Vollständige Version anzeigen : Welche Kampfsportwaffen sind verboten?
WushuMan
29-01-2008, 05:11
Hallo,
kennt sich einer mit dem Waffengesetz aus und weiß, welche Waffen in Deutschland verboten sind?
Das Nun Chakkus verboten sind, dürfte sich ja mittlerweile herumgesprochen haben, aber wie sieht es denn mit einigen exotischen Waffen, wie
- 9-teilige Kettenpeitsche
http://www.trip-to-china.com/bilder/kettenpeitsche.jpg
- Peitsche mit Spitze
Peitsche mit Spitze | Trainingswaffen | Waffen | Ausrüstung | Kampfsport Shop - (http://www.dojo24.de/kampfsport-peitsche-spitze-p-9095-1.html)
- Shaolin Meteorhammer (Peitsche mit Spitze nur mit einer Kugel als Gewicht)
http://www.trip-to-china.com/bilder/meteorhammer.jpg
- Dreistock
http://www.trip-to-china.com/bilder/dreistock.jpg
- Langwaffen, wie Hellebarde, Morgenstern, etc.
aus?
Wo kann man eine definitive Antwort, ob eine Waffe in Deutschland erlaubt ist, erhalten, bzw. wo gibt es eine nahezu komplette Auflistung über verbotene Waffen?
WushuMan
Lars´n Roll
29-01-2008, 05:17
Google nach Feststellungsbescheiden des BKA. Da sollte alles zu finden sein, was als verboten eingestuft wurde.
Ir-khaim
29-01-2008, 08:22
Wo kann man eine definitive Antwort, ob eine Waffe in Deutschland erlaubt ist, erhalten, bzw. wo gibt es eine nahezu komplette Auflistung über verbotene Waffen?
WushuMan
Im Waffengesetz
Wolverine
29-01-2008, 10:39
Hi!
Ich setze mal voraus, Du wohnst in Deutschland.
Da hilft zunächst ein Blick ins Waffengesetz (http://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html#Ab2u7) und dessen Anlagen (http://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html#Anl2)
Dann kurz noch einmal in die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (http://www.umwelt-online.de/cgi-bin/parser/Drucksachen/drucknews.cgi?texte=0081_2D06#h108) geschaut.
Und bei Grenzfällen einen Blick in die Feststellungsbescheide des BKA (http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/feststellungsbescheide/feststellungsbescheide.html) werfen.
Ganz simpel :rolleyes:
Gruß
Wolverine
Der Contraveganer
29-01-2008, 17:30
Vieleicht sollte man noch hinzufügen, dass z.B. OTFs selbst im zerlegten Zustand verbotene Waffen darstellen, da sie mit wenig Mühe wiederzusammengesetzt werden können. (OTF sind Springmesser mit vorn aus dem Heft springender Klinge) Es gab/gibt ein Merkblatt, oder eine Zusammfassung des WaffG in der behauptet wird, ein zerlegtes Balisong, sei kein verbotener Gegenstand, das ist vielleicht eine gesetzliche Grauzone, aber trotzdem kann nur davon abgeraten werden sich in eine solche Gefahr zu begeben.
oliverk71
29-01-2008, 18:11
Im Waffengesetz
Google nach Feststellungsbescheiden des BKA. Da sollte alles zu finden sein, was als verboten eingestuft wurde.
Beides nicht ganz richtig. Im Waffengesetz selbst steht längst nicht alles drin. Vor allem: wer versteht denn schon das Kauderwelsch? Wer findet denn die richtige Stelle im WaffG? Volltextsuche nach "Pfefferspray" bringt zB genau 0 Ergebnisse. Und das BKA hab ich in dieser Hinsicht sowieso gefressen. Gottlob gibt es noch nicht zu allen Waffen, Sportgeräten oder Spielzeugwaffen einen Feststellungsbescheid. Andererseits gibt es auch Feststellungsbescheide, die man nicht für möglich hält, zB den FB bezüglich bestimmter Karambits. Hm, wie ist der Plural von Karambit?
kennt sich einer mit dem Waffengesetz aus und weiß, welche Waffen in Deutschland verboten sind?
Das Nun Chakkus verboten sind, dürfte sich ja mittlerweile herumgesprochen haben, aber wie sieht es denn mit einigen exotischen Waffen, wie
- 9-teilige Kettenpeitsche
http://www.trip-to-china.com/bilder/kettenpeitsche.jpg
- Peitsche mit Spitze
Peitsche mit Spitze | Trainingswaffen | Waffen | Ausrüstung | Kampfsport Shop - (http://www.dojo24.de/kampfsport-peitsche-spitze-p-9095-1.html)
- Shaolin Meteorhammer (Peitsche mit Spitze nur mit einer Kugel als Gewicht)
http://www.trip-to-china.com/bilder/meteorhammer.jpg
- Dreistock
http://www.trip-to-china.com/bilder/dreistock.jpgEine schwierige Angelegenheit. Hier mal der entsprechende Passus im WaffG:
1.3.8
Gegenstände, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung dazu bestimmt sind, durch Drosseln die Gesundheit zu schädigen (z. B. Nun-Chakus);Wer sich mit dem Thema ernsthaft auseinandersetzen will, der sollte starke Nerven mitbringen und nicht etwa an unser anständiges Rechtssystem glauben.
