Connar76
09-02-2003, 15:09
Hallo Leute,
ich schiebe seit 4 Jahren mobilen Funkstreifendienst bei einem Sicherheitsunternehmen, um mein Studium zu finanzieren.
Ohne 34a Schein. Nun ist der ja vor kurzem verschärft worden. Doppelter Umfang, Voraussetzung! für den Dienst u.a.
Wenn ich das richtig verstehe, habe ich noch 3 Jahre Aufschub, um ihn zu machen, da ich nachweislich länger als 3 Jahre im Job bin. Problem: In meiner Firma kam über die Neuerungen gar keine Info. Würde mich auch nicht wundern, wenn der Chef davon nichts weiss. Und wenn, würde ich nur zur Schulung zugelassen, wenn ich mich für min. 2 Jahre weiterhin verpflichte oder ihn am besten selbst zahle, klar. Frage: Ist das überhaupt rechtmässig, das die Firma sich den 34a Schein bezahlen lassen will? Gibt es da nicht Klauseln für Beschäftigungsvoraussetzungen?
2. Punkt. Seit einem Jahr ca. ist die Werkschutzfachkraft Schulung ja sogar künstlich zu einem Ausbildungsberuf gedehnt worden. Dauert 2 Jahre. Nun habe ich gehört, wenn man schon 5 Jahre im Dienst wäre, könnte man nach den Schulungen gleich zur Prüfung zugelassen werden. Stimmt das? Mir hängt der Revierdienst zwar zum Hals raus, aber das eine Jahr kriege ich auch noch rum, wenn ich dafür eine abgeschlossene Berufsausbildung ergattern könnte. Man wird ja nicht jünger, und das Studium könnte schliesslich auch den Bach runtergehen.. . Sicher ist sicher denk ich mir da. Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach.
3. Punkt. Ist die IHK Prüfung Werkschutzfachkraft generell Voraussetzung für spätere PS-Lehrgänge? Fachkraft für Personenschutz ist mein eigentliches Ziel.
Vielen Dank,
Connar
ich schiebe seit 4 Jahren mobilen Funkstreifendienst bei einem Sicherheitsunternehmen, um mein Studium zu finanzieren.
Ohne 34a Schein. Nun ist der ja vor kurzem verschärft worden. Doppelter Umfang, Voraussetzung! für den Dienst u.a.
Wenn ich das richtig verstehe, habe ich noch 3 Jahre Aufschub, um ihn zu machen, da ich nachweislich länger als 3 Jahre im Job bin. Problem: In meiner Firma kam über die Neuerungen gar keine Info. Würde mich auch nicht wundern, wenn der Chef davon nichts weiss. Und wenn, würde ich nur zur Schulung zugelassen, wenn ich mich für min. 2 Jahre weiterhin verpflichte oder ihn am besten selbst zahle, klar. Frage: Ist das überhaupt rechtmässig, das die Firma sich den 34a Schein bezahlen lassen will? Gibt es da nicht Klauseln für Beschäftigungsvoraussetzungen?
2. Punkt. Seit einem Jahr ca. ist die Werkschutzfachkraft Schulung ja sogar künstlich zu einem Ausbildungsberuf gedehnt worden. Dauert 2 Jahre. Nun habe ich gehört, wenn man schon 5 Jahre im Dienst wäre, könnte man nach den Schulungen gleich zur Prüfung zugelassen werden. Stimmt das? Mir hängt der Revierdienst zwar zum Hals raus, aber das eine Jahr kriege ich auch noch rum, wenn ich dafür eine abgeschlossene Berufsausbildung ergattern könnte. Man wird ja nicht jünger, und das Studium könnte schliesslich auch den Bach runtergehen.. . Sicher ist sicher denk ich mir da. Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach.
3. Punkt. Ist die IHK Prüfung Werkschutzfachkraft generell Voraussetzung für spätere PS-Lehrgänge? Fachkraft für Personenschutz ist mein eigentliches Ziel.
Vielen Dank,
Connar