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Vollständige Version anzeigen : Was darf ein Security?



*Morphy*
03-02-2008, 01:07
Was genau "darf" man als Security rein rechtlich eigentlich?

Wann darf man jemand rauswerfen?
Wie viel Gewalt darf man dabei anwenden?
Wann darf man jemand "festnehmen"?
Wie lange darf man jemand festhalten?
Dürfen Securitys Ausweise von Minderjährigen einsammeln um diese um 24 Uhr wieder zurückzugeben?

Darf man als Security irgendwas, was man als Normalbürger nicht darf?

himura_kenshin
03-02-2008, 05:58
Wann darf man jemand rauswerfen? - Man darf als Sec jemanden rauswerfen wenn die Person Randale macht, rumpöbelt, etc -> sprich: wenn sich jemand nicht an die Spielregeln des Hausherren hält (Security vertritt das Hausrecht).

Wie viel Gewalt darf man dabei anwenden? - Sovie wie nötig ist, als wenn du jemanden aus deinem eigenen Haus/Wohnung entfernst.

Wann darf man jemand "festnehmen"? - Du darfst jeden festnehmen, den du auf "frischer Tat ertappst", wenn dir die Person unbekannt ist. Verliert er seine Brieftasche, lass' ihn laufen wenn Perso oder Führerschein drin sind, die Polizei findet ihn dann schon.

Wie lange darf man jemand festhalten? - Bis die Polizei eingetroffen ist.

Dürfen Securitys Ausweise von Minderjährigen einsammeln um diese um 24 Uhr wieder zurückzugeben? - Ja, dürfen sie. Entweder die Minderjährigen geben dir ihre Ausweise freilwillig, oder si kommen nicht rein. So einfach ist das. Dazu zwingen dir ihre Ausweise zu geben kannst du sie nicht (aber dann komm' sie halt nicht rein).


Darf man als Security irgendwas, was man als Normalbürger nicht darf?

- Nein. Der einzige unterschied zwischen Sec und "Normalsterblichen" ist, dass Securities das Hausrecht für den Hausherren ausüben. Secs entscheiden wer reinkommt und wer nicht, als wäre es ihr Haus wo man rein will.

domme
03-02-2008, 07:05
Du darfst jeden festnehmen, den du auf "frischer Tat ertappst", wenn dir die Person unbekannt ist. Verliert er seine Brieftasche, lass' ihn laufen wenn Perso oder Führerschein drin sind, die Polizei findet ihn dann schon.

- Bis die Polizei eingetroffen ist.


Das ist ein guter Punkt. Sogesehen darfst Du jemanden nur solange festhalten, bis seine Identiät eindeutig bewiesen ist. Also, bis er Dir seine Papiere zeigt, die seine Identität beweisen. Und diese darf man als Privater nicht einbehalten, gehört ja Papa Staat.
Aber die gängige Praxis ist wohl eher bis Eintreffen der Herren in Uniform.

gruss

domme

nogain
04-02-2008, 10:52
Was genau "darf" man als Security rein rechtlich eigentlich? – Das kommt ganz darauf an wo Du arbeitest. Im Normalfall hast Du als Sec nichts weiter als die Bürgerrechte (Hausrecht, Nothilfe, Notwehr,etc.). Anderes gilt wenn Du irgendwo arbeitest wo Hoheitsrechte beliehen wurden.

Wann darf man jemand rauswerfen? - Tja, aufs Hausrecht bezogen kann man jemand jederzeit aus seinem „Haus“ bitten. In der praktischen Umsetzung ist das dann wieder etwas anderes.

Wie viel Gewalt darf man dabei anwenden? – Auch hier will ich keine Pauschalaussage treffen. Das LG Nürnberg entschied in einem Zivilurteil, dass das Hausrecht ein notwehrfähiges Rechtsgut ist, d.h. der Inhaber des Hausrechts darf eine Person, welche trotz Aufforderung, den Bereich nicht verlässt, notfalls auch mit Gewalt entfernen. Ergo zur Durchsetzung des Hausrechts ist körperliche Gewalt zulässig sofern die Grenzen der Notwehr nicht überschritten werden. Man sollte allerdings erwähnen, dass es ein älteres, konträres Urteil des OLG FFM gibt nach welchem das Hausrecht kein notwehrfähiges Rechtsgut ist.


Wann darf man jemand "festnehmen"? – Wurde bereits erwähnt.