Lesetipp:
Soft-Nunchaku-Urteil: http://home.arcor.de/oliverk71/Pro-Nunchaku/Dokumente/SNC%20Urteil.zip
Feststellungsbescheid Soft-nunchaku: http://home.arcor.de/oliverk71/Pro-Nunchaku/Dokumente/faq-soft-nunchaku.pdf
Schulz, Neues Waffenrecht :http://home.arcor.de/oliverk71/Pro-Nunchaku/Dokumente/Schulz-Waffenrecht-1.pdf
Meines Erachtens ist es bei den Soft-Nunchaku (keine Angst, ich krieg die Kurve noch) so, daß diese nur deshalb verboten sind, weil sie das Wörtchen Nunchaku im Namen tragen (und der Richter vom VG Wiesbaden evtl einen gezwitschert hat?). Denn Soft-Nunchaku sind sicherlich nicht dazu bestimmt durch Würgen die Gesundheit zu schädigen, sondern allenfalls geeignet (und selbst das ist bescheuert). In dem verlinkten Urteil spielt das offenbar keine Rolle, weil ja angeblich durch den Klammerzusatz "(z.B. Nun-Chaku)" durch den Gesetzgeber klargestellt wurde, daß er alle Nunchakus verbieten wollte. Wir wissen dass das Schwachsinn hoch drei ist, aber was soll's?!
So, jetzt komme ich zum Punkt: die genannten Waffen sind zwar zum Drosseln geeignet, aber sind sie auch dazu bestimmt? Meines Erachtens hängt das sehr von der Beschaffenheit bzw Konstruktion ab. Sind sie nicht zum Drosseln bestimmt, sondern nur für den sportlichen Gebrauch konzipiert (bei einer Spitze wird man da schwer Argumentieren haben), so sind sie m.E. auch nicht verboten. edit: der Dreistock (jap Sansetsukon) ist ein Nunchaku und daher wohl verboten.
Letzen Endes ist es wohl furchtbar sch...egal, ob etwas legal oder illegal ist. Zumindest kann ich in unserer Waffengesetzgebung kaum Logik entdecken. Und in den Sprüchen der Politiker schon gar nicht.
- Langwaffen, wie Hellebarde, Morgenstern, etc. Hellebarde dürfte gar kein Problem sein. Gilt allerdings als Waffe und ist somit ab 18. Bei Morgenstern klingelt irgendwas bei mir, aber ich komm nicht drauf. Daher sage ich mal ohne Gewähr: müsste erlaubt sein (ab 18 natürlich).
Wo kann man eine definitive Antwort, ob eine Waffe in Deutschland erlaubt ist, erhalten, bzw. wo gibt es eine nahezu komplette Auflistung über verbotene Waffen? Am allerbesten beim BKA nachfragen und zwar schriftlich! Keinesfalls telefonisch, da erzählen die einem nur Kappes. Erging mir zumindest mal so.
Meines Erachtens spielt der politische Zeitgeist eine enorme Rolle. Anders kann ich mir nicht erklären, daß Urteile wie das oben verlinkte von möglicherweise nüchternen Richtern gesprochen werden. Und das noch im Namen des Volkes! Pfui!
WushuMan
04-02-2008, 20:42
Vielen Dank für die ausführliche Antwort, aber wie ich das Waffengesetz lese, ist es echt schwammig forumliert.
"Gegenstände, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung dazu bestimmt sind, durch Drosseln die Gesundheit zu schädigen (z. B. Nun-Chakus)", sagt das Waffengesetz.
Natürlich kann ich mit einer Schnur, die nun mal an der "Peitsche mit Schnur" oder dem "Meteorhammer" befestigt sind, auch Personen drosseln, aber das kann man auch mit einem Springseil oder einem Schiffstau. Es gibt meiner Meinung nach, keine einzige Technik dieser beiden Waffen, bei denen die Schnur zum Drosseln eingesetzt wird. Reicht dieses schon aus, damit die Waffen zugelassen sind (es gibt keine entsprechende Technik?). Geeignet sind Seile natürlich schon zum Drosseln.
Mit einem Dreistock ist auch das Drosseln ziemlich schwierig, schließlich ist die Kette viel kürzer und die Stäbe viel länger als beim Nun Chakku. Zählt der Dreistock trotzdem zu den Nun Chakkus und ist verboten?
In den BKA Bescheiden ist zu diesen Themen nicht viel zu finden und das Waffengesetz ist auch sehr allgemein ausgelegt.
Wushu Man
captainplanet
04-02-2008, 20:52
Nunchakus müssen also deutlich lesbar mit der Aufschrift "Nicht zum Drosseln bestimmt!" gekennzeichnet sein. :p
Der Contraveganer
04-02-2008, 21:31
Das NunChaku ist als Würgewaffe "entdeckt" worden. Es wird verwendet wie ein Würgedraht, der laut WaffG ebenfalls verboten ist. Beide Gegenstände sind zum Drosseln bestimmt, und das ist der springende Punkt. Das mag in einigen Fällen Auslegungssache sein, bei Der Waffeneigenschaft bestimmter Messer scheiden sich die Geister, aber ein Springseil ist definitiv keine Würgewaffe, da es nicht als solche entwickelt wurde. Der Drei-Glieder-Stab ebensowenig.
Hsiao_Loong
05-02-2008, 06:58
nunchaku is auf jedenfall verboten^^
hab trotzdem welche bei mia zu hause xD
aber als wandschmuck....
hab mir die auch schon paar mal aufn kopf gehaun...nicht sehr prickelnd...
aber n dahergelaufener idiot würde niemals auf die idee kommen es als würgewaffe zu benutzen...erstmal bisschen rumschwingen^^
aber ein springseil als würgewaffe...auch wenn es zum "springen" konzipiert wurde kann man es genauso als peitsche oder würgeseil benutzen...
gruß
enraged_Clown
05-02-2008, 07:47
ok, erstmal ist eine waffe grundsätzlich nichts für einen minderjährigen, erst recht keine verbotene waffe dessen besitz alleine unter strafe steht und dämlich ist es das ganze noch ins internet zu stellen. :rolleyes:
da muss nur der richtige mal mitlesen und schon wirds unter umständen teuer.
gion toji
05-02-2008, 08:20
Hm, wie ist der Plural von Karambit?Karambitches??
Karambitches??
