Vollständige Version anzeigen : Mundschutz = Passive Bewaffnung!
Alephthau
09-11-2007, 17:18
Hi,
Hoffe das ist hier richtig:
G-8-Gegner wegen Zahnschutz vor Gericht - Nachrichten Politik - WELT ONLINE (http://www.welt.de/politik/article1346250/G-8-Gegner_wegen_Zahnschutz_vor_Gericht_.html)
Ich bin sprachlos! :ups:
Gruß
Alef
MatzeOne
09-11-2007, 17:21
Das Thema hatten wir schon.
Echt erschreckend! :ups:
Einerseits zeigt es natürlich, dass diese Person dort war um sich zu Prügeln, jedoch gibt es natürlich nicht das Recht ihn wegen eines Zahnschutzes...:rolleyes:
Lars´n Roll
10-11-2007, 04:07
Einerseits zeigt es natürlich, dass diese Person dort war um sich zu Prügeln,...
Sicher? Schon mal auf ner größeren Demo gewesen?
SeraphiM
10-11-2007, 07:36
''Ein Demonstrant steht vor Gericht, weil er bei seiner Festnahme auf einer Demonstration gegen den G-8-Gipfel einen Zahnschutz bei sich trug''
weiss zwar nicht, wie es sich da wirklich zugetragen hat, aber da steht nix von wegen festnahme wegen eines zahnschutzes, sondern nur, dass er bei seiner fetnahme einen dabei trug und wahrscheinlich haben die ihn nicht aus jux und dollerei hops genommen...
''Ein Demonstrant steht vor Gericht, weil er bei seiner Festnahme auf einer Demonstration gegen den G-8-Gipfel einen Zahnschutz bei sich trug''
weiss zwar nicht, wie es sich da wirklich zugetragen hat, aber da steht nix von wegen festnahme wegen eines zahnschutzes, sondern nur, dass er bei seiner fetnahme einen dabei trug und wahrscheinlich haben die ihn nicht aus jux und dollerei hops genommen...
Doch doch...WEIL
Wenn ich auf eine Demo gehe und einen Zahnschutz im Mund habe oder mit mir trage, habe ich auch einen Grund dazu. Entweder weil ich Angst habe auf die Demo zu gehen, da ich ja angegriffen werden könnte oder weil ich mich schlagen will und der Zahnschutz deshlab nützlich sein wird.
Es ist meiner Meinung nach also vollkommen legetim ihn zu tragen. Aber wie es scheint gibt es auf Demos solcher Art bestimmte Regeln, die eingehalten werden müssen.
Wenn er wegen den Zahnschutz einen dran kriegt dann ist das scheiße. Wenn er ärger gemacht hau und ihn noch zusätzlich trug dann hat er ihn meiner Meinung nach ohne Grund getragen, für mich schreit das nach Strafe.:D
Harrington
10-11-2007, 12:16
Das gibt es auch doch in einigen Städten im Fußballbereich, Stichwort dritte Halbzeit.
Wenn die Cops Hools mit Mundschutz und Bandagen erwischen, kommen die auch öfters erstmal mit.
SeraphiM
10-11-2007, 12:28
Doch doch...WEIL
hmm, er steht vor gericht, weil er einen trug, verhaftet wurde er aber vielleicht aus einem anderen...:D
ist das wirklich verboten ?
Sportler
10-11-2007, 13:09
hmm, er steht vor gericht, weil er einen trug, verhaftet wurde er aber vielleicht aus einem anderen...:D
ist das wirklich verboten ?
Naja, wie das auf Demos manchmal so läuft, werden auch Leute kassiert, die halt dabei sind. 30 machen Stress, 40 werden kassiert.
So wurden auch Bekannte von mir in der Schule damals auf Berlinfahrt festgenommen.
Nen Tag später waren sie draußen, weil wirklich nix vorlag, aber festgenommen wird man auf ner Demo auch einfach mal so...
Das gibt es auch doch in einigen Städten im Fußballbereich, Stichwort dritte Halbzeit.
Wenn die Cops Hools mit Mundschutz und Bandagen erwischen, kommen die auch öfters erstmal mit.
Das ist nicht das selbe! Hools sind nicht von Art.8 GG [Versammlungsfreiheit] geschützt, da es sich um keine Versammlung iSd Grundgesetzes handelt. Zudem handelt es sich um keine friedliche, waffenlose Zusammenkunft, was die Veranstaltung auch aus dem Schutzrahmen des Art.8 herausnimmt. Dadurch kann die Polizei viel weitgehender eingreifen, als es bei einer, durch die Grundrechte zugesicherten Versammlung der Fall wäre. Damit ist das nicht mit einer (politischen) Demo zu vergleichen, die grundsätzlich ersteinmal unter dem Schutz des Art.8 GG steht. Hier darf nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen eingegriffen, oder gar aufgelöst oder verboten werden.
