Vollständige Version anzeigen : KFZ Gutachten... Wirrwarr
Hallo Liebe Leut,
Ich weiss nicht recht, ob ich mein Anliegen hier ins Forum posten soll, tue´s aber einfach mal, habe da folgendes Problem:
Am 23.08.2007 hatte ich in Schönebeck bei Magdeburg einen Unfall, bei dem, ich mich auf einer Hauptstraße befindend, mir einer aus einer Seitenstraße voll in die Seite reingekracht ist. Die Schuldfrage wurde sehr schnell geklärt und mein Unfallgegner, dem die komplette Schuld zugesprochen wurde, musste diesen Unfall seiner Versicherung melden.
Dies tat er auch anstandslos.
Ich wiederum wurde vom VW-Notdienst (ich fuhr bis dato einen VW Fox) zur nächsten VW Vertragswerkstatt geleitet. Diese haben dann auch sehr schnell ein Gutachten in Auftrag gegeben, was auch nach 2 Werktagen fertig war. Laut diesem Gutachten hatte mein Fox einen Wiederbeschaffungswert von 7000,- € und einen Schaden von 5500,- €. Es wurde ein Fahrzeugaufkäufer gefunden, nachdem mein Fahrzeug 1! Tag online gestellt wurde, der für meinen Fox 4000,- € bezahlen würde. Dieses Gutachten bekam ich auch zugeschickt. Ich hatte beschlossen das Fahrzeug nicht reparieren zu lassen und habe mich stattdessen dafür entschieden, mein Auto zu verkaufen. Was mir allerdings vom Autohaus nicht mitgeteilt wurde, war, dass die Versicherung (Die Volksfürsorge) einen eigenen Gutachter konsultierte, der Das Fahrzeug natürlich mit ganz anderen Werten, selbstverständlich zu meinen Ungunsten bezifferte. Dies allerdings erfuhr ich erst, als ich den viel zu niedrig angesetzten Scheck der Versicherung per Post erhalten habe und ich mich daraufhin bei der Versicherung kundig machte. Dort wurde mir von dem zweiten Gutachten erzählt, bei welchem mein Fahrzeug lediglich einen Wiederbeschaffungswert von 6600,- € hatte und diese angeblich einen Aufkäufer vorzuweisen, der für mein Fahrzeug sogar 4210,- € hätte bezahlt. Wie gesagt bekam ich diese Info erst, als mein Fahrzeug schon verkauft wurde. Ich fühle mich von der Versicherung, dem Gutachter und dem Autohaus gründlich über den Tisch gezogen und frage daher, was ich dagegen machen kann? Immerhin handelt es sich zwischen den beiden Gutachten um einen Differenz von 610,- €, welche für mich sehr viel Geld sind. Darf die Versicherung eigentlich das Gutachten bevorzugen, welches ihnen am besten gefällt? Macht es Sinn zum Anwalt zu gehen?
Schon mal vielen Dank für eure Hilfe...
Widerspruch eingelegt? Brief geschrieben und mit "Weiterleitung an meinen Rechtsbeistand" gedroht?
Das erste Gespräch bei einem Anwalt hat mich bisher nur etwas gekostet, wenn die Sache weiter ging. Das ist aber nur Kulanz, normalerweise müsstest Du schon zahlen, wenn Du ihn mit "Hallo wie geht's?" begrüßt ;)
Ansonsten empfehle ich Jurathek Forum - Powered by vBulletin (http://forum.jurathek.de/). Aber nicht in der 1. Person erzählen, sondern etwas allgemeiner formulieren ;)
Meine Meinung:
Die Versicherung darf sich einen Gutachter aussuchen, Du musst ihn aber nicht akzeptieren. Die Versicherung muss sich aber auch nicht Deinen Gutachter gefallen lassen.
Ich wiederum wurde vom VW-Notdienst (ich fuhr bis dato einen VW Fox) zur nächsten VW Vertragswerkstatt geleitet. Diese haben dann auch sehr schnell ein Gutachten in Auftrag gegeben, was auch nach 2 Werktagen fertig war.
der fehler liegt an dieser stelle, wenn du dir dieses gutachten NICHT VORAB von der versicherung hast genehmigen lassen.
es ist zunächst bei einem schaden und der damit verbundenen schadensregulierung immer deine erste pflicht als Versicherungsnehmer das weitere vorgehen mit der haftenden gesellschaft abzustimmen.
die differenz von 600 euro ist nun der streitfall. wenn du bei einer rechtsschutz und/oder dem adac bist, wird die versicherung eventuell einem vergleich zustimmen, sprich dir etwas entgegen kommen.
um deine ansprüche durchzusetzen brauchst du aber nen anwalt. haste keine rechtschutz, ist es die 600 euro kaum wert, weil du ja in vorleistung gehen musst, und nicht sicher ist dass du den vollen umfang + anwaltskosten erhältst.
ich spreche hier nur aus eigenen erfahrungen - bin also kein anwalt.
der fehler liegt an dieser stelle, wenn du dir dieses gutachten NICHT VORAB von der versicherung hast genehmigen lassen.
es ist zunächst bei einem schaden und der damit verbundenen schadensregulierung immer deine erste pflicht als Versicherungsnehmer das weitere vorgehen mit der haftenden gesellschaft abzustimmen.
die differenz von 600 euro ist nun der streitfall. wenn du bei einer rechtsschutz und/oder dem adac bist, wird die versicherung eventuell einem vergleich zustimmen, sprich dir etwas entgegen kommen.
um deine ansprüche durchzusetzen brauchst du aber nen anwalt. haste keine rechtschutz, ist es die 600 euro kaum wert, weil du ja in vorleistung gehen musst, und nicht sicher ist dass du den vollen umfang + anwaltskosten erhältst.
ich spreche hier nur aus eigenen erfahrungen - bin also kein anwalt.
Nun gut, danke erst einmal für eure Beiträge... Das Ding is ja, ich hab ja nicht alle Tage einen Unfall, von daher kann man doch als Kunde vom Autohaus erwarten ordentlich über die weitere Vorgehensweise informiert zu werden. Ich aber hatte das Gefühl von Anfang an, bei der ganzen Sache außen vor gelassen zu werden.
Hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise werde ich erst einmal einen Widerspruch über diesen Zahlungsbescheid einlegen, Prozesskostenbeihilfe beantragen und mir´nen Anwalt suchen...
fedor_fanboy
08-09-2007, 12:24
von daher kann man doch als Kunde vom Autohaus erwarten ordentlich über die weitere Vorgehensweise informiert zu werden.
ich bin jetzt 21, stehe seit über 3 jahren auf eigenen beinen, und habe nur in diesen 3 jahren gelernt dass man sich von niemanden irgendetwas erwarten sollte wenn es um geld geht. du musst immer selber aktiv werden, ansonsten wirst du über den tisch gezogen, lauter gierige affen.
Nun gut, danke erst einmal für eure Beiträge... Das Ding is ja, ich hab ja nicht alle Tage einen Unfall, von daher kann man doch als Kunde vom Autohaus erwarten ordentlich über die weitere Vorgehensweise informiert zu werden...
genau das kann man NICHT erwarten. leider.
ich rate dir ( und eigentlich jedem verkersteilnehmer) dringend dem adac beizutreten und bei denen eine verkehrsrechtschutz abzuschliessen. nicht weil ich den adac besonders gerne mag, sondern weil sie einfach die günstigsten und einflussreichsten in diesem zusammenhang sind.
anekdote am rande:
ich fahre seit 20 jahren unfallfrei, hatte noch nie einen selbstverschuldeten schaden.
dann meinte ich des nächtens beim ausparken ein auto beschädigt zu haben. ich bin darauf DIREKT zur polizei und hab das angezeigt, und wollte mich informieren wie ich weiterhin richtig vorgehe.
alles wurde aufgenommen, und am ende erhielt ich eine anzeige wegen fahrerflucht mit aussicht auf 3 monatiges fahrverbot.
ich hätte dem anderen fahrzeug einen zettel hinterlassen MÜSSEN.
das verfahren wurde gegen 120 euro busse eingestellt, weil mein anwalt nachweisen konnte, dass ich ohne vorsatz gehandelt habe.
der halter des anderen pkws hat sich nie bei mir gemeldet. wahrscheinlich war doch gar kein schaden vorhanden.... ;)
Das is hier echt´n Problem...
Recht haben und Recht bekommen sind zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe... Bist du ehrlich, wirst von allen Seiten in A... getreten. Und das kann irgendwie nicht sein. So etwas bezeichnet man gemeinhin als Verfall der alten Werte. "Jeder" ist ist geneigt dem anderen zu verarschen und etwas wegzunehmen.
Als ich daraufhin, nach meinen Unfall meinte ich, am nächsten Tag zur Arbeit ging, haben mich meine Kollegen zwar freundlich aber eindringlich als "blöd" dargestellt, weil ich doch lieber hätte zum Arzt gehen sollen... Schleudertrauma usw. Hätte Schmerzensgeld verlangen können und so weiter... Muss man lügen um an sein Geld zu kommen?!
...Mich kotzt sowas echt an!
Aber Gott sei Dank gibt es das Internet. Wenn man nur lange genug sucht, wird man schon fündig. Derweil schreibe ich in schon in voller Vorfreude auf das Antwortschreiben einen Brief an die Lieben Leute der Versicherung...
Gruss Tino
Gruss Tino
Gestern habe ich mir zu diesem Thema etwas Zeit genommen und für die Versicherung folgenden Brief verfasst.... :
Sehr geehrter Herr H.,
hiermit lege ich gegen ihr Schreiben vom 03.09.2007 und die damit von ihnen festgelegt Entschädigung in Höhe von 2258,00 € Widerspruch ein.
Begründung:
1.
Zweifele ich die Unabhängigkeit des von Ihnen beauftragten Gutachters, Herr Ronald S., seines Zeichens angestellter KFZ-Sachverständiger im Auftrag der Volksfürsorge Deutsche Sachversicherung AG, an!
2.
BGH
06.03.2007
AZ: VI ZR 120/06
Der Geschädigte kann sein beschädigtes Fahrzeug zu dem Preis verkaufen, den ein von IHM eingeschalteter Sachverständiger als Wert auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat.
Er ist grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Sondermarkt für Restwertaufkäufer im Internet in Anspruch zu nehmen.
Mir als Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen meiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung des Unfallgegners ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständiger bestellt hat oder schickt. Diese Form des "Schadenmanagments" durch den Versicherer ist unzulässig und wurde auf dem Verkehrsgerichtstag 1999 in Goslar eindeutig geregelt.
3.
BGH
30.05.2006
AZ: VI ZR 174/05
Der Geschädigte, der bei der tatsächlichen Veräußerung des unfallbeschädigten Fahrzeuges weniger erzielt, muss sich nicht generell auf den von seinem Sachverständigen geschätzten höheren Restwert verweisen lassen.
Vielmehr kann er seiner Schadensberechnung grundsätzlich den konkret erzielten Restwertbetrag zugrunde
legen.
Mir wurde erst von der Existenz dieses, von ihnen als Maßstab genommenen Gutachtens des Herrn S., während unseres Telefonates am 05.09.2007 um 14:30 mitgeteilt. Bis zu diesem Zeitpunkt ging ich in der Annahme, daß das Gutachten vom Ingenieur-Büro F. in Magdeburg / Gutachtennummer: 352.... vom 27.08.2007, welches Ich erhalten habe, relevant ist. Da ich diese Annahme ging, habe ich auch mein Fahrzeug in dem in diesem Gutachten erwähnten Aufkäufer Robert S. Autoverwertung - Autohandel in Hamburg für das Höchstgebot von 4000,- € verkauft. Damit habe ich mich als Geschädigter im Allgemeinen dem Gebot zur Wirtschaftlichkeit genüge getan und bewege mich in der für die Schadensregulierung nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB gezogenen Grenzen.
Sie als Versicherer wären unter anderem dazu verpflichtet gewesen, mich als Geschädigten über die Anfertigung des zweiten Gutachtens zu informieren und mir eine Ausführung/Duplikat zukommen zu lassen. Das haben sie versäumt!
Die vom Kfz - Sachverständigen, Ingenieur - Büro F., ermittelten Werte liegen Ihnen vor.
Sollten sie weiterhin auf das von Ihnen in Auftrag gegebene Gutachten des Herrn Ronald S. beharren, werde ich mir, zur Durchsetzung meiner Ansprüche, gezwungenermaßen rechtlichen Beistand suchen und diese Angelegenheit meinem Anwalt übergeben. Die Kosten hierfür haben sie als Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu tragen.
Mit freundlichen Grüssen
T.K.
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