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Vollständige Version anzeigen : Nunchaku etc: Quellen für Rechtslage in Österreich und Schweiz gesucht!



oliverk71
27-02-2008, 14:27
Hallo! Ich brauche dringend jemanden, der sich mit dem österreichischen bzw schweizer Waffengesetzen und -verordnungen etc auskennt!

Es geht natürlich wieder um das Nunchaku, einschließlich seiner Abkömmlinge Sansetsukon, Soft-Nunchaku etc. pp.

Wäre gut, wenn sich da jemand gut auskennen würde und mir gute Quellen nennen kann. Der reine Gesetzestext ist weniger das Problem. Vielmehr geht es auch um die Rechtssprechung bzw Erlässe, denn mit dem Gesetz allein kann man nicht viel anfangen.

Komm mir bitte keiner mit 30-Sekunden-Google-Recherchen oder einem Link zu irgendwelchen Laberseiten. ;)

oliverk71
28-02-2008, 08:21
Mir fehlen auch noch Quellen zu der Entwicklungsgeschichte der Bauernwaffen im allgemeinen, sowie des Nunchaku und des Sansetsukon etc im speziellen.

Kung-Fu_Kunoishi
13-03-2008, 19:30
ehm naja was sol ich dazu sagen ehm , mein trainer hatte uns gesagt man darf keine waffen auf der strasse mitnehmen(naja man sollte sie nicht sehen).
wenn man z.b. jetzt mit dem nun-chaku herumfuchtelt und man von der polizei erwischt wird . bekommt man eine grosse busse, und der trainer bekommt eine warnung er solle besser auf seine schüler aufpassen. ich glaube er muss dann auch noch dafür bezahlen weil er seinen schüler die nun-chakus gegeben hat. naja und wenn man dann noch einen internationalen oder einfach eine ganz normalen kampfsportpass hat bekommt man einen eintrag so gut ich weiss .denn wie die meisten wissen ist das nun-chaku eine verbotene waffe, und so wird sie auch behandelt . wenn man sie in einem kampf (auf der strasse) einsetzt und man als erstes anfängt bekommt man ne verdammte rechnung so hab ich es jedenfalls gehört . aber ob man sie in einem kampf einsetzen kann das ..glaub ich schon denn sonst wär sie jah nicht erfunden-.- oder ?? :D ich hoffe ich konnte dir einen gaaanz kleinen tipp gegeben haben denn mehr weiss ich nciht übers nun-chaku . mfg:rolleyes:

Nunchaku_boy
15-03-2008, 16:14
ja so kenn ich das auch.
als ich mit dem training begonnen hab, hat uns der trainer auch kurz erzählt wie die lage so in österreich ist und das wir als österreicher eig. großes glück haben. denn in der schweiz, italien, deutschland und ungarn sind diese waffen verboten, selbst als soft- nunchakus.
hier in österreich, darf man damit in privaten räumen trainieren oder eben auch beim trainigsplatz( dort wo man halt den kurs besucht.) man darf auch der familie oder den freunden vorzeigen was man kann.
ABER (das große aber)
in der öffentlichkeit darf/soll man sie nicht verwenden.
soviel weiß ich. hoffe ich konnte helfen.

die ursache, warum das alles so ist, hat mir mein trainer auch erzählt.
anfangs als die nunchakus in europa beliebt wurden, gab es sehr SEHR viele außeinandersetzungen in den discotheken und sonst wo in der öffentlichkeit, weil sehr viele jugentliche, die mit sich herum getragen haben und auch anwendeten.
dann wurden sie verboten. und seit einigerzeit, darf man in österreich wieder in privaten räumlichkeiten trainieren.

oliverk71
18-03-2008, 07:33
naja und wenn man dann noch einen internationalen oder einfach eine ganz normalen kampfsportpass hat bekommt man einen eintrag so gut ich weiss .Genau dieser "Kampfsportpass" würde mich interessieren. Es ist also möglich, dass ein seriöser Kampfkünstler in der Schweiz ein Nunchaku besitzen darf. Mich interessiert unter welchen Umständen genau (Rechtsgrundlage, Aussteller etc). Soweit ich weiß gibt es in der Schweiz ja auch zumindest einen Kampfkünstler, der regelmäßig mit Nunchaku auftritt: Guido Kessler. Den habe ich auch angeschrieben, aber der antwortet nicht. Tja, so sind die Leute, wenn sie ein klein wenig Erfolg haben...

Über Österreich bin ich inzwischen recht gut im Bilde.