Wie lange darf man jemand festhalten? – Wurde auch schon erwähnt.

Dürfen Securitys Ausweise von Minderjährigen einsammeln um diese um 24 Uhr wieder zurückzugeben? – Laut Info des Datenschutzzentrums Schleswig-Holstein:

Das Personalausweisgesetz erlaubt die Verwendung des Personalausweises im Bereich der Privatwirtschaft als Ausweis- und Legimitationspapier sowie zur Altersfeststellung für Zwecke des Jugendschutzes. Da der Personalausweis im Besitz des Betroffenen steht, ist er grundsätzlich auch als Pfand geeignet. Die Hinterlegung des Ausweises muss aber freiwillig sein und darf den Jugendlichen nicht aufgezwungen werden.

Von daher - wie oben beschrieben.

Darf man als Security irgendwas, was man als Normalbürger nicht darf? – sehe keinen Sinn in dieser Frage.

Kudos
04-02-2008, 10:56
Warum sollte derjenige irgendwie mehr Rechte haben als jeder normale Mensch :confused:

trioxine
04-02-2008, 10:57
was mich interessieren würde ist,es gibt ja genug gegenstände die man nicht auf öffentlichen veranstalltungen führen darf,bestimmt messer etc.
,das müsste doch für sec. auch gelten ,oder?
wie ist das rechtlich,dürfen die einen tele dabeihaben?

Harrington
04-02-2008, 11:17
was mich interessieren würde ist,es gibt ja genug gegenstände die man nicht auf öffentlichen veranstalltungen führen darf,bestimmt messer etc.
,das müsste doch für sec. auch gelten ,oder?
wie ist das rechtlich,dürfen die einen tele dabeihaben?

Eigentlich nicht, zumindest auf öffentlichen Events nicht, dafür kann man u.U. beim zuständigen OA eine Genehmigung beantragen.

Wenn man auf privatem Grund und Boden ist, sprich irgendein befriedetes Besitztum o. ähnliches bewacht, kannst du quasi tragen, was du willst.

Dr. Big
04-02-2008, 11:38
Wenn jemand für eine Sicherheitsfirma arbeitet hat er mehr oder weniger Rechte wie du. Er kann das Hausrecht ja vertreten aber wenn der Besitzer dich bittet es für ihn zu tun darfst du es auch. Wenn man jemaden auf frischer Tat ertappt dann darf man ihn festhalten sonst nicht. Wenn jemand mich festhalten wollen würde und mich ordentlich behandelt würde ich es mitmachen, denn er macht nur seinen Job. Würde er mir auf den Sack gehen würde er mich festhalten was er nicht darf würde ich ihm die Arme brechen. Keiner darf dich festhalten wegen einem Verdacht wenn er nicht die Polizei ist.

Tino78
04-02-2008, 12:10
Was genau "darf" man als Security rein rechtlich eigentlich?

Wann darf man jemand rauswerfen?
Wie viel Gewalt darf man dabei anwenden?
Wann darf man jemand "festnehmen"?
Wie lange darf man jemand festhalten?
Dürfen Securitys Ausweise von Minderjährigen einsammeln um diese um 24 Uhr wieder zurückzugeben?

Darf man als Security irgendwas, was man als Normalbürger nicht darf?

Wann darf man jemand rauswerfen?
Sofern dir jemand, in Ausübung deiner Tätigkeit im Sicherheitsdienst, das Hausrecht übertragen hat, darfst du Discobesucher des Clubs verweisen.

Wie viel Gewalt darf man dabei anwenden?
...auf jeden Fall verhältnissmässig! Soviel wie nötig, so wenig wie möglich. Ganz schnell kann dir durch übermässige Gewaltanwendung ein Strick gedreht werden.

Wann darf man jemand "festnehmen"?
Wie lange darf man jemand festhalten?
Festnahme - Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Festnahme#Jedermann-Festnahme)

Dürfen Securitys Ausweise von Minderjährigen einsammeln um diese um 24 Uhr wieder zurückzugeben?
Ja, denn die Minderjährigen haben immer die Wahl zwischen zwei Optionen. Einlass unter Abgabe des Personalausweises, oder eben kein Einlass. Genau genommen übergeben sie somit "freiwillig" ihren Personalausweis. Niemand wird zu etwas gezwungen oder genötigt.

