Rechtliche folgen einer "schlägerei" :confused: [Archiv] - Kampfkunst-Board

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Vollständige Version anzeigen : Rechtliche folgen einer "schlägerei" :confused:



Mr. Tricker
08-01-2008, 12:32
Hey leute ich habe ma ne frage,
und zwar is mir an silvester was blödes passiert ich war mit nem kumpel unterwegs und wir haben auch ziemlich viel getrunken und da hab ich endlich diese typen gesehen die schon kumpels von mir geschlagen haben jüngere mädchen belästigen usw. ich bin mit meinem kumpel hingegeganen und wir haben da wo diese typen gefeiert haben (in einer garage mit 10 leuten) gegen getreten hatte erst nich wirklich vor mich zu schlagen und auf einma geht die garage auf und son 20 jähriger kommt auf mich mit geballter faust zugerannt dem hab ich einen schlag verpasst und er is bewusstlos umgefallen und lag nur noch da dann kam sein älterer bruder der 2 köpfe größer als ich ist und dem hab ich auch einen box verpasst und der liegt jetz mit nem schädelbasisbruch im krankenhaus ich kann mich nich mehr wirklich an alles wegen dem starken alkoholintus erinnern und ich bin auch erst 16 jahre alt und hätte nie gedacht das ich 2 so typen je mit einem schlag umhauen kann.

Was glaubt ihr was mir passieren kann??
habe ich vllt noch glück und bekomme nur sozialstunden`?
ich habe mich davor eig noch nie geschlagen nur im fitnessstudio trainiert und dort ein bissi in ner halle kickboxen gemacht und deswegen konnte ich mich auch nich einschätzen.

Schuck Mugg
08-01-2008, 12:47
Oh oh, das kenn ich:

Kannst so mit 3-5Jahren Jugendknast rechnen - falls er überlebt.

Falls nicht Oh oh oh oh oh.

Vorallem jetzt nachdem das Strafrecht für jugendliche angezogen werden soll.

Hast du Verwandte ausserhalb EU?

Goshin
08-01-2008, 12:55
Hey leute ich habe ma ne frage,
und zwar is mir an silvester was blödes passiert ich war mit nem kumpel unterwegs und wir haben auch ziemlich viel getrunken und da hab ich endlich diese typen gesehen die schon kumpels von mir geschlagen haben jüngere mädchen belästigen usw. ich bin mit meinem kumpel hingegeganen und wir haben da wo diese typen gefeiert haben (in einer garage mit 10 leuten) gegen getreten hatte erst nich wirklich vor mich zu schlagen und auf einma geht die garage auf und son 20 jähriger kommt auf mich mit geballter faust zugerannt dem hab ich einen schlag verpasst und er is bewusstlos umgefallen und lag nur noch da dann kam sein älterer bruder der 2 köpfe größer als ich ist und dem hab ich auch einen box verpasst und der liegt jetz mit nem schädelbasisbruch im krankenhaus ich kann mich nich mehr wirklich an alles wegen dem starken alkoholintus erinnern und ich bin auch erst 16 jahre alt und hätte nie gedacht das ich 2 so typen je mit einem schlag umhauen kann.

Was glaubt ihr was mir passieren kann??
habe ich vllt noch glück und bekomme nur sozialstunden`?
ich habe mich davor eig noch nie geschlagen nur im fitnessstudio trainiert und dort ein bissi in ner halle kickboxen gemacht und deswegen konnte ich mich auch nich einschätzen.

Pack die Koffer und zieh in ein Land das nicht ausliefert. :rolleyes::rolleyes::rolleyes::rolleyes::rolleyes: :rolleyes::rolleyes:

ergeitzig
08-01-2008, 13:05
urteil unzurechnungsfähig,

lennska
08-01-2008, 13:08
urteil unzurechnungsfähig,

über 2 promille könnte das sogar sein oder?...aber wie soll er das beweisen?....

..meiner meinung nach slebst schuld ..vll hattest du nen einigermaßen mennschlichen gedanken dahin aber trotzdem kack aktion....:rolleyes:

VanZan
08-01-2008, 13:23
Falls du kein Troll bist, dann wirst du leider nur irgendeine Strafe nach dem Gesetz erhalten.
Was ich persönlich besser finden würde, währe wenn der Typ auch Kumpels hätte die dich dann irgendwann vermöbeln, weil du ja ihren Kumpel geschlagen hast, da du ja auch anscheinend einen Freund von dir rächen wolltest.



PS Und ich dachte die Schulferien sind vorbei, und die Trolle müssen lernen.

Mr. Tricker
08-01-2008, 13:27
Mir wurde es gesagt das da so viele leute waren und ich habe die ganzen daten erhalten denkt ihr ich weiss noch alles omg????

youtube is mein trainer gewesen...
und so hab ich alles erlent ich frage mich wies wäre wenn ich nix getrunken hätte.

Und der eine hat mich versucht zu boxen dem hab ich ausgewichen und nen hieb verpasst jetz hat der nen schädelbasisbruch...

Sun Tsu
08-01-2008, 13:41
ich hab mich hier mit 14 jahren angemeldet weil ich informationen vom tricken haben wollte also flick flack saltos usw.
aber hab nie einen beitrag geschrieben

Weist du mitlerweile ob er gestorben ist bzw. wie sein derzeitiger Gesundheitsstand ist?

Mr. Tricker
08-01-2008, 13:44
ich hab ka was mit dem im mom is auf jeden fall lebt der noch.

