PDA

Vollständige Version anzeigen : Altersbegrenzung



TheWho123
16-12-2007, 00:03
Hi

Ihc wollte mal fragen ob auf SV Waffen wie den Kubotan oder Pfefferspray eine Altersbeschränkung gibt. Wenn ja auf wieviel Jahre ist die gesetzt?

himura_kenshin
16-12-2007, 05:51
Hi

Ihc wollte mal fragen ob auf SV Waffen wie den Kubotan oder Pfefferspray eine Altersbeschränkung gibt. Wenn ja auf wieviel Jahre ist die gesetzt?

Sind Kobutans nicht verboten?

enraged_Clown
16-12-2007, 08:08
Sind Kobutans nicht verboten?
nö, sind sie nicht.

himura_kenshin
16-12-2007, 09:22
Deshalb frag' ich ja. :D

TheWho123
16-12-2007, 09:26
Gut, hätten wir das geklärt, aber die Frage war eigentlich obs eine Altersbeschränkung beim Verkauf gibt.

sbenji
16-12-2007, 09:34
Kubotan = Waffe = 18Jahre
Pfefferspray(Tierabwehrspray) = 14 Jahre

Ein Edding oder eine Minni-Maglite kann man wie ein kubotan verwenden und gelten nicht als Waffe

enraged_Clown
16-12-2007, 09:37
also, pfefferspray ist keine waffe im sinne des waffengesetzes da es ja ausschliesslich zur tierabwehr dient. theoretisch könntest du dir welches besorgen. der/die/das kubotan solltest im prinzip ebenfalls frei erwerben können.

TheWho123
16-12-2007, 10:34
Ja was jetzt? Ab 18 oder nicht? :S

enraged_Clown
16-12-2007, 10:42
frag doch mal deinen trainer, der sollte das wisen

TheWho123
16-12-2007, 10:52
Ich trainiere zur Zeit nicht

wird hier aber bestimmt auch einer 100% wissen

Sven K.
16-12-2007, 12:36
Kubotan = Waffe = 18Jahre
Pfefferspray(Tierabwehrspray) = 14 Jahre

Ein Edding oder eine Minni-Maglite kann man wie ein kubotan verwenden und gelten nicht als Waffe

Wie kommst Du auf die Aussage ?

Klar sind solche Ausführungen etwas grenzwertig
( Die es bei mir zu kaufen gibt.;) )

http://www.kampfkunst-board.info/forum/attachment.php?attachmentid=10912&d=1167831373

Allerdings gibt es sie ja in den verschiedensten Ausführungen.
Wenn ich mir ein 15 cm Rundholz an mein Schlüsselbund hänge, wird das kein
Richter der Welt als Waffe deklarieren.:rolleyes:

TheWho123
16-12-2007, 12:40
Ich hätte auch noch 2 andere Fragen:

1. Gibt es Orte wo man ihn nicht bei sich haben darf? z.B. Disco oder Schule oder ähnliches?

2. Ist es ungefährlich ihn in die Tasche zu stecken oder in meiner Jacke gibts am Oberarm so eine Tasche weil der ist geriffelt, das heißt wenn ich ungüsntig drauf falle dann stechen diese rillen voll in den muskel.

himura_kenshin
16-12-2007, 13:22
Ich hätte auch noch 2 andere Fragen:

1. Gibt es Orte wo man ihn nicht bei sich haben darf? z.B. Disco oder Schule oder ähnliches?

2. Ist es ungefährlich ihn in die Tasche zu stecken oder in meiner Jacke gibts am Oberarm so eine Tasche weil der ist geriffelt, das heißt wenn ich ungüsntig drauf falle dann stechen diese rillen voll in den muskel.




An folgenden Orten/ Veranstaltungen darft du KEINE Waffen bei dir haben (mit dir führen):

- Schule (bei uns haben die Schüler unterschrieben das sie KEINE Waffen mit zur Schule nehmen)
- öffentliche Veranstaltungen (Schützenfest, Jahrmarkt, ... -> Veranstaltungen die NICHT regelmäßig stattfinden)
- Diskotheken (da werden Waffen nicht so gerne gesehen^^)

TheWho123
16-12-2007, 13:28
zählt der kubotan da als waffe?

himura_kenshin
16-12-2007, 17:19
Alles, was von seiner Zweckbestimmung her dazu gedacht ist anderen Personen Schaden zuzufügen ist eine Waffe. Auch ein Kobutan (den man auch noch zu den "verdeckten" Waffen zählen kann, weshalb es sein kann, dass ein Kobutan zu den "verbotenen Waffen" gehört (aber da kenn' ich mich nicht so aus)).

SaschaB
16-12-2007, 18:08
Alles, was von seiner Zweckbestimmung her dazu gedacht ist anderen Personen Schaden zuzufügen ist eine Waffe. Auch ein Kobutan (den man auch noch zu den "verdeckten" Waffen zählen kann, weshalb es sein kann, dass ein Kobutan zu den "verbotenen Waffen" gehört (aber da kenn' ich mich nicht so aus)).

mmh, woher nimmst du denn dieses Wissen?

Also, dass ein Kubo eine Waffe ist mag ja sein, aber dies sagt noch ned aus, dass es auch eine Waffe laut Waffengesetz ist und damit einer Alterbegrenzung unterliegt oder gar zu den Verbotenen Waffen gehört.

Falls da wer was im WaffG gefunden hat, kann er es ja mal poten.


Bis denne

TheWho123
16-12-2007, 18:19
Alles, was von seiner Zweckbestimmung her dazu gedacht ist anderen Personen Schaden zuzufügen ist eine Waffe.


Dann ist Tokio Hotel ja auhc ne Waffe :S

enraged_Clown
16-12-2007, 19:03
Alles, was von seiner Zweckbestimmung her dazu gedacht ist anderen Personen Schaden zuzufügen ist eine Waffe. Auch ein Kobutan (den man auch noch zu den "verdeckten" Waffen zählen kann, weshalb es sein kann, dass ein Kobutan zu den "verbotenen Waffen" gehört (aber da kenn' ich mich nicht so aus)).
waffe vielleicht, aber verboten? wieso ist eine waffe verboten nur weil sie "verdeckt" getragen wird. wenn man keine ahnung hat...

Wolverine
16-12-2007, 19:52
Der Kubotan ist m.E. eine Waffe da WaffG, da §1 WaffG besagt:
(2) Waffen sind
2. tragbare Gegenstände,
a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;


@himura_kenshin
Immer dieses Halbwissen:motz:
Wenn man etwas nichts weiß, sollte man sich lieber dezent zurückhalten.

Unter den verbotenen Waffen nach Anlage 2 WaffG, Abschnitt 2 fällt der Kubotan nämlich nicht (warum auch),
denn gibt kein Verbot für "verdeckte" Waffen.

Gruß
Wolverine

miskotty
16-12-2007, 19:53
soweit ich gesehen habe, verlangen Internethändler nen Altersnachweis beim Kobutan und ich musste beim Kauf damals auch nen Ausweis vorlegen...:gruebel:
Daher nehm ich an das er erst ab 18 ist.

TheWho123
16-12-2007, 20:42
Der Verkauf anscheinend...
Und was ist mit dem Mitführen? Kann der mir abgenommen werden wenn ich 17 bin und ihn auf der Straße bei mir habe?

enraged_Clown
16-12-2007, 20:49
Der Verkauf anscheinend...
Und was ist mit dem Mitführen? Kann der mir abgenommen werden wenn ich 17 bin und ihn auf der Straße bei mir habe?
denk mal nach, solltest du von selbst drauf kommen.

TheWho123
16-12-2007, 20:54
Weiß nicht... Bei vielen Sachen ist es so dass die Abgabe nicht erlaubt ist aber das mitführen schon (z.B. wenns die Eltern einem besorgt haben)

enraged_Clown
16-12-2007, 21:03
Weiß nicht... Bei vielen Sachen ist es so dass die Abgabe nicht erlaubt ist aber das mitführen schon (z.B. wenns die Eltern einem besorgt haben)
??? was ist das denn für ne logik? ich darf es mir nicht kaufen aber mitnehmen wenn mami und papi nix dagegen haben? oh mann!

miskotty
16-12-2007, 21:11
Weiß nicht... Bei vielen Sachen ist es so dass die Abgabe nicht erlaubt ist aber das mitführen schon (z.B. wenns die Eltern einem besorgt haben)

und das wäre z.B.???:confused:

Neopratze
16-12-2007, 21:14
Mit Schlüsselbund dran siehts doch hübscher aus :D

Es sei natürlich niemand dran gehindert, das Ding verkehrt rum zu verwenden und dem Gegner die Schlüssel ins Gesicht zu schnalzen :aufsmaul:

himura_kenshin
16-12-2007, 21:19
@himura_kenshin
Immer dieses Halbwissen:motz:
Wenn man etwas nichts weiß, sollte man sich lieber dezent zurückhalten.




...(den man auch noch zu den "verdeckten" Waffen zählen kann, weshalb es sein kann, dass ein Kobutan zu den "verbotenen Waffen" gehört (aber da kenn' ich mich nicht so aus)).


Wie gesagt, "kann sein das Kobutans verboten sind" ^^
"Verdeckte" Waffe, d.h. Waffen die einen anderen Gegenstand vortäuschen sind AFAIK verboten.

enraged_Clown
16-12-2007, 21:21
"Verdeckte" Waffe, d.h. Waffen die einen anderen Gegenstand vortäuschen sind AFAIK verboten.
das hat aber nichts mit verdeckten waffen zu tun.

