Anmelden

Vollständige Version anzeigen : Wichtig: Aktion gegen das neue Waffenrecht!



AKED
07-03-2008, 10:02
Dies ist ein Aufruf an alle, die mit Waffen trainieren:

Der Bundestag hat im Februar weitreichende Änderungen im Waffengesetz verabschiedet.
Diese Änderungen betreffen uns als Kampfsportler und Kampfkünstler unmittelbar. So soll z.B. das Führen von Hieb-
und Stichwaffen verboten bzw. eingeschränkt werden, ebenso wie der Besitz und das Führen
von z.B. Einhandmessern, Impact Kerambits sowie Dulos. Das sind alles Gegenstände, die
nicht nur im Training verwendet werden, sondern ganz konkreten sinnvollen Einsatz in einer
SV-Situation erlauben. Letztendlich können die Änderungen im WaffG sogar den Transport
unserer Rattan-Stöcke zum Training einschränken, je nachdem wie eng später die Auslegung
des Gesetzes gehandhabt wird.
Die Änderungen sind sachlich völliger Unsinn und scheinen vom Bundestag nicht wirklich
gründlich durchdacht zu sein.

Eine Vorabversion dieser Änderungen findet Ihr in der Anlage dieses Beitrags.

JETZT DAS WICHTIGE:
Jeder Bürger hat die Möglichkeit, zum einen eine Petition direkt an den Bundestag zu schicken,
und zum anderen sich direkt an seinen zuständigen lokalen Vertreter des Bundesrates zu wenden,
um gegen z.B. solche Gesetzesänderungen zu beschweren.

In der Anlage findet Ihr Entwürfe für solche eine Petition bzw. ein Schreiben an den Vertreter des
Bundesrates, welche ohne Änderungen direkt weitergeschickt werden können (natürlich müssen
die persönlichen Daten ergänzt werden). Das Schreiben an die Bundesratsvertreter stammt von
Florian Lahner (Direktor von Bram Franks CSSD hier in Deutschland).

Im Text der beiden Entwürfe findet Ihr auch weitere Informationen zu den Inhalten und
Begründungen.

Wir haben im Namen des DAV bereits diese beiden Dokumente verschickt. Allerdings ist eine solche
Aktion umso erfolgversprechender, je mehr Personen und Institutionen sich beteiligen. Ich bitte
Euch also, ebenfalls diese beiden Dokumente zu versenden! Eine Änderung des Waffengesetzes in
dieser Form wäre für unser Training deutlich kontraproduktiv. Selbst ein "normales" Training im
Freien (Stadtpark o.ä.) würde dadurch unter Umständen verboten sein. Das können wir so nicht
einfach hinnehmen!

NOCHMAL WICHTIG:
Das Versenden müsste allerdings relativ kurzfristig geschehen, denn es bleibt nicht mehr wirklich
viel Zeit. Am 14.3. wird der Bundesrat dem Gesetzentwurf zustimmen ... und dann ist das Ding durch.
Zwar muss unser Bundespräsident noch unterschreiben, aber dort passiert mit Sicherheit nichts
mehr.

Bitte sendet diese Mail an möglichst viele Eurer Schüler/innen oder sonstige Interessenten weiter!

Viele Grüße

Sven Barchfeld
1. Vorsitzender DAV

Dieter Knüttel
Bundestrainer DAV

Karl
07-03-2008, 10:43
Hallo Dieter,

danke ich habe es schon ein paar leute weitergeleitet und hab es selbst auch rausgeschickt. Ich hoffe es bringt was, wenn mann die gelegenheit hat muss mann davon gebraucht machen und nicht denken "es bringt eh nicht".
Gruss
Karl

AKED
07-03-2008, 11:05
Hallo Karl,

genau. Wenn, dann jetzt. Wenn es nichts bringt haben wir es wenigstens versucht. Wenn man es nicht versucht, dann kann man auch nichts verändern.

Ich weiß, dass ähnliche Aktionen bei Anglern, Jägern, Messersammlern und vielen anderen Bereichen laufen.
Die sollen merhke, dass es viele Leute gibt, die das Gesetzt nicht gut finden.

Und Danke für das rausschicken - es ist in unser aller Interesse.

Gruß


Dieter

Fit & Fight Sports Club
07-03-2008, 11:19
danke:)

yokai
07-03-2008, 11:25
ich werde das teil mal durch den laserdrucker jagen und persönlich die leute in meinen gruppen und bei bekannten trainer/innen vorbeibringen.
das bringt mehr als einfach mailen denk ich ;)

das ganze kann ich ja dann als gesammelte post verschicken.

ShantiX
07-03-2008, 11:40
Gute Sache!!!

Krider
07-03-2008, 13:29
Kleiner Tipp an Herrn Lahner, mit viel weniger Rechtschreibfehlern und einem etwas besseren Stil würde das Schreiben vielleicht seriöser wirken. Ansonsten unterstütze ich die Aktion gerne und bin froh, dass so viele Leute von ihren Möglichkeiten Gebrauch machen.

raptor49
07-03-2008, 14:11
Ich Empfehle das einbringen einer Petition im Bundestag!
Der Bundestag hat vor einer Zeit ein Pilotprojekt zur Online-Mitzeichnung von Petitionen gestartet.

FrAgGlE
07-03-2008, 14:38
Kleiner Tipp an Herrn Lahner, mit viel weniger Rechtschreibfehlern und einem etwas besseren Stil würde das Schreiben vielleicht seriöser wirken. Ansonsten unterstütze ich die Aktion gerne und bin froh, dass so viele Leute von ihren Möglichkeiten Gebrauch machen.

das habe ich auhc gedahct... :rolleyes:

FrAgGlE
07-03-2008, 14:39
Desweiteren wird der "Besitz" ja nicht verboten, sondern das grundlose Führen bestimmter Gegenstände. Dieses allein ist ein riesen Unterschied.

Ich bezweifel auch, dass Rattanstöcke in einem beschlossenen Behältnis geführt werden müssen :confused:

Concept-Arnis
07-03-2008, 15:05
Unterschrieben und gefaxt! Danke, Datu!

Eskrima-Düsseldorf
07-03-2008, 15:57
Desweiteren wird der "Besitz" ja nicht verboten, sondern das grundlose Führen bestimmter Gegenstände. Dieses allein ist ein riesen Unterschied.

Ich bezweifel auch, dass Rattanstöcke in einem beschlossenen Behältnis geführt werden müssen :confused:


Das ist in Dieters Anschreiben allerdings falsch wiedergegeben aber ansonsten fürchte ich, hat er schon Recht mit seinen Befürchtungen. Wenn schon das Führen eines Stücks Holz (Palmstick) verboten und ein Plastikschraubenschlüssel zur "Waffe" wird weil ein Kampfkünstler mit Sinn für Marketing ihn so bewirbt...

Demnächst gibt es wohl einen "kleinen Waffenschein" für Kugelschreiber :)

Ein gutes allerdings hat die Sache, es zeigt mal wieder die gute Zusammenarbeit im FMA-Lager über irgendwelche Verbands"grenzen" hinaus.

Grüße
Christian

Floating
08-03-2008, 01:49
Gute Sache! Ich bin dabei. Langsam wird es echt mal Zeit sich zu wehren, sonst darf man bald nicht mal mehr nen Zahnstocher mit sich führen... :(

Messerjocke2000
08-03-2008, 10:54
Ich halte dieses Gesetz auch für ziemlichen Schwachsinn.
ABER.
Wenn ihr eine Petition abschickt, achtet doch bitte auf die Rechtschreibung.
Und darauf, dass die Argumente sachlich korrekt sind.

Hieb- und Stichwaffen sind nicht "alles, was man für die Selbstverteidigung nutzen könnte". Das ist schlicht falsch.


Waffen sind

1.
Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und
2.
tragbare Gegenstände,

a)
die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
b)
die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.

Ein Kugelschreiber ist also keine Waffe, weil nicht dazu bestimmt.
Travelwrench etc. fallen sicher drunter, weil dazu bestimmt.

Im Messerforum sind wir auch dabei eine Petition zu basteln, da gibts ab 10.3. noch mehr zu...

Da gehts allerdings nur um Messer.

Kilian

Floating
08-03-2008, 11:04
Ja, ich hatte auch schon darüber nachgedacht den Text anzupassen bevor ich das rausschicke. Ich bin zwar kein Jurist, aber wenn man die gröbsten sachlichen Fehler erst mal korrigiert hat und man anschließend ne Rechtschreibprüfung durchlaufen lässt sollte es gehen.

Peaceful Warrior
08-03-2008, 11:14
ich brauche keine Waffe - ich BIN eine Waffe.

:D:cool::D:cool::D:cool::D:D

DeathBeforeDishonor
09-03-2008, 14:38
in dem pdf-Text steht doch, das das Führen mit berechtigtem Interesse (Sport ist da sogar aufgeführt) nicht der neuen Regelung unterläge. Warum also die Aufregung?

Macheten, Sticks und Messeratrappen habe ich eigentlich nur bei mir, wenn ich zum Training fahre. Wenn man Trainer ist und deshalb ständig den kofferraum mit Hieb- und Stichwaffen voll hat kann das auch kein Problem sein, oder?

Concept-Arnis
09-03-2008, 15:05
Das galt für FRÜHER! Wie das heute aussieht, steht noch offen!

Außerdem trägt nicht jeder nur Attrappen mit sich 'rum, und auch das aus berechtigtem Interesse!

DeathBeforeDishonor
09-03-2008, 15:53
Das wird doch erst intressant wenn Sie jemanden der verdächtig ist kontrollieren und der entsprechend bewaffnet ist. Es ermöglicht den Cops z.B. hier bei uns auf dem Kiez in Hamburg, den entsprechenden Leuten ihre Käsedolche abzunehmen, was sicherlich sehr zur Sicherheit beitragen würde.

Ich glaube nicht, dass die nem Angler sein Filetiermesser abziehen.

Wozu läuft jemand mit grösseren Messern durch die Gegend?
Gerade hier in diesem Forum weiss jeder, dass ich aus so ziemlich allem eine Waffe basteln kann, und wenns ein großer Holzdübel ist.

Ich bin nach wie vor daran intressiert umgestimmt zu werden.

Mirasol
09-03-2008, 16:07
Ich glaube nicht, dass die nem Angler sein Filetiermesser abziehen.



Und das ist genau der Punkt ;)
Wir sind doch dann der Willkür der Beamten ausgesetzt, falls dieses Gesetz so durchkommt :)

Messerjocke2000
09-03-2008, 21:03
Es ermöglicht den Cops z.B. hier bei uns auf dem Kiez in Hamburg, den entsprechenden Leuten ihre Käsedolche abzunehmen,
Das darf die Polizei auch jetzt schon (gefahrenabwehr etc.)


was sicherlich sehr zur Sicherheit beitragen würde.
Ja, genau, dann wird alles gut :rofl:


Ich glaube nicht, dass die nem Angler sein Filetiermesser abziehen.

Nein, aber mir mein Taschenmesser und 10.000 EUR...


Wozu läuft jemand mit grösseren Messern durch die Gegend?

1. gehts um ALLE Einhandmesser, nicht nur um Große (was ist eigentlich groß?)
2.:
Weil ich es möchte und niemandem damit schade.
Weil so ein Messer im Alltag ungemein praktisch ist.
Weil ich Messer sammle und daher auch gerne Führe.


Gerade hier in diesem Forum weiss jeder, dass ich aus so ziemlich allem eine Waffe basteln kann, und wenns ein großer Holzdübel ist.

Und wie wird daraus ein Argument, Messer zu verbieten?
Wie Du schon sagst, alles kann zur Waffe werden, wenn die entspechende Energie da ist, jemanden zu verletzen.
Das Problem liegt nicht beiden Tatmitteln, sondern bei den Tätern...

Kilian

Floating
10-03-2008, 00:34
Ich glaub hier dreht sich irgendwie alles im Kreis. Ist doch eigentlich ganz offensichtlich was da läuft. Am Anfang waren's nur Nunchakus, Balisong-Messer und ein paar andere Sachen. Mittlerweile wird so ziemlich alles verboten (bzw. das Mitführen untersagt) was auch nur annähernd nach Waffe aussieht. Und in ein paar Jahren darfst du nicht mal mehr mit nem Schweizer Taschenmesser rumlaufen.

All die Jahre ging es auch ohne superkompliziertes Waffenrecht mit tausenden von Sonderregelungen. Wie haben wir es bloß all die Zeit geschafft nicht auf offener Straße erstochen zu werden als es noch kein Gesetz gegen das Mitführen von Messern gab?

Das man über so was überhaupt noch diskutieren muss finde ich erstaunlich. Haben die Menschen denn heute echt nur noch so wenig Gefühl für ihre eigene Freiheit? Ich möchte jedenfalls in keinem Land leben in dem ich demnächst sogar noch für den Gang auf's Klo ne Sondergenehmigung brauche... :rolleyes:

Messerjocke2000
10-03-2008, 09:33
@Floating

Naja, soo offensichtlich scheints nicht zu sein, wie Du ja auch an den Kommentaren hier siehst. (warum braucht man Messer etc.)

Selbst die Hersteller von Messern sind mMn ziemlich Blauäugig, was die weitere Entwicklung angeht, bzw. habe schlicht die Hoffnung aufgegeben.

Ich hatte gestern die Gelegenheit, mit Vertretern eines Herstellers in Solingen zu sprechen.

Vor 5 Jahren habe man noch mit den Politikern sprechen können und wenigstens die Springmesser vor dem kompletten Verbot "retten" können.
Der jetzige Entwurf sei aber so schnell durchgepeitscht worden, dass man keine Chance gehabt habe, die Sicht der Hersteller deutlich zu machen.

Auf meinen Kommentar, dass da sicher noch was nachkommt, war die Meinung, dass ja jetzt so viel verboten worden sei, dass man jetzt sicher erstmal Ruhe hätte.

Sehe ich anders. Als nächstes sind feststehende Messer unter 12 cm Klingenlänge fällig und Einhandmesser (oder erstmal nur Automatische Messer) werden komplett verboten.

Über kurz oder lang werden wir hier ein Waffengesetz wie in UK haben. Der "legal reason" wird ja jetzt schon eingeführt.

Kilian

Floating
10-03-2008, 10:03
@Messerjocke2000

Ist doch ein generelles Problem unserer Zeit, dass viele Leute selbst nicht mehr wissen was gut für sie ist. Weniger kritikloser Medienkonsum und mehr eigenständiges Denken täte vielen Leuten mal gut. Dann bräuchte man über so etwas vl. auch wirklich nicht mehr zu diskutieren. Denn es ist in der Tat mehr als offensichtlich was da noch alles auf uns zukommen wird.

Was die anderen Punkte betrifft bin ich aber ganz deiner Meinung. An England musste ich bei der Diskussion auch ständig denken. Ein Bekannter, der dort wohnt meinte mal zu mir: "Alles was bei uns passiert, habt ihr ein paar Jahre später auch in Deutschland." Bisher hat er damit noch immer Recht gehabt. Dort kannst du mittlerweile nicht mal mehr ein Leatherman ohne größere Schwierigkeiten tragen. Und die Strafen dort sind echt nicht ohne.

Letzten Endes glaube ich aber das sich die ganze Diskussion hier im Kreis dreht. Angesagt wäre es jetzt zu handeln. Also ich schicke die Petition (Fehler hin oder her) heute noch raus. ;)

Messerjocke2000
10-03-2008, 18:00
Ein Bekannter, der dort wohnt meinte mal zu mir: "Alles was bei uns passiert, habt ihr ein paar Jahre später auch in Deutschland." Bisher hat er damit noch immer Recht gehabt. Das hat Sal Glesser gestern auch gesagt :D

Petition rauschicken ist immer gut, selbst mit Fehlern.

Kilian

raien
10-03-2008, 22:04
Das hat Sal Glesser gestern auch gesagt :D

Petition rauschicken ist immer gut, selbst mit Fehlern.

Kilian



Petitition rausschicken ,denn nur wer nichts tut macht fehler

Diethelm
13-03-2008, 05:51
Gude, heute findet eine Öffentliche Anhörung des Innenausschusses zum Waffenrecht statt.
Hier mal der Link:
BMI Neue Regeln für den Waffenbesitz - Öffentliche Anhörung des Innenausschusses (http://www.bmi.bund.de/cln_028/nn_122688/Internet/Content/Themen/Innenpolitik/Einzelseiten/Anhoerung__Waffenrecht__BT.html)

Messerjocke2000
13-03-2008, 07:44
Gude, heute findet eine Öffentliche Anhörung des Innenausschusses zum Waffenrecht statt.
Hier mal der Link:
BMI Neue Regeln für den Waffenbesitz - Öffentliche Anhörung des Innenausschusses (http://www.bmi.bund.de/cln_028/nn_122688/Internet/Content/Themen/Innenpolitik/Einzelseiten/Anhoerung__Waffenrecht__BT.html)
Das war letzten Monat, durch den Bundestag ist der Mist schon, Bundesrat wirds auch durchwinken.

Kilian

AKED
13-03-2008, 07:47
Habe ich auch gerade gemerkt.,
Die Anhörung war am 13.2.2008.

Dieter

krav maga münster
13-03-2008, 12:50
Der Dulo (Palmstick, Kubotan) ist ja nun laut Feststellungsbescheid des BKA davon verschont geblieben.

Schaut selbst (http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/feststellungsbescheide/pdf/fb_170_kubotan.pdf)

Gruß Markus

AKED
13-03-2008, 13:36
Der Dulo (Palmstick, Kubotan) ist ja nun laut Feststellungsbescheid des BKA davon verschont geblieben.

Schaut selbst (http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/feststellungsbescheide/pdf/fb_170_kubotan.pdf)

Gruß Markus

DANKE für den Link

Concept-Arnis
13-03-2008, 14:23
Von mir auch!

Eskrima-Düsseldorf
13-03-2008, 18:22
Das ist ja mal ne gute Nachricht.

Grüße
Christian

Mono
13-03-2008, 20:05
Hey, klasse Sache - mehr zu sowas :)

Kann man das jetzt rechtlich eigentlich auch auf Dulo-Dulo übertragen?

Wo sind den die Sach und Fachkundigen Rechtsverdreher aus unseren Reihen!?!? :D

Gruß,
Mono

17x17
14-03-2008, 08:29
Ich habe gestern eine Antwort vom Petitonsausschuss erhalten.

"Zu der von Ihnen vorgetragenen Thematik ist aufgrund sachgleicher Petitionen bereits eine Prüfung eingeleitet worden."

dürfte der Kernsatz sein. Mal sehen ob es was bringt.

17x17
14-03-2008, 08:40
Ich habe den Threat übrigens nicht ganz verfolgt - wenn ich etwas wiederhole - sorry.

Heute tagt der Bundesrat zu diesem Thema.
Klick (http://www.bundesrat.de/cln_050/nn_8338/DE/parlamentsmaterial/to-plenum/842-sitzung/to-node.html?__nnn=true) "top5: Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften"


Allerdings kann man unter "Erläuterungen" ein PDF (http://www.bundesrat.de/cln_050/SharedDocs/TO/842/erl/5,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/5.pdf) aufrufen in dem es heißt:
"Insofern wurde dem Wunsch des Bundesrates Rechnung getragen und das
zuvor vorgesehene nur auf bestimmte Anscheinswaffen beschränkte Verbot entsprechend ausgeweitet."

Sieht schlecht für Anscheinwaffen aus

"Zur Eindämmung von Gewalttaten mit Messern wird auch das Führen von Hieb und Stoßwaffen sowie bestimmten Messern (Einhandmessern und feststehenden Messern mit einer Klingenlänge von über 12 cm) verboten, sofern hierfür kein berechtigtes Interesse geltend gemacht wird. Auch dies entspricht einer Anregung des Bundesrates."

sieht schlecht für die Messer aus

whizzy
14-03-2008, 09:46
Laut SWR3-Radio wurde das Gesetzt soeben vom Bundesrat gebilligt:mad:

17x17
14-03-2008, 12:10
Leider ist dies korrekt :mad:

"Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften
Beschlusstenor:
kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses; Entschließung"
Quelle (http://www.bundesrat.de/cln_050/nn_971006/DE/parlamentsmaterial/to-plenum/842-sitzung/to-node.html?__nnn=true)

Sind wohl nicht genug Petitionen eingegangen.:(
Jetzt könnte man aber wenigstens damit beginnen gegen dieses Gesetz zu rebbelieren.
z.B. könnte man sich in irgendweiner Stadt treffen und lustig froh andere Leute anzeigen, damit schnellstmöglich bestimmt wird, was ein "berechtigtes Interesse" ist.
Ich würde mcih gerne mit einer möglichst großen Menge anderer interessierter treffen und billige, lange Küchenmesser in irgendeinem Laden kaufen.
Danach würde ich gerne von jemandem angezeigt, weil ich ein feststehendes Messer führe.
Mit einer ausreichend großen Menge Anzeigen, kann an die Polizeistation einer mittelgroßen Stadt vermutlich zum erliegen bringen. auch die Gerichte würden wohl zu tun bekommen das "berechtigte Interesse" zu definieren.
Aktionen in dieser Art würden zumindest öffenltichkeit herstellen.:)

Genauso könnte man sich zu Wandern, Grillen, Messer in der Stadt schleifen lassen, usw. treffen. Auf diese Art sollte man sehr schell herausfinden, wann ein Messer geführt werden darf.

Mono
14-03-2008, 13:59
Ich besorg mir erstmal ein Feststehendes Messer mit 11,99 cm Klingenlänge :D

Tjaja - ein trauriger Schritt in die falsche Richtung!

Jörg B.
14-03-2008, 14:06
Hi Kollege,

ich werde das Gleiche tun und sehe das genauso. Aber alles, was jetzt noch zu sagen wäre, würde gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen, deshalb tue ich es nicht. ;)

Yalcinator
14-03-2008, 14:18
:mad: Die spinnen doch die .....!! Naja egal mich bekommt keiner von meinem Trainingsequipment weg..
@dominic/Mono/Jörg: lasset uns Messer kaufen :p

17x17
14-03-2008, 14:20
Ich werde mal sehen, ob man nicht die "Initiative Messer sind Werkzeuge (http://www.messer-werkzeuge.de/)" unterstützen kann.

Holzfäller
14-03-2008, 14:46
Übersehe ich irgendwie was ? :confused:

§42a enthält doch weiterhin die eindeutige Einschränkung:


"Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.“

Dem KKler, der seine Trainingswaffen in der Tasche dabei hat, kann diese Änderung also doch ziemlich egal sein, oder ?

krav maga münster
14-03-2008, 15:25
Wenn Du Rattanstöcke und Alutrainingsklingen meinst, dann hast Du Recht, dies verstehen nur einige Leute nicht und machen daher einen riesen Aufwand in allen Foren.

Genaueres kann man auch hier sehen:

Klick mich (http://www.visier.de/bilder/pdf/aenderungen_im_waffengesetz_web.pdf)

Gruß Markus

Concept-Arnis
14-03-2008, 15:30
Ich habe mir gerade das hier besorgt.

Neck Knifes haben oft das Manko, daß der Griff für einen normalen Mitteleuropäer viel zu klein und fitzelig ist. Nicht so bei diesem!

Es ist in punkto Form, Größe, Gewicht, Handlage und Verarbeitung das Beste, was ich in der Kategorie Neck Knifes bisher gefunden habe!

Der Preis spricht für sich!

Böker / Magnum Neck Flash - Neck Knife - Einsatzmesser bei eBay.de: Polizei Spezialeinheiten (endet 22.03.08 20:30:00 MEZ) (http://cgi.ebay.de/Boeker-Magnum-Neck-Flash-Neck-Knife-Einsatzmesser_W0QQitemZ140214931070QQihZ004QQcateg oryZ40793QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem)


Hoffen wir, daß uns die Fixed Blades noch eine Weile erhalten bleiben!

Gruß, D.

Floating
14-03-2008, 20:55
Der Dulo (Palmstick, Kubotan) ist ja nun laut Feststellungsbescheid des BKA davon verschont geblieben.

Schaut selbst (http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/feststellungsbescheide/pdf/fb_170_kubotan.pdf)

Gruß Markus

Hm, der Feststellungsbescheid vom BKA ist aus 2002. Wäre jetzt die Frage ob bzw. in wie fern der mit dem neuen Gesetz noch Gültigkeit hat.

*** EDIT: Oh, ich sehe grade, dass der Bescheid ja doch noch ganz frisch ist! Ich hatte nur den Bezug auf das Waffengesetz von 11. Oktober 2002 gesehen. Wer lesen kann ist klar im Vorteil... :D Danke an der Stelle für den Link! ***

Aber selbst wenn Palmsticks heute noch toleriert werden, kann das ja mit der nächsten Verschärfung des Waffenrechts schon wieder ganz anders aussehen. Am Besten man steigt heute schon auf Kugelschreiber um... ;)

hobbes_s
15-03-2008, 12:27
Leute, noch gibt es keine rechtlich anerkannte Definition dafür, was in diesem Fall unter Sport zu verstehen ist. Für uns ist FMA zweifelsfrei (unter anderem) Sport, aber ich halte es für ernsthaft möglich, daß zumindest der eine oder andere vereinzelte Betonkopp in den Ordnungsbehörden auf die Idee kommt, daß das ja kein Sport, sondern Killer-Messerkampf-Meuchelmord-Training ist.

Wenn ich zukünftig Waffen transportiere, kommt ein kleines Vorhängeschloß an die Sporttasche. Kostet mich drei Öre und gibt mir Rechtssicherheit.

Floating
15-03-2008, 12:53
Sehe ich auch so. Obwohl ich es derzeit noch nicht einsehe sozusagen in vorauseilendem Gehorsam schon mal vorsichtshalber meine Tasche mit nem Vorhängeschloss zu versehen.

Aber wie heißt es immer so schön? Währet den Anfängen! Das ist nämlich garantiert noch nicht alles. Und wenn die Gegenwehr vom kleinen Mann ausbleibt, wird da noch so einiges folgen.

Für mich riecht das nämlich alles gewaltig nach einem Austesten wie weit man gehen kann. Anders ist es m. E. nicht erklärbar, dass solche gewaltigen Eingriffe in die Freiheit der Bürger immer in Raten kommen. Alle zwei, drei Jahre ein neues, noch schärferes Waffengesetz. Anscheinend ist man sich bewusst, dass man den kleinen Mann erst einmal langsam und ganz allmählich daran gewöhnen muss seine Rechte aufzugeben. Wären all die Änderungen der letzten Jahre nämlich auf einmal gekommen, wäre der Aufschrei in der Gesellschaft sicher viel größer gewesen.

Dazu noch ein schönes Zitat aus einem anderen Thread:


Ist "Camper" ein Beruf oder eine Rasse? Eine Religion oder etwas anderes, unabänderliches? Wann und wie wird man zum Camper? Wenn ich mich mal in ein Wohnmobil setze, auch wenn es nicht meines ist? Oder wenn ich einen Rucksack und ein Zelt auf dem Rücken trage, obwohl ich gar nicht auf dem Weg ins Grüne bin? Bin ich ein Wanderer, wenn ich in der U-Bahn sitze? Und was ist mit "Brauchtum" gemeint? Wenn ich einen Schottenrock anziehe und einen Skian Dubh in den Strumpf stecke, darf ich den dann behalten? Oder eine Galabia trage, darf ich dann einen Krummdolch mitführen?

Hat sich irgend ein bescheuerter Politaffe darüber mal Gedanken gemacht? Garantiert nicht!


Populismus, Kontrollismus und verschissene ängstliche Engherzigkeit, sage ich nur!

Ich denke mehr kann man dazu kaum noch sagen.

hobbes_s
15-03-2008, 13:07
Ich stimme dir in deiner Kritik ja aus vollstem Herzen zu ;) Nur ist mir aber leider auch nicht damit geholfen, wenn ich in meinem gerechten Zorn auf die neuen Regelungen sch***e, mein Spielzeug so transportiere, wie ich will und mir dafür mit etwas Pech ein Bußgeldverfahren einhandele, das mich meine Waffenbesitzkarte kosten kann.

Wer etwas tun will, sollte nicht den Zwergenaufstand proben, sondern sich lieber in ernsthafter Lobbyarbeit betätigen... und zwar in Kooperation mit allen gesellschaftlichen Gruppen, die durch die Gesetzesnovelle in ihren Rechten eingeschränkt werden... Jäger, Angler, Sportschützen, Waffensammler, Kampfsportler, Outdoorfans, Messersammler usw.

Floating
15-03-2008, 13:13
Ne Waffenbesitzkarte habe ich nicht. Hätte ich eine, würde ich es aber wahrscheinlich genau so machen wie du. ;)

Wie kommst du jetzt auf "Zwergenaufstand"? Ich denke, die Petition bspw. ging schon mal in eine ziemlich gute Richtung...

hobbes_s
15-03-2008, 13:23
Mit Zwergenaufstand meine ich die Handlungsweise einiger kurzsichtiger Zeitgenossen, die sich auf die Position "Jetzt erst recht" zurückgezogen haben (ich meine nicht dich damit). Das ist die Reaktion eines bockigen Kleinkindes und nicht dazu geeignet, unsere Position zu verbessern.

Floating
15-03-2008, 13:33
Da ist was dran. Zu mal es gesetzlich nichts bewirken würde, aber eine große Stange Bussgeld kosten kann...

17x17
15-03-2008, 17:50
Mit Zwergenaufstand meine ich die Handlungsweise einiger kurzsichtiger Zeitgenossen, die sich auf die Position "Jetzt erst recht" zurückgezogen haben (ich meine nicht dich damit). Das ist die Reaktion eines bockigen Kleinkindes und nicht dazu geeignet, unsere Position zu verbessern.

Bevor ich mich jetzt angesprochen fühle - wen meinst Du denn?

Diejenigen, die sich ein gesetzeskonformes Messer zulegen wollen?
Kommt wohl kaum einem Aufstand gleich
Oder mich, der ich auf die Sinnlosigkeit eines Gesetzes mit rechtsstaatlichen Mitteln aufmerksam machen möchte?

Und was bedeutet das "unsere Position" - vielleicht kann ich mich ihr anschließen.

Messerjocke2000
16-03-2008, 06:53
Wenn ich zukünftig Waffen transportiere, kommt ein kleines Vorhängeschloß an die Sporttasche. Kostet mich drei Öre und gibt mir Rechtssicherheit.
Wobei dann die Frage ist, ob das ein verschlossenes Behältnis im Sinne des Gesetzes darstellt oder nicht.

Einige Messerhersteller in Solingen gehen noch davon aus, dass ein Gürteletui als verschlossenes Behältnis gelten wird... :rolleyes:

Wahrscheinlicher dürfte sein, dass es analog zu Schußwaffen ein Koffer sein darf.

Dann stellt sich die Frage, ob ein Rattenstock seinem Wesen nach als Waffe bestimmt ist.
Oder eben doch eher Trainingsgerät.
Was ist mit einem Baha?
Alles noch nicht definiert.

Da kommt auf das BKA noch einiges an Arbeit zu , denn die müssen im Einzelfall feststellen, ob ein Gegenstand eine Waffe ist oder nicht.

Kilian

Floating
16-03-2008, 11:56
Ja, da wird wohl noch einiges auf das BKA zukommen. Aber was soll da erst der normale Durchschnittsbürger sagen? Da heißt es einerseits "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", aber andererseits ist dieses Gesetz mit seinen ungenauen Formulierungen und seinen zig Ausnahmen für den gesetzestreuen Bürger kaum verstehbar. Mal abgesehen davon, dass das ganze Gesetz in den Medien nur wenig bis gar nicht diskutiert wurde (warum nur? ;)) und viele betroffene Leute davon nicht einmal wissen, d. h. viele sich also unwissentlich strafbar machen werden.

hobbes_s
16-03-2008, 14:30
Bevor ich mich jetzt angesprochen fühle - wen meinst Du denn?

Diejenigen, die sich hinstellen und sagen, "Mir doch egal, ich beachte das neue Gesetz einfach nicht." DU kannst Gift darauf nehmen, daß ich mir auch ein gesetzeskonformes neues EDC-Messer zulegen werde, falls ich für mein altes keine Ausnahmegenehmigung kriege ;)


Und was bedeutet das "unsere Position" - vielleicht kann ich mich ihr anschließen.

Die Position der Legalwaffenbesitzer. Das neue WaffG ärgert nämlich nicht nur Camper, Angler, Escrimadores, Köche und sonstige Messerjockel (no pun intended ;)), sondern auch Jäger, Sportschützen, Waffensammler, Erben etc.

17x17
16-03-2008, 18:26
Diejenigen, die sich hinstellen und sagen, "Mir doch egal, ich beachte das neue Gesetz einfach nicht." DU kannst Gift darauf nehmen, daß ich mir auch ein gesetzeskonformes neues EDC-Messer zulegen werde, falls ich für mein altes keine Ausnahmegenehmigung kriege ;)



Die Position der Legalwaffenbesitzer. Das neue WaffG ärgert nämlich nicht nur Camper, Angler, Escrimadores, Köche und sonstige Messerjockel (no pun intended ;)), sondern auch Jäger, Sportschützen, Waffensammler, Erben etc.

Dann sind wir ja einer Meinung - hätte ich gar nicht gedacht. So missverständlich ist die Schriftsprache. ;)

Michael N.
16-03-2008, 19:05
Diejenigen, die sich hinstellen und sagen, "Mir doch egal, ich beachte das neue Gesetz einfach nicht." DU kannst Gift darauf nehmen, daß ich mir auch ein gesetzeskonformes neues EDC-Messer zulegen werde, falls ich für mein altes keine Ausnahmegenehmigung kriege ;)



Die Position der Legalwaffenbesitzer. Das neue WaffG ärgert nämlich nicht nur Camper, Angler, Escrimadores, Köche und sonstige Messerjockel (no pun intended ;)), sondern auch Jäger, Sportschützen, Waffensammler, Erben etc.

Ich weiß gar nicht was du hast ... bei deiner Berufung / Beruf hast / bist du doch schon eine Ausnahmegenehmigung ........... :o

hobbes_s
16-03-2008, 23:50
Ja, im Dienst. Privat is nich. Ich darf zwar meine Dienstwaffe und mein dienstlich zugewiesenes Pfefferspray (ohne BKA-Prüfzeichen oder Tierabwehr-Alibi-Aufdruck ;)) außer Dienst führen, aber nicht mein harmloses Benchmade :(

Messerjocke2000
17-03-2008, 08:02
Das es eben keine Ausnahmegenehmigung (in Form eines Scheins/Dokuments) gibt ,ist doch ein großes Problem an der ganzen Geschichte.
Falls man denn mal sein "Einhandkampfmesser" in der Öffentlichkeit benutzt, kann es halt sein, dass man sich rechtferitgen muss, warum man denn nun gerade dieses Messer führt.
Weil zum Pilzesammeln darf man ein Pilzmesser führen, aber keinen Dolch.

Welche4 Ausnahmen es für Hieb- und Stichwaffen geben soll, ist mir auch noch schleierhaft...

Kilian

roberto
17-03-2008, 08:48
Das es eben keine Ausnahmegenehmigung (in Form eines Scheins/Dokuments) gibt ,ist doch ein großes Problem an der ganzen Geschichte.
Falls man denn mal sein "Einhandkampfmesser" in der Öffentlichkeit benutzt, kann es halt sein, dass man sich rechtferitgen muss, warum man denn nun gerade dieses Messer führt.
Weil zum Pilzesammeln darf man ein Pilzmesser führen, aber keinen Dolch.

Welche4 Ausnahmen es für Hieb- und Stichwaffen geben soll, ist mir auch noch schleierhaft...

Kilian

Sorry Leute,

bin in gewissen Sachen etwas unbeholfen.Wo bekomme ich bitte den genaue Gesetzestext her? Kann mir das jemand sagen?


Danke und ciao,

Roberto

17x17
17-03-2008, 09:01
hier klicken (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/082/1608224.pdf)

Seite 8 / § 42

roberto
17-03-2008, 09:21
hier klicken (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/082/1608224.pdf)

Seite 8 / § 42

Vielen Dank! Wie ich das verstehe, muss man sich für ein feststehendes Messer mit einer Klingenlänge unter bzw. bis 12cm nicht rechtfertigen. Der Gesetzestext definiert dies ja selbst. Ich würde vielleicht keinen zweischneidigen Dolch mit schwarzgefärbter Klinge mitführen ... hat immer einen leicht negativen Beigeschmack. ;) Ansonsten verschiebt sich der Markt lediglich zu Gunsten der noch gefährlicheren - da bereits offen! - feststehenden Klingen.

R.

Messerjocke2000
17-03-2008, 10:17
Vielen Dank! Wie ich das verstehe, muss man sich für ein feststehendes Messer mit einer Klingenlänge unter bzw. bis 12cm nicht rechtfertigen. Der Gesetzestext definiert dies ja selbst. Ich würde vielleicht keinen zweischneidigen Dolch mit schwarzgefärbter Klinge mitführen ... hat immer einen leicht negativen Beigeschmack. ;) Ansonsten verschiebt sich der Markt lediglich zu Gunsten der noch gefährlicheren - da bereits offen! - feststehenden Klingen.

R.
Ja, aber. Falls das feststehende Messer eine Waffe ist, ist das Mitführen auch verboten.
Bei Dolchen ist das klar, bei Bajonetten und Schwertern auch.
Bei vielen anderen Messern wirds dann spannend, und das BKA bekommt ordentlich Arbeit. Die haben ja auch sonst nichts zu tun...


Kilian

roberto
17-03-2008, 11:13
Ja, aber. Falls das feststehende Messer eine Waffe ist, ist das Mitführen auch verboten.
Bei Dolchen ist das klar, bei Bajonetten und Schwertern auch.
Bei vielen anderen Messern wirds dann spannend, und das BKA bekommt ordentlich Arbeit. Die haben ja auch sonst nichts zu tun...


Kilian

Beispiel:
Bei meiner Arbeit brauche ich gelegentlich ein Messer um Kleingeäst abzuschneiden bzw. um Kabelbinder zu entfernen etc. ... In diesem Fall dürfte ich demnach während der Arbeit ein festhendes Messer tragen, welches jedoch nicht ein Kampfmesser im eigentlichen Sinne darstellt. Ist das so richtig?


Ciao,

Roberto

Concept-Arnis
17-03-2008, 11:28
Du kannst auch einen Cutter mit Abbrechklingen benutzen. Der ist keine Waffe.

roberto
17-03-2008, 11:37
Du kannst auch einen Cutter mit Abbrechklingen benutzen. Der ist keine Waffe.

Keine Waffe?! Wie man es nimmt! :) Aber Spaß beiseite, jetzt verstehe ich wohin das Ganze läuft. Das lässt sich also recht weit auslegen.

Messerjocke2000
17-03-2008, 12:22
[QUOTE=roberto;1281510]Beispiel:
Bei meiner Arbeit brauche ich gelegentlich ein Messer um Kleingeäst abzuschneiden bzw. um Kabelbinder zu entfernen etc. ... In diesem Fall dürfte ich demnach während der Arbeit ein festhendes Messer tragen, welches jedoch nicht ein Kampfmesser im eigentlichen Sinne darstellt. Ist das so richtig?
[QUOTE]
Aber halt nur während der Arbeitszeit. Auf dem Weg von und zur Arbeit müsstest Du es in einem verschlossenen Behältnis transportieren, falls es unter das Führverbot fällt (Einhandmesser, Waffe, fixed über 12cm KL).

"Zweihandmesser", Feststehende unter 12cm KL darfst Du auch "einfach so" führen, solange sie keine Waffen darstellen.

Kilian

hobbes_s
17-03-2008, 15:15
Das es eben keine Ausnahmegenehmigung (in Form eines Scheins/Dokuments) gibt ,ist doch ein großes Problem an der ganzen Geschichte.

Wie kommst du darauf, daß es keine geben wird?

Concept-Arnis
17-03-2008, 15:22
Beispiel:
Bei meiner Arbeit brauche ich gelegentlich ein Messer um Kleingeäst abzuschneiden bzw. um Kabelbinder zu entfernen etc. ... In diesem Fall dürfte ich demnach während der Arbeit ein festhendes Messer tragen, welches jedoch nicht ein Kampfmesser im eigentlichen Sinne darstellt. Ist das so richtig?
[QUOTE]
Aber halt nur während der Arbeitszeit. Auf dem Weg von und zur Arbeit müsstest Du es in einem verschlossenen Behältnis transportieren, falls es unter das Führverbot fällt (Einhandmesser, Waffe, fixed über 12cm KL).

"Zweihandmesser", Feststehende unter 12cm KL darfst Du auch "einfach so" führen, solange sie keine Waffen darstellen.

Kilian

Also Leute, kauft euch Tupperdosen und Vorhängeschlösser!

Eskrima-Düsseldorf
17-03-2008, 17:53
Du kannst auch einen Cutter mit Abbrechklingen benutzen. Der ist keine Waffe.

Schneid damit mal Zweige ab :-)

Grüße
Christian

FrAgGlE
17-03-2008, 18:47
Schneid damit mal Zweige ab :-)

Grüße
Christian


Habe ich Dir nicht verboten Nussknacker zu schnitzen :mad:

Michael N.
17-03-2008, 18:54
Sorry Leute,

bin in gewissen Sachen etwas unbeholfen.Wo bekomme ich bitte den genaue Gesetzestext her? Kann mir das jemand sagen?


Danke und ciao,

Roberto

Das Bundesgesetzblatt wird morgen veröffentlicht

17x17
17-03-2008, 20:22
Feststehende unter 12cm KL darfst Du auch "einfach so" führen, solange sie keine Waffen darstellen.

Kilian

Ich lese den hinweis auf Waffen nun schon zum widerholten Mal - ist mir da etwas entgangen? Ich konnte in dem neuen Gesetzestext an keiner Stelle eine Verschärfung der Richtlinien zum Tragen der Waffen feststellen.
Imho gilt nach wie vor, dass das Führen der als Waffen eingeordneten Messer nur während öffentlicher Veranstaltungen verboten ist - oder irre ich mich?
Kann mir jemand die Stelle mal aufzeigen?:confused:

hobbes_s
17-03-2008, 20:38
http://dip21.bundestag.de/dip21/brd/2008/0129-08.pdf

Bitte sehr, mal in § 42a reingucken.

Blue_Dragon
17-03-2008, 21:11
Das ist mal wieder alles so vage formuliert :mad:

hobbes_s
17-03-2008, 21:16
Natürlich. Das WaffG ist traditionell eins von denjenigen Gesetzen, deren Novellen regelmäßig von Idioten mit der heißen Nadel gestrickt werden, um damit ein paar Wählerstimmern zu fangen.

Michael N.
17-03-2008, 21:43
Ein bisschen viel Kuddelmuddel, daher warte ich morgen das Bundesgesetzblatt mit der Hoffnung auf einer klaren Struktur ab.

;)

Messerjocke2000
18-03-2008, 08:53
Wie kommst du darauf, daß es keine geben wird?
Weils nicht im Gesetz steht.

1) Es ist verboten
1. Anscheinswaffen,
2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende
Messer mit einer Klingenlänge über 12cm
zu führen.
(2) Absatz 1 gilt nicht
1. für die Verwendung bei Foto-, Film oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3. für das Führen der Gegenstände nach Abs. 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes
Interesse vorliegt.
Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das
Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der
Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.“
Das fettgeschriebene beschreibt die Ausnahmen. Da steht halt nix von Dokument/Schein...

hobbes_s
18-03-2008, 10:00
Das fettgeschriebene beschreibt die Ausnahmen. Da steht halt nix von Dokument/Schein...

Was nicht bedeutet, daß es keinen geben wird. Grundsätzlich erfordern nur belastende Verwaltungsakte (also solche, durch die der Bürger eingeschränkt wird) eine gesetzlich normierte Ermächtigungsgrundlage.

Im übrigen wird eine Ausnahmegenehmigung ja auch nicht grundlos erteilt, sondern könnte z.B. so aussehen, daß die Behörde dem Antragsteller einfach bescheinigt, daß das von ihm geltendgemachte Bedürfnis unter die Klausel "sonstiger allgemein anerkannter Zweck" fällt und als Ausnahmetatbestand akzeptiert wird.

Denk mal ein bißchen kreativ ;)

Messerjocke2000
18-03-2008, 14:38
Denk mal ein bißchen kreativ ;)
Warum? Das Gesetz zielt ganz klar auf "legal reason" ab.
Der Beamte vor Ort soll entscheiden, ob der "allgemein anerkannte Zweck" in dem Moment, mit dem geführten Messer vorliegt oder nicht.

Der "kleine Waffenschein" wied dagegen explizit im Gesetz erwähnt, wenn ich mich recht entsinne.
Ansonsten gibts Ausnahmegenehmigungen für verbotene Gegenstände. Die sind aber eben IMMER verboten. Das Führverbot gilt aber eben unter manchen Umständen nicht.

Von daher wäre ein Dokument auch ziemlich sinnlos. (Nicht, dass dieses Gesetz in irgendeiner Weise sinnVOLL wäre...)

Kilian

hobbes_s
18-03-2008, 14:42
Der Beamte vor Ort soll entscheiden, ob der "allgemein anerkannte Zweck" in dem Moment, mit dem geführten Messer vorliegt oder nicht.

Und ich bin überzeugt, es gibt "allgemein anerkannte Zwecke", die ab dem Moment greifen, wo ich zuhause aus der Tür trete. Und damit ich nicht von dem Sachverstand und der Laune eines kontrollierenden Kollegen abhängig bin, werde ich mir ebendas von meiner Waffenbehörde im voraus bescheinigen lassen.

Michael N.
18-03-2008, 15:02
Und ich bin überzeugt, es gibt "allgemein anerkannte Zwecke", die ab dem Moment greifen, wo ich zuhause aus der Tür trete. Und damit ich nicht von dem Sachverstand und der Laune eines kontrollierenden Kollegen abhängig bin, werde ich mir ebendas von meiner Waffenbehörde im voraus bescheinigen lassen.

Das würde mich mal interessieren, wie das vonstatten gehen soll. :confused:

Wer ist den deiner Meinung nach dafür zuständig?? Bei meiner letzten Anfrage an das BKA wurde diese an die örtliche Behörde weitergeleitet, was zur Folge hatte, das der zuständige SB nicht wusste, was er machen sollte...

Das BKA, LKA oder die örtliche Polizeibehörde??

Oder ist das wieder Bundesland abhängig??

:D

hobbes_s
18-03-2008, 15:06
Sobald das Gesetz Rechtskraft erlangt hat, werde ich zu meiner Ordnungsbehörde latschen und meinen Sachbearbeiter damit nerven... ;)

Jörg B.
18-03-2008, 16:17
Was nicht bedeutet, daß es keinen geben wird. Grundsätzlich erfordern nur belastende Verwaltungsakte (also solche, durch die der Bürger eingeschränkt wird) eine gesetzlich normierte Ermächtigungsgrundlage.


Na, das beißt sich aber mit dem Grundsatz vom Gesetzesvorbehalt ("Kein Handeln ohne Gesetz.").

hobbes_s
18-03-2008, 17:02
Der gilt in dieser Form aber nur für die sogenannte Eingriffsverwaltung, also für staatliches Handeln, durch das der Bürger in seinen Grundrechten eingeschränkt wird.

Verwaltungsakte, durch die keinerlei Grundrechte des Antragstellers oder Dritter berührt werden, unterliegen nicht dem Gesetzesvorbehalt (sondern nach herrschender Meinung höchstens anderen, sich direkt aus der Verfassung ergebenden Prinzipien und Grundsätzen).

Jörg B.
18-03-2008, 18:06
Diese Anschauung würde dazu führen, daß ein Sachbearbeiter einer Behörde einen (wie auch immer gearteten) begünstigenden VA zugunsten einer ihm nahestehenden Person erlassen könnte, ohne sich an irgendwelche Spielregeln zu halten. So was nennt man m.W.n. Willkühr.

Die Fundstelle, die Deine Aussage bestätigt, würde ich gerne sehen.
Aber bitte per PN, das hier ist schon genug OT.

Messerjocke2000
18-03-2008, 21:40
Eine Ausnahmegenehmigung bezieht sich immer auf bestimmte Eigenschaften einer Person:
-Sammler (verbotene Gegenstände)
-besonders gefährdet (Waffenschein)
-nicht vorbestraft (kleiner Waffenschein)
-etc.

Beim Führen gehts aber um bestimmte Situationen:
-Pilzsammeln
-Jagen
-Fischen
-Arbeit
-Brauchtum

Und die treffen halt auf jeden zu, was soll da eine Genehmigung?

hobbes_s
18-03-2008, 21:49
Außer Sport, Brauchtum und beruflicher Tätigkeit gibt es ja in der neuen Fassung noch sowas wie "sonstige anerkannte Zwecke" ;) Und darunter können sicherlich auch etliche Sachen subsumiert werden, die sich nicht in erster Linie auf eine Situation oder Tätigkeit beziehen, sondern an der Person des Betreffenden festgemacht werden.

Messerjocke2000
19-03-2008, 08:20
Und darunter können sicherlich auch etliche Sachen subsumiert werden, die sich nicht in erster Linie auf eine Situation oder Tätigkeit beziehen, sondern an der Person des Betreffenden festgemacht werden.
Beispiele?
Mir fiele höchstens eine besondere Gefährdung einer Person ein. Aber da ist eben auch meist vom Beruf/Tätigkeit abhängig.

Das Gesetz zielt darauf ab, "gefährliche" Messer und pöse Waffen aus der Öffentlichkeit zu verbannen. Und das mit möglichst wenig Aufwand.

Ich wette mit Dir, dass es kein Dokument geben wird, was eine allgemeine Erlaubnis erteilt, einen der im Gesetz genannten Gegenstände zu führen.

Ich setze mal ein Opinel...

Kilian

hobbes_s
19-03-2008, 09:06
Nee, 'n Opinel will ich nicht ;) Im Ernst, ich habe vor, bei meinem Antrag auf meine Eigenschaft als Polizeibeamter abzustellen und zu argumentieren, daß ich

a.) in der unmittelbaren Nähe meines dienstlichen Zuständigkeitsbereiches wohne, in meiner Freizeit regelmäßig persönlich bekannter "Kundschaft" über den Weg laufe und deshalb Hiebwaffen führen dürfen möchte, und

b.) aufgrund meiner sich aus meinem beruflichen Status ergebenden Garantenstellung über das normale Maß hinaus verpflichtet bin, in Unglücksfällen (z.B. Unfällen) Hilfe zu leisten und deswegen ein Einhandmesser benötige

Bin gespannt, wie das ausgeht...

Eskrima-Düsseldorf
19-03-2008, 19:58
-Brauchtum


Ich glaube darauf werde ich - als alter Adliger - mich berufen :)

Grüße
Christian

Messerjocke2000
20-03-2008, 06:25
Ich glaube darauf werde ich - als alter Adliger - mich berufen :)

Na, viel Erfolg. Ich hab auch irgendwo Ritter in meinem Stammbaum, vielleicht gilt das ja auch was...:D

Concept-Arnis
20-03-2008, 13:13
Einer meiner Vorfahren mütterlicherseits wanderte im Jahre des Herren 1627 aus dem Rheinland nach Hamburg ein.
Er war Händler für Messer- und Degenklingen. Gilt das nicht auch? Familientradition?

ShantiX
20-03-2008, 13:42
Einer meiner Vorfahren mütterlicherseits wanderte im Jahre des Herren 1627 aus dem Rheinland nach Hamburg ein.
Er war Händler für Messer- und Degenklingen. Gilt das nicht auch? Familientradition?

Vermutlich nur wenn Du auch die Tracht aus 1627 zu deinem Schwert trägst :D
Interessant ist die gedankliche Herangehensweise schon, in Zukunft laufen wir dann alle noch mit einem Familienstammbaum zur Rechtfertigung rum...
Was ein Schwachsinn alles...

By the way, womit gehen die kleinen Pfadfinder jetzt eigentlich im Wald schnitzen? Weil so richtig Beruf und Brauchtum ist es ja nicht...
Wenn doch interessanter Ausweg, weil so ne Pfadfindermitgliedschaft bestimmt definitiv weit unter dem angekündigten Bußgeldsatz liegt:D

17x17
07-04-2008, 14:46
ich wollte keinen neuen Threat hierzu aufmachen und frage daher einfach mal hier:
Weiß jemand, ob ein Minsterium innerhalb einer bestimmten Zeit den Erhalt einer Anfrage (per E-Mail) bestätigen, bzw. diese bearbeiten muss?

Ich hatte einige Fragen an das Innenministerium bzgl. des neuen Gesetzes und habe noch nichts gehört (7 Werktage seitdem).
Muss/kann ich da dann noch einmal nachhaken?:confused:

lamix75
07-04-2008, 14:54
Willst Du das wissen?

http://wewewe.bmi.bund.de/nn_188634/Internet/Content/Themen/FragenUndAntworten/Waffenrecht.html

hobbes_s
07-04-2008, 15:05
Eine zuständige Behörde (z.B. das Ordnungsamt) muß einen förmlichen Antrag (z.B. auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis o.ä.) binnen einer bestimmten Frist bearbeiten, ansonsten kann der Antragsteller die Bearbeitung im Wege einer Untätigkeitsklage auf dem Verwaltungsrechtsweg erzwingen.

Eine einfache Anfrage ist aber kein Antrag und muß nicht zwangsläufig beantwortet werden. Ist zwar unhöflich, aber so siehts nunmal aus.

17x17
07-04-2008, 15:17
Willst Du das wissen?

http://wewewe.bmi.bund.de/nn_188634/Internet/Content/Themen/FragenUndAntworten/Waffenrecht.html

nein, das ist ja genau der Wortlaut des Gesetzes, den kenne ich zur genüge. :wuerg:

Es ging dabei um einige Spezifische Fragen, z.B. wie ein verschlossens Behältnis definiert ist, in dem ich ein Messer >12cm führen darf.

17x17
07-04-2008, 15:18
Eine einfache Anfrage ist aber kein Antrag und muß nicht zwangsläufig beantwortet werden. Ist zwar unhöflich, aber so siehts nunmal aus.

Bist Du sicher??
ich weis aus meiner BW-Zeit, dass dort jede noch so doofe Anfrage beantwortet werden muss. Es gab da (BMVg) Ordnerweise lustige Anfrage - alle bearbeitet.:D

hobbes_s
07-04-2008, 15:31
Es mag sein, daß es in bestimmten Behörden innerdienstliche Verfügungen dazu gibt, aber es gibt mit Sicherheit keine gesetzliche Verpflichtung dazu. Im Zweifelsfall wirst du vom BMI vermutlich eh nur einen Serienbrief mit wohlformulierten nichtssagenden Textbausteinen bekommen.

raptor49
02-05-2008, 17:29
Mit dem neuen Gesetz gibt es nur ein Problem:

Das Landwirtschaftliche Großvieh hat NULL Plan welche Gegenstände nun Verboten sind oder nicht!
Kürzlich wollte mir so ein Nutzvieh meinen Leatherman abnehmen! :mad:

Floating
02-05-2008, 18:09
Na ja, vielleicht haben die dich ja für den Toolbox-Mörder gehalten. :D

Aber im Ernst: Jemandem das Leatherman wegnehmen wollen ist schon heftig. Demnächst nehmen die einem noch die Nagelfeilen und -scheren weg... :rolleyes:

raien
02-05-2008, 18:49
Mit dem neuen Gesetz gibt es nur ein Problem:

Das Landwirtschaftliche Großvieh hat NULL Plan welche Gegenstände nun Verboten sind oder nicht!
Kürzlich wollte mir so ein Nutzvieh meinen Leatherman abnehmen! :mad:

Deiner Ausdrucksweise nach zu schließen wird es wohl angebracht sein das man dir das ding auch ab nimmt. Ich habe da keine Probleme mit.

altes Sprichwort: " wie man in den Wald Schreit so hallt es zurück "

raptor49
02-05-2008, 21:39
Deiner Ausdrucksweise nach zu schließen wird es wohl angebracht sein das man dir das ding auch ab nimmt. Ich habe da keine Probleme mit.

altes Sprichwort: " wie man in den Wald Schreit so hallt es zurück "


Dem ist nicht so. Ich weiß wie ich mich zu benehmen habe. Das Landw. Nutzvieh allerdings nicht.
Ich weiß nicht wer oder was du bist, aber Ich lasse mich nicht völlig Grundlos von solchen Leuten blöd anmachen aka "Was fällt Ihnen ein, mit Waffen auf der Str rum zu laufen".

raien
03-05-2008, 06:47
Dem ist nicht so. Ich weiß wie ich mich zu benehmen habe. Das Landw. Nutzvieh allerdings nicht.
Ich weiß nicht wer oder was du bist, aber Ich lasse mich nicht völlig Grundlos von solchen Leuten blöd anmachen aka "Was fällt Ihnen ein, mit Waffen auf der Str rum zu laufen".

na ja ob das Benehmen ist andere Menschen als landwirtschaftliches Nutzvieh dar zu stellen ist schon sehr fraglich und zeigt doch eher das hier die minimalsten Anstandsregeln nicht eingehalten werden.:(:(:(

17x17
03-05-2008, 08:44
Ich weiß eigentlich nicht was Dein Problem ist - "Bulle" ist doch wohl wesentlich normaler im umgangssprachlichen als "Polizist", bzw. das alte "Schupo" (Schutzpolizist, wenn ich mich nicht irre)

Und wenn er es nun noch ein wenig mehr verballhornt, kann ich da eigentlich keine Rechtfertigung dafür finden, dass ein Polizist nicht über seine Befugnisse im Klaren ist. Zumal er ihn wohl kaum in seiem Beisein als "Nutzvieh" bezeichnet haben wird.

Floating
03-05-2008, 08:53
Stimmt schon irgendwie. Wenn ich Polizist wäre und jemand käme mir mit "Landwirtschaftlichem Nutzvieh" würd ich mich glaub ich eher schlapp lachen.

Aber ich glaub ich muss mal eine Lanze für den deutschen Polizisten brechen: Habe bisher nur gute Erfahrungen gemacht. Bin froh in einem einigermaßen(!) zivilisiertem Land zu leben in dem die Polizei nicht gleich Richter und Henker in einer Person ist. Ich denke solche Beispiele wie mit dem Leatherman sind glücklicherweise Ausnahmen. Mit den meisten Polizisten kann man reden. Und jetzt steinigt mich! :D

raien
03-05-2008, 08:57
Ich weiß eigentlich nicht was Dein Problem ist - "Bulle" ist doch wohl wesentlich normaler im umgangssprachlichen als "Polizist", bzw. das alte "Schupo" (Schutzpolizist, wenn ich mich nicht irre)

Und wenn er es nun noch ein wenig mehr verballhornt, kann ich da eigentlich keine Rechtfertigung dafür finden, dass ein Polizist nicht über seine Befugnisse im Klaren ist. Zumal er ihn wohl kaum in seiem Beisein als "Nutzvieh" bezeichnet haben wird.

" Bulle " isss ja denk ich auch i.O. und Umgangssprachlich auch zu akzptieren aber unter landwirtschaftliches Nutzvieh fallen bei mir halt auch andere berühmte Tiere .Ob der oder die " Bullen " sich über ihre Befugnisse im klaren sind steht für mich auch nicht zur Debatte ,weil durch einseitige Darstellung nicht nachvollziehbar

Schönen Sonntag
Raien

17x17
03-05-2008, 09:02
Mit den meisten Polizisten kann man reden. Und jetzt steinigt mich! :D

Ist im großen und ganzen auch meine erfahrung.

raien
03-05-2008, 09:04
Ist im großen und ganzen auch meine erfahrung.


So sehe ich die Sache auch :):)

17x17
03-05-2008, 09:04
" Bulle " isss ja denk ich auch i.O. und Umgangssprachlich auch zu akzptieren aber unter landwirtschaftliches Nutzvieh fallen bei mir halt auch andere berühmte Tiere .Ob der oder die " Bullen " sich über ihre Befugnisse im klaren sind steht für mich auch nicht zur Debatte ,weil durch einseitige Darstellung nicht nachvollziehbar

Schönen Sonntag
Raien

Das heißt also, dass Du sein Post (vermutlich) falsch verstandne hast, und von da aus auf seine Kinderstube schließt?:rolleyes:

Warten wir do mal ob Raptor "Schweine" oder "männlihce Kühe" meinte. Und wenn er Bulle meinte, wirst Du Dich doch bestimmt bei ihm entschuldigen, richtig? das gebietet doch schon der Anstand, gelle?:D

raien
03-05-2008, 09:07
[QUOTE=17x17;1340392]Das heißt also, dass Du sein Post (vermutlich) falsch verstandne hast, und von da aus auf seine Kinderstube schließt?:rolleyes:

Warten wir do mal ob Raptor "Schweine" oder "männlihce Kühe" meinte. Und wenn er Bulle meinte, wirst Du Dich doch bestimmt bei ihm entschuldigen, richtig? das gebietet doch schon der Anstand, gelle?:D[/QUOTE


Aber sicher :D:D:D:):)

raien
03-05-2008, 09:08
[QUOTE=17x17;1340392]Das heißt also, dass Du sein Post (vermutlich) falsch verstandne hast, und von da aus auf seine Kinderstube schließt?:rolleyes:

Warten wir do mal ob Raptor "Schweine" oder "männlihce Kühe" meinte. Und wenn er Bulle meinte, wirst Du Dich doch bestimmt bei ihm entschuldigen, richtig? das gebietet doch schon der Anstand, gelle?:D[/QUOTE


Aber sicher :D:D:D:):)

Twist
03-05-2008, 09:30
Naja.. is ja auch grad bissel schwierig.. ich hab unsere Polizisten gefragt, ich hab unsere (zuständigen) Staatsanwälte gefragt .. und keiner weiss bisher, wie man damit umgehen wird.

Andererseit hab ich auch jeden Tag im Gericht mein Einhandmesser noch am Gürtel und keiner sagt was ;)

raptor49
03-05-2008, 10:35
Ich meinte eigentlich "Bulle" in form von grün Uniformierten.
Das Wort "Bulle" gebrauche ich erst dann, wenn mir der Gegenüber blöd kommt und mich anmacht.
Das "Landwirt. Nutzvieh" gebrauche ich eigentlich nur, wenn ich ihnen klar machen will, für wie lächerlich ich sie halte und das man sie eigentlich nicht ernst nehmen kann.:cool:;)

Aber das ganze ist etwas Off Topic!

Also aus dem Sec-Bereich kenne ich es so:
Vor dem Einsatz gibt es ne Besprechnung was gerade Sache ist.Ich nehme doch an, dass es bei den Cops auch so ist.

Mein Leatherman und mein Einhandmesser wollten die mir abnehmen, für das Beil und das alte Brecheisen, sowie alte Escrima-Stöcke Interessierten sie sich einfach nicht. :confused::confused:
Und das war bis jetzt nicht nur bei einer Kontrolle so, sondern bei mehreren.
Also gehe ich mal pauschal davon aus das die Cops selber keinen Plan haben, was verboten, geführt, besessen etc werden darf oder nicht etc.
Also wie sollte ich "solche" Leute ernst nehmen???:p

raien
03-05-2008, 11:44
Ich meinte eigentlich "Bulle" in form von grün Uniformierten.
Das Wort "Bulle" gebrauche ich erst dann, wenn mir der Gegenüber blöd kommt und mich anmacht.
Das "Landwirt. Nutzvieh" gebrauche ich eigentlich nur, wenn ich ihnen klar machen will, für wie lächerlich ich sie halte und das man sie eigentlich nicht ernst nehmen kann.:cool:;)

Aber das ganze ist etwas Off Topic!

Also aus dem Sec-Bereich kenne ich es so:
Vor dem Einsatz gibt es ne Besprechnung was gerade Sache ist.Ich nehme doch an, dass es bei den Cops auch so ist.

Mein Leatherman und mein Einhandmesser wollten die mir abnehmen, für das Beil und das alte Brecheisen, sowie alte Escrima-Stöcke Interessierten sie sich einfach nicht. :confused::confused:
Und das war bis jetzt nicht nur bei einer Kontrolle so, sondern bei mehreren.
Also gehe ich mal pauschal davon aus das die Cops selber keinen Plan haben, was verboten, geführt, besessen etc werden darf oder nicht etc.
Also wie sollte ich "solche" Leute ernst nehmen???:p





Also dann großes sorry :verbeug::)

hobbes_s
03-05-2008, 14:41
Das ist nicht die Schuld der Polizisten. Wir sind mit dem neuen Gesetz genauso im Regen stehengelassen worden wie der Bürger, weil uns nämlich auch keiner gesagt hat, wie die neuen Spielregeln (die bekanntlich mehr als gummiartig formuliert sind) auszulegen sind. Es existiert bekanntlich noch keine Rechtsprechung dazu, und das BMI hat anscheinend nicht die Absicht, dazu eine Verwaltungsvorschrift herauszugeben.

Im übrigen... wenn mich jemand von Angesicht zu Angesicht als Bulle oder landwirtschaftliches Nutzvieh bezeichnet, kassiert er 'ne Anzeige wegen Beleidigung. Irgendwo ist auch mal Schluß, und ob diese Wortwahl in gewissen Kreisen Usus ist, interessiert mich relativ wenig.


Naja.. is ja auch grad bissel schwierig.. ich hab unsere Polizisten gefragt, ich hab unsere (zuständigen) Staatsanwälte gefragt .. und keiner weiss bisher, wie man damit umgehen wird.

Da der Verstoß gegen das Führverbot eine OWi ist, wäre das Ganze auch wohl eher eine Frage für den zuständigen Sachbearbeiter beim OA, und nicht für die StA ;) Aber die wissen vermutlich auch nicht mehr. Denen gehts nämlich wie uns.

Twist
03-05-2008, 14:43
Naja, bei uns machen die Amtsanwälte den ganzen Waffengesetz-Kram und da ich damit eh vor Gericht ziehen werde/würde, interessiert mich die Meinung des zuständigen Staatsanwaltes, nicht des Ordnungsamts ;)

Bzw eigentlich die Meinung der Richter, und denen isses wurscht ...

hobbes_s
03-05-2008, 14:57
Standard
Naja, bei uns machen die Amtsanwälte den ganzen Waffengesetz-Kram

Echt, auch Bußgeldsachen?

Twist
03-05-2008, 15:00
Ne, aber halt alles, was vor Gericht geht - und da werden die OWis dann hinzugezogen, daher haben die auch von dem Kleinkram Ahnung. (Auch wenns verdrängt wird, spielts ja bei der Strafzumessung ne Rolle..)

hobbes_s
03-05-2008, 15:05
Mhm, ja stimmt... deshalb pinne ich auch immer noch zusätzlich zur Strafanzeige jede OWI, die ich finden kann, auch wenns den meisten Kollegen zuviel Arbeit ist ;)

17x17
03-05-2008, 15:33
Im übrigen... wenn mich jemand von Angesicht zu Angesicht als Bulle oder landwirtschaftliches Nutzvieh bezeichnet, kassiert er 'ne Anzeige wegen Beleidigung. Irgendwo ist auch mal Schluß, und ob diese Wortwahl in gewissen Kreisen Usus ist, interessiert mich relativ wenig.


Ernsthaft?? Hast Du dann nicht irrsinnig viel zu tun?
In meiner Ausführung bin ich eigentlich davon ausgegangen, dass der größte Teil der Bundesbürger irgendeine Bezeichnung für Polizist haben wird, nur eine Minorität wird sich wohl ständig die Mühe mit drei!! Silben machen. :D

Wenn also in Gesprächen, oder hier im Netz ein Polizist als Bulle bezeichnet wird - stört Dich das? Ich bin eigentlich immer davon ausgegangen, dass man sich als Polizist eine Dickere Haut zulegt.

hobbes_s
03-05-2008, 15:39
Ernsthaft?? Hast Du dann nicht irrsinnig viel zu tun?

Nö, weil die Mehrzahl meiner Mitmenschen, denen ich dienstlich begegne, entweder verständig oder clever genug ist, sowas in meiner Gegenwart eben nicht zu sagen.


Wenn also in Gesprächen, oder hier im Netz ein Polizist als Bulle bezeichnet wird - stört Dich das?

Kommt drauf an. Wenn ein guter Kumpel von mir sowas sagt, weil er mich hochnehmen will, ist es was anderes, als wenn jemand das absichtlich, in Gedankenlosigkeit oder einfach aus Gewohnheit sagt. Nicht umsonst wird dieser Ausdruck von der Rechtsprechung als Beleidigung gewertet.

Würdest du gerne als Quacksalber bezeichnet werden, wenn du Arzt wärst? Oder als Pfaffe, wenn du Geistlicher wärst?

17x17
03-05-2008, 15:49
Würdest du gerne als Quacksalber bezeichnet werden, wenn du Arzt wärst? Oder als Pfaffe, wenn du Geistlicher wärst?

Nö, aber ich bin WT-Lehrer und muss mir auch ständig von irgendwelchen Pfeifen unterstellen lassen, das ich ein Nixkönner und Betüger bin - inzwischen habe ich mich damit abgefunden. Das hat in diesem Forum ungefähr drei Jahre gedauert, da wird man als Polizist nach ein paar jehren Dienst doch bestimmt auch abhärten. ;)
btw - ist "schupo" auch eine Beleidigung?

hobbes_s
03-05-2008, 15:57
da wird man als Polizist nach ein paar jehren Dienst doch bestimmt auch abhärten.

Darum gehts nicht. Es stört mich, ich wills nicht, die Moderation wills hier im Forum auch nicht, und mehr braucht man dazu eigentlich nicht zu sagen.

Ich muß mich nicht gegen eine beleidigende oder herabsetzende Bezeichnung abhärten. Und daß ich dafür ab und zu mal ein paar Zeilen in einer Strafanzeige tippen muß, nehme ich gerne in Kauf.

17x17
03-05-2008, 16:00
Und daß ich dafür ab und zu mal ein paar Zeilen in einer Strafanzeige tippen muß, nehme ich gerne in Kauf.

:D

Mr. Lee
03-05-2008, 16:21
Nicht umsonst wird dieser Ausdruck von der Rechtsprechung als Beleidigung gewertet.


Mir wurde - von einem Polizisten in der Ausbildung - gesagt, dass das nicht mehr der Fall sei. Angeblich wäre dieser Begriff so sehr in den allgemeinen Sprachgebrauch eingegangen, dass er sogar von Polizisten untereinander regelmäßig Verwendung finden würde. Aus diesem Grund wird den angehenden Kommissaren beigebracht, dass dies keine Beleidigung darstellen würde.

Nun ja, der Sprachwissenschaftler in mir würde sich jedenfalls über so eine progressive Rechtsprechung freuen.

hobbes_s
03-05-2008, 16:24
Das ist falsch, wir schreiben regelmäßig Strafanzeigen deswegen, die Verurteilungen zur Folge haben.

STCH
03-05-2008, 16:45
Wenn also in Gesprächen, oder hier im Netz ein Polizist als Bulle bezeichnet wird - stört Dich das? Ich bin eigentlich immer davon ausgegangen, dass man sich als Polizist eine Dickere Haut zulegt.

Kommt meistens auch auf den Kontext des Gesagten und die Intention des Äußerers an. Wenn es wie bei raptor49 rüberkommt, kann es eindeutig als Beleidigung gewertet werden (insbesondere wenn die Äußerung öffentlichkeitswirksam war, was allerdings für eine Anzeige unerheblich ist):


Ich meinte eigentlich "Bulle" in form von grün Uniformierten.
Das Wort "Bulle" gebrauche ich erst dann, wenn mir der Gegenüber blöd kommt und mich anmacht.
Das "Landwirt. Nutzvieh" gebrauche ich eigentlich nur, wenn ich ihnen klar machen will, für wie lächerlich ich sie halte und das man sie eigentlich nicht ernst nehmen kann.:cool:;)





Mir wurde - von einem Polizisten in der Ausbildung - gesagt, dass das nicht mehr der Fall sei. Angeblich wäre dieser Begriff so sehr in den allgemeinen Sprachgebrauch eingegangen, dass er sogar von Polizisten untereinander regelmäßig Verwendung finden würde. Aus diesem Grund wird den angehenden Kommissaren beigebracht, dass dies keine Beleidigung darstellen würde.

Ist so pauschal nicht korrekt bzw. s.o.

Twist
03-05-2008, 16:49
*G* .. ich muss mich immer zusammenreissen, nicht "Bulle" zu sagen... hatte zu viele ACAB-Schreier in meinem Jugend-Umfeld (von denen jetzt die Hälfte Polizisten und Bundespolizisten sind) und da war Bulle tatsächlich das gebräuchliche Wort ... hier im Süden nimmt mans aber auch bissel ernster als in Berlin...

raptor49
03-05-2008, 22:57
Ernsthaft?? Hast Du dann nicht irrsinnig viel zu tun?
In meiner Ausführung bin ich eigentlich davon ausgegangen, dass der größte Teil der Bundesbürger irgendeine Bezeichnung für Polizist haben wird, nur eine Minorität wird sich wohl ständig die Mühe mit drei!! Silben machen. :D

Wenn also in Gesprächen, oder hier im Netz ein Polizist als Bulle bezeichnet wird - stört Dich das? Ich bin eigentlich immer davon ausgegangen, dass man sich als Polizist eine Dickere Haut zulegt.

Laut einem Gerichtsurteil ist die Bezeichnung "Bulle" mittlerweile so geläufig das es nicht mehr unbedíngt als Beleidigung durch geht.
Und das mit der Dickeren Haut, funzt nur im zusammenhang mit gesunden Ego.
:p

Übrigens, die Aussage grade eben von oben, beweist ja wieder das Cops keinen Plan haben.:p:p


Story:
Dienstag, 5. September 2006
"Bulle" statt Polizist
Nicht immer eine Beleidigung

Die Bezeichnung "Bulle" für einen Polizisten gilt nicht grundsätzlich als Ehrverletzung. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Regensburg hervor.

Zwei uniformierte Polizeibeamte hatten morgens bei der Angeklagten, die bis dahin geschlafen hatte, geklingelt. Als diese öffnete, erschien auch die Tochter der Angeklagten - ebenfalls völlig schlaftrunken - und fragte: "San des d' Bullen?" Die Angeklagte antwortete ihrer Tochter: "Ja, des san d' Bullen".

Das Amtsgericht verurteilte die Angeklagte wegen Beleidigung. Diese jedoch legte mit Erfolg Berufung vor dem Landgericht Regensburg ein und bekam Recht.

Nach Meinung der Richter stelle die Äußerung "Bulle" in diesem Fall keine Ehrverletzung dar. Dieser Begriff sei insbesondere in der umgangssprachlich geprägten Mundart allgemein bekannt und nicht als Gleichsetzung eines Polizeibeamten "mit einem Tier, das reizbar und angriffslustig zu blinder und unüberlegter Gewalt neigt" anzusehen. Der Begriff "Bulle" stelle lediglich ein umgangssprachliches Synonym für "Polizeibeamter" dar (LG Regensburg; AZ: 3 Ns 134 Js 97458/04).
Die Deutsche Anwaltauskunft weist allerdings darauf hin, dass man Polizeibeamte nicht immer so nennen darf, vor allen Dingen dann nicht, wenn man sie damit beleidigen will.

"San des d'Bullen?" Nicht immer eine Beleidigung - n-tv.de (http://www.n-tv.de/707164.html)

BTT:

Alos wenn weder StaA noch die Cops wissen, wie man mit der neuen Gesetzgebung umgehen bzw sie umsetzen soll, ja wie soll denn dann der Otto-Normal-Bürger oder der Otto-Normal-KK/KSler bescheid wissen???
Vielleicht sollten unsere Überbezahlten Politiker auch mal eine Gebrauchsanweisung für dieses ach so tolle Gesetz beilegen.:rolleyes:

Twist
03-05-2008, 22:58
Naja... Landgericht interessiert nicht.

SeraphiM
04-05-2008, 02:13
Darum gehts nicht. Es stört mich, ich wills nicht, die Moderation wills hier im Forum auch nicht, und mehr braucht man dazu eigentlich nicht zu sagen.

Ich muß mich nicht gegen eine beleidigende oder herabsetzende Bezeichnung abhärten. Und daß ich dafür ab und zu mal ein paar Zeilen in einer Strafanzeige tippen muß, nehme ich gerne in Kauf.

hahaha...ne freundin von mir ist polizistin und sie würde sich über diese kindische sache amüsieren...:D

witzig !
was für ein scheiss...ihr wollt männer sein...einige dinge sind zum ''drüberstehen'' da, so viel grösse kann man doch aufbringen...

STCH
04-05-2008, 07:06
Laut einem Gerichtsurteil ist die Bezeichnung "Bulle" mittlerweile so geläufig das es nicht mehr unbedíngt als Beleidigung durch geht.
Und das mit der Dickeren Haut, funzt nur im zusammenhang mit gesunden Ego.
:p

Übrigens, die Aussage grade eben von oben, beweist ja wieder das Cops keinen Plan haben.:p:p


Story:
Dienstag, 5. September 2006
"Bulle" statt Polizist
Nicht immer eine Beleidigung

Die Bezeichnung "Bulle" für einen Polizisten gilt nicht grundsätzlich als Ehrverletzung.Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Regensburg hervor.

Zwei uniformierte Polizeibeamte hatten morgens bei der Angeklagten, die bis dahin geschlafen hatte, geklingelt. Als diese öffnete, erschien auch die Tochter der Angeklagten - ebenfalls völlig schlaftrunken - und fragte: "San des d' Bullen?" Die Angeklagte antwortete ihrer Tochter: "Ja, des san d' Bullen".

Das Amtsgericht verurteilte die Angeklagte wegen Beleidigung. Diese jedoch legte mit Erfolg Berufung vor dem Landgericht Regensburg ein und bekam Recht.

Nach Meinung der Richter stelle die Äußerung "Bulle" in diesem Fall keine Ehrverletzung dar. Dieser Begriff sei insbesondere in der umgangssprachlich geprägten Mundart allgemein bekannt und nicht als Gleichsetzung eines Polizeibeamten "mit einem Tier, das reizbar und angriffslustig zu blinder und unüberlegter Gewalt neigt" anzusehen. Der Begriff "Bulle" stelle lediglich ein umgangssprachliches Synonym für "Polizeibeamter" dar (LG Regensburg; AZ: 3 Ns 134 Js 97458/04).
Die Deutsche Anwaltauskunft weist allerdings darauf hin, dass man Polizeibeamte nicht immer so nennen darf, vor allen Dingen dann nicht, wenn man sie damit beleidigen will.

"San des d'Bullen?" Nicht immer eine Beleidigung - n-tv.de (http://www.n-tv.de/707164.html)



Außerdem:
Viele wissen nicht, dass es in D keine "Präzedenzfälle" wie z.B. in den USA gibt. Richter sind frei in ihrer Entscheidung und müssen sich nicht zwangsläufig an andere Gerichtsurteile halten. Wenn es "nur" ein Landgericht war, kann man es auch nicht gerade höchstricherliche Rechtsprechung nennen..;)

Twist
04-05-2008, 07:22
naja.. wir haben zwar kein Caselaw, aber wenn das OLG oder der BGH sagen, es ist ne Beleidigung, würden sich die meisten unteren Gerichte hüten, dagegen zu entscheiden..

Sven K.
04-05-2008, 09:53
Es wäre schön, wenn Ihr mal wieder zum Thema finden würdet. :rolleyes:

17x17
04-05-2008, 12:30
Kein Problem ;)

hat schon jemand etwas von den Petitionen gehört, außer das sie angekommen sind und man informiert wird, sobald sich etwas getan hat?

Whither
15-05-2008, 12:52
Mal vorab: Ich bin auch nicht dafür, ständig neue Verbote einzusetzen und ich finde, dass der Staat auch nicht alles per Gesetz regeln kann.

Bei der Thematik bin ich allerdings zwiegespalten.
Vor allem frage ich mich, wer eigentlich die Kontrolle des ganzen vornehmen wird. Als Berliner sehe ich ungefähr genauso viele Kampfhunde ohne Leine und Maulkorb wie vor dem Verbot. Butterfly Messer, Stahlruten und Totschläger sind auch keine absolute Seltenheit. Daher stellt sich mir als allererstes die Frage nach der Wirksamkeit eines solchen Verbots.
Denn mir nützt es absolut gar nix, wenn in Kleinkleckersdorf in BW diese Verbote vom Dorfpolizisten durchgesetzt werden, hier aber die Aggro-Migranten, Faschos, Punks, Antifas und Gewaltproleten nur in absoluten Ausnahmefällen mal davon betroffen sind.
Wenn mich einer davon mit einem Einhandmesser Kaltmacht und dafür dann ein höheres Strafmaß bekommt, habe ich irgendwie auch nichts davon, oder?
Auf der anderen Seite finde ich es schon in Ordnung, dass die Polizei auch eine Handhabe gegen diese Leute hat, wenn sich irgendwo Streß anbahnt.

Obwohl auch mir schon unfreundliche und ausgesprochen inkompetente Ordnungshüter untergekommen sind, stelle ich doch fest, dass ich nahezu ausschliesslich gute Erfahrungen mit unseren Berliner Polizisten gesammelt habe (und rein vom Äusseren falle ich nicht unbedingt in die Sympathie-Schublade). Daher gehe ich davon aus, dass das WaffG zwar im Zweifel sehr ärgerlich für uns ausgelegt werden kann, aber die hier ab und an durchscheinende Paranoia unbegründet ist.

Mich ärgert auch, dass ich keine Ahnung habe, was ein geschlossenes Behältnis ist. Ehrlich gesagt, habe ich aber auch keine Ahnung, warum jemand im Alltag eine Messer mit Klingelänge >12cm griffbereit mitführen muss, wenn es eben keine durch den Beruf gegebenen Gründe gibt. Und auch dann kann er/sie das Ding ja wohl für den Heimweg wegpacken, oder?

Das große Problem ist sicherlich, dass es nicht möglich ist, durch Verbote Sicherheit zu schaffen, weil es immer neue Lücken gibt. Selbst wenn sich alle an den Buchstaben des Gesetzes hielten (Siehe Schraubenzieher). Allerdings ist so ein 16 cm. Kampfmesser doch auch noch ein wenig gefährlicher als sowas, oder nicht?

Ich fasse zusammen, wie ich das ganze Verstehe:
Nicht betroffen sind (Vom Messer- bzw. Knüppelverbot):
Angler
Jäger
Kampfsportler
Brauchtumspfleger (historisches Fechten z.B.)
Und zwar beim Sport selbst. Auch im Park, sofern dort überhaupt die Ausübung vom Sport erlaubt ist. Bei Rattanstöcken z.B. ist es sehr einfach, die Eigenschaft als Sportgerät nachzuweisen.

Sammeln ist auch weiterhin erlaubt. Nicht aber das Mitführen der Sammlerstücke.

Klar, nicht jeder Polizist weiss das alles. Vor falschem Verhalten der Ordnungshüter sind wir aber nun mal nicht so ohne weiteres Gefeit (Einspruch, Klage etc. mal ausgenommen). Das liegt aber weniger am Gesetz sondern vielmehr am Innenministerium bzw. der Behördenführung und Ausbildung der Polizisten.

Für wen ist das jetzt also wirklich problematisch?
Für all jene, die Teleskopschlagstöcke und Messer als Waffen mit sich führen wollen. Für alle anderen ist es entweder sinnlos oder es entsteht ein wenig Mehraufwand wg. Verpacken und so.

Es tut mir leid, das so sagen zu müssen, aber genau diese Personen soll das Gesetz (zu recht) treffen können.

Ich sah neulich einen HipHopper mit einem Totschläger auf einen Fascho einschlagen, der versucht hat, ihm ein Butterfly-Messer in den Bauch zu pieken.
Beide würden sicherlich inbrünstig darlegen können, dass sie ihre (verbotenen) waffen zur SV mit sich führten und ja schliesslich auch gebraucht hätten.

Und das ist genau der Punkt. Ich bin mir natürlich sicher, dass wir hier alle gut erzogene, zivilisierte und friedfertige Menschen sind. Aber himmelherrgott, es kann doch nicht sein, dass hier allenthalben der Polizei misstraut wird, aber implizit wird von mir erwartet wird, dass ich darauf vertraue, dass jeder mir unbekannte mit Messer und Schlagstock griffbereit ein friedfertiges Lamm ist?
Edit: Es ist nämlich auch so:
Wenn ich bemerke, dass jemand eine solche Waffe führt, die verboten ist, darf ich viel früher einen viel gefährlicheren Angriff als gegenwärtig annehmen und auch mächtig draufhauen, bevor er mich damit wirklich angreift.

Ich frage mich nur, ob dieses Verbot eine Wirkung haben wird oder nicht. Persönlich betroffen fühle ich mich als Kampfkünstler und Angler nicht.

EDIT:
In der Begründung zu dem Antrag stand auch explizit, dass die Ausnahmen dahingehend gemeint sind, dass eben z.B. ein Messer beim Picknick unproblematisch ist.

hobbes_s
15-05-2008, 13:14
In der Begründung zu dem Antrag stand auch explizit, dass die Ausnahmen dahingehend gemeint sind, dass eben z.B. ein Messer beim Picknick unproblematisch ist.

Siehste, aber in dem Punkt sind sich die Parlamentarier ja schon wieder selber nicht einig. Die Union sagt z.B. was völlig anderes als die Grünen. Die verschiedenen Aussagen auf Abgeordnetenwatch.de sprechen da Bände.

17x17
15-05-2008, 13:17
Für wen ist das jetzt also wirklich problematisch?
Für all jene, die Teleskopschlagstöcke und Messer als Waffen mit sich führen wollen. Für alle anderen ist es entweder sinnlos oder es entsteht ein wenig Mehraufwand wg. Verpacken und so.


Auch wenn ich Deinem Post im Großen und Ganzen nicht widersprechen will, so ist dieser Absatz in meinen Augen absoluter Unsinn.

Ein Messer ist in erster Linie ein Werkzeug. Und da ich nun mal nicht weiß, wann ich ein Werkzeug benötige, möchte ich es unbehelligt bei mir tragen.

Und "problematisch" sind an dem gesetz einige Sachen, unter anderem auch von Dir aufgezählte Punkte, wie die Unsicherheit in der Formulierung, der Ausnahmen, der Durchführbarkeit, der Sinnhaftigkeit des Ganzen.

Und nicht zuletzt - mir wird ganz schlecht, wenn ich daran denke, dass diejenigen die in diesem Fall ausgemachten Unsinn fabriziert haben, auch über Sachen wie Gesundheitsvorsorge, Soziale Absicherung, Zukunftsicherung des Wirtschaftsstandortes, usw. entscheiden.

Whither
16-05-2008, 18:18
hobbes_s: klar, die Begründungen sind ja auch am Ende (vor Gericht) ziemlich irrelevant. Ich glaube aber, dass die Annahme, uns solle jetzt allen selbst das Picknickmesser bzw. jedes noch so erdenkliche Messer aus allen Lebensbereichen entfernt werden ein kleines bischen hysterisch ist.

17x17: bedauerlicherweise ist es nun mal so, dass sich Gesetze kaum wirklich hundertprozentig Präzise fassen lassen und fast alle strafrechtlich relevanten Rechtstexte sind auch ganz bewusst auslegungsfähig. Nicht zuletzt haben wir in D auch keine absolut buchstabengetreue Auslegungspraktik der Gesetze.
In der Regel werden Gesetze auch noch konkretisiert durch entsprechende Verordnungen, Binnennormen und so. Nur sollte das bald mal geschehen, unsereins will ja schliesslich Rechtssicherheit.
Das ist in der Summe betrachtet auch ganz gut so, weil dadurch ein gewisser Ermessensspielraum entsteht. Natürlich schliesst das nicht aus, dass dieser Spielraum auch mal unangemessen genutzt wird bzw. in einer Art, die nicht jedem Beteiligten und Beobachter zusagt. ausgemachter Unsinn finde ich in dem Zusammenhang ein wenig übertrieben formuliert, auch wenn ich keineswegs ein großer Freund dieser Verbotspolitik bin.
Aus reiner Neugier interessiert mich aber doch, wozu du als Alltagswerkzeug ein Messer brauchst, das den Verbotskriterien entspricht? (abgesehen davon, dass du sicherlich ein solches hast und daran gewöhnt bist etc.).
Ein schwergehendes, nicht einhändig auszuklappendes Messer mit Klingenlänge unter 12cm. ist doch noch erlaubt, oder?

hobbes_s
16-05-2008, 18:51
In der Regel werden Gesetze auch noch konkretisiert durch entsprechende Verordnungen, Binnennormen und so. Nur sollte das bald mal geschehen, unsereins will ja schliesslich Rechtssicherheit.

Laut Auskunft des BMI wird es aber auf absehbare Zeit keine Verwaltungsvorschrift zum WaffG geben. Es bleibt also nur übrig, auf entsprechende Rechtsprechung zu warten.

17x17
16-05-2008, 20:33
Aus reiner Neugier interessiert mich aber doch, wozu du als Alltagswerkzeug ein Messer brauchst, das den Verbotskriterien entspricht? (abgesehen davon, dass du sicherlich ein solches hast und daran gewöhnt bist etc.).
Ein schwergehendes, nicht einhändig auszuklappendes Messer mit Klingenlänge unter 12cm. ist doch noch erlaubt, oder?

Obwohl Du das Pferd in meinen Augen immer noch falsch herum aufzäumst:
Um Deine Neugier zu befriedigen - vermutlich für so gut wie gar nichts. Alles könnte auch mit mehr Aufwand durch ein anderes Messer erledigt werden.
Aber mal ein kurzes Beispiel: Ich stehe in der Küche mit einer Verpackung, die aufgeschnitten werden muss.
Da ich mit meiner Frau zusammen lebe, ist die Schere nun einmal nicht an Ihrem Platz und damit nicht verfügbar. Dann greife ich nun einmal reflexartig zu meinem Messer und schneide die Verpackung damit auf. Meine Küchenmesser missbrauche ich für so ewas nicht gerne.
Und so etwas geht halt nur mit einem Einhandmesser wirklich gut - alles andere ist mehr Aufwand.

Nun höre ich schon wieder das Argument:"aber es geht auch mit einem anderen messer, du willst nur nicht"

Und ich gebe dem uneingeschränkt recht - ich will nicht.

ich gebe aber auch ein Gegenbeispiel: Benutzt Du für Gewöhnlich einen Akkuschrauber oder einen normalen Schraubendreher?
Du kannst alles mit dem Schraubendreher machen - aber die Zeitersparnis........ und der Komfort.;)

Häufig und gerne stellt sich auch diese Fragen in Foren: Wozu einen Geländewagen? die wenigsten werden jemals im Matsch stehen, und trotzdem darf mehr Sprit durch breite Reifen, schlechte CW-Werte und höhes Gewicht verbraucht werden. Warum?
Wieso stehen Spritmonster nicht auch nur den Jägern, den Forstarbeitern und ähnlichen Berufen offen?

Es geht in dieser Frage nicth darum, ob etwas Sinn macht - es geht darum ob es Sinn macht es zu verbieten.

In so gut wie keinem Bereich der Kultur geht es lediglich um die Befriedigung eines Bedürfnisses - es geht um Genuss.
Dein Essen müsste nicht schmecken um Dich zu erhähren
Dein Auto könnte aussehen wie Dreck, und würde Dich dennoch bewegen
Du brauchst keinen Teppich um auf Deinem Boden zu gehen
und Eine Stadt keine Grünanlagen

Wir leben in einer Welt des Luxus - demnach in einer Welt des "mehr als notwendig" - warum sollte ich mich für den Wunsch ein bestimmtes Messer zu tragen rechtfertigen????

17x17
17-05-2008, 08:32
Was mich übrigens derzeit zusätzlich Ärgert, ist die Berichterstattung in den Medien.

:(1.ndr.de/nachrichten/hamburg/jugendliche26.html titelt "Messerattacke auf 16-Jährige" weil es dem derzeitigen Thema entspricht. Vor 2 Jahren wurde so etwas noch als "Ehrenmord" bezeichnet, weil da eben anderes besser zog.
Auf der gleichen Seite auch "Tödliche Messerstiche" - Messer sind derzeit in den Medien einfach in Mode, genau wie es die Kampfhunde waren.

Irgendwann wird dann zwar nciht mehr berichtet, aber gebissen und gestochen wird trotzdem - gibt es wirklich Leute die daran glauben, dass solche Sachen vorbei sind, nur weil nicth mehr darüber berichtet wird??, bzw weil der Gesetzgeber ein wahnsinnig effizientes Gesetz verabschiedet hat?:rolleyes:

Whither
21-05-2008, 13:31
17x17:
ich bin übrigens auch der Meinung, dass man sich in einer Demokratie nicht dafür rechtfertigen muss, warum man eine Freiheit nutzt. Der Geist von "wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten" ist mMn der größte und gefährlichste Feind unserer Demokratie, nicht die Nazis, Kommunisten oder Islamisten.

Meine Nachfrage war tatsächlich aus Neugier.

Die Frage die sich mir (und dem Gesetzgeber und dem mündigen Bürger) stellt ist aber die nach der Abwägung.
Würde das Verbot mehr Sicherheit bringen, also mindestens wirklich konsequent umgesetzt, wäre meine Antwort, das Verbot ist richtig.

Da sich aber aller Voraussicht nach keiner von den Zielpersonen daran halten wird, ist es von sich auch gesehen nutzlos.

( offtopic, aber ein Verbot von SUVs bzw. von unnötig dreckschleudrigen Autos würde meine volle Unterstützung finden.)

Allerdings finde ich deinen Vergleich mit anderen "Genussrechten" ziemlich unangebracht und polemisch.
Weder Essen noch Grünanlagen werden regelmäßig genutzt, um Menschen auszurauben, zu verstümmeln oder sogar zu töten. Unabhängig davon sindsowohl gutes Essen als auch Grünanlagen keineswegs bloßer Luxus.
Anders als in manchen Fällen Autos.

Das Problem des Gesetzgebers an dieser Stelle ist doch, dass es sehr schwierig oder sogar unmöglich ist, Werkzeugmesser von denen zu trennen, die sich besonders zum Einsatz als Waffe eignen.

17x17
21-05-2008, 14:46
Allerdings finde ich deinen Vergleich mit anderen "Genussrechten" ziemlich unangebracht und polemisch.
Weder Essen noch Grünanlagen werden regelmäßig genutzt, um Menschen auszurauben, zu verstümmeln oder sogar zu töten. Unabhängig davon sindsowohl gutes Essen als auch Grünanlagen keineswegs bloßer Luxus.
Anders als in manchen Fällen Autos.

Bei diesen Vergleichen ging es nicht um Messer, oder deren Verbot, sondern um meinen Wunsch nach einem komfortablen Messer.

Ich gab ja zu, dass ich alle Arbeiten auch mit einem der erlaubten Messer bewerkstelligen könnte, es aber einfach nicht will, weil es für mich einen "Genuss" eine Erleichterung darstellt das Einhandmesser zu benutzen.
Lediglich um diesen "Luxus" zu untermauern habe ich die anderen Vergleiche herangezogen, ich glaube Du hattest mich da missverstanden.

17x17
21-05-2008, 14:47
Weder Essen noch Grünanlagen werden regelmäßig genutzt, um Menschen auszurauben, zu verstümmeln oder sogar zu töten.

schon mal was vom "Central park" gehört ;)

AcquaCorte
22-05-2008, 19:07
Nunja, gegen das neue Waffengesetz kann man sich wehren. Einfach von den Einhandmessern diesen.. ich weiß nicht wie das genaue Wort dafür ist.. abschrauben und schon habt ihr ein Taschenmesser das man mitführen darf.
Oder ihr lauft mit einer Tracht rum, Traditionsgebunden dürft ihr ein Messer mitführen.
Hab ich von einem Polizisten..

Greez Dani

Mr. Lee
22-05-2008, 20:33
Wie sieht das eigentlich in Bayern aus? So ein Hirschfänger zur Lederhose zum Beispiel?

AcquaCorte
22-05-2008, 21:02
Jop so zum Beispiel. Aber es isauch Situationsbedingt. Hast du z. B. ne Sense am Busbahnhof brauchst nur nen kassenbon um zu beweisen du warst im gartencenter und dann passt die sache

Jörg B.
24-05-2008, 05:23
Sense am Busbahnhof...sonst hast Du aber keine ernsthaften Probleme...kleiner Tip: das Leben ist kein Videospiel.

Ninja93
24-05-2008, 19:46
Hallo Dieter,

danke ich habe es schon ein paar leute weitergeleitet und hab es selbst auch rausgeschickt. Ich hoffe es bringt was, wenn mann die gelegenheit hat muss mann davon gebraucht machen und nicht denken "es bringt eh nicht".
Gruss
Karl

Ich sehe das genauso! Dieses Gesez ist absulut schwachsinnig! Ich treniere mit waffen und werde dadurch sehr eingeschränkt..

Jörg B.
24-05-2008, 21:03
Du bist 14 und durftest schon nach altem Recht keinen Zugang zu Waffen haben.
Deinem Post nach zu urteilen, wäre die Beschäftigung mit anderen Dingen ohnehin sinnvoller...z.B. Rechtschreibung. :rolleyes:

miskotty
24-05-2008, 22:06
Du bist 14 und durftest schon nach altem Recht keinen Zugang zu Waffen haben.
Deinem Post nach zu urteilen, wäre die Beschäftigung mit anderen Dingen ohnehin sinnvoller...z.B. Rechtschreibung. :rolleyes:

vielleicht trainierte er mit softguns...