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Vollständige Version anzeigen : Wichtig: Aktion gegen das neue Waffenrecht!



AKED
07-03-2008, 10:07
Dies ist ein Aufruf an alle, die mit Waffen trainieren:

Der Bundestag hat im Februar weitreichende Änderungen im Waffengesetz verabschiedet.
Diese Änderungen betreffen uns als Kampfsportler und Kampfkünstler unmittelbar. So soll z.B. das Führen von Hieb-
und Stichwaffen verboten bzw. eingeschränkt werden, ebenso wie der Besitz und das Führen
von z.B. Einhandmessern, Impact Kerambits sowie Dulos. Das sind alles Gegenstände, die
nicht nur im Training verwendet werden, sondern ganz konkreten sinnvollen Einsatz in einer
SV-Situation erlauben. Letztendlich können die Änderungen im WaffG sogar den Transport
unserer Rattan-Stöcke zum Training einschränken, je nachdem wie eng später die Auslegung
des Gesetzes gehandhabt wird.
Die Änderungen sind sachlich völliger Unsinn und scheinen vom Bundestag nicht wirklich
gründlich durchdacht zu sein.

Eine Vorabversion dieser Änderungen findet Ihr in der Anlage dieses Beitrags.

JETZT DAS WICHTIGE:
Jeder Bürger hat die Möglichkeit, zum einen eine Petition direkt an den Bundestag zu schicken,
und zum anderen sich direkt an seinen zuständigen lokalen Vertreter des Bundesrates zu wenden,
um gegen z.B. solche Gesetzesänderungen zu beschweren.

In der Anlage findet Ihr Entwürfe für solche eine Petition bzw. ein Schreiben an den Vertreter des
Bundesrates, welche ohne Änderungen direkt weitergeschickt werden können (natürlich müssen
die persönlichen Daten ergänzt werden). Das Schreiben an die Bundesratsvertreter stammt von
Florian Lahner (Direktor von Bram Franks CSSD hier in Deutschland).

Im Text der beiden Entwürfe findet Ihr auch weitere Informationen zu den Inhalten und
Begründungen.

Wir haben im Namen des DAV bereits diese beiden Dokumente verschickt. Allerdings ist eine solche
Aktion umso erfolgversprechender, je mehr Personen und Institutionen sich beteiligen. Ich bitte
Euch also, ebenfalls diese beiden Dokumente zu versenden! Eine Änderung des Waffengesetzes in
dieser Form wäre für unser Training deutlich kontraproduktiv. Selbst ein "normales" Training im
Freien (Stadtpark o.ä.) würde dadurch unter Umständen verboten sein. Das können wir so nicht
einfach hinnehmen!

NOCHMAL WICHTIG:
Das Versenden müsste allerdings relativ kurzfristig geschehen, denn es bleibt nicht mehr wirklich
viel Zeit. Am 14.3. wird der Bundesrat dem Gesetzentwurf zustimmen ... und dann ist das Ding durch.
Zwar muss unser Bundespräsident noch unterschreiben, aber dort passiert mit Sicherheit nichts
mehr.

Bitte sendet diese Mail an möglichst viele Eurer Schüler/innen oder sonstige Interessenten weiter!

Viele Grüße

Sven Barchfeld
1. Vorsitzender DAV

Dieter Knüttel
Bundestrainer DAV

PS: And die Mods: Bitte den gleichen Beitrag ausnahmsweise in verschiedenen Unterforen stehenlassen. So erreichen wir mehr Leute und das ist wichtig.
Danke

dagukimm
09-03-2008, 06:46
Wo kein Kläger, da kein Richter:D

Messerjocke2000
09-03-2008, 21:04
Wo kein Kläger, da kein Richter:DNa, wenn Du 10.000 EUR und Deine Zuverlässigkeit riskieren möchtest, statt was zu unternehmen, bitte...

Navigator
09-03-2008, 21:09
Wie sieht das neue Recht denn Schwerter vor. Als aktiver Mittelalterdarsteller hab ich keinen Box extra ne Waffentransportbox ins Auto einbauen zu müssen, nur weil ich als Templer mit nem Anderthalbhändern auf eine Veranstaltung fahre...

AKED
09-03-2008, 22:05
Das Verbot gilt nicht bei der Verwendung für Foto, Film oder Fernsehaufnahmen sowie Theateraufführungen.
Gruß

Dieter

Messerjocke2000
10-03-2008, 09:41
Wie sieht das neue Recht denn Schwerter vor. Als aktiver Mittelalterdarsteller hab ich keinen Box extra ne Waffentransportbox ins Auto einbauen zu müssen, nur weil ich als Templer mit nem Anderthalbhändern auf eine Veranstaltung fahre...
Dann wirst Du dir wahrscheinlich einen Waffenkoffer kaufen müssen. Was genau ein "Behältnis" ist , wird aber erst klar sein, wenn die Durchführungsverordnungen raus sind, was eine ganze Weile dauern kann.

Auf öffentlichen Veranstaltungen darfst Du Waffen eh nicht führen. Auch nach heutigem Recht nicht. Ausnahmen gibt es für Theateraufführungen. Ein Ma-Markt ist aber nun mal keine Theateraufführung. Man kann eine Ausnahmegenehmigung beantragen....

Kilian

Diethelm
10-03-2008, 10:06
Auf öffentlichen Veranstaltungen darfst Du Waffen eh nicht führen. Auch nach heutigem Recht nicht. Ausnahmen gibt es für Theateraufführungen. Ein Ma-Markt ist aber nun mal keine Theateraufführung. Man kann eine Ausnahmegenehmigung beantragen....

Das ist so nicht richtig. Dort zählt das als Brauchtumspflege. Bei Reanactern, die scharfe Waffen mit sich führen, bzw. ausstellen, könnte ich mir eher vorstellen, das sie eine GEnehmigung aufgrund der Anzahl und der Gefährlichkeit der Waffen brauchen. Bei Schaukampfschwertern, als Zivilperson zählt das als Brauchtumspflege.
Wenn ich das in der angehängten PDF datei richtig verstanden habe (Beamtendeutsch ist schrott), dann wird hierfür auch immernoch eine Ausnahme gemacht.

Messerjocke2000
10-03-2008, 17:57
Das ist so nicht richtig. Dort zählt das als Brauchtumspflege. Quelle?

Bei Reanactern, die scharfe Waffen mit sich führen, bzw. ausstellen, könnte ich mir eher vorstellen, das sie eine GEnehmigung aufgrund der Anzahl und der Gefährlichkeit der Waffen brauchen.Ähm, was meinst Du denn mit scharfen Waffen? Hieb- und Stichwaffen sind auf öffentlichen Veranstaltungen verboten, außer es liegt Ausnahmeenehmigung vor.
Freie Waffen dürfen gar nicht geführt werden.


Bei Schaukampfschwertern, als Zivilperson zählt das als Brauchtumspflege.
Wenn ich das in der angehängten PDF datei richtig verstanden habe (Beamtendeutsch ist schrott), dann wird hierfür auch immernoch eine Ausnahme gemacht.Seufz. Schaukampfwaffen sind eben keine Waffen nach dem WaffG, sofern die "schnittkante" dicker als 3mm ist.
Davon war aber keine Rede, sondern nur von einem Anderthalbhänder...

Kilian

Jörg B.
12-03-2008, 18:04
Servus Kilian!



Seufz. Schaukampfwaffen sind eben keine Waffen nach dem WaffG, sofern die "schnittkante" dicker als 3mm ist.

Eine Definition der Waffeneigenschaft über die 'Schlagkante' ist mir nicht bekannt. Gibt's dazu eine Fundstelle?
Schaukampfprügel waren bislang m.W. nicht direkt vom WaffG genannt, sondern wurden vielfach hilfsweise über die Sportgeräte-Regelung zur Nicht-Waffe umgedeutet, wobei da niemals was gerichtlich geklärt/entschieden wurde. Jedenfalls nicht, so weit ich weiß.

Messerjocke2000
13-03-2008, 07:50
Bin jetzt gerade ztu faul, dass zu suchen. Waffen sind die Dinger auf keinen Fall, da sie ihrem Wesen nach nicht dazu bestimmt sind, die Verteidigungsfähigkeit anderer herabzusetzen...

Das wird noch spassig, wenn das Gesetz durch ist. Dann darf man nämlich mit dem betreffenden Beamten diskutieren, ob das kleine fixed, was man dabei hat, nu eine Waffe ist, oder nicht...

Kilian