch recht, ALLES IST WT ;) :D

martin.schloeter
30-08-2007, 17:00
WT-Metall (http://www.wt-metall.de/)
Willkommen bei WT-Chat.de! (http://www.wt-chat.de/)
Gebührenzähler WT-Rate, der professionelle Gebührenzähler, Online-Counter (http://www.wt-rate.com/)
www.WT-CARS.de (http://www.wt-cars.de/)
Willkommen bei WT-EDV (http://www.wt-edv.de/)
Steuerberatung WT-Huber Vöcklabruck - Steuerberater (http://www.wt-huber.at/)
http://www.wt-hosting.de/
...etc etc

Irgendwie hatte der Kernige doch recht, ALLES IST WT ;) :D
Na ja, das ist irgendwo nicht das Thema. Qualifizierte Abkürzungen, die also durch das anhängen weiterer Elemente unterscheidbar von anderen sind, waren schon immer eintragungsfähig.
Gruss

Sun Tsu
30-08-2007, 17:02
Irgendwie hatte der Kernige doch recht, ALLES IST WT ;) :D

:megalach:

Louis Cypher
30-08-2007, 22:23
Bild-/Wortmarke - Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Bild-/Wortmarke)

Es geht um Bild-/Wortmarken. D.h. ein Logo, Grafik mit den Zeichen WT. Z.B.: https://dpinfo.dpma.de/cgi-bin/getimg?2023467+00047329+1+2023467+DE

Falls ähnliche Logos mit "WT" verwendet werden, könnte es dann durchaus Schwierigkeiten geben. Falls die gesamte "Kombination" irgendwie an die "Marke" WT erinnert, dann kann es durchaus Schwierigkeiten geben.

Ciao

Watislos
31-08-2007, 21:11
Nabend,
habe auch eine Abmahnung bekommen.

Hier der genaue Wortlaut:

Im Einzelnen sind auf ihrer Internetseite folgende Verstöße zu verzeichnen:
Verwendung
-der Schreibweise "WingTsun"
-der Strichmännchen-Zeichnungen aus der Broschüre "Selbstbewusst verteidigen"
- des chinesischen Schriftzeichens aus Cover "WingTsun Kuen"


Habe direkt bei dem Anwalt angerufen. Er hat auf meiner Fotogalerie Bilder entdeckt. Ich habe zu EWTO-Zeiten die Strichmännchen und den Schriftzug Wing Tsun Kuen in chinesisch groß an die Wand in meiner Schule gezeichnet. Deshalb soll ich knapp 800 Euro Anwaltskosten zahlen und soll die Bilder wegmachen. Ansonsten müsste ich 10.000 Euro strafe zahlen.
Das blöde ist nur, das ich nicht die Schriftzüge explizit fotografiert habe, sondern sie nur im Hintergrund zu sehen sind. Es sind Bilder von Lehrgängen usw. Auf meiner Internetseite ist ansonsten kein einiziges Logo von der EWTO. Ich habe alle Logos auch aus meiner Werbung und Schule genommen.

Es ist auf jeden Fall ein Serienbrief. Ich schreibe das Wing Tsun nicht zusammen. Denn das ist geschützt (WingTsun). Auf meine Nachfrage hin, sagte er, das wäre ein Fehler. Der Kollege hätte sich geirrt.

Was machen?

BenitoB.
31-08-2007, 21:20
so wie sich das anhört hat kernspechtie nix damit zu tun. hört sich wie diese asoziale wegelagererbande von abmahnenden anwälten an. die beschäftigen eigens leute die den ganzen tag das internet und hps nach fehlern durchforsten. die firma von nem kumpel wurde abgemahnt,weil sie im ebay explizit vergessen hatten auf die zwei wochen umtauschrecht hinzuweisen,obwol sie sich offiziell als händler zu erkennen gegeben haben. naja,rechtlich vielleicht richtig,aber sowas von das allerletzte.
die strafgebühren waren auch rund 800,- und die verkehrswertstrafe die angedroht wurde knapp 10000,-:ups:

wfn.j
31-08-2007, 23:06
Was machen?
Auf keinen Fall sollte man dem Anwalt Juckpulver schicken, weil sich so eine Reaktion einfach nicht gehört.

Gruß,
Wolfgang

Sportler
31-08-2007, 23:16
Auf keinen Fall sollte man dem Anwalt Juckpulver schicken, weil sich so eine Reaktion einfach nicht gehört.

Gruß,
Wolfgang

:klatsch::beer::hammer::megalach:
Geil!
Dabei ist noch ein Zettel auf dem fettgedruckt steht:
Milzbrand

wfn.j
31-08-2007, 23:56
Dabei ist noch ein Zettel auf dem fettgedruckt steht:
Milzbrand
Es ist zwar sicher nur als Scherz gemeint, aber sowas ist natürlich ein No-Go.

Man kann sich zwar möglicherweise darüber streiten, ob Drogen-Verkauf ehrliche Arbeit ist im Vergleich zu Massen-Abmahnungen. Aber es gibt Grenzen, die sollte man noch wahren.