:rotfltota :hehehe:
Halbarad
05-02-2008, 19:06
Meines Erachtens ist es bei den Soft-Nunchaku (keine Angst, ich krieg die Kurve noch) so, daß diese nur deshalb verboten sind, weil sie das Wörtchen Nunchaku im Namen tragen (und der Richter vom VG Wiesbaden evtl einen gezwitschert hat?). Denn Soft-Nunchaku sind sicherlich nicht dazu bestimmt durch Würgen die Gesundheit zu schädigen, sondern allenfalls geeignet (und selbst das ist bescheuert). In dem verlinkten Urteil spielt das offenbar keine Rolle, weil ja angeblich durch den Klammerzusatz "(z.B. Nun-Chaku)" durch den Gesetzgeber klargestellt wurde, daß er alle Nunchakus verbieten wollte. Wir wissen dass das Schwachsinn hoch drei ist, aber was soll's?!
So, jetzt komme ich zum Punkt: die genannten Waffen sind zwar zum Drosseln geeignet, aber sind sie auch dazu bestimmt? Meines Erachtens hängt das sehr von der Beschaffenheit bzw Konstruktion ab. Sind sie nicht zum Drosseln bestimmt, sondern nur für den sportlichen Gebrauch konzipiert (bei einer Spitze wird man da schwer Argumentieren haben), so sind sie m.E. auch nicht verboten. edit: der Dreistock (jap Sansetsukon) ist ein Nunchaku und daher wohl verboten.
Also, soviel ich weiss MÜSSEN Soft-Nunchakus eine Sollbruchstelle aufweisen, damit man eben nicht drosseln kann.
enraged_Clown
05-02-2008, 19:18
Also, soviel ich weiss MÜSSEN Soft-Nunchakus eine Sollbruchstelle aufweisen, damit man eben nicht drosseln kann.
das ist egal, trotzdem verboten jedenfalls in deutschland.
Der Contraveganer
05-02-2008, 21:34
Der Drei-Glieder-Stab ist kein NunChaku, und auch nicht damit verwandt. Das NunChaku ist eine Würgewaffe, der Drei-Glieder-Stab, eine Schlagwaffe. Ergo ist er nicht verboten.
und auch nicht damit verwandt. Das NunChaku ist eine Würgewaffe
Des meinst de doch nicht ernst das das Nunchaku eine würgewaffe ist damit Klopft man drauf.
enraged_Clown
05-02-2008, 22:44
Des meinst de doch nicht ernst das das Nunchaku eine würgewaffe ist damit Klopft man drauf.
per gesetz ist es eine würgewaffe.
ich weis aber im wesentlichen bietet das Nunchaku einen guten wums
WushuMan
06-02-2008, 05:03
Und wie schaut es mit dem Dreistock aus?
Ist der nun in Deutschland verboten oder nicht?
Zum Würgen ist er ja - wie schon festgestellt - nicht geeignet.
WushuMan
Der Contraveganer
06-02-2008, 14:10
Sieh dir das Ding mal an. Mit 3-4 Ringen kann man nicht in dem Maße würgen, wie es mit dem Nun-CHaku möglich ist. Es kann sich beim Drei-Glieder-Stab also nur um eine Hieb-/ und Stoßwaffe handeln. Und dann guckst du ins WaffG und schaust, was du zu Hieb-/und Stoßwaffen findest.
Oder du liest mein letztes Posting durch.
Er ist keine illegale Waffe, jedenfalls noch nicht.
gebt bei wiki mal dreistock ein....
da steht "In Deutschland wird diese Waffe als Würgewaffe eingestuft, und ist daher verboten"
verstehen tuts wohl kaum einer aber was soll man machen....
Der Contraveganer
11-02-2008, 18:03
Das Waffengesetz sagt etwas anderes. Wiki V/S WaffG, hm... wem schenke ich mehr Glauben?
WaffG Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) 1.3.8 Gegenstände, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung dazu bestimmt sind, durch Drosseln die Gesundheit zu schädigen (z. B. Nun-Chakus)
Das NunChaku ist also als Würgewaffe verboten. Mit dem Dreistock kannst aber nicht würgen! Ein über 2m langes Würgeholz?!? Und wie willst du mit 3 Ketten-Ringen effektiv würgen? Und wozu dann drei-teilig? Um zwei Gegner gleichzeitig zu würgen?
EDIT: Glaubst du mir, wenn ich den Artikel bei Wikipedia umschreibe?
eigtl. hast du natürlich recht wie schon gesagt wer soll das schon verstehen.
In dem Artikel der bei wiki noch verlinkt ist steht auch dass fang-,brech- und würgetechniken ausgeführt werden können... tja wie gesagt KÖNNEN...
Hsiao_Loong
17-02-2008, 14:38
lest euch mal die geschichte vom dreistock durch dann werdet ihr wohl sehen das nunchaku und dreistock miteinander verwandt sind....
gruß
PS: mir ist es egal ob ich hier reingepostet habe das ich selbst gebastelte nunchakus habe...die hängen an der wand und ich renn damit auch nicht auf der straße rum basta ! :D
Der Contraveganer
17-02-2008, 14:48
Welche Geschichte denn? Wie wäre es mit einer Quelle? Wikipedia reicht da allerdings nicht aus!
Also, per Gesetz wurde das Nunchaku verboten weil man mit ihm würgen kann.