Goshin
08-01-2008, 14:12
@Mr. Tricker, mal Spass beiseite.

Ich denke ( bin da offensichtlich nicht alleine) ,dass Deine Geschichte sich so nicht abgespielt hat. OK kann mich auch täuschen,

wenn doch, hast Du ne menge Ärger am Hals und wirst die nächsten Wochen so einiges Lehreiches erfahren. Viel Glück beim Staatsanwalt,

wünsche Dir was,

Goshin :cool:

Mr. Tricker
08-01-2008, 14:14
ja also das is alles wahr was ich geschrieben hab aber ich hoffe immer noch das der keinen schädelbasisbruch hat das hört sich sogar für mich unglaubwürdig an
und wenn doch dann geh ich wohl nach russland^^
wird schon iwi alles klappen

FLEUR
08-01-2008, 14:18
ja also das is alles wahr was ich geschrieben hab aber ich hoffe immer noch das der keinen schädelbasisbruch hat das hört sich sogar für mich unglaubwürdig an
und wenn doch dann geh ich wohl nach russland^^
wird schon iwi alles klappen

also sollte das wirklich war sein, hättest du vermutlich schon eine Anzeige am Hals und auch schon dein erstes Gespräch mit dem Anwalt ... oder bist du weggerannt und keiner hat dich er-/gekannt??? ... Dann geh zur Polizei und stell dich selber, das macht beim Richter immer einen guten Eindruck ...
.. und scheiße die man baut muss man auch auslöffeln ... also von wegrennen halte ich nichts ... das wäre wirklich feige ...

und vergess dann icht zur Presse zu gehen, vielleicht bekommst du dann auch noch einen tollen Fernsehauftritt ... und bißle Geld, um die Haft ein bißchen auszugleichen ....

VanZan
08-01-2008, 14:26
dann kam sein älterer bruder der 2 köpfe größer als ich ist und dem hab ich auch einen box verpasst und der liegt jetz mit nem schädelbasisbruch im krankenhaus


aber ich hoffe immer noch das der keinen schädelbasisbruch hat das hört sich sogar für mich unglaubwürdig an

Bescheidene Frage, weißt du ob der im Krankenhaus mit dem Bruch liegt oder nicht?
Weil wenn der dort wirklich liegt, und die Ärzte haben den Bruch festgestellt ist das garantiert nicht unglaubwürdig, weil Leute normaler Weise nicht aus Langeweile im Krankenhaus liegen.

FLEUR
08-01-2008, 14:27
Bescheidene Frage, weißt du ob der im Krankenhaus mit dem Bruch liegt oder nicht.
Weil wenn der dort wirklich liegt, und die Ärzte haben den Bruch festgestellt ist das garantiert nicht unglaubwürdig.

wenn er shcon wieder rumläuft war es kein Schädelbruch ...:D

Zapp
08-01-2008, 14:29
Es wird wohl auf Körperverletzung rauslaufen. § 223 StGB (1) Wer eine Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Es könnte noch eine § 226 StGB Schwere Körperverletzung in Frage kommen. "Hat die KV zur Folge, daß die verletzte Person 1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,2....3....) Also es kommt darauf an, welche gesundheitlichen Folgen bei dem Schädelbasisbruchtypen bleiben. In dem Fall wäre eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis zu 10 Jahren möglich. Nach § 12 StGB ist die schwere KV somit kein Vergehen mehr sondern ein Verbrechen.

Wichtig für dich sind die Rechtfertigungs- und Schuldausschließungsgründe.

Als Rechtfertigungsgrund kommt hier die Notwehr § 32 StGB in Frage. Wenn die dann aussagen der Kollege sei nur auf dich zugegangen und du hättest ihn sofort umgeballert zieht der § 33 StGB als Schuldausschließungsgrund. Der sogenannte Notwehrexzess würde sich in deinem Fall glaub ich begründen lassen:"sein älterer Bruder der 2 Köpfe größer als ich ist ".

Alkohol könnte ein Schuldausschließungsgrund sein. Wird wohl aber eher schwierig:"Deshalb ist von folgenden Werten, die die
Rechtsprechung entwickelt hat, auszugehen:
2,0 o/oo in der Regel verminderte Schuldfähigkeit nach § 21 StGB,
3,0 o/oo in der Regel Schuldunfähigkeit nach § 20 StGB".
Quelle:http://www.go-jura.de/plus/pdf/sk_begehdelikt.pdf

Such dir am besten einen Anwalt. Die zwei Jugendlichen die den Opa zusammengehauen haben sind glaub ich wieder auf freiem Fuß. Hab aber keine Ahnung ob die schon verurteilt wurden.

Verdammt! Hier is ja was los.

ergeitzig
08-01-2008, 14:34
Such dir am besten einen Anwalt. Die zwei Jugendlichen die den Opa zusammengehauen haben sind glaub ich wieder auf freiem Fuß. Hab aber keine Ahnung ob die schon verurteilt wurden.

ja genau was wurden den aus den zwei Vogel. habe nix mehr davon gehört.

nur das die Poliitiker sich streiten.

Zapp
08-01-2008, 14:36
Ihr glaubt doch nicht im ernst, das ein 16 jähriger, der so besoffen ist das er angeblich Blackouts hat, echt die Kraft und die Koordination aufbringt gleich 2 Typen (wo einer auch gleich noch 2 Köpfe größer ist)

Ich zweifle gerade an deiner Erfahrung auf der Straße!