Gruß,
Wolfgang

Neopratze
31-08-2007, 23:58
das machen diese bösen buben mit allen sparten. von der einfachen massage-praxis, über kg-praxen bis zu den heilpraktikern, wo sie annehmen, dass diese nicht ein heer von guten anwälten sich leisten können oder einen starken verband im rücken haben, wie z.b. bei den ärzten , der ärzteverband.

Das bei KS'lern zu versuchen, finde ich jedoch schon gewagt, könnte ja immerhin als Gegenleistung ein paar aufs Maul setzen :D

:ironie:

Nö, im Ernst, Rechtschutzversicherung rausgekramt, Anwalt angerufen, und die Sache hat sich :aufsmaul:

Sportler
01-09-2007, 00:00
Es ist zwar sicher nur als Scherz gemeint, aber sowas ist natürlich ein No-Go.

Man kann sich zwar möglicherweise darüber streiten, ob Drogen-Verkauf ehrliche Arbeit ist im Vergleich zu Massen-Abmahnungen. Aber es gibt Grenzen, die sollte man noch wahren.

Gruß,
Wolfgang

Entweder du meinst das todernst, oder du bist einfach nur der GOTT der Ironie!
Ich verneige michhttp://www.planet-smilies.de/demut/demut_005.gif
http://www.planet-smilies.de/a_smilies/demut_2.gif

Der rosarote Panther
01-09-2007, 09:19
Das bei KS'lern zu versuchen, finde ich jedoch schon gewagt, könnte ja immerhin als Gegenleistung ein paar aufs Maul setzen :D

:ironie:

Nö, im Ernst, Rechtschutzversicherung rausgekramt, Anwalt angerufen, und die Sache hat sich :aufsmaul:
Paar aufs Maul bräuhten die wirklich mal! :mad:

Das mit der Rechtschutzversicherung ist leider nicht so leicht. Die distanziert sich von derartigen Fällen. Verweigert also die Leistung.
Schließen wohl Urheberrechts- und Markenrechtsverletzungen aus.

Grüße

DrP

DefenceClubEyermann
01-09-2007, 09:27
Hallo,
ich habe einen DefenceClub in ERH, auch ich habe dieses Abmahnungsschreiben von der EWTO bekommen. Wenn das eine Art Kettenbrief ist, dann sind die Gebühren zu hoch, deswegen ist es gut zu wissen ob es mehrere socher Abmahnungen gibt.
Außerdem habe ich die Rechtslage durchsucht und einige Auswege gefunden:
Schadensersatz nur dann wenn:
Missbräuchliche Verwendung einer geschäftlichen Bezeichnung geregelt in §§ 5, 15 MarkenG vermeiden um den Schutz vor Irreführung und auch ein Schutz vor Verwechslungen zu vermeiden.
Es könnte hier gem. § 9 Abs. 1 Ziffer 2 MarkenG eine bildliche bzw. schriftbildliche Verwechslungsgefahr vorliegen. Es ist aber gem. § 23 MarkenG erlaubt eine geschützte Marke von einem Dritten als beschreibende Angabe für Dienstleistungen in zulässiger Weise einzusetzten. Die von Ihnen angeführten Bezeichnungen „WT“ und „Wing-Tsun“ besteht ausschließlich aus Zeichen oder Angaben, die im allgemeinen Sprachgebrauch oder in den redlichen und ständigen Verkehrsgepflogenheiten zur Bezeichnung einer Dienstleistung üblich geworden ist und erfüllt deshalb § 8 MarkenG.
Also deshalb Löschungsanspruch beim Patentamt beantragen weil hier gem. § 50 MarkenG absolute Schutzhindernissen entgegenstehenden.
Die Begriffe „WT“ und „Wing-Tsun“ werden in den redlichen und ständigen Verkehrsgepflogenheiten zur Beschreibung des Kampfkunststiles genutzt den Leung Ting entwickelt hat und unterrichtet.
Es gibt unzählige Internetseiten und Nachschlagewerke in denen diese Begriffe Beschreibung des Kampfkunststiles genutzt werden.

Wir sollte uns zusammen gegen diese Abmahnung wehren, meldet Euch.
Gruss ep3681

Johnboy
01-09-2007, 09:43
und ich würde den Spiess gleich mal umdrehen und dem Verfasser ein "ordentliches" Schreiben schicken und ihn mal auffordern eine Begründung (Beweise) abzugeben wie er darauf kommt, dass bei dir so ein Bild hängen könnte ...

... meistens wirkt so was Wunder und man hört von den Verfassern nie wieder was ... :)


Man kann so natürlich auch erst richtig auf sich aufmerksam und dafür sorgen, das man ins Fadenkreuz derer Winkeladvokaten gerät.

Für mich klingt das, als habe man einer ganzen Reihe Mitbewerber solche Schreiben geschickt, in der Hoffnung ins Schwarze zu treffen oder Verunsicherung zu erzeugen und so den Druck so zu gestalten, das derjenige aufgibt.
Lt. Bekannten aus einer **-Schule ist das wohl gängige Praxis, mit relativ hoher Erfolgsquote.

Gibt es aber wohl in den verschiedensten KK-Stilen und Richtungen.

wfn.j
01-09-2007, 12:01
Entweder du meinst das todernst
Also folgendes meine ich ganz sicher ernst: Selbst wenn man den sog. Hyänen es gönnen würde - Unter derartigen Aktionen hätte wohl doch nur irgendeine Sekretärin zu leiden.