SchwarzeTomate
16-12-2007, 21:24
Man kann doch verschiedenste Gegenstände (stabiler Stift?) als Kubotan verwenden, wenn man muss. Es steht zwar nicht "Kubotankiller2000" auf dem Ding drauf, aber dafür hast du mehrere Vorteile:
- überall legal, keine Altersbeschränkung
- billiger
- unverfänglich wenn es jemand mal sieht
- man glaube es kaum, man kann den Gegenstand für seinen eigentlichen Zweck benutzen (zum Schreiben zum Beispiel)

Hauser
16-12-2007, 21:29
Ist immer wieder interessant zu lesen, was herauskommt, wenn einige Leute meinen ihr "Fachwissen" zu solchen Themen durch ein Forum schleudern zu müssen.

TheWho123
16-12-2007, 21:39
hast du mehr ahnung von? dann shcieß los!

enraged_Clown
16-12-2007, 22:49
Also auf dem Silbertablett:

Pfefferspray: Keine Waffe im Sinne Waffengesetz. Es muss allerdings klar als Tierabwehrspray gekennzeichnet sein. Man kann es auch als unter 18 Jähriger erwerben und führen.

Kubotan: Waffe im Sinne des Waffg. Allerdings ab 18 frei zu erwerben und zu führen. Beschränkungen bzw. Führungsverbote ergeben sich aus dem Waffg.

Und NEIN, eine Waffe die ich offuiziell erst mit 18 erwerben und besitzen darf, darf ich logischerweise nicht schon mit 17 führen. Auch nicht mit Erlaubnis meiner Eltern!

knife
16-12-2007, 22:56
und wenn der kubotan als massagegerät definiert ist?

enraged_Clown
16-12-2007, 23:02
und wenn der kubotan als massagegerät definiert ist?
:D grauzone würde ich sagen.

Lars´n Roll
16-12-2007, 23:05
Nimm am besten nen ***** mit! War früher im Quelle-Katalog auch immer als Massagegerät bei den Wellness-Artikeln gelistet. :D

VanZan
16-12-2007, 23:09
Nimm am besten nen ***** mit! War früher im Quelle-Katalog auch immer als Massagegerät bei den Wellness-Artikeln gelistet. :D

Die kann man meistens aber erst ab 18 kaufen ,weil man vorher nicht in die Geschäfte dafür darf.(habe ich mir sagen lassen, da ich ja anständig bin:D)

enraged_Clown
16-12-2007, 23:09
Nimm am besten nen ***** mit! War früher im Quelle-Katalog auch immer als Massagegerät bei den Wellness-Artikeln gelistet. :D

da fällt mir doch was ein: klick mich (http://de.youtube.com/watch?v=iR5g1x1o4ZA)

Lars´n Roll
16-12-2007, 23:21
Die kann man meistens aber erst ab 18 kaufen ,weil man vorher nicht in die Geschäfte dafür darf.(habe ich mir sagen lassen, da ich ja anständig bin:D)

Nicht verzagen, den Clown fragen! :D


da fällt mir doch was ein: klick mich

Teleshopping! :p Falls man dafür auch 18 sein muss, dann muss eben Papis Kreditkarte gemoppst werden. ;)

Abgesehen davon halte ich so was allein schon vom Abschreckungseffekt her für sehr effektiv! :cool:

Entspann Dich, dann tut´s nicht so weh... :cool:

Wolverine
17-12-2007, 09:11
"Verdeckte" Waffe, d.h. Waffen die einen anderen Gegenstand vortäuschen sind AFAIK verboten.

:rolleyes:

Du meinst :
Hieb- oder Stoßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind;
(WaffG Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4), Abschnitt 1, Punkt 1.3.1)


Das hat aber weder umgangssprachlich mit "verdeckt" zu tun, noch trifft es auf einen Kobutan zu, denn welchen Gegenstand soll er bitte vortäuschen?
Und verkleidet ist der Kobutan üblicherweise auch nicht:troete:

Gruß
Wolverine

Myamoto
25-12-2007, 12:18
da fällt mir doch was ein: klick mich (http://de.youtube.com/watch?v=iR5g1x1o4ZA)
:klatsch::klatsch::klatsch:
Applaus dafür in welche Richtungen sich unverfängliche Themen entwickeln können!!!!^^

Aber ich könnte doch auch sagen wenn mich jemand nach dem Kubotan an meinem Schlüssel fragt, dass das
a)eine Nachbildung eines Kubotans ist^^
b)mein Lieblingsschlüsselanhänger ist .... wieso auch immer :rolleyes: