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Vollständige Version anzeigen : Drogen und Straftaten



BLackDragon
07-02-2003, 23:33
Hallo an alle!

Ich weiss nicht warum aber in letzter Zeit geht mir mal wieder alles mögliche durch den Kopf...
Unter anderem eben auch, dass Leute, die unter Drogeneinfluss irgendwelche Straftaten begehen, eine geringere Strafe bekommen als "Nüchterne".

Ist das denn so richtig???
Meiner Meinung nach sollten eben diese "unzurechnungsfähigen" Personen NOCH HÄRTER bestraft werden!
Hat eigentlich den ganz einfachen Grund, dass doch jeder WEISS, dass Drogen jeglicher Art, sei es Alkohol, ein bisschen Gras, oder noch härtere Sachen, schädlich sind! Und es ist doch einfach nur DUMM sich erst zu besaufen und nachher zu weinen "abuhuhu ich war doch betrunken und konnte nichts dafür"
Die Menschen (viele jedenfalls) wissen, wenn sie Drogen konsumieren haben sie sich nicht mehr unter Kontrolle!
Also SELBST SCHULD!
Somit sucht man sich doch dann nur eine Ausrede und kann nachher sagen "Oh ich kann nichts dafür ich war betrunken, high, ...oder sonst was"
Das ist doch einfach nur billig. Dadurch entziehen sie sich der Verantwortung für ihr Handeln und nennen sich dann mal eben "unzurechnungsfähig".

Erst letztens hat mir wieder jemand erzählt "Van Gogh war nicht irre, nein nein, als er sich sein Ohr abgeschnitten hat stand er unter dem Einfluss von Absinth"...
Oh ja klar, das ändert natürlich alles...:brrrrrr:


Ähnlich verhält es sich mit (zum Beispiel) Sexualtriebtätern, die kleine Kinder missbrauchen oder sonst was.
Klar, dann nehmen wir uns einen guten Anwalt und ein paar nette Ärzte und sind dann auf einmal "psychisch labil" oder sonst was!
Na und?! Scheiss was drauf! Mag ja sein, dass sie (krass ausgedrückt) nen Schaden haben, aber das ändert doch nichts daran, dass sie eine absolut kranke Tat begangen haben.
Drum sollten diese Leute doch nicht "nur" in eine Psychatrie, sondern auch in den Knast!

Also...was sagt ihr dazu?
Stimmt ihr mir (wenigstens teilweise) zu oder haltet ihr mich auch für "psychisch labil"? :biglaugh:

hanzaisha
08-02-2003, 13:05
hi,

also, leute die im suff mist bauen und leute, die psychisch krank sind würde ich nicht vergleichen/auf eine stufe stellen.

psychische störungen sind ne ernste sache (ich will die untaten gar nicht schmälern), aber die leute haben sich nicht bewußt alkohol oder drogen in den hals gekippt.

ich sage auch "recht auf rausch", allerdings so, daß kein anderer darunter leidet. wer hat nicht mal zuviel getrunken und sich daneben benommen??? kommt mal vor, kann man draus lernen und es in zukunft versuchen besser zu machen (was psychisch kranke nicht können, die brauchen professionelle hilfe vom psychologen/psychiater und betreuung).

sicherlich, alkohol/drogen sind keine entschuldigung, aber sie beeinflussen nun mal die handlungs-und entscheidungsfähigkeit.

ich bin aber zuwenig jurist oder psychologe um darüber urteilen zu können.

Aragorn66
08-02-2003, 14:18
Hallo!

endlich mal jemand, der zu diesem Thema etwas vernünftiges bringt!!

Es liegt auf der Hand, daß die Gewaltbereitschaft in unserer Gesellschaft leider immer mehr zunimmt.

Ich finde, daß der Staat sich hier aus der Verantwortung zieht, in dem er gegen solche Dinge einfach zu wenig unternimmt.
( für Diebstahl gibt es manchmal mehr Strafe als für Vergewaltigung und das darf nicht sein!!
Ein wenig mehr Unterstützung der Kampfkünste von Staatswegen wäre auch nicht zu verachten!! Hey Staat!!!!!!)

ein anderer Aspekt ist auch, daß die Wurzel allen Übels oftmals schon in den Familien liegt. (Erziehung)

Abschliessend möchte ich noch hinzufugen, daß der Gewalt und den Drogen durch Ausgeglichenheit ( verantwortungsbewusstes ausüben von Kampfkünsten egal welcher Art ) entgegengewirkt werden kann. Ausserdem wirkt sich das Ausüben von Kampfkunst positiv auf die Zivilcourage aus, wodurch meiner Meinung nach Gewalt z.B. auf offener Straße in den meisten Fällen vermieden werden kann.

OSS!!

BLackDragon
08-02-2003, 15:50
Ich wollte keineswegs berauschte und psychischkranke Personen auf eine Stufe stellen.
Drum hab ich ja auch geschrieben, dass es sich damit ÄHNLICH verhält und nciht genauso.

Mir gehts einfach nur darum, dass manche Leute glauben, sich irgendwie aus der Affäre ziehen zu können, wenn sie Mist gebaut haben, indem sie einfach alles auf den Alkohol schieben.
Und das kann nicht richtig sein.
Dies gilt insbesondere für Personen, die mehrfach in berauschtem Zustand sich zum Beispiel geprügelt haben.
Spätestens nach dem erstenmal müssten sie ungefähr einschätzen können was sie vertragen und sie würden feststellen, dass sie aggressiv werden nur so ein Beispiel).

Das würde wiederum bedeuten, dass sie fahrlässig handeln, da sie es einfach hinnehmen, so nach dem Motto "Achja ich weiss ja, dass ich aggressiv werde, aber es wird schon nichts passieren."

Hanzaisha schrieb:

wer hat nicht mal zuviel getrunken und sich daneben benommen???