Das gilt auch nicht für alle nunchakus, denn wenn man die Ausführung des Hakkakukei nimmt, so hat diese Version eine maximale Kettenlänge von 12 cm und da ist es recht schwierig zu würgen, was aber nicht heißt das es unmöglich ist. Insofern hat hier enraged clown vollkommen recht. Der MArugata Nunchaku oder auch das chin. Nunchaku (ER jie Gun oder auch Ji Jit Gun genannt) hat eine Kettenlänge von ca. 20 cm wo das Würgen vorzüglich mit klappt. Doch das Waffengesetz besagt das Stäbe, egal aus welcher Beschaffenheit (Holz Kunsstoff oder Metall, die mit einer Kette oder Schnur miteinander befestigt sind, zu den verbotenen Waffen gehören und somit zählt der Dreigliederstab (Sam Jit Gun, San jie Gun und Sanchaku) auch zu den verbotenen Waffen. Ich denke nicht daß man in der heutigen Zeit irgendeinem Richter erzählen kann daß man mit einem Dreigliederstab nicht würden kann. Traditionell besteht er aus nur 5 runde Kettenglieder die miteinander verbunden sind, allerdings gibt es in USA viele Variationen wo die Kette auch fast 20 cm lang sind und somit kann man auch hiermit würgen. Ich finde das Ganze auch ziemlich blöde, da man mit einem einfachen Schraubenzieher jemand viel eher ohne größeres Training verletzen kann und wenn ich ein Springseil mit mir herumtrage und ERfahrung habe in der Kettenpeitschentechnik (Gorn bin) oder mit dem Meteorhammer (Liu Xing Chui) oder Flugspitze (Fei Bien) dann kann ich erst recht mit dieser "Springseilwaffe" jemanden erwürgen. Ich selber denke nicht daß ein Nunchaku mehr oder weniger gefährlich ist als andere KKWaffen. Mit einem einfachen Messer kann heute wie gesagt ein viel größerer Schaden angerichtet werden und zwar ohne großes Training. Da ich zur "älteren Generation" gehöre, denke ich daß es daran liegt daß das Nunchaku verboten wurde, weil in meiner Zeit als die Bruce Lee Filme in den Kinos anliefen, viele Kinobesucher ihn als Vorbild hatten, sich selber Nunchakus bastelten und diese einfach in Schlägereien benutzten und es waren sehr sehr viele die ständig ein´Nunchaku hinten im Gürtel hatten - auch wenn die meisten keinen wirklich damit verletzten sondern eher ihr "Wirbeln" bei anderen zeigen wollten und damit ihre "coolheit" beweisen wollten. Doch wie überall gab es auch genug Übeltäter die diese Waffe mißbrauchten. Durch die Bruce Lee Filme wurde diese Waffe einfach am bekanntesten und Bruce Lee war einfach der KK tler überhaupt und jeder äffte ihm nach. Irgendwann wurde diese Waffe verboten denn mit den Jahren wurde das Waffengesetz immer mehr und mehr verschärft. Nunchakus wurden verboten sowie kurz danach auch die Manrikigusarikette da sie ja auch wie ein Nunchaku konstruiert ist, nur mit einer 60 cm langen Kette mit kleinen Giffen. Auch die Baat Dim Sing oder auf japanisch "Schaken" (Shuriken) folgten. Je mehr die Waffen mißbraucht werden umso schneller werden sie verboten und auch Waffen die diesen ähnlich sehen. Glaubt mir, es werden noch weitere folgen. Ich hoffe nur, daß sich irgendwann mal etwas ändern wird, denn ich bin selber auch nicht bereit das was ich über Jahrzehnte erlernt habe einfach alles an den Nagel zu hängen und somit dafür zu sorgen daß eine uralte Kunst verloren geht.
Beste Grüße
BakMee
Ich hab so ein Sprungseil, wo 2 Holzstücke durch ein Seil verbunden sind... Zum Glück lebe ich in Österreich, da darf ich das auf jeden Fall haben :D
(Wette damit kann man auch würgen...)
oliverk71
18-02-2008, 20:16
Das Waffengesetz sagt etwas anderes. Wiki V/S WaffG, hm... wem schenke ich mehr Glauben? Ich will dir nicht zu nahe treten, aber du müßtest schon Jurist sein oder dich zumindest intensiv damit auseinandergesetzt haben, um das Waffengesetz auch nur einigermaßen interpretieren zu können. Insbesondere ist auch die Rechtssprechung zu begutachten und nicht nur der reine Gesetzestext.
WaffG Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) 1.3.8 Gegenstände, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung dazu bestimmt sind, durch Drosseln die Gesundheit zu schädigen (z. B. Nun-Chakus)Jeder Kampfsportler weiß, daß das mit dem Drosseln eigentlich Quatsch ist. Auch weiß jeder halbwegs intelligente Mensch, daß ein Soft-Nunchaku nicht zum Drosseln bestimmt ist, auch wenn es vielleicht möglich ist. Trotzdem ist es nach der Rechtssprechung verboten. Und ich sage dir: es ist wurscht, ob ein Nunchaku nun aus zwei, drei oder vier Teilen besteht. Kannst du glauben oder nicht.
Das NunChaku ist also als Würgewaffe verboten. Mit dem Dreistock kannst aber nicht würgen! Ein über 2m langes Würgeholz?!? Und wie willst du mit 3 Ketten-Ringen effektiv würgen? Und wozu dann drei-teilig? Um zwei Gegner gleichzeitig zu würgen?Stellst du dich als Proband zur Verfügung? Natürlich kann man damit drosseln. Die einzelnen Teile sind ja auch keine zwei Meter lang. Übrigens ist ein Sansetsukon ein Nunchaku, wenn auch mit drei Teilen. Und der Klammerzusatz verbietet jegliche Nunchaku. Daher fällt darunter m.E. auch das Sansetsukon.
Aber ich muß auch zugestehen: es gibt zumindest m.W. keine Rechtssprechung und auch keinen Feststellungsbescheid speziell zum Sansetsukon! Du kannst ja gerne mal eins zum BKA schicken zwecks Begutachtung. Aber wer will schon schlafende Hunde wecken?
oliverk71
18-02-2008, 20:28
Ach, hier noch meine Begründung dafür, daß das Sansetsukon zu den Nunchaku zählt. Ich gebe zu, das ist aus der Wikipedia, aber es ist auch einleuchtend und m.E. auch wahr. Allerdings, das muß ich auch sagen, ist diese Einteilung wohl ohne rechtliche Relevanz! Solange es kein Urteil, geschweige denn ein höchstrichterliches Urteil und auch keinen Feststellungsbescheid dazu gibt, ist die Rechtslage unsicher. Wer will kann also meinetwegen auch davon ausgehen, daß das Sansetsukon legal ist. Ich glaube nicht, daß ein Richter das so sehen würde, aber nun gut. Versuch macht kluch! :D
Es gibt viele Arten des Nunchaku, wobei die obere Beschreibung auf die meistverbreitete Art zutrifft.
