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Vollständige Version anzeigen : Mini-Teleskopschlagstock



blueray
24-02-2008, 20:51
Ich suche einen kleinen Teleskopschlagstock, welcher jedoch gut zur SV eingesetzt werden kann und stabil ist.
Auf meiner Suche habe ich diesen hier gefunden: Mini - Teleskopschlagstock brüniert in der Größe eines Kobutan - KLU. (http://shop.klu.com/product_info.php?products_id=307)
Hat jemand Erfahrung mit diesem Produkt und kann mir vielleicht jemand einen besseren Empfehlen?
Grüsse,
Peter

enraged_Clown
24-02-2008, 20:55
Ich suche einen kleinen Teleskopschlagstock, welcher jedoch gut zur SV eingesetzt werden kann und stabil ist.
Auf meiner Suche habe ich diesen hier gefunden: Mini - Teleskopschlagstock brüniert in der Größe eines Kobutan - KLU. (http://shop.klu.com/product_info.php?products_id=307)
Hat jemand Erfahrung mit diesem Produkt und kann mir vielleicht jemand einen besseren Empfehlen?
Grüsse,
Peter
bis dan neue waffengesetz vollständig erörtert und veröffentlicht ist solltest du dir die kohle lieber sparen

replica
24-02-2008, 21:07
außer du bleibst in london. natürlich nur insofern das englische waffengesetz so einen tele erlaubt.

tut es das?

lg

blueray
24-02-2008, 21:08
Ich verstehe deinen Standpunkt aber wenn ich solange Warte wird es ja vielleicht nicht mehr möglich sein die Dinger zu kriegen.

-Ares-
24-02-2008, 21:28
Ich suche einen kleinen Teleskopschlagstock, welcher jedoch gut zur SV eingesetzt werden kann und stabil ist.
Hat jemand Erfahrung mit diesem Produkt und kann mir vielleicht jemand einen besseren Empfehlen?
Grüsse,
Peter

Wie schon in einem anderen Thread von 290962 erörtert sind sie leider weder Fisch noch Fleisch.
http://www.kampfkunst-board.info/forum/f16/teleskop-kubotan-71784/index3.html
Beitrag #43


ist weder fisch noch fleisch.
ich sammle die dinger, und besitze beide versionen (schwarz/und verchromt).
um mit diesem niedlichen kuboteli eine wirkung zu erzielen, wäre in jedem falle
ein, oder besser mehrere starke, direkter treffer am kopf erforderlich.
ein körpertreffer wird einen angreifer kaum beeindrucken.
das ding ist einfach zu klein und zu leicht, um mit schlägen eine wirkung zu erzielen.
erschwerend kommt unsere witterung hinzu. bei den aktuellen temperaturen
ist wohl jeder warm gekleidet, was die schläge abdämpft und die wirkung
nahezu gegen 0 gehen läßt.
sinnvoll wären mit diesem "teli" ausschließlich techniken, die man auch mit
einem "richtigen" kubotan zur anwendung bringen würde.
dazu würde ich allerdings einen "echten" kubotan bevorzugen, da dieser
spürbar leichter ist, und auch nicht in der tasche klappert.
das teil vermittelt bestenfalls eine trügerische sicherheit, die es real nicht
gewährleisten kann.

bei einem messerangriff würde ich allerdings zur flucht raten.
erfolgreiche verteidigungen gegen ein messer gibt es nur im kino.

ich versuche mal ein foto anzuhängen, mal sehen ob es klappt.

um die größe besser darzustellen, habe ich eine zigarettenschachtel
neben die kubotelis gelegt.

oben links im bild habe ich noch einen kubotan platziert, der mir zum zwecke
der verteidigung geeigneter erscheint.

Stickman
25-02-2008, 15:49
Ich verstehe deinen Standpunkt aber wenn ich solange Warte wird es ja vielleicht nicht mehr möglich sein die Dinger zu kriegen.

Kaufen wirst du die voraussichtlich immer können... führen zu 99,9999% nicht mehr..und damit hat sich das Thema SV erledigt...außer zuhause...und da kannst du dann auch eine Baseballkeule in die Ecke stellen..

Alex!
23-05-2008, 01:47
Also ich habe so ein Teil in schwarz von Nordhandel und die sind einfach klasse, sehr stabil und schön klein. Kann man locker in der Hosentasche tragen, ohne dass man ihn groß bemerkt.

Zu empfehlen !!

hobbes_s
24-05-2008, 16:08
Und falls du mal irgendwann gefilzt wirst, ist das Ding weg und es gibt ein Bußgeld...

Alex!
24-05-2008, 16:18
Quelle ?

hobbes_s
24-05-2008, 16:43
Teli = Hiebwaffe = Führverbot nach § 42a WaffG (neu).

Lars´n Roll
24-05-2008, 16:58
Teli = Hiebwaffe = Führverbot nach § 42a WaffG (neu).

Darf man´s wenigstens im Auto liegen haben oder muss es da auch im Kofferraum oder verschließbarem Handschuhfach solcherart aufbewahrt sein, dass man nicht ohne weiteres rankommt?

hobbes_s
24-05-2008, 17:03
Nach meinem Kenntnisstand letzteres.

Alex!
25-05-2008, 13:32
§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren
Gegenständen
(1) Es ist verboten
1. Anscheinswaffen,
2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer
mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen.
(2) Absatz 1 gilt nicht
1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes
Interesse vorliegt.
Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn
das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der
Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1


1.1
Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen),

Ob ein Teleskopschlagstock darunter fällt weiss ich nicht. Ein Totschläger definitiv, jedoch ein Teleskopschlagstock ? Dann müsste auch jeder normale Schlagstock verboten werden.

miskotty
25-05-2008, 13:35
Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1



Ob ein Teleskopschlagstock darunter fällt weiss ich nicht. Ein Totschläger definitiv, jedoch ein Teleskopschlagstock ? Dann müsste auch jeder normale Schlagstock verboten werden.

ein totschläger ist generell verboten, beim teli nur das führen (nach meinemkenntnisstand)

Alex!
25-05-2008, 13:50
Hier (http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/faq-waffenrecht.pdf) steht es ...

hobbes_s
25-05-2008, 19:36
Ob ein Teleskopschlagstock darunter fällt weiss ich nicht. Ein Totschläger definitiv, jedoch ein Teleskopschlagstock ? Dann müsste auch jeder normale Schlagstock verboten werden.

Dein Zitat aus der Anlage 1 stellt doch kein Verbot dar, sondern lediglich eine Begriffsbestimmung. Das Verbot des Führens gilt u.a. für die dort definierten Hiebwaffen (also für alle Arten von Schlagstöcken) und ergibt sich aus § 42a WaffG (sofern du keinen der bekannten Ausnahmetatbestände erfüllst). Der Verstoß dagegen ist eine Ordnungswidrigkeit und führt zu einem Bußgeldbescheid und der Einziehung des Stocks.