Vollständige Version anzeigen : Outdoortraining und Stocktransport nach dem verschärften Waffengesetz
Hi Folks,
ich hab ein echt mieses Gefühl was das neue Waffengesetz angeht. Bei passender Witterung trainiere ich gern mal draussen, auch unser Gruppentraining findet im Sommer immer mal wieder draussen statt. Wir trainieren meist in einem etwas ausserhalb gelegenen Park oder Waldstück ohne viel "Publikumsverkehr". Nun ist mein Rattanstock ja einerseits ein Sportgerät, kann aber auch durchaus ohne viel Phantasie unter diesem Punkt gesehen werden:
----------------------------------
§42a
Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
(1) Es ist verboten
[...]
2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1
[...]
zu führen
Anlage:
1.1
Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen)
-------------------------------------------
Damit ist das Thema ja nu auch nicht erledigt. Wenn ich mit Fahrrad und Rucksack unterwegs bin, passen die Stöcke nunmal nicht ganz in den Sack und schauen oben raus. Selbst wenn ich sie mit ner Tüte oder nem Stoffbeutel bedecke ist das ja definitionsgemäß noch kein im Gesetz verlangter geschlossener Behälter....Bei böser Absicht bin ich da mal ganz schnell mit ner Ordungswidrigkeit belegt.
Wie seht ihr das? Ist sowas weiterhin möglich oder sind wir jetzt alle potentielle Verbrecher? Anmerkung: Für den SV Gedanken tangiert mich dieses Gesetz eigentlich nicht weiter (auch wenn ich es dämlich und im Punkt Einhandmesser völlig bescheuert finde, der Anscheinsparagraph dagegen ist vernünftig), aber mein Training mag ich mir nicht verbieten lassen...
Gruß Sebastian
P.S.: Thema wird auch gerade HIER (http://www.kampfkunst-board.info/forum/f33/fuehrungsverbot-hieb-stosswaffen-schaerferes-waffenrecht-ab-1-april-72750/) diskutiert.
Ja schon. Aber wie beweise ich ein berechtigtes Interesse? Nehme ich die Grünen dann mit zum Training ? Wer definiert berechtigt?
Ich will nicht erbsenzählen, bin aber leider kein Jurist....Der Interpretationsspielraum ist sehr groß bei der Formulierung...
Hmm..meine Waffentasche liegt immer im Auto.. die verstößt sicher 30 mal gegen den Entwurf.. Werd wohl, wenns denn so kommt, einfach nen Verbandsausweis mit in die Tasche legen und gut ist.
Concept-Arnis
23-02-2008, 14:35
Um einen Rattanstock einwandfrei als "Waffe" einzustufen, badarf es neben der Intention noch einiger Besonderheiten. Ich meine mich zu erinnern, daß ein Stock zu einer Hiebwaffe wurde, wenn er einen Griff oder eine Handschalufe aufwies. Ob das jetzt noch zutrifft, weiß ich allerdings nicht.
Leider wird heute ja schon bestraft, wenn ein Gegenstand alleine Angstgefühle bei Müslifressern, Birkenstockträgern und anderen Freiheitsfeinden auslöst.
Um einen Rattanstock einwandfrei als "Waffe" einzustufen, badarf es neben der Intention noch einiger Besonderheiten.
Jo, das würde mich auch mal interessieren wie das definiert werden soll.
"ihrem Wesen nach dazu bestimmt ... Verletzungen beizubringen"
Also mit Rattan darf ich , aber mit Kamagong-Flatsticks nicht? :confused:
Sebastian (der morgen erstmal in den Park trainieren geht :D )
Hinter der Kulisse
23-02-2008, 14:58
Hallo zusammen,
wenn ich die Vorbemerkungen richtig lese, ist der rechtlich zuwürdigende Punkt das "Führen".
Wenn ihr euch von A nach B bewegt und Trainingsgerät mitgeführt wird, ist das nicht Führen im Sinne des Gesetzes.
Einen Schlagstock führen würde bedeuten, ihn z.B. zugriffsbereit am Gürtel in einem Holster oder Trageschlaufe zu tragen.
Trainingsgerätschaften in einer Sporttasche transportieren ist unproblematisch...denke ich ;-)
Gruß
Concept-Arnis
23-02-2008, 15:03
Warten wir mal die ersten Urteile dazu ab! ;)
Hinter der Kulisse
23-02-2008, 15:12
Ja...genau!
Freue mich schon auf das Foto in der Bild, wie ein zerknirschter FMA'ler gefesselt in den Peterwagen gesetzt wird...und die Überschrift: " Ich wollte doch nur zum Training!?"
:-)
So - ich war jetzt erstmal aus Protest in aller Öffentlichkeit am Strand trainieren - und hab meinen Stock ganz offen in der Hand transportiert! :p
Sorry aber die haben doch alle nen :ups::rolleyes::ups:
Wer denkt sich sowas blos immer aus???
Gruß,
Mono
Eskrima-Düsseldorf
23-02-2008, 15:40
Ich hatte gerade auch keinerlei Probleme :D
Wo kein Kläger da kein Richter.
Ich habe mal auf einem Seminar in Essen ein Schwert gekauft und mußte damit auf dem Rückweg zum Bahnhof durch ne Kurdendemo (ist ne Weile her) aber auch da hat keiner meine Sporttasche kontrolliert :D
Wenn Du in der Öffentlichkeit mit Waffen trainierst könntest Du eventuell auch den Straftatbestand "Bildung bewaffneter Haufen" erfüllen :)
Grüße
Christian
Demnächst darf man mit Stöcken bestimmt nur noch in verschlossenen Räumen trainieren :o
Zählen Softstick eigentlich auch als Hiebwaffen?
Zählen Softstick eigentlich auch als Hiebwaffen?
Die Frage kannst du nach dem nächsten Softstick-Training selbst beantworten :p:p:p
Eskrima-Düsseldorf
23-02-2008, 15:50
Zählen Softstick eigentlich auch als Hiebwaffen?
