Nachbildung autom. Waffen [Archiv] - Kampfkunst-Board

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Vollständige Version anzeigen : Nachbildung autom. Waffen



Krider
12-03-2003, 20:30
Ich habe grad einen Katalog gesehen und da steht dass mit Inkraftreten des neuen Waffengesetzes Nachbildung autom. Waffen erlaubt seien.
Die verkaufen jetzt MP5 und M16 etc als Softairguns, für den kleinen Krieg zwischendurch.

Andreas Weitzel
12-03-2003, 21:09
Aha. Wo hast du denn sowas gefunden? :) Was für Katalog?

Gruß
Andreas

sportler
12-03-2003, 21:13
Hier mal reinschauen

http://www.blowback.de/blowback/include.php?path=content/articles.php&contentid=582&PHPKITSID=38b273026f65381eb04ab74a209c1bc7

cu
sportler

Softwarekiller
12-03-2003, 21:15
Also so viel ich weiß sind die immernoch nicht erlaubt weil es Nachbildungen von kreigswaffen sind !

Ich hab früher auch en bissle geSoftair 'd und dein negativer nachton von wegen "Kriegsspiel" ist zwar verständlich aber muss ich doch etwas hinzufügen.

Natürlich wird Krieg gespielt...das kann man nicht von der Hand weißen, aber man schadet niemandem, und dass alle die den "Sport" (Oh ja, es ist einer, nur in Deutschland erkennt man ihn ja nicht an, in Japan zum Bespiel wird er wirklich als Sport beitrieben ) betreiben, Kriegslustige und Kreigsbefürworter sind stimmt absolut nicht, meist sind es einfach nur normale Jugendliche und Erwachsene die sich an der Taktik und am Spiel in der Natur erfreuen, so wie auch Gotchaspieler.

Gib mir mal den Link, also meines Wissens sind die immernoch verboten und die automatischen Softairs ja sowieso, da die, im gegensatz zu den Repetier-modellen schon ganz schön wehtun und man mit nem vollen Magazin eigentlich jeden zumindest soweit bringen kann dass er aufm Boden liegt hehe ;)

mfg Soft


Update: Ich hab mich gerade schlau gemacht, weiterhin Verboten sind Voll Automatische Gewehre bei der nach jedem Schuss NICHT repetiert werden muss.

Vom Verbot gestrichen wurden in der Tat "Spring-Rifles" also repetier Softairs aller Art die auch automatischen Waffen wie der AK47 und der Colt M4 nachgebaut sind.

Update die Zweite: Tjo ....Sportler war wohl schneller oder ich hab zu lange getippt :/

:D

Krider
13-03-2003, 20:01
http://www.softair.biz

Lino
16-03-2003, 00:58
Was da erwähnt wird an gesetzlichen Bestimmungen beizieht sich doch nur auf die Energie, die entscheidet ob eine Softair-Schussgerät als Spielzeug zu betrachten ist oder nicht.

Der Verbot von 1:1 Nachbildungen volautomatischer Waffen - Schussfähig oder nicht - stammt aber nicht vom WaffenGesetz sondern vom KriegsWaffenKontrollGesetz. Das ist zu meinem Wissen nicht geändert worden.

Dass die Dinger so angeboten werden ist keine Garantie, dass es legal ist. In solchen Angelegenheiten haben Kaufleute sich öfter Probleme eingehandelt.

Lino

Krider
16-03-2003, 11:15
Die für uns erteilte schriftliche Verkaufszulassung des Bundeskriminalamtes zum Vertrieb der von uns angebotenen MP5 A3 Mod.210 ab 01.04.2003 liegt vor. Verkauf ab ca. Anfang/Mitte April 2003

Die werden wohl jedes Modell individuell genehmigen nehm ich an.

hobbes_s
17-03-2003, 15:36
Original geschrieben von Lino

Der Verbot von 1:1 Nachbildungen volautomatischer Waffen - Schussfähig oder nicht - stammt aber nicht vom WaffenGesetz sondern vom KriegsWaffenKontrollGesetz. Das ist zu meinem Wissen nicht geändert worden.


Ist es auch nicht. Aber das KwKG bezieht sich tatsächlich nur auf "richtige" Kriegswaffen.

Das o.g Verbot stand im § 37 WaffG (alt), und der ist nunmehr gecancelt worden.


Grüße,

Harald

Spotter
19-03-2003, 09:49
Tjaaaaa, die allseits beliebten Softairwaffen....

Nach dem Waffenrecht sind diese Waffen Luft-/Federdruck- bzw. CO-Waffen gleichgestellt; die mit einem "F" im Fünfeck versehenen "Gotcha-Waffen" haben eine Geschossenergie von weniger als 7.5 Joule und sind von der Waffenbesitzkartenpflicht befreit (§ 2 Abs. 4 Nr. 3 Buchst. a. 1. WaffVO).

Gem. §§ 33 und 34 i.V.m. 35 Abs. 4 Nr. 1 WaffG ist zum "Führen" der Waffe außerhalb befriedeten Besitztums ein Waffenschein erforderlich; gem. § 45 WaffG bedarf das Schießen mit "Gotcha-Waffen" einer Erlaubnis; Ausnahme bei Zustimmung im befriedeten Besitztum (Hausrecht) und wenn Geschosse das Besitztum nicht verlassen können ( § 45 Abs. 6 Nr. 2 Buchst. b. WaffG).

Von der erwähnten HP www.softair.biz

Folgende Anmerkungen:
- Der Anscheinsparagraf (§37 KWKG) ist nicht Aufgehoben!
- Da zum WaffRNeuRegG noch keine Verwaltungsverordnungen existieren halte ich solche Äusserungen insbesondere von Verkäufern für unnütz
- Es ist mal angedacht gewesen, den §37 KWKG zu streichen und durch eine Liste (BKA? BMI? LKA?) zu ersetzen, in der die Waffenmodelle festgelegt werden die als verboten gelten; dies ist allerdings nicht geschehen!

Gruß

Spotter ;)