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Vollständige Version anzeigen : Einnahmen aus Hobby /Liebhaberei



17x17
04-01-2008, 08:00
***Edit: Thema hat sich erledigt, nachdem ich mit meinem Steuerberater gesprochen habe.***


Ich habe mal die Frage, ob irgendjemand von Euch auch Einnahmen aus Hobby /Liebhaberei hat, bzw. im Steuerrecht soweit bewandert ist, dass er/sie mir ein paar Fragen beantworten kann.

Hintergrund:
Ich habe ein Gewerbe als Trainer laufen, jetzt läuft mein Existenzgründer-Zuschuss aus und ich würde höhere Beiträge in der Krankenversicherung zahlen.
Da ich aber seit Anfang letzten Jahres Vater bin und daher ohnehin nur wenig Stunden als Trainer arbeite, würde das Finanzamt meine Arbeit über Kurz oder Lang vermutlich als „Liebhaberei“ einstufen. Dagegen wäre zum jetzigen Zeitpunkt auch gar nicht viel einzuwenden.
Wenn ich nun mein Gewerbe abmelde, könnte ich mich über meine Frau Kranken versichern – Geld gespart.
Aber was würde dann mit Einnahmen aus meinem Hobby passieren? Wie kann man steuerlich damit umgehen? Oder darf man dann keine Einnahmen mehr haben?

Vielen Dank schon mal im Vorraus

MatzeOne
04-01-2008, 08:07
Du bist Trainer, aber nicht wirklich bereit dich auf eigene Füße zu stellen und beziehst trotzdem Existenzgründerzuschuss? Na danke! :mad:

Gordinho
04-01-2008, 08:18
Hmm, wenns ohne hin wenig ist, wie wäre es mit 400 € basis?

17x17
04-01-2008, 09:33
Du bist Trainer, aber nicht wirklich bereit dich auf eigene Füße zu stellen und beziehst trotzdem Existenzgründerzuschuss? Na danke! :mad:

Hallo Matze,

eine Frage in diesem zusammenhang zu stellen wäre eine Sache gewesen - Deine Anschuldigung, bzw. Deine Unterstellung, ich sei nicht bereit mich auf eigene Füße zu stellen ist aber sicherlich nicht die feine Art.

und obwohl es Dich eigentlich nichts angeht, kann ich Dir gerne die Gründe darlegen:
1. Sicherlich können hier am Board so einige bestätigen, dass es nicht einfach ist, sich mit einer Schule Finanziell unabhängig zu machen - vor allem wenn man seine Schüler nicht ausnutzen will - so etwas braucht seine Zeit.

2. In diesem Jahr bin ich Vater geworden, und habe eine Wohnung kernsaniert, um endlich eigene Schulungsräume zu haben - in dieser Zeit habe ich nur unregelmäßig arbeiten können.

3. Politisch gesehen ist meine Frage, ob ich auf liebhaberei umstellen kann, eigentlich die einzig richtige - zumal mir dann die Möglichkeit verloren geht meine Auslagen steuerlich abzusetzen.
Mit diesem Schritt wäre ich also das krasse Gegenteil des Sozial-Schmarotzers, als den Du mich hier hinstellen willst.

Vielleicht überlegst Du beim nächsten mal ein bisschen, bevor Du deine Finger bewegst? Missverständnisse bei einer Textbasierten Kommunikation sind geradezu vorprogrammiert, daher sollte man öfter mal den Ball flachhalten.;)

Blue_Dragon
04-01-2008, 12:18
Was hat den dein Steuerberater dazu gesagt??

kanou65
04-01-2008, 12:34
hallo 17x17
die aussage deines steuerberaters wäre für viele im forum ein gewinn.
magst du mal berichten?
mit freundlichem gruß

Dr. Fu Man Chu
04-01-2008, 14:28
Solange die Aussage des Stb. noch nicht da ist...

Soweit ich weiß ist es so, dass das Fi-Amt, bei einem Gewerbetreibenden, ob haupt- oder nebenberuflich ist hierbei egal, nach einer gewissen Zeit, eine Gewinnerzielungsabsicht erkennen möchte!

Das heist, dass in den ersten beiden Jahren die Summe der Einnahmen abzüglich der Summe der Ausgaben noch im Minusbereich sein kann.

Sofern man dieses Minus mit den anderen Einkunftsarten (eigener Hauptberuf, Einkommen der Frau, Kapitaleinkünfte etc.) verrechnen/in Abzug bringen kann, führt dies zu einem geringeren zu versteuerndem Einkommen.

Wenn man in den Folgejahren immer noch Minus/Verlust produziert, könnte einem das Fi-Amt "Liebhaberei" unterstellen, weil keine Gewinnerzielungsabsicht erkennbar ist.