Gruß,
Wolfgang

martin.schloeter
01-09-2007, 12:57
Hallo miteinander,

ich habe die bisher hier "registrierten" direkt Betroffenen per PM angesprochen, mit dem Ziel einen direkten Email-Verteiler für die Abstimmung von Abwehrmaßnahmen aufzubauen.
Bisher sind mir da bekannt:
Der rosarote Panther
sportiwt
Watislos
ep3681

Weitere Betroffene bitte ich, sich weiterhin in diesem Thread hier zu melden, ggf. auch PM zu schicken.


EINE BITTE an Teilnehmer anderer KK-Foren. Bitte dort einen Verweis auf diesen Thread einstellen, dass auch dortige Teilnehmer, die hier vielleicht nicht aktiv sind, sich hier melden können. Dank im Voraus.

Gruss
Martin

Louis Cypher
01-09-2007, 14:45
Hallo!

Lasst mich mal den Advokat des Teufels spielen. (D.h. ich finde diese Abmahnerei nicht gut, heiße sie nicht gut, will aber mal die Gegenseite beleuchten.):

1. Jahrelang war man stolz darauf, dass Selbstverteidigung "WT" buchstabiert wird und hat das rechtlich schützenlassen.

2. Andere Wing Chun Gruppen wurden mit: "das ist nicht orginal LT-WT" abqualifiziert. NUR mit diesem Logo.

3. Mit diesem "Geschäftskonzept" haben etliche Geld verdient, die sonst sooo nicht verdient hätten. Insofern war eben dieser Markenschutz auch dafür Garant.

4. Das Layout der Seiten (gelb, grau, schwarz) , die eigenwilligen Klamotten (rote Rallyestreifen auf schwarzen Hosen, etc.) sind verbunden mit der Dienstleistung "orginal LT-WT"-Unterricht, dieses Dreieck mit der Faust, die Strichmännle, etc., etc. (schau mal hier (http://www.wt-ausbilder.de/wt-schulen/index.php?), da gibt es sogar die Schuldatenbank...)

5. Dann trennte man sich von dem, was man heute den GBV nennt. Meinetwegen aus sportlichen, persönlichen, finanziellen oder sonstigen Motiven.

6. Man bietet dann aber die selbe Dienstleistung an. (Dies wird zum Beispiel von einem - ich zitiere - "dynamischen Jungsifu" fundiert, in dem er Quittungen zeigt, die beweisen sollen, dass er Privatstunden beim Herrn Leung machte.) Aus Blitzdefence wird One-Move oder Quickdefence, Escrima bleibt auch erhalten.

7. Und man macht so weiter wie bisher. Kauft sich nicht mal eine neue Hose, sondern behält die alte einfach an. Nennt sich kurz um und damit sieht das neue dem alten zum verwechseln ähnlich.

8. Ob es nun geschäftliche Absicht oder hirnbratzige Einfallslosigkeit ist, dass alter Wein in alten Schläuchen verkauft wird, sei dahingestellt. Nicht aber die Tatsache, dass die Geschäftsidee der Einfall des pfiffigen Herrn K. war. Er hat dies eben zu Recht geschützt. Und das Markenrecht ist leider ein Recht in Deutschland.

Wo ist jetzt das Problem? Das ihr für Eure Einfallslosigkeit zahlen sollt? Das ihr zahlen sollt, weil ihr die Ideen einfach geklaut habt? Ist deswegen derjenige der Euch abmahnt die "Sau"? oder seid ihr es nicht, die sich hier wie Wilde gebären, die meinen in einem rechtsfreien Raum zu leben?

Ich bleibe dabei: Liegt der Kossacke erst im Schmutz, schreit er nach dem Markenschutz.

Ciao

Sportler
01-09-2007, 15:00
Die Schweinerei daran ist:
Abgemahnt werden teilweise Leute, die nur ihre Wand in den Räumlichkeiten mit chinesischen Schriftzeichen bepinseln.
Abgemahnt wird scheinbar nicht von den WT-Vertretern, sondern von einer Bande Anwälte. Nicht das Interesse am Markenschutz ist also ausschlaggebend(sonst hätte die WT-Fraktion schon vor 10 Jahren mit Abmahnungen angefangen), sondern die Hoffnung der Anwälte, ein paar Dumme zu finden, die die Anwaltskosten zahlen.
Die Rechtslage wird also von Dritten zur Geldmache ausgenutzt.

Fritz, ich hab dir z.B. vor 3 oder 4 Jahren ein Buch ausgeliehen über mittelalterliche Waffen. Dieser dicke Schinken, erinnerst du dich? Für mich kein Stress, gab es für ein paar Zerquetschte bei ebay. Stell dir vor, du kriegst jetzt ein Schreiben vom Anwalt:
"blabla, Sie sind immernoch im Besitz des Eigentums von Herrn M. Laut §853 besteht ein Herausgabeanspruch. Bitte geben Sie das Buch zurück und zahlen uns 800 € Anwaltskosten"
Wohlgemerkt, dieses Schreiben kommt ohne meinen Auftrag, weil es mir wurscht ist...
Das relativiert die ganze Sache, finde ich... Erinnert mich mehr an Wegelagerei. Die sind halt stärker und können Passanten "abziehen"...

Louis Cypher
01-09-2007, 16:07
Die Schweinerei daran ist:
Abgemahnt werden teilweise Leute, die nur ihre Wand in den Räumlichkeiten mit chinesischen Schriftzeichen bepinseln.
Abgemahnt wird scheinbar nicht von den WT-Vertretern, sondern von einer Bande Anwälte. Nicht das Interesse am Markenschutz ist also ausschlaggebend(sonst hätte die WT-Fraktion schon vor 10 Jahren mit Abmahnungen angefangen), sondern die Hoffnung der Anwälte, ein paar Dumme zu finden, die die Anwaltskosten zahlen.
Die Rechtslage wird also von Dritten zur Geldmache ausgenutzt.

Nicht das ich das gut finde. Aber lass uns mal paar Fragen stellen.

Wer sind die teilweise Leute? Ich habe z.B. Internetseiten gefunden, da wurden 1:1 das Layout der EWTO geklaut. Urheber rechtlich sind die Zeichen auf dem WTK geschützt, wenn ich die in Räume pinsel, die gewerblich genutzt werden? Haben die keinen "werbenden" Charakter?

Und Deine Empörung in allen Ehren. Wer sind eigentlich die "Bande Rechtsanwälte"? Kennst Du diese? Ich denke eine Kritik an den herrschenden Verhältnissen des Rechtssystemes sollte sachlicher vorgetragen werden, als "Schweinerei", "Bande anwälte", usw. usf.

Ist es etwa keine Schweinerei, wenn Konzepte des Konkurrenten - deren Entwicklung Geld gekostet hat, schlichtweg zu übernehmen oder zu stehlen?

Und wiederum täuscht man sich: Die EWTO hat vor 20 Jahren schon Leute mit markenrechtlichen Streitereien belegt. Ich erinnere mich an den Fall des V.C. Avci konnte IMHO durchbringen, dass Wing Tsun (so geschrieben) einen Gattungsbegriff darstellt. Etc. Diese Form auf die Konkurrenz Druck auszuüben kennt man schon lange. Warum man sich so dämlich in die Breitseite einer Armada reinstellt und dann empört ist, dass man versenkt wird... Keine ahnung... scheint das WT-ChiSau so richtig weich macht ....


Fritz, ich hab dir z.B. vor 3 oder 4 Jahren ein Buch ausgeliehen über mittelalterliche Waffen. Dieser dicke Schinken, erinnerst du dich? Für mich kein Stress, gab es für ein paar Zerquetschte bei ebay. Stell dir vor, du kriegst jetzt ein Schreiben vom Anwalt:
"blabla, Sie sind immernoch im Besitz des Eigentums von Herrn M. Laut §853 besteht ein Herausgabeanspruch. Bitte geben Sie das Buch zurück und zahlen uns 800 € Anwaltskosten"

Hier werden ohne jeglichen Hauch von Ahnung Äpfel mit Birnen verglichen. Das Markenrecht ist so. Das Gewerberecht im Übrigen auch. Sorry... ich habe das oben beschrieben. Da ich einige der abgemahnten kenne. Die Leute kennen die Gesetze und stellen sich da ins Enfilierfeuer des markenrechts rein. Sorry, null Mitleid!


Wohlgemerkt, dieses Schreiben kommt ohne meinen Auftrag, weil es mir wurscht ist...

Bist Du sicher, dass das ohne K.´s Auftrag kommt?


Das relativiert die ganze Sache, finde ich... Erinnert mich mehr an Wegelagerei. Die sind halt stärker und können Passanten "abziehen"...

Nochmal: Das EWTO HP-Layout, die Rallystreifen auf den Hosen, das ganze Konzept ähnlich oder nahezu gleich zu übernehmen, ist leider ziemlich dämlich. Ich habe mir jetzt paar Sachen "Abgemahnter" angesehen und kann da nur den Kopf schütteln. Die Ähnlichkeit mit der EWTO ist halt da und es kann wirklich verwechselt werden. Ob gewollt oder ungewollt, wenn Du ein Gewerbe treibst, tja ....

Wing Tsun-Schulen Roland Schorr. Tel: 06251 (Bensheim)/70 75 93 | www.wt-schule.de | Wing Tsun | Selbstverteidigung | Kampfkunst | www.wing-tsun.org, WingTsun, Wing Tsun, SiHing Si-Fu Si-Gung Roland Schorr, Classical Wing Tsun, WT, Bensheim, Grieshei (http://www.wt-schule.de/)
www.wingtsunwelt.com (http://www.wingtsunwelt.com/)

Ist halt so!

Ciao

wfn.j
01-09-2007, 21:35
Also die Website einer Schule, die erst vor Kurzem aus der EWTO ausgetreten ist und deshalb bisher nur provisorisch überarbeitet wurde ist da IMO ein schlechtes Beispiel, Wendelin.

Gruß,
Wolfgang

FMACH1
01-09-2007, 21:46
Hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Wenn ja, kann's Dir egal sein, anderenfalls kannste pleite gehen.

Ist falsch. Die Copyrightverletzung ist höchstwahrscheinlich nicht durch die Rechtschutzversicherung abgedeckt.

Gruß
Frank
http://www.strikezonedortmund.eu/images/strikezonedortmundbanneom2.gif

Hachimaki
01-09-2007, 22:05
Im Moment versucht glaub ich grad irgend jemand ein Gesetz durchzubringen, was es verbietet, ohne vorherige persönliche Abmahnung ohne Einschaltung eines Anwalts jemanden abzumahnen und Anwaltskosten zu verlangen. Das heißt er muss dir erstmal genau sagen, was ihm nicht passt, bevor er Anwaltskosten geltend machen kann. Find ich sinnvoll.

FMACH1
02-09-2007, 13:04
Im Moment versucht glaub ich grad irgend jemand ein Gesetz durchzubringen, was es verbietet, ohne vorherige persönliche Abmahnung ohne Einschaltung eines Anwalts jemanden abzumahnen und Anwaltskosten zu verlangen. Das heißt er muss dir erstmal genau sagen, was ihm nicht passt, bevor er Anwaltskosten geltend machen kann. Find ich sinnvoll.

Ja - das wäre mal etwas sehr Sinnvolles. Finde ich ebenfalls sehr gut.

Gruß
Frank
http://www.fighterslockerroom.eu/images/fighterslockerroom.eubanner.jpg

Günther
02-09-2007, 13:59
WingTsun als solches ist (zumindest lt. Internet-Recherche beim Markenschutz) nicht geschützt - lediglich mit dem Zusatz "Blitz-WingTsun" und LeungTing WingTsun;
Interessanterweise ist allerding WingTsun ChiKung geschützt - allerdings nicht von der EWTO sondern einem "ehemaligen" (Sifu Gefeke).
Das mit den Fotos auf den Seiten ist so eine Sache - makrier es einfach mit dem Jahr und dem dazugehörigen Vermerk damals noch EWTO Mitglied gewesen zu sein und fertig; Einmal erworbene Fähigkeiten / Graduierungen müssen eben auch "gekennzeichnet" sein und fertig (könntest allerdings den Vorschlag machen die Prüfungsgebühren zurück zu bekommen - dann würd´s sich fast rentieren ;-)
Wir hatten Anfang 2007 ein ähnliches Problem - haben das rechtlich checken lassen und dann einen Brief geschrieben, sie mögen uns doch klagen wenn sie glauben im Recht zu sein; seitdem haben wir nichts mehr gehört (nutzen allerdings auch keine EWTO Logos/Klamotten (außer "Altlasten") usw.);
Die "neue Wort-Bild-Marke" der EWTO wurde ja schließlich auch mit deshalb eingeführt, da der Rest nicht wirklich "schützbar" war (siehe ua. Avci, Dragos usw.)
MfG

Günther

martin.schloeter
02-09-2007, 19:49
@Louis Cypher
Ist ja irgendwo ganz nett, dass du die Nachahmungsmasche reklamierst, bloss greift das hier nicht.

Unsere Website WingTzun in Eschwege - Andre Balschmieter (http://www.wingtzun-eschwege.de) hat nie was mit EWTO zu tun gehabt, auch nie eine optische oder strukturelle Ähnlichkeit mit der EWTO-Site gehabt, die Schule war mal EBMAS-Mitglied.
Der Stil wird auf der Site durchgängig WingTzun geschrieben, nur dass da an zwei Stellen das Akronym "WT" verwendet wurde.
Da hat einfach jemand überlegt was er noch so an Warenzeichen- und Copyright-Kampfpotential in Peto hat - erstmal anheim gestellt wie haltbar die dann sind - und dann eine Suchmaschine benutzt.

Gruss

Louis Cypher
02-09-2007, 20:17
Ist ja irgendwo ganz nett, dass du die Nachahmungsmasche reklamierst, bloss greift das hier nicht.

Was´n das für ein Satz? Was willst Du sagen? Wenn Du gelesen hättest, dann wüßtest, dass ich weder die Abmahnungen gutheisse, noch irgendwas reklamiere. Mir ist es wurscht, wenn ´ne WT-Seite, wie eine WT Seite aussieht. Im Gegenteil ich finde das gut. Damit klar wird, dass man den alten Wein weiterhin verkauft.


Unsere Website WingTzun in Eschwege - Andre Balschmieter (http://www.wingtzun-eschwege.de) hat nie was mit EWTO zu tun gehabt, auch nie eine optische oder strukturelle Ähnlichkeit mit der EWTO-Site gehabt, die Schule war mal EBMAS-Mitglied.

Wie schaut es dern mit den Rally-Streifen Hosen aus? Wie gesagt, habe ein paar Videos gesehen. Man wirbt halt mit Wing Tzun, macht aber MAA. Und die Seiten sehen nicht aus wie EWTO-Seiten. Ihr habt hier ein ziemliches Durcheinander ....


Der Stil wird auf der Site durchgängig WingTzun geschrieben, nur dass da an zwei Stellen das Akronym "WT" verwendet wurde.

DAs war ja schon oben geklärt. Das Akronym an sich ist koscher. :ups: Ich finde im Übrigen - anders wie bei anderen Seiten - wirklich keine Ähnlichkeit. Also insofern glaube ich nicht, dass die Abmahnung da greifen könnte.


