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Dubois
08-09-2007, 22:38
Es gibt einen Haufen Threads zu dem Thema im KKB, aber alle sind uralt und da sich Gesetze ändern können und um das hier von den anderen Diskussionen zu trennen folgende Frage in einem neuen Thread:

Ist in der BRD folgendes noch gültig, oder wurde da etwas geändert?
Bei Veränderung bitte mit Quelle.

http://www.sport-nunchaku-do.de/Informationen_zum_Sport/Informationen/Info/Brief.GIF

http://www.sport-nunchaku-do.de/Informationen_zum_Sport/Informationen/Info/Info1/Brief2.GIF

Grüsse,
A.D.

enraged_Clown
08-09-2007, 22:46
auch das soft-nun-chaku ist in deutschland verboten. siehe feststellungsbescheid des bka vom 05.02.2004 (AZ KT21 / ZV 5-5164.02-Z-23/2004)

Dubois
08-09-2007, 22:47
auch das soft-nun-chaku ist in deutschland verboten. siehe feststellungsbescheid des bka vom 05.02.2004 (AZ KT21 / ZV 5-5164.02-Z-23/2004)

Ich weiss, aber es geht hier ja expliziet um die Sollbruchstelle. Es gibt ja auch Softchucks ohne Sollbruch...

enraged_Clown
08-09-2007, 22:56
Ich weiss, aber es geht hier ja expliziet um die Sollbruchstelle. Es gibt ja auch Softchucks ohne Sollbruch...
ja auch die mit sollbruchstelle, auch diese sind in ihrer art und beschaffenheit zum würgen geeignet und damit verboten.

Dubois
08-09-2007, 22:59
Seht euch mal diese links an.
Ein Soft Chaku ist eine Waffe und verboten, aber wenn es so gebaut ist, dass es nicht zum würgen genutzt werden kann (Es bricht beim Würgen), ist es nach dem Gesetz keine Waffe. Die Klausel mit den Bauarten im Bescheid des BKA bezieht sich auf alle Bauarten mit denen gewürgt werden kann.

Eckernförde (http://www.nunchaku.de/download/WaffBeurt_eckernfoerde.pdf)

München (http://www.nunchaku.de/download/WaffBeurt_muenchen.pdf)

NRW (http://www.nunchaku.de/download/WaffBeurt_nrw.pdf)

Cottbus (http://www.nunchaku.de/download/WaffBeurt_cottbus.pdf)

Emden (http://www.nunchaku.de/download/WaffBeurt_emden.pdf)

Freiburg (http://www.nunchaku.de/download/WaffBeurt_freiburg.pdf)

Thüringen (http://www.nunchaku.de/download/WaffBeurt_thueringen.pdf)

enraged_Clown
08-09-2007, 23:02
adrién, alle von dir geposteten schreiben liegen vor 2004, also dem massgeblichen datum.

Dubois
08-09-2007, 23:04
adrién, alle von dir geposteten schreiben liegen vor 2004, also dem massgeblichen datum.

daher ja dieser Thread. Noch up to date? Aber ich habe kein einziges Dokument gefunden indem etwas anderes behauptet wird. Diese Sollbruch Chuks waren aufjeden Fall mal legal und wenn sie es nicht mehr sind, dann muss es doch Belege dazu geben. Auf dem BKA steht nichts dazu :(

enraged_Clown
08-09-2007, 23:07
rad fahren auf einem fußweg ist auch verboten!:D

ich hoffe ihr versteht was ich meine;)

hongmen
das ist unsinn, ich rate dir dich nicht erwischen zu lassen. der besitz verbotener waffen kann um ein vielfaches teurer werden als bei rot über die ampel oder mit dem rad auf dem fußweg. und so unsinnig ein gesetz auch ist manchmal macht es sinn sich dran zu halten. ich habe auch keine balisong mehr was mir das herz hat bluten lassen. aber ich habe auch keine lust das morgens um 5:30 meine türklingel summt und eine hand voll netter staatsdiener meine bude auf den kopf stellen.

Dubois
08-09-2007, 23:12
@enraged_Clown,

da hast natürlich Recht. Naja, mir ist das relativ egal, da ich nicht in Dt. lebe und meine eigenen Chucks (mit Kugellager :) ) in Frankreich habe.
Den thread hier hab ich nur erstellt, weil ich dachte evtl. eine grössere Abhandlung zu Chuk Techniken zu schreiben, da das Thema immer wieder im KKB geistert. Werde das aber nicht machen, wenn gar keine Chucks in Dt. legal sind, sonst verleite ich nur unnötig Leute dazu... :(

Aber die Problematik ist trotzdem wirr :confused:
Ich habe nichts aktuelles gefunden, dass auf die SB-Stelle eingeht.
Ich denke ich werde mich am Montag einfach mal direkt ans BKA wenden. Die werden mir dann sicher sagen können was Sache ist.

Merci für die Antwort,

A.D.

enraged_Clown
08-09-2007, 23:14
daher ja dieser Thread. Noch up to date? Aber ich habe kein einziges Dokument gefunden indem etwas anderes behauptet wird. Diese Sollbruch Chuks waren aufjeden Fall mal legal und wenn sie es nicht mehr sind, dann muss es doch Belege dazu geben. Auf dem BKA steht nichts dazu :(
das verwg wiesbaden hat am 24.04.2006 schon eine entsprechende klage abgewiesen. die klage war speziell auf die soft-nun-chakkus mit sollbruchstelle ausgerichtet. die urteilsbegründung findest du hier (http://home.arcor.de/oliverk71/Pro-Nunchaku/Dokumente/SNC%20Urteil.zip).

Dubois
08-09-2007, 23:24
das verwg wiesbaden hat am 24.04.2006 schon eine entsprechende klage abgewiesen. die klage war speziell auf die soft-nun-chakkus mit sollbruchstelle ausgerichtet. die urteilsbegründung findest du hier (http://home.arcor.de/oliverk71/Pro-Nunchaku/Dokumente/SNC%20Urteil.zip).

oha, ja nach so etwas habe ich gesucht.
Schade :(
obwohl das auch 1 1/2 Jahre her ist. Ich werde morgen trotzdem mal beim BKA nachfragen. Die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt :rolleyes:
Naja, in dem Fall gibt es so wie es ausschaut kein How To Nun Chaku :(

Danke für die Quelle.
A.D.

Schnueffler
09-09-2007, 11:36
Die Anfrage kannst du dir sparen!
Egal ob mit oder ohne Sollbruchstelle, ALLE sind verbotene Gegenstände in Deutschland.
MfG
Markus

Sun Tsu
09-09-2007, 20:19
Kann mir einer sagen, was an dem Ding so gefährlich ist?

Dubois
09-09-2007, 20:40
Kann mir einer sagen, was an dem Ding so gefährlich ist?

Katana Dori ist im Nunchaku Do die Kunst deinen Gegner zu erdrosseln. Klappt auch wunderbar. Deswegen wurde die Waffe verboten. Da ein Nunchaku schlag jedoch locker genug Kraft hat um den Schädel zu sprengen, finde ich diese Begründung fragwürdig, aber das ist ja auch egal. Verbot ist Verbot.
Katana Dori kann aber auch Hebeln des Armes sein oder greifen des Stabes. Soviel am Rande ;)

Gruß,
A.D.

Sun Tsu
09-09-2007, 21:05
Katana Dori ist im Nunchaku Do die Kunst deinen Gegner zu erdrosseln. Klappt auch wunderbar. Deswegen wurde die Waffe verboten. Da ein Nunchaku schlag jedoch locker genug Kraft hat um den Schädel zu sprengen, finde ich diese Begründung fragwürdig, aber das ist ja auch egal. Verbot ist Verbot.
Katana Dori kann aber auch Hebeln des Armes sein oder greifen des Stabes. Soviel am Rande ;)

Gruß,
A.D.

:ups:

Ah nette Techniken:D

FrAgGlE
11-09-2007, 20:19
und so unsinnig ein gesetz auch ist manchmal macht es sinn sich dran zu halten. ich habe auch keine balisong mehr was mir das herz hat bluten lassen. aber ich habe auch keine lust das morgens um 5:30 meine türklingel summt und eine hand voll netter staatsdiener meine bude auf den kopf stellen.

Die kommen ja auch, weil sie meinen, der könnte ein "Butterfly" haben... Quasi, eine verdachtsunabhängige Wohnungsdurchsuchung :D

DocDog
12-09-2007, 06:30
@enraged clown

aber ich habe auch keine lust das morgens um 5:30 meine türklingel summt und eine hand voll netter staatsdiener meine bude auf den kopf stellen.


Wie meinst Du das mit der Türklingel:gruebel: Welche Türklingel:confused:;):devil:

@Fraggle
Du meinst, der Clown könnte noch Buttterfliegen haben? So ein pöser Pursche:D Die Info werd ich gleich mal an die Bullizisten weiterleiten:cool:

Schönen Gruss,
D.O.G.

dagukimm
12-09-2007, 07:24
Gegner zu erdrosseln mit eine spring seil das hat auch eine seil und zwei holz teil wie Nunchakus und der Drechfegl auch!!! so das ist auch vorboden!!! sorry about my german but its not that good..:D:nini:

lennska
12-09-2007, 12:59
@enraged clown


Wie meinst Du das mit der Türklingel:gruebel: Welche Türklingel:confused:;):devil:


D.O.G.



türklingel is doch richtig oder ? :gruebel:

DocDog
12-09-2007, 13:17
Es soll auch Türkschlingel geben:D

SeraphiM
12-09-2007, 13:54
auch das soft-nun-chaku ist in deutschland verboten. siehe feststellungsbescheid des bka vom 05.02.2004 (AZ KT21 / ZV 5-5164.02-Z-23/2004)


Ich weiss, aber es geht hier ja expliziet um die Sollbruchstelle. Es gibt ja auch Softchucks ohne Sollbruch...