Ich hab selbst schon erlebt wie ein kleiner schmächtiger Kerl in der Angst um sein Leben einen großen schweren Türsteher umgehauen hat. Der hat halt alles in einen Schlag reingepackt. Also möglich ist das schon. Die Frage ob es so war oder nicht bringt doch keinen weiter.

-:AmK:-
08-01-2008, 14:45
Moin,

ich find echt schade, dass Ihr Mr.Ticker nicht glauben wollt ! Er hat mich gleich angerufen, nachdem das passiert ist. Die Geschichte ist wahr ! Zwar hab ich auch erst blöd geguckt aber sie ist WAHR !

Mr.Ticker is keiner von der Sorte "Schlagen wir einen Opa in der UBahn zusammen" Wir gehen in die selbe Klasse eines Gymnasiums und gehen nächstes Jahr in die Oberstufe, um unser Abi zu machen.

Ich bitte Euch eindringlichst ihm etwas aus Euren Erfahrungen mit solchen Situationen zu erzählen.
Für mich hörte sich das ganze mehr als Notwehr an, da er mit dem Jüngeren sprechen wollte (wegen eines Vorfalls mit nem Freund von Mr.Ticker). Also nix mit Rache und so einer Scheise !

Es hört sich vielleicht an wie eine Geschichte von nem 12Jährigen, ist aber keine ! Also macht Euch bitte nicht lustig über ihn.

Beste Grüße, Daniel

Mr. Tricker
08-01-2008, 14:47
Darum is doch unwichtig ob ich kommas setz oder nich ich hab halt keine lust dazu!
Em und noch was der typ läuft nich wieder rum sondern is unter ärztlicher behandlung

Amaroc
08-01-2008, 14:50
Ich zweifle gerade an deiner Erfahrung auf der Straße!

Meinetwegen. ;-}


Ich hab selbst schon erlebt wie ein kleiner schmächtiger Kerl in der Angst um sein Leben einen großen schweren Türsteher umgehauen hat. Der hat halt alles in einen Schlag reingepackt.

Glaub ich Dir, sowas ähnliches habe ich auch schon gesehen. Aber zumindest in meinem Fall war derjenige nicht so zugelaufen, das er Blackouts hatte. Und ich zweifle einfach an das einer der absolut keine Ahnung vom schlagen hat im Vollrausch! (denk mal an die Zielfähigkeiten und die "Kraft" die man da noch aufbringen kann) gleich 2 Leute KO haut. Und gerade beim 2ten (der 2 Köpfe größer gewesen sein soll) muss er auch noch extrrem nach oben schlagen! Ich denke das ist selbst für erfahrene Leute die nicht betrunken sind schwer zu managen.


Also möglich ist das schon.

Natürlich ist es möglich, aber die ganze Geschichte riecht nach allen Seiten nach Fake und Angeberei.


Die Frage ob es so war oder nicht bringt doch keinen weiter.

Ich denke das ein solcher Fake keine Diskussionsgrundlage darstell, also bringt mich diese Frage doch weiter.

Goshin
08-01-2008, 14:50
Moin,

ich find echt schade, dass Ihr Mr.Ticker nicht glauben wollt ! Er hat mich gleich angerufen, nachdem das passiert ist. Die Geschichte ist wahr ! Zwar hab ich auch erst blöd geguckt aber sie ist WAHR !

Mr.Ticker is keiner von der Sorte "Schlagen wir einen Opa in der UBahn zusammen" Wir gehen in die selbe Klasse eines Gymnasiums und gehen nächstes Jahr in die Oberstufe, um unser Abi zu machen.

Ich bitte Euch eindringlichst ihm etwas aus Euren Erfahrungen mit solchen Situationen zu erzählen.
Für mich hörte sich das ganze mehr als Notwehr an, da er mal mit dem Jüngeren sprechen wollte (wegen eines Vorfalls mit nem Freund von Mr.Ticker). Also nix mit Rache und so einer Scheise !

Es hört sich vielleicht an wie eine Geschichte von nem 12Jährigen, ist aber keine ! Also macht Euch bitte nicht lustig über ihn.

Beste Grüße, Daniel

.....mag ja sein, aber gegen die Garage zu hämmern ist nicht reden......

.....egal, ich denke dem Zapp seine Ausführung ist sehr exakt.......da steht alles drin,

Goshin ;)

-:AmK:-
08-01-2008, 14:54
Naja als das mit der Garage kannste dir doch selber denken, oder ?

Was läuft an Sylvester ?
- Richtig Musik !

Hört man was wenn die Musik laut ist ?
- Nein tut man nicht !

Ergo --> gegen Garage hämmern = Lärm


Lärm=übertönt die Musik !


Jetzt verstanden ?

Würdest Du nicht so reagieren, wenn jemand einen Freund von Dir anrotzt und beleidigt (sinnlos oder um vor seinen Freunden anzugeben)



mfG Daniel

Budoka_Dante
08-01-2008, 14:59
@ Erfahrungen posten: wurd' doch schon gemacht, er ist ziemlich im A*sch. Und du kommst dann wohl mit ihm zusammen wohl noch wegen Randaliererei dran.

@ aufmerksamkeit bekommen: Klar kann man versuchen die Musi zu übertönen. Man hätte aber auch einfach das Garagentor aufmachen können.