Da hat einfach jemand überlegt was er noch so an Warenzeichen- und Copyright-Kampfpotential in Peto hat - erstmal anheim gestellt wie haltbar die dann sind - und dann eine Suchmaschine benutzt.

Richtig! Nur das Problem ist: Paar wird es erwischen und das dann nicht ganz zu unrecht .... Auch wenn die "Abmahner" in meinen Augen unangenehme Zeitgenossen sind, dann ist es unklug seine Seitengestaltung, Logo, Design, etc. etc. nach EWTO aussehen zu lassen. Ebenso blöd ganze Bildergalerien, die ich gefunden habe: Meister mit roten Rallyestreifen, roter Pullover und hinten bei den Schülern das fette WT-Dreieck. Nicht ein Bild, fast alle Bilder!

Ob die Abmahner damit durchkommen, entscheidet nicht das KKB, sondern das Gericht... ist halt so ....

Ob die Abmahner unterwegs sind, oder nicht. Man weiß um deren Machenschaften seid über 10 Jahren - gerade in Zeiten des Internets. Manchmal kommen sie durch, oftmals nicht. Die Frage ob das eine Sauerei ist, oder andere "Empörungen"?

Naja ... ist halt so .... und jemand, der so unsensibel mit dem Markenschutz umgeht? Naja .... jetzt wird er es dann lernen .... :D

ciao

Branco Cikatic
02-09-2007, 20:33
Ist falsch. Die Copyrightverletzung ist höchstwahrscheinlich nicht durch die Rechtschutzversicherung abgedeckt.

Gruß
Frank
http://www.strikezonedortmund.eu/images/strikezonedortmundbanneom2.gif
Wenn man eine Rechtsschutzversicherung für Gewerbetreibende
hat schon, da sollte man immer die Versicherung fragen.

Roeschti
03-09-2007, 00:19
Ob die Abmahner damit durchkommen, entscheidet nicht das KKB, sondern das Gericht... ist halt so ....

Müssten die nicht erst mal ein Mandat des Rechteinhabers haben um überhaupt klagen zu können?

martin.schloeter
03-09-2007, 10:00
Müssten die nicht erst mal ein Mandat des Rechteinhabers haben um überhaupt klagen zu können?

Zum einen "Nein". Man kann da auch abmahnen um allgemein das Wettbewerbsrecht schützen zu wollen etc (womit natürlich dem Mißbrauch Tür und Tor geöffnet ist). Die Voraussetzungen dafür sind sehr niedrig angesetzt.

Zum anderen haben die in diesem Fall eine Vollmacht vorgelegt. Wobei das mit dem Mandat in diesem Fall aus anderen Gründen sehr merkwürdig ist, aber das führt hier zu weit.

Gruss

domme
03-09-2007, 15:21
-Textauszüge aus "Vom Zweikampf" werden benutzt, die vier Prinzipien im Wing Tsun

Muss man das für voll nehmen?bzw. muss ich jetzt für deren Anwaltskosten aufkommen?

Das ist richtig gut. Da in fast allen anderen wing chun Linien andere Prinzipien gelten, ist das eine eigene Abgrenzung von der Lehre Yip Mans, die vier Prinzipien aus "vom Zweikampf" als eigene Geistige Ideen zu verteidigen. Find ich ehrlich.:D

gruss

domme

Louis Cypher
03-09-2007, 18:24
Also die Website einer Schule, die erst vor Kurzem aus der EWTO ausgetreten ist und deshalb bisher nur provisorisch überarbeitet wurde ist da IMO ein schlechtes Beispiel, Wendelin.

Gruß,
Wolfgang

Hallo Wolfgang!

Wie schon mal geschrieben, entscheide ich nicht das, sondern die Rechtsanwälte.Hier ist der Fall aber klar: Die Seiten sehen zum Verwechseln EWTO Seiten ähnlich. Es wurde lediglich der Inhalt geändert.

Entweder ist das Absicht oder eine wirklich "strafbare" Schlamperei. Die gestalterische Änderung der Seiten (Farbgebung und Logo) dürften nichtmal 15 Minuten dauern. Und wenn das eine Abmahnung wert ist, dann ist das ok.

Von mir selber schwirren ganze Textpassagen durchs Internet. Ein "Konkurrenzunternehmen" hat regelmäßig ungefragt aus meinen Seiten eine Werbebroschüre gemacht. (Wurde mit einem Bier und Sparring vergolten. also passt so für mich.) Meine Haltung dazu.

Ciao
Louis

martin.schloeter
03-09-2007, 19:53
@Watislos
Ich habe bisher von dir noch nichts weiter gehört. Hast vielleicht die PM übersehen. Gehe mal auf deine "Privaten Nachrichten" hier im Board.

Gruss

xellox112
04-09-2007, 00:08
mein trainer hat das auch bekommen.....ich glaube jede eingtragene WT schule bekamm das ...... einfach mal so.....währe ja auch nee frechheit wenn der bärtige mal nicht mit verdient;)

jkdberlin
04-09-2007, 06:59
Hallo Wolfgang!

Wie schon mal geschrieben, entscheide ich nicht das, sondern die Rechtsanwälte.

Gottseidank tun sie das nicht. Die Entscheidung liegt beim Richter.

Schuck Mugg
04-09-2007, 08:01
vl. isses nur ne Briefkastenfirma.
Anwaltskammer fragen.

Der rosarote Panther
04-09-2007, 09:32
vl. isses nur ne Briefkastenfirma.
Anwaltskammer fragen.

Nein! Sind bekannt und sollen ein paar ganz unfreundliche Zeitgenossen sein.

guardian
04-09-2007, 09:54
Nochmal: Das EWTO HP-Layout, die Rallystreifen auf den Hosen, das ganze Konzept ähnlich oder nahezu gleich zu übernehmen, ist leider ziemlich dämlich. Ich habe mir jetzt paar Sachen "Abgemahnter" angesehen und kann da nur den Kopf schütteln. Die Ähnlichkeit mit der EWTO ist halt da und es kann wirklich verwechselt werden. Ob gewollt oder ungewollt, wenn Du ein Gewerbe treibst, tja ....

Wing Tsun-Schulen Roland Schorr. Tel: 06251 (Bensheim)/70 75 93 | www.wt-schule.de | Wing Tsun | Selbstverteidigung | Kampfkunst | www.wing-tsun.org, WingTsun, Wing Tsun, SiHing Si-Fu Si-Gung Roland Schorr, Classical Wing Tsun, WT, Bensheim, Grieshei (http://www.wt-schule.de/)
www.wingtsunwelt.com (http://www.wingtsunwelt.com/)


Man muss hier schon unterscheiden, was rechtlich unzulässig ist und was zwar zulässig ist, aber manch einem vielleicht nicht passt. Das Layout einer Website kann bspw. rechtlich i.A. nicht geschützt werden, der Quelltext hingegen und auch auf der Website verwendete Bilder und Logos hingegen schon. Hier ist hauptsächlich das Urheberrecht einschlägig.

Etwas anderes ist die Verwendung von Marken und sonstigen geschützten Zeichen im gewerblichen Bereich - und nur darum scheinen die Abmahnungen zu gehen.

Interessant ist dabei die Abmahnung wegen der Schreibweise "WingTsun". Es gibt einige internationale Webseiten mit zusammengezogener Schreibweise von Wingchun oder Vingtsun (oder auch deutschsprachige): http://www.vingtsun.org. Ob hier tatsächlich lediglich die geänderte Gross-/Kleinschreibung als ausreichendes Kennzeichen für eine Marke vor Gericht Bestand hat, würde ich als Abgemahnter gerichtlich prüfen lassen.

Auch das Abmahnen beim Auffinden der Kalligraphie von Wong Shun Leung in Galerien ist zweifelhaft. Möglicherweise wurden die Bilder ja in einer "offiziellen EWTO-Schule" aufgenommen (zeitlich betrachtet oder auch noch zum aktuellen Zeitpunkt). Ob bzw. dass dadurch automatisch ein Markenverstoss begründet sein soll, muss auch erstmal einer gerichtlichen Prüfung standhalten.

Evtl. hilfreich für die Betroffenen: http://www.drweb.de/weblog/weblog/?p=769.

Gruz - Guardian.

guardian
04-09-2007, 09:56
Gottseidank tun sie das nicht. Die Entscheidung liegt beim Richter.

!!!

Wobei in dem vorliegenden Fall hoffentlich jeder Beteiligte sich um anwaltliche Unterstützung bemüht und nicht einfach die Unterlassungserklärung unverändert unterschreibt ...

... Guardian.

jkdberlin
04-09-2007, 11:19
Man muss hier schon unterscheiden, was rechtlich unzulässig ist und was zwar zulässig ist, aber manch einem vielleicht nicht passt. Das Layout einer Website kann bspw. rechtlich i.A. nicht geschützt werden, ...
Gruz - Guardian.

Das ist so nicht ganz richtig...richtig ist, dass der Gesamteindruck, also auch der der gestaltung, der Wahl der farbe und des Aufbaus etc., sehr wohl geschützt sind. Und das schreib ich aus eigener Erfahrung mit dem KKB.

Grüsse

Louis Cypher
04-09-2007, 11:28
Gottseidank tun sie das nicht. Die Entscheidung liegt beim Richter.


Sorry, hast natürlich Recht. Habe mich da verschrieben. Und das Problem ist, dass die Entscheidung der Richter so eine Sache für sich ist.

Ciao

Louis Cypher
04-09-2007, 11:30
Das ist so nicht ganz richtig...richtig ist, dass der Gesamteindruck, also auch der der gestaltung, der Wahl der farbe und des Aufbaus etc., sehr wohl geschützt sind. Und das schreib ich aus eigener Erfahrung mit dem KKB.

Grüsse

Hi!

Bei der Seite ist der Gesamtaufbau so, dass er der EWTO zum verwechseln ähnlich sieht. Hier wäre IMHO die Entscheidung klar:

- Abmahnung zahlen :ups:
- Seiten ändern

Ciao

Kam Na
05-09-2007, 13:50
Nein! Sind bekannt und sollen ein paar ganz unfreundliche Zeitgenossen sein.