* Hakakukei nunchaku: Ein Nunchaku mit zwei achtkantigen Hölzern
* Rokakukei nunchaku: Zwei Sechskanthölzer
* Marugata nunchaku: zwei zylindrische Hölzer
* Sosetsukon nunchaku: Nunchaku aus einem langen und einem kurzen Holz. In der Regel ist der lange Teil dreimal so groß wie der kurze.
* Sansetsukon nunchaku: Besteht aus drei gleichlangen Hölzern
* Yonsetsukon nunchaku: Ein Nunchaku, das aus vier Hölzern besteht, den zwei langen links und rechts außen und den beiden kurzen, die sich innen befindenQuelle: Artikel Nunchaku. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 28. Januar 2008, 21:09 UTC. URL: Nunchaku - Wikipedia (http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Nunchaku&oldid=41777018) (Abgerufen: 18. Februar 2008, 20:28 UTC)
Der Contraveganer
18-02-2008, 21:16
Soweit alles richtig. Aber wenn es um Waffen geht, dann ist grundsätzlich alles erlaubt, was durch das Waffengesetz nicht ausdrücklich verboten ist. Das WaffG ziehlt mit der Bemerkung zu Würgewaffen auf Gegenstände wie Würgedrähte, präparierte Klaviersaiten, NunChakus, etc. ab. Natürlich kann man mit einem Dreistock drosseln. Aber eben nicht besserals mit einem einfachen Stock von 50cm Länge. In dem Stil, wie es die oben genannten Gegenstände ermöglichen, geht das mit dem Dreistock nicht.
Und warum sollte das mit dem Würgen Quatsch sein?
Ich finde meine Ausführungen übrigens logischer als die von Wikipedia!
oliverk71
18-02-2008, 21:50
Soweit alles richtig. Aber wenn es um Waffen geht, dann ist grundsätzlich alles erlaubt, was durch das Waffengesetz nicht ausdrücklich verboten ist.Da liegst du leider nicht richtig, meiner Meinung nach. Schön wäre es. So fallen seit einem Feststellungsbescheid des BKA auch bestimmte Karambit unter den Begriff Faustmesser (siehe auch Anfang dieses Threads). Dafür gibt es ja diese Feststellungsbescheide.
Das WaffG ziehlt mit der Bemerkung zu Würgewaffen auf Gegenstände wie Würgedrähte, präparierte Klaviersaiten, ...Ich bin gerade zu faul zum Nachgucken, meine aber, daß diese Würgedrähte sogar extra in der Anlage 2 des WaffG erwähnt wurden. Aber das nur nebenbei.
... NunChakus, etc. ab. Natürlich kann man mit einem Dreistock drosseln. Aber eben nicht besserals mit einem einfachen Stock von 50cm Länge.
In dem Stil, wie es die oben genannten Gegenstände ermöglichen, geht das mit dem Dreistock nicht.Schau mal auf meine Webseite. Da ist ein Dreistock abgebildet, mit dem man sehr wohl würgen kann. Abgesehen davon ist ein Würgen/Drosseln immer auf zweierlei Weise möglich: einmal indem man die Luftzufuhr absperrt, aber auch indem man die Blutzufuhr unterbricht (Halsschlagadern). Aber wirklich: ich würde mich sehr sehr freuen, wenn du Recht hast! Der Verweis mit dem Stock geht ins Leere, da ein Stock nicht verboten ist. Meine These ist aber, daß ein Sansetsukon-Nunchaku(!) auch ein Nunchaku ist, wenn auch ein dreiteiliges. Und Nunchaku sind eben verboten. Auch wenn sich einem beim Lesen des Soft-Nunchaku-Urteils die Haare sträuben, ob der vielen Fehler, logisch wie sprachlich.
Ich finde meine Ausführungen übrigens logischer als die von Wikipedia!Selbstherrlichkeit?
oliverk71
19-02-2008, 22:04
schon gut
Der Contraveganer
19-02-2008, 22:29
Würgedrähte sind im WaffG nicht explizite erwähnt. Für mich sind Dreistöcke und NunChakus eben unterschiedliche Waffen. Und solange nichts eindeutig gegenteiliges von staatlicher Seite gesagt wird, bleibt das für mich auch so! Und zur Selbstherrlichkeit... Na und?
oliverk71
20-02-2008, 00:09
Würgedrähte sind im WaffG nicht explizite erwähnt. Für mich sind Dreistöcke und NunChakus eben unterschiedliche Waffen. Und solange nichts eindeutig gegenteiliges von staatlicher Seite gesagt wird, bleibt das für mich auch so! Und zur Selbstherrlichkeit... Na und?In einem anderen Thread verweist du darauf, daß die neunteilige Kettenpeitsche ja von verschiedenen Shops angeboten wird und deshalb nicht verboten sei. Nun, ich habe bei Shops nachgefragt, warum sie kein Sansetsukon anbieten. Auskunft: weil es verboten ist.
Soviel zu deiner Logik.
Wolverine
20-02-2008, 18:43
Würgedrähte sind im WaffG nicht explizite erwähnt.
Zwar nicht dort, sondern in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV):
Anl.I-A1-UA2-1.2.6
Hierunter fallen alle Variationen der Nunchakus, also auch so genannte Übungs- und Soft-Nunchakus, bei denen eine Drosselung auch mit weichen biegsamen Geräten erfolgen kann sowie Drahtschlingen, die zum Drosseln bestimmt sind (Garotte).
Quelle: umwelt-online Bundesrats - Drucksachen: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) (http://www.umwelt-online.de/cgi-bin/parser/Drucksachen/drucknews.cgi?texte=0081_2D06#h113)
Gruß
Wolverine
Hallo Gemeinde,
Ich denke eine Diskussion ob jetzt ein Nun-Chaku verboten is oder nicht, nur weil es nicht ausdrücklich so beschrieben ist - ist müßig.
Grundsätzlich gibt es eine Anlage zum Waffengesetz und die FB's die das regeln.
Jetzt aber zu sagen - ja aber ein kugelschreiber ist keine Waffe oder ein Springseil ist auch geeignet zum würgen....... ist auch einseitig.
Denn in §1 Waffengesetz steht Sinngemäß.
..Alle Gegenstände die dazu dienen einem anderen Schaden zuzufügen gelten als Waffe.:ups:... --> so und jetzt? - ist auch ein Kugelschreiber oder mein Springseil eie Waffe.
Die Auslegeung erfolgt IMMER vor Gericht was und wann es eine Waffe ist.
Hier ist es so, dass man es eben leichter Plausibilisieren kann, wenn man dem Richter Klarmachen muss, dass eine riesige Platzwunde am kopf durch den Barhocker kommt - oder man soll erklären warum man einen Baseballschläger eingesetzt hat. (das Resultat - die Kopfverlsetzung ist die gleiche)
Genau so schwierig wird es zu erklären warum jemand einen riesen blauen Fleck am Oberarm hat weil er durch einen (durchaus legalen) kubotan verletzt wurde. Die erste Frage des Richters wird sein - warum haben Sie so etwas überhaupt dabei? - Und dann wird mir unterstellt, dass ich es bewusst trage um anderen Schmerzen zuzufügen.
Nehme ich un gleicher Situation den Kuli der Bedienung - dan war es einfach zufall, dass dieser Gegenstan da gelegen hat und ist somit besser rechtzufertigen.
Grundsätzlich gilt auch bei vielen Waffen (nach der Anlage zum WaffG) es ist nicht nur der Einsatz sondern auch das Führen UND der Besitz strafbar.
Hierunter fallen u.A. Totschläger, Morgesterne, Wurfsterne aller Art, Schmetterlingsmesser (Butterfly) und auch die Nunchakus.
Ausnahmegenehmigungen für Sammler o.ä. sind bei zustaändige Behörde (Landratsamt)einzuholen und werden nur durch diese erteilt.
Hier gilt es ahnlich wie bei der Haltung von Giftschlangen. Möglich - aber mit Auflagen und ständigen kontrollen.
So long
D.
Wolverine
21-02-2008, 13:37
Denn in §1 Waffengesetz steht Sinngemäß.
..Alle Gegenstände die dazu dienen einem anderen Schaden zuzufügen gelten als Waffe.:ups:...
Nicht ganz richtig.
Es steht dort:
(2) Waffen sind
2. tragbare Gegenstände,
b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind
Kulis und Springseile sind nicht mit aufgeführt, also keine Waffe nach WaffG :D
Gruß
Wolverine
Taijiquanchi
21-02-2008, 13:52
Man, echt immer diese Threads über Waffen und Vorteile und so weiter.
Frag doch einfach deinen Trainer. Oder geh zum BKA.
ODER LASS DIE WAFFEN ZUHAUSE
Taiji
ODER LASS DIE WAFFEN ZUHAUSE
Taiji[/QUOTE]
Danke! - das trifft es auf den Punkt.
So long
D.
oliverk71
21-02-2008, 16:56
Man, echt immer diese Threads über Waffen und Vorteile und so weiter.
Frag doch einfach deinen Trainer. Oder geh zum BKA.
Taiji
Halt dich doch einfach raus! Niemand zwingt dich diesen Thread zu lesen.
Wolverine hat wenigstens Ahnung. Ganz im Gegensatz zu vielen anderen hier. Und nur so nebenbei: ich bezweifle, daß die meisten Trainer Bescheid wissen. Auch Polizisten wissen oft erstaunlich wenig.
Aber manche Klugscheißer hier scheinen echt alles zu wissen.
Man, echt immer diese Threads über Waffen und Vorteile und so weiter.
Frag doch einfach deinen Trainer. Oder geh zum BKA.
ODER LASS DIE WAFFEN ZUHAUSE
Taiji
ehm das is das Waffenforum oder irre ich mich?! oO
oliverk71
21-02-2008, 17:40
ehm das is das Waffenforum oder irre ich mich?! oOEben! Aber manche Leute schnallen's halt nicht.
:narf:
Wolverine
21-02-2008, 17:47
Man, echt immer diese Threads über Waffen und Vorteile und so weiter.
<ironie>Bravo, ein sehr konstruktiver und kompetenter Beitrag</ironie> :rolleyes:
Für diese Themen ist das Board da, Du Fachmann :D
Gruß
Wolverine
sry für OT aber gibts eigentlich so ne TOP 10 der dümmsten Antworten in einem Thread?
Also das wär bisher mein Favorit :yeaha:
oliverk71
21-02-2008, 20:59
Back to topic: Wisst ihr was? Ich mache mir demnächst mal den zweifelhaften Spaß und werde tatsächlich beim BKA anfragen. Schriftlich. Aber Geduld, habe nicht so viel Zeit dafür im Moment. Doch ich brauche eine anständige Auskunft. Allerdings weiß ich schon vorher, was die sagen: ist verboten! (im Zweifel ist für die alles verboten).
Wir können ja mal eine Liste machen, für welche Waffen ich nachfragen soll. Bislang stehen auf meiner Liste sämtliche Nunchaku-Formen (einschließlich Sansetsukon, Yonsetsukon etc pp) und die Kettenpeitsche bzw Jiu Jie Bian (dürfte sich auch nicht anders verhalten als bei Manriki Kusari).
Aber ihr wißt ja... Je mehr ihr nachfragt, desto mehr schlafende Hunde werden geweckt und so wird es mit Sicherheit eines Tages mal so enden daß ALLE Kampfkunstwaffen verboten werden da diese in der damaligen Zeit Waffen waren und heute Sportgeräte und dann nutzt euch kein "aber" oder "trotzdem" mehr was:ups:. Denn Beschluß ist Beschluß. Lasst es am Besten einfach alles auf sich beruhen, sonst sieht es echt eines Tages mit allen Kampfsportgeräten so aus wie es im Mom mit Nunchaku, Shuriken (Shaken) u.s.w.....
Beste Grüße,
BakMee
oliverk71
01-03-2008, 17:16
Da hast du wohl nicht ganz unrecht. Aber die ständigen Spekulationen nerven. Und als gesetzestreuer Bürger möchte man ja nichts verbotenes haben.
Aber wenn man sich die idiotischen Äußerungen der Politiker (zb zur Waffenrechtsverschärfung, aber auch so ganz allgemein) mal anguckt, dann hält man besser die Klappe. Mit solchen Leuten kann man keine sinnvolle Diskussion führen.
Besonders gefressen habe ich inzwischen die Grünen und die Linken. Und die SPD, da die Verschärfung von Kurt Beck eingebracht wurde. Was nicht heißt, dass ich die verbleibenden Parteien in irgendeiner Weise gut finde. Da unterscheidet sich die Sch... doch nur durch die Farbe.
Am besten geht man wirklich davon aus, dass alles erlaubt ist, was nicht eindeutig verboten ist. Man landet ja auch nicht zwangsweise vor Gericht.
Sehe ich auch so.
In diesem Sinne......
Beste Grüße,
BakMee
Grundsätzlich gilt auch bei vielen Waffen (nach der Anlage zum WaffG) es ist nicht nur der Einsatz sondern auch das Führen UND der Besitz strafbar.
Hierunter fallen u.A. Totschläger, Morgesterne, Wurfsterne aller Art, Schmetterlingsmesser (Butterfly) und auch die Nunchakus.
Ausnahmegenehmigungen für Sammler o.ä. sind bei zustaändige Behörde (Landratsamt)einzuholen und werden nur durch diese erteilt.
Hier gilt es ahnlich wie bei der Haltung von Giftschlangen. Möglich - aber mit Auflagen und ständigen kontrollen.
So long
D.
Sicher?Swords & More (http://www.swords-and-more.com/shop/catalog/index.php/cPath/28_202_40)
Ahoi
SchwarzeTomate
05-03-2008, 21:38
Davon das Morgensterne verboten sein sollen habe ich bislang noch nie etwas gelesen.
aikido-boy
06-03-2008, 19:22
hmmmmm Ich weiss ja nicht ob des wer gefragt hat, aber ist es veroten ein Bokken über eine Grenze zu bringen?
himura_kenshin
06-03-2008, 21:49
hmmmmm Ich weiss ja nicht ob des wer gefragt hat, aber ist es veroten ein Bokken über eine Grenze zu bringen?
Nein, ist es nicht. Die Dinger kannst du hier sogar kaufen.
XFighter92
01-06-2008, 18:23
Hallo zusammen,
solange Ihr einen Dreistock, MeteorHammer oder vll gar ein NunChaku in euren eigenen 4Wänden trainiert und es NICHT missbraucht kräht kein Hahn danach. Denn nur dann müsstet ihr euch rechtfertigen. Ich gehe mal davon aus, dass keiner hier vor hat mit einer solchen Waffe anderen mutwillig Schaden zuzufügen.
"Der Begriff Waffe wird nur durch die kreativität und die physischen Fähigkeiten des Anwenders eingeschränkt"
Ist meiner Meinung nach viel wahres dran:)
Grüße
Lei Wulong
01-06-2008, 18:37
also ich hab ne 9teilige kettenpeitsche und das einfach nur so. War ach mal draussen das Ding ausprobieren(auf ner Wiese natürlich).
Dort kommt die Polizei net hin. Wenn du auf der Strasse damit rumfuchtelst kommts natürlich nicht gut an! Denn wenn du schon bereit bist in der Öffentlichkeit, sprich in der Nähe anderer, damit "rumzufuchteln" könnte er es auch einsetzen:rolleyes:(So denken die halt)
Auf einer abgelegenen Wiese jedoch müssen die dir erst mal nen triftigen Vorwurf machen, denke ich.
Ausserdem kann man im Gespräch mit der Polizei seine Sicht und vorallem Nutzen der "Waffe" erläutern. Dumm kommen und das Ding ist weg! is klar!
Wenn du in der Stadt unterwegs bist und es einfach nur in der Tasche dabei hast und die Polizei ne Personenkontrolle macht stehen die chancen nicht ganz so gut;) aber mit reden bekommt man einiges hin:halbyeaha hab meine ja auch noch:)
Also ich selber trainiere schon seid urzeiten mit traditionellen chin. Waffen. Wenn hier irgendeine Waffe, egal ob es eine verbotene Waffe ist, wie z.B das Nunchaku oder eine "erlaubte" Waffe wie z.B eine Hellebarde oder Siu Cha (Sai Gabeln) auf der Straße zu Selbstverteidigungszwecken benutzt wird, so werdet ihr auf jeden Fall schon mal drann sein nach der heutigen Rechtslage, denn man wird euhc erstens nach dem Grund fragen warum ihr so eine Waffe überhaupt mit euch schleppt. Und wenn ihr dann dem Richter erz#ählen wollt daß ihr es einfach zur Selbstsicherheit und Selbstverteidigung dabei habt, dann seid ihr drann und werdet wegen Vorsätzlichkeit belangt werden. Anders ist es z.B wenn ihr, sagen wir mal mit einer Gliederpeitsche umgehen könnt und ihr angegriffen werdet von mehreren Gegner z.B von einem Gegner mit einem Knüppel und ihr wendet euer ERlerntes mit dem Hosengürtel an, dann sieht die Sache anders aus, denn ihr wendet das an was ihr mit einer traditionellen Waffe erlernt habt mit einem Alltagsgegenstand an. Allerdings sollte alles im Verhältnis stehen. Denn selbst wenn ihr von einem Angreifer waffenlos angegriffen werdet und ihr benutzt einen Gürtel, kann der Richter, je nachdem wie er drauf ist, euch sogar noch belangen. Also seid vorsichtig. Und erst recht wenn ihr irgendeine traditionell Waffe mit euch schleppen wollt. Egal ob verboten oder nicht. Die Sache kann echt ins Auge gehen...