Ein Grund, weshalb eine Versammlung keine solche iSd Gesetzes sein kann, ist das Mitführen von Waffen (durch mehr, als einiger Individuen, die Versammlung muss im ganzen unfriedlich sein). Zwar sind damit grundsätzlich nur echte Waffen iSd WAffG gemeint, aber auch gefährliche Werkzeuge iSd §224 StGB fallen darunter. Keine Waffen sind grundsätzlich Schutzgegenstände (irreführenderweise sog. "Schutzwaffen") wie Schutzhelme, Gasmasken, Schutzbrillen etc., und ich würde auch sagen: Zahnschutze. Dem kann aber dann doch über §17a VersG begegnet werden. Hiernach ist es u.a. verboten Schutzwaffen bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel mit sich zu führen, die dazu geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, Vollstreckungsmaßnahmen [seitens der Polizei] abzuwehren.
Ich würde eine Strafbarkeit aus §17aI VersG verneinen, denn obgleich es sich bei dem Zahnschutz um eine Schutzwaffe handelt, ist dieser doch wohl kaum geeignet sich polizeilicher Zugriffe zu erwehren oder zu entziehen, wie es z.B. eine Gasmaske ggn. Tränengas oder ein Schild ggn. Schlagstöcke od. vorrückende Beamte vermag. Der Schutz eines Zahnschutzes bezieht sich erstens durchaus auf alle möglichen Unbilden einer größeren Demo, also durchaus auch auf den Schutz vor Gesundheitsgefährdung durch nicht-friedliche Teilnehmer der Versammlung und den Auswirkungen ihres Handelns. Zweitens eignet sich der erzielte Schutz nicht um polizeiliche Maßnahmen zu unterbinden, sondern nur dazu, deren, vermutlich auch von den Beamten nicht angestrebten, aber leider notwendigen, Nebenerfolgen in ihrem gesundheitlichen Übel zu mindern.
Folglich ist weder nach §17aI VersG eine Strafbarkeit gegeben, noch eine angestrebte Unfriedlichkeit der Versammlung hieran festzu machen, da Schutzwaffen nach herrschender Meinung und Lehre keine Waffen darstellen, die eine Versammlung alleine schon unfriedlich werden lassen. Ich nehme an, der Bursche wird freigesprochen, soweit nicht mehr gegen ihn vorliegt.
Sicher? Schon mal auf ner größeren Demo gewesen?
Nö
Ein Grund, weshalb eine Versammlung keine solche iSd Gesetzes sein kann, ist das Mitführen von Waffen (durch mehr, als einiger Individuen, die Versammlung muss im ganzen unfriedlich sein). Zwar sind damit grundsätzlich nur echte Waffen iSd WAffG gemeint, aber auch gefährliche Werkzeuge iSd §224 StGB fallen darunter. Keine Waffen sind grundsätzlich Schutzgegenstände (irreführenderweise sog. "Schutzwaffen") wie Schutzhelme, Gasmasken, Schutzbrillen etc., und ich würde auch sagen: Zahnschutze. Dem kann aber dann doch über §17a VersG begegnet werden. Hiernach ist es u.a. verboten Schutzwaffen bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel mit sich zu führen, die dazu geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, Vollstreckungsmaßnahmen [seitens der Polizei] abzuwehren.
Ich würde eine Strafbarkeit aus §17aI VersG verneinen, denn obgleich es sich bei dem Zahnschutz um eine Schutzwaffe handelt, ist dieser doch wohl kaum geeignet sich polizeilicher Zugriffe zu erwehren oder zu entziehen, wie es z.B. eine Gasmaske ggn. Tränengas oder ein Schild ggn. Schlagstöcke od. vorrückende Beamte vermag. Der Schutz eines Zahnschutzes bezieht sich erstens durchaus auf alle möglichen Unbilden einer größeren Demo, also durchaus auch auf den Schutz vor Gesundheitsgefährdung durch nicht-friedliche Teilnehmer der Versammlung und den Auswirkungen ihres Handelns. Zweitens eignet sich der erzielte Schutz nicht um polizeiliche Maßnahmen zu unterbinden, sondern nur dazu, deren, vermutlich auch von den Beamten nicht angestrebten, aber leider notwendigen, Nebenerfolgen in ihrem gesundheitlichen Übel zu mindern.
Folglich ist weder nach §17aI VersG eine Strafbarkeit gegeben, noch eine angestrebte Unfriedlichkeit der Versammlung hieran festzu machen, da Schutzwaffen nach herrschender Meinung und Lehre keine Waffen darstellen, die eine Versammlung alleine schon unfriedlich werden lassen. Ich nehme an, der Bursche wird freigesprochen, soweit nicht mehr gegen ihn vorliegt.
Ich gehe auch davon aus, dass der § 17aI VersG gemeint ist. (Wie Du ja vermtl. auch weißt, ist der verfassungsrechtl.ja auch u.a. aus den von Dir genannten Gründen nicht ganz unbedenklich).
Wobei, wenn von dem Zahnschutzträger auch Unfriedlichkeiten ausgegangen sind, ist die Sache etwas klarer.
Fettdruck:
Das sollte/wird wohl auch die Argumention des Zahnschutzträgers bzw. dessen RA sein!
SeraphiM
10-11-2007, 17:31
würde mich auch wundern, wenn man in einem freien, zivilisierten land kein recht auf paranoia hätte...
es sollte doch möglich sein mit einem mund-und sackschutz durch die gegend zu laufen, wenn es denn einer unbedingt will oder ist das jetzt nur bei demos verboten ?
was ist wenn so einer rein zufällig (wie denn auch sonst ;)) in so eine situation gerät ?
würde mich wirlich wundern, wenn er wegen seines schutzes einen drankriegen würde...
Das ist die einschlägige Vorschrift:
§ 17a Versammlungsgesetz
(1) Es ist verboten, bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel, Aufzügen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel oder auf dem Weg dorthin Schutzwaffen oder Gegenstände, die als Schutzwaffen geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen abzuwehren, mit sich zu führen.
Ob und wie er verurteilt wird, steht auf einem anderen Blatt.
Ich gehe auch davon aus, dass der § 17aI VersG gemeint ist.
Verstehe ich nicht ganz - von mir gemeint? Habe ich doch geschrieben, oder übersehe ich was...? Tante Edit: Ah, jetzt schnall ich's - ich hatte das "auch" übersehen
(Wie Du ja vermtl. auch weißt, ist der verfassungsrechtl.ja auch u.a. aus den von Dir genannten Gründen nicht ganz unbedenklich).
Der ist nicht unbedenklich, weshalb er wohl auch eher sehr eng ausgelegt werden dürfte. Ein Grund, warum ich nicht glaube, dass die Sache durchkommt.
Wobei, wenn von dem Zahnschutzträger auch Unfriedlichkeiten ausgegangen sind, ist die Sache etwas klarer.
Ja, wie gesagt, ich weiß nicht, was da noch im Spiel ist. Wenn er dumm war, hat er was angestellt, was dem Zahnschutz in diesem Fall eine andere Bedeutung zumisst.
Fettdruck:
Das sollte/wird wohl auch die Argumention des Zahnschutzträgers bzw. dessen RA sein!
Danke für die Blumen ;)
Find ich schön. Also darf man bei Events auch nicht mit ner Kugelsicheren Weste rumlaufen weil man ja überleben könnte.:rolleyes:
Ein Mundschutz ist eine SchutzWAFFE ?! Das halte ich schon für sehr fragwürdig...
Michael1
11-11-2007, 19:15
Dann schau dir doch einfach noch mal an was unter "Schutzwaffen" zu verstehen ist.
Elsner-Team
11-11-2007, 19:38
Mundschutz, Ellenbogenschoner, Knieschoner, Helm und Harnisch zählen als Schutzwaffen oder Passive Waffen. Die Wörter Schutzwaffe oder Passivewaffe ist nichts weiter als Paragrafen Deutsch. In wirklichkeit sind die Wörter ansich ein Widerspruch. Die Wortkreation soll verdeutlichen das der Träger von einem z.b. Mundschutz,Ellenbogenschoner oder Helm, Gewaltbereit ist. (Waffe=Gewalt)
Er ist in Augen der Polizei "Passiv bewaffnet" oder "Schutzbewaffnet". Er ist also während einer Demo oder Versammlung Gewaltbereit und hat in Augen der Grünen Schutzmacht dort nichts zu suchen. Wer gewaltbereit ist hat auf einer Demo nichts verloren und wird von der Polizei mitgenommen.
Polizei logik=Schutzwaffen oder Passivewaffen=Gewaltbereit
Hab den Begriff Schutzwaffe im Wiki eingegeben und es steht drinn, dass Motorad- und Fahradhelme als Schutzwaffen gelten könnten.:confused:
weis jemand ob solche helme als Schutzwaffen gelten oder nicht?
(Das fänd ich schon sehr hart)
Elsner-Team
11-11-2007, 19:53
Ein Helm ist eine "Schutzwaffe". Aber nur auf Demos und versammlungen.
Damit die Polizei die träger abführen kann.
Sagtmal wie alt seit ihr eigentlich ?
Ist das nicht irgendwie logisch ???, das wenn ich irgendwo mit Helm Mundschutz und Ellenbogenschoner auflaufe, nichts gutes im Sinne führe ? Oder geht man so zu Omas Geburtstag ?;)
zB wenn die demonstranten auf einem G8 Gipfel aufmarschieren und einener trägt einen motoradhelm und einen tiefschutz... UND ist vieleicht auch noch bewaffnet. zB mit einem pfalsterstein ;) es ist doch klar zu welchen zweck er den schutz trägt. oder??
lg
Horstianna,
jaja lieb Vaterland magst ruhig sein. Der Deutsche hat in der Wahlkabine seine Kreuzchen zu machen und ansonsten zuhasue vor dem Volksempfänger (Glotze) zu sitzen. Wer dagegen engagiert ist, z.B. gegen G-8 demonstriert, ist schon verdächtig. Schließlich ist die Polizei nicht dafür geschaffen worde, die Bürger zu schützen sondern die sog. "Demokratie" vor ihren eigenen Bürgern. Aber der Bürger darf sich gegen Übergriffe nicht verteidigen, denn integre Wehrhaftigkeit bedeutet potenzielle Gewaltbereitschaft. Das ist verfassungsrechtlich nicht nur "bedenklich", es ist verfassungswidrig. Siehe Vorfall beim Besuch von Merkel bei Sarkozy: Ein engagierter Bürger schreit Parolen in Richtung Merkel, um gegen die (ebenfalls verfassungswidrige) Datenerfassung zu protestiere. Er macht also nur gebrauch von seinem guten Recht. Resultat: Er wird von Kriminalern in zivil (!) körperlich attackiert. Da er sich dagegen wehrt (sein gutes Recht, wenn sich die Staatsgewalt nicht zu erkennen gibt) wird er festgenommen und "erkennungsdienstlich behandelt". Stand so in der Zeitung (vom Dienstag). :ups:
Harrington
14-11-2007, 09:31
Das ist nicht das selbe! Hools sind nicht von Art.8 GG [Versammlungsfreiheit] geschützt, da es sich um keine Versammlung iSd Grundgesetzes handelt. Zudem handelt es sich um keine friedliche, waffenlose Zusammenkunft, was die Veranstaltung auch aus dem Schutzrahmen des Art.8 herausnimmt. Dadurch kann die Polizei viel weitgehender eingreifen, als es bei einer, durch die Grundrechte zugesicherten Versammlung der Fall wäre. Damit ist das nicht mit einer (politischen) Demo zu vergleichen, die grundsätzlich ersteinmal unter dem Schutz des Art.8 GG steht. Hier darf nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen eingegriffen, oder gar aufgelöst oder verboten werden.
Ein Grund, weshalb eine Versammlung keine solche iSd Gesetzes sein kann, ist das Mitführen von Waffen (durch mehr, als einiger Individuen, die Versammlung muss im ganzen unfriedlich sein). Zwar sind damit grundsätzlich nur echte Waffen iSd WAffG gemeint, aber auch gefährliche Werkzeuge iSd §224 StGB fallen darunter. Keine Waffen sind grundsätzlich Schutzgegenstände (irreführenderweise sog. "Schutzwaffen") wie Schutzhelme, Gasmasken, Schutzbrillen etc., und ich würde auch sagen: Zahnschutze. Dem kann aber dann doch über §17a VersG begegnet werden. Hiernach ist es u.a. verboten Schutzwaffen bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel mit sich zu führen, die dazu geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, Vollstreckungsmaßnahmen [seitens der Polizei] abzuwehren.
Ich würde eine Strafbarkeit aus §17aI VersG verneinen, denn obgleich es sich bei dem Zahnschutz um eine Schutzwaffe handelt, ist dieser doch wohl kaum geeignet sich polizeilicher Zugriffe zu erwehren oder zu entziehen, wie es z.B. eine Gasmaske ggn. Tränengas oder ein Schild ggn. Schlagstöcke od. vorrückende Beamte vermag. Der Schutz eines Zahnschutzes bezieht sich erstens durchaus auf alle möglichen Unbilden einer größeren Demo, also durchaus auch auf den Schutz vor Gesundheitsgefährdung durch nicht-friedliche Teilnehmer der Versammlung und den Auswirkungen ihres Handelns. Zweitens eignet sich der erzielte Schutz nicht um polizeiliche Maßnahmen zu unterbinden, sondern nur dazu, deren, vermutlich auch von den Beamten nicht angestrebten, aber leider notwendigen, Nebenerfolgen in ihrem gesundheitlichen Übel zu mindern.
Folglich ist weder nach §17aI VersG eine Strafbarkeit gegeben, noch eine angestrebte Unfriedlichkeit der Versammlung hieran festzu machen, da Schutzwaffen nach herrschender Meinung und Lehre keine Waffen darstellen, die eine Versammlung alleine schon unfriedlich werden lassen. Ich nehme an, der Bursche wird freigesprochen, soweit nicht mehr gegen ihn vorliegt.
Gut, dann wird das von Cops in dem Fall aber im Zuge der Festnahme gleich ausgelegt und auf Unterschiede gesch...
Wenn im Rahmen von Durchsuchungen Mundschutz und ähnliches gefunden werden, wird erstmal latente Gewaltbereitschaft ( eben wegen der Schutzaufrüstung ) unterstellt, egal ob "edle Gründe" wie Protest G8 oder "schnöder" Hooliganism vorliegen.
Versammlungsfreiheit deckt nicht alles, hier könnte man es mit "präventive Schutzmassnahme" deklarieren.;)
Die machen sowieso wat se wollen..:cool:
Mundschutz, Ellenbogenschoner, Knieschoner, Helm und Harnisch zählen als Schutzwaffen oder Passive Waffen. Die Wörter Schutzwaffe oder Passivewaffe ist nichts weiter als Paragrafen Deutsch. In wirklichkeit sind die Wörter ansich ein Widerspruch. Die Wortkreation soll verdeutlichen das der Träger von einem z.b. Mundschutz,Ellenbogenschoner oder Helm, Gewaltbereit ist. (Waffe=Gewalt)
Er ist in Augen der Polizei "Passiv bewaffnet" oder "Schutzbewaffnet". Er ist also während einer Demo oder Versammlung Gewaltbereit und hat in Augen der Grünen Schutzmacht dort nichts zu suchen. Wer gewaltbereit ist hat auf einer Demo nichts verloren und wird von der Polizei mitgenommen.
Polizei logik=Schutzwaffen oder Passivewaffen=Gewaltbereit
gilt das auch für einen damenbrustschutz?
falls ja,ist dann zu unterscheiden,ob dieser von einer dame oder einem "herren" getragen wird?
gruss
zocker
ausserdem wurde das problem des herren-/damentiefschutzes noch nicht angesprochen.
ist aber wohl auch erörterungsbedürftig!
gruss
Kaiminator
14-11-2007, 10:39
Das ist die einschlägige Vorschrift:
§ 17a Versammlungsgesetz
(1) Es ist verboten, bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel, Aufzügen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel oder auf dem Weg dorthin Schutzwaffen oder Gegenstände, die als Schutzwaffen geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen abzuwehren, mit sich zu führen.
Ob und wie er verurteilt wird, steht auf einem anderen Blatt.
Welche Vollstreckungsmaßnahme zielt denn darauf ab, mir die Zähne auszuschlagen?
Welche Vollstreckungsmaßnahme zielt denn darauf ab, mir die Zähne auszuschlagen?
Hast du meinen Beitrag gelesen?
Da einige Beiträge schonwieder in die Richtung gehen:
Ich will hier keine innerpolitische Diskussion! Ich werde ab jetzt alle Beiträge in dieser Richtung restlos löschen und die User werden wegen Spam Punkte bekommen.
Also KEINE politischen Beiträge!
Elsner-Team
14-11-2007, 12:20
Hääää???
Allein der Titel des treads zielt doch auf eine Politische Diskussion.
Was ist daran so schlimm ?
Ist doch vollkommen normal oder nicht ?
Für die Polizei ist so ein Mundschutz Beweis genug für Gewaltbereitschaft.
Für den Bürger wohl nicht.
Und das es jetzt Pro und Contra gibt ist doch normal oder nicht ?:confused:
Hääää???
Allein der Titel des treads zielt doch auf eine Politische Diskussion.
Was ist daran so schlimm ?
Ist doch vollkommen normal oder nicht ?
Für die Polizei ist so ein Mundschutz Beweis genug für Gewaltbereitschaft.
Für den Bürger wohl nicht.
Und das es jetzt Pro und Contra gibt ist doch normal oder nicht ?:confused:
Hier sind politische Diskussionen nicht erwünscht!
Der Titel und der Großteil dieses Threads sind nicht politisch, sondern beschäftigen sich mit den rechtlichen Grundlagen. Das es ein schmaler Grad zur politischen Diskussion ist, bestreite ich nicht und deshalb ermahne ich, diesen nicht zu überschreiten.
ich glaub ich hab meine Frage falsch formuliert also neuer versuch
Wenn ich auf eine Demo gehe und mit Fahrad/Motorad hinfahre kann ich dann wegen einem Helm Ärger bekommen?
ich glaub ich hab meine Frage falsch formuliert also neuer versuch
Wenn ich auf eine Demo gehe und mit Fahrad/Motorad hinfahre kann ich dann wegen einem Helm Ärger bekommen?
vieleicht kommts zu tumulten und du gerätst rein, und dann sehn dich ein paar polizisten mit deinem faradhelm in der hand, dann denken sie sich ihren teil und greifen dich auf... wenn dir nicht nachgewiesen werden kann das DU auf der demo tatsächlich aggro wurdest wird sich die sache spätestens vor gericht oder schon vorher auflösen wenn du nachweißt das du ein motorat besitzt und mit diesem zur demo gefahren bist... das sagt mir zum mindest mein verstand... und auf dem besieren die gesetze ja :)
lg
das sagt mir zum mindest mein verstand... und auf dem besieren die gesetzeHorstianna,
wow, die Gesetze basieren auf DEINEM Verstand !! :ups:
Davon und von der Orddografieh mal abgesehen (basiert das Gesetz hoffentlich auch auf DEINER Rechtschreibung :D ?):
Es mag ja sein dass die Gesetze auf Verstand (wessen auch immer) basieren. Aber was haben Festnahme von Demonstranten und die Begründung mit dem Gesetz zu tun ? :confused: Da liegt doch der Hase im Pfeffer, denn lt. Gesetz gilt, zumindest würde MEIN Verstand das annehmen, grundlegend "in dubio pro reo", aber nicht "im Zweifel erstmal attackieren, festhalten, durchsuchen, provozieren, verdächtigen und solange festsetzen, bis der Anwalt nachweist, dass das alles total gesetzwidrig war". ;)
Vielleicht sollte ich mich einfach mal mit den Gesetzen beschäftigen bevor ich auf ne Demo gehe.
Wenn ich vor einer Demo weiß, dass ein Helm oder Mundschutz möglicherweise als passive Bewaffnung gewertet wird, dann kann ich mich doch vorher darum kümmern, ihn entsprechend zu verstauen oder ich lass ihn zu Hause und komme mit der Bahn.
Es sei denn, ich will von vorne herein provozieren oder stelle mich auf eine gewalttätige Auseinandersetzung ein!
Wenn ich es nicht weiss, habe ich halt Pech gehabt!
Unwissenheit.... Strafe.... Dann muß ich die Maßnahmen eben dulden. Und bin ich der Papa mit Tochter am einen und Helm am anderen Arm wird kein Polizist mir den Helm wegnehmen!
@ useless:
Zu der Sache mit Frau Merkel:
Rein rechtlich, nüchtern betrachtet hast du Recht, die Zivis müssen sich irgendwie ausweisen.
Aber mal im Ernst: Wenn ich der Kanzlerin zu nahe trete, muß ich doch wohl damit rechnen, dass die Anzugtypen um sie herum möglicherweise die Personenschützer sind, die mir dann auch körperlich zu verstehen geben, dass ich nicht dazu berechtigt bin mit Angie Händchen zu halten, oder?
So nach dem Motto gesunder Menschenverstand.... welcher übrigens auch vor Gericht zählt!
Oder glaubst du der Richter wird sagen: Nein, das war kein Widerstand gegen die Staatsgewalt, weil die Jungs mit den schwarzen Anzügen neben Frau Merkel hätten ja auch irgendwelche Punks sein können, die sie einfach so angreifen..... Also bitte???
Und zu "in dubio pro reo": Im Zweifel erstmal festhalten und kontrollieren hat nichts mit Strafrecht, sondern mit Gefahrenabwehr zu tun, da verwechselst du etwas.
Nach dem Motto: Polizist sieht etwas, denkt sich, irgendwas stimmt vielleicht nicht und guckt erstmal nach.
Wenn dann darauf reagiert wird, als würde die Polizei wild provozieren und Bürgerrechte mit Füßen treten, dann Frage ich mich, wie es denn eigentlich mit der Kenntnis der Gesetze und Rechte aussieht!
Für solche Demonstranten ist doch das Erscheinen der Polizei wie ein rotes Tuch für nen Stier. Die wollen doch gar nicht normal mit den Cops reden!
Vielleicht sollten die Leute, auch die Cops einfach mal entspannter miteinander reden und zuhören. Ansonsten gibts halt Bambule, von welcher Seie auch immer.
Vielleicht sollte man mal sowas wie bei den Hools einführen:
Die Cops und die Demonstranten die Bock auf Action haben treffen sich abseits der Demo auf ner Wiese :teufling:
Nur meine bescheidene Meinung
MfG Heidi
ursprünglich habe ich ja "mein gesunder menschenverstand" geschrieben, zum glück habe ich das editiert, wer weiß was mir sonst von deiner seite geblüht hätte :ups:
ja, du hast natürlich rechd, ich war so kurtssichtig und habe meinen post auf eine verurrteilung bezogen, die anderen umstände habe ich nicht beachtet. auch wenns vieleicht nicht so rüber kam, ich bin durchaus nicht der meinung dass dass dan als "kolläteralschadän" abgetan werden sollte. trozdem muss man einem menschen menschliche schwächen zugesteen, und ich habä extra von einen "tummult" geschrieben. das es bei manchen polizisten leider ein problem mit der "ineren einstellung" zum job gibt und die das vieleicht andres sehn -> es gibt leider immer eine diwärgents zwischen realität und theori. :(
ps: rechtsschreibung war noch nie meine stärge, ich nehm an das ist es was du meinst weil leider weiß ich nicht was "Orddografieh" isst, aber seltam finde ich das du es groß geschreiben ahst, macht man das so?
"in dubio pro reo"? du sprichts für mich leider in retsäln:confused:
lg
"in dubio pro reo"?
lg
= Im Zweifel für mich!
= Im Zweifel für mich!
im zweivel für den ANGEKLAGDDEN
ArschmitRingerohren
14-11-2007, 16:40
Vielleicht wollte der Typ ja einfach nur niemanden BEISSEN, wenn er evtl. festgenommen wird!?
:D:D:D
Vielleicht sollte ich mich einfach mal mit den Gesetzen beschäftigen bevor ich auf ne Demo gehe.
Wenn ich vor einer Demo weiß, dass ein Helm oder Mundschutz möglicherweise als passive Bewaffnung gewertet wird
Hosianna,
ei ei... aber genau diese Gesetze existieren ja nicht, jedenfalls nicht in so klarer Form, sonst würde diese Diskussion hier nicht geführt werden. Sonst hätte schon längst hier einer den entsprechenden Gesetzestext (wo das Wort "Mundschutz" drin vorkommt und darüber ein §§ ) gepostet. Es ist eben ein Grenz- und Auslegungsfall, und zwar einer der auch Schlaglichter auf das Selbstverständnis von Demo (-kratie) und Rechtsstaat wirft, weil das bei Polit-Demos in der Natur der Sache liegt.
Wenn ich es nicht weiss, habe ich halt Pech gehabt!so wie es bis jetzt aussieht, weiß das aber niemand, auch nicht die Polizei selbst. Und wenn sie es selber nicht weiß, dann sollte sie erst mal runterschalten. Nur meine Meinung. Ich arbeite übrigens im Sicherheitsbereich und musste das auch mühsam lernen, wann man runterschalten muss, ich hätte meinen Job längst verloren sonst. Es nervt einfach wenn die Polizisten gewisse Dinge nur machen können, weil es Mangel an Berufsanwärtern gibt und weil das juristische Prinzip der Unschuldsvermutung in Fällen der Staatsräson gegen einzelne Bürger tendenziell umkippt. Früher nannte man das "Lynchjustiz", das gruppendynamische Prinzip dahinter ist identisch.
Aber mal im Ernst: Wenn ich der Kanzlerin zu nahe trete, muß ich doch wohl damit rechnen, dass die Anzugtypen um sie herum möglicherweise die Personenschützer sindder Mann war 6 Meter hinter der Absperrung, schrieb die Presseagentur, und die angreifenden Männer waren nicht Merkels Personenschützer sondern zivil gekleidete Kriminalbeamte. Der Mann wurde also aus seiner Sicht von aggressiven Zivilsten angerempelt und weggedrängt, und als er sich wehrte kamen Beamte in Uniform dazu und nahmen ihn öffentlich mit Stiefeln, Handschellen und sonstigen üblichen Hilfsmitteln fest, um ihn abzutransportieren, Fingerabdrücke zu nehmen etc. So war das dem Bericht zu entnehmen, der übrigens extrem polizeifreundlich und Merkel-nahe geschrieben war. :)
So nach dem Motto gesunder Menschenverstand.... welcher übrigens auch vor Gericht zählt!vor Gericht zählen Zeugen und die dehnbare "Glaubwürdigkeit" ihrer Aussagen. Für das was VOR dem Gerichtstermin passiert (Misshandlung, Beleidigung, öffentliche Bloßstellung, Freiheitsberaubung, Arbeitsausfall, Stress, Schmerzen, Anwaltskosten, Fahrt- und Telefonkosten, Rufschädigung, psychische Traumatisierung usw.), gibt es IMO nicht automatisch eine Entschädpgung, wenn es dem/den Geschädigten nicht gelingt einen Nachweis zu erbringen, dem das Gericht zu folgen "geneigt" ist. Wär ma was neues wenn es anders wäre ? :confused:
Oder glaubst du der Richter wird sagen: Nein, das war kein Widerstand gegen die Staatsgewaltwenn er das nicht sagt, gehört er weg. Ist aber nur meine Meinung. :cool: Und nein... useless glaubt noch nicht alles, nur weil es in einem Käseblatt steht. Aber hier im Thread ging es ja von Anfang an nur um Zeitungs-Zeug. Von daher... ;)
Und zu "in dubio pro reo": Im Zweifel erstmal festhalten und kontrollieren hat nichts mit Strafrecht, sondern mit Gefahrenabwehr zu tun, da verwechselst du etwas. ich hab das mit Absicht "verwechselt", drum schrieb ich ja extra dick und fett von "meinem Verstand" :D . Im übrigen meinte ich mit "in dubio pro reo" nicht das Kontrollieren sondern die Art der Begründung für Abtansportieren und Festsetzen, wenn jemand offenbar erstmal von seinen nicht anfechtbaren Bürgerrechten Gebrauch macht, lediglich auf den VERDACHT dass es ja anders sein KÖNNTE. Vor allem geht es mir darum, dass das keine raren Einzelfälle sind, sondern ein wiederkehrendes Prinzip kennzeichnen, wenn es um hohe Staatsbesuche, G-8 o.ä. geht. :ups:
Ich gebe natürlich zu, dass damit die Grenze zu den unerwünschten "Politischen Diskussionen" hier schon betreten ist, ich weiß aber nicht wie man das bei diesem Thema ganz ausblenden soll, ohne dass es zu einer Verzerrung dessen kommt, worum es eigentlich strukturell hier geht.
Wenn dann darauf reagiert wird, als würde die Polizei wild provozieren und Bürgerrechte mit Füßen treten, dann Frage ich mich, wie es denn eigentlich mit der Kenntnis der Gesetze und Rechte aussieht!bei wem ? ;)
Die wollen doch gar nicht normal mit den Cops reden!das ist ja auch ein Ding der Unmöglichkeit, wenn die das selber auch net wollen. Selber noch nie erlebt ? Merke: Zum normalen Reden gehören immer mindestens zwo. ;) Ich ergreife hier nicht Partei, sondern das ist ein universelles Prinzip. Das kann keiner widerlegen. Das ist WIRKLICH "Gesunder Menschenverstand". Halleluja !
Sorry, Mißverständnis: Ich hatte nur gerade vor ein paar Tagen einen Bericht gesehen, wo ein Typ unmittelbar auf die Kanzlerin los ist und von den Personenschützern überwältigt und an Uniformierte übergeben wurde. Ich dachte du meinst den Fall, denn dort traf genau das zu, was ich sagte.
Zu dem Rest:
Das mit den Zwo habe ich ja auch schon geschrieben! Kommunikation ist alles! Wie schnell es da zu möglicherweise vermeidbaren Mißverständnissen kommt sieht man ja schon hier im Board;)
Und um das Beispiel weiter zu nehmen: Manche Leute wollen doch gar nicht vernünftig reden, da schließe ich auch den ein oder anderen Polizisten auch mit ein:D Da wären wir wieder bei der Wiese mit den zwei Gruppen...
Zu der Problematik Rechtsverständnis:
Vielleicht sollten solche Probleme mal in den Massenmedien dargestellt werden: Nicht immer nur "Prinz Harry vxxxlt jetzt Karnickel anstatt Chelsea" sondern "Worauf muß ich bei meinem nächsten Demobesuch achten":) Wär doch mal ne Maßnahme, aber Bildung ist halt nicht populär. Oder man führt einfache Rechtskunde mal in der Schule ein!
Allerdings denke ich, dass die Leute, die hier keine Ahnung haben, ob man nun einen Mundschutz bei ner Demo tragen darf oder nicht, doch gar nicht auf die Idee kommen würden, einen mit auf eine Demo zu nehmen, oder irre ich mich?
Naja, wie du schon sagtest, Halleluja - Die nächsten Randale werden kommen und dann gehts wieder - Bis einer weint....
MfG Heidi
Sorry, Mißverständnis: Ich hatte nur gerade vor ein paar Tagen einen Bericht gesehen, wo ein Typ unmittelbar auf die Kanzlerin los ist und von den Personenschützern überwältigt und an Uniformierte übergeben wurde. Ich dachte du meinst den Fall
Hosianna,
kann gut sein dass ich diesen Fall meinte... Ich hab den Zeitungsartikel noch... Muss mich dahingehend korrigieren, dass es kein Agenturbericht sondern ein Korrespondentenbericht (tz) war und in der Meldung nicht von einer Absperrung die Rede war (aber dennoch war der Mann 6 Meter weg von der Kanzlerin), alles andere hat gestimmt, zumindest wenn der Korrespondent keinen Unfug verzapft hat. Aber letzteres kann ja für den Bericht den Du gesehen hast ebenso gelten... und übrigens auch für das Topic dieses ganzen Threads... ;)
Das mit den Zwo habe ich ja auch schon geschrieben! Kommunikation ist alles!
tjä... nachdem ich selber schon öfters von unseren Freunden und Helfern "kontrolliert" worden bin, muss ich zugeben dass... ähm naja, das lass ich jetzt mal wech und *hüstel*... Ja. Das geht so schnell... :ups: Manchmal hab ich mich ehrlich gefragt, ob mein Baseball-Käppi auch schon eine "Passive Waffe" ist ?! :o z.B. mit der "Begründung", dass einer mit Baseball-Cap ja auch einen Baseballschläger irgendwo versteckt haben könnte, mit dem er sich gegen die Staatsgewalt sträuben KÖNNTE, und... naja, und so weiter halt...
Manche Leute wollen doch gar nicht vernünftig reden, da schließe ich auch den ein oder anderen Polizisten auch mit ein:D Da wären wir wieder bei der Wiese mit den zwei Gruppen...ja aber vielleicht wollen manche Bürger garnicht mit der Polizei auf ne Wiese, sondern nur demonstrieren, oder ihre Meinung sagen, oder spazieren gehen, ohne dabei zu Verdächtigen, zu Freiheitsberaubten oder gar zu Gewalt-Opfern zu werden ?! DARUM geht es hier ! :rolleyes:
"Worauf muß ich bei meinem nächsten Demobesuch achten":) Wär doch mal ne Maßnahme, aber Bildung ist halt nicht populär. Oder man führt einfache Rechtskunde mal in der Schule ein!wo es Gestze gibt, gibt es immer auch Grenz- und Auslegungsfälle, sonst bräuchte man ja keine Justiz sondern nur die Legislative. Und eine Glotze die zum Demonstrieren erzieht, wird es nie geben, denn demonstrieren tun ja die, die die Glotze abschalten, weil sie das Kasperltheater, Brot und Spiele etc. satt haben.
Naja, wie du schon sagtest, Halleluja - Die nächsten Randale werden kommen und dann gehts wieder - Bis einer weint....genau, und das schauen wir uns dann wieder in der Glotze als Bericht an...
vieleicht kommts zu tumulten und du gerätst rein, und dann sehn dich ein paar polizisten mit deinem faradhelm in der hand, dann denken sie sich ihren teil und greifen dich auf... wenn dir nicht nachgewiesen werden kann das DU auf der demo tatsächlich aggro wurdest wird sich die sache spätestens vor gericht oder schon vorher auflösen wenn du nachweißt das du ein motorat besitzt und mit diesem zur demo gefahren bist... das sagt mir zum mindest mein verstand... und auf dem besieren die gesetze ja :)
lg
So in ungefähr wird es inhaltlich wohl auch aussehen, falls sowas passiert. Bezüglich der
Orddografieh schließe ich mich an!;)
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