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Vollständige Version anzeigen : Gebietsschutz



Pantha
19-02-2003, 13:27
Hallo,

was haltet Ihr davon das manche Verbände Gebietsschutz verteilen so das niemand anderes in der Stadt diese KK unterrichten kann?

DANKE

Panther

GeRScH
19-02-2003, 13:43
PANTHER DU HAST EBEN DEN 10000 in dem Offenen Kampfsportarten Forum gemacht
glückwunsch
@topic....echt sowas gibts?! ich finds eher recht dumm

edit: ,weil es sonst so besitzeinnehmend ist....und wenn zB. dieses dojo voll ist...und leute wollen noch rein...dann müssen die wohl in eine andere stadt gehen um unterrichtet zu werden, nur weil da einer sich das recht hat geben lassen....

Michael Kann
19-02-2003, 13:51
Original geschrieben von GeRScH
@topic....echt sowas gibts?! ich finds eher recht dumm

Wenn Möglich mit Erklärung ... weil so hat die Aussage wenig Gehalt!

Danke!

Gruß
Mike

baer
19-02-2003, 13:58
Sowas gibts ?

Ich kann und darf unterrichten wo ich will. Wenn mir der eigene Verband vorgibt, wo ich zu unterrichten habe, würd ich mir das mit dem Verband noch einmal überlegen.

Wenn ich nicht in dem Verband bin, der vorschreibt wo wer unterichten darf, kanns mir ja egal sein.

Twist
19-02-2003, 14:03
Ich finde Gebietsschutz ansich schon eigenartig (auch wenn es unter Umständen notwendig sein mag, um zu gewährleisten, daß ein Verein genügend Schüler hat und sich Vereine des gleichen Verbandes nicht gegenseitig ruinieren).

Aber besonders ungewöhnlich finde ich, daß der ETF Gebietsschutz hat... das paßt da doch eigentlich überhaupt nicht ins Konzept, oder?

KindDerNacht
19-02-2003, 14:44
Eigentlich müßten doch die Leute, die sich ne Schule eröffnen oder so, ganz von selbst drauf kommen, daß sie sich erkundigen, wo noch ne Schule gebraucht werden könnte und sich nicht grade da ansiedeln, wo schon 10 sind, oder??? *wunder*

Kiddie

arnisador
19-02-2003, 15:17
Also ich persönlich stehe der Kommerzielisierung in KKen sowieso sehr kritisch gegenüber, und halte daher auch von Gebietsschutz nicht viel.

Wenn ich nicht in dem Verband bin, der vorschreibt wo wer unterichten darf, kanns mir ja egal sein.
Das ist die beste Möglichkeit, einfach austreten (aus dem Verband, meine ich ;)) !
Das mit der ETF finde ich auch etws merkwürdig, wo die doch immer behauptet haben, das ganze aus Idealismus zu machen und nicht aus finanziellen Interessen.
Gruß
Martin

baer
19-02-2003, 15:40
Original geschrieben von KindDerNacht
Eigentlich müßten doch die Leute, die sich ne Schule eröffnen oder so, ganz von selbst drauf kommen, daß sie sich erkundigen, wo noch ne Schule gebraucht werden könnte und sich nicht grade da ansiedeln, wo schon 10 sind, oder??? *wunder*

Kiddie


Meiner Meinung nach ein klassisches Problem von Angebot und Nachfrage. Da die eigene Schule sowieso besser ist als die anderen 10 stellt sich natürlich die Frage wieso woanders ansiedeln. Was nützt mir eine Schule auf dem Land mit 5 Schülern, wenn ich in der Stadt 15 Schüler habe kann. Solche Gedanken kommen aber nur dann wenn ich kommerziell orientiert bin.

Wieso stehen bei uns im Ort die 5 Tankstellen alle im Umkreis von 500 Metern?

Wieso eröffnet Burger King seine Filialen meist in unmittelbarer Nähe von Mc'Donalds?

Ich find Auswahl toll. Für jeden Geschmack etwas dabei.;)

Michael1
19-02-2003, 22:54
Der Gebietsschutz erhöht die Planungssicherheit (im finanziellen Bereich) für die Lehrer. Dadurch wird einem der Entschluss leichter gemacht eine Schule aufzubauen und sich voll auf die KK zu konzentrieren.

Das ganze wirkt auf "freiheitsliebende" Menschen erstmal etwas merkwürdig. Wenn es um hauptberufliche KK-Lehrer geht und nicht um Vereinstrainer die das nebenher machen kann es imho aber schon im Interesse eines Verbandes sein.

Pantha
19-02-2003, 23:09
Ich denke Gebietsschutz wird auch darum verteilt, weil die Verbände ihn seltenst verteilen sondern viel mehr verkaufen und man jährlich dafür zahlen muss:( Wenn es nur darum gehen würde dem Lehrer die Entscheidung leichter zu machen sich Selbstständig zu machen, wär es ja wohl besser kein Geld dafür zu verlangen um dem Lehrer es nicht noch schwerer zu machen?

Michael1
19-02-2003, 23:31
Kommt sicher auch darauf an was der Gebietsschutz kostet.

sportler
20-02-2003, 00:11
Original geschrieben von Michael1
Der Gebietsschutz erhöht die Planungssicherheit (im finanziellen Bereich) für die Lehrer... Soweit die Theorie. In der Praxis kann kein Kampfkunstverband seinen Mitgliedern so etwas wie einen Alleinvertretungsanspruch für ein bestimmtes System in einem bestimmten Gebiet garantieren. Man kann zwar verhindern, dass zwei verbandseigene Schulen in direkter Nachbarschaft stehen, aber nicht, dass potentielle Konkurenten desselben Systems und eines anderen Verbandes ins Haus nebenan ziehen. Es gibt in Deutschland nunmal kein Copyright auf bestimmte Techniken, keine vorgeschriebene Ausbildung für Kampfkunstleher und Stilnamen sind sowieso Schall und Rauch. Bestes Beispiel ist hier wieder die *ing *ung Szene mit ihren dutzenden von verschiedenen Verbänden. Mithin kann von Planungssicherheit nicht mal ansatzweise die Rede sein. Das versprechen eines Gebietsschutzes dient nur dazu, leichter potentielle Kunden für "Instructorausbildungen" zu ködern und später eine zusätzlich Einnahmequelle für den jeweiligen Verband zu erschließen.

cu
sportler

Michael Kann
20-02-2003, 07:09
Hallo alle zusammen ...

Ich sehe es ähnlich wie Sportler ...

Original geschrieben von sportler
In der Praxis kann kein Kampfkunstverband seinen Mitgliedern so etwas wie einen Alleinvertretungsanspruch für ein bestimmtes System in einem bestimmten Gebiet garantieren. Man kann zwar verhindern, dass zwei verbandseigene Schulen in direkter Nachbarschaft stehen, aber nicht, dass potentielle Konkurenten desselben Systems und eines anderen Verbandes ins Haus nebenan ziehen.

Genau das! Es ist aber auch nicht der Schutz vor Externen, sondern vor der "Kunkurrenz im eigenen Haus" das Thema des Gebietsschutz! Egal ob dies nun die Lebensmittel oder die KK-Branche betrifft, genau um diese Kunkurrenz im eigenen Haus geht es!

Den ALLEINVERTRETUNGSANSPRUCH für ein SYSTEM - KONZEPT kann man schon garantieren, nur vor RAUBKOPIEN ist man nicht sicher! Sonst wären Ketten wie Mc Donald, Burger King, Pizza Hut usw. nicht erfolgreich!

Der größte Vorteil liegt in der gemeinsamen Konzeption ... siehe Marketing ... ein Plakat für alle Mc Donalds, eine Kinowerbung für alle Mc Donalds, eine Fersehwerbung für alle Mc Donalds usw. usf. Dies geht soweit, dass ein Prospektständer in allen Mc Donalds Restaurants gleich ist, ja selbst der Aufbau wie Immobilie und Inventar, Bekleidung usw. Dies ist letztlich auch ein Kostenfaktor! Warum? Weil z.B. der Druck von 1.000 Plakaten für EINE Firma die nur EINEN Firmensitz hat teurer ist als 1.000.000 Plakate für EINE Firma mit 300 oder 1.000 Filialen! Das heißt aber eben auch, dass sich der Frenchaisenehmer um genau diese Sachen nicht großartig kümmern muss ... sprich Marketing, Marketingkonzepte ... damit erspart er sich viel Zeit und Geld, kann aber auf das gesamte Know-How zurückgreifen (erst einmal unabhängig von der höhe der Kosten, die ja bei jeder Frenchaising anbietenden Firma variiert!). D.h. Frenchaising: man ist selbstständig, kauft aber die Idee/Strategie/Konzeption einer anderen (ggf. großen und etablierten) Firma und zahlt Lizenzgebühren, ggf. mit Übernahme der Produktpalette!

Und sind wir ehrlich Pizza Hut - The American Way of Pizza interessiert es kaum ob neben ihrer Filiale eine italienische Pizzeria namens "Il Violino" oder "La Strada" aufmacht!


Original geschrieben von sportler
Es gibt in Deutschland nunmal kein Copyright auf bestimmte Techniken, keine vorgeschriebene Ausbildung für Kampfkunstleher und Stilnamen sind sowieso Schall und Rauch.

Na ja ... is so nicht ganz richtig ... einzelne Namen können schon geschützt werden, aber 1. wie lang?, 2. Kosten?, 3. Nutzen? und 4. wie?

Also, letztlich bleibt kein anderer (da der sicherste) Weg, als der zum Patentamt und dort gibt es nur einige wenige Möglichkeiten. Als erstes erfolgt eine Suche / Recherche, da dies für Otto Normalverbraucher nicht allein machbar ist, wird ein Anwalt eingeschalten ... Kosten ca. 1000 - 1500 Euro inkl. Antrag
Anmeldemöglichkeiten:
1. Patente http://www.dpma.de/formulare/p2007.dot
2. Marken http://www.dpma.de/formulare/w7005.dot
3. Geschmacksmuster http://www.dpma.de/formulare/r5703.dot
4. Bebrauchsmuster http://www.dpma.de/formulare/g6003.dot
Was trifft nun auf die KKs überhaupt zu?
zu 1. Paragraph 1 des Patentgesetzes. Demnach werden Patente erteilt für technische Erfindungen, die neu sind, einer ausreichenden erfinderischen Leistung entsprechen und gewerblich anwendbar sind.
zu 2. Die Marke ist eines der gewerblichen Schutzrechte, das vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) erteilt und verwaltet wird. Unter einer Marke versteht man ein Kennzeichnungsmittel für Produkte und Dienstleistungen. Es handelt sich gewissermaßen um die Visitenkarte, mit dem Produkte und Dienstleistungen im Wettbewerbsleben auftreten. Die Marke ermöglicht die Unterscheidung von Konkurrenzangeboten und damit den Wiederholungskauf von Waren bzw. die wiederholte Inanspruchnahme von Dienstleistungen desselben Unternehmens.
Als Marken kommen verschiedene Formen von Kennzeichnungen in Betracht:
- Wortmarke (z.B. "Siemens")
- Bildmarke (z.B. die springende Raubkatze von "Puma")
- Wort-Bild-Marke (z.B. das "Bayer-Kreuz")
- Dreidimensionale Formen (z.B. die Kühlerfigur von Rolls-Royce)
- Hörmarken (z.B. Erkennungsmelodien wie bei Radiosendern)
- Farben, Farbkombinationen
- Zahlen
- Buchstaben (Einzelbuchstaben oder Gruppen von Buchstaben)
zu 3. Ein Geschmacksmuster schützt die räumliche Gestaltung oder die Gestaltung der Oberfläche eines Erzeugnisses. Ein Beispiel hierfür kann eine Autofelge sein, deren besondere Gestaltung charakteristisch für einen bestimmten Hersteller ist.
zu 4. Wie das Patent ist das Gebrauchsmuster ein Schutzrecht für technische Erfindungen. Ein Gebrauchsmuster kann für technische Gegenstände wie etwa Geräte, technische Anlagen, chemische Stoffe, elektrische Schaltungen etc. beantragt werden. Im Gegensatz zum Patent ist ein Gebrauchsmusterschutz für Verfahren wie etwa Produktionsverfahren, Meßprozeduren u.s.w. nicht möglich. Neben den vom Gebrauchsmusterschutz ausgenommenen Verfahren können auch die beim Patentschutz angesprochenen Entdeckungen, wissenschaftlichen Theorien etc. nicht durch ein Gebrauchsmuster geschützt werden

Also, bleibt dem KKler nur der MARKENSCHUTZ (und wir wären nicht die ersten KKler die darauf zurückgreifen) ... Die Schutzdauer beginnt mit dem Anmeldetag und endet 10 Jahre nach dem Ablauf des Monats, in den der Anmeldetag fällt (§ 47 MarkenG). Sie kann jedoch um jeweils 10 weitere Jahre gegen Zahlung entsprechender Gebühren verlängert werden.

Ob dies alles im Sinne der Sache ist mag jeder durch seine Brille betrachten ...


Original geschrieben von sportler
Bestes Beispiel ist hier wieder die *ing *ung Szene mit ihren dutzenden von verschiedenen Verbänden. Mithin kann von Planungssicherheit nicht mal ansatzweise die Rede sein. Das versprechen eines Gebietsschutzes dient nur dazu, leichter potentielle Kunden für "Instructorausbildungen" zu ködern und später eine zusätzlich Einnahmequelle für den jeweiligen Verband zu erschließen.

Ich sehe die Vorteile des Frenchaising wirklich nur in dem Bereich den ich bereits oben geschildert habe ... ob und wie ein VERBAND/ORGANISATION Geld verdient steht auf einem ganz anderen Blatt. Ich laufe mit den Meinungen bzgl. der Höhe der Ausbildungskosten (FÜL, Trainer usw.) meist konform, wobei ich schon versuche einen Preis/Leistungsvergleich in den Vordergrund zu stellen ... dies ist letztlich aber gar nicht so einfach, denn was mir für mein Geld geboten wird kann ich erst am Ende der Ausbildung genau feststellen! Es gibt für jeden von uns sicherlich auch finanzielle Schmerzgrenzen, diese sind individuell und daher schwer fest zu machen. Für den einen endet es schon bei der Anfahrtsdauer (inkl. Kosten) von mehr als fünf Stunden, beim anderen bei 2000 $ für zwei Tage ...

@ baer
Bzgl. der getätigen Aussage Ich kann und darf unterrichten wo ich will. Wenn mir der eigene Verband vorgibt, wo ich zu unterrichten habe, würd ich mir das mit dem Verband noch einmal überlegen.! Das ist schon korrekt, nur wenn ein Gebietsschutz besteht, dann darf der Verband Dir dort keine Lehrbefugnis/Lizenz erteilen, sonst macht er sich ggf. (wird dann ein Gericht entscheiden) strafbar. Schließlich hat er dieses Recht jemand anderem Verkauft. Das geht sogar soweit, dass der Lizenznehmer die Rechte bzgl. einer gerichtlichen Auseinandersetzung an den Lizenzvergeber abtritt. Damit entstehen, und dies kann ein vor allem finanziel wichtiger Grund PRO Frenchaising sein, dem Lizenznehmer keinerlei Kosten. Es spricht Dir ja aber niemand ab eine Schule zu eröffnen und zu unterrichten, nur eben nicht das GESCHÜTZE SYSTEM!

@Panther
Sicherlich kostet Gebietsschutz Geld und meistens nicht wenig ... würde aber erst einmal eine Kosten-Nutzen Rechnung erstellen ... sprich, welche Vorteile habe ich und welche Nachteile, welche Einsparungen und welche Ausgaben ... dass es sich z.B. bei Mc Donald rechnet dürfte Dir anhand der Filialzahlen auffallen. Ob es sich im KK Bereich auszahlen würde, dass weiß ich nicht! Vor allem, wenn ich für einen relativ "geringen" Be(i)trag z.B. Mitglied in einem Verband wie dem DJJV, DKV oder DJB (nur Beispiele) sein kann, dann ist ein Frenchaising nicht nötig ... DKV stellt seinen Mitglieder Urkunden, Pässe, Lizenzen (sogar staatlich anerkannte), Plakate (also auch Werbung) und Medien (Verbandsorgan usw.) zur Verfügung ... sicher, ohne Gebietsschutz!

Gruß
Mike

kleiner Drachen
20-02-2003, 20:05
Gebietsschutz kann man zweigeteilt gegenüberstehen.

Sieht man das aus der Richtung der WT leute, so muss man sagen ist Gebietsschutz recht sinnvoll.

Die haben ja so vile Schulen gegründet, dass sie sich nur noch um die eigenen Schüler im Verband streiten würde-
Keine gute Geschäftspolitik.

Dann steht noch der Grund dagegen, das Geld.
Ich muss dafür zahlen, dass Schüler aus einem bestimmten Gebiet bei mir Trainiren dürfe. Das ist reine Abzocke, auch wenn ne gute Gescgäftsidee.

Würde das ohne Geld festgelegt und so, das jeder damit zufrieden ist, dann wäre es eine gute Lösung!

Gruß Lars