Dies hätte zu Folge, dass die Aufwendungen für dieses Gewerbe keine steuermindernde Wirkung hätten. Die Einnahmen hingegen müssten voll versteuert werden.

Da ich kein Stb. bin sind die Ausführungen ohne Gewähr!:cool:

Gruß Doc

17x17
04-01-2008, 14:50
Ich schreibe jetzt auch ohne Gewähr, weil mein "Steuerberater" kein Steuerberater, sondern Unternehmensberater ist. ;)

Bei mir liegt die Sache ganz einfach so:
Meine derzeitige Umsatzschwäche ist durch einige Argumente zu erklären, die da wären:

- Umzug und damit aufbau eines neuen Kundenstammes

- die Stunden/Arbeit, die ich in die Sanierung des Schulraumes gesteckt habe, stützen meine Gewinnerziehlungsabsicht.

- Lange konnte ich gar nicht unterrichten, weil ich gesundheitlich nicht voll auf der Höhe war und auf meine Baugenehmigung gewartet habe.

Dies alles zusammen kann ich als Argumente für das Finanzamt nutzen, sollten sie überhaupt mit diesem Thema kommen. Was sie bislang ja gar nicht tun

Ursprünglich habe ich überlegt, ob ich zeitweilig den Schritt in die "Liebhaberei" gehen soll, weil es mir dann kurzfristig Kosten gespart hätte, die ich in den weiteren Aufbau hätte stecken können, danach hätte ich wieder ein Gewerbe angemeldet.
Langfristig gesehen wäre es dann aber schwer zu kommunizieren, wieso aus einem Gewerbe eine Liebhaberei und dann wieder ein Gewerbe wird.:D

Zudem würde ich auf lange Sicht dann auch schwierigkeiten haben, meine Kosten für den Aufbau wieder rein zu bekommen - für Liebhaberei kann man keine Verlustvorträge machen.

Im Großen und Ganzen waren das die Argumente (sehr individuelle wie ich zugebe) die mich davon abgebracht haben, diese kurzfristige Einsparung ins Auge zu fassen.
Außerdem muss ich sagen, dass ich es auch als Rückschritt empfunden hätte, weil ich schon seit Jahren daran arbeite mich vernünftig Selbstständig zu machen - meine Arbeit als Hobby zu bezeichnen hätte mich dann schon geschmerzt.:o

Dr. Fu Man Chu
04-01-2008, 15:18
M.E. ist das eine nachvollziehbare Entscheidung. Der Vorteil ist, dass du dadurch deine Verluste nach wie vor steuerlich geltend machen kannst.

Soweit ich das beurteilen kann sind es nur die Kosten für deine Krankenversicherung die du eingespart hättest. Da du diese im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen kannst, relativiert sich alles.
Imho müsste die Steuerersparnis insgesamt höher sein als die Kosten der KV.

Gruß Doc

kanou65
04-01-2008, 20:41
wie schade.
guter rat ist teuer!

beim begriff "unternehmensberater" fängt es bei mir immer leise an zu klingeln:so darf sich in deutschland jeder nennen... wobei ich deinen nicht schlecht reden möchte.

ich habe mich nach etlichen "beratern" dann doch an einen steuerberater gewendet und habe eine wirklich seriöse und hilfreiche beratung erhalten.

viel erfolg
wünscht
kanou65
;)

17x17
04-01-2008, 21:48
beim begriff "unternehmensberater" fängt es bei mir immer leise an zu klingeln

Bei mir immer ganz laut - er ist mein Schwiegervater :o
Seinen Job macht er gut - und mit Steuern kennt er sich auch aus, von da her traue ich ihm in diesem Bereich.

Dr. Fu Man Chu
05-01-2008, 10:51
wie schade.
guter rat ist teuer!

beim begriff "unternehmensberater" fängt es bei mir immer leise an zu klingeln:so darf sich in deutschland jeder nennen... wobei ich deinen nicht schlecht reden möchte.

ich habe mich nach etlichen "beratern" dann doch an einen steuerberater gewendet und habe eine wirklich seriöse und hilfreiche beratung erhalten.

viel erfolg
wünscht
kanou65
;)

Auch in der Steuerberaterbranche gibt es gute und weniger gute... :kaffeetri

kanou65
05-01-2008, 11:30
richtig.

mit freundlichem gruß
kanou65

17x17
05-02-2008, 11:41
zum Thema Krankenkasse hat sich noch etwas ergeben - das war ja einer der Hintergünde für diesen Threat:

Wenn man bestimmte Anforderungen erfüllt, z.B.:
- nicht zu viel verdienen
- nicht zu viele Stunden arbeiten

kann man auch als selbstständiger / Gewerbetreibender in die Familienversicherung des Ehepartners reinkommen.

Dies nur, falls diesen Punkt jemanden interessiert. Zur Sicherheit einfach bei der Krankenkasse nachfragen.