Vollständige Version anzeigen : Nun-Chacos sin illegal...oder doch nicht???
Joshua the Undead
29-02-2008, 18:46
Es hat sich ja schon rumgesprochen, das Nun-chacos und ähnliche Waffen in Deutschland verboten sind.
Aber, Meister, die schon lange 4 oder 5 Dan sind, haben irgendwie diese Merkwürdige Eigenschaft durch einen durchzusehen, oder zumindest in die Seele zu blicken. ( Es ist schon fast so, alsob sie mehr über dich wissen als du selbst...)
Also, wenn der Meister/in bezeugen und bestätigen kann, das der Schüler reinen Herzens ist und garantiert keinen Mist bauen würde. (also aus Spaß andere vermöbeln) Würde dann eine allgemeine Ausnahme gemacht?
Ich habe irgendwie das Gefühl, alsob ich mir diese Frage selbst beantworten könnte...(dampf...Koch...:mad:...)
enraged_Clown
29-02-2008, 18:51
oh man, was für ein mist. der alte meister schwing-dein-ding steht auch nicht über dem gesetz. das nunchakkudingsbums ist und bleibt verboten!!!
SchwarzeTomate
29-02-2008, 18:55
Also entweder du bist ein Troll oder....enorm naiv und weltfremd...was jetzt wirklich nicht böse gemeint ist. Aber dieser Verdacht drängt sich bei dem Text einfach auf.
also ich hab gehört, wenn dir der hauptmönch des lang lo lotusblumentempels aufm wolkenberg in fantastasien mit seinem eigenen blut ne erlaubniskaligraphie malt, erlaubt der deutsche gesetzgeber dir das führen von nunchakus...
chuck norris verteilt übrigens die dazu passende lizenz zum töten :rolleyes:
enraged_Clown
29-02-2008, 19:01
chuck norris verteilt übrigens die dazu passende lizenz zum töten :rolleyes:
er meisselt sie übrigens mit einem barthaar in granit.
Seid mal net so gemein ich fand den Post durchaus unterhaltsam :klatsch:
Rocky777
29-02-2008, 19:28
Seid mal net so gemein ich fand den Post durchaus unterhaltsam :klatsch:
Die Antworten aber auch :) Leider bin ich heut nicht so kreativ :o :D
wobei doch jeder weiß, daß man die Dinger nur in direkter Blutlinie Bruce Lee´s führen darf....so jetzt mal überlegen....hehe *krümmvorlachen*
miskotty
29-02-2008, 19:44
wenn enraged clown mir bestätigt das ich reinen herzens bin und niemanden grundlos absteche...
darf ich dann ein einhandmesser nach der gesetzesänderung führen?:gruebel:
SchwarzeTomate
29-02-2008, 19:47
Nur wenn du Passierschein A38 vorweisen kannst, welchen man mit dem rosa Formular im zweiten Stock beantragen kann.
enraged_Clown
29-02-2008, 19:48
wenn enraged clown mir bestätigt das ich reinen herzens bin und niemanden grundlos absteche...
darf ich dann ein einhandmesser nach der gesetzesänderung führen?:gruebel:
wenn du noch ein paar brünstige jungfräuliche brünette und ein 6pack als opfergabe drauflegst kannst du dir den antrag abholen.
Joshua the Undead
29-02-2008, 19:51
Oh, entschuldigung das ich Fragen stelle! Demnächst spar ich mir solche fragen man!!!:mad::mad:
Merk ich mir!
miskotty
29-02-2008, 20:21
Dann hattest du die frage echt ernst gemeint???:ups:
Schnueffler
29-02-2008, 20:21
Oh, entschuldigung das ich Fragen stelle! Demnächst spar ich mir solche fragen man!!!:mad::mad:
Merk ich mir!
Learning by doing! :D
Joshua the Undead
29-02-2008, 20:28
Kann ich ja nich wissen. Wo es Gesetze gibt, gibt es auch ausnahmen.
Ich dachte soetwas wäre eine Ausnahme, aber scheinbar nicht :p
Gut. "Frage" geklärt, dann ~°~Closed~°~
Gruß Micha
vBulletin v4.2.5, Copyright ©2000-2025, Jelsoft Enterprises Ltd.