Mir erscheint die Geschichte allerdings auch unglaubwürdig, wieso will ich grade nicht unbedingt erläutern:rolleyes:

Goshin
08-01-2008, 15:04
Naja als das mit der Garage kannste dir doch selber denken, oder ?

Was läuft an Sylvester ?
- Richtig Musik !

Hört man was wenn die Musik laut ist ?
- Nein tut man nicht !

Ergo --> gegen Garage hämmern = Lärm


Lärm=übertönt die Musik !


Jetzt verstanden ?

Würdest Du nicht so reagieren, wenn jemand einen Freund von Dir anrotzt und beleidigt (sinnlos oder um vor seinen Freunden anzugeben)



mfG Daniel

Lassen wir das Thema bitte mal bei Deinem Freund. Meine Person spielt hier keine Rolle. Jetzt lese bitte mal den Bericht von Deinem Kollegen durch und sag mir dann ob das ein Anklopfen war.

........und noch mal.......der Zapp hat eine gute und exakte Antwort gegeben,

Goshin :)

-:AmK:-
08-01-2008, 15:06
Ich weis auch, dass sich das total bescheuert anhört..... Ich weis aber auch,dass es (leider) wahr ist....

Ich hab schon worgeschlagen Blume zu schicken und dann mal persönlich hingenen (ins Krankenhaus) und sich vll "entschuldigen" und den ganzen Sachverhalt mal klären.

Gruß Daniel

FLEUR
08-01-2008, 15:07
Ich weis auch, dass sich das total bescheuert anhört..... Ich weis aber auch,dass es (leider) wahr ist....

Ich hab schon worgeschlagen Blume zu schicken und dann mal persönlich hingenen (ins Krankenhaus) und sich vll "entschuldigen" und den ganzen Sachverhalt mal klären.

Gruß Daniel

ähm Blumen schicken ist wohl etwas peinlich .. also wenn das wirklich war ist ... persöhnlich hingehen, das auch mit den Eltern besprechen und sich der Polizei stellen

VanZan
08-01-2008, 15:11
Geil, jetzt ist es hier wie im Teleshop.
Amazing Bob erzählt mir wie wahr seine Geschichte ist, und keiner glaubt ihm.
Aber jetzt kommt ja noch der andere Amazing Bob und der bestätigt das dann auch noch.:D:D:D
Und wenn man wahrscheinlich die IPs vergleicht, stellt man fest das Amazing Bob schizophren ist.
Aber wenn er clever ist, benutzt er einen Proxy.

Holzfäller
08-01-2008, 15:13
Also machen wirs kurz, falls das Ganze tatsächlich kein Fake sein sollte:

Ich habt zwei Typen gesehen, auf die ihr es abgesehen habt. Ihr seit denen besoffen zu deren Party gefolgt, habt gegen das Garagentor getreten, daraufhin ist einer rausgekommen und den hast Du direkt umgeballert.

Vor Gericht wird das so aussehen, dass die zehn Partygäste aussagen werdet, dass ihr betrunken vor der Garage randaliert habt und den ersten der nach dem Rechten schauen wollte, ohne Grund und Vorwarnung umgehauen habt. Der Versuch, sich auf Notwehr zu berufen, dürfte aussichtslos sein. Ihr habt euch schon damit, dass ihr betrunken da aufgetaucht seit, als Aggressoren geoutet. Wer sucht schon besoffen ein klärendes Gespräch ?

Gibt ne Anklage wegen schwerer Körperverletzung. Strafmaß hängt vom Richter ab. Da du noch unters Jugendstrafrecht fällst, dürfte das aber das kleinste Problem sein. Ich würd mir eher sorgen machen, wenn der mit Schmerzensgeldforderung wegen der Kopfverletzung kommt.

Also Lehrgeld zahlen und aus dem Vorfall lernen: Mit besoffenem Kopf ein klärendes Gespräch suchen ist keine gute Idee, vor allem, wenn einem die Fäuste locker sitzen.

JuMiBa
08-01-2008, 15:16
Stop mal !!

Der Spam ist raus aus dem Thread und ich bitte darum, dass wir mal davon ausgehen, dass die Sache der Wahrheit entspricht. Ansonsten ist es halt eine Übung für den Ernstfall...

Und noch einen Zusatz für die Bingo-Spieler: Tauchen jetzt ständig Wettzeiten in den Threads auf, dann ist der Bingo-Thread dicht... VanZan, kümmer dich um deine Leute !! :)

Gruß Micha

Zapp
08-01-2008, 15:17
Ansonsten ist es halt eine Übung für den Ernstfall...
Gruß Micha

Meine Meinung!

Danke Micha

tommygun51
08-01-2008, 15:26
vieleicht kannst du das auser Gerichtlich klären?

red mit ihm drüber. notwehr wars nich gerade,aber vieleicht weiss der das nich.:D

-:AmK:-
08-01-2008, 15:28
Danke Mod fürs "ausspammen"

Ich war NICHT dabei sondern er hat mich kurz dannach (am nächsten Tag also am 1.) angerufen.

Ihr könnt gerne IPs verlgeichen...


Er hat mir einen Link geschickt mom hier der Auszug aus ICQ
Durch den Link bin ich darauf gekommen mich anzumelden.


Ich fands scheise war hier so geschrieben wurde darum !

Mom hier :


AmK @ Daniel (15:06:37 8/01/2008)
haste geschrieben =

XXX (15:06:42 8/01/2008)
ne

XXX (15:06:43 8/01/2008)
aber les ma

XXX (15:06:44 8/01/2008)
Rechtliche folgen einer "schlägerei" :confused:

AmK @ Daniel (15:06:45 8/01/2008)
k...

XXX (15:06:47 8/01/2008)
is interessant

AmK @ Daniel (15:06:52 8/01/2008)
k ich les ma

AmK @ Daniel (15:08:21 8/01/2008)
bist du mr ticker ?

AmK @ Daniel (15:08:25 8/01/2008)
ok wohl kaum

AmK @ Daniel (15:08:28 8/01/2008)
25.2 06

XXX (15:08:28 8/01/2008)
joa^^

AmK @ Daniel (15:08:31 8/01/2008)
was checht ?

XXX (15:08:34 8/01/2008)
ja

AmK @ Daniel (15:08:46 8/01/2008)
aso hab auf deine reg datum ggucktn... sorry

XXX(15:08:47 8/01/2008)
wusste net mehr das ich da schon seit ewigkeiten angemeldet bin

AmK @ Daniel (15:08:52 8/01/2008)


AmK @ Daniel (15:08:54 8/01/2008)
ich les ma...

AmK @ Daniel (15:10:11 8/01/2008)
ixh ess ma bis gleich

XXX (15:11:01 8/01/2008)
okio


so da hat ers mir geschickt....



mfG Daniel

Ezekiel
08-01-2008, 15:38
Ok, angenommen es war so wie es geschildert wurde, sind deine Karten trotzdem nicht gerade gut.
Auf Notwehr zu plädieren ist das einzige was du machen kannst, obs durchgeht ist aber sehr fraglich, da die übrigen Personen aus der Garage sicher das Gegenteil behaupten werden, nämlich dass du der Agressor warst.
Auf verminderte Schuldunfähigkeit brauchst du gar nicht hoffen, denn dies kann mittlerweile überhaupt nicht mehr nachgewiesen werden. Die Behauptung der Alkoholisierung kann allerhöchstens als Strafmilderungsgrund Berücksichtigung finden.
Im Rahmen der Strafmilderung rate ich dir auch zu einem Besuch im Krankenhaus und einer Entschuldigung; tätige Reue kann ebenfalls zu einer niedrigeren Bestrafung führen. Dabei lässt sich auch gleich herausfinden, ob der Geschädigte beabsichtigt, Strafanzeige bzw. Strafantrag zu stellen oder Schmerzensgeld/Schadenersatz geltend machen wird.

Holzfäller
08-01-2008, 16:03
Ich war NICHT dabei sondern er hat mich kurz dannach (am nächsten Tag also am 1.) angerufen.


Na toll. Du tönst hier rum, dass diese Geschichte definitiv wahr ist. Klingt natürlich so, als wärst Du dabei gewesen. Dabei weist du auch nicht mehr als wir, nämlich nur das, was dein Kumpel dir am Telefon erzählt hat. Nachdem er um 15 Uhr seinen Rausch ausgeschlafen hatte ...

Das ist mir echt zu blöd ... :mad: Bin weg ...

Mr. Tricker
08-01-2008, 16:10
Die bullen haben sich gemeldet und ich bekomm keinen großen anschiss yeah :-P

Weiss aber selbst net wieso :confused: naja egal xD

Kang
08-01-2008, 16:12
...und dich interessiert nicht näher, warum du "keinen großen Anschiss" kriegst?

el_Desperado
08-01-2008, 16:14
Die bullen haben sich gemeldet und ich bekomm keinen großen anschiss yeah :-P

Weiss aber selbst net wieso :confused: naja egal xD

auge um auge zahn um zahn.........? :confused:

Ezekiel
08-01-2008, 16:22
Was meinst du mit "großen Anschiss"? Werden die Ermittlungen eingestellt? Dann hätte ja zuvor zumindest Strafanzeige gegen dich erstattet worden sein müssen...?!:confused:

Holzfäller
08-01-2008, 16:25
Alles Schwachsinn.

Zapp
08-01-2008, 16:38
tätige Reue kann ebenfalls zu einer niedrigeren Bestrafung führen.

Tätige Reue ist in seinem Fall nicht mehr möglich. §320 StGB (§ 320 StGB Tätige Reue (http://dejure.org/gesetze/StGB/320.html)).

Tätige Reue wäre es gewesen, wenn er den am Boden liegenden Typen den Kopf verbunden hätte. Er hätte also freiwillig etwas getan, um die Gefahr abzuwenden bevor ein erheblicher Schaden entsteht.

Ein bloßes Entschuldigen ist keine tätige Reue nach § 320 StGB!

Es kann jedoch vor Gericht bei der Strafzumessung positiv berücksichtigt werden.

Muscle_and_Flow
08-01-2008, 16:40
Wenn du auf Alkohol und so gehst, dann bekommen deine eltern stress weil du unter 18 bist

tommygun51
08-01-2008, 16:43
Wenn du auf Alkohol und so gehst, dann bekommen deine eltern stress weil du unter 18 bist

darf man unter 18 nich mehr trinken?

Ezekiel
08-01-2008, 16:44
Tätige Reue ist in seinem Fall nicht mehr möglich. §320 StGB (§ 320 StGB Tätige Reue (http://dejure.org/gesetze/StGB/320.html)).

Tätige Reue wäre es gewesen, wenn er den am Boden liegenden Typen den Kopf verbunden hätte. Er hätte also freiwillig etwas getan, um die Gefahr abzuwenden bevor ein erheblicher Schaden entsteht.

Ein bloßes Entschuldigen ist keine tätige Reue nach § 320 StGB!

Es kann jedoch vor Gericht bei der Strafzumessung positiv berücksichtigt werden.



Upps, du hast natürlich Recht; "Täter-Opfer-Ausgleich" wäre wohl das richtige Wort gewesen.

unproVoked
08-01-2008, 16:46
Wenn du auf Alkohol und so gehst, dann bekommen deine eltern stress weil du unter 18 bist

man kann sich auch mit bier, sekt und wein ordentlich abschießen ;)

Zapp
08-01-2008, 17:15
...und dich interessiert nicht näher, warum du "keinen großen Anschiss" kriegst?

Kann sein, dass die keinen Strafantrag stellen. Vielleicht haben die Anderes mit dir vor. Da würde ich demnächst aufmerksam durch die Straßen gehen!

Nach § 230 StGB wird die KV nach § 223 StGB nur auf Antrag verfolgt, es sei denn...

Antragsberechtigt ist in der Regel der Verletzte (§77 StGB). Die Antragsfrist beträgt 3 Monate (§77 StGB)

Budoka_Dante
08-01-2008, 18:43
man kann sich auch mit bier, sekt und wein ordentlich abschießen ;)

Hilft wohl auch nicht viel, wenn der Junge stockbesoffen durch die Gegend rennt, ohne jegliche Aufsichtsperson und dabei noch "randaliert" (:rolleyes:)
Aber scheint ja keine großen Ermittlungen zu geben...

Vamacara
08-01-2008, 18:53
Kann das jemand für mich kurz zusammen?

1. Threadersteller kann sich eigentlich an nichts wirklich erinnern, aber wie er die Typen im Detail platt gemacht hat, wusste er selbstverständlich noch?

2. Threadersteller ist mit einem Kumpel in die Garage rein und hat als erster zugetreten, daraufhin haben einzelne Besucher reagiert?

3. Die Polizei hat sich dann, nachdem hier alle drauf eingegangen sind, auf einmal gemeldet und die Sache sei erledigt, aber ohne Angaben von Gründen?

Budoka_Dante
08-01-2008, 18:56
2. Threadersteller ist mit einem Kumpel in die Garage rein und hat als erster zugetreten, daraufhin haben einzelne Besucher reagiert?
Nee, sie haben gegen getreten um Aufmerksamkeit zu kriegen:p

unproVoked
08-01-2008, 19:00
Nee, sie haben gegen getreten um Aufmerksamkeit zu kriegen:p

und als dann einer rauskam hat er ihn ge-one-punch-ko-ed und dann kam der 2-köpfe-größere bruder auch noch raus und er hat ihn ge-one-punch-schädelbasisbruch-ko-ed :cool2:

Vamacara
08-01-2008, 19:03
Okay... ich hoffe Ihr nehmt es mir nicht übel, wenn ich den Thread doch lieber wieder ignoriere :D

pretty boy
08-01-2008, 19:08
weine den ganzen tag, ich sag mal so falls er sterben sollte dann wird nicht die strafe dein problem sein sondern die schuld mit der du dein ganzes leben,leben musst. Das hat nichts damit zu tuhn ob du ein harter kerl bis oder so sowas frisst jeden auf
ich mein sowas jetz nicht wegen seiner geschichte sowas sollte an alle gehn

Goshin
08-01-2008, 19:13
Die bullen haben sich gemeldet und ich bekomm keinen großen anschiss yeah :-P

Weiss aber selbst net wieso :confused: naja egal xD

Hööööööööö:confused::confused::confused::confused: :ups::ups::ups::ups:

@Mr. Tricker; Jetzt war die Polizei bei Dir und die haben Dir nur einen kleinen Anschiss verpasst. :confused::confused::confused: Ist der Junge nun doch nicht so schwer verletzt. Körperverletzung ist eine Straftat und mussvon den Ordnungshütern verfolgt werden. Das geht dann an die Staatsanwaltschaft und die entscheiden wie es weiter geht.

Na ja...........kläre uns bitte mal auf,

Goshin

tommygun51
08-01-2008, 19:20
Hööööööööö:confused::confused::confused::confused: :ups::ups::ups::ups:

@Mr. Tricker; Jetzt war die Polizei bei Dir und die haben Dir nur einen kleinen Anschiss verpasst. :confused::confused::confused: Ist der Junge nun doch nicht so schwer verletzt. Körperverletzung ist eine Straftat und mussvon den Ordnungshütern verfolgt werden. Das geht dann an die Staatsanwaltschaft und die entscheiden wie es weiter geht.

Na ja...........kläre uns bitte mal auf,

Goshin
Muss (leider fachwort vergessen) angzeigt werden damit die polizei was tut ,vieleicht wurde er nicht angezeigt:confused:

Goshin
08-01-2008, 19:35
Muss (leider fachwort vergessen) angzeigt werden damit die polizei was tut ,vieleicht wurde er nicht angezeigt:confused:

Glaub ich nicht, was ist wenn das Opfer im Koma liegt und keine Anzeige machen kann ??

Ich hatte mal einen Autounfall ( Hangelenk verstaucht) und nur durch die Tatsache dass ich zum Doktor musste (ohne mein Zutun) wurde die Angelegenheit der Staatsanwaltschaft vorgelegt. Das wurde dann wegen Nichtigkeit von der Staatsanwaltschaft nicht weiter verfolgt.