Darf man als Security irgendwas, was man als Normalbürger nicht darf?
Nein! Dir wird lediglich in Ausübung deines Berufes vom "Hausherren" (Discothekenbesitzer) das Hausrecht übertragen. Kannst es ähnlich wie mit deiner Wohnung sehen. Dort kannst du auch jeden unliebsamen Besuch den Einlass verwehren....






was mich interessieren würde ist,es gibt ja genug gegenstände die man nicht auf öffentlichen veranstalltungen führen darf,bestimmt messer etc.
,das müsste doch für sec. auch gelten ,oder?
wie ist das rechtlich,dürfen die einen tele dabeihaben?


Ich sage es mal so, sollte dir, nach einer Auseinandersetzung, jemand nachweisen, daß du von irgendwelchen Waffen (unverhältnissmässig - siehe oben) Gebrauch gemacht hast, dann Prost Mahlzeit. Dann hast du die längste Zeit in diesem Gewerbe gearbeitet. Selbst vor dem Einsatz von Pfefferspray oder dergleichen wäre ich vorsichtig, ganz zu schweigen von Messern, Schlagstöcken etc. pp.
Meine Erfahrungen beziehen sich allerdings nur für den ganz normalen Veranstaltungsschutz....

nogain
04-02-2008, 12:20
@Trioxine

Das mitführen von den von Dir genannten Gegenständen geht bei öffentlichen Events nur mit entsprechender (von Zeroboy bereits erwähnt) Genehmigung.

Tino78
04-02-2008, 12:22
@Trioxine

Das mitführen von den von Dir genannten Gegenständen geht bei öffentlichen Events nur mit entsprechender (von Zeroboy bereits erwähnt) Genehmigung.

Genehmigung hin oder her, im Falle eines Falles stehst du auf alle Fälle mit einem Bein im Knast. Das sollte dir als "Bewaffneter":rolleyes: immer bewusst sein. Aus diesem Grunde würde ich gar nichts erst mitehmen....

nogain
04-02-2008, 13:43
Das hängt von der Veranstaltung und dem zu erwartenden Publikum ab. Wenn man mit einem Messer angegangen wird ist man froh nicht mit leeren Händen da zu stehen. Die Scharfschützen vom SEK stehen theoretisch gesehen auch mit einem Bein im Knast…Wenn die Waffe richtig gehandhabt und nur in der entsprechenden Situation eingesetzt wird gibt es auch keine Probleme.

Blue_Dragon
04-02-2008, 19:16
Die Scharfschützen vom SEK stehen theoretisch gesehen auch mit einem Bein im Knast…Wenn die Waffe richtig gehandhabt und nur in der entsprechenden Situation eingesetzt wird gibt es auch keine Probleme.

Reden wir hier vom Sondereinsatzkommando der Polizei???

Weil wenn ja, glaube ich das nicht so ganz :o



[B]Dürfen Securitys Ausweise von Minderjährigen einsammeln um diese um 24 Uhr wieder zurückzugeben?
Ja, denn die Minderjährigen haben immer die Wahl zwischen zwei Optionen. Einlass unter Abgabe des Personalausweises, oder eben kein Einlass. Genau genommen übergeben sie somit "freiwillig" ihren Personalausweis. Niemand wird zu etwas gezwungen oder genötigt.


Nun soweit ich das mitbekommen habe Scheiden sich hier die Geister! Den normalerweise darf mann ein Öffentliches Dokument nicht aus der Hand geben, ich bitte um berichtigung falls es sich geändert hat oder ich was falsch mitbekommen habe!

Hauser
04-02-2008, 19:37
Nun soweit ich das mitbekommen habe Scheiden sich hier die Geister! Den normalerweise darf mann ein Öffentliches Dokument nicht aus der Hand geben, ich bitte um berichtigung falls es sich geändert hat oder ich was falsch mitbekommen habe!

Da das Ganze mit dem Einverständnis des Inhabers geschieht, besteht darin kein Problem.

nogain
05-02-2008, 07:36
@Blue Dragon

Du glaubst also nicht, dass ein SEK-Mann auch zur Verantwortung gezogen wird wenn er seine Waffe willkürlich, ohne Notstand oder in überzogener Notwehr einsetzt? Weiß nicht wie die Praxis aussieht aber in der Theorie ist es auch für ihn strafbar. Der springende Punkt, bzw. auf was ich hinaus wollte ist, dass es im Prinzip egal ist ob Polizist oder Sec. Wer eine Waffe mit sich trägt darf diese auch nur entsprechend einsetzen. Ansonsten macht er sich strafbar.

Tino78
05-02-2008, 12:31
Da das Ganze mit dem Einverständnis des Inhabers geschieht, besteht darin kein Problem.

....so siehts aus

Tino78
05-02-2008, 12:39
@Blue Dragon

Du glaubst also nicht, dass ein SEK-Mann auch zur Verantwortung gezogen wird wenn er seine Waffe willkürlich, ohne Notstand oder in überzogener Notwehr einsetzt? Weiß nicht wie die Praxis aussieht aber in der Theorie ist es auch für ihn strafbar. Der springende Punkt, bzw. auf was ich hinaus wollte ist, dass es im Prinzip egal ist ob Polizist oder Sec. Wer eine Waffe mit sich trägt darf diese auch nur entsprechend einsetzen. Ansonsten macht er sich strafbar.

Natürlich! Selbst Angela Merkel würde man zur Rechenschaft ziehen, wenn sie ihre Waffen willkürlich einsetzt:rolleyes:

Es geht einzig und allein darum, dass der SEK-Beamte in puncto Ausbildung einem Security (ich hasse dieses Wort) weitaus überlegender ist und mehr oder weniger seine Grenzen und Möglichkeiten in seinem Handlungsspielraum besser kennt, als es das meist der Türsteher tut.

Das muss natürlich nicht für jeden gelten und möchte auch nicht alle Türsteher als dumm darstellen, nur habe ich in meiner Arbeit schon eine ganze Menge an Patienten erlebt, die mit ihrem "Security" Schildchen an der Brust geglaubt haben, sie wären die Götter in Schwarz und hätten den absoluten Freifahrtschein....

Wie sagt man so schön, man vergleicht Äpfel mit Birnen...;)

nogain
05-02-2008, 13:56
Das ist natürlich richtig. Um das Bsp. SEK aufzugreifen, bei den Jungs wird auch eher was unter den Teppich gekehrt und auch das in der Security – Branche genug hohle Schädel sind ist richtig. Trotzdem finde ich die Behauptung nicht richtig, dass man mit einem Fuss im Knast steht wenn man als Sec eine Waffe trägt. Wollte mit dem obigen Bsp. ja nur zum Ausdruck bringen, dass es für niemand ein Problem ist wenn damit richtig umgegangen wird, bzw. es dementsprechend eingesetzt wird.

Tino78
05-02-2008, 14:07
Das ist natürlich richtig. Um das Bsp. SEK aufzugreifen, bei den Jungs wird auch eher was unter den Teppich gekehrt und auch das in der Security – Branche genug hohle Schädel sind ist richtig. Trotzdem finde ich die Behauptung nicht richtig, dass man mit einem Fuss im Knast steht wenn man als Sec eine Waffe trägt. Wollte mit dem obigen Bsp. ja nur zum Ausdruck bringen, dass es für niemand ein Problem ist wenn damit richtig umgegangen wird, bzw. es dementsprechend eingesetzt wird.

Man muß halt sehr genau seine Grenzen kennen und wissen, "was darf ich und was nicht".

Neopratze
05-02-2008, 14:13
Das muss natürlich nicht für jeden gelten und möchte auch nicht alle Türsteher als dumm darstellen, nur habe ich in meiner Arbeit schon eine ganze Menge an Patienten erlebt, die mit ihrem "Security" Schildchen an der Brust geglaubt haben, sie wären die Götter in Schwarz und hätten den absoluten Freifahrtschein....

Letztlich liegt es am Türsteher selbst, zu entscheiden wie er vorgeht :rolleyes:

Es bleibt ihm natürlich unbenommen, Gäste rauszuprügeln, er darf sich dann allerdings nicht wundern, wenn der Kerl dann mit der grünen Minna antanzt.

Hab schon viele Situationen gesehen, wo Typen mit Arschtritt, Schelle und Nachtreten achtkantig rausgeflogen sind, und keine Sau hats interessiert, andere dann wieder sind gleich mit der Polente aufgekreuzt, weil sie halt am Kragen gepackt wurden :rolleyes: ... immer eine Sache der Situation und der Auffassung, ob das ganze dann bis zur Polizei durchdringt oder nicht ;)

nogain
05-02-2008, 14:38
@tino

Deine Grenzen musst Du auch ohne Waffe kennen. Wenn ich grundlos jemand aus dem Laden prügle und er mit zertrümmertem Unterkiefer bei der Polizei steht habe ich auch ein Problem.

@ Neopratze

Viele Situationen sind auch schwer zu beurteilen weil der Außenstehende nur einen Teil davon mitbekommt. Wie oft habe ich schon den Spruch „Das war jetzt aber auch nicht nötig, dass man den Mann so hart auf den Boden drückt“ gehört. Ungeachtet der Tatsache, dass dieser arme Mann gerade mit der Bierflasche nach einem geschlagen hat.

trioxine
05-02-2008, 14:41
hallohallo :D,ich will nur mal kurz klarstellen das ich nicht bei einem sicherheitsdienst arbeite odersowasdie frage kam nur weil ich des öfteren sec. mit tele oder aderen unschönen gegenständen an eingängen stehen sehe!

qfunce
05-02-2008, 14:42
@Blue Dragon

Du glaubst also nicht, dass ein SEK-Mann auch zur Verantwortung gezogen wird wenn er seine Waffe willkürlich, ohne Notstand oder in überzogener Notwehr einsetzt? Weiß nicht wie die Praxis aussieht aber in der Theorie ist es auch für ihn strafbar. Der springende Punkt, bzw. auf was ich hinaus wollte ist, dass es im Prinzip egal ist ob Polizist oder Sec. Wer eine Waffe mit sich trägt darf diese auch nur entsprechend einsetzen. Ansonsten macht er sich strafbar.

Klar wird er belangt. Ist ja kein Sheriff im Wilden Westen.
Was Sec's dürfen? Eigentlich auch nicht mehr als jeder andere. Kann es sein das sie deswegen die "Jedermannsrechte" ausüben dürfen?

nogain
05-02-2008, 15:01
Habe ich doch schon geschrieben, als Sec hast Du im Normalfall nichts weiter als die Bürgerrechte sog. "Jedermannsrechte" (Hausrecht, Nothilfe, Notwehr,etc.). Ausnahme wenn Du irgendwo arbeitest wo Hoheitsrechte beliehen werden.

r o b
05-02-2008, 15:39
Was genau "darf" man als Security rein rechtlich eigentlich?

Wann darf man jemand rauswerfen?
Wie viel Gewalt darf man dabei anwenden?
Wann darf man jemand "festnehmen"?
Wie lange darf man jemand festhalten?
Dürfen Securitys Ausweise von Minderjährigen einsammeln um diese um 24 Uhr wieder zurückzugeben?

Darf man als Security irgendwas, was man als Normalbürger nicht darf?

Zu Frage 1:

Bei wiederrechtlichem eindringen in geschütze Räumlichkeiten

Bei unberechtigtem Verweilen einer Person in geschützten Räumlichkeiten welche die Person trotz Aufforderung nicht verlässt.

Bei Notständen.

Eigtl. kann man jemandem immer rauswerfen da die Securitys im Normalfall das Hausrecht übertragen bekommen haben und diese nunmal bestimmen können wer wo rein kommt und wer nicht da ich ja in meiner Privatwohnung auch entscheiden kann wen ich drin haben möchte und wen nicht.

Zu Frage 2.

Sie muss verhältnissmäßig sein, grob es ist Situationsbedingt..

Wenn ich jemanden höflich auffordere zu gehen und er es tut brauch ich logischerweise keine Gewalt anwenden.

Zu Frage 3.

Zur vorläufigen Festnahme nach § 127 (1) StPo

- Jedermann ist berechtigt
- einen auf frischer Tat betroffenen oder
- oder von der frischen Tat verfolgter Täter
- vorläufig Festzunehmen
- wenn die Identität nicht sofort feststellar ist oder
- Fluchtverdacht besteht.

Bsp: Jemand macht etwas kaputt, versucht abzuhauen, ich kriege ihn er will mir seine Personalien nicht preisgeben oder hat keine Papiere bei sich kann ich ihn vorläufig Festnehmen zur feststellung der Identität UND natürlich muss die Polizei dann hinzugezogen werden.!!

Ist ein sogenanntes jedermannsrecht.

Zu Frage 4. Bis die Polizei da ist oder er seine Personalien preisgibt.

Zu Frage 5. Eigentlich nein! Denn Personalausweise sind Dokumente und dürfen nicht "abgenommen" werden allerdings kann bei nicht freiwilliger Abgabe der Einlass logischerweise verwerht werden und somit geben die u18 ihre Ausweise freiwillig ab. Wenn sie es nicht tun kommen sie halt nicht rein, fertig.

Zu Frage 6. Pauschal Nein, gibt logischerweise Bewachungsaufträge bei welchen z.b. der Waffenbestitz von nöten ist. (Geldtransport etc.)

Blue_Dragon
05-02-2008, 15:47
@Blue Dragon

Du glaubst also nicht, dass ein SEK-Mann auch zur Verantwortung gezogen wird wenn er seine Waffe willkürlich, ohne Notstand oder in überzogener Notwehr einsetzt? Weiß nicht wie die Praxis aussieht aber in der Theorie ist es auch für ihn strafbar. Der springende Punkt, bzw. auf was ich hinaus wollte ist, dass es im Prinzip egal ist ob Polizist oder Sec. Wer eine Waffe mit sich trägt darf diese auch nur entsprechend einsetzen. Ansonsten macht er sich strafbar.

Ich glaube das man einem SEK Beamten SEHR VIEL Schwieriger an die Karre fahren kann als einem normalen Sec.

Und Nein es ist nicht egal ob er nur Sec oder Polizist ist! Hier gibt es massive Unterschiede vom Gesetzlichen her!



Natürlich! Selbst Angela Merkel würde man zur Rechenschaft ziehen, wenn sie ihre Waffen willkürlich einsetzt

Es geht einzig und allein darum, dass der SEK-Beamte in puncto Ausbildung einem Security (ich hasse dieses Wort) weitaus überlegender ist und mehr oder weniger seine Grenzen und Möglichkeiten in seinem Handlungsspielraum besser kennt, als es das meist der Türsteher tut.

Ich bin mir da schon ziemlich sicher das einem SEK Beamten, der auch die Verantwortung trägt und auch demenstprechend Ausgebildet wurde unter anderem den Finaler Rettungsschuss - Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Finaler_Rettungsschuss) beherscht, sich ganz sicher nicht gehen lässt und mal wild durch die Gegend ballern wird!


Was aber ganz klar ist, ballert er seinen Nebenbuhler um, der seine Frau glücklich gemacht hat, ist natürlich auch Schicht im Schacht.

Tino78
05-02-2008, 16:16
@tino

Deine Grenzen musst Du auch ohne Waffe kennen. Wenn ich grundlos jemand aus dem Laden prügle und er mit zertrümmertem Unterkiefer bei der Polizei steht habe ich auch ein Problem.

Deswegen schrieb ich ja auch in meinem ersten Post, das die Gewaltanwendung verhältnissmässig sein sollte. So wenig wie möglich und so viel wie nötig.
Habe von 2000 - 2007 im Sicherheitsdienst, zeitweise sogar hauptberuflich gearbeitet. Nie, bis auf die üblichen kleinen Rangeleien natürlich, habe ich wirklich Gewalt anwenden müssen worauf ich eigentlich doch recht stolz bin....

nogain
06-02-2008, 07:09
@Blue Dragon

Natürlich gibt es da rechtliche Unterschiede...aber wenn die Waffe missbraucht wird werden beide gestraft. Sollte klar sein oder müssen wir da auf den Details rumreiten die sicherlich Dir und mir geläufig sind.

@Tino

Ist natürlich eine gute Quote und schön für Dich. Gehört aber sicher auch Glück und entsprechender Arbeitsort mit dazu. An einer meiner Arbeitsstätten musst leider öfter körperlich eingreifen.

Alephthau
16-02-2008, 14:23
Verliert er seine Brieftasche, lass' ihn laufen wenn Perso oder Führerschein drin sind, die Polizei findet ihn dann schon.


Nicht ganz richtig, denn man kann nicht direkt prüfen ob es "sein" Ausweis oder Führerschein ist, kann ja auch der von Onkel Herbert sein! ;)

himura_kenshin
17-02-2008, 06:43
Nicht ganz richtig, denn man kann nicht direkt prüfen ob es "sein" Ausweis oder Führerschein ist, kann ja auch der von Onkel Herbert sein! ;)


Das kann man aber anhand des Passbildes meistens erkennen. :cool:

Und wenns nicht seine Brieftadche ist: dem Eigentümer zurückgeben, den Flüchtigen der Polizei beschreiben.... Vielleicht trifft man sich ja mal wieder... :D