Ich zum Beispiel, da ich so solchen Situationen bewusst aus dem Weg gehe, und und es mir wichtig ist, immer einen klaren Geist zu haben. Mir persönlich ist es immer wichtig zu wissen was ich mache und was ich sage.
(Ganz nebenbei: Alkohol schmeckt mir einfach nicht! Zu herb :rolleyes:)


Ich möchte noch hinzufügen, dass ich nicht pauschalisieren will. Es ist natürlich selbstverständlich, dass man nicht so allgemein etwas darüber sagen kann, also schwarz ODER weiss!
Es soll einfach nur so eine Richtung angeben.

Ani
08-02-2003, 17:15
Diese letztere Ausführung von Black Dragons Sicht finde ich auch besser.
Was die Leute betrifft, die sich mehrmals im berauschten Zustand auf der Straße prügeln, da würde ich auch nicht mehr drüber hinwegsehen, das ist wirklich unverantwortich und dumm ihrerseits.Wenn diese wirklich eine geringere Strafe bekommen, als wenn sie nüchtern gewesen wären, dann weiß ich auch ncht recht, was ich davon halten soll.Es ist doch offensichtlich, dass keiner ihnen das Zeug aufgezwungen hat, sondern sie selbst für alles verantwortlich sind, sowohl davor, als auch danach.

Von daher denke ich, dass es am besten wäre, wenn man gar nicht berücksichtigen würde, ob der Mann (evtl. auch Frau :rolleyes: ) jetzt betrunken war oder nicht, es tut schließlich ncihts zur Sache, ob er es getan hat oder nciht, auf jeden fall ist er schuldig, und zwar genauso schuldig, als wenn er nüchtern gewesen wäre. --> meine Meinung...;)

Aber ich finde, was Hanzaisha sagt, ist auf jeden Fall richtig.Es ist ein Unterschied, ob jemand dumm ist weil er zu blöd ist (...ihr wisst was gemeint ist ?! :D) oder ob er dumm ist weil er einfach von Natur aus psychisch nicht ganz in Ornung ist und nix dafür kann.Aber das haben wir ja auch schon geklärt.

Achja, noch etwas...


wer hat nicht mal zuviel getrunken und sich daneben benommen???

Also ich auch nicht :biglaugh:

Samtex
08-02-2003, 18:52
Hmm, also nur mal zur Klarstellung, es ist gar nicht wahr das einer eine geringere Strafe bekommt nur weil er "betrunken" war.
Wenn Du Dich durch Alkohol oder andere bewußtseinsverändernde Substanzen in einen Rausch versetzt (nicht unzurechnungsfähig!!) und in diesem Zustand eine Straftat begehst bekommst Du bis zu 3 Jahre.
Was anderes ist es wenn Du Dich wirklich in die Unzurechnungsfähigkeit säufst, das muß dann aber auch ein Sachverständiger untersuchen.
Kriterien wären da: zeitlich und räumlich nicht orientiert, meistens über 2 Promille, Unfähig zw. Recht und Unrecht zu unterscheiden usw.
Also wenn der Gestzgeber Fälle ausschließen möchte in denen sich einer unzurechnungsfähig säuft und dann eine Straftat begeht, muß er den Alkohol verbieten aber wenn einer unzurechnungsfähig ist ist er unzurechnungsfähig.
Sprich: Wer zum Zeitpunkt der Tat unfähig ist das Unrecht seiner Tat einzusehen oder sich dieser Einsicht gemäß zu verhalten, handelt nicht schuldhaft.

hanzaisha
09-02-2003, 01:48
also:

1: ich find a) das thema gut und b) auch, daß sich leute gedanken darum machen!!!

2. es ist eine farce, welche strafe vergewaltiger bekommen!
da ich persönlich eine vergewaltigung als schlimmer denn (mord, bankraub, raub, totschlag, landesverrat…) empfinde
– ein leben voller albträume und leiden ist schlimmer als der tod (denke ich)

3. ich habe mich nicht nur einmal im suff/drogenrausch daneben benommen (allerdings nie so, daß andere wirklich leiden mußten, eher mich ertragen) :D

4.
Diese letztere Ausführung von Black Dragons Sicht finde ich auch besser.

>>>dito!!!<<<

Ani
09-02-2003, 10:36
Original geschrieben von Samtex
Was anderes ist es wenn Du Dich wirklich in die Unzurechnungsfähigkeit säufst, das muß dann aber auch ein Sachverständiger untersuchen.
Kriterien wären da: zeitlich und räumlich nicht orientiert, meistens über 2 Promille, Unfähig zw. Recht und Unrecht zu unterscheiden usw.
Also wenn der Gestzgeber Fälle ausschließen möchte in denen sich einer unzurechnungsfähig säuft und dann eine Straftat begeht, muß er den Alkohol verbieten aber wenn einer unzurechnungsfähig ist ist er unzurechnungsfähig.
Sprich: Wer zum Zeitpunkt der Tat unfähig ist das Unrecht seiner Tat einzusehen oder sich dieser Einsicht gemäß zu verhalten, handelt nicht schuldhaft.

Die Frage ist hier wieder, warum ist er unzurechnungsfähig?Weil er sich vollgesoffen hat, deswegen.Und das ist nunmal seine Schuld, und er kann nicht sagen, "ich war unzurechnungsfähig, könnte ich bitte eine mildere strafe bekommen?", wenn er es doch auch selbst verursacht hat.
Mir ist schon klar, dass wenn man unzurechnungsfähig ist, dass man da nicht mehr zwischen Recht und Unrecht unterscheiden kann.Aber der Punkt ist doch, dass er sich selbst in diese Lage gebracht hat,er ahnt doch, was daraus wird, und trotzdem tut er es.Also muss er automatisch auch die Verantwortung übernehmen für das was er danach tut.Denn er hätte es verhindern können, hat er aber nicht!

BLackDragon
09-02-2003, 12:57
Schön, dass ich (teilweise) eure Zustimmung finde.

