Änderung der Waffengesetze? [Archiv] - Kampfkunst-Board

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Vollständige Version anzeigen : Änderung der Waffengesetze?



Sebastian
17-03-2003, 15:34
Hi,

ich habe gehört, dass im Laufe dieses Jahres die Waffengesetze maßgeblich und grundlegend geändert werden sollen. D.h., dass viele Waffen verboten werden oder einfach viele Gegenstände als Waffe deklariert werden. Zusätzlich würden verschiedene Waffenscheine (klein / groß ???) eingeführt werden, die man schon für Schreckschusswaffen usw benötigt.
Wie sieht es mit KO Gas und Pfefferspray, Tele und Messer usw aus? Was ändert sich da?

Hat da jemand fundierte Informationen?

Grüße

KK

Ani
17-03-2003, 15:45
Ich kene die Waffengesetzte sjetzt nicht so aber manche finde ich wirklich total hirnverbrannt.
Meiner Meinung anch sollte man eher wirkliche Waffen, Schusswaffen z.B. strenger handhaben, nicht, dass der letzte Depp einfach irgendwo reingehen und'n paar Leute übern Haufen schließen kann.
Aber man hört von Fällen, wo einer als Schwerverbrächer gilt wenn er beim Umzug mit einem Aluminium-Klappstuhl auf der Strasse rumläuft.Iss doch bekloppt, wer denkt sich sowas aus?!

Sorry, das musste jetz sein :rolleyes:

Alfons Heck
17-03-2003, 17:57
Original geschrieben von KarateKid
...Messer usw aus? Was ändert sich da?

Hat da jemand fundierte Informationen?

http://www.modernarnis.de/NEU/berichte/akt_balisong.html :D auf www.modernarnis.de

Sebastian
17-03-2003, 18:20
da krieg ich ja nen Anfall, wollen die uns jetzt alle Trainingswaffen verbieten oder was?

Ani
18-03-2003, 07:22
Seh ihr, genau das meine ich.Darf ich denn noch überhaupt was mit auf die Strasse nehmen?Oder wollen die mir auch noch die Küchenmesser hier im Scharank verbieten?
Was soll das bringen?Ich kann mir sonstwas greifen uns damit jemanden verkloppen, dazu muss es nicht wie ein Messer aussehen oder überhaupt!Das bringt's echt nicht!!! :o

Raven
18-03-2003, 09:37
Es soll ein verantwortungsbewußter Umgang mit Waffen gesichert werden, daher bin ich durchaus für einen Waffenschein!
Dieser sollte durch eine Eignungsprüfung vergeben werden, damit die Leute wirklich wissen womit sie da umgehen. (Ungefähr wie bei den Gürtelprüfungen, die ja auch eine Belohnung im Grunde darstellen)

Es sollte ein Previleg darstellen eine Waffe zuführen und genauso sollte damit umgegangen werden.

Sonst kann jeder x-beliebige mit einer Schrottflinte oder mit einem Säbel durch die Gegend rennen...

Natürlich sind Übungswaffen da mit ein zubeziehen. Denn wie soll die Oma entscheiden, ob das ein stumpfes Übungsmesser oder ein hölzernes Übungsschwert ist. Allerdings kann man mit beiden effektiv drohen und verletzen... daher vielleicht das Gesetz?

(Das ist nur ein kleiner Gedankenanstoß und soll nur zum Nachdenken anregen... )

Grüsse
Raven

Ani
18-03-2003, 13:05
Nachgedacht...:

Bei Schusswaffen kann ich's verstehen, klar das ist zu gefährlich wenn jeder mit'ner Knarre rumrennt.
Aber Bei Trainingswaffen???Einfachen Trainingswaffen???
Stell dir vor, die Leute dürfen ab jetzt nicht mit Escrimastöcken rumlaufen.Dann werden die bösen Jungs halt nicht mehr Escrimastöcke nehmen sondern stattdessen etwas was nicht als Waffe gilt, ein Besenstiel tut's auch.Damit kann man genauso jemandem den Schädel einhauen.Und der Oma persönlich wär's denk ich auch egal, was es nun war :(
Folge daraus: Nützen tut's nicht wirklich jemandem, schaden tut's nur uns KK-lern. :(

TheScorpionGirl
18-03-2003, 14:44
Ich seh das genauso wie Raven.

Aber dieses Wort *könnte* is auf einer Hinsicht eh gefaket, denn jeder kann so zu sagen das machen worauf er lust hat, auch in den härtesten Fällen an Schußwaffen ran zu kommen, denn Wege gibt es überall um daran zu kommen, manchmal sogar einfacher als ein Lolly zu bekommen. Nach meiner Meinung sollte man schon die Gesetze verschärfen, aber man sollte sie auch effektiv durch setzen und handhaben. Was ja in Mom nich immer der Fall is.:mad:

Gruß TheScorpionGirl

Jibaku
18-03-2003, 15:57
Das Waffengesetz stellt bei seinen Verboten und Einschränkungen nicht lediglich auf die objektive Gefährlichkeit sondern eher auf die Zweckbestimmung ab, so sind Äxte und Motorsägen mit Sicherheit objektiv gefährlicher als z.B. ein Dolch und wahrscheinlich sogar im höchstmaß geeignet böse Verletzungen zu verursachen.
Nur haben beide einen Sinn außerhalb der Verwendung als Mordwerkzeug, ein Dolch nicht. Historisches, künstlerisches oder handwerkliches Interesse mal außen vor.
Ein Balisong beispielsweise ist ursprünglich keine "Waffe" sondern ein Fischermesser nur hat es im Kontext unserer Gesellschaft eine "Umwidmung" hin zur Waffe erfahren, so gut wie niemand schleppt ein Balisong mit sich herrum um damit sein Brötchen zu schmieren die Praxis hat schlicht gezeigt, daß es eine Art Statussymbol in bestimmten Kreisen geworden ist. Als Waffe ist es noch nicht einmal sehr geeignet, der Griff ist dafür unter aller Sau und der Öffnungsmechanismus dauert zu lange (Sieht aber toll aus) und ist zu laut aber egal.
Aber wer braucht z.B. einen Faustdolch (Griff quer zur Klinge) außer Jägern als Skinner (Der ja auch erlaubt bleibt), wozu führt man einen Dolch mit, was kann man mit einem Civilian sonst nocht machen???
Ob nun ein generelles Besitzverbot nötig ist wie bei Balisong und Faustdolch oder ob nicht Trageeinschränkungen gereicht hätten ist sicher eine andere Frage, aber die Praxis hat gezeigt wozu sie benutzt werden und da finde ich die Einschränkungen so schlecht nicht.
Was nun den Link angeht, ich kann im Waffenrecht neu wie alt nichts zu einer Anscheinswaffe finden (Vielmehr ist der alte §37 der sich zu Nachbildungen von Kriegswaffen (§37 I Nr.10)äußerte sogar gestrichen worden), zumindest nicht in Bezug auf Hieb und Stoßwaffen, das steht einer Strafverschärfung beim Einsetzen eines solchen Übungsmessers als Druckmittel bei z.B. einem Raub natürlich nicht entgegen (Da gehts dann aber auch nicht um Waffen- sondern um Strafrecht), gleichwohl ist der Besitz damit nicht verboten! Einer Subsumtion eines solchen Gegenstandes unter den Begriff Waffe anhand seiner Zweckbestimung (Und soetwas steht, trotz einer relativ ausführlichen Aufzählung, einem Richter ja auch noch frei) steht eben diese Entgegen, denn ein Übungsmesser ist ja eben gerade nicht dazu bestimmt zu verletzen, sonst wäre es ja scharf!
So anders ist das neue Waffengesetz gar nicht, es ist halt präziser und geht damit Missverständnissen aus dem Weg. Und einige Dinge sind jetzt halt explizit verboten.

Ani
19-03-2003, 14:25
OK; ich glaub, das ist nicht mein Revier :rolleyes:

TheScorpionGirl
20-03-2003, 07:33
@Jibaku

Na das is dochmal ein Schlusswort.
Und was ist dein Fazit allgemein daraus?
Bringt es denn wirklich was?
Also nach meiner Meinung nich.

Gruß TheScorpionGirl

Sephiroth
20-03-2003, 21:22
Hi to all

Ich nehm mal Scorpie´s Beitrag als Ansatz:

Original geschrieben von TheScorpionGirl

...Aber dieses Wort *könnte* is auf einer Hinsicht eh gefaket, denn jeder kann so zu sagen das machen worauf er lust hat, auch in den härtesten Fällen an Schußwaffen ran zu kommen, denn Wege gibt es überall um daran zu kommen, manchmal sogar einfacher als ein Lolly zu bekommen. Nach meiner Meinung sollte man schon die Gesetze verschärfen, aber man sollte sie auch effektiv durch setzen und handhaben. Was ja in Mom nich immer der Fall is.:mad:

Es bringt wirklich nix, Waffengesetze in diesem Land zu verschärfen, wenn sich sowieso keiner dran hält, weil das Überwachen dieser in diesem Land nich konsequent genug is.
Und das dann auch noch die Kampfkünstler mal wieder leiden müssen...:rolleyes:
Gruß,
Sephiroth

Spotter
21-03-2003, 08:10
Mit den Waffengesetzen ist es ja so, daran halten tun sich eh nur die rechtschaffenen Menschen.
Wer vor hat, eine Waffe zu einem kriminellen Zweck einzusetzen, der ließ sich wohl früher nicht von Waffengesetzen abschrecken bzw. abhalten und der wird auch über eine Verschärfung nur lachen. Das Waffengesetzt zu verschärfen und stark zu kontrollieren bringt also gar nichts. Will man die Leute in Schützenvereinen stark kontrollieren, ob die auch nix böses im Schilde führen oder gegen das Gesetz verstoßen!? Schwachsinn! Und das Anschaffen einer Waffe (ich geh jetzt mal von Schusswaffen aus) für Privatleute war auch bisher schon so schwer genug.

Bei der Verschärfung bezüglich Messer braucht sich wohl kein Kampfsportler Gedanken zu machen. Unsere Trainingsgeräte werden nach wie vor erlaubt sein, zumal diese in den Trainingsstätten benutz werden. Es geht bei dem Waffengesetz ja meist darum, Waffen zu besitzen, die auch mit sich geführt werden. Eine Softairpistole darf ich ja auch daheim haben. Mitführen verboten. Und wenn ich jetzt daheim mehrere Kampfmesser liegen habe, das wär ja lächerlich wenn mir da jemand ans Bein pinkeln möchte.

Gruß

Spotter ;)

Jibaku
21-03-2003, 09:19
Und wenn ich jetzt daheim mehrere Kampfmesser liegen habe, das wär ja lächerlich wenn mir da jemand ans Bein pinkeln möchte.

Tut man aber!
Allein der Besitz von Balisongs, Faustdolchen und OtFs wird unter Strafe gestellt.
Das Verbot ergibt sich aus §2 III WaffG i.v.m. der Anlage 2 (Waffenliste) Abschnitt 1 Nr. 1.4.1.-1.4.4.
Die Gegenstände sind dort explizit genannt.

Mit den Waffengesetzen ist es ja so, daran halten tun sich eh nur die rechtschaffenen Menschen.

Das ist das Problem mit allen Gesetzen, würden sich die "nicht rechtschaffenen Menschen" auch daran halten, wären sie ja "rechtschhaffen"....

Spotter
21-03-2003, 11:36
Ok, wie soll jemand dahinter kommen, ob du ein Balisong zu Hause hast? Und wer wird dich deswegen anzeigen? Wenn es nicht erlaubt ist, ok, man wird angezeigt. Wegen einem Messer wird keine Hausdurchsuchung gemacht. Man wird vorgeladen und zu der Sache befragt. Was wird da am Ende rauskommen? Nichts!

Mit rechtschaffenen Menschen meine ich halt, dass die ohnehin schon gesetzestreuen Bürger noch mehr gemaßregelt werden. Eigentlich unnütz, da diese Leute sich ja schon an bestehende Gesetze halten!!
Die Verschärfung des Waffengesetzes zielt ja darauf hinaus, dass Missbrauch besser verhinder werden soll. Aber jemand der sich ohnehin nicht daran hält, den wird auch eine Verschärfung nicht treffen, oder!?

Gruß

Spotter ;)

Lino
24-03-2003, 23:20
Das passiert typisch folgendermaßen:

Es wird bei dir eingebrochen und der nette Nachbar ruft die Polizei. Polizei kommt und man geht rein um den Schaden zu besichtigen und auch wegend der rein theoretischen Möglichkeit, dass der Einbrecher stockbesoffen vor deinem Kühlschrank eingepennt ist, weil er sich dein Biervorrat erst vorgeknöpft hat. Mittlerweile handelt es sich um einen vernünftigen Einbrecher, der sich nur für evtl. Bargeld und deinen Videorecorder interessiert hat. Dabei hat er ein wenig rumgewühlt und verbotene Gegenstände liegen dumm auf dem Fußboden rum.

Oder:
Unzuverlässige Freundin wird sauer und will dir einen reinwürgen. Erzählt der Polizei allerlei Geschichten über illegale Waffen - Pistolen, Handgranaten und so. Polizei findet jedoch nur eine Schublade voll Balisong Messer. Sind glücklich. Dann war die Aktion doch nicht ganz vergeblich.

Lino

Spotter
25-03-2003, 08:16
Hm, na gut, diese Fälle möchte ich dann mal in die Rubrik "Dumm gelaufen" stecken. *g*

Jetzt ist aber die Frage, welche Gegenstände ich daheim besitzen darf! Eine Gaspistole ist daheim zulässig.
Naja, und wenn ein SEK die Bude stürmt und dich wegen ein paar Balisong im Kabelbinder abführt.....
Was kann im schlimmsten Fall passieren!? Das wird wohl als Ordnungswidrigkeit gehandhabt und man bekommt eine kleine Geldstrafe und das Messer wird eingezogen. Das war es dann auch schon.
Zudem kann die Polizei nicht so einfach auf Verdacht hin ein Haus durchsuchen.

Besitzt man natürlich allerhand militärisches Material oder Waffen die gegen das Kriegswaffengesetz verstoßen hat man sie eh nicht mehr alle und gehört bestraft.

Gruß

Spotter ;)

Pantha
25-03-2003, 09:23
Sorry, so klein ist die Geldstrafe auch nicht 1000,- Euro (bzw. 2000 DM) war es bei einem Bekannten von mir vor ein paar Jahren weil er an der Wand Chakus hängen hatte.

Viele Grüße

Panther


PS: Für wenn 1000,-Euro nicht viel sind bitte melden;)

Schauer
25-03-2003, 11:12
Hab mal eine bescheidene Frage in meiner allgegenwertigen Unwissenheit.
Ein normales Gürtelmesser zirka 13 cm Lang einseitig geschliffen in Lederhülle (Sammler bzw.Gebrauchsgegenstand)
darf man diesen Gegenstand mit sich führen?
Schmiere damit meine Frühstücksbrötchen.
Ab und zu brauche ich es auch zum Angeln.
Bin dann Plötzlich ein ganz Gefährlicher nach dem neuen Waffengesetz.

Sphere
25-03-2003, 15:26
Panther:
War das eine so festgesetzte Strafe oder eine Umrechnung in Tagessätze?

Pantha
25-03-2003, 17:45
Also wenn es eine Umrechnung in Tagessätzen war, wäre das noch schlimmer. Der gute Mann hatte nämlich kein so hohes einkommen;)

Aber genau kann ich das leider nicht sagen.

Spotter
26-03-2003, 09:27
1.000,00 € ? Oha, das natürlich schon recht happig für sowas.

Äh, ich könnt da ne Geschichte zum Besten geben, hoffe aber das es jetzt nicht einen falschen Eindruck von mir erweckt...*g*
Also, einige Freunde und ich haben vor Jahren irgendwo im Wald Gotcha/Paintball gespielt. Nun ja, Ende vom Lied war eine Hausdurchsuchung bei einem Freund. Zwei von unseren Jungs wurden angezeigt wegen dem Verstoß gegen das Waffengesetz. Beide haben ihre Paintballwaffen abgegeben und es gab eine Straße von 200,00 DM. Das war durchaus zu verkraften.

@ Panther:
Bist du der selbe Panther wie bei unserem Board in Defence-Net?
Und wie ist dein Bekannter aufgeflogen wenn die Dinger bei ihm zu Hause an der Wand hingen?

@ Schauer:
Hat das Messer eine feststehende Klinge? Die sind ja normalerweise verboten, aber etliche Handwerker tragen solche Messer als Werkzeug mit sich herum. In so einem Fall wird es wohl geduldet.

Gruß

Spotter ;)

Jibaku
26-03-2003, 11:23
@ Schauer:
Hat das Messer eine feststehende Klinge? Die sind ja normalerweise verboten, aber etliche Handwerker tragen solche Messer als Werkzeug mit sich herum. In so einem Fall wird es wohl geduldet.
Genau darum werden auch immer alle Pfadfinder, Köche, Hausfrauen, Angler, Schlachter, Ärzte (Die schweine, führen Skalpelle mit fest stehender Klinge), Camper und Outdoorfreunde sofort wenn man ihrer habhaft werden kann verhaftet!

Natürlich sind Messer mit fest stehender Klinge nicht grundsätzlich verboten! Das gilt im übrigen sogar für Schwerter, Säbel etc.

Sphere
26-03-2003, 12:47
Wieso? Tagessätze richten sich ja nach dem Einkommen, sodass er dann höchstwahrscheinlich weniger zahlen müsste.

Spotter
26-03-2003, 14:25
@ Jibaku:

Hast scheinbar nicht ganz verstanden worauf ich hinaus wollte. Bei Handwerkern & Co. sind solche Dinge erlaubt!!!!! Die Beispiele die du angeführt hast sind wohl etwas lächerlich, da diese aus beruflichen Gründen mit Messern usw. zu tun haben.

Es geht darum, Messer im Alltag mit sich herum zu führen! DABEI sind nämlich feststehende Klingen verboten!

Erst denken dann schreiben...

Gruß

Spotter ;)

Jibaku
26-03-2003, 16:42
Es geht darum, Messer im Alltag mit sich herum zu führen! DABEI sind nämlich feststehende Klingen verboten!

Erst denken dann schreiben...

Und schon wieder, leider hast Du unrecht, das war es was ich mit meiner Ausführung ausdrücken wollte!
Die berufliche Anerkennung von Hausfrauen steckt noch in den Kinderschuhen und auch Ärzte haben keinen waffenschein und auch hauptberufliche Pfadfinder sind mir unbekannt..
Und alles Denken vor dem Schreiben nützt nichts ohne vorheriges lesen oder sonstiger Informationsbeschaffung, hier z.B. würde ich das WaffG als Lektüre empfehlen.

Pantha
28-03-2003, 09:52
Original geschrieben von Sphere
Wieso? Tagessätze richten sich ja nach dem Einkommen, sodass er dann höchstwahrscheinlich weniger zahlen müsste.

Also, wenn der Mann ein kleines Einkommen hatte und er 1000,.Euro zahlen musste und das Tagessätze wären müsste jemand mit einem Durchschnittseinkommen wohl mehr zahlen? Oder sehe ich das Falsch?

@Spotter, ja ich bin der Panther und mein Bekannter wurde von seiner ex angezeigt, da die Trennung auf seinen Wunsch erfolgte.

Spotter
28-03-2003, 10:12
@ Panther:

Messerpreise angepasst? :D ;)

Hm, tja, da stellt sich für mich natürlich die Frage, ob allein aufgrund einer Anschuldigung die Anzeige so konsequent nachverfolgt wird, dass beispielsweise eine Hausdurchsuchung angeordnet wird.
Wie war das denn bei deinem Bekannten? Er musste doch sicherlich zuerst bei den Herren in Grün vorstellig werden, oder?

Gruß

Spotter ;)

Pantha
28-03-2003, 10:14
Messerpreise leider noch nicht angepasst, komme erst am WE dazu.

Leider weiß ich nicht mehr so genau wie es mit der Hausdurchsuchung war, ich kenne nur das ende vom Lied.

Jibaku
28-03-2003, 11:04
Das hier zur Disposition stehende "Nunchaku" ist in der Anlage 2 zum neuen Waffengesetz, Abschnitt 1 unter der Nummer 1.3.8 explizit genannt.
Nach neuem Waffenrecht wird allein der Besitz gemäß §52 III Nr.1 WaffG mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bedroht.
Das Ganze steht im Abschnitt "Strafvorschriften", also nix OWiG oder Bußgelder, in diesemFall ist es zumindest ein Vergehen.
Auch wenn die Entdeckung unwahrscheinlich ist, wenn doch, dann ist es kein Spaß mehr, zumal nichtr wenn es sich um eine ganze sammlung handelt.

Pantha
28-03-2003, 11:12
Nunchakus sind seit je her ein Verbotener Gegenstand und dürfen weder gebaut, besessen und erst recht nicht mit geführt werden. Und warum, weil es Würgehölzer sind.

Es war schon immer eine Straftat einen Verbotenen Gegenstand zu besitzen. Ach ja, Nunchakus dürfen nicht einmal besessen werden wenn man einen Waffenschein hat, also selbst wenn man eine Schusswaffe mit sich führen darf, darf man kein Nunchaku besitzen.

Viele Grüße

Panther

Sphere
28-03-2003, 12:48
Äh ja doch, Panther. Gedanklicher Hänger von mir. Sorry.

Jibaku
28-03-2003, 13:07
Ja und Nein,

ja, der besitz eines Nunchaku war auch nach altem Waffenrecht verboten, gleichwohl beziehen sich meine Angaben auf das Neue und gerade bei unmittelbaren Gesetzesänderungen ist es sinnvoll zu sagen worauf man sich bezieht.
Im übrigen schien die Einordnung bisher nicht so ganz klar, da hier disskutiert wurde ob es sich um Tagessätze oder Bußgelder handelt handelte. Bußgelder werden aber nicht im Strafverfahren verhängt sie richten sich nach dem OWiG (Es gibt Mischtatbestände, denoch im Ergebniss nur das eine oder andere)hier gibt es aber keine Tagessätze, diese werden im Strafverfahren zur Ermittlung einer Geldstrafe herrangezogen.
Im übrigen ist nach altem (§55 I Nr.22. a. und b.) wie auch nach neuem Waffenrecht (§53 I Nr. 2, hier wird von verbotener waffe gesprochen, der Terminus verbotener Gegenstandt wird meines wissens im Gesetz nicht mehr verwandt) der Besitz eines "Verotenen Gegenstandes" nicht automatisch eine Straftat sondern kann sehr wohl wie oben gezeigt eine Ordnungswidrigkeit sein!

Pantha
29-03-2003, 02:44
OK, danke Jibaku.

Spotter
31-03-2003, 10:53
Tja, wenn ich daran denke, dass ich schon ca. 3 Stück Nunchaku´s eingezogen habe mit denen Schüler von uns beim Training auftauchten... *kopfschüttel*

@ Jibaku & Panther:

Stichwort "Würgehölzer". Inwiefern besteht hierzu noch die Möglichkeit die Schaumstoff-Trainings-Nunchakus zum Würgen zu benutzen?

Gruß

Spotter ;)

Jibaku
01-04-2003, 21:20
Die Möglichkeit besteht wohl zweifelsohne, die mir bekannten Übungsgeräte wurden ja nur im Hinblick auf Schlagangriffe entschärft, aber ich denke Deine Frage zielte wohl eher auf die rechtliche Bewertung.
Grundsätzlich würde ich Übungswaffen nicht unter die Einschränkenden Bestimmungen des WaffG subsummieren weil ihnen die objektive Gefährlichkeit fehlt (Hier ja nur zum Teil) und weil sie eben nicht zum Gebrauch als Waffe "bestimmt" sind.
Nun mag man es als Schwierigkeit anzehen, daß das Nunchaku nicht unter die allgemeine (Hieb und Stich)Waffendefinition fällt sondern konkret beschrieben und explizit genannt wird (Anlage 2 Abschnit eins Nr. 1.3.8. zum WaffG) aber auch hier wird auf die Zweckbestimmung abgestellt und in meinen Augen, was andere anders sehen mögen, fehlt es hieran. Eine Übungswaffe soll eben gerade nicht verletzen.

Shogun
02-04-2003, 03:41
Was für eine Welt.. :brrrrrr:

Muß ich jetzt meine alten Balisong und Nunchakus vernichten?
Was mach ich mit der Gaspistole die bei mir rumliegt ?
(hab ich nem Typen in der Disco abgenommen)
Und wie lange dauert es, bis Alumesser und Escrimastöcke verboten werden ?? :devil: :devil:

Fragen über fragen..

:D

Titus
02-04-2003, 05:20
Original geschrieben von Jibaku
Die Möglichkeit besteht wohl zweifelsohne, die mir bekannten Übungsgeräte wurden ja nur im Hinblick auf Schlagangriffe entschärft, ...Nicht ganz. Es gibt eine Art Klammern, die in die Safetys eingebaut werden muss, damit die legal werden. Diese Klammern halten dann das Himo fest und geben ab einer bestimmten Kraft nach - das Nunchaku fällt auseinander.

Jibaku
02-04-2003, 09:46
Muß ich jetzt meine alten Balisong und Nunchakus vernichten?
Was mach ich mit der Gaspistole die bei mir rumliegt ?

Jein, Du hast auch die Möglichkeit die Sachen anonym bei der Polizeidienststelle Deines vertrauens kostenlos entsorgen zu lassen.
Mit der Gaspistole musst Du, sofern Du über 18 bist, gar nichts machen, es sei denn Du willst sie in der Öffentlichkeit tragen, dafür brauchst Du jetzt einen "kleinen Waffenschein".


Nicht ganz. Es gibt eine Art Klammern, die in die Safetys eingebaut werden muss, damit die legal werden. Diese Klammern halten dann das Himo fest und geben ab einer bestimmten Kraft nach - das Nunchaku fällt auseinander.
man lernt nie aus, danke.
Klingt aber logisch und konsequent, alles was ich in der Hand hatte, hatte das nicht...

Shogun
02-04-2003, 11:35
HI!


Du hast auch die Möglichkeit die Sachen anonym bei der Polizeidienststelle Deines vertrauens kostenlos entsorgen zu lassen.

klar, damit die damit rumspielen können :p

War eigentlich ironisch gemeint das ganze, ist aber trotzdem das letzte, daß man jetzt sowas nicht zu hause haben darf.
Hab als Jugendlicher diese Teile gesammtelt und höchstens an die Wand gehängt, bestimmt nicht mit mir rumgetragen.

Das mit dem kleinen Waffenschein für Schreckschuß und Gaswaffen find ich sogar in ordnung.
Jetzt trägt nämlich jeder kleine Pseudogangster so ein Ding mit sich rum, hatte schon etliche male das Vergnügen.
Die kann man jetzt wenigstens anzeigen.

Ach, fast hätte ich es vergessen,
ist dieses Teil jetzt legal oder nicht und darf man es mit sich mitführen oder nicht ??

http://www.kampfkunst-board.de/kampfkunst/forum/showthread.php?s=&threadid=7245


Greets

BlueBoy
02-04-2003, 13:05
Hi wollte auch mal was zu dem thema sagen.
Als Sportschütze bekommt man das Waffengesetzt natürlich hautnah mit und ich muss sagen es macht es ungeheuer schwer an Nachwuchs zu kommen.
In dem Gesetz wird immer wieder gesagt das Jugendliche nur unter besonders ausgebildeter Aufsicht schiessen dürfen, wie diese Aufsicht allerdings ausgebildet sein soll, weiss keiner.
Auch ist es verboten nach dem neuen Gesetz seine Sportwaffen bei einem Kameraden zu deponieren. Man soll/muss sie zuhause im Schrank lassen. In einer unbewohnten Wohnung, klasse oder?
Auch sind neue Stahltresore gefordert. die sind nur so schwer das man damit probleme mit dem Boden bekommen wird.


Bürokratenmist sage ich dazu nur

OhhDreascher
04-04-2003, 18:04
http://www.bundesregierung.de/index-,413.476432/Schaerferes-Waffengesetz-tritt.htm

So wie es da drin steht kann man es machen und so ist es :(

Kann mir eigentlich jemand erklären, warum Schnappmesser verboten wurden, so halbwegs klann ich mir das ja erklären, jedoch wenn ich einen Schnellziehhalfter für ein Klappmesser hab ist, das in etwa der gleichen zeit einsatzbereit, die ich brauche um mein Schnappmesser aus der Tasche zu ziehen und einsatzbereit zu machen.

Nunchakus wurden ja schon vor ewigen Zeiten verboten, die begründung war damals, dass sie auch als Würgewaffe verwendet werden können !!! (AHA!!!)
Erlaubt sind nur noch Trainingswaffen, jetzt gibt es aber Trainingswaffen, bei denen der einzige unterschied zum orginal, die Polsterung der beiden Holzstäbe ist, würgen kann ich allerdings trotzdem noch damit (das ist jetzt Praktisch das einzigste was ich damit machen kann, und genau des wegen wurde das orginal Nunchaku verboten)
:o Das soll einer verstehen :D

EIN SCHEIß IST DAS !!!

Mein Beileid an alle die ihre Sammlungen und hobbys aufgeben müssen, und bis ende des Monats aufgefordert sind ihre Waffen bei ein Polizeidienststelle ihres vertrauens abzugeben !!!

Cruz
05-04-2003, 16:05
:mad: und morgen werden alle nudelhölzer und besen und nicht zu vergessen die Staubsaugerkabel ("Würgewaffe" *g*9 eingezogen :mad: hmmpf riesen shit !

OhhDreascher
07-04-2003, 16:47
Und ich wette mit euch, wenn mehr als fünf Frauen ihre Männer mit Nudelhölzern erschlagen, dann werden die auch noch verboten!

Und vorsicht mit Büchern das sind hinterhältige Schlagwaffen! Nicht zu vergessen das man mit ihnen auch jemanden zerquetschen kann (Buch auf Kopf rein Buch zu)!!!:D

Spotter
07-04-2003, 20:18
@ OhhDreascher:

Schon mal jemanden einen schmalen harten Buchrücken vors Nasenbein geschlagen!? ;) Eignet sich dafür wirklich besonders gut...

Gruß

Spotter ;)

OhhDreascher
09-04-2003, 13:20
So jetzt weiß ich genaueres, bin nämlich bald besitzer des Kleinen Waffenscheins!

Kosten 50% scheinen zwar enorm, aber der größte vorteil der die kosten auch etwas rechtfertigt, ist, dass der schein auf unbefristete zeit ausgestellt wird, nicht wie beim großen Waffenschein der jedes jahr 63€ kostet!

Kein Schein wird ausgehändigt, falls was im Polizeiliche Führungszeugnis steht! Oder wenn es sich um eine Person handelt, welche als rechtsradikal eingestuft wird!

hobbes_s
19-04-2003, 15:53
Das neue WaffG samt neuer Durchführungsverordnung ist VOLLSTÄNDIG und TOTAL für'n *****. Punktum.

Ich sehe das aus der Perspektive des Sportschützen. Und ich sehe, wie nicht nur die allgemeinen Voraussetzungen für Erwerb und Aufbewahrung verschärft werden (was ich ja u.U. noch irgendwo tolerieren könnte), sondern daß per Verordnung ganze Schießdisziplinen und damit ganze Verbände für illegal erklärt werden, weil in diesen Disziplinen mit Waffen geschossen wird, die früher oder heute Dienstpistolen bei Sicherheitsorganen waren.

Und warum? Das BMI schiebt auch gleichzeitig eine wunderbare Begründung nach: weil diese "bösen" sogenannten Gebrauchspistolen und -revolver angeblich nicht genau genug für den sportlichen Wettkampf sind, und somit der Sportschütze kein Bedürfnis für diese Waffe glaubhaft machen kann.

Jeder, der sich mit der Thematik auch nur ein bißchen auskennt, weiß, daß das völliger Quatsch und sachlich falsch ist. Jede Dienstpistole von einem namhaften Hersteller ist von Anfang an präzise genug, um damit sportlich zu schießen.

Der Hintergrund der VO ist natürlich, daß ein gewisser Ministerialrat im BMI damit das Großkaliberschießen in Deutschland über nacht liquidieren will, denn praktisch alle GK-Pistolen sind tatsächliche oder leicht modifizierte bzw. kopierte Gebrauchswaffen.

Über die Verfahrens- und sonstigen Rechtsfehler, die dieses Machwerk hat, und die es eigentlich nach menschlichem Ermessen verfassungswidrig machen, will ich hier gar nicht reden.

Ich bin der festen Überzeugung, daß zumindest die Verordnung, wenn nicht sogar einige Paragrafen des WaffG einer verfassungsgerichtlichen Überprüfung nicht standhalten werden.

Meiner Ansicht wird hier massiv unter dem Deckmantel der "öffentlichen Sicherheit" in unsere Bürgerrechte eingegriffen. Ich kann nur jeden Betroffenen oder Interessierten dazu aufrufen, sich gegen dieses Ermächtigungsgesetz zu engagieren.

Wer nicht nur meckern, sondern etwas tun möchte:

Forum Waffenrecht (http://www.fwr.de)


mfg

Harald

hobbes_s
19-04-2003, 15:59
Und noch was:

eine Waffe zu besitzen, darf KEIN Privileg sein, sondern ein Recht (das natürlich durch entsprechendes Verhalten verwirkt werden kann).

Ich möchte daran erinnern, daß in fast allen früheren Gesellschaften der Waffenbesitz und die Kenntnis ihres Gebrauchs freie Bürger von Sklaven unterschied.

Die Frage, ob der Staat seinen Bürgern so weit vertraut, hat für mich eine sehr tiefgehende Bedeutung.

Schließlich sollte auch nicht vergessen werden, daß der Grundgedanke eines demokratischen Staates ist, daß der Staat/die Regierung von den Bürgern für einen begrenzten Zeitraum gewisse Rechte zugestanden bekommt, und nicht umgekehrt.


mfg

Harald

jkdberlin
19-04-2003, 17:52
Aus den Berliner Fenster, dem TV-Sender in den U-Bahnen von Berlin:

In Berlin fanden in der ersten Aprilhälfte 231 Überfälle und Körperverletzungen mit den seit dem 01.04. verbotenen Waffen statt.
Das sind 16,5 pro Tag...

Grüsse

Shogun
20-04-2003, 16:57
sind das jetzt mehr oder weniger delikte als vor dem Verbot ?

jkdberlin
20-04-2003, 17:02
Keine Ahnung. Es ging um die Wirksamkeit :(

Grüsse

Shogun
22-04-2003, 04:07
hm.. schade, wär interessant zu erfahren, ob die WaffenG änderung vom 01.04.03 was bringt oder nicht.

TheLonestar
22-04-2003, 13:55
Wem nutzt eigentlich ein restriktives Waffengesetz?



Gedanken von Gregor Wensing und Dr.jur.Hans Scholzen




Mehr oder weniger spontan ist man zu antworten bereit "jedem" oder "der inneren Sicherheit". Doch wir wollen es an dieser Stelle einmal mit Wilhelm Busch halten, der da sagte "Verlockend ist der äuß`re Schein. Der Weise dringet tiefer ein" - was einfach nur heißen soll, daß es so manche der ehernen Wahrheiten zu hinterfragen gilt.

Drei Eckthesen seien dabei vorangestellt:

1) Der Kriminelle bekommt immer eine (Schuß)Waffe, d.h. selbst ein absolutes Waffenbesitzverbot hält den Rechtsbrecher nicht davon ab, sich (Schuß)Waffen zu beschaffen und zu verwenden (vrgl. 3) ).

2) Es ist für die sich daraus ergebenden Konsequenzen völlig unerheblich, ob jemand mit einer legal besessenen bzw. einer illegalen Waffe bedroht oder angegriffen wird.

3) Restriktive Waffengesetze finden sich regelmäßig in totalitären Staaten, während in demokratischen Staatsformen liberale Regelungen herrschen.


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I. DIE ENTWICKLUNG DES WAFFENGESETZES IN DEUTSCHLAND


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Bis 1918 gab es kein eigentliches Waffengesetz in Deutschland, lediglich die mißbräuchliche Verwendung einer Schußwaffe findet sich im damaligen Strafgesetzbuch. Nach der militärischen Niederlage versuchten die Siegermächte, den Waffenbestand in Deutschland zu vermindern und erließen entsprechende Gesetze zur Entwaffnung der Bevölkerung und Registrierung von Schußwaffen. Bedingt durch die innenpolitische Instabilität in den 20er Jahren wurden am 12.April 1924 das Reichsgesetz über Schußwaffen und Munition erlassen, welches 1931 durch Regelungen für die Herstellung und den Handel erweitert wurde.

Mit Beruhigung der innenpolitischen Verhältnisse nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten folgte 1938 das Reichswaffengesetz, welches wiederum eine Liberalisierung mit sich brachte (wohlgemerkt: in einer Diktatur!).

Nach der Kapitulation der Dt.Wehrmacht 1945 trachteten die Siegermächte erneut danach, eine Entwaffnung der Bevölkerung herbeizuführen. "Um die Bevölkerung zu entwaffnen und an der öffentlichen Sicherheit in Deutschland mitzuwirken" wurde am 7.Januar 1946 der Kontrollratsbefehl Nr.2 erlassen, welcher den privaten Waffenbesitz völlig verbot. Mit Erlangen der Souveränität wurde in der Bundesrepublik Deutschland 1951 wieder eine Liberalisierung herbeigeführt dergestalt, daß das Reichswaffengesetzt von 1938 (von den Nationalsozialisten geschaffen) wieder Gültigkeit bekam. In der DDR blieb es quasi bei der Regelung des o.g. Kontrollratsbefehls - Ausnahmen wurden lediglich gemacht bei Personen, die in der Partei-, Polizei- und/oder NVA-Hierarchie hoch genug angesiedelt waren.

In der BRD wurde Ende der 60er Jahre der aufkommende politisch motivierte Terrorismus als Argument für eine Verschärfung des Waffengesetzes benutzt unbeschadet der Tatsache, daß die für Gewalttäter relevanten Schußwaffen bereits zu diesem Zeitpunkt vom Waffengesetz erfaßt wurden. Es hieß nun auch nicht mehr "öffentliche" (wie im o.g. Kontrollratsbefehl) sondern "innere Sicherheit", ansonsten blieb die Zielrichtung gleich: der waffeninteressierte nicht kriminelle Bürger. Dabei hatte es in der Begründung für das 2.Bundeswaffengesetz 1972 noch geheißen: "Das Waffengesetz richtet sich nicht gegen den gesetzestreuen und zuverlässigen Bürger. Es wird verschärft gegen die Feinde und Störer der inneren Sicherheit. Dieses Grundsatzes sollen sich alle bewußt sein, die entweder als Verwaltungsbeamte oder als Verwaltungsrichter mit diesem Gesetz zu tun haben werden. Das Gesetz dient der Erhöhung der inneren Sicherheit und darf nicht zu kleinlicher bürokratischer Handhabung mißbraucht oder auch nur fehlgebraucht werden". Da muß die Frage erlaubt sein, warum jetzt das Waffengesetz zum Ziele haben soll "sowenig Waffen wie möglich ins Volk zu lassen", wie es regelmäßig in Verlautbarungen gesagt wird, wenn restriktive Maßnahmen begründet werden.

Die Ineffizienz eines Gesetzes, welches eine andere Zielgruppe hat als die eigentlich genannten Störer der öffentlichen Sicherheit und Ordnung führte jedoch nicht zu seiner Restauration; im Gegenteil wurden 1976 in das nun 3.Bundeswaffengesetz zahlreiche weitere Verschärfungen eingebracht. Und damit nicht genug: das Änderungsgesetz von 1978 erhielt nochmals restriktivere Regelungen. Seit spätestens Anfang 1992 ist nun eine "Bund-Länder-Kommission", deren Angehörige nicht bekannt sind (!), dabei, das bereits jetzt äußerst restriktive deutsche Waffengesetz noch weiter zu verschärfen; bekanntgewordene Entwürfe zeigen, daß auch vor dem Erbrecht bzw. dem Schutz der Wohnung nicht Halt gemacht werden soll.


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II. VERGLEICHE MIT ANDEREN LÄNDERN


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Oft hört man die bei oberflächlicher Betrachtungsweise durchaus schlüssigen Argumente "Weniger Waffen im Volk = weniger Kriminalität" oder: ein "Strenges Gesetz reduziert Straftaten" (6). Doch was riet uns Wilhelm Busch ......?

Folgt man nämlich dieser Formel, dann müßten die Straßen der Länder am unsichersten sein, wo das Waffengesetz liberal ist, während in den Ländern mit restriktiven Regelungen die Kriminalität dann eigentlich niedrig sein sollte. Zutreffender wäre die Formel "Weniger illegale Waffen im Volk = weniger Kriminalität", doch lassen sich illegale Waffen durch kein noch so raffiniert verklausuliertes Gesetz erfassen. Lediglich die legal besessenen Waffen sind kontrollierbar - doch diese tauchen in den Kriminalstatistiken nur marginal auf (vrgl. Daten zur Waffen- und Sprengstoffkriminalität in Deutschland; Dokumentation des BKA).

Wer dies bezweifelt, möge sich selber ernsthaft einmal fragen, wie oft er im Dienst mit einem Waffensammler, einem Jäger oder einem Sportschützen zusammengestoßen ist, der zudem noch mit seiner Waffe gedroht resp. diese eingesetzt hat.

Welche Länder in Europa haben denn nun restriktive und welche liberale Waffengesetze?

Eine historische Grenze teilt das heutige Europa auch in Bezug auf die Waffengesetze bedingt durch die verschiedenen politischen Systeme, wobei die Motive für restriktive Regelungen auf einen einfachen Nenner zu bringen sind: "Wenn sich eine Obrigkeit in ihrer Existenz bedroht sieht, sind Besitzer von Waffen, die diese nicht von ihr per Fahneneid erhalten haben, nach allen Spielregeln der Macht immer suspekt"(2). Diesseits des "Eisernen Vorhangs" sind die Waffengesetze in ihrer Grundtendenz liberal bzw. - siehe Deutschland bis 1972 - liberal gewesen, während auf der anderen Seite im ehemaligen Ostblock restriktive Regelungen herrschten.

Die Beobachtung, daß es sozialistische Ideologien sind, die dem Bürger und seinem privaten Waffenbesitz nicht trauen, läßt sich aber auch auf die westlichen Staaten übertragen. Federführend bei der Waffenrechtsrichtlinie vom 11.Juni 1990, die dem Europaparlament (als bis heute noch nicht offiziell erschienener Entwurf) zur Abstimmung vorgelegt werden sollte, waren deutsche Abgeordnete des SPD und der GRÜNEN sowie der britischen LABOUR-Party (die zur Zeit wieder Morgenluft wittert aufgrund des mit Schußwaffen begangenen Attentates in Dunblane, wo am 13.März 1996 ein polizeibekannter und bereits einschlägig auffällig gewordener Mann zahlreiche Schulkinder erschossen hatte).

Damals hieß es "Die staatlichen Behörden treffen geeignete Maßnahmen zur schrittweisen Verringerung der im privaten Besitz der europäischen Bürger befindlichen Schußwaffen", womit ganz klar ausgedrückt wurde, daß der Bürger die Zielgruppe darstellte und nicht der Kriminelle...

Beispiel SCHWEIZ

Wie bekannt, hat die Schweiz eine Milizarmee, in der jeder wehrfähige Mann sein Sturmgewehr mit Munition nach Hause mitnehmen muß. Dies bedeutet, daß sich mehr als 600.000 vollautomatische Waffen in privater Hand befinden und daß alljährlich 25.ooo neuen Rekruten im Alter um 20 Jahren ein solches Gewehr ausgehändigt wird. Da der Waffenerwerb derzeit noch sehr leicht ist, besitzen die 7 Millionen Schweizer insgesamt rund 5 Millionen Schußwaffen.

Da müßten eigentlich Mord und Totschlag an der Tagesordnung sein, wenn man zudem bedenkt, daß es 13 Kantone gibt, wo man nicht einmal eine Genehmigung braucht, um eine scharfe Waffe geladen bei sich zu tragen (= zu führen), man in zwei Kantonen zwar einer Tragebewilligung bedarf (die allerdings ohne den Nachweis eines "Bedürfnisses" ausgestellt wird) und selbst in den Kantonen resp. Städten, wo man ein "Bedürfnis" für eine solche Erlaubnis nachweisen muß, diese meistens sehr leicht zu erhalten ist.

Im Klartext: wem der Sinn danach steht, kann sich in den meisten Schweizer Kantonen bei einem Abendspaziergang ohne weiteres eine geladene Pistole in den Hosenbund stecken (vrgl "Übersicht über die Waffentragregelung in den einzelnen Kantonen"). Dabei ist der Kanton Zug derjenige, welcher sich zuletzt dieser liberalen Regelung angeschlossen hat: seit dem 13.8.1996 darf man auch dort ohne behördliche Erlaubnis Waffen führen.

Ein exemplarischer Vergleich verschiedener Städte und Kantone zeigt, daß der Spitzenreiter in der Kriminalitätsbelastung die Stadt Zürich ist (mit dem restriktivsten Waffengesetz der Schweiz), während in der Stadt Bern (hier braucht man keine behördliche Erlaubnis zum Waffenführen) die Straßen augenscheinlich sicherer sind. Und wer nun allein auf die spezifische Situation der Großstadt abhebt, um diesen eklatanten Unterschied in der Gewaltkriminalitätsrate zwischen Zürich und Bern zu erklären, möchte bitte gleich auch mitteilen, warum die Gewaltkriminalität im ländlichen Kanton Zürich mit seiner restriktiven Handhabung der Erteilung von Waffentragebewilligungen (Anm.d.Verf.: entspricht dem deutschen "Waffenschein") auch bei einer insgesamt zu beobachtenden Rückläufigkeit die in der Großstadt Bern übertrifft. Liegt es vielleicht daran, daß der Ganove in Bern eher mit Widerstand rechnen muß?

Betrachtet man die Schweiz als Ganzes, so fällt auf, daß - zeitgleich mit der "Jugoslawien-Verordnung", durch die ab 1991 der Waffenerwerb in der Schweiz durch dort nicht ansässige Ausländer vornehmlich aus dem ehemaligen Jugoslawien erschwert bzw. unmöglich gemacht wurde - ab 1992 die Rate der Gewaltdelikte zurückgeht. Das Waffengesetz von 1969 (in der Schweiz das 3.Konkordat genannt) gilt aber bislang unverändert und kann daher nicht für diese Entwicklung verantwortlich sein.

Seit einiger Zeit wird auf EU-Druck hin in der Schweiz an einer Änderung der Waffenrechtssituation gearbeitet dergestalt, daß ein einheitliches schweizerisches Waffengesetz geschaffen wird, in dem aber viele der bisherigen liberalen Regelungen wegfallen sollen. Vielleicht läßt sich am Beispiel der Schweiz als "Feldversuch" die Auswirkungen restriktiverer Regelungen auf die Gewaltkriminalität in nächster Zeit ablesen (wenngleich man den Schweizern wünschen sollte, daß ihnen die zu erwartenden Auswirkungen - Anstieg der Gewaltkriminalität - erspart bleiben).

Beispiel ÖSTERREICH

In Österreich ist der Erwerb von Langwaffen - auch Halbautomaten - frei, so der Erwerber das 18.Lebensjahr erreicht hat. Auf den Erwerb von 2 Faustfeuerwaffen hat der unbescholtene volljährige österreichische Bürger einen Rechtsanspruch - ohne eigens ein "Bedürfnis" darlegen zu müssen. Auch Maschinenwaffen finden sich durchaus in Sammlerhand.

Aus Österreich liegt leider nicht so viel Datenmaterial vor. Hinweise gibt der Nachdruck eines Artikels im Deutschen Waffen-Journal aus der Feder eines Universitätsprofessors für Kriminologie am Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Wien (9). "In Deutschland liegt die Rate einer Schußabgabe bei Straftaten derzeit insgesamt um das Zweieinhalbfache über der österreichischen...Bei Körperverletzung ist fir deutsche Rate einer Schußabgabe neunmal, bei Raub dreimal höher als in Österreich" (9). Er nennt diese Absolut- und Relativzahlen für "registrierte Straftaten mit Schußwaffenverwendung" im Jahre 1993: 510 (= 7/100.000 Einwohner) für Österreich und 699 (= 11/100.000 Einwohner) für die Schweiz. In Deutschland betrug die Rate 20.070 (=24,7/100.000 Einwohner). Die `Polizeiliche Kriminalstatistik` aus Österreich weist für 1990 genau 434 Delikte aus, bei denen Schußwaffen irgendwie Verwendung fanden (= 5,7/100.000 Einwohner). Die entsprechende deutsche Zahl lautet 10.774 (= 16,9/100.000 Einwohner).

"Die Zahl der Delikte, bei denen in Österreich mit einer Schußwaffe geschossen wurde, ist langfristig gesunken. Sie betrug zwischen 1977 und 1984 jährlich rund 250 bis 300, zwischen 1985 und 1993 jährlich rund 150 bis 200 Fälle. In Deutschland sind die Straftaten, bei denen geschossen wurde, von 1977 bis 1982 um rund 20 Prozent gestiegen, bis 1990 um rund 50 Prozent auf 4200 gesunken und seither, bezogen auf das Gebiet der alten Bundesländer um Gesamt-Berlin, wieder um fast 25 Prozent im Jahr 1992 gestiegen".

Beispiel USA

Nicht erst durch den Artikel "Die sagenhaften amerikanischen Verhältnisse" im MfdP (1) ist eigentlich bekannt, daß es die amerikanischen Verhältnisse überhaupt nicht gibt. Auch der Gewerkschaft der Polizei ist die Situation in den USA bekannt (6); dennoch werden gerade von den Polizeigewerkschaften die "amerikanischen Verhältnisse" gern als Menetekel an die Wand gemalt und sind so sicherlich kein Hinweis auf seriöse Argumente von Verfechtern restriktiver Regelungen.

Dabei ist das "Beispiel USA" gerade ein Plädoyer für liberale Regelungen (und wird so nachgerade zu einem zweiten Selbsttor für die Vertreter einer harten Linie gegen den Bürger). In den USA findet man nämlich die ganze Spannbreite waffenrechtlicher Vorschriften: vornehmlich in den ländlichen Regionen der Südstaaten herrschen äußerst liberale Gesetze (vergleichbar denen der Schweiz bzw. Österreichs), während es in den meisten Großstädten dagegen restriktive Regelungen bis hin zum fast absoluten Waffenbesitzverbot gibt (wie z.B. in New York, wo dennoch alljährlich allein 17.000 Kinder unter 16 Jahren wegen illegalen Waffenbesitzes festgenommen werden - Magazin für die Polizei Nr.218). 1971 gab es in der Stadt New York lediglich 564 Genehmigungen für Privatleute zum Besitz von Faustfeuerwaffen - der illegale Bestand wurde seinerzeit auf mehr als 1 Million geschätzt.

Nun haben aber gerade die (Groß)Städte die höchste (Schwer)Kriminalitätsbelastung und widerlegen damit gleich die eingangs genannte Formel "Weniger Waffen im Volk = weniger Kriminalität" überzeugend. Dabei kann das Argument, die Kriminellen New Yorks z.B. würden sich die Waffen im liberalen Umland besorgen und man müsse ihnen daher dort den Zugriff unmöglich machen, nicht greifen: würden Waffen Kriminalität generieren, so müßte die Zahl der Gewalttaten am Ort des leichtesten Zugriffs mindestens ebenso hoch sein wie in den Zentren des eigentlichen Problems: der sozialen Ungleichheit.

Daß nicht die Verfügbarkeit von Schußwaffen Gewalttaten hervorruft, kann an dieser Stelle das "Beispiel UdSSR" zeigen: in einem Land mit absolutem privaten Waffenbesitzverbot (Ausnahmen gab es nur für Privilegierte; s.u.) und einer entsprechenden Ahndung des Verstoßes dagegen (bis 5 Jahre Zwangsarbeit bei illegalem Besitz, 15 Jahre für bewaffnete Überfälle, Todesstrafe für Mord an Polizisten und sonstigen Staatsbeamten) stieg die Mordrate (pro 100.000 Einwohner) wie folgt:

1950 - 3,6 | 1960 - 6.4 | 1970 - 9,2 | 1980 - 12,8)

Dies deckt sich auch mit den Angaben von Sergej Bykowskich, daß (wiederum mit Bezug auf UNESCO-Zahlen) "die Anzahl der 1985 - 1986 in den USA und Frankreich umgekommenen Polizisten um das 2,5fache unter dem vergleichbaren Wert in der UdSSR" liegt. Trotz eines absoluten Waffenbesitzverbotes wurde 1990 die Zahl der in Privathand (illegal) befindlichen Langwaffen auf 15 bis 17 Millionen geschätzt.

Daß privater legaler Waffenbesitz die Kriminalität zu senken imstande ist, wurde schon lange vermutet und anhand von Einzelbeispielen belegt. Dies zeigte so schon vor langer Zeit das Beispiel der Städte Washington DC (der Hauptstadt der USA) und der auf der anderen Seite des Potomac-River gelegenen Stadt Arlington: in Washington (mit seinem absoluten Waffenbesitzverbot für Bürger ohne politische Verbindungen) ist die Mordrate 10 X so hoch wie im waffenrechtlich liberalen Arlington. Nicht allein, daß die legale Verfügbarkeit von Waffen also keinen Kriminalitätsanstieg bewirkt, muß man konstatieren, daß ein Gewaltverbrecher augenscheinlich das Risiko in Arlington scheut und sich daher lieber über Bürger von Washington hermacht.

In Kennesaw/Georgia, einer Vorstadt der Olympiastadt Atlanta, existiert seit 1982 ein Gesetz, welches jedem Haushalt den Besitz einer Schußwaffe vorschreibt. Bereits in den ersten 7 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes fiel die Einbruchsrate um 89% (während sie im selben Zeitraum im ganzen Staate Georgia nur um 10,4% sank). Die Mordrate lag vor und nach Verkündung des Gesetzes (von dem nur Kriminelle und Mitglieder bestimmter Religionsgruppierungen ausgenommen sind) bei "Null", während sie in Washington DC zwischen 1976 und 1992 um 134% anstieg - möglicherweise bedingt dadurch, daß das Gesetz, welches den privaten Waffenbesitz verbot, dort 1975 in Kraft trat.
-------- Crime, Deterrence and .....
Eine andere Darstellung wurde bereits im Magazin für die Polizei publiziert und soll die Beobachtungen von LOTT und MUSTARD bestätigen. In "I" wurden die Bundesstaaten aufgelistet, in denen zum Berichtszeitraum weniger als 0,1% der Bevölkerung einen Waffenschein (d.h. eine Erlaubnis zum Führen einer Schußwaffe) besaßen (insgesamt 11), unter "II" finden sich die 22 Bundesstaaten, wo zwischen 0,1 und 1% der Bevölkerung eine derartige Bewilligung hatten und unter "III" sind subsumiert die 17 Bundesstaaten, in denen mehr als 1% der Einwohner Waffen führen darf (auch, weil das Waffenführen analog mancher Kantone in der Schweiz generell erlaubt ist).

Eine weitere ganz aktuelle Untersuchung wirft auch ein beredtes Licht auf die Forderungen nach Einschränkung des legalen Waffenbesitzes: In Florida ist kürzlich das Gesetz erlassen worden, welches das verdeckte Tragen einer Schußwaffe erlaubt. In der Folge gingen die Überfälle auf Einheimische zurück, während die Zahl der (auch über unsere Medien verbreiteten) Übergriffe auf Touristen in demselben Umfange zunahmen. Die Befragung der Täter zeigte, daß diese die Konfrontation mit den möglicherweise bewaffneten und daher zum Widerstand fähigen Einheimischen scheuten, vor allem, wo sie (aufgrund der Bestimmungen im internationalen Flugverkehr) auf mit Sicherheit unbewaffnete Touristen als dankbare Opfer ausweichen konnten.

Beispiel ENGLAND und WALES

Aufgrund der oben bereits angesprochenen Katastrophe von Dunblane, wo ein polizeilich als gewalttätig bekannter Mann (dem dennoch seine Waffenbesitzberechtigungen nicht abgenommen wurden!!!) in einer Schule zahlreiche Kinder und Erwachsene tötete, soll hier eine massive Änderung des Waffengesetzes erfolgen mit einem Verbot fast des gesamten legalen Waffenbesitzes (wenn man bedenkt, daß vom Tag des Attentates bis hin zur LABOUR-Vorlage gerade einmal zwei Monate vergangen sind, kommt der Verdacht auf, daß hier ein Papier bereits in der Schublade dem Tag entgegenschlummerte, an dem man es präsentieren konnte).

1994 wurde in England und Wales 4104 bewaffnete Raubüberfälle verübt (d.h. 7,92 pro 100.000 Einwohner), in der Schweiz dagegen nur 434 (d.h. 6,31 pro 100.000 Einwohner). Für dieses genannte Jahr nennt das Innenministerium die Zahl von 190.000 legal besessenen Faustfeuerwaffen in England und Wales (= 370 pro 100.000 Einwohner), während das der Schweiz 1.300.000 davon angibt (= 18.570 pro 100.000 Einwohner) (8). Sind die Schweizer also doch bessere Menschen - oder ist dort das Risiko für den Gewalttäter einfach nur höher? "Trotz der seit 1920 (Anm.d.Verf.: in England) existierenden Registrierung gibt es keine Anzeichen für eine Austrocknung des Zuflusses illegaler Waffen" (8). Sicher ist aber, daß Raubdelikte mit Schußwaffen in der Schweiz seit Jahren geringer als in England und Wales sind und daß (nach Einführung der "Jugoslawien-Verordnung") auch die Delikte gegen Leib und Leben der Schweizer gegenüber den eher waffenlosen Engländern und Walisern zurückgehen.

Beispiel DEUTSCHLAND

Würde ein restriktives Waffengesetz kriminalitätsmindernd sein, so müßten die bundesdeutschen Statistiken in Europa sehr freundlich dastehen. Das Gegenteil ist aber der Fall.

Diese Beispiele bzw. Gegenüberstellungen belegen, daß sich ein liberales Waffengesetz kriminalitätsmindernd, zumindest aber -modifizierend auswirkt. Es bleibt zu hoffen, daß an dieser Stelle nicht das Argument kommt, der deutsche Bürger hätte nicht das Verantwortungsgefühl oder die Zuverlässigkeit der Österreicher, Schweizer oder US-Amerikaner, seriös mit Schußwaffen umzugehen. "Die offensichtlichste Tatsache für die Politik ist, daß die Reduktion der Verfügbarkeit von Waffen für `gewöhnliche Leute` fast nichts zur Verringerung der Gewaltkriminalität beiträgt"




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III. DAS GEWALTMONOPOL DES STAATES




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In der Diskussion um eine Liberalisierung (aber auch Verschärfung) des Waffengesetzes wird neben der Warnung vor den "amerikanischen Verhältnissen" gern auch in Ermangelung harter Daten die Gefährdung des "Gewaltmonopols des Staates" als Argument für restriktive Formulierungen im bzw. Anwendungen des Waffengesetzes in die Waagschale geworfen.

Auch hier liegt eine (vorsätzliche? aus Unkenntnis geborene?) Fehleinschätzung mit weitreichenden Konsequenzen vor.

Das "Gewaltmonopol" bezeichnet das von den Angehörigen einer Gemeinschaft an "den Staat" abgetretene Recht (und die Pflicht!) zur Straftatverfolgung, -ahndung und (soweit möglich) auch der -vereitelung. Es tangiert dabei in keinerlei Hinsicht das im Grundgesetz verankerte Recht auf Notwehr und Nothilfe, welches ausschließlich im Augenblick höchster Gefährdung für Leib, Leben und Eigentum in Anspruch genommen werden kann. Ist es also einerseits Pflicht des Staates, seine Bürger zu schützen bzw. Übergriffe auf ihre Unversehrtheit, ihr Eigentum und ihre Lebensqualität zu ahnden, so hat der Bürger andererseits das Recht, im Moment höchster Gefahr seinen Schutz in die eigenen Hände zu nehmen. Dieses Notwehrrecht als Gefahr für das "Gewaltmonopol" zu bezeichnen offenbart ein erschreckendes Unverständnis für rechtstaatliche Dinge. Da eine Straftatvereitelung durch die Polizei nur in Ausnahmefällen überhaupt möglich ist, stellt die Aufgabe dieses Grundrechtes den Bürger gegenüber krimineller Gewalt völlig schutzlos.

Als Ordnungsrecht kann das Waffengesetz aber schon allein von seiner Zweckbestimmung her das Gewaltmonopol nicht tangieren. Lediglich die mißbräuchliche Verwendung von Schußwaffen (also z.B. über das Notwehrrecht hinaus oder bei einer Straftat) durch den Bürger - eine strafrechtlich relevante Angelegenheit! - kollidiert mit diesem Gewaltmonopolanspruch.

Mit einem Waffengesetz kann man erschweren oder verhindern, daß der Jäger jagen, der Sportschütze schießen und der Sammler kulturhistorisch tätig werden kann und erst recht kann man mit ihm erschweren oder verhindern, daß man sich legal aus einem Schutzbedürfnis heraus Waffen beschafft - nicht dagegen kann es verhindern, daß der Kriminelle Waffen bekommt und diese auch einsetzt. Bei einer Umfrage Ende der 80er Jahre unter us-amerikanischen Polizeichefs und Sheriffs verneinten 91,2% die Frage "Glauben Sie, daß ein Feuerwaffenverbot die Möglichkeiten vermindern wird, wo Verbrecher solche Waffen bekommen?" Und 88,2% verneinten, "daß ein Verbot des privaten Besitzes von Feuerwaffen als Folge weniger Verbrechen mit solchen haben würden."

Konsequenz daraus: Das geltende Bundeswaffengesetz und seine Durchführung schaffen eine Situation, durch welche der (wie es so schön immer heißt) "im allgemeinen gesetzestreue Bürger" entweder eine strafbedrohte Ordungswidrigkeit begehen muß, um sein im Grundgesetz garantiertes Recht auf Notwehr und Nothilfe ausüben zu können, da der deutsche Staat ihm unter Verweis auf das angeblich gefährdete Gewaltmonopol verweigert, sich legal in den Besitz des hierfür nötigen Mediums zu versetzen, oder sich unter dem Vorwand, Sportschütze oder Jäger werden zu wollen einer entsprechenden Vereinigung anschließen muß. Und schon kommen die Schützenvereine in die Kritik, da ihnen sogleich unterstellt wird, sie seien lediglich "Waffenbeschaffungsorganisationen", gleichwohl dem um seinen Schutz bedachte Bürger keine andere Wahl gelassen wird.

Als Ordnungsrecht wendet sich das Waffengesetz lediglich an die Mitglieder der Gesellschaft, die sich den Spielregeln dieser Gemeinschaft unterwerfen - und das ausgiebig. Mit einem Schutz des Gewaltmonopols des Staates hat das nicht im Entferntesten zu tun. Damit aber wird unter dem Deckmäntelchen der Kriminalitätsprävention der staatstragende Bürger ohne jede Notwendigkeit eines weiteren seiner grundgesetzlich garantierten Rechte beraubt. Bedrohen etwa Axel Schulz und Henri Maske auch das Gewaltmonopol, weil sie bei einem Überfall dem Angreifer besser Paroli bieten können als der Normalbürger (oder weil sie sogar als Risikoopfer eingestuft und daher in Ruhe gelassen werden??)? Mit einem Ordnungrecht kann man keine Kriminalitätsprävention betreiben - mit der Gewerbeordnung ist schließlich auch nicht der Heroinhandel einzudämmen.

IV WER IST PRIVILEGIERT?

Privilegiert ist grundsätzlich jeder, der in einer bestimmten Situation gegenüber anderen gleicher Ausgangslage eine Vorteil bekommt und der daher kein Interesse daran hat, die bestehende Lage zu ändern. Laut entsprechender Verfügungen der Innenminister resp. -senatoren der Länder darf jeder Polizeibeamte fast zu allen Zeiten auch außerhalb des Dienstes seine Dienstwaffe führen - unbeschadet vom Grad seines Geübtseins damit. Daß ein Polizeibeamter innerhalb des Dienstes gefährdeter ist als der "Normalbürger" wurde bislang noch nicht schlüssig bewiesen, soll aber hier nicht bezweifelt werden. Jeder Polizeibeamte möge sich einmal fragen, wie oft er in seinem Leben während des Dienstes seine Waffe aus einer echten Notwendigkeit heraus gezogen bzw. sogar eingesetzt hat (von SEK- etc. -Mitgliedern hier einmal abgesehen).

Daß ein Polizeibeamter außerhalb seines Dienstes einer erhöhten Gefährdung unterliegt als sein Nachbar in der Straße, kann aber nun wirklich nicht behauptet werden. Warum also die Bevorzugung (Privilegierung) mit der Waffe in der Regel schlecht ausgebildeter Beamter gegenüber dem "Normalbürger"? Es wird immer wieder von Gegner liberaler Waffengesetze behauptet, eine Schußwaffe wäre zur Abwendung einer akuten Gefahr nicht geeignet und eine weite Verbreitung von Waffen in der Bevölkerung der inneren Sicherheit abträglich. Dies scheint jedoch nicht für Polizeibeamte zu gelten.

(Die Diskussion um die Schießausbildung von Polizeibeamten soll hier tunlichst vermieden werden; unbestritten ist, daß der Durchschnitts-Sportschütze mit mehrmaligem Schießtraining in der Woche den allermeisten Polizeibeamten im Umgang mit Waffen überlegen ist. Wer dies bestreitet, möge bitte die Unglücksfälle der letzten Zeit erläutern. Und um hier keine falschen Ideen aufkommen zu lassen: ich freue mich über jeden Polizeibeamten, welcher außerhalb seines Dienstes eine Waffe führt, da dies - siehe die Grafiken bzw. Tabellen - der "inneren Sicherheit" sogar zuträglich ist. Nur sollte dieses Privileg auch auf die anderen Bürger ausgedehnt werden).

Bei der Erörterung von Privilegien fällt in Bezug auf das Waffengesetz bald der Begriff des "Bedürfnisses". Zur Erlangung einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist neben der Sachkunde und der Zuverlässigkeit auch der Nachweis eines "Bedürfnisses" für der Erwerb einer Schußwaffe nötig. Der Antragsteller muß (in Deutschland) glaubhaft machen, daß er mehr als andere eine Waffe braucht - sei es zum Jagen, Sportschießen oder zum Sammeln. Ein Schutzbedürfnis wird dabei in der Regel (beim Normalbürger) nicht anerkannt.

Ein "Bedürfnis" nachzuweisen ist jedoch viel schwieriger als Handhabungssicherheit, Trefferbilder oder Sachkunde und Unbescholtenheit - gleichwohl dies wiederum die Kriterien sind, die am ehesten eine mißbräuchliche oder auch nur fahrlässige Verwendung verhindern. Dementsprechend mußte und muß die Forderung nach Darlegung eines Bedürfnisses oft dafür herhalten, den Satz "sowenig Waffen wie möglich ins Volk" in den Alltag umzusetzen. Und dementsprechend wird die Forderung der Schützen-, Jäger- und Sammlerverbände nach Aufgabe des "Bedürfnisnachweises" von interessierten (= privilegierten) Kreisen stets abgelehnt.

Dies sicherlich auch aus dem Grund, daß ein "Schutzbedürfnis" sehr interpretationsfähig ist; mit wohlwollender Beurteilung ist ein Schutzbedürfnis sehr rasch anzunehmen, fehlt dieses Wohlwollen, so hat ein Antragsteller keine Chancen. Man mag sich überlegen, wer aus Politik, Verwaltung und Geldadel die nötigen Verbindungen für wohlwollende Beurteilungen hat.

Im weiteren Sinne vom Waffengesetz privilegiert sind auch die Angehörigen der Verwaltungsstrukturen, die mit der Durchführung des Waffengesetzes betraut sind. Ist "der normale" Polizeibeamte im Dienst zumindest prinzipiell gefährdet (entsprechend dem oben Gesagten), Schaden an Leib und Leben zu nehmen, so besteht eine solche Gefahr in den Verwaltungen nicht, da man es lediglich mit gesetzestreuen Bürgern zu tun hat. Es ist eine verständliche Regung, sich lieber in der warmen Stube um die Verwaltung von Gartenzwergen zu kümmern, als sich in die gefährlichen Niederungen der Kriminalität hinabzubewegen und daher dieses Privileg mit allen Mitteln zu verteidigen.

V FAZIT

Nach allen vorliegenden Erfahrungen besteht weder ein ausreichend nachweisbarer Zusammenhang zwischen der Ausgestaltung des Waffenrechts und dem Bestand an Waffen einerseits, noch zwischen dem Waffenbestand und dem Ausmaß der einschlägigen Kriminalität andererseits", will heißen, daß kein noch so rigides Gesetz mehr erreichen kann, als lediglich den kriminell irrelevanten Legalbesitz an Schußwaffen zu reduzieren, wie auch kein noch so liberales Gesetz die (Schußwaffen)Kriminalität in die Höhe treibt. Was also bewirkt überhaupt ein restriktives Waffengesetz? Folgende Thesen sollen ein Resümee darstellen.

Ein restriktives Waffengesetz ...

I.) ... nutzt dem Gewaltverbrecher, der sich darauf verlassen kann, daß die meisten seiner potentiellen Opfer mit Behörden- bzw. Staatshilfe wehrlos gemacht bzw. gehalten wurden/werden.

II.) ... nutzt dem Privilegierten, der als einer der wenigen Wehrhaften in einer großen Zahl von Wehrlosen ein hohes Risiko für Gewaltverbrecher darstellt, welche - siehe 1) - dafür zahlreiche schutzlose Bürger zum Ersatz angeboten bekommen.

III.) ... signalisiert dem Ausland, daß man dem deutschen Bürger grundsätzlich mißtrauen muß, da dieser in seinem Grundwesen aggressiv und undiszipliniert ist und es an dem für den Umgang mit Waffen nötigen Verantwortungsbewußtsein mangeln läßt.

IV.) ... nutzt den Polizeigewerkschaften, da der hierdurch bedingte Anstieg der Kriminalität zuverlässige Argumente für personalpolitische Aktionen bietet.

V.) ... nutzt der für seine Durchführung nötigen aufgeblähten Verwaltungsstruktur, die Stellen besetzt, auf denen man ungefährdet tätig sein kann (anders z.B. als im Bereich der Organisierten Kriminalität, wo man durchaus einmal seinen Kopf riskieren kann), da die Zielgruppe der Bürger und nicht der Kriminelle ist und die bei einer Liberalisierung des Waffengesetzes weitgehend überflüssig würden.

VI.) ... nutzt den Politikern, die hier einen Aktionismus an den Tag legen können, den der nicht weiter nachdenkende Bürger als positiv für die innere Sicherheit bewertet.


"Dieser Staat braucht ein gewisses Maß an Terrorismus, um seine Maßnahmen gegen seine Bürger zu rechtfertigen", hat die GRÜNEN-Abgeordnete Ditfurth einmal festgestellt. Ersetzen wir das Wort "Terrorismus" durch "Gewaltkriminalität", so kann diese These durchaus übernommen werden.

Um nicht mißverstanden zu werden: mit diesem Artikel soll (eigentlich) kein Streit geschürt und kein "böses Blut" erzeugt werden.

Er soll jedoch zum Nachdenken veranlassen und so ggf. zum Anlaß fundierter Kritik werden, denn der Verdacht, ein liberales Waffengesetz könne den Anstieg der Kriminalität bremsen, steht im Raum und muß schlüssig und nachvollziehbar widerlegt werden.

Vor allem soll mit diesem Referat auf eine sehr komplexe Problematik hingewiesen werden, welche eng mit den Begriffen "mündiger Bürger" und "Demokratie" - aber auch mit "Obrigkeitsstaat" und "Staatsverdrossenheit" verbunden sind. Gegenteilige Meinungsäußerungen sind erwünscht, sollten sich bitte jedoch auch an Fakten orientieren und Emotionen auslassen.


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LITERATUR


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(1) Gregor Wensing, Die sagenhaften amerikanischen Verhältnisse, Magazin für die Polizei Nr.224
(2) DWJ - Obrigkeit in Existenz bedroht
(3) Leonid Tarassuk, Beispiel Sowjetunion - Keine "Waffen im Volk" aber ständig steigende Mordraten, Internationaler Waffen-Spiegel 3/81
(4) Sergej Bykowski, Der Krieg der Gesetze betrifft auch die Polizei, Magazin für die Polizei Nr.187
(5) Georg Gmeiner, 93,7 Prozent sagen nein, Magazin für die Polizei Nr.194
(6) Wolfgang Dicke, Strenges Gesetz reduziert Straftaten, Deutsche Polizei, 2/94
(7) G.Kleck, Policy Lessons from Recent Gun Control Research, Law & Contemporary Problems, Vol.49 No1, Duke University, NC, 1986
(8) R.A.I.Munday, Beeinflußt das Niveau des Schußwaffenbesitzes das Niveau der Gewaltakte? 1996
(9) Dr.Franz Császár, Waffenrecht und Schußwaffenkriminalität, Österreichische Richterzeitung 9/1994

Die Autoren:
Dr.jur. Hans Scholzen ist als Rechtsanwalt einer der wenigen Kenner des deutschen Waffengesetzes; seine waffenrechtlichen Artikel erscheinen seit über 5 Jahren allmonatlich in der Zeitschrift Deutsches Waffen Journal; er ist 1.Vorsitzendes des Verband für Waffentechnik und -geschichte e.V.

Gregor Wensing ist Sachverständiger für deutsche polizeilich und militärisch geführte Hand- und Faustfeuerwaffen, bestellt vom Verband für Waffentechnik und -geschichte e.V.; der Fachautor vertritt die deutschen Waffen- und Munitionssammlerverbände in der Federation of European Societies of Arms Collectors (FESAC)

Dieser Artikel erschien gleichzeitig im Deutschen Waffen-Journal (März 1997) und im Magazin für die Polizei (Januar-Februar/97 und März/97). Die Absicht war hierbei, eine Breitenwirkung zu erzielen: über die international gelesene Insider-Zeitschrift DWJ sollte bekannt gemacht werden, dass in dem bei Behörden verfügbare MfdP diese Daten publiziert wurden. Gleichzeitig wurde dieser Artikel den führenden deutschen Print- und Äthermedien zugänglich gemacht.

Der Ergebnis war überwältigend: weder die Behörden noch die Medien hatten Interesse an harten und nachprüfbaren Daten.

Titus
27-04-2003, 11:22
Original geschrieben von jkdberlin
Aus den Berliner Fenster, dem TV-Sender in den U-Bahnen von Berlin:

In Berlin fanden in der ersten Aprilhälfte 231 Überfälle und Körperverletzungen mit den seit dem 01.04. verbotenen Waffen statt.
Das sind 16,5 pro Tag...

Grüsse Soviel also zur Wirksamkeit des WaffG ... wie sieht das mit der Notwendigkeit aus? Nicht das der obige Artikel dazu nicht genug sagt, aber wie viele Überfälle gab es in der gleichen Zeit mit legalen oder schon früher illegalen Waffen bzw. mit zu Waffen umfunktionierten Alltagsgegenständen?

hobbes_s
27-04-2003, 12:34
Hier sind Zahlen aus den vergangenen Jahren, allerdings aus Frankfurt/Main. Ich denke, sie sind trotzdem recht aussagekräftig und belegen den Unsinn, den die Ministerialbürokratie gerade verzapft:

http://www.fwr.de/16-07-2002%20Toetungsdelikte%20FRA.htm

Der interessanteste Fakt ist wahrscheinlich, daß es keinen einzigen Fall in der Statistik gibt, in den legale Sportwaffen involviert sind.

Und bevor jetzt wieder jemand das bekannte Argument von den legalen Waffen des Robert Steinhäuser anführt: auch nach dem alten WaffG hätte Steinhäuser eigentlich über keine Waffen mehr verfügen dürfen. Es gab schon vorher Auffälligkeiten und Unregelmäßigkeiten, auf die die Behörden nicht reagierten.

Insofern ist eine Verschärfung des Waffenrechts, wie sie im neuen WaffG verankert wurde (und in der WaffVO fortgeführt wird), völlig ungeeignet, um die Sicherheit der Bevölkerung zu erhöhen. Dafür werden aber etliche Millionen Sportler kriminalisiert... ist doch auch was schönes.

Diese Regierungskoalition hat sich gerade meinen Rest an Vertrauen endgültig verspielt.

Mfg

Harald

shenzhou
08-12-2003, 19:34
Es soll ein verantwortungsbewußter Umgang mit Waffen gesichert werden, daher bin ich durchaus für einen Waffenschein!
Dieser sollte durch eine Eignungsprüfung vergeben werden, damit die Leute wirklich wissen womit sie da umgehen. (Ungefähr wie bei den Gürtelprüfungen, die ja auch eine Belohnung im Grunde darstellen)

Es sollte ein Previleg darstellen eine Waffe zuführen und genauso sollte damit umgegangen werden.


(Das ist nur ein kleiner Gedankenanstoß und soll nur zum Nachdenken anregen... )





den aspekt find ich schon ganz interessant.


Aber: hei,wenn chakus als "flexible Würgewaffe" verboten werden,dann denk ich doch, jedes drahtseil jede dickere schnur ist genau so dran.

das ist doch so,alswenn man eine pistole verbietet,weil man damit jemanden erschlagen kann.

Monkey
08-12-2003, 20:04
brilliant wie das jugend"schutz"gesetz der usa. waffen werden ab kindesalter anerzogen und sind schnell besorgt. aber alkohol etc sind ab 21... ist das logisch? wer hindert die kids dran, die tankstellen zu stürmen?! ;)

ähnlich mit dem chaku hier zu lande, oder mit den waffen. man braucht schon fachwissen, um mit einer nichtschusswaffe einen menschen ernsthaft zu verletzen, gar zu töten. mit schusswaffen kann fat jeder spinner umgehen, bzw menschen verletzen

hi shen :)

Innards
16-07-2004, 15:05
hmm ich betreibe Kickboxen habe also nicht so die grosse ahnung von waffen etc aber ich frage mich warum man solche waffen dann nich einfach nur noch in Dojos erlaubt , in einen waffenschrank steckt und dann im training ausgibt ... dann muss auch gewisse techniken nicht weglassen ... fände ich jetzt einmal ganz sinvoll ;)

Ryo
16-07-2004, 15:48
Also ich find Waffenverbote auch irrwitzig!

Leute mit Krimineller energie kommen ohne weiteres an eine schwarze Schusswaffe oder sonstiges!

Sinnvoll find ich den totalen verbot nicht KK spezifischer Waffen ala "Totschläger".
Ebenso sollten KKler ohne Zusatzkosten durch entsprechende Prüfung (Führungszeugnis, Geistige Eignung) gestattet sein die "Waffe" zu führen dessen Umgang sie erlernen.

So sieht es so aus das man als normaler Bürger total unbwaffnet den schwer bewaffneten Kriminellen gegenübersteht und keine Chance hat...

Wie man sieht bringt ein Verbot nicht viel...

Ich denke sogar manchmal, das wenn jedr Bürger das Recht auf eine Waffe hätte sich viele überlegen würden den anderen Anzugreifen, denn die Gefahr das der Angreifer selber verletzt wird ist viel größer. Fakt ist aber auch das viele Menschen geistig nicht reif genug sind um eine Waffe zu führen.

Und würgen mit dem NunChako? hmmm ich glaub ich lass meine Zahnseide lieber daheim sonst bekomm ich noch ärger ;-)


PS: Nicht Waffen töten Menschen, Menschen töten Menschen!

ps3ud0nym
16-07-2004, 16:00
Also ich find Waffenverbote auch irrwitzig!

[...]

PS: Nicht Waffen töten Menschen, Menschen töten Menschen!

Ehm, aber du musst zugeben, dass es so deutlich schwieriger ist an Waffen ranzukommen. Es gibt bestimmt genügend Antisoziale, die gerne eine Waffe hätten aber nicht ran kommen. Wer weiss was solche Leute dann mit den Waffen anfangen würden? Ich finde Waffenverbot nicht die Bohne sinnlos.

Ryo
16-07-2004, 16:07
Ehm, aber du musst zugeben, dass es so deutlich schwieriger ist an Waffen ranzukommen. Es gibt bestimmt genügend Antisoziale, die gerne eine Waffe hätten aber nicht ran kommen. Wer weiss was solche Leute dann mit den Waffen anfangen würden? Ich finde Waffenverbot nicht die Bohne sinnlos.

Ja mag sein das es schwieriger ist das ist korrekt!

Aber nicht unmöglich, das ist dass problem daran!
Die richtig gefährlichen Waffen bekommst Du unter der Hand...

Und ob dich nun einer mit nem Kampfmesser oder mit nem Brotmesser absticht ist doch auch egal...

ps3ud0nym
16-07-2004, 16:40
[...]
Und ob dich nun einer mit nem Kampfmesser oder mit nem Brotmesser absticht ist doch auch egal...

In dem Fall hast du natürlich recht. Da soll man Grenzen setzen, was verboten ist und was nicht. Aber allein schon das Wort "Kampfmesser" - für welchen Zweck sind denn die gedacht? Küchenmesser kann man schon schwieriger einfach mal so in die Tasche stecken.

Harlequin
22-09-2004, 14:22
Hi...zu dem Thema hätt ich da doch spontan mal ne Frage:

Ich bin vor einiger Zeit von ein paar Polizisten überfallen wurden weil ihnen mein Gesicht irgendwie nich gefiel (ich gin völlig firedlich einen feldweg entlang) und man fand mein Trainingsnunchakku (kurze schnur, leichtes Holz).
Nu hab ich derzeit ne Klage wegen "Verstoß gegen das Waffengesetz" am Hals.

Hat hier irgendwer Erfahrung damit und weiß was mich da so erwarten kann?

mfg

Harlequin

Ryo
22-09-2004, 21:50
Ich denke mal das kommt darauf an wie sehr Du die Polizeibeamten verprügelt hast ;-)

Alfons Heck
22-09-2004, 21:57
Ich denke mal das kommt darauf an wie sehr Du die Polizeibeamten verprügelt hast ;-)
Aber Ryo,
dann wäre er doch nicht wegen "Verstoß gegen das Waffengesetz" angeklagt, sondern wegen Bestechungsversuch von Beamten im Dienst mit Ganzkörpermassage :troete:

Harlequin
22-09-2004, 21:58
hmm so eigentlich eher garnich?

Hätte man mit dem Teil auch garnich können.....ich hab mir das beim trainieren oft genug vor die Birne gehauen, das hat noch nichmal beulen gemacht.

Harlequin

Alfons Heck
22-09-2004, 22:02
Ich bin vor einiger Zeit von ein paar Polizisten überfallen wurden weil ihnen mein Gesicht irgendwie nich gefiel (ich gin völlig firedlich einen feldweg entlang) und man fand mein Trainingsnunchakku (kurze schnur, leichtes Holz).
Nu hab ich derzeit ne Klage wegen "Verstoß gegen das Waffengesetz" am Hals. Hat hier irgendwer Erfahrung damit und weiß was mich da so erwarten kann?
Erfahrung nicht, aber ein "Verstoß gegen das Waffengesetz" liegt wohl vor.
Woher wußten die, daß Du ein Nunchaku dabei hast? Hast Du "liebe" Freunde? Es ist eher unwahrscheinlich das die Dich ohne jeden Anlaß gefilzt haben?!?

Harlequin
22-09-2004, 22:12
Nun ja....sie äußerten einen "unbestimmten Verdacht" bezüglich des 1. Mai (eine Tatsache, die auch mein Anwalt vorleigen hat) und dürfen mich ja zum Zweck der Eigensicherung filzen.
Die Sache is halt das die Berliner /Brandenburger Frösche soweiso n stücke extremer sind als alle anderen.

Wie gesagt, ich ging lediglich einen Feldweg entlang ohne jemanden was zu tun, weil ich halt wo trainieren wollte, wo ich keinen störe, deswegen war ich ja so ca 2km von der nächsten menschlichen ansiedlung entfernt.

mfg


Harlequin

JuMiBa
22-09-2004, 23:22
Wie gesagt, ich ging lediglich einen Feldweg entlang ohne jemanden was zu tun, weil ich halt wo trainieren wollte, wo ich keinen störe, deswegen war ich ja so ca 2km von der nächsten menschlichen ansiedlung entfernt.


OK, Deine Version der Geschichte kennen wir jetzt... die der "Frösche" :cool: würde mich aber auch interessieren... ;)

Wie alt bist Du denn ?? Ich denke mal Du fällst noch unters Jugendstrafrecht und wirst mit ein paar Stunden gemeinnütziger Arbeit geläutert werden.

Gruß Micha

Harlequin
23-09-2004, 08:58
ich bin 21

und jap....die Version der Frösche würde MICH auch mal interessieren.(Besonders warum die Brandenburger Polizei nichts besseres zu tun hat als Feldwege zu patrollieren....)

Harlequin

JuMiBa
23-09-2004, 09:38
und jap....die Version der Frösche würde MICH auch mal interessieren.(Besonders warum die Brandenburger Polizei nichts besseres zu tun hat als Feldwege zu patrollieren....)


Was hast Du denn mit dem Nunchaku auf dem Feldweg gemacht ?? Warst Du auf dem Weg zum Training oder führst Du es immer bei Dir ??
Bist Du vorbestraft bzw. schon wegen anderen Kleinigkeiten bei Polizei und Staat bekannt ??

Gruß Micha

Harlequin
23-09-2004, 09:45
ich war auf dem Weg zu nem kleinen Waldstück um dort stress abbauen zu können (trainingstechnisch) ohne irgendjemanden zu stören, zu belästigen oder zu gefährden.

Naja ich bin als ich 17 war mal verhaftet wurden und angeklagt...da ich aber in dem Fall wirklich mal unschuldig war, ist die Klage fallengelassen wurden.

Harlequin

JuMiBa
23-09-2004, 09:58
Naja ich bin als ich 17 war mal verhaftet wurden und angeklagt...da ich aber in dem Fall wirklich mal unschuldig war, ist die Klage fallengelassen wurden.


Du schreibst... "in dem Fall wirklich mal unschuldig"... klingt so, als wären da noch ein-zwei Sachen. Erzähl einfach... ist ja anonym hier...

Gruß Micha

prometheus1984
10-07-2005, 18:09
daraufhin hat er sich dann knapp drei jahre nicht gemeldet...
:D :D :D

Schroeer
05-01-2007, 01:16
Wie is des jetzt ab wann darf ich messer an mir tragen in Österreich und ab wann kaufen und dergleichen.

enraged_Clown
05-01-2007, 02:51
Wie is des jetzt ab wann darf ich messer an mir tragen in Österreich und ab wann kaufen und dergleichen.
warte lieber noch 1-3 jahre

captainplanet
05-01-2007, 17:33
Du schreibst... "in dem Fall wirklich mal unschuldig"... klingt so, als wären da noch ein-zwei Sachen. Erzähl einfach... ist ja anonym hier...

Gruß Micha
Anonym. Interessanter Punkt. Das wollte ich eh schon seit längerem wissen. Wie ist das genau mit den Daten die ich bei der Anmeldung angegeben habe? Wenn ich schreibe daß ich vorhabe jemanden abzumurksen werdet ihr sie wohl an die Behörden rausrücken müssen. Wo genau verläuft denn die Grenze? Wenn jemand, was sicher auf einige hier am Board zutrifft, ein paar nicht ganz legale Sachen daheim rumliegen hat darf er hier davon berichten ohne sich deswegen Sorgen machen zu müssen?

Gasmann
05-01-2007, 19:14
Anonym. Wenn jemand, was sicher auf einige hier am Board zutrifft, ein paar nicht ganz legale Sachen daheim rumliegen hat darf er hier davon berichten ohne sich deswegen Sorgen machen zu müssen?
Wenn der Staatsanwalt davon Wind bekommt, wird's unangenehm.

noppel
05-01-2007, 21:41
"...es war präventive notwehr!"

captainplanet
11-01-2007, 14:46
Wenn der Staatsanwalt davon Wind bekommt, wird's unangenehm.
Immerhin hat JuMiBa jemanden aufgefordert, von Straftaten zu berichten mit dem Hinweis daß hier ja alles anonym ist. Das läßt drei Möglichkeiten offen:

JuMiBa ist ein Spitzel der Staatsanwaltschaft und will uns alle in die Scheiße reinreiten,
JuMiBa war geistig abwesend als er das geschrienben hat oder
wir sind hier freier als Du denkst.

CELLARD00R
29-03-2007, 20:58
waffen gesetze schon und gut aber meiner meinung nach werden waffengesetzte zu sehr überbewertet.....egal ob man gesinnungsethiker oder verstandesethiker istes schwieriger einen menschen zu erwürgen,mit dem baseballschläger den schädel zu zertrümmern oder durch mehrere messerstiche zu töten usw als "einfach" abzudrücken(weil mann einfach mehr aktionen durchführen muss,wie z.b eine weile lang die kehle fest zudrücken oder mehrere mal zuzustechen....bitte an diesem punkt nicht schreiben das auch ein messer mit einem stich töten kann,das weis ich aber die meisten menschen haben keine erfahrung mit dem geziehltem verletzen eines menschen)
als ein mädchen mit einem butterfly messer ein anderes mädchen tödlich verletzte wurden alle butterfly messer verboten...ist das richtig??

viel eher ist meiner meinung nach die frage wer darf eine waffe tragen und warum/wofür??

damit meine ich nicht das gemeine volk...sonder eher die exicutive,
überlegt doch mal,ausser die förster sind nur die exicutive im ständigen gebrauch einer waffe....und was macht man mit einer waffe wenn man eine hat??

genau man drückt ab...zumindest kann man ein sehr großen psychologischen druck damit ausüben....ich habe es schon mehmals am eigenen leib erfahren wie mir die exicutive gewalt mit waffen gedroht hat.
etwas kleines aus meinem erlebten....
z.b wurde einmal mir eine waffe an den kopf gehalten weil der bgs beamte einfach nicht wollte das ich mich bewege...sehr banal aber so war es.....ein anderes mahl wurde mit gezogener waffe ich dazu aufgefordert stehenzubleiben (ich hatte mein mp3player auf und hörte ihn schlicht nicht) und hatte nicht angst das der beamte mir ins bein schießt sondern das er danebenschießt und etwas schlimmeres trifft....das ist wirklich nur ein kleiner teil meines erlebten
was will ich damit sagen?....es sollte so sein das einfach keiner eine waffe hat die ein anderes lebewesen töten kann

ich meine wir sind menschen und wenn wir den leichteren weg des gebrauchs einer waffe gehen mit der man auch menschen gewollt oder ungewollt töten kann,dann schande über uns....wir sollten nicht faul sein sondern den mut haben unseren verstand zu gebrauchen,denn e sgibt immer eine alternatieve

wie gesagt ich würde es mir wünschen ein allgemeinen verbot aller schußwaffen zu sehen :thx:

CELLARD00R
29-03-2007, 21:23
Immerhin hat JuMiBa jemanden aufgefordert, von Straftaten zu berichten mit dem Hinweis daß hier ja alles anonym ist. Das läßt drei Möglichkeiten offen:

JuMiBa ist ein Spitzel der Staatsanwaltschaft und will uns alle in die Scheiße reinreiten,
JuMiBa war geistig abwesend als er das geschrienben hat oder
wir sind hier freier als Du denkst.

ERST VOR EIN PAAR JAHREN WURDE DAS DATENSCHUTZ GESETZ GEÄNDERT
grund?? der 11.september und die damit verbundenen befürchtungen diverser terrornschläge....WIR SIND GLÄSERNE MENSCHEN!!

bitte glaubt mir eins meine lieben freunde....wie sind hier (weder hier oder im internet) weder anonym noch sonstetwas das sollte euch allen bewusst sein....

ich weiß aus sicherer quelle das gar nichts anonym ist!!!

DocDog
29-03-2007, 21:26
Big Brother is watching you:cool2:

FrAgGlE
29-03-2007, 21:29
Und würde der große Bruder mitlesen, müssten einige wegen Dummheit für immer weggesperrt werden ;)

CELLARD00R
29-03-2007, 21:31
Und würde der große Bruder mitlesen, müssten einige wegen Dummheit für immer weggesperrt werden ;)

ich fühle mich keineswegs angesprochen aber definiere doch mal deine aussage!!

DocDog
29-03-2007, 21:33
Leider ist Dummheit ja noch kein Straftatbestand (schreibt man das so? Ich kenn mich da nicht aus:D ). Sonst wäre die Welt ein friedlicherer Ort;)

CELLARD00R
29-03-2007, 21:36
Leider ist Dummheit ja noch kein Straftatbestand (schreibt man das so? Ich kenn mich da nicht aus:D ). Sonst wäre die Welt ein friedlicherer Ort;)

leider liegt die dummheit eines menschen in der weise wie man diesen betrachtet!

ein hoher oder niedriger IQ macht noch keinen klugen oder dummen menschen...
ist leider so;)

DocDog
29-03-2007, 21:42
Versteh ich nich:idea: ;)

CELLARD00R
29-03-2007, 21:50
Versteh ich nich:idea: ;)

nun ja die definition von intelligenz ist....
die verknüpfung von zwei informationen (oder mehr) um einen neue information zu erhalten....

da unser leben jedoch so koplex aufgebaut ist reicht es oft nicht verschiedene informationen miteinenader zu verknüpfen um in der welt "klarzukommen"....

ansonsten müsste man zum beispiel savons auch für dumm erklären obwohl sie zu sehr viel imstande sind zu tun....

...ich glaub ich habe noch nie versucht mit so wenig worten etwas zu erklären :hammer:

FrAgGlE
29-03-2007, 22:19
...ich glaub, Doc und ich müssen noch mächtig viel von Deinem Zeug rauchen, um in Deiner Welt mitphilosophieren zu können :D

DocDog
29-03-2007, 22:24
Wo gibts was zu Rauchen? Ich bin dabei:D (Aber psssssssst, lass das bloß nicht die Bullizisten hören;)

CELLARD00R
30-03-2007, 02:23
...ich glaub, Doc und ich müssen noch mächtig viel von Deinem Zeug rauchen, um in Deiner Welt mitphilosophieren zu können :D



was soll man dazu noch sagen ausser "high for a night and slow for a month"....und...
naja der eine kapierts der andere nicht....vielleicht seid ihr zu "dicht"?


ps: ich hoffe nur ihr "DENKT" wenigstens nach bevor ihr zuschlagt.... :smack:

enraged_Clown
30-03-2007, 05:11
was soll man dazu noch sagen ausser "high for a night and slow for a month"....und...
naja der eine kapierts der andere nicht....vielleicht seid ihr zu "dicht"?


ps: ich hoffe nur ihr "DENKT" wenigstens nach bevor ihr zuschlagt.... :smack:
ich persönlich würde da dem doc auch nicht trauen. er ist nämlich "räusper" türke. wir beide wissen denke ich doch, das geistig nicht viel von den osmanen zu erwarten ist.

CELLARD00R
30-03-2007, 10:16
ich persönlich würde da dem doc auch nicht trauen. er ist nämlich "räusper" türke. wir beide wissen denke ich doch, das geistig nicht viel von den osmanen zu erwarten ist.



also ich mag die türken...
..... welche ich nicht besonders ausstehen kann sind die stereotypen von "kanacken" oder besser gesagt das "kanackische verhalten" von dem aspekt her ein volles JA für dich:rolleyes:

was die osmanen angeht....
nun ja ganz stimmt das nicht.....
knapp 800jahre herrschaft ist doch nicht ohne....abgesehen davon muss man fragen was in den frühen jahren der herrschaft im gegenpol in "europa" damals an technologischem vortschritt gehabt hat....(im begin des späten 18 jahrhunderts,anfänge der dampfmaschiene und damit die grundlage zur industrialisierung usw)....so gut wie gar keine

ich sage es mal so.....die schuheabsätze wurden immer höher damit man "angenehm" durch die kacke waten kann....ein anderes beispiel....
als es zu unsittlich galt sich zu waschen und es sogar daraufhin strafen gab (16 und 17 jahrhundert) haben die osmanen die körperliche pflege schon immer als höchstes gut gehalten


kurz.....informiere dich bitte zuerst bevor du eine aussage triffst;)

FrAgGlE
30-03-2007, 10:54
Ist halt jetzt die Frage, wo man den osmanischen Doktore einordnen soll...

Ob der zum "kanakischen Stereotypen" gehört lässt sich schwer sagen, aber er ist tätowiert, trägt ne "fette" Lederjacke, hängt beruflich mit Assis ab und böse Zungen behaupten, der hat ne "Wumme":ups:

Also ich weiss ja nicht :o

CELLARD00R
30-03-2007, 10:59
Ist halt jetzt die Frage, wo man den osmanischen Doktore einordnen soll...

Ob der zum "kanakischen Stereotypen" gehört lässt sich schwer sagen, aber er ist tätowiert, trägt ne "fette" Lederjacke, hängt beruflich mit Assis ab und böse Zungen behaupten, der hat ne "Wumme":ups:

Also ich weiss ja nicht :o

:hammer:
evtl. irren wir uns....die hoffnung stirbt nie....hoffentlich;)

FrAgGlE
30-03-2007, 11:01
Ich glaub, bei dem ist leider schon Hopfen und Malz verloren - leider trifft dieses auf viele zu ;)

Zum Glück sind wir noch einigermaßen normal :D

DocDog
30-03-2007, 11:07
Ich find das jetzt nicht nett von euch:cry: Bedenkt, dass ich auch Gefühle hab und Schweineherzen ebenfalls bluten können:( Außerdem ist stereo out und surround in:teufling:

Die Wumme hab ich nur, um mein Ego aufzupolieren:D

Gruß,
Doc

P.S. Was ist denn nun mit dem Gras?

CELLARD00R
30-03-2007, 11:14
Ich find das jetzt nicht nett von euch:cry: Bedenkt, dass ich auch Gefühle hab und Schweineherzen ebenfalls bluten können:( Außerdem ist stereo out und surround in:teufling:

Die Wumme hab ich nur, um mein Ego aufzupolieren:D

Gruß,
Doc

P.S. Was ist denn nun mit dem Gras?




:megalach:
:hammer: :hammer:

:respekt:

der war gut:megalach:

CELLARD00R
30-03-2007, 11:14
5.1 dolby surround :megalach:

Kreuzfahrer
30-03-2007, 11:16
Glaubt dem Osmanen kein Wort der ist bei ElKaida und sein Oberguru Osama hat nen LAden oder dieser andere Scheich,wird die Execution von euch befehlen wenn ihr ihn mit Stoff versorgt:D

CELLARD00R
30-03-2007, 11:18
pssst hey brauchst du??.....isch hab dem beste von dem ganze welt weist du??.....hey psst ...alter psssst brauchst du alter ??:megalach:

DocDog
30-03-2007, 11:22
@Kreuzfahrer
Kaum erwähn ich das Wort "Schwein", schon kommst Du an:mad: Gehörst wohl auch zu den Leuten wie Clown, die mich nicht leiden können:teufling:

Dir werd ich bei Gelegenheit noch eine kümmelhafte Abreibung verpassen:aufsmaul: :boxing: (Obwohl der Basi ja eher Dein Ding ist:D )

Apropos: Lass mal heute Abend telefonieren und einen Ort ausmachen. (Aber psssssst: Ich hab gehört, BigBro is watching u:cool: )

@Cellardoor
Alter, was ist denn mit Deiner Aussprache passiert!? Du rauchst wohl schlechten Stoff!

Kreuzfahrer
30-03-2007, 11:31
Ok rufst du an oder muß ich?Isch hab konkret krasse Motorradkette isch masch disch wech:sport069: :krank011: :D

Ich glaube unser Freund hier springt zuviel im Plenum rum und konsumiert schon CRÄÄCCCKKK,Cannabis reicht da schon net mehr:rolleyes:

CELLARD00R
30-03-2007, 11:37
@Cellardoor
Alter, was ist denn mit Deiner Aussprache passiert!? Du rauchst wohl schlechten Stoff!


ich glaube das nennt man integration:rolleyes:
:hammer:schlechtes weed erwischt bringt nichts ist wohl schwizer hasengras....mann und der dope drückt so in der lunge....ist wohl nen guter pollen...

aber weist ja ein wenig thc und dein tag ist ok:cool:

auserdem haste thc in der blutbahn kannste f**cken wie ein truthan:D

Siddhartha
31-03-2007, 04:24
an enraged clown:
hast du schon mal darüber nachgedacht, warum verhältnismäßig nicht gerade wenige migrationsbürgen so agieren, wie sie agieren?
könnte es vielleicht sein, dass dies auch etwas mit der psychischen konstitution (subversive prägung =minderwertigkeitskomplexe;minderwertigkeitskomple xe=kompensationsbestrebung...) zu tun hat?
und dass auch du mit deinen aversionen und beeinflussungen nicht das erreichst, was du dir insgeheim erhoffst?

zum thema iq:
die hierzulande favorisierten verfahren zur messung des intelligenzquotienten, sind nicht ganz so aussagekräftig, weil dort spezifische fähigkeiten (zb. mathematisches denken, räumliches vorstellungsvermögen, kombinationsgabe) abgefragt werden.
das sagt aber gar nichts über den allgemeinen kompetenzen aus,...
denn die stärker ausgeprägten fähigkeiten, sind normalerweise auf eine neuronale abweichung zurückzuführen.
und wenn zb. jemand einen neuen input über einen längeren zeitraum hingweg mit seinem langzeitgedächtnis abgleicht, anstatt diesen mit den darauffolgenden informationen abzugleichen, liegt logischerweise eine benachteiligung vor, die von solchen tests nicht erkannt werden kann (da der neuere stoff nicht richtig verarbeitet wird).
ich schreibe zb. trotz meiner vermeintlich überdurchschnittlichen intelligenz in den meisten mathe-klausuren nur ne 3, weil ich extrem viele schusslichkeitsfehler mache... ausserdem bin ich handwerklich total die niete und konnte infolge meiner gedanklichen abschweifungen die neuen bewegungsabläufe im training nur schwer verinnerlichen.

enraged_Clown
31-03-2007, 07:06
an enraged clown:
hast du schon mal darüber nachgedacht, warum eine verhältnismäßig nicht gerade unrelevante anzahl von migrationsbürgen so agieren, wie sie agieren?
könnte es vielleicht sein, dass dies auch etwas mit der psychischen konstitution (subversive prägung =minderwertigkeitskomplexe;minderwertigkeitskomple xe=kompensationsbestrebung...) zu tun hat?
und dass auch du mit deinen aversionen und beeinflussungen nicht das erreichst, was du dir insgeheim erhoffst?

oh du hast recht. ich schäme mich auch jetzt ganz doll. tut mir leid. ich will es nicht wieder machen ganz feste versprochen!!!!

Siddhartha
31-03-2007, 11:36
mit deinem hass schadest du dir (deiner psyche) im grunde nur selbst... aber naja... streu ruhig immer wieder salz in deine wunden :rolleyes:

enraged_Clown
31-03-2007, 14:18
oh man, ich kugele gerade durch mein büro. hey doggie, sag doch auchmal was bevor mir der knallkopf noch das hakenkreuz an die jacke näht.

hagakure22
31-03-2007, 14:50
an enraged clown:
hast du schon mal darüber nachgedacht, warum verhältnismäßig nicht gerade wenige migrationsbürgen so agieren, wie sie agieren?
könnte es vielleicht sein, dass dies auch etwas mit der psychischen konstitution (subversive prägung =minderwertigkeitskomplexe;minderwertigkeitskomple xe=kompensationsbestrebung...) zu tun hat?
und dass auch du mit deinen aversionen und beeinflussungen nicht das erreichst, was du dir insgeheim erhoffst?

zum thema iq:
die hierzulande favorisierten verfahren zur messung des intelligenzquotienten, sind nicht ganz so aussagekräftig, weil dort spezifische fähigkeiten (zb. mathematisches denken, räumliches vorstellungsvermögen, kombinationsgabe) abgefragt werden.
das sagt aber gar nichts über den allgemeinen kompetenzen aus,...
denn die stärker ausgeprägten fähigkeiten, sind normalerweise auf eine neuronale abweichung zurückzuführen.
und wenn zb. jemand einen neuen input über einen längeren zeitraum hingweg mit seinem langzeitgedächtnis abgleicht, anstatt diesen mit den darauffolgenden informationen abzugleichen, liegt logischerweise eine benachteiligung vor, die von solchen tests nicht erkannt werden kann (da der neuere stoff nicht richtig verarbeitet wird).
ich schreibe zb. trotz meiner vermeintlich überdurchschnittlichen intelligenz in den meisten mathe-klausuren nur ne 3, weil ich extrem viele schusslichkeitsfehler mache... ausserdem bin ich handwerklich total die niete und konnte infolge meiner gedanklichen abschweifungen die neuen bewegungsabläufe im training nur schwer verinnerlichen.
sorry,aber du bist der grösste spinner den ich hier im board kennengelehrnt habe:megalach: :megalach: :megalach: mfg. hagakure

Siddhartha
31-03-2007, 16:30
schön, dass ich euch mit meinen beiträgen ein lächeln auf die lippen zaubern konnte :)

*Azrael*
31-03-2007, 16:43
Waffenschein an sich wär ja nix schlimmes, aber die kosten die damit verbunden sind sind nicht ok

CELLARD00R
31-03-2007, 17:43
an enraged clown:
hast du schon mal darüber nachgedacht, warum verhältnismäßig nicht gerade wenige migrationsbürgen so agieren, wie sie agieren?
könnte es vielleicht sein, dass dies auch etwas mit der psychischen konstitution (subversive prägung =minderwertigkeitskomplexe;minderwertigkeitskomple xe=kompensationsbestrebung...) zu tun hat?
und dass auch du mit deinen aversionen und beeinflussungen nicht das erreichst, was du dir insgeheim erhoffst?


sorry aber das mit den komplexen hast du total vermasselt....

das ist echt ne sehr unangebrachte aussage....ich spule nocheinmal zurück...
du sagst das die minderheiten (migrationsbürger) in diesem land....egal welcher art auch immer...komplexe haben und das diese komplexe durch eine prägung in ihrem unmittelbaren umfeld zustande gekommen sind....
desweiteren führst du dan das diese minderheiten (migrationsbürger) dazu streben das diese minderheiten sich in dieser gesellschaft egal in welcher hinsicht auch immer behaupten wollen.....da sie doch ein minderwertigkeitskomplex haben???

mein freund du hast dich in deinen aussagen verloren!!!

ich kann mir nicht erklären wie du auf so nen zeug kommst....bevor du aussagen über ein bestimmtes umfeld aussprichst(migrationsbürger) informire dich bitte in der geschichte!!!

schau dir an welches umfeld und welche stimmung mit welcher absicht in deutschland anfang 1960 herrschten...und dann definiere deine aussage neu....
sorry aber was du von dir lässt ist nicht richtig

über den rest mit der intelligenz will ich gar nicht anfangen denn dann bin ich morgen noch am schreiben

Siddhartha
31-03-2007, 18:48
das ist echt ne sehr unangebrachte aussage....ich spule nocheinmal zurück...
du sagst das die minderheiten (migrationsbürger) in diesem land....egal welcher art auch immer...komplexe haben
nö, ich wollte damit ausdrücken, dass im relativen bevölkerungsvergleich (zitat : "verhältnismäßig nicht gerade wenige") mehr menschen mit einem migrationshintergrund von minderwertigkeitskomplexen betroffen sind, als es bei den "deutsch-stämmigeren" bürgern der fall ist.


komplexe haben und das diese komplexe durch eine prägung in ihrem unmittelbaren umfeld zustande gekommen sind....
jupp. die von mir angeführten beispiele (vorurteile, abneigungen, ausländerhass) tragen meiner einschätzung nach unter anderem auch maßgeblich dazu bei.*
natürlich gibt es auch viele andere faktoren, die man berücksichtigen muss.
mir ist auch klar, dass die hier eingebürgten fast durchweg = wirtschaftsflüchtlinge bzw. deren nachkommen sind. und dass deren sozialkompetenzen (die nun mal bei menschen höheren standes oftmals besser ausgeprägt sind) ebenso durch ihr umfeld definiert worden sind... und dass dies auch viele sekundäre probleme (schlechtere schulnoten auf grund von mangelnden deutschkenntnissen (verständnisschwierigkeiten) -> abstieg @drogenszene, hang zur gewalt auf grund der vielschichtigen konflikte @familie, andere ethnien/umgebung (da die ansiedlung meist monoton ist (problemkieze)) durch eben diesen individuellen lebenskontext bedingt werden.

*der signifikante drang, ... also das was negativ auffällt und sich auch sehr deutlich in der pks wiederspiegelt... äussert sich dann ja in den bereits erwähnten kompensationsbestreben (das gehirn registiert zb. dass "man selbst" dazu beigetragen hat, dass es anderen ausnahmsweise mal schlechter geht... woraufhin dann auf grund der nicht mehr gegebenen unterlegenheit entsprechende glückshormone ausgeschüttet werden)



über den rest mit der intelligenz will ich gar nicht anfangen denn dann bin ich morgen noch am schreiben
das was ich angeführt habe, war nur ein fallbeispiel.
wenn du jedoch glaubst, dass die allgemeine these (@neuronalen abweichungen, ->welche die verarbeitung / den lernprozess (und somit auch die fähigkeitsentwicklung) etc. beeinflussen) falsch ist, würde ich mich sehr über eine fachliche richtigstellung von dir freuen.

gruß

*Azrael*
31-03-2007, 18:52
Wollen wir mal versuchen sachlich zu bleiben?

DocDog
31-03-2007, 19:35
@Azrael
Klappe:D

@all
Bevor der eine oder andere den Clown ein Stück höher hängt: Der ist alles andere als rechts o.ä. (Erwähnte ich, dass ich gebürtiger Türke bin:cool: und einen ziemlich guten Kontakt zum Clown habe!?). Das war nur ein ironischer Scherz, nichts weiter.

@Clown
Sorry, musste heute ab 5h bis um 18:30h arbeiten. Ätzende links-rechts-Demo und ich durfte mit meinem Trupp die Rechten beschützen:ups:

Auf beiden Seiten ein Intelligenz-Vakuum, als ob sie eine Allergie gegen das Denken hätten:mad: Ich fand es übrigens klasse, die Rechten beschimpfen uns und bringen ausländerfeindliche Sprüche und die Linken sind mit ihren Sprüchen nicht besser und beschmeißen uns mit Pflastersteinen.

Echt super:narf: :motz: :aufsmaul: :boxing: :cussing: (Ich kann gar nicht soviel essen, wie ich da kotzen wollte!!!)

@Siddharta
Sorry, aber: Hast Du einen Pfosten im Kopp!? (Und das ist jetzt rein rhetorisch gemeint. Nicht das Du mir jetzt objektiv mit "Nein" antwortest.)

Das man sich eloquent auszudrücken vermag, zeugt noch lange nicht von Intelligenz.

Die Argumentation, welche Du vorbringst, widerspricht sich selbst und ist derart niveaulos, dass mir echt kurzfristig die Spucke weggeblieben ist. Gehörst Du vielleicht auch zu den oben erwähnten Intelligenzphobikern:confused:

Siddhartha
31-03-2007, 20:02
@Siddharta
Sorry, aber: Hast Du einen Pfosten im Kopp!? (Und das ist jetzt rein rhetorisch gemeint. Nicht das Du mir jetzt objektiv mit "Nein" antwortest.)

vielen dank für den hinweis :D
ich wollte gerade drauf los schreiben...^^



Die Argumentation, welche Du vorbringst, widerspricht sich selbst
wo gibt es denn deiner ansicht nach widersprüche?


und ist derart niveaulos, dass mir echt kurzfristig die Spucke weggeblieben ist.
das dürfte wahrscheinlich an deinem subjektiven bezug liegen. als niveaulos erachte ich zb. beleidigungen oder unsoziale handlungen.
hier habe ich jedoch nicht etwa meine eigene meinung postuliert(was sich sonst in einer höherfrequentierten setzung der adjektive verdeutlichen würde), sondern lediglich einen sachverhalt über den ungünstigen integrationszusammenhang dargelegt, den ich bei interesse auch durch entsprechende studien belegen kann.

das was ich gleich zu beginn (über die verhältnismäßigkeit, deren mittelschwere/extremform vllt. 1-2 % ausmacht) verfasst habe, darfst du nicht als verallgemeinerung auffassen.

gruß

CELLARD00R
31-03-2007, 20:05
nö, ich wollte damit ausdrücken, dass im relativen bevölkerungsvergleich (zitat : "verhältnismäßig nicht gerade wenige") mehr menschen mit einem migrationshintergrund von minderwertigkeitskomplexen betroffen sind, als es bei den "deutsch-stämmigeren" bürgern der fall ist.


jupp. die von mir angeführten beispiele (vorurteile, abneigungen, ausländerhass) tragen meiner einschätzung nach unter anderem auch maßgeblich dazu bei.*
natürlich gibt es auch viele andere faktoren, die man berücksichtigen muss.
mir ist auch klar, dass die hier eingebürgten fast durchweg = wirtschaftsflüchtlinge bzw. deren nachkommen sind. und dass deren sozialkompetenzen (die nun mal bei menschen höheren standes oftmals besser ausgeprägt sind) ebenso durch ihr umfeld definiert worden sind... und dass dies auch viele sekundäre probleme (schlechtere schulnoten auf grund von mangelnden deutschkenntnissen (verständnisschwierigkeiten) -> abstieg @drogenszene, hang zur gewalt auf grund der vielschichtigen konflikte @familie, andere ethnien/umgebung (da die ansiedlung meist monoton ist (problemkieze)) durch eben diesen individuellen lebenskontext bedingt werden.

*der signifikante drang, ... also das was negativ auffällt und sich auch sehr deutlich in der pks wiederspiegelt... äussert sich dann ja in den bereits erwähnten kompensationsbestreben (das gehirn registiert zb. dass "man selbst" dazu beigetragen hat, dass es anderen ausnahmsweise mal schlechter geht... woraufhin dann auf grund der nicht mehr gegebenen unterlegenheit entsprechende glückshormone ausgeschüttet werden)



das was ich angeführt habe, war nur ein fallbeispiel.
wenn du jedoch glaubst, dass die allgemeine these (@neuronalen abweichungen, ->welche die verarbeitung / den lernprozess (und somit auch die fähigkeitsentwicklung) etc. beeinflussen) falsch ist, würde ich mich sehr über eine fachliche richtigstellung von dir freuen.

gruß


mein freund ich sage es nocheinmal mit meinen eigenen worten ...denn von verschiedenen büchern sein fachlisses wissen niederschreiben kann jeder.....
hast du auch einen eigene meinung???

WAS DU SCHREIBST STIMMT NICHT!!!!!!

bitte informiere dich zuerst!!! dann können wir weiterreden (das was du sagst hat den gleichen sinn wie wenn ich sage die afrikaner wollten von den spanier versklavt werden)

und was zum, thema intelligenz...
das die tests nicht stimmen daüber brauchen wir nicht reden
ich schreibe es mal so das es andere auch verstehen....
was sagst du zu den savons??
oder was sagst du zu der äuseren hautschicht des darmes?? welche aufgabe hat diese??
wird diese auch in lernprozesse einbezogen?? wenn ja( was auch so ist) dann stimmt deine aussage nicht...

noch was....lass deine arroganz stecken

CELLARD00R
31-03-2007, 20:20
vielen dank für den hinweis :D
ich wollte gerade drauf los schreiben...^^


wo gibt es denn deiner ansicht nach widersprüche?


das dürfte wahrscheinlich an deinem subjektiven bezug liegen. als niveaulos erachte ich zb. beleidigungen oder unsoziale handlungen.
hier habe ich jedoch nicht etwa meine eigene meinung postuliert(was sich sonst in einer höherfrequentierten setzung der adjektive verdeutlichen würde), sondern lediglich einen sachverhalt über den ungünstigen integrationszusammenhang dargelegt, den ich bei interesse auch durch entsprechende studien belegen kann.

das was ich gleich zu beginn (über die verhältnismäßigkeit, deren mittelschwere/extremform vllt. 1-2 % ausmacht) verfasst habe, darfst du nicht als verallgemeinerung auffassen.

gruß


hast du eigentlich auch mal soziale kontakte die dein erfahrungsbereich bestätigen???

von solchen leuten die isich ausgedrücken als wären sie auf nen "good will hunting film"
hab ich auf der uni zuviele gesehen ....
dir sage ich das gleiche wie ich denen gesagt habe....wenn du soviel kannst dann drücke dich so aus das es auch ein kleines kind versteht!!
nicht weil dein gegenüber nicht in der lage ist es zu verstehen sondern weil du es kannst....weist du was dann immer passiert??
sie fangen an zu stottern!!!

DocDog
31-03-2007, 20:23
@Siddharta

...den ich bei interesse auch durch entsprechende studien belegen kann.


Ja bitte!!! Leg los! Ich hab von der Thematik zufällig auch einwenig Ahnung:cool:


das was ich gleich zu beginn (über die verhältnismäßigkeit, deren mittelschwere/extremform vllt. 1-2 % ausmacht) verfasst habe, darfst du nicht als verallgemeinerung auffassen.


Auf der Basis kommen wir eher ins Geschäft. Hörte sich bis jetzt aber von Deiner Seite sehr verallgemeinernd an.

Siddhartha
31-03-2007, 20:51
WAS DU SCHREIBST STIMMT NICHT!!!!!!
Ach nein?
Jetzt habe ich sogar noch weitere Begründungen geliefert, die sich sogar mit Deinen überschneiden (zitat : "schau dir an welches umfeld und welche stimmung mit welcher absicht in deutschland anfang 1960 herrschten").



bitte informiere dich zuerst!!! dann können wir weiterreden (das was du sagst hat den gleichen sinn wie wenn ich sage die afrikaner wollten von den spanier versklavt werden)
okay, ich habe mich mit dem strukturwandel/dessen konsequenzen, der früheren einbürgerungs/integrationspolitik, den kulturellen hintergründen, den den sozialen gegebenheiten / der polizeilichen kriminalstatistik / den juristischen geflogenheiten und den grundlegenden reaktionen der menschlichen psyche beschäftigt.
welches halbwegs artverwandte thema soll ich mir denn noch angucken, damit ich mir einen objektiven überblick verschaffen kann?

anstatt konkrete gegenthesen zu bringen oder meine argumente zu entkräftigen, erzählst du mir was von biene maja und willie :D
wenn du nicht gewillt bist, deine behauptungen auch faktisch zu belegen, werde ich zukünftig nicht mehr auf deine beiträge eingehen.




was sagst du zu den savons??
sagt mir nichts. was ist das?


oder was sagst du zu der äuseren hautschicht des darmes?? welche aufgabe hat diese??
wird diese auch in lernprozesse einbezogen??

sogut sind meine anatomie-kenntnisse auch nicht.
wirkt sich das vllt. auf die nahrungszufuhr (mineralien + andere bindungen, die das zns benötigt, um ordentlich funktionieren zu können) aus?

DocDog
31-03-2007, 21:00
@Siddharta
Du warst derjenige, der fundierte Studien angeboten hat, um seine Argumente zu belegen. Bis jetzt sind es nur hohle Phrasen deinerseits;) Und jetzt versuchst Du auszuweichen, in dem Du selber "konkrete Gegenthesen" forderst.

Mit den von Dir genannten Themen habe ich mich "rein zufällig" ebenfalls beschäftigt bzw. tue es immer noch;) Also, ich bin nach wie vor auf Deine "Studien" gespannt. Oder hast Du Dir das so zusammengereimt:confused:

@Cellar
Ich weiß, was Savons sind:) Da es sich um ziemliche Phänomene handelt und weltweit nur sehr wenige existieren, kannst Du diese aber nicht zu Grunde legen.

Siddhartha
31-03-2007, 21:11
@Siddharta
Du warst derjenige, der fundierte Studien angeboten hat, um seine Argumente zu belegen. Bis jetzt sind es nur hohle Phrasen deinerseits;) Und jetzt versuchst Du auszuweichen, in dem Du selber "konkrete Gegenthesen" forderst.
dein beitrag hatte sich mit meinem zeitlich überschnitten.
ich werde voraussichtlich morgen nachmittag ausreichend zeit haben, um eine solche zusammenstellung anfertigen zu können.

gruß

DocDog
31-03-2007, 21:17
Cool! Ich bin gespannt.

CELLARD00R
31-03-2007, 22:54
dein beitrag hatte sich mit meinem zeitlich überschnitten.
ich werde voraussichtlich morgen nachmittag ausreichend zeit haben, um eine solche zusammenstellung anfertigen zu können.

gruß

dann warte ich auch bevor ich etwas dazu schreibe....


@docdog

der grund warum ich diese aufgeführt habe ist volgender....savons (inselbegabungen) verlieren ihre fähigkeiten mit zunehmender sozialisation...das heist das es viel mehr menschen mit savon "artigen" fähigkeiten gibt die diese aber mit der zeit "vergessen"....das meisten welche bekannt ist sind diejenigen die extreme fähigkeiten haben....und die sind extrem wenig...von dem aspekt her kann ich dir ein teil recht zusprechen,jedoch habe ich das im zusammenhang für richtig empfunden da es um intelligenz ging

DocDog
31-03-2007, 23:37
Schon klar, was Du meinst. In diesem Zusammenhang wäre aber vielleicht ein Vergleich z.B. zwischen einem hochintelligenten Computerprogrammierer und einem Aborigine zutreffender. Der eine hochintelligent durch sein Wissenspektrum, aber setz den mal in der Wildnis aus. Der andere schlau.

FrAgGlE
01-04-2007, 18:56
Was hat dieses jetzt eigentlich noch mit der "'Änderung des Waffengesetzes" gemein :confused:

*Azrael*
01-04-2007, 20:43
@Azrael
Klappe:D


Wie unhöflich die polizei von heute ist:D sag mal ne frage, is es unhöflich oder frech wenn man durchsucht wird Däumchen zu drehenß Vor allem wenn man ohnehin eine Phobie gegen berührungen der Männlichen Spezies hat?(ausser beim kämpfen?)

DocDog
01-04-2007, 20:49
@Fraggle
Garnichts mehr, der Thread hat sich selbst überholt:o Ist ja auch schon einpaar Tage alt.

@Azra
Für solche offtopic-Fragen gibt es doch die PN-Funktion;)

FrAgGlE
02-04-2007, 10:31
Meinst Du etwa, dass ist Doc's Taschenlampe, die Dich da in der Leistengegend bei Deiner Durchsuchung berührt :confused: