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Vollständige Version anzeigen : heikles Thema: SV gegen Polizei



maik_1987
03-12-2007, 13:48
Weiß nicht ob ichs eben ausversehen schon erstellt habe, war noch nicht fertig ^^ Deshalb nochmal:

Wie der Titel des Threads schon sagt, würde mich mal interessieren, inwieweit Widerstand gegen übertriebene Polizeigewalt bei Demonstrationen (u.a) körperlich und rechtlich möglich ist.
Hintergrund ist einfach, dass (meiner Meinung nach) mittlerweile sehr viele Demos von der Polizei auf eine Art und Weise "aufgelöst" werden, die einfach die Grenze der Toleranz übersteigt. Speziell dann, wenn es größere Demos sind, bei denen nur ein kleiner Teil der Demonstranten Gewaltaktionen ausübt, wird z.T einfach unverhältnismäßig mit dem Schlagstock durchgegriffen. Mal ganz abgesehen von den Käfig-Aktionen während des G8-Gipfels, um nur ein aktuelleres Beispiel zu nennen... Das härteste, was ich dort gehört hab, war als die einige Leute eingekreist haben und dann echt ein Polizist "Bleib stehen, du Judensau" (!!!!) gebrüllt hat. Sowas schlägt dem Faß einfach den Boden aus.
Ich will weder die Polizei allgemein diskreditieren noch zur Gewalt aufrufen, aber wie kann man denn vorgehen? Sowohl zur Selbstverteidigung als auch, um mal anderen beizuspringen? Rechtlich ist ja immer das Problem, das die meisten Polizisten sich gegenseitig mit Aussagen beistehen, in der konkreten Situation, dass die gepanzert sind.
Mich würde auch die Meinung im Board aktiver Polizisten (sofern vorhanden) interessieren, was sie tun, wenn "Kollegen" es übertreiben bzw. wie sie die Problematik allgemein sehen. Es kann meiner Meinung nach einfach nicht sein, dass ich mich in konkreten eskalierten Situationen nicht mit allen Mitteln wehren darf, ohne Gefängnis zu befürchten zu müssen.
Vielleicht noch wichtig zu ergänzen, dass ich großer Liebhaber friedlicher Demos bin, falls Herr Schäuble gerade mitliest ^^

Harom
03-12-2007, 13:53
ich hab schon von Fällen gelesen, wo demonstranten, hilflosen demonstranten geholfen haben, als diese von polizisten verprügelt wurden, und diese im nachhinein vom gericht freigesprochen wurden.

ist aber sicher selten, und man kann nicht davon ausgehen ,dass man vor gericht im nachhinein recht bekommt, auch wenn man in diesem ist.

maik_1987
03-12-2007, 13:53
den Smiley vor der Threadüberschrift bitte ignorieren, da sollte keiner hin
;)

re:torte
03-12-2007, 13:54
da ziehst du immer den kürzeren. Ausser du hast die übertriebene Härte auf Video und noch 23 Zeugen, die alle nicht unglaubwürdig sind.
Wenn sie also deine Personalien schon festgestellt haben, würd ich mich nicht mehr wehren.

Sun Tsu
03-12-2007, 14:03
Naja...Die Frage ist doch inwieweit das Eingreifen der Polizei deinen Stolz verletzt. Ich habe schon öfters erlebt, dass man sich versucht hat gegen ein Abführen der Polizei zu wehren. Mir stellt sich da immer die Frage warum man sowas macht. Ich meine nur weil die Staatsgewalt von der selben Gebrauch macht, heißt das doch nicht, dass ich mich dagegen wehren muss. Nur weil mein Ego verletzt ist?

Auf der anderen Seite gibt es natürlich auch die körperliche Gewalt, die von der Polizei ausgehen kann. Ich persönlich würde mich nicht mit nem Schlagstock verprügeln lassen. Ich würde zurückschlagen bzw. weglaufen. >Und hier jetzt die Frage: Kann man bei SV oder beim Weglaufen gegen/vor einen Polizisten, der auf dich einschlagen will von Wiederstand gegen die Staatsgewalt sprechen?

Das heißt: Ist es SV wenn ich mich gegen die Polizei wehre, die mich in diesem Maße verletzen will?

Klar, wenn ich mich vor einer Verhaftung wehre ist das Wiederstand. Aber so?

re:torte
03-12-2007, 14:09
aber nicht du, sondern der Richter hat darüber zu befinden. Und wie dass in den meißten Fällen ausgeht ist wohl allgemein bekannt.

deichrabauke
03-12-2007, 14:46
hm ich kenne das von demos das man sich nur von den netten polizistenn verprügeln kann , wehrt man sich bekommt man gleich ne anzeige

JuMiBa
03-12-2007, 14:47
Ich will weder die Polizei allgemein diskreditieren noch zur Gewalt aufrufen, aber wie kann man denn vorgehen? Sowohl zur Selbstverteidigung als auch, um mal anderen beizuspringen? Rechtlich ist ja immer das Problem, das die meisten Polizisten sich gegenseitig mit Aussagen beistehen, in der konkreten Situation, dass die gepanzert sind.

In dieser Formulierung kein Thema für das KKB.

~°~Closed~°~

Gruß Micha