Auch ein Rattanstock ist keine "Hiebwaffe" sondern ein Sportgerät.
Grüße
Christian
Die Frage kannst du nach dem nächsten Softstick-Training selbst beantworten :p:p:p
:hehehe:
himura_kenshin
23-02-2008, 15:56
Auch ein Rattanstock ist keine "Hiebwaffe" sondern ein Sportgerät.
Grüße
Christian
Ich glaub' das ist der springende Punkt: "Sportgerät" ungleich "Waffe".
Ein Iaito ist nach WaffG auch keine Waffe, sondern ein Sportgerät.
Naja, unsere Politiker haben halt (mal wieder) keine Ahnung was sie tun. Aber Hauptsache man "tut" etwas....
Ich werd' auch weiterhin im freien (Park) mit Stock und Schwert (Shinai, Boken) trainieren :cool:
Schlagdraufundschlus
23-02-2008, 16:01
Wenn Stöcke schon per se Waffen wären, müsste man Baumärkte schliessen und Nordic Walker abführen.
Kommt demnächst bestimmt. Gebt Herrn Beck nur ein bisschen mehr Zeit und Muße :D
Und "Führen" ist definitiv nicht "auf dem Weg zum Training dabeihaben". Sonst müssten Sportschützen statt der Waffenbesitzkarte alle einen Waffenschein haben.
Meine Sporttasche hat noch nie jemand von innen sehen wollen. Komisch eigentlich. :p
Wenn Stöcke schon per se Waffen wären, müsste man Baumärkte schliessen und Nordic Walker abführen.
Kommt demnächst bestimmt. Gebt Herrn Beck nur ein bisschen mehr Zeit und Muße :D
und wenn du dir im Wald nen Stock abbrichst giltst du als Gemeingefährlich:rolleyes:
Willi Ziegler
23-02-2008, 16:12
Wir trainieren 2 - 3 x in der Woche im Freien und meistens auch mit Stöcken. Um ganz sicher zu gehen hab ich direkt bei der Polizei nachgefragt und die Antwort war, solange ihr keine scharfen Messer benutzt ist das ok.
Gruß Willi
Wir haben mal ne zeitlang in der Mittagspause am Main trainiert (zu zweit). Dort kamen jeden Tag Beamten vom Ordnungsamt vorbei und haben uns zugeschaut :)
Einen Tag war ich alleine dort, und da haben sie mich sogar angesprochen wo mein Partner bleibt, und ob wir denn heute nicht trainieren würden.
Die waren richtig enttäuscht :p
Lars´n Roll
23-02-2008, 16:18
Ich glaub' das ist der springende Punkt: "Sportgerät" ungleich "Waffe".
Dann ist die 357er Magnum eines Sportschützen wohl auch keine Waffe... :rolleyes:
Und "Führen" ist definitiv nicht "auf dem Weg zum Training dabeihaben". Sonst müssten Sportschützen statt der Waffenbesitzkarte alle einen Waffenschein haben.
Die müssen ja auch in einem verschlossenen Behälter transportieren, oder?
Hinter der Kulisse
23-02-2008, 16:23
Für die Bewertung eines Gegenstandes als Waffe ist wichtig, zu welchem Zweck er gefertigt wurde. Wenn man einen Schlagstock fertigt oder herstellt, der ausschließlich für den Gebrauch als Schlagwaffe konzipiert ist, handelt es sich um eine Waffe im technischen Sinne.
Das dürfte auch für Rattanstöcke gelten, auch wenn ich mit diesen "nur" trainiere, allein der Selbstzweck des Gegenstandes qualifiziert ihn hier schon als Waffe.
Im Vergleich dazu wäre ein Axtstil zunächst keine Waffe, da er als Werzeuggriff gefertigt wurde. Der Axtstil wird erst durch die "artfremde" Benutzung zur Waffe im nichttechnischen Sinne. Komisch...ist aber so...
Und bei Softsticks könnte man anführen, das durch die besondere Art der Fertigung, Verletzungen, wie sie bei einem herkömmlichen Schlagstock bei Gebrauch entstehen, nicht vorkommen... so dass man hier wohl tatsächlich von einem Sportgerät ausgehen kann...zumal ein Softstick ausschließlich für den Gebrauch als Sportgerät im Training gefertigt wird und niemand diesen führt, in der Absicht sich damit ernsthaft zu verteidigen.
Grüße
Concept-Arnis
23-02-2008, 16:30
Gab's da nicht auch den Begriff der "gekorenen" Waffe? Also der Waffe, die per Intention zu einer wurde? Dann könnte man nämlich auch Kugelschreiber einziehen und die Träger wegen Tragens einer Stoßwaffe (Unterstellung!) anklagen.
Michael N.
23-02-2008, 16:32
Erst mal keine Panik wegen dem neuen Waffengesetz. Das tritt erst ab dem 1. April in Kraft.
Desweiteren muss man erst die Anlage 1 zum WaffG und die Verwaltungsvorschrift abwarten. Dann kann man etwas genaueres zu diesem Thema sagen.
Man lese doch bitte erst § 42a, Absatz 2, dann Absatz 3 durch. "... das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient."
z.B.:
Berufsausbildung: Sporttrainer
Sport: SV Training, Lehrgänge
Des weiteren sind diese Gegenstände im befriedeten Besitztum erlaubt. Das bedeutet: Zu Hause, im Garten, im eingezäuntem Gelände, in der Sporthalle ....
Ich denke dabei, das wir für den Sport kaum Einschränkungen haben. Es gibt sicherlich noch Interpretationsbedarf, aber mit der Zeit wird sich das alles einpendeln.
;)
Hinter der Kulisse
23-02-2008, 16:40
Sowas gibt's...nennt sich wie zuvor erklärt Waffe im nichttechnischen Sinne und qualifiziert sich erst durch die missbräuchliche Verwendung zu einer Waffe.
Und auch das Führen eines solchen Gegenstandes kann evtl. schon ein Problem bei einer Polizeikontrolle ergeben...hängt vom Anhalteort und -Anlass ab.
Jemand der mit einem Axtstil über den Dom schlendert oder auf die Demo kommt, hat sicherlich nicht nur mal eben seinen Werkzeuggriff dabei ;-) das gibt Mecker...
uwewhttp
23-02-2008, 17:09
Wenn ich den Entwurf richtig verstehe, soll ein unberechtigtes
Führen doch ne Ordnungswidrigkeit sein. Sind Durchsuchungen
wegen Verdacht auf Ordnungswidrigkeit überhaupt gestattet?
Gruss,
uwe
Ich muss bei diesen Diskussionen immer daran denken, wie mein Trainer in England (Jiu Jitsu) nach der Gürtelprüfung mit seinem an seinem Rucksack festgeschnallten Katana mit in den nächsten Pub gekommen ist - das war ein relativ angesagter Pub mit Türstehern und kein Mensch hat ihn darauf angesprochen...
Ich habe keine Ahnung, ob die gesetzlichen Rahmenbediungungen in England anders sind, oder ob die da einfach nur ein enspannteres Verhältnis zu solchen Dingen haben (oder beides).
Concept-Arnis
23-02-2008, 17:56
In England ist alles scharfe - vom Teppichmesser bis zur Chilischote - absolut verboten!!! Handwerker brauchen dort eine Sondergenehmigung von der Polizei!
re:torte
23-02-2008, 18:00
wenn man auf dem Weg vom Training nach HAUSE in die Stocktasche geschaut kriegt passiert gar nichts. Ich wurde schon mehrmals mit dem Roller angehalten, weil die Stöcke aus dem Rucksack geschaut haben. Die Cops waren eher interessiert am Kali als solches und nicht an den Waffen.
Wenn ihr eure Stöcke und Messer mit auf Demo´s oder Abends in die Innenstadt mitnehmt, ist doch klar dass das dann Waffen sind.
Cops sind doch keine Idioten.
Hallo zusammen,
wenn ich die Vorbemerkungen richtig lese, ist der rechtlich zuwürdigende Punkt das "Führen".
Wenn ihr euch von A nach B bewegt und Trainingsgerät mitgeführt wird, ist das nicht Führen im Sinne des Gesetzes.
Einen Schlagstock führen würde bedeuten, ihn z.B. zugriffsbereit am Gürtel in einem Holster oder Trageschlaufe zu tragen.
Trainingsgerätschaften in einer Sporttasche transportieren ist unproblematisch...denke ich ;-)
Gruß
Sofern diese Sporttasche nicht griffbereit im Kofferraum des Wagens gelagert wird.
Concept-Arnis
23-02-2008, 18:42
wenn man auf dem Weg vom Training nach HAUSE in die Stocktasche geschaut kriegt passiert gar nichts. Ich wurde schon mehrmals mit dem Roller angehalten, weil die Stöcke aus dem Rucksack geschaut haben. Die Cops waren eher interessiert am Kali als solches und nicht an den Waffen.Bis jetzt galt das neue WaffG auch noch nicht!
Eskrima-Düsseldorf
23-02-2008, 18:55
Das dürfte auch für Rattanstöcke gelten, auch wenn ich mit diesen "nur" trainiere, allein der Selbstzweck des Gegenstandes qualifiziert ihn hier schon als Waffe.
Das ist ein Mißverständnis welches man immer wieder antrifft. In den meisten Stilen ist der Rattanstock ein Trainingsersatz für einen speziell bearbeiteten Hartholzstock. Diese Stöcke sind oft mit einem Griff versehen, sind speziell ausbalanziert, laufen konisch zu oder sind acht- oder sechseckig, die Spitze ist verstärkt etc. - es sind also Schlagstöcke.
Rattanstöcke sind also Trainingsgeräte bei denen "Verletzungen, wie sie bei einem herkömmlichen Schlagstock bei Gebrauch entstehen, nicht vorkommen..."
Natürlich kann mich sich auch mit einem Rattanstock schwer verletzen wenn etwas schief geht aber ursprünglich werden Rattanstöcke benutzt da sie Fehlern gegenüber etwas toleranter sind als z. B. Kamagongstöcke.
Grüße
Christian
Hinter der Kulisse
23-02-2008, 19:18
@christian
Das ist kein Missverständnis, das ist die Meinung des Gesetzgebers und der Verwaltungsgerichte...warum man Rattan aus trainingstechnischer Sicht bevorzugt, ist glaube ich da nicht entscheident. Schlagstock ist Schlagstock.
Aber praktische Bedeutung hat dies sowieso zunächst nicht, erst wenn man solche Stöcke als verbotene Gegenstände explizit benennt, wird es schwierig. Alles andere ist wohl mehr von der Situation abhängig, in der ich mit meinem Trainingsgerät angetroffen werde.
@Johnboy
Genau...das Problem ist der Begriff "führen", mit den Handlungen die darunter fallen...aber da ist das jetzige Waffenrecht mit den Kommentierungen dazu aber schon einschlägig und ich glaube kaum, das dieses Tatbestandsmerkmal jetzt neu definiert wird.
Grüße
himura_kenshin
24-02-2008, 05:49
Dann ist die 357er Magnum eines Sportschützen wohl auch keine Waffe... :rolleyes:
Es geht ja nicht darum aus welchem Grund man eine Waffe oder ein Sportgerät hat.
Ein Baseballschläger ist per Definition keine Waffe, bis ich jemanden damit verhaue.
Die 375er Magnum ist per Definition immer eine Waffe, auch wenn sie bei mir an der Zimmerwand hängt.
So ist es auch mit Schwertern: ein Katana ist eine Waffe (Zweck: töten, verletzen, ...); ein Iaito ist aber keine Waffe (solange ich niemanden damit verhaue), weil die Zweckbestimmung eines Iaito eben nicht der Gebracuh als Waffe ist, sondern das Üben von "Bewegungsabläufen".
Wenn meine Unterscheidung hier rechtlich falsch ist, bitte korrigieren. :cool:
Killer-K-Nickel
29-02-2008, 08:41
Macheten müssten doch als Arbeitsgerät gelten und man dürften eigentlich keine Probleme bekommen, oder wie seht ihr das?
Meint ihr man sollte sich direkt bei der Polizeidienststelle ihres Vertrauens erkundigen was denn noch erlaubt ist und was nicht, oder lieber keine schlafende Hunde wecken?
Gibt es eine bessere Stelle an die man sich wenden kann um da genaueres zu erfahren?
da auch nach althergebrachter Rechtslage die Polizei sich auf eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zurückziehen konnte, würde ich das für die Zukunft vorsichtig gestalten.
In wie weit sich das auch auf Mittelalter- oder TaiChi-Fechter aus wirkt wäre auch mal interessant .
Ich wär mir da auch nicht so sicher, ob jeder Polizist letztendlich weiß, welche "Waffen" oder "Arbeitsgeräte" oder "Trainingsgeräte" erlaubt sind, und welche nicht... :rolleyes:
Vor 1,5 Jahren hatten wir eine interessante Diskussion mit einem Zollbeamten. Es ging darum, ob eine Waffe hier in Deutschland erlaubt ist, oder verboten. Und er selbst (obwohl er ja letztendlich dafür zuständig ist, wenn solche Dinge nach Deutschland eingeführt werden) konnte uns keine Antwort geben. Er wußte es einfach nicht, da diese ganze Geschichte relativ komplex ist. Er hätte die Waffe in diesem speziellen Fall 'eingeschickt' und dann das Ergbnis abgewartet ;)
[QUOTE=Michael N.;1254330]
Man lese doch bitte erst § 42a, Absatz 2, dann Absatz 3 durch. "... das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient."
/QUOTE]
Das Problem ist das das halt total schwammiger Schwachsinn ist, und den Bürger der Willkür der Polizei aussetzt (selbst wenn irgendwann mal nachträglich ein Gericht meinen Zweck anerkennt, erstmal habe ich als gewaltloser "Messer als Werkzeug"-Führer den Ärger)
Wann genau darf ich das Messer für den Beruf, Sport etc "führen", und wann sollte ich es "transportieren" ?
Und was ist "allgemein anerkannt", muß ich denn das Messer zugriffsbereit führen, wenn ich dann mal einen Apfel schäle, da kann man genausogut behaupten ich könnte es verpackt tragen, bis ich es wirklich brauche, dann darf ich es für 2 Minuten benutzen und dann muß ich es wieder wegpacken?
[QUOTE=Michael N.;1254330]
Man lese doch bitte erst § 42a, Absatz 2, dann Absatz 3 durch. "... das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient."
/QUOTE]
Das Problem ist das das halt total schwammiger Schwachsinn ist, und den Bürger der Willkür der Polizei aussetzt (selbst wenn irgendwann mal nachträglich ein Gericht meinen Zweck anerkennt, erstmal habe ich als gewaltloser "Messer als Werkzeug"-Führer den Ärger)
Wann genau darf ich das Messer für den Beruf, Sport etc "führen", und wann sollte ich es "transportieren" ?
Und was ist "allgemein anerkannt", muß ich denn das Messer zugriffsbereit führen, wenn ich dann mal einen Apfel schäle, da kann man genausogut behaupten ich könnte es verpackt tragen, bis ich es wirklich brauche, dann darf ich es für 2 Minuten benutzen und dann muß ich es wieder wegpacken?
"Führen" darfst Du es während der Sportausübung. Auf dem Weg zum Sport oder auf dem Weg vom Sport nach Hause "transportierst" Du es.
Und was "allgemein anerkannt" angeht: Das heißt soviel wie "kennt man" oder "normale Benutzung". Im Klartext: Wenn Du mit 'nem schweizer Offiziersmesser auf 'ner Parkbank einen Apfel schälst, wird niemand was sagen. Wenn Du aber nachts in Deinem Viertel auf der Straße Schlagübungen mit 'ner scharfen Machete oder 'nem Khukri machst, könnte das zu Problemen führen.
Ist doch eigentlich ganz einfach:D.
Michael N.
01-03-2008, 09:59
[QUOTE=Ineluki;1261155]
"Führen" darfst Du es während der Sportausübung. Auf dem Weg zum Sport oder auf dem Weg vom Sport nach Hause "transportierst" Du es.
Und was "allgemein anerkannt" angeht: Das heißt soviel wie "kennt man" oder "normale Benutzung". Im Klartext: Wenn Du mit 'nem schweizer Offiziersmesser auf 'ner Parkbank einen Apfel schälst, wird niemand was sagen. Wenn Du aber nachts in Deinem Viertel auf der Straße Schlagübungen mit 'ner scharfen Machete oder 'nem Khukri machst, könnte das zu Problemen führen.
Ist doch eigentlich ganz einfach:D.
In diesem Falle impliziert der Begriff "Führen" das "Transportieren". Wenn ich etwas führe, egal wie, dann transportiere ich einen Gegenstand ebenfalls.
Wenn ich auf dem Wege von A nach B bin, dann führe und transportiere ich einen Gegenstand, egal in welchem Zugriffszustand sich dieser befindet.
Nach meinen Informationen wird der Bundesrat am 14.03.2008 den Änderungen des WaffG zustimmen. Nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger wird das neue WaffG zum 01.04.2008 in Kraft treten. Daher bleibt abzuwarten, wie die dafür erarbeitete Verwaltungsvorschrift aussieht.
Lassen wir uns noch überraschen.....
:D
himura_kenshin
01-03-2008, 11:10
In diesem Falle impliziert der Begriff "Führen" das "Transportieren". Wenn ich etwas führe, egal wie, dann transportiere ich einen Gegenstand ebenfalls.
Wenn man etwas "führt" dann "transportier" man es auch automtisch, ja.
Aber wenn man etwas "transportiert", dann "führt" man es nicht gleich.
Pistole im Koffer im Kofferraum oder sonstwo im Auto ist "transportieren" (als Beispiel).
Pistole im Holster ist "führen" der Waffe.
hobbes_s
01-03-2008, 13:24
Falsch, der Unterschied zwischen Führen und Transportieren wurde seinerzeit im Rahmen der WaffR-Reform von 2003 aus dem WaffG entfernt. Jeder, der die tatsächliche Gewalt über eine Waffe im öffentlichen Raum ausübt, führt sie damit auch automatisch.
Für den (damals ausschließlich betroffenen) Bereich der Schußwaffen wurde die Regelung geschaffen, daß es ein "erlaubnisfreies Führen zum Zwecke des Transports" gab. Darunter ist zu verstehen, daß die Schußwaffe im Rahmen des jeweiligen waffenrechtlichen Bedürfnisses (Schießsport, Jagd usw.) nicht schußbereit und nicht zugriffsbereit geführt werden darf. Auf deutsch gesagt, wenn die Knarre entladen ist und sich in einem Behältnis befindet, welches so gestaltet ist, daß ich sie nicht mit weniger als drei Handgriffen in die Pfoten bekomme (aber nicht zwangsläufig verschlossen!!), darf ich sie auf diese Weise auf den Schießstand, zum Büchsenmacher, ins Revier usw. transportieren. Für Jäger gab es sogar die Ausnahme, daß die Waffe lediglich nicht schußbereit sein mußte; man durfte also die Büchse einfach entladen auf den Rücksitz legen.
Für den Bereich der Hieb- und Stoßwaffen sieht es nach der neuen Regelung etwas anders aus. Der zukünftige § 42a WaffG untersagt das Führen von Hieb- und Stoßwaffen, Einhandmessern, Anscheinswaffen und feststehenden Messern mit Werkzeugcharakter und einer Klingenlänge von mehr als 12 cm, sofern nicht ein Ausnahmetatbestand zutrifft.
Als Ausnahmen gelten laut Gesetz die folgenden Fälle:
- Sport
- berufliche Tätigkeit
- Brauchtumspflege
- sonstige anerkannte Zwecke
- Transport in einem verschlossenen (d.h. durch eine abgeschlossene Schließvorrichtung gesicherten) Behältnis
Grundsätzlich dürfte das Verbringen von sportlich genutzten Waffen zum Training durch diese Ausnahmeregelung abgedeckt werden. Da aber die Verwaltungsvorschriften und erste Rechtsprechung zu diesem Thema noch längere Zeit auf sich warten lassen dürften und die o.g. Regelungen einen ziemlich willkürlich interpretierbaren Gummiparagraphen darstellen, würde ich empfehlen, auf Nr. Sicher zu gehen und die letzte Alternative zu wählen. Ein kleines Zahlenschloß für zwei Öre an die Sporttasche, und niemand kann euch mehr am Zeug flicken, egal wie sehr er sich anstrengt.
Ein kleines Zahlenschloß für zwei Öre an die Sporttasche, und niemand kann euch mehr am Zeug flicken, egal wie sehr er sich anstrengt.
Ich soll an meine ausgefledderten und mit Tape umklebten Rattanstöcke ein Zahlenschloss machen wenn ich zum Training gehe :ups:
hobbes_s
01-03-2008, 13:38
Hmmnööö... ich dachte eigentlich eher an den Reißverschluß der Sporttasche ;) Aber machstu wie denkstu :D
Eskrima-Düsseldorf
01-03-2008, 13:41
Ich soll an meine ausgefledderten und mit Tape umklebten Rattanstöcke ein Zahlenschloss machen wenn ich zum Training gehe :ups:
Ich bin mir immer noch nicht sicher ob unsere Rattanstöckchen als Waffe angesehen werden; albern wäre es auf jeden Fall.
Grüße
Christian
Wie soll ich denn meinen Schlüsselbund sichern? Immerhin habe ich gelernt, ihn als Stichwaffe einzusetzen... :D
Killer-K-Nickel
01-03-2008, 14:03
Wenn ich zum Training in einem offiziellen Verein/Schule gehe, wird es wahrscheinlich nicht das Problem werden (hoffe ich zumindest), aber wie wird es aussehen, wenn ich mich mit ein paar Freunden zum Backyardtraining treffe? Meint ihr es wird da ein Unterschied gemacht werden?:confused:
hobbes_s
01-03-2008, 14:04
Der Großteil des deutschen Waffenrechts ist höchst albern. Das ändert leider nichts an der Tatsache, daß es auf uns angewandt wird.
Mal etwas weitergesponnen, was wäre denn z.B. mal mit folgender Konstellation: der hypothetische KKB-User und begeisterte FMA'ler X. fährt zum Training und hat in seinem Auto etliche Stöcke und Klingen verschiedenster Couleur liegen. Unterwegs gerät er in eine Verkehrskontrolle und der Schutzmann Y., der auch nicht so richtig weiß, was das mit den neuen Waffenrecht so alles auf sich hat, und keinen Fehler machen möchte, schreibt sich sicherheitshalber mal X.'s Personalien auf und unterrichtet das Ordnungsamt der Stadt.
Der zuständige Sachbearbeiter, der Waffen schon mal prinzipiell nicht mag, hört X. schriftlich an und entscheidet, "Hm, der macht ja Messerkampf und Killertraining und so... das ist für mich aber kein Sport. Kampfsport ist sowas wie Judo, das kenne ich noch von früher." Es folgt ein saftiger Bußgeldbescheid. Nun kann X. entweder zahlen (tut weh) oder das Ganze vor den Bußgeldrichter bringen und darauf hoffen, daß der die Sache anders sieht (tut auch weh, weil Anwalt kostet Geld und wer verknackt wird, trägt die Kosten selber). Und selbst wenn er am Ende doch gewinnt, hat er jede Menge Ärger, Auslagen und Zeitverlust gehabt.
Klingt verrückt? Mir sind etliche tatsächlich geschehene Fälle aus anderen waffenrechtlichen Bereichen bekannt, die nicht weniger "verrückt" waren.
Der Großteil des deutschen Waffenrechts ist höchst albern. Das ändert leider nichts an der Tatsache, daß es auf uns angewandt wird.
Mal etwas weitergesponnen, was wäre denn z.B. mal mit folgender Konstellation: der hypothetische KKB-User und begeisterte FMA'ler X. fährt zum Training und hat in seinem Auto etliche Stöcke und Klingen verschiedenster Couleur liegen. Unterwegs gerät er in eine Verkehrskontrolle und der Schutzmann Y., der auch nicht so richtig weiß, was das mit den neuen Waffenrecht so alles auf sich hat, und keinen Fehler machen möchte, schreibt sich sicherheitshalber mal X.'s Personalien auf und unterrichtet das Ordnungsamt der Stadt.
Der zuständige Sachbearbeiter, der Waffen schon mal prinzipiell nicht mag, hört X. schriftlich an und entscheidet, "Hm, der macht ja Messerkampf und Killertraining und so... das ist für mich aber kein Sport. Kampfsport ist sowas wie Judo, das kenne ich noch von früher." Es folgt ein saftiger Bußgeldbescheid. Nun kann X. entweder zahlen (tut weh) oder das Ganze vor den Bußgeldrichter bringen und darauf hoffen, daß der die Sache anders sieht (tut auch weh, weil Anwalt kostet Geld und wer verknackt wird, trägt die Kosten selber). Und selbst wenn er am Ende doch gewinnt, hat er jede Menge Ärger, Auslagen und Zeitverlust gehabt.
Klingt verrückt? Mir sind etliche tatsächlich geschehene Fälle aus anderen waffenrechtlichen Bereichen bekannt, die nicht weniger "verrückt" waren.
mußt halt auf die Stöcke eine kinderschaufel und ein kinderrechen stecken und sagen du bist unterwegs um deinen ZEN-Garten zu pflegen und die kilingen brauchst du um deine Bonsai zu beschneiden :rolleyes::rolleyes:
aber mal im ernst ich kann mir nicht vorstellen das Stöcke noch dazu wenn sie in einer Sporttasche im Kofferraum transportiert werden unter das neue Waffen gesetz fallen sollen da müßten Hokeyschlöger Workingstöcke ein teil meiner Angelausrüstung ( Fischtöter Filetiermesse etc. auch verboten sein .
dein Beispiel ist aber gar nicht so abwegig und man sollte darüber nachdenken
gruß :):)
hobbes_s
01-03-2008, 14:29
aber mal im ernst ich kann mir nicht vorstellen das Stöcke noch dazu wenn sie in einer Sporttasche im Kofferraum transportiert werden unter das neue Waffen gesetz fallen sollen da müßten Hokeyschlöger Workingstöcke ein teil meiner Angelausrüstung ( Fischtöter Filetiermesse etc. auch verboten sein .
Momeeeent... du legst gerade den Maßstab des gesunden Menschenverstandes an das WaffG an, und das ist ein kapitaler Fehler. Wenn du dich auf juristischem Gebiet einigermaßen sicher bewegen möchtest, mußt du dir erstmal angewöhnen, wie ein Jurist zu denken.
Natürlich kann man auch mit einem Hockeyschläger jemanden ganz prima vermöbeln... oder mit einem Besenstiel, einem Baseballschläger oder einem Brecheisen. Diese Gegenstände sind zwar geeignet, um Menschen zu verletzen, aber von ihrem eigentlichen Zweck her nicht dazu bestimmt, und somit fallen sie nicht unter das WaffG, solange sie nicht explizit darin aufgeführt sind (wie z.B. Messer mit Werkzeugcharakter und feststehender Klinge über 12 cm).
Deine Stöcke hingegen sind einwandfrei Hiebwaffen, da der Hersteller sie für den Zweck produziert hat, damit Leute zu hauen. Deine Machete wiederum ist zwar keine Waffe im eigentlichen Sinne (weil sie dafür produziert wurde, Buschwerk wegzuhacken), aber sie stellt ein feststehendes Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm dar, und diese Dinger werden bekanntlich trotz ihres Werkzeugcharakters im neuen § 42a WaffG erwähnt und fallen demzufolge unter das Führverbot. Deine Fischmesser übrigens auch, wenn sie eine entsprechende Länge haben.
Daß das für dich schlecht vorstellbar erscheint, liegt daran, daß das WaffG handwerklich eben extrem schlecht gemacht und buchstäblich mit der heißen Nadel gestrickt worden ist. Jede Gesellschaft bekommt die Gesetze, die sie verdient... und wenn wir Volldeppen in den Bundestag wählen, brauchen wir uns nicht zu wundern, wenn sowas dabei rauskommt. Ich vermute, daß die Parlamentarier sich selber überhaupt nicht darüber klarwaren, was sie da gerade abnicken.
Michael N.
01-03-2008, 14:47
Momeeeent... du legst gerade den Maßstab des gesunden Menschenverstandes an das WaffG an, und das ist ein kapitaler Fehler. Wenn du dich auf juristischem Gebiet einigermaßen sicher bewegen möchtest, mußt du dir erstmal angewöhnen, wie ein Jurist zu denken.
Natürlich kann man auch mit einem Hockeyschläger jemanden ganz prima vermöbeln... oder mit einem Besenstiel, einem Baseballschläger oder einem Brecheisen. Diese Gegenstände sind zwar geeignet, um Menschen zu verletzen, aber von ihrem eigentlichen Zweck her nicht dazu bestimmt, und somit fallen sie nicht unter das WaffG, solange sie nicht explizit darin aufgeführt sind (wie z.B. Messer mit Werkzeugcharakter und feststehender Klinge über 12 cm).
Deine Stöcke hingegen sind einwandfrei Hiebwaffen, da der Hersteller sie für den Zweck produziert hat, damit Leute zu hauen. Deine Machete wiederum ist zwar keine Waffe im eigentlichen Sinne (weil sie dafür produziert wurde, Buschwerk wegzuhacken), aber sie stellt ein feststehendes Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm dar, und diese Dinger werden bekanntlich trotz ihres Werkzeugcharakters im neuen § 42a WaffG erwähnt und fallen demzufolge unter das Führverbot. Deine Fischmesser übrigens auch, wenn sie eine entsprechende Länge haben.
Daß das für dich schlecht vorstellbar erscheint, liegt daran, daß das WaffG handwerklich eben extrem schlecht gemacht und buchstäblich mit der heißen Nadel gestrickt worden ist. Jede Gesellschaft bekommt die Gesetze, die sie verdient... und wenn wir Volldeppen in den Bundestag wählen, brauchen wir uns nicht zu wundern, wenn sowas dabei rauskommt. Ich vermute, daß die Parlamentarier sich selber überhaupt nicht darüber klarwaren, was sie da gerade abnicken.
:klatsch::klatsch::klatsch::beer:
Danke für den guten Kommentar, mach weiter so...
Ich denke, wenn man auf dem Weg zum Sport ist und die Trainingswaffen sind in einer Tasche verschlossen (je nach Beschaffenheit), dürfte es keine Probleme geben. Man muss die Situation ja auch nicht direkt provozieren.
:D
hobbes_s
01-03-2008, 14:54
Nö, muß natürlich nicht... mir ging es nur darum, darauf aufmerksam zu machen, daß sowas aber trotzdem passieren kann.
Und wenn man sich den ganzen Ärger sparen oder sich (wie ich) aus sonstigen Gründen eine Ordungswidrigkeitenanzeige nach dem WaffG nicht erlauben kann, ist es in meinen Augen eine clevere Idee, mal eben im Baumarkt ein paar Öre in ein einfaches Vorhängeschloß zu investieren und den Ärger komplett auszuschließen. Aber wie gesagt, jeder wie er möchte... ;)
Michael N.
01-03-2008, 14:56
Nö, muß natürlich nicht... mir ging es nur darum, darauf aufmerksam zu machen, daß sowas aber trotzdem passieren kann.
Und wenn man sich den ganzen Ärger sparen oder sich (wie ich) aus sonstigen Gründen eine Ordungswidrigkeitenanzeige nach dem WaffG nicht erlauben kann, ist es in meinen Augen eine clevere Idee, mal eben im Baumarkt ein paar Öre in ein einfaches Vorhängeschloß zu investieren und den Ärger komplett auszuschließen. Aber wie gesagt, jeder wie er möchte... ;)
dafür hast du es aber auf den Punkt gebracht, daher weiter so...
:D
Nö, muß natürlich nicht... mir ging es nur darum, darauf aufmerksam zu machen, daß sowas aber trotzdem passieren kann.
Und wenn man sich den ganzen Ärger sparen oder sich (wie ich) aus sonstigen Gründen eine Ordungswidrigkeitenanzeige nach dem WaffG nicht erlauben kann, ist es in meinen Augen eine clevere Idee, mal eben im Baumarkt ein paar Öre in ein einfaches Vorhängeschloß zu investieren und den Ärger komplett auszuschließen. Aber wie gesagt, jeder wie er möchte... ;)
hallo hoppes
das unterstütz ich .
Das heißt nach dem neuen Waffengesetz fällt Stock-Training draußen (das nicht im eigenen Garten statt findet) weg? :cry::motz:
hallo
@ Mirasol
wenn ein berechtigtes interresse vorliegt nicht z.B. Sport, Brauchtumspflege oder einem allgemein anerkannten Zweck vorliegt sollte das kein problem sein
Ich lese das so Stöckchen wirbeln bei Eskrima ist Brauchtum und Sport zu gleich .
Eine Nachfrage bei unserer hiesigen Polizei hat ergeben das sie die Stöcke zu diesem zweck nicht interresieren
gruß
Michael N.
02-03-2008, 09:26
Das heißt nach dem neuen Waffengesetz fällt Stock-Training draußen (das nicht im eigenen Garten statt findet) weg? :cry::motz:
Nein, da es sich um ein befriedetes Besitztum handelt.
:D
PS: Grüße an den Strand ;)
Nein, da es sich um ein befriedetes Besitztum handelt.
:D
PS: Grüße an den Strand ;)
nicht persönlich nehmen aber du hast, die frage sehr warscheinlich nicht richtig gelesen :)
Michael N.
02-03-2008, 10:02
nicht persönlich nehmen aber du hasr die frage sehr warscheinlich nicht richtig gelesen :)
Danke für den Hinweis, stimmt.
Aber wo kein Kläger, da keine OWi
:D
hobbes_s
02-03-2008, 12:20
Das heißt nach dem neuen Waffengesetz fällt Stock-Training draußen (das nicht im eigenen Garten statt findet) weg? :cry::motz:
Nein, das höchstwahrscheinlich nicht... aber Rechtssicherheit darüber werden wir erst haben, wenn die Verwaltungsvorschriften und die ersten Urteile dazu existieren. Ich versuche hier nur, für bestimmte Problembereiche zu sensibilisieren. Recht ist eben häufig eine sehr uneindeutige Angelegenheit.
In Frage kommen für uns meiner Meinung nach die Ausnahmetatbestände "Sport" und "sonstige anerkannte Zwecke" aus dem Gesetzestext... und zum gegenwärtigen Zeitpunkt läßt sich halt noch nicht mit letzter Sicherheit sagen, wie diese beiden Regelungen ausgelegt werden.
Ich denke auch, daß die Polizei mehrheitlich kein Interesse daran hat, Kampfsportlern das Leben schwer zu machen, aber man sollte eben im Hinterkopf behalten, daß sowas grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden kann.
PS: Grüße an den Strand ;)
Der grüßt zurück ;)
Haben hier seit ein paar Tagen ziemlich stürmisches Wetter (was uns vom Trainieren nicht abgehalten hat :))
Ich denke auch, daß die Polizei mehrheitlich kein Interesse daran hat, Kampfsportlern das Leben schwer zu machen, aber man sollte eben im Hinterkopf behalten, daß sowas grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden kann.
Meine Theorie ist ja, dass das Problem bei irgendwelchen von den Medien verängstigten Rentern liegt. Zumindest bei uns in der Kleinstadt würde das mit den Stöckern wohl keinen Polizisten wirklich interessieren. Außerdem kennt man die meisten und kann mit ihnen reden. Folgende Szenarios wären bei mir denkbar:
"Wenn du mir den Stock wegnimmst, sage ich deinen Kollegen, was du früher in der Schule angestellt hast."
"Wenn du mir den Stock wegnimmst, trainiere ich deine Tochter nicht mehr."
"Wenn du mir den Stock wegnimmst, erzähle ich das unserer Mutter!" :D
hobbes_s
02-03-2008, 15:05
Muah, der ist echt gut :D Ich hab selber mal Dienst auf einem Kleinstadtrevier gemacht... das is echt was anderes als in der Stadt. Allerdings war ich kein Alteingesessener, insofern war es nicht wirklich schlimm. Lustig fand ich aber immer, daß die alten Hasen, die aus der Gegend kamen, auch den hinterletzten vollgekotzten Alki-Penner noch aus der Grundschule kannten ;)
kampftroll
03-03-2008, 00:11
WICHTIGE FRAGE:
wie sieht die neue rechtslage aus, WENN
- ein einhändig zu öffnenes taschenmesser
- unter 12cm klingenlänge
-zugriffsbereit
-ohne irgendwelche sondergenemigungen führe ????
könnte mir da mal bitte einer helfen - ich blicke nicht mehr durch!
hobbes_s
03-03-2008, 01:31
Falls das besagte Taschenmesser einhändig zu öffenen und arretierbar ist, fällt es schon mal unter des Führverbot, völlig unabhängig von der Klingenlänge.
Sofern du keine Ausnahmegenehmigung hast, solltest du besser gerade mit einer beruflichen oder Freizeitbeschäftigung zugange sein, für die du es unbedingt brauchst, sonst handelst du ordnungswidrig.
Michael N.
03-03-2008, 18:52
Der grüßt zurück ;)
Haben hier seit ein paar Tagen ziemlich stürmisches Wetter (was uns vom Trainieren nicht abgehalten hat :))
Ja danke macht mich noch neidisch. Ich habe hier einen laufenden Meter, der mich von allem abhält, was schön ist (Training. Lehrgänge etc.) sowie eine bellende Frau. :mad:
Das Wetter ist schön..... ;)
:D
diogenes
04-03-2008, 02:46
Bei meinen Rattanstöcken handelt es sich seit neustem um sogenannte
Räum- und Abdrängstöcke, mit denen ich nicht schlage, sondern Angreifer wegräume und abdränge:cool:
Macht euch doch nicht verrückt. Unsere Beamten haben meist was in der Birne und werden nicht so handeln wie es hier diverse Schreiber vermuten.
Diogenes
Ja danke macht mich noch neidisch. Ich habe hier einen laufenden Meter, der mich von allem abhält, was schön ist (Training. Lehrgänge etc.) sowie eine bellende Frau. :mad:
Das Wetter ist schön..... ;)
:D
"Mann" kann nicht alles haben aber kenne ich :):D
Bei meinen Rattanstöcken handelt es sich seit neustem um sogenannte
Räum- und Abdrängstöcke, mit denen ich nicht schlage, sondern Angreifer wegräume und abdränge:cool:
Macht euch doch nicht verrückt. Unsere Beamten haben meist was in der Birne und werden nicht so handeln wie es hier diverse Schreiber vermuten.
Diogenes
Sehe ich auch so das mit dem nicht verrückt machen :):):D
Killer-K-Nickel
05-03-2008, 11:45
Es wird nur schade, wg. der armen Einhandmesser. Die werden sich ganz schön vernachlässigt fühlen, wenn man sie nicht mehr mitnehmen darf. Hab meins immer bei jeglichen Outdooraktivitäten dabei. Muss ich mir dann wohl ein Feststehendes kaufen, um net Gefahr zu laufen irgendwann im Knast zu landen, als möglicher Strassenkiller. Die Schwierigkeit: ein schönes finden
Michael N.
05-03-2008, 17:45
Es wird nur schade, wg. der armen Einhandmesser. Die werden sich ganz schön vernachlässigt fühlen, wenn man sie nicht mehr mitnehmen darf. Hab meins immer bei jeglichen Outdooraktivitäten dabei. Muss ich mir dann wohl ein Feststehendes kaufen, um net Gefahr zu laufen irgendwann im Knast zu landen, als möglicher Strassenkiller. Die Schwierigkeit: ein schönes finden
Schau mal hier: Eickhorn Solingen (http://www.original-eickhorn.de/index.php?ID=107&cat_ID=2)
:D
Killer-K-Nickel
15-03-2008, 10:57
Danke.
sind schon ein paar schöne dabei. Problem hier ist die Beschränkung auf 12cm Klingenlänge, die macht es echt schwierig.:(
Arnisador
15-03-2008, 23:01
Danke.
sind schon ein paar schöne dabei. Problem hier ist die Beschränkung auf 12cm Klingenlänge, die macht es echt schwierig.:(
Reicht doch ...nimmste bissl kürzer ...
menno muss ich mein schönes Messer zu Hause lassen :
YouTube - Coldsteel Trail Master(San Mai III) Clip From Solid Proof (http://de.youtube.com/watch?v=6MkqnIrABW4)
:D:mad:
vBulletin v4.2.5, Copyright ©2000-2025, Jelsoft Enterprises Ltd.