Beste Grüße,
BakMee
XFighter92
01-06-2008, 19:04
geb ich dir vollkommen Recht!
Ich persönlich kann dies aber absolut gar nicht verstehen!!! Denn ich finde wenn man angegriffen wird sollte schon so einiges an Selbstverteidigung drin sein, denn niemand hat meinen Angreifer zu einem tätlichen Angriff gezwungen. Mir geht die eigene Sicherheit vor und ich finde es ehrlich gesagt ein Witz, dass ich bei einem Angriff mich nur "dementsprechend" wehren darf.
Bekannter von mir hat vom Balkon beobachtet wie sich jm an seinem Motorrad zu schaffen machte, als diesen ansprach bekam er erst mal eine ins Gesicht geknallt. Mein Bekannter hatte eine Pistole im Gürtel wusste aber, dass wenn er diese ziehen würde ordentlich Probleme bekommen würde. Doch da hat er schon zuviel nachgedacht -> Messer im Bauch 3Tage Krankenhaus zum Glück sonst nichts schlimmeres. :/
Grüße
Schnueffler
01-06-2008, 19:34
Hallo zusammen,
solange Ihr einen Dreistock, MeteorHammer oder vll gar ein NunChaku in euren eigenen 4Wänden trainiert und es NICHT missbraucht kräht kein Hahn danach.
Du glaubst garnicht, wie manche Nachbarn, Ex-Freundinnen etc. drauf sein können!
Und solange allein der Besitz verboten ist, kannst du drann sein.
MfG
Markus
Hallo XFighter92 ,
ich kann dich ja verstehen und ich gebe dir auch Recht. Nur leider leben wir hier in Deutschland in einen ziemlich verstrickten Paragraphenland mit ziemlich vielen
Punkten die einfach viel zu oft gegen einen sprechen auch wenn man sich nur verteidigt. So kannte ich mal ein Mädchen die überfallen wurde und vom Fahrrad gerissen wurde von einem ziemlich großen Mann. Sie wehrte sich und trat ihm in den Unterleib, rannte weg nachhause und erzählte es ihren Eltern weinend. Oma Opa, Freund, Vater und Mutter... Alle beruhigten Sie und gaben ihr Recht im Handeln und trösteten Sie natürlich und sagten das dieser Mann es verdient hat. Der Freund fuhr zum Platz des Tatortes um zu sehen ob der Mann noch da lag, aber er war weg und als der Freund nachhause fuhr, stand schon die Polizei vor die Türe. Tja der, der das Mädel überfallen hatte war so dreist zur Polizei zuu gehen und zeigte das Mädchen wegen Körperverletzung an. Eine Frau die am Fenster rausschaute sah nur wie das Mädchen schrie und ihm in den Unterleib trat und der Mann umfiel... Sonst nichts, doch sie kannte das Mädchen und rief trotzdem die Polizei an wo der Mann zufälligerweise bei der Polizei zur Strafanzeigeerstellung war und so wußte die Polizei sofort wo das Mädchen wohnte. Das Mädchen sollte tatsächlich für den Mann wegen Körperverletzung bezahlen.
Gott sei Dank tauchte nachher zwar noch ein anderer Zeuge auf der das Ganze Geschehen sah und auch aussagte und alles wendete sich zum Guten und der Mann wurde somit auch bestraft, aber ich denke, wenn dieser Zeuge nicht aufgetaucht wäre, das das Mädchen tatsächlich hätte bezahlen müssen.
Wäre das Mädchen sofort zur Polizei gegangen wäre es wahrscheinlich auch nicht so ausgeahtet aber ich denke das wir einfach in einem so verstrickten Gesetzesland leben das vieles einfach auch nach hinten los gehen kann. ERst recht dann noch wenn auch noch eine Waffe im Spiel ist - egal was für eine.
Für mich ist es echt schwierig zu sagen ob man eine Waffe wirklich einsetzen sollte. Ich meine, wenn ich eine dabei hätte und mein Leben würde aufs Spiel stehen und mein Gegner wäre noch bewaffnet, dann würde ich sie wahrscheinlich auch einsetzen wenn ich keine andere Möglichkeit hätte. Schätze ich jedenfalls. Doch es käme auch immer noch darauf an was für eine Waffe der Gegner einsetzt und ob ich mich selber so einschätze, ob ich mit meinem Können auch ohne einen Waffeneinsatz was ausrichten kann. Denn wenn auch noch Zeugen dabei sind ist es einfach auch immer für ein Vorteilhafter wenn man sich zur Wehr setzen kann gegen einen Gegner der bewaffnet ist ohne einer Waffe kämpfen zu können und auch diesen erfolgreich beenden zu können. Das Gesetz ist dann eher auf meiner Seite als wenn ich selber noch auch eine Waffe habe und diese einsetzen würde und gewinnen würde. Ich denke das mir fast jeder Richter ein wenig "Vorsätzlichkeit" unterjubeln würde.
Was einer daraus macht, eine Waffe wirklich einzusetzen oder nicht, muß jeder letztenendes selber für sich entscheiden.
Beste Grüße,
BakMee
WARRIORS - GYM
01-06-2008, 21:52
- 9-teilige Kettenpeitsche
:ups:
(schluck) ich will sie nicht aufm buckel spüren wie der protagonist in "Passion of christ" !
vBulletin v4.2.5, Copyright ©2000-2025, Jelsoft Enterprises Ltd.