Vollständige Version anzeigen : Ausschlußkriterien bei 34a und Sachkundeprüfung
Hallo Leute, wer als Türsteher arbeiten möchte benötigt doch die Sachkundeprüfung, aber wenn man die hat wird doch noch eine Anfrage an das Ordnungsamt gestellt und die schauen dann im Bundeszentralregister nach, oder lassen dort nachschauen. Welche Art von Einträgen führt da zur Verweigerung der Arbeitserlaubnis?
Viele Grüße
Unimog
himura_kenshin
11-10-2007, 21:13
Hallo Leute, wer als Türsteher arbeiten möchte benötigt doch die Sachkundeprüfung, aber wenn man die hat wird doch noch eine Anfrage an das Ordnungsamt gestellt und die schauen dann im Bundeszentralregister nach, oder lassen dort nachschauen. Welche Art von Einträgen führt da zur Verweigerung der Arbeitserlaubnis?
Viele Grüße
Unimog
Wer als Türsteher arbeiten will braucht KEINE Sachkundeprüfung. Nur wer für ein Sicherheitsunternehmen arbeiten will braucht eine. Als Türsteher kannst du auch im Auftrag des Hausherren arbeiten, der dir dann für deine Arbeit(szeit) die Vertretung des Hausrechts überlässt (mit überlässt).
Ja Danke, das ist mir klar, aber wenn du als Externe Sicherheitsfirma engagiert wirst müssen die Leute nun einmal die Sicherheitsprüfung haben sobald du im öffentlichen Raum arbeitest und darum geht es mir. Wer muss eigentlich für die Ordnungswidrigkeit zahlen wenn man erwischt wird ich oder mein Chef?
Nak-Muay
12-10-2007, 16:54
Mit welchen Einträgen im Führungszeugnis bekommt man diese Bescheinigung jetzt eigentlich nicht? Würde mich auch mal interessieren.
meridian9
12-10-2007, 18:25
Mit welchen Einträgen im Führungszeugnis bekommt man diese Bescheinigung jetzt eigentlich nicht? Würde mich auch mal interessieren.
Mich auch :)
Es gibt ja jede Menge "Security-Spezis" hier onboard die normalerweise auch keine Gelegenheit auslassen dies zu verkünden... :rolleyes:
Vllt. meldet sich noch jemand um diese Frage zu beantworten...
Away from the Sun
12-10-2007, 23:23
Kriegt eh jeder spacko, haha xD
Ich kann nur so viel sagen dass nen Freund von mir echt heftig war und auch im Heim war und co, wegen 28 messer stichen aufm Kiez die er verteilt hat, und in der Bundeswehr wurde er trotzdem aufgenommen, weil er eben nur zig tausend anzeigen wegen körperverletzung hat. Wenn du klaust sieht das anders aus...
So 34a kriegste eig. auch easy..
Harrington
13-10-2007, 08:54
Mich auch :)
Es gibt ja jede Menge "Security-Spezis" hier onboard die normalerweise auch keine Gelegenheit auslassen dies zu verkünden... :rolleyes:
Vllt. meldet sich noch jemand um diese Frage zu beantworten...
Wenn du offensichtlich ein Problem mit den "Security-Spezis" hast, ( warum auch immer..) musst du dir die Frage wohl selber beantworten..
Ok, ich machs trotzdem, wenn du willst..;)
@ himura_kenshin
Das ist ne rechtliche Grauzone.
Es ist zwar richtig, dass man als ( direkter ) Angestellter der Disco oder des Clubs keine SKP braucht, aber in einigen Städten wird das einfach nicht mehr akzeptiert und nach einer ( körperlichen ) Auseinandersetzung kann es u.U. erhebliche Versicherungs- und rechtliche Konsequenzen für den Angestellten aber vor allem für den Discothekenbetreiber geben.
Insofern will so etwas wohl überlegt sein, man steht noch mehr als sonst mit einem Bein im Knast.
Gleichwohl erlebe ich es oftmals so, dass Behörden oftmals nicht miteinander korrespondieren ( IHK, O-Amt, Polizei ), so dass man schon mitarbeitertechnisch die ein-oder andere "Überraschung" präsentiert bekommt oder bekommen hat.. Es gibt da nix was es nicht gibt..
Hallo Leute, wer als Türsteher arbeiten möchte benötigt doch die Sachkundeprüfung, aber wenn man die hat wird doch noch eine Anfrage an das Ordnungsamt gestellt und die schauen dann im Bundeszentralregister nach, oder lassen dort nachschauen. Welche Art von Einträgen führt da zur Verweigerung der Arbeitserlaubnis?
Viele Grüße
Unimog
Ausschlußkriterien für die Sachkundeprüfung selbst gibt es nicht.
Die Anfrage, an das Ordnungsamt, wird von dem Unternehmen gemacht bei dem du arbeiten würdest, um zu sehen wenn sie sich da reinholen.
Das Unternehmen entscheidet dann, je nach einträgen, ob es dich anstellt oder nicht. Welche Kriterien die Firma ansetzt, liegt ganz bei der Firma.
Meine Erfahrung ist bei größeren, Namenhafteren Unternehmen können schon kleinere Einträge das ende Bedeuten.
Bei kleineren Firmen oder Subunternehmern, wird schon mal ein Auge zugedrückt.
Bei einigen die sich auf Veranstaltungsschutz, Türsteher spezialisiert haben
spielte das große Führungszeugniss so gut wie gar keine Rolle.
Nur so war zu erklären mit was für kaputten Typen ich teilweise zusammengearbeitet habe.
meridian9
13-10-2007, 18:23
Schönen Dank, Zeroboy ;)
Und nein, ich habe kein Problem mit den "Security-Spezis", nur habe ich schon in so vielen Threads von dem ein oder anderen User hier gelesen - hey, ich hab auch schon an der Türe gestanden...".
Wenns dann um eine definierte Frage geht, liest man dann nicht mehr viel.
Ich weiß auch, daß es hier einige Security-Mitarbeiter onboard gibt, die "echt" sind (einen davon z.B. schätze ich sehr u. glaube daß er weiß wovon er schreibt).
Die müssen sich sicherlich auch mit dem ein oder anderen Vorurteil auseinandersetzen - an die richtete sich mein aber Post nicht :)
Nix für ungut,
viele Grüße
meridian
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