Wir könnten das Thema ja jetzt noch erweitern, indem wir es nicht auf Drogen und Straftaten beschränken, sondern auf das deutsche Rechtssystem erweitern.

Fakt ist doch zum Beispiel auch, dass die großen Mammutprozesse oft durch aussergerichtliche Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft abgekürzt werden.

Ob es nun ein Menschenhändlerring ist oder irgendwelche Prominenten, die vor Gericht stehen, so weit ist es dan doch nicht mehr her mit "vor Gericht sind alle Menschen gleich"

Nehmen wi als Beispiel hierfür den Fall "Daum":
Ist es nicht so, dass er anfangs, als er die Haarprobe hat machen lassen, noch in einem Interview sagte:
"Ich mache das, weil ich ein absolut reines Gewissen habe"

Tja dumm gelaufen Herr Daum!
Kommt davon, wenn man schon vorher ne Probe in Holland machen lässt und die nichts feststellen :teufling:

Dieser Mann hat die Öffenlichkeit, also UNS, belogen!
Jeder normale Mensch wüde nach so einem Vorfall richtig Probleme haben einen neuen Job zu finden, und würde zum offiziellen Buhmann.

Aber da Herr Daum ja ein Prominenter ist und so ein netter Kerl, laden wir ihn in alle möglichen Talkshows/runden ein und überschütten ihn mit Trainerstellen!

Halloho!
Da hat unsere kapitalistische Gesellschaft doch ein paar starke Schäden oder nicht?
Es ist doch wirklic so, dass sogenannte "Prominente/Stars" (und das wird man bei uns ja schon durch so tolle Sendungen wie "Deutschland sucht den Superstar :rolleyes: ) vor Gericht besser behandelt werden und sich durch ein paar (für sie) geringe Geldstrafen aus der Affäre ziehen können!

hanzaisha
09-02-2003, 13:10
(WAZ Gelsenkirchen, 08.02.03): Kindesmissbrauch: Priester (37) verurteilt
Wegen sexuellen Missbrauchs hat das Amtsgericht Oberhausen einen 37-jährigen Priester zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Das Urteil erging schriftlich ohne Prozess.
…hat der Mann ein damals elf Jahre altes Mädchen… in seiner Wohnung sexuell missbraucht.


…and justice for all!!!

Ani
09-02-2003, 15:11
Original geschrieben von BlackDragon
Es ist doch wirklic so, dass sogenannte "Prominente/Stars" (und das wird man bei uns ja schon durch so tolle Sendungen wie "Deutschland sucht den Superstar :rolleyes: ) vor Gericht besser behandelt werden und sich durch ein paar (für sie) geringe Geldstrafen aus der Affäre ziehen können!

Was hat jetzt "Deutschland sucht den Superstar" damit zu tun, was meinst du genau? :confused:


Original geschrieben von hanzaisha
…and justice for all!!!

Ja, voll! :brrrrrr:

Connar76
09-02-2003, 15:22
Es ist doch wirklic so, dass sogenannte "Prominente/Stars" (und das wird man bei uns ja schon durch so tolle Sendungen wie "Deutschland sucht den Superstar ) vor Gericht besser behandelt werden und sich durch ein paar (für sie) geringe Geldstrafen aus der Affäre ziehen können!

Leider. Krasser als Daum finde ich die Sache mit Dieter Bohlen. Das er seine süsse Maus vorschickt, um zu schauen, ob die Luft rein ist, ist nicht zu verzeihen. Was für ein Lappen! Kernpunkt ist aber ein anderer. Wenn es nur 1000€ kostet, mit einer illegalen Schrotflinte im Haus rumzuballern, überlege ich ernsthaft, ob ich mir nicht auch eine zulegen sollte. Grosse Ratten im Keller..;)
Oder vielmehr würde, wüsste ich nicht, das Otto Normalverbraucher gerne bei sowas mit Knast/ Vorstrafen belangt wird. Das ist doch Hohn im Sinne der Gerechtigkeit.

Ani
09-02-2003, 15:32
Ach das meint ihr!OK...
Ich finde es auch ziemlich unverschämt, wenn bei so Leuten asnahmen gemacht werden, entweder sollen alle bestraft werden, und zwar gleich hart, unabhängig davon, was sie in der Tasche haben, oder alle sollen eine mildere strafe bekommen, diese gnzen Vertuschungen sind wirklich zu offensichtlich, es wundert mich, dass keiner was dagegen sagt.Von den ganzen schlauen Politikern jemand, das wäre doch mal was!Aber die stecken ja meistens selbst mitdrin, also mri fällt nicht viel ein, was man dagegen unternehmen könnte, wenn noch nicht einmal der Staat selbst sauber ist.Interessant...

hanzaisha
09-02-2003, 15:40
Original geschrieben von Ani-chan
[B…also mri fällt nicht viel ein, was man dagegen unternehmen könnte... [/B]

entweder: marionette bleiben

oder: in die politik gehen (aber welcher politiker mutiert auf seinem werdegang nicht zu ganauso einer person???)

ich hab`s probiert (juso-vorstand etc), aber als einfacher arbeiter, welcher ich damals noch war, hat man wenig chancen was zu verändern - selbst in einer sogenannten "arbeiterpartei"…

Ani
09-02-2003, 16:08
In die Politik gehen...

Da ist die Sache aber auch nicht so einfach.Ich denke mal, die Leute denen das ganze stinkt, haben sowieso keinen Bock auf Politik, weil sie es gar nicht mehr ernst nehmen.

Die Leute die in die Politik gehen, und das sind nicht viele, haben dann einen ziemlich langen und schwierigen weg vor sich.
Man läuft gefahr, auch so ein Ekelpaket zu werden, weil man selbst auch nicht besser behandelt wurde, und auch das eine oder andere tun musste, um an die Spitze zu kommen.Und dann kommt der Rest von selber.Wenn man es nicht so amcht, hat man meistens keine Chance gegen die anderen Kandidaten, die sich das selbe in den Kopf gesetzt haben, und dafür auch bereit sind, über Leichen zu gehen.
Also ich würde sagen, man muss schon ziemlcihes Glück haben, um da nicht reingezogen zu werden, bis zu einem gewissen Punkt muss man auch für den Erflg kämpfen können, und das geht manchmal eben nicht ohne ein paar miese Tricks.

Wenn man es erstmal geschafft hat, in die Öffentlcihkeit zu kommen, ist alles schön und gut, aber bis man da angekommen ist, wird sich wahrscheinlich die eine oder andere Ansicht verändert haben.
Teufelskreis...

BLackDragon
09-02-2003, 21:39
Interessant ist auch, was Dieter Bohlen vor ein paar Monaten einmal selbst sagte.
"Ich müsste doch bekloppt sein, wenn die mir einen Ferrari anbieten, und ich den nicht annehmen würde" (sinngemäß)

Worauf es mir dabei ankommt ist, dass Prominente/Stars oft Sachen geschenkt (oder wie sie es nennen würden: "gesponsort" :rolleyes: ) kriegen, obwohl doch genau die es sind, die das Geld und die Mittel haben, sich solche "Luxusgüter" leisten zu können!

Sei es nun Becker, Bohlen oder wer auch immer, diese Leute bekommen einfach zuviel geschenkt.
Und was soll das?
Die sinds doch mit dem Geld! Kein "Normaler" kann sich einen Ferrari leisten oder die teuersten Klamotten etc.!

Aber nein! Anstatt den ganzen Promis dafür das Geld abzunehmen, wie sies bei jedem anderen tun würden, schenken/sponsort sie diese Leute!

Irgendwie ist unsere Gesellschaft (ist ja nicht nur Deutschland) da ziemlich verfahren!

hanzaisha
09-02-2003, 22:04
@ani:

vitamin b!!!

wird schon im ortsverein so betrieben ("wähl mich und alle getränke gehn heut auf`s haus")

Ani
10-02-2003, 17:28
ein Kreuzchen für Nils ;)

hanzaisha
11-02-2003, 11:43
Original geschrieben von Ani-chan
ein Kreuzchen für Nils ;)

hehe, danke :D

rosi
15-02-2003, 00:33
zurück zum thema.

ich hoffe, dass ich jetzt nichts falsches sage. aber ich meine gehört zu haben, dass es sich im englischen recht anders verhält, als im deutschen.

im deutschen recht ist es so, dass man ab einer gewissen promille-grenze, alkohol, thc, mdma, etc von einer teilweisen bis völligen unzurechnungsfähigkeit ausgeht, die sich strafmildernd auswirkt.

in england bekommen vollrausch-straftäter ihre normale strafe und dazu noch ein pfund für den vollrausch.

(keine gewähr)

eine methode, die ich gar nicht so übel finde.

ich bin kein freund der rot-grünen regierung. doch haben sie es endlich geschafft, dass sexualstrafrecht zu verschärfen. schade nur, dass nun ein sexualdelikt nicht mehr automatisch mit einer freiheitsstrafe belegt wird, sondern auch mit nur einer geldbuße.

gruß rosi

BLackDragon
15-02-2003, 09:16
So wie Rosi es in England schildert finde ich es eigentlich gar nicht mal so übel!
Denn immerhin hat die Person sich ja bewusst in Rausch versetzt...

Das mit den Sexualstraftätern ist wirklich nur ein großer Witz.
Geldbuße für jemanden der sowas macht?!?!
Bei so einem unmenshlichen Verbrechen sollte man mindestens für ein paar Monate in den Knast! Das ist das Mindeste.

Ani
15-02-2003, 17:53
Was?Geldstrafe für Vergewaltigung?Ist doch wohl lächerlich, das geht schon eher in die Richtung: Prostitution!
Krass ausgedrückt: du beszahlst und dann kannst du sie haben!? :mad: :mad: :mad:

Michael Kann
24-02-2003, 11:06
Zum Thema Rauschgiftkriminalität
http://www.bka.de/pks/pks2001/index2.html

Würdige oder fragwürdige Wege?

Zur ständigen Diskussion über Konsumräume, Substitutionsprogramme, staatliche Heroinabgabe, Legalisierung von Drogen u.a. bei der Bekämpfung der Drogenproblematik

Autor
Rolf Liedgens
Leiter des RG.-Dezernats
PD Tuttlingen
Erschienen im http://www.die-kriminalpolizei.de/ausgaben/kp0001.htm

Einleitung
Der Jurist Dr. Harald Hans Körner, Kommentator und zweifelsfrei ein anerkannter Fachmann in Sachen Betäubungsmittelrecht, schrieb in seiner Widmung zur 3. Auflage seiner Erläuterungen zum Betäubungsmittelgesetz (BTMG), dass Drogensucht eine Krankheit und ein Symptom für eine dahinter liegende Persönlichkeitsstörung ist, dass sie keine Kriminalität darstellt, aber zur Kriminalität führt.

Ich denke, dass dieser Satz heute mehr denn je an Bedeutung gewinnt, da wieder ständige Diskussionen über Liberalisierung, Legalisierung, Methadon- und Heroinabgabeprogramme sowie Einrichtung sog. Fixerstuben oder Konsumräume öffentlich geführt werden.

Forderungen nach neuen Strategien werden laut, die bisherigen drei "klassischen" Bekämpfungsansätze Prävention, Repression und Therapie, werden für nicht ausreichend erklärt.

Viele Länder sind in den letzten Jahren unterschiedliche Wege in der Frage der Bewältigung der Drogenproblematik gegangen, manche "Versuche" laufen noch, andere "Experimente" sind fehlgeschlagen oder brachten nicht den gewünschten Erfolg.

Aber über eines sind sich diejenigen, die in dieser Materie arbeiten, einig:

Es kann und es muss noch sehr viel getan werden!

So wie das Drogenproblem selbst ein gesamtgesellschaftliches Problem ist, kann deren Lösung nicht in einige wenige Hände gelegt werden. Jeder kann auf seine Art und Weise seinen eigenen Beitrag leisten, und wir dürfen die Diskussionen letztendlich nicht nur an den sog. illegalen Drogen festmachen, denn für den Abhängigen, den Kranken, spielt es in letzter Konsequenz keine Rolle, welchen Namen seine Sucht hat, ob es um Heroin, Kokain, Alkohol, Medikamente oder sonstige Suchtmittel geht.

Die "klassischen" Ansätze

Die Prävention
Es ist eine vielschichtige, weitverzweigte Aufgabe, durch objektive Aufklärung, Beratung und Restriktion möglichst viele Menschen davon abzuhalten, zu legalen oder illegalen Drogen zu greifen. Die Sucht beginnt im Alltag - und die Prävention muss dies auch!

Diese "Vorfeldarbeit" ist also mit der wichtigste Ansatz überhaupt. Unter anderem müssen wir durch ehrliche und sachliche - nicht abschreckende - präventive Maßnahmen versuchen, dem Drogenmarkt die Kunden zu entziehen, es erreichen, die Nachfrage, das Interesse an Drogen zu minimieren, insbesondere unserer Jugend aufzuzeigen, dass ein drogenfreies Leben lebenswerter ist und der Drogenkonsum immer - zumindest gesundheitliche - Schäden nach sich ziehen wird.

Prävention fängt in der kleinsten sozialen Einheit, der Familie an, und sie muss sich im Kindergarten, in der Schule, am Ausbildungs- und Arbeitsplatz, in Vereinen und überall dort, wo viele Jugendliche zusammen kommen, fortsetzen. Denn gerade unsere Jugend ist gefährdet, sie ist das vorrangige Opfer skrupelloser Dealer und "Anmacher".

Sicherlich, unsere Kinder haben es in der heutigen Zeit nicht leicht, sie stehen unter enormem Leistungsdruck, ihre Zukunftsperspektiven sind nicht immer rosig, oft mangelt es ihnen an Orientierungshilfen für das Leben, aber gerade darum müssen wir alles daransetzen, ihnen die Stärke, das Selbstbewusstsein mit auf den Weg zu geben, ein deutliches, klares NEIN zur Droge sagen zu können.

Und das geht eben nur, wenn unsere Jugend - richtig - informiert ist, von kompetenter Seite, und nicht durch den Dealer.

Die Repression
Dass das Drogenproblem nicht alleine nur die Strafverfolgungsbehörden - also Polizei und Justiz - angeht, versteht sich von selbst. Es reicht bei weitem nicht aus, nur mit den Mitteln des Strafrechts gegen Dealer vorzugehen, das Drogenproblem ist, wie bereits angedeutet, wesentlich vielschichtiger.

Vor allem kann nur eine konsequente Verfolgung aller Händlerebenen dazu beitragen, das Angebot an illegalen Drogen zu reduzieren und die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrechtzuerhalten/wiederherzustellen.

Der Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität muss deshalb auch zukünftig höchste Priorität zukommen, denn die Selbstschädigung des Drogenkonsumenten bedeutet für ihn letztendlich Verelendung, soziales Abseits, hoher Geldbedarf und damit einhergehend Beschaffungs-, Begleit- und Folgekriminalität, was wiederum eine erhebliche Beeinträchtigung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung und einen enormen volkswirtschaftlichen Schaden bedeutet.

Die polizeiliche Arbeit, die Repression, zielt primär auf die Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität und die damit meist verbundenen Bereiche Beschaffungs-, Begleit- und Folgekriminalität ab.

Die Therapie
Ebenso wichtig wie die Präventionsarbeit und die Repression sind sicherlich auch umfassende, weitgefächerte und niederschwellige Hilfsangebote.

Es gibt zwischenzeitlich ein ganzes Bündel von Maßnahmen und auch geeignete, auf verschiedene Suchtsymptome und -stoffe abgestimmte Therapieeinrichtungen.

Die Drogenabstinenz, die gesundheitliche Stabilisierung eines Drogenabhängigen und seine Wiedereingliederung in die Gesellschaft ist aber nur zu erreichen, wenn er frühzeitig einer adäquaten Behandlung zugeführt werden kann. Dies macht es erforderlich, dass das Hilfesystem nicht nur auf den Süchtigen wartet, sondern ihn sucht, kontaktiert, aufbaut und stärkt. Die Verzahnung, die Vernetzung zwischen den Bereichen Prävention, Repression und Therapie ist deshalb zu intensivieren.

Die therapeutische Behandlung eines Abhängigen ist immer ein Kampf aller Beteiligten gegen die Sucht, und wer kämpft, kann zwar auch verlieren, aber wer nicht kämpft, hat schon verloren!

Nicht nur zu den therapeutischen Maßnahmen - die Abstinenz steht immer als das Ziel im Mittelpunkt - zählen die Maßnahmen der "Überlebenshilfe", also Konsumräume und die Heroinabgabe.

Definitionsfragen
Die persönliche und gesellschaftliche Meinung zu einer sinnvollen Drogenpolitik aber ist immer auch davon abhängig, wie man das Problem definiert: Der Drogengebrauch und seine Folgen lassen sich als Krankheit, Straftat, abweichendes Verhalten oder auch als Ausdruck der Selbstbestimmung verstehen und daher gesundheits-, sozial-, ordnungs- und kriminalpolitisch angehen.

Die Liberalisierung
ist ein Sammelbegriff für vielfältige Reformvorhaben. "Das Prinzip der straflosen Selbstgefährdung des Drogenkonsumenten als Ausfluss des grundrechtlich garantierten Selbstbestimmungsrechts ist Grundgedanke und verbietet eine strafrechtliche Kontrolle", das bisherige Bekämpfungskonzept wird als erfolglos oder gar kontraproduktiv dargestellt, Legalisierung einzelner oder aller Drogen, "Entkriminalisierung" bestimmter Drogenkontakte und schließlich die staatliche oder staatlich kontrollierte Abgabe von Betäubungsmitteln und/oder Ersatzstoffen werden gefordert.

Dieser anti-prohibitive Ansatz ist also eine Pauschalforderung, die auch die nachfolgenden Begriffe Legalisierung, Substitutionsprogramm und Heroinabgabe umfasst, natürlich aber auch die Therapie einbindet.

Die Legalisierung
Die Befürworter wollen bestimmte Verhaltensweisen im Umgang mit einzelnen Drogen durch Änderungen in betäubungsmittelrechtlichen, strafrechtlichen und strafprozessualen Bereichen "entkriminalisieren" und gehen mit ihren Forderung teilweise so weit, dass sie verlangen, das Strafrecht solle sich sofort oder in einem Stufenplan von Betäubungsmittelkriminalität in diesen Bereichen verabschieden und anderen gesellschaftlichen Gruppen die Lösung des Problems überlassen. Sie begründen dies u.a. damit, dass die bestehenden Verbote das Problem nur verschärfen.

Substitutionsprogramme/-behandlungen
Ziel einer Substitution ist es, opiatabhängigen Personen (Heroinkonsumenten) medikamentös schrittweise gesundheitlich zu stabilisieren und durch psychiatrische und psychotherapeutische Begleitung zur Drogenabstinenz zu führen.

Hierzu sollen Methadon oder andere geeignete Substitutionsstoffe nach medizinischer Notwendigkeit und therapeutischen Erfordernissen im Rahmen einer gemeinsamen Zielvereinbarung zwischen Arzt, Therapeut und Patient verschrieben bzw. verabreicht werden.

Konsumräume,
Gesundheits- oder Druckräume, auch Fixerstuben und Gassenzimmer bezeichnet, sind durch freie Träger und/oder Kommunen finanzierte Einrichtungen, in denen Heroinabhängige mitgebrachtes, illegal erworbenes Heroin konsumieren können und in denen sie Therapieangebote, Beratung, evtl. Substitution, Entzugs- und Ausstiegshilfen, medizinisch-hygienische und praktische Überlebenshilfen erfahren (sollen).

Einige dieser Einrichtungen bieten darüber hinaus z.T. Übernachtungsmöglichkeiten, Wasch- und Duschgelegenheiten sowie kostengünstige Verpflegung.

Die rechtliche Situation bezüglich der Einrichtung und des Betriebs solcher Konsumräume ist derzeit noch nicht geklärt und umstritten.

Die Heroinabgabe
oder Verabreichung anderer Betäubungsmittel durch (staatliche) Institutionen soll an Schwerstabhängige, die bislang anders nicht erreicht werden konnten, nach medizinischen Vorgaben unter bestimmten Voraussetzungen (Alter / Dauer der Abhängigkeit / bisherige Vorbehandlung / Gesundheitszustand u.a.) erfolgen und diese letztendlich in die Therapie führen.

Solche "Versuchs-Programme" gibt es in der Bundesrepublik Deutschland bislang noch nicht, obwohl diesbezüglich verschiedene Erlaubnisanträge vorliegen und sie vermehrt in den Mittelpunkt der Alternativen-Diskussion geraten.

Die Diskussion
Nachfolgend möchte ich schwerpunktmäßig auf die drei Hauptbereiche Substitutionsprogramme, Einrichtung von Konsumräumen und kontrollierte Heroinabgabe eingehen, die derzeit in den Mittelpunkt der Drogen-Diskussionen in Politik, Wissenschaft, Sozialbereichen und Öffentlichkeit getreten sind, mit denen aber auch jeder Sachbearbeiter des Rauschgiftdezernates bei Kontakten mit abhängigen und in vielen Präventionsveranstaltungen ständig konfrontiert wird.

Liberalisierung und Legalisierung
Es werden immer wieder Stimmen laut, die, getragen vom Liberalisierungsgedanken, die Freigabe bestimmter Drogen fordern.

Gerade die Cannabisprodukte Haschisch und Marihuana sind es, die als "harmlose Naturprodukte" dargestellt und ständig mit der "Volksdroge" Alkohol verglichen werden. Die Freigabegedanken werden gefördert durch Publikationen in einschlägiger Literatur, in denen Cannabiskonsum teilweise heroisiert und als alternatives Heilmittel dargestellt wird.

Solche Veröffentlichungen und aber auch politische Diskussionen oder Pläne zur Freigabe von Haschisch unter bestimmten Voraussetzungen - ob sie rechtlich durchsetzbar sind oder nicht - bewirken auf jeden Fall eines: Die Präventionsarbeit wird dadurch erheblich erschwert, was im Übrigen natürlich auch für die Forderungen nach Konsumräumen und Heroinabgabe gilt.

Niedrige Hemmschwellen, mangelndes Unrechtsbewusstsein und Rechtsunkenntnis fördern die Bereitschaft Jugendlicher, zu illegalen Drogen zu greifen.

Und gerade hier wiederum ist die richtige Aufklärung über die möglichen gesundheitlichen und sozialen Schäden besonders des Cannabiskonsums, aber auch des Ecstasymissbrauchs und die Rechtsfolgen des Umgangs mit diesen Stoffen wichtiger denn je.

Substitutionsprogramme
Wie bereits bei der Begriffsdefinition angesprochen, hat die Novellierung des BTMG in Verbindung mit § 5 BTMVV in der Bundesrepublik Deutschland die rechtlichen Möglichkeiten de flächendeckenden Substitution mit dem Ziel der schrittweisen Wiederherstellung der Drogenabstinenz einschließlich der Besserung und Stabilisierung des Gesundheitszustandes geschaffen.

Es muss zwischen nieder- und höherschwelligen Programmen unterschieden werden und zwischen Methadon-Detoxification-Programm (kurzfristig mit ständiger Reduzierung der Dosis bis auf Null), Maintenance to Abstinenc-Programm (langfristig mit dem Ziel der Abstinenz nach gesundheitlicher Stabilisierung, sozialer Reintegration und beruflicher Rehabilitation) und Methadon-Maintenance-Programm (langfristiges, reines Suchterhaltungsprogramm mit Umstellung von Heroin auf Methadon).