Das Betätigungsfeld "Abmahnung" ist schon seit Jahren eine beliebte Gelddruckmaschine für (arbeitslose?) Rechtsanwälte, und zwar nicht nur im KK-Bereich. Der Erfolg dieser Aktionen besteht fast immer darin, dass sich der Abgemahnte aus Unkenntnis und Furcht vor weiteren Schritten nicht wehrt und zahlt. Viele Abmahnungen sind an Lächerlichkeit nicht mehr zu überbieten und ich wage zu bezweifeln, ob irgendwelche "Rallyehosen" , Bilder an der Wand oder chinesische Schriftzeichen geschützt werden können , solange z.B. keine Logos kopiert werden. Im Übrigen kann ich mich noch an den Versuch erinnern, die Holzpuppe schützen zu lassen....

Gruß:)

Bart der Geier
05-09-2007, 14:42
Ich würde zunächst prüfen, ob die Abmahnung überhaupt von einem den GBV vertretenden Anwalt geschickt wurde. Wenn nicht, kann der auch keine Abmahngebühr kassieren. In dem Fall - Schwein gehabt. Alles andere sollte über einen eigenen Anwalt ablaufen. Im Falle einer unberechtigten Abmahnung können die eigenen Kosten eingeklagt werden.

martin.schloeter
05-09-2007, 15:33
Wie schon geschrieben, muss nicht zwangsläufig ein Mandat eines Geschädigten vorliegen. Abmahnungen können auch allgemein zum Schutz des fairen Wettbewerbs (oder was man dafür hält) geschrieben werden.
In dem konkreten Fall aber eh egal, da liegt eine Vollmacht vor.

Gruss

Zoid
05-09-2007, 20:06
Das ist so nicht ganz richtig...richtig ist, dass der Gesamteindruck, also auch der der gestaltung, der Wahl der farbe und des Aufbaus etc., sehr wohl geschützt sind. Und das schreib ich aus eigener Erfahrung mit dem KKB.

Grüsse

Ich erinnere mich dabei an den Telekom Fall & der Farbe Magenta vor einiger Zeit ... wäre da auch eher vorsichtig, wie Frank schon geschrieben hat.

jkdberlin
06-09-2007, 08:06
Ich erinnere mich dabei an den Telekom Fall & der Farbe Magenta vor einiger Zeit ... wäre da auch eher vorsichtig, wie Frank schon geschrieben hat.

Farbe, Aufbau, selbst subjektiver Eindruck...kann man zwar nicht alles schützen und eintragen, wird aber geschützt und kann man abmahnen.

Louis Cypher
06-09-2007, 13:25
Farbe, Aufbau, selbst subjektiver Eindruck...kann man zwar nicht alles schützen und eintragen, wird aber geschützt und kann man abmahnen.

Naja... wird halt eng, wenn Du das selbe Produkt oder Dienstleistung anbeitest und die HP von Deinem Konkurrenten fast 1:1 kopierst....

Chao

jkdberlin
06-09-2007, 13:36
Da sowieso...aber es muss nicht der Konkurrent sein :) Es kann auch jemand aus einer ganz anderen Branche sein, der nichts mit einem selbst zu tun hat.

Grüsse

Louis Cypher
06-09-2007, 14:22
Da sowieso...aber es muss nicht der Konkurrent sein :) Es kann auch jemand aus einer ganz anderen Branche sein, der nichts mit einem selbst zu tun hat.

Grüsse

Stell mir gerade vor, wie Du mit Seiten wirbst, die Aussehen, wie von der Telekom .... net schlecht ....hihhi

Sportler
06-09-2007, 14:54
Stell mir gerade vor, wie Du mit Seiten wirbst, die Aussehen, wie von der Telekom .... net schlecht ....hihhi

WT. (WehTeh-Punkt):D

jkdberlin
07-09-2007, 08:12
Stell mir gerade vor, wie Du mit Seiten wirbst, die Aussehen, wie von der Telekom .... net schlecht ....hihhi

Bei uns war es nicht die Telekom...sondern die Tagesschau :ups::D

Sportler
07-09-2007, 08:56
Bei uns war es nicht die Telekom...sondern die Tagesschau :ups::D

Echt? Sind doch öffentlich-rechtliche, oder nicht? Nutzen die die Rundfunkgebühren um unser heißgeliebtes KKB mit Abmahnungen zu versehen?
Oder wie?

jkdberlin
07-09-2007, 09:53
Echt? Sind doch öffentlich-rechtliche, oder nicht? Nutzen die die Rundfunkgebühren um unser heißgeliebtes KKB mit Abmahnungen zu versehen?
Oder wie?


Die Tagesschau gehört zur ARD und damit zu den öffentlich-rechtlich, klar, aberw arum sollten sie das dann nicht tun? Ist aber auch nichts, worüber wir hier weiter diskutieren müssen. War nur als Beispiel gedacht.
Grüsse

Sportler
07-09-2007, 10:20
Die Tagesschau gehört zur ARD und damit zu den öffentlich-rechtlich, klar, aberw arum sollten sie das dann nicht tun? Ist aber auch nichts, worüber wir hier weiter diskutieren müssen. War nur als Beispiel gedacht.
Grüsse

Dazu hab ich nen Fred im Off-Topic aufgemacht.;)