Gruss Goshin :)

tommygun51
08-01-2008, 19:43
Glaub ich nicht, was ist wenn das Opfer im Koma liegt und keine Anzeige machen kann ??

Ich hatte mal einen Autounfall ( Hangelenk verstaucht) und nur durch die Tatsache dass ich zum Doktor musste (ohne mein Zutun) wurde die Angelegenheit der Staatsanwaltschaft vorgelegt. Das wurde dann wegen Nichtigkeit von der Staatsanwaltschaft nicht weiter verfolgt.

Gruss Goshin :)

so viel ich weiß ( also nur aus eigener Erfahrung ,mein freund hat mal eine reingekriegt und wurde dann von der polizei gefragt ob er anzeige erstatten will ) muss man selber anzeigen:confused: (soweit man kann vieleicht ) :confused: gibt aber am board einige fachmänner für sowas :)

Goshin
08-01-2008, 19:48
so viel ich weiß ( also nur aus eigener Erfahrung ,mein freund hat mal eine reingekriegt und wurde dann von der polizei gefragt ob er anzeige erstatten will ) muss man selber anzeigen:confused: (soweit man kann vieleicht ) :confused: gibt aber am board einige fachmänner für sowas :)

Ich werd heute nacht mal etwas Gesetze pauken. Bis dann, Goshin :)

Rocky777
08-01-2008, 19:49
Die bullen haben sich gemeldet und ich bekomm keinen großen anschiss yeah :-P

Weiss aber selbst net wieso :confused: naja egal xD

Wahrscheinlich weil deine Geschichte hier kein Anklang gefunden hat und du denkst "mhm wie beende ich das nun?...och nichts passiert...die fressen das bestimmt" :rolleyes:


man kann sich auch mit bier, sekt und wein ordentlich abschießen ;)

Seit dem 1 August 07 auch ab 18 soweit ich weiß. Zumindest wollte man mir einmal kein Bier verkaufen bis ich gesagt habe, dass das doch egal seie, weil ich schließlich letztes Jahr auch trinken konnte ohne das es jmd. Stört. Jetzt bin ich sogar noch älter und darf das dann nicht mehr?...

unproVoked
08-01-2008, 19:53
Seit dem 1 August 07 auch ab 18 soweit ich weiß. Zumindest wollte man mir einmal kein Bier verkaufen bis ich gesagt habe, dass das doch egal seie, weil ich schließlich letztes Jahr auch trinken konnte ohne das es jmd. Stört. Jetzt bin ich sogar noch älter und darf das dann nicht mehr?...

ich weiß, dass es mit dem rauchen seit 1. september 07 so ist, aber alk soweit ich weiß nicht

*edit: das is von oktober 07, demnach ist die alkoholregelung noch wie gehabt, zumindest in nürnberg ^^: http://www.jugendamt.nuernberg.de/downloads/jugendschutz_alkohol.pdf

tommygun51
08-01-2008, 19:54
Seit dem 1 August 07 auch ab 18 soweit ich weiß. Zumindest wollte man mir einmal kein Bier verkaufen bis ich gesagt habe, dass das doch egal seie, weil ich schließlich letztes Jahr auch trinken konnte ohne das es jmd. Stört. Jetzt bin ich sogar noch älter und darf das dann nicht mehr?...

is das nich bundesländer abhänig :confused:

P.s ich krieg alles ,auch hartes zeug:p:cool:

rookie989
08-01-2008, 21:14
Nette Zusammenfassung der Rechtslage: Notwehr - Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr#_note-K.C3.BChl)

Ezekiel
08-01-2008, 21:26
so viel ich weiß ( also nur aus eigener Erfahrung ,mein freund hat mal eine reingekriegt und wurde dann von der polizei gefragt ob er anzeige erstatten will ) muss man selber anzeigen:confused: (soweit man kann vieleicht ) :confused: gibt aber am board einige fachmänner für sowas :)

Es gibt juristisch die Unterscheidung zwischen Strafanzeige und Strafantrag; erstere kann durch jedermann gestellt werden und gibt der Staatsanwaltschaft und den Ermittlungsbeamten nur den Hinweis darauf, dass unter Umständen eine Straftat begangen wurde und hat zur Folge, dass nunmehr ermittelt werden muss.
Der Strafantrag ist hingegen Voraussetzung, dass gegen den nunmehr hinreichend Tatverdächtigen auch Anklage erhoben werden kann und muss durch den Geschädigten bzw unter Umständen (wie etwa dessen Tod) durch Angehörige gestellt werden, es sei den es besteht ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung.

Zapp
08-01-2008, 21:59
Der Strafantrag ist hingegen Voraussetzung, dass gegen den nunmehr hinreichend Tatverdächtigen auch Anklage erhoben werden kann und muss durch den Geschädigten bzw unter Umständen (wie etwa dessen Tod) durch Angehörige gestellt werden, es sei den es besteht ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung.

Ganz genau!:halbyeaha

Siehe dazu (wie schon geschrieben):

§ 77 StGB Antragsberechtigte
§ 77 b StGB Antragsfrist
§ 230 StGB Strafantrag (für KV-Delikte)

Bitte lesen, bevor wieder irgendwelche falschen Behauptungen aufgestellt werden. Außerdem hatte ich es ja schon geschrieben, aber manche geben lieber unqualifizierte Behauptungen von sich als erst mal nachzulesen und dann zu informieren. Ist ja auch einfacher! Hebt aber nicht gerade die Qualität dieses Forums.

Goshin
08-01-2008, 22:15
Ganz genau!:halbyeaha

Siehe dazu (wie schon geschrieben):

§ 77 StGB Antragsberechtigte
§ 77 b StGB Antragsfrist
§ 230 StGB Strafantrag (für KV-Delikte)

Bitte lesen, bevor wieder irgendwelche falschen Behauptungen aufgestellt werden. Außerdem hatte ich es ja schon geschrieben, aber manche geben lieber unqualifizierte Behauptungen von sich als erst mal nachzulesen und dann zu informieren. Ist ja auch einfacher! Hebt aber nicht gerade die Qualität dieses Forums.

:ups::ups::ups::ups::ups::ups::ups::ups: :):)

BillaP
08-01-2008, 22:23
ich hatte mal eine ähnliche situation. ein kollege hatte im besoffenen kopf einen typen angemacht der auch seinen kollegen angemacht haben soll (wow immer die selbe leier). mein kollege klatschte ihn eine, der typ haute meinen kollegen um, ich schupste den typen weg und er schlug mir gegen den kopf und brach sich an der rechten hand den ringfinger.


fazit: wir bekamen eine anzeige wegen gefährdeter körperverletztung und 50 sozialstunden und fast hätten wir arrest bekommen, sprich 23stunden lang in einem einsamen raum mit nur einen kleinen fenster, einem stuhl und einem bett, was um 8uhr morgn aufgestellt werden muss und das ganze für 4 wochen. ich denke mal das es bei einem schädelbasisbruch vllt sogar zum schulverweis führen könnte weil ein gymnasium somit einen schlechten ruf durch dich bekommen könnte

Amaroc
09-01-2008, 07:36
Hebt aber nicht gerade die Qualität dieses Forums.

Du sagst es...

-:AmK:-
09-01-2008, 10:36
Ich war nicht dabei das stimmt !

Nur mit "das ist wahr" habe ich gemeint, dass die Geschichte "an sich" nicht erfunden ist.

Also keine Hirngespinste eines kleinen Jungen :D

Erschreckend was passieren kann (mit den 50 Sozialstunden wegem dem Finger den "er sich selbst" brach...).

Wegen der beiden "Opfer" bin ich selbst nicht mehr auf dem aktuellsten Stand.

Wenn ich wieder was weis, schreib ich bzw. er wirds tun.

Danke Leute, dass das langsam in eine "ordentliche Bahn" gekommen ist und sein Problem bei euch anklang gefunden hat.

cYa AmK

Kannix
09-01-2008, 12:25
Weiß gar nicht was ihr alle habt. Kann ja sein daß das stimmt. Könnte bestimmt anderen auch so passieren.;)

Benne
09-01-2008, 12:49
Bin ich der Einzige der das Verhalten von ihm ziemlich bescheuert findet und dem es egal ist ob das jetzt stimmt oder nicht?
Ich finde, solchen Leuten mangelt es an Respekt vor anderen Menschen und das ist das größte Problem. Ich glaube sowas nennt man dann "Gewaltspirale", frei nach dem Motto "Wie du mir, so ich dir".
Aber jetzt mal weg von dem ganzen ernsten Zeug. Interessant fand ich den Ausdruck: "Youtube war mein Trainer".
Ohne Worte...

amari
09-01-2008, 14:29
schreib besser nicht sowas wie "youtube war mein trainer",sowas ruft die stasi 2.0 auf den plan....
aber falls es noch nicht geschrieben wurde:stell dich

fusco123
09-01-2008, 14:41
ich würd mal sagen die sind sofort K.O. gegangen, weil die beide au ziemlich dicht waren, also das ist meine vermutung :D

Zum Thema Körperverletzung, da dies wahrscheinlich dein erstes Verfahren ist, wirste wahrscheinlich mit Sozialstunden bzw. im schlimmsten Fall Bewährung davon kommen ...
Außer wäre halt Totschlag, wenn der Typ tot wäre ..
dann könntest aber immer noch mit Bewährung davon kommen
Viel Glück fusco

Schuck Mugg
09-01-2008, 14:54
Die bullen haben sich gemeldet und ich bekomm keinen großen anschiss yeah :-P

Weiss aber selbst net wieso :confused: naja egal xD

Möchte nicht gegen die Board-Regeln verstossen, aber:

Du machst den Eindruck als wärst du das, was man bei uns ein "Dummes Kind" nennt.

(Naja egal, Schädelbasisbruch, umgehauen, die Freund von mir gehauen, Polizei kein Ärger, yeah, bullen, : Ein Schweinchen Namens Babe, das mit Sicherheit einer deiner Helden ist, würde sagen: Lololololololololoo)

Hauser
09-01-2008, 15:22
KV ist ein Vergehen und somit ein Antragsdelikt.
Desweiteren verstehe ich nicht, warum hier einige Leute "ernsthaft" über dieses Thema diskutieren.

amari
09-01-2008, 15:38
alles was nicht ernstahft war,wurde gelöscht :D:D

Sun Tsu
09-01-2008, 17:40
alles was nicht ernstahft war,wurde gelöscht :D:D

Fast!:D:D Mein Beitrag wurde wohl ernst genommen als ich fragte ob er tot sei?:D

grüße
julian

JuMiBa
09-01-2008, 20:45
Also gelöscht wurde gar nix.

Und hier ist wohl auch mit nichts Brauchbarem mehr zu rechnen...

Gruß Micha

~°~Closed~°~