Bisherige Erfahrungen zur Substitution
Vorliegende Ergebnisse sind zum Teil - was Drogen- und Begleitkriminalität anbelangt - recht widersprüchlich.

Festgestellt konnte jedoch werden, dass zumindest bei schlecht geführten Methadonprogrammen der Substitutionsstoff auf den Schwarzmarkt umgeleitet und dort verkauft oder gegen Heroin eingetauscht wird. Weiter wurde die Erfahrung gemacht, dass viele der Methadonsubstituierten zusätzlich andere Drogen nehmen, etwaige Wechselwirkungen zwischen Methadon und anderen Drogen (auch Alkohol), die Folgen dieser sog. Polytoxikomanie, sind nicht berechenbar und gefährlich.

Allerdings zeigte sich auch, je länger ein Patient substituiert wird, desto geringer wird der Nebengebrauch anderer Drogen.

Insbesondere Wegen einer mangelnden Koordination zwischen den Arztpraxen, die die medizinischen Maßnahmen einschließlich der Substitution durchführten, und den psychosozialen Beratungsstellen, die für die begleitenden therapeutischen Maßnahmen zuständig waren, aber auch wegen zwischen den kassenärztlichen Vereinigungen unterschiedlichen und unzureichenden Qualitätsanforderungen an Ärzte für die erforderliche Substitutionsberechtigung entsprach die Substitution in Deutschland bislang nicht den Qualitätsanforderungen des internationalen Kenntnisstandes.

Dies bedeutet letztendlich, dass oftmals keine vernünftige Kooperation zwischen behandelndem Arzt, Patient und Drogenberatung stattfindet, dass somit das eigentliche Ziel der Substitution, die Drogenabstinenz, nur schwerlich zu erreichen ist und damit das gesamte Programm ad absurdum geführt wird, ganz zu schweigen davon, dass die Intentionen des Gesetzgebers nicht erfüllt werden.

Fazit Substitutionsbehandlungen
Zumindest im ländlichen Bereich scheint die Zusammenarbeit zwischen den substituierenden Ärzten und den therapeutischen Einrichtungen noch nicht zur Zufriedenheit zu funktionieren, es scheint keine ausreichende Verzahnung von medikamentöser und therapeutischer Hilfe zu geben.

Anders sieht es in den sog. Schwerpunktpraxen und speziellen Behandlungszentren aus, in denen über Drogenscreening möglicher Beikonsum festgestellt werden kann und in denen viel für die soziale Reintegration der Betroffenen unternommen wird.

Konsumräume/"Fixerstuben"
Wie eingangs erwähnt, existieren Konsumräume auch in Deutschland, und Frankfurt am Main hat wohl die längste Erfahrung zu dieser Thematik. Im Jahre 1992 wurde in Frankfurt die offene Drogenszene polizeilich aufgelöst. Dass sie sich nicht wieder neu formierte, lag an den Hilfsprogrammen die flankierend angeboten wurden: Aufenthaltsplätze, Methadon als Ersatzdroge, Spritzentausch, Übernachtungsplätze.

Befürworter der Konsumräume argumentieren u.a. damit, dass durch diese Einrichtungen der Drogenkonsum in der Öffentlichkeit minimiert werden könne.

Es gibt sehr viele ähnlich große Städte wie Frankfurt oder z.B. Zürich, die keine Konsumräume, aber auch keine offenen Konsumszenen haben. Diese Städte haben offensichtlich die Problematik erkannt und das Entstehen solcher Szenen frühzeitig durch entsprechende repressive Maßnahmen verhindert.

Bisherige Erfahrungen mit Konsumräumen
In Frankfurt wurden nach Einrichtung der Konsumräume keine gravierenden Auswirkungen auf die Drogen- und Beschaffungskriminalität festgestellt, da die Abhängigen weiterhin auf die Beschaffung ihrer illegalen Drogen und die hierfür erforderlichen finanziellen Mitteln angewiesen sind.

Die Polizei Zürich machte ähnliche Erfahrungen: Zwar konnte der Konsum der intravenös-injizierbaren Drogen aus der Öffentlichkeit teilweise in die Konsumräume verlagert werden, jedoch entstanden und entstehen im Umfeld dieser Einrichtungen immer wieder Ansammlungen von Drogengebrauchern und Dealern, die eine stete "Umgebungskontrolle" erforderlich machen, ein Rückgang der begleitenden Kriminalität ist nicht spürbar.

Rechtliche Aspekte Konsumräume
Die rechtliche Zulässigkeit von Gesundheitsräumen ist weiterhin umstritten. Dr. Körner kommt in seinem Gutachten zu dieser Frage zwar zu dem Schluss, dass die Einrichtung von Konsumräumen nicht den Tatbestand des § 29 Abs. 1 Nr. 10 BTMG (Verschaffen einer Gelegenheit zum unbefugten Gebrauch von Betäubungsmitteln) erfüllt, weist aber auch darauf hin, dass diese Straflosigkeit nicht bedeute, dass das Betreiben von Gesundheitsräumen gesundheitspolitisch notwendig sei und ordnungspolitisch geduldet werden könne.

Das Bundesjustizministerium dagegen kam ebenso wie der Beauftragte der Bundesregierung für Drogenfragen zu dem Ergebnis, dass der Tatbestand des § 29 (1) Nr. 10 BTMG durch den Betrieb von Konsumräumen sehr wohl erfüllt wird.

Fazit Konsumräume
Auf Grund der bisherigen Erfahrungen in Frankfurt als auch in der Schweiz lässt sich sagen, dass solche Einrichtungen dem Drogenabhängigen einen stressfreien Konsum erlauben und durch die Bereitstellung steriler Injektionsgeräte und -zubehör auch den Gesundheitszustand des Betroffenen verbessern können.

Kein positiver Einfluss konnte auf die Betäubungsmittel- und Beschaffungskriminalität festgestellt werden, es gibt auch keinerlei "Qualitätskontrolle" des mitzubringenden Heroins.

Selbst in großstädtischen Verhältnissen mit einer stark in die Öffentlichkeit strahlenden Szene stehen Konsumräume als begleitende Maßnahme zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht in Relation zu den "negativen" Auswirkungen, schon gar nicht in ländlichen Bereichen, in denen der Heroin-/Kokainkonsument in aller Regel einen festen Wohnsitz hat, sozial noch mehr integriert ist und Drogenkonsum überwiegend im privaten Bereich erfolgt:

- Fixerstuben haben keinen positiven Einfluss auf Betäubungsmittel-, Begleit- oder Beschaffungskriminalität. Die Gefahr, dass sich im Umfeld eine Händlerszene etabliert, ist als weitaus größer einzuschätzen, der Dealer weiß jederzeit, wo er potenzielle Kunden antreffen kann, der Probierer oder "Neueinsteiger" hat hier problemlos Zugang zur Droge.

- Die Selbstschädigung bleibt erhalten, die Gefahr des "Drogentourismus" wird gefördert, Konsumräume können sich auch negativ auf das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung auswirken, das Ziel der Drogenfreiheit wird in Frage gestellt.

- Nicht vergessen werden darf, dass sich die Belastung der Bevölkerung zumindest im näheren Umfeld solcher Einrichtungen sicherlich erhöhen wird.

Kontrollierte Heroinabgabe
Von November 1993 bis Dezember 1996 wurde in der Schweiz das Projekt Diversifizierte Drogenverschreibung und Drogenabgabe an drogenabhängige Frauen in Zürich unter der Leitung von Dr. André Seidenberg durchgeführt. Das hierbei über 13 Monate hinweg erhobene statistische Material zeigte positive Ansätze, wobei aber auch hier wegen einiger Besonderheiten des Versuchs (u.a. hohes therapeutisches Strukturniveau, umfassende Betreuung) keine globalen Aussagen gemacht werden können.

Um festzustellen, inwieweit durch ein Heroinabgabeprogramm mehr Drogenabhängige angesprochen werden können und ob evtl. eine Heroinverschreibung einer Methadonsubstitution überlegen ist, wurde in der Schweiz mit einer Verordnung des Bundesrates und im Rahmen eines Gesamtversuchsplanes vom 01.11.93 ein wissenschaftlicher Versuch mit insgesamt maximal 800 Personen in Zürich und 14 anderen Schweizer Städten durchgeführt.

Festgestellt werden konnte bis Ende des Berichtzeitraums zum 31.12.1996 z.B.:

- Verbesserungen der körperlichen Gesundheit waren stabil

- Depressive Zustände, wahnhafte Beschwerden gingen zurück

- Der illegale Beikonsum ließ nach

- Der regelmäßige Beikonsum von Kokain bei mehreren Patienten war therapeutisch schwer zu handhaben

- Die Wohnsituation der Teilnehmer hat sich verbessert, ebenso die Arbeitsfähigkeit

- Kontakte zur Drogenszene nahmen massiv ab

- Rückgang der Begleitkriminalität dieser Personen um 60 %

- Hohe "Haltequote" in der Behandlung

Externe Untersuchungen haben dagegen ergeben, dass die Zielgruppe der "Schwerstabhängigen" z.T. verfehlt wurde, es wurden z.B. auch Personen in gesundheitlich gutem Zustand in den Versuch aufgenommen, nachlassende Kontakte zur Szene könnten auch die Schließung offener Szenen zurückzuführen sein. Auch fehlt ein Vergleich mit anderen bewährten Therapieformen. Deutlich herausgestellt wurde auch der hohe Aufwand des Projekts, der sich in hohen Kosten für einen nur sehr kleinen Nutzerkreis niederschlägt.

Schlussbemerkung
Tatsache ist, dass es viele Abhängige aus eigener Kraft nicht schaffen, von ihrer Sucht loszukommen. Sie sind ohne Zweifel schwerkranke Personen, die unsere besondere Hilfe brauchen.

Aber diese Hilfe kann nicht die Verabreichung eines Suchtmittels sein. Diese Hilfe muss sich vor allen Dingen in einer stabilisierenden Begleitung, physisch wie psychisch, zeigen, und je stärker die Sucht, um so intensiver muss diese Betreuung sein.

Eine drogenfreie Gesellschaft ist Utopie, aber Ziel aller Bemühungen muss es bleiben, den Umgang mit legalen und illegalen Suchtstoffen und den Missbrauch so gering wie möglich zu halten. Auch wenn oft gesagt wird, die bisherige Drogenpolitik habe sich als Fehlschlag erwiesen, so müssen wir dennoch an der Prävention, Repression und der therapeutischen Hilfe festhalten und alle drei Bereiche intensivieren und ausbauen.

Wer Suchtmittel abgibt, gibt auf!

t-nation
01-02-2006, 17:16
mir is was genau in der richtung passiert und wollte euch mal nach rat fragen also ich war daheim hab ein kasten bier angefangen zu trinken nach ungefair ein dreiviertel kasten weiss ich nichts mehr ich bin nur frühs in der stadt aufgewacht , nun habe ich gehört von einem bekannten das ich leute geschlagen habe und sogar noch leute die mit mir waren (wo ich ncihtmal weiss wer das war) angelbich mit reingeschlagen haben , so nun wurde ich angeblich angezeigt was soll ich nun tun ausser in nächter zeit den alk sein zu lassen bzw aussagen das ich einfach ein blackout hatte ?

PuresGras
01-02-2006, 21:47
In Norwegen ( war das glaub ich ) werden sexuelle Triebtäter nach ihrer Entlassung ausm Knast kastriert ! :halbyeaha