ja auch die mit sollbruchstelle, auch diese sind in ihrer art und beschaffenheit zum würgen geeignet und damit verboten.


adrién, alle von dir geposteten schreiben liegen vor 2004, also dem massgeblichen datum.


das verwg wiesbaden hat am 24.04.2006 schon eine entsprechende klage abgewiesen. die klage war speziell auf die soft-nun-chakkus mit sollbruchstelle ausgerichtet. die urteilsbegründung findest du hier (http://home.arcor.de/oliverk71/Pro-Nunchaku/Dokumente/SNC%20Urteil.zip).

wenn die klage abgewiesen wurde, dann ist das halt so, aber ich bringe mal etwas mehr verwirrung rein, da ich hier was von 2005 habe, wo steht, dass bestimmte nunchakus vom verbot befreit werden können (einzelfallprüfung).
schaut euch den anhang an, seite 18 :

MfG

SeraphiM
12-09-2007, 13:55
Es soll auch Türkschlingel geben:D

einsicht ist der erste weg zur besserung ! :D;)

DocDog
12-09-2007, 14:01
@SeraphiM
Rein theoretisch kannst Du mit einer Sondergenehmigung auch ein Nunchaku besitzen/ führen usw. Diese wird faktisch aber kaum erteilt. Von daher ist es mühselig, darüber zu diskutieren. Die Dinger sind verboten (leider).

enraged_Clown
12-09-2007, 17:15
ah, da ist ja mein osmanische lieblings plattfuß wieder am start. also wir haben (bis auf ein paar ausnahmen) immer geklingelt. ihr im norden regelt das wohl rauer?

Luggage
12-09-2007, 17:25
Die Dinger sind nicht verboten, weil sie so krass gefährlich sind. Praktisch alle Waffenaspekte an einem Nunchacku lassen sich auch mit anderen Gegenständen erfüllen. Die Dinger sind verboten, weil sie wegen ihres Images und der einfachen Herstellungsart vielfach für Straftaten verwendet wurden. (Biker-Gangs mochten die angeblich gerne). Ähnliches gilt für Balisongs, die nunmal weniger gefährlich sind, als feststehende Klingen, oder ausgemachte Kampf-Folder.



rad fahren auf einem fußweg ist auch verboten!

ich hoffe ihr versteht was ich meine

hongmen
Jau, du vergleichst ja auch nur Ordnungswidrigkeit mit Straftat :rolleyes:

Dubois
12-09-2007, 17:25
Ach du Scheisse!
@SeraphiM
Sie bezeichenen ein Katana als Degen. Ganz konkret das Katana mit Degen benannt.
Meine Fresse, das macht mich jetzt fertig :ups::ups::ui:

Dubois
12-09-2007, 17:29
Da hat das LKA absolut Kompetenz bewiesen *Kopfschüttel*
Degen und Katana gleichsetzen. Wahnsinn :ups::ups::narf::narf::narf:

SeraphiM
12-09-2007, 17:51
Ach du Scheisse!
@SeraphiM
Sie bezeichenen ein Katana als Degen. Ganz konkret das Katana mit Degen benannt.
Meine Fresse, das macht mich jetzt fertig :ups::ups::ui:

nein, tun sie nicht, bevor du jetzt noch schreibst, sie würden die scheide als säbel bezeichnen, das waren beispielwörter adrien, nicht den teufel an die wand malen...:rolleyes:

Dubois
12-09-2007, 20:36
nein, tun sie nicht, bevor du jetzt noch schreibst, sie würden die scheide als säbel bezeichnen, das waren beispielwörter adrien, nicht den teufel an die wand malen...:rolleyes:

naja, auch wenn es Beispielwörter sind, finde ich es pervers Degen zu schreiben, daneben ein Katana abzubilden und nicht mal ein Bild von einem Degen zu haben :weirdface:weirdface:weirdface

aber keine Sorge, ich male den Teufel schon nicht an die Wand.
Das Thema Chuks ist für mich jetzt erstmal ne Weile beendet.
In vielleicht einer, oder zwei Wochen schreibe ich nen HOW TO Nunchaku für die Nicht-Deutsche Bevölkerung ohne Drosseltechniken und gut ist ;)

Grüsse,

Matrix Freak
12-09-2007, 21:34
was ist eigentlich mit sollbruch stelle gemeint ?:confused::confused:

Dubois
12-09-2007, 22:48
was ist eigentlich mit sollbruch stelle gemeint ?:confused::confused:

Das Chuck ist so gebaut, dass wenn du zuviel Kraft drauf bist (Das ist natürlich genormt) auseinander bricht. Also bei nem harten Schlag oder würgen. Dann muss man das Bruchstück wieder einfügen und gut ist. Aber man kann durch ......... sag ich nicht öffentlich, mit billigsten Mitteln das ausser Kraft setzen. Erschlagen kann man damit trotzdem keinen (Soft), aber erdrosseln wird dann wieder realistisch. Das ist auch der für mich einzige halbwegs logische Grund auch Soft Chucks mit SB zu verbieten. Weil man die SB lächerlich